Am Landgericht Berlin – brennt der Wald! Meine Dienst – und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Machenschaften der Bertliner Justiz scheint zu greifen!?

Die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zeigt Wirkung.. Der Präsident muss seinen Laden und die Arbeit der Generalstaatsanwältin Kopperts überprüfen – Stellung nehmen über die Vorgänge am Landgericht Berlin, insbesondere in der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

“1. Der Antrag des Betroffenen auf Wiederaufnahme des durch den Beschluß des Landgerichts Berlin – Rehabilitierungskammer – vom 30. Juli 1992 ( AZ: 552_Rh_607.92_und_4_Js_601.92.pdf ) rechtskräftig abgeschlossenen strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens im Hinblick auf das Urteil des Stadtgerichts Berlin ( richtig: Stadtbezirksgerichts Berlin – Mitte DDR ! ) vom 26.4.83 ( Az: 10/83 241-73-82 ) wird als unzulässig verworfen.”
Mein Zweitantrag 551_Rh_379_06_-_3Js_448_06.pdf wird hier absichtlich versch-leiert, weil die Oberstaatsanwältin Schmitz-Dörner in ihren Empfehlungen statt Stellung-nahme zu beziehen immer schreibt: “Der Zweitantrag ist zurückzuweisen“(?) Damit will man die Rechtsbeugung im Zweitantrag aus der Welt schaffen.

Der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde seitens des Landgerichtes Berlin das Antwortschreiben der BStU samt Anlagen (423 Seiten aus den 10501 Seite in der BStU vorliegenden Akte zu Adam Lauks ) zweck´s Stellungnahmeb übersandt. Die darin getätigte absichtliche Falschbehauptung der BStU: Verfahrensakte liegt hier nicht vor” übersieht die Oberstaatsanwältin Schmitz – Dörner, weil ein Teil der Verfahrensakte unter Punkt 3 des Antwortschreibens aus 353 Seiten bestehend ihr auf dem Tisch liegt.
unkommentiert der ganze Beschluss im weiteren Verlauf:

Oberstaatsanwältin Schmitz-Dörner “erkennt” die massive Urkundenunterdrückung im Antwortschreiben der BStU vom 23.1.2018 ??? um den Rehabilitierungsantrag auszubremsen

Die Vernehmungsprotokolle vom 26. und 29.7.82 sowie Vernehmungsprotokol vom 28.7.82 sind aus dem Band 12 vermutlich vor der Erfassung rausgenommen worden, obwohl sie dem damaligen Richter Dr. Kopatz vorgelegen hatten?
Zu Grunde diesem Schreiben liegt das Schreiben / Entwurf des Dr. Klaus Bästlein das er vereiunbarungsgemäß an den Rechtsanwalt Thomas Lerche geschicht haben soill damit er das in meinem Auftrag an das Landgericht abschickt. Bis heute habe ich keine Kopie des weitergeleiteten Schreibens durch RA Lerche und auch keine Antwort der Kanzlei. Der RA Lerche sprang dann auch ab – war nicht mehr bereit mich am LG zu begleiten(?!)
Aus diesem Grunde wurde das Schreiben durch mich ergänzt und an das Land Gericht abgeschickt wie folgt – samt Beistück VI und erwähnten Akten aus dem Bundesarchiv wurde auch eine Kopie dieses Schreibens am 21.5.19 um 13:58 von einer Mitarbeiterin des Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Empfang genommen um die im Vorzim-mer der Ministerin Barley abzugeben.

“2. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht sämtliche Erekenntnismöglichkeiten zum vorzeitigen Fall – insbesondere in Hinblick auf die poilitichen Implikationen und Maßnahmen zur Steuerung des Verfahrens – auszuschöpfen.”
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Das Landgericht Berlin ersuchte und erhielt 2007 für den Zweitantrag 551 Rh 379/06 die Akte AZ 2 OSB – 241-73/82 aus dem Bundesarchiv.

Das Landgericht ist aufgefordert, diese Rechtssprechung zu respektieren und gegenüber dem Antragsteller zu beachten.

Seit April 1981 bis 17.11.1982 beteiligte sich der Antragsteller als Kurierfahrer am Transport von Quarzuhren von Berlin DDR nach Leipzig. Verhaftet wurde er am 19.Mai 1982.

Gleichwohl stilisierte das Stadtgericht Berlin DDR den Antragsteller in seinem Urteil 1983 zu einem Drahtzieher des UHrenschmuggels, obwohler keine einzige Quarzuhr je über die Grenze der DDR aus Westberlin verbracht hatte.