BStU & HORCH UND GUCK – staatlich geprüfte Aufarbeitungsmonopol- DIE WELT-SPRINGERPRESSE Zentralorgan des Deutschen Bundestages und BADISCHE ZEITUNG – Sprachrohr des IMPERIUMS Max-PLANCK-GESELLSCHAFT … zum IMS ALTMANN – Professor Dr. Jörg Arnold uns sein “Anwichsopfer” und FOPLTEROPFER des MfS Adam Lauks – der Enttarner

co-sp-2018-052-0001-ipad.f4e193a (1) - kopie

Folteropfer und Politische Opfer lasswn sich NICHT VERGAUCKELN !!!

Am 18.03.2012 hielt ich dem neugewählten Bundespräsidenten dieses
Plakat vor als er den Reichstag verliess..Bad in der Menge dauerte kaum eine ganze Minute.. er entfernte sich fluchtartig. Die WAHRHEIT ist hart…

Die es wissen sollten hatten das schon lange gewusst die DPA vorne weg. Warum hat man bis jetzt geschwiegen , so lange einfach verdrängt, gehofft, dass es nicht rauskommt. Tausende hatten es gelesen in meinem Blog, der ganze Bundestag wurde mit informiert, und die schwiegen alle, bis AXEL_SPRINGER_PRESSE Schrei-

berling und Verschweiger Felix Kellerhoff endlich als Öffentlichkeitsbeauftragter des Bundesta-ges und der BStU sich heran wagte. Wie ? Man soll sich sein eigenes Bild machen über die BStU, Über DIE WELT, über den IMS ALTMANN… über den UnrechtSStaat – Frage ist jetzt nur welches DDR oder die BRD !?? Nach 29 Jahren sehe ich keinen Unterschied mehr… leider !
Wir warten es ab ob der Petitionsausschuss und Rechtsausschuss und Ausschuss für Menschenrechte und Gemischte Auisschuss des Deutschen Bundestages es auch so oder anders sehen, nach dem Sie sich über die Rolle des Sonderbeauftragten der Bundesregierung bei der juristischen Aufarbeitung im Falle 76 Js 1792/983 über-zeugt haben.

—– Original Message —–
From: Adam Lauks
To: Brey.Dr.Thomas@dpa.com
Sent: Friday, May 25, 2012 12:30 PM

http://www.frei-heraus.de/offener-brief/politik/offener-brief-an-max-planck-institut-freiburg-in-breisgau.html#yvComment

Sehr geehrter Dr. Brey !

Nach langer Zeit ein Lebenszeichen von mir. JETZT bin ich gespannt, wie lange es dauert bis die Deutsche Öffentlichkeit und ob überhaupt die freie Deutsche Presse die Enttarnung dieses GVS – B-Kader des MfS die Öffentlichkeit hierüber informieren wird !??
Es ist ein Skandall sondersgleichen dass die UNI zu so einem frühen Zeitpunkt den Richters des Obersten Gerichtes der DDR und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Präsidenten zum Professor beruft und er im Max Planck Institut platziert wird.
Zu einem Verteidigungsfall ist es nicht gekommen, aber IM ALTMANN als B-Kader scheint trotzdem seine Position eingenommen zu haben.
Hier scheint die Resolution des XXVIII Kongresses der KPdSU zu greifen, aber mit Sicherheit DIE ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG!??
Ansonsten machen wir Fortschritte an unserem Lebenswerk: „Die Tränen der schwarzen Königin von Plitvice “ in 3D „..

Mit Empfehlungen an die Gattin
Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
und
Presseopfer des ASV AG/ BI)LD und SPIEGEL

Verletzung des Völkerrechts !- auf jeden Fall Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft II Berlin, zwecks Täterschutz !!! – “ zu Wahrung des sozialen Friedens “ Hohes Kammergericht Berlin !!! -1993 ZERV 214 „ermittelte “ fünfeinhalb Jahren- oberflächlich, fehlerhaft, wartete die Verjährung für Körperverletzung ab ? – stellte ein wegen ermittlungsbehindernder Falschaussage von IMS „Nagel“ -OMR Oberstleutnant Dr.Erhard Jürgen Zels, der Mielke falsch begutachtete… mit IM „Pit“ – Oberstleutnant Peter Janata !

ist nach 30 Jahre nach der Verhaftung stand der Dinge auf meiner Suche nach Gerechtigkeit für erlittene Folter und Folterer !??
Es scheinen zu viele wie Professor Dr. Jörg Arnold sich in die Blutbahn der Deutschen Justiz infiltriert zu haben…!??
A.Lauks

HORCH UND GUCK  WEICHSPUEHLER 002

HORCH UND GUCK  WEICHSPUEHLER

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DIE WELT

11.04.13

DDR-Aufarbeitung

Freiburger Strafrechts-Professor war Stasi-Spitzel

Jörg Arnold arbeitet heute am Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht. Vor 1989 war er am Obersten Gericht der DDR beschäftigt – und lieferte dem SED-Geheimdienst Informationen. Von Sven Felix Kellerhoff

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Foto: BStU privatDie Verpflichtungserklärung des Strafrechts-Forschers Jörg Arnold von 1984 mit einem Porträtfoto montiert, das von der aktuellen Website des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht stammtBild teilen

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Einen Bock macht man gewöhnlich eher nicht zum Gärtner. Ist also ein ehemaliger DDR-Jurist, der noch dazu am Obersten Gericht der SED-Diktatur gearbeitet hat, sogar zu strafrechtlichen Fragen promoviert und habilitiert worden ist, geeignet, die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts zu erforschen? Das ist mindestens fraglich.

Ausgerechnet am an sich gut beleumundeten Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) in Freiburg arbeitet seit 21 Jahren mit Jörg Arnold ein Mann, der bis 1989 am Obersten Gericht der DDR gearbeitet hat. Er ist als Forschungsgruppenleiter einer der Herausgeber des wohl wichtigsten Projektes des außeruniversiätären Forschungsinstituts, des 14-bändigen Sammelwerkes „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht“.

Die renommierte Aufarbeitungsfachzeitschrift „Hoch & Guck“ macht in ihrer neuesten Ausgabe erstmals über einen ganz engen Zirkel von Experten hinaus bekannt, dass Jörg Arnold nicht nur in der rechtsstaatswidrigen DDR-Justiz tätig war. Der Jurist habe sich zudem am 7. Dezember 1984 als IM „Altmann“ dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) verpflichtet und wiederholt Berichte über seinen Arbeitsbereich geliefert. Verfasst hat den kurzen, aber gewichtigen Artikel Christian Booß, Journalist, ehemaliger Sprecher und heutiger Projektkoordinator bei der Stasiunterlagen-Behörde, der sich besonders mit den Verstrickungen ostdeutscher Juristen mit dem MfS widmet.

<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /> Von Ende Juni 1988 datiert dieser „Auskunftsbericht“ zum DDR-Juristen Jörg Arnold. Er erforscht heute in Freiburg die strafrechtliche Aufarbeitung von Diktaturen<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br />

Foto: BStUVon Ende Juni 1988 datiert dieser „Auskunftsbericht“ zum DDR-Juristen Jörg Arnold. Er erforscht heute in Freiburg die strafrechtliche Aufarbeitung von Diktaturen

Ehrlichkeit und Distanzierung zählen

Nun ist eben nicht jeder ehemalige IM für den Rest seines Lebens stigmatisiert. Es gibt viele Beispiele, in denen frühere DDR-Bürger von sich aus oder aufgrund von Medienrecherchen eine Tätigkeit als Spitzel eingeräumt haben, sich aber glaubhaft davon distanzierten und deshalb in ihrem Feld weiterarbeiten konnten – zuletzt etwa der Schauspieler und ZDF-FernsehkommissarAndreas Schmidt-Schaller.

Arnold allerdings hat offenbar seinem Arbeitgeber, dem MPI, seine Vergangenheit verschwiegen. Anders lässt sich eine von Booß zitierte, geschraubte Bemerkung im Geleitwort zum jüngsten Band des MPI-Großprojektes kaum verstehen. Das hat Institutschef Ulrich Sieber geschrieben, der es „begrüßt“, dass Arnold „nunmehr den Lesern und mir seine früheren Verbindungen mit der Staatssicherheit offengelegt hat“.

In einem dem Band beigelegten Blatt heißt es zu Arnolds Biografie: „Während der Zugehörigkeit zur DDR-Justiz Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit von 1984 bis 1989“. Zutreffend kommentiert Booß: „Mehr nicht. Eine wirkliche ,Offenlegung‘ kann man das nicht nennen.“

Zumal Arnold nicht nur diesen Teil seiner Vergangenheit offenbar verschwiegen, sondern auch nach 1990 in verschiedenen Publikationen äußerst fragwürdige Thesen zur strafrechtlichen Aufarbeitung der SED-Diktatur geäußert hat. So kritisierte er dieMauerschützenprozesse als „politisch motiviertes Strafrecht“. So ähnlich klingt das auch unter ewig gestrigen Stasi- und Grenztruppen-Veteranen.

GVS B Kader des MfS in der Spitze der Deutschen Strafrechtwissenschaftler

Vom Hilfsmonteur 1975 in das Brain des Max-Planck-Instituts 1991

Als Richter am Kreisgericht Ziittau hat Gen.Dr. ARNOLD Erfahrungen an allen Rechtsgebieten gesammelt.

2010 trat er an mich heran als Kundschafter, nicht als Wissenschaftler,nicht al RA..

Für den Ernstfall/Kriegsfall ausgewählt und getrimmt...

Über GVS B Kader – Elite des MfS wussten nur wenige Eingeweihte im MfS.

Extrem milde Urteile gegen Mauerschützen

Das ist angesichts der extremen Milde sämtlicher Urteile ziemlich weit von der Wirklichkeit entfernt: Nur ein einziger Exzesstäter wurde wegen Mordes verurteilt, aber auch nicht zu lebenslänglich, die allermeisten anderen Todesschützen bekamen Bewährungsstrafen.

Auch nahm Arnold DDR-Richter, die den Dissidenten Robert Havemann aufgrund durchsichtiger, konstruierter Indizien verurteilt hatten, gegen den naheliegenden Vorwurf der Rechtsbeugung in Schutz. Schließlich beschwor der MPI-Forschungsgruppenleiter in voluminösen Bänden die „Normalität des Strafrechts der DDR“.

Völlig korrekt bewertet Booß das: „Allein der Titel ist eine Provokation.“ Denn ganz wie im Dritten Reich gab es in der zweiten Diktatur auf deutschem Boden ein Nebeneinander von ganz konventioneller, sicher nicht rechtsstaatlicher, aber auch nicht verbrecherischer Rechtsprechung – und offene politische Einflussnahme im Sinne einer rücksichtslosen Ideologie.

Parallelen zum Fall Maunz

Ohnehin führt im Fall Jörg Arnold ein Vergleich mit einem Beispiel aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter. Denn der Vorgang weist viele Parallelen mit dem Fall Theodor Maunz auf. Der 1901 geborene, im Dritten Reich junge Rechtsprofessor hatte über das Jahr 1945 hinweg seine Karriere fast ungehindert fortgesetzt, begründete den sehr angesehenen Grundgesetzkommentar Maunz-Dürig, musste dann aber wegen seiner NS-Vergangenheit 1964 als bayerischer Kultusminister zurücktreten.

Erst nach Maunz‘ Tod 1993 wurde bekannt, dass er lange unter Pseudonym für die rechtsextreme „Nationalzeitung“ geschrieben hatte. Daraufhin gab es eine Diskussion, ob diese Geisteshaltung auch in seine Kommentare zum Grundgesetz eingegangen sei.

Wie bei dem hochseriösen und überwiegend äußerst nützlichen Sammelwerk „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht“ ließen sich Indizien für die naheliegende Vermutung nicht finden. Trotzdem blieb ein Makel an dem viel benutzten Grundgesetzkommentar haften. Das Gleiche wird sich auch bei dem MPI-Großprojekt kaum vermeiden lassen. Für diesen Schatten ist die Institutsleitung verantwortlich, die einen belasteten Mitarbeiter eingestellt hat, offenbar ohne sich ausreichend über dessen Verstrickungen in den Unrechtsstaat DDR zu informieren.

<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /> Die Verpflichtungsarklärung von Jörg Arnold alias IM „Altmann“<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br />

Foto: BStUDie Verpflichtungsarklärung von Jörg Arnold alias IM „Altmann“

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http://www.badische-zeitung.de/freiburg/ddr-experte-des-max-planck-instituts-war-bei-der-stasi–71538944.html

Badische Zeitung

GESCHICHTE DER DDR-JUSTIZ

DDR-Experte des Max-Planck-Instituts war bei der Stasi

Das Max-Planck-Institut für ausländisches internationales Strafrecht in Freiburg erforscht unter anderem die Geschichte der DDR-Justiz. Betraut hat es damit unwissentlich einen früheren Zuträger der Stasi.

  1. Die Max-Planck-Gesellschaft war nicht informiert über die Vergangenheit des MPI-Mitarbeiters Foto: ingo schneider

Fußnoten gehören zur Wissenschaft wie das Salz in die Suppe. Doch Fußnoten wie diese gibt es in streng wissenschaftlichen Werken eigentlich nicht: „Persönliche Anmerkung von Jörg Arnold“. Hier meldet sich der Mitherausgeber des fast 500 Seiten starken Buches zu Wort, in dem das Resümee einer 21 Jahre währenden Forschungsarbeit am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches internationales Strafrecht (MPI) gezogen wird. Sie untersuchte die Staatskriminalität in Diktaturen – und wie mit diesem Unrecht nach einem politischen Systemwechsel juristisch verfahren wurde. Klassischer Fall dafür ist die DDR.

Jörg Arnold kennt die Justiz und das Strafrecht der DDR aus eigener Anschauung. Denn er hat in der DDR studiert und promoviert, war Richter in Zittau, kam mit 28 Jahren ans oberste Gericht der DDR , wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Präsidenten tätig war. Eben deshalb hatte ihn Albin Eser, damals einer der beiden Direktoren des MPI, 1991 engagiert. Per Zeitungsanzeige hatte er Bewerber mit solchem Hintergrund gesucht. Denn, so sagt er, „man braucht auch Leute, die die DDR-Justiz von innen kennen, wenn man deren Geschichte aufarbeiten will“.
Es ist nicht dieser Teil der Arnoldschen Vergangenheit, der, wie er in seiner Fußnote schreibt, von „Brisanz“ ist: Sie war bekannt im Institut. Brisanz hat vielmehr die Mitteilung, „dass ich mich gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit zur Zusammenarbeit verpflichtet hatte“. Also ein ehemaliger Stasispitzel, der die Geschichte der DDR-Justiz bearbeitet.

Von der Stasitätigkeit wusste man im Institut bis vor Kurzem nichts, ebenso in der Zentrale der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) in München. Sie hat den Sachverhalt, als er endlich bekannt war, „mit den ihr zur Verfügung stehenden wissenschaftsinternen und arbeitsrechtlichen Instrumenten prüfen“ lassen, wie es in ihrer Stellungnahme heißt. Weil die abschließende Publikation des Forschungsprojekts anstand, an dem Arnold mitgewirkt hat, befasste sich der MPG-Ethikrat im Juli 2012 mit dem Problem, hörte Arnold und Eser an. Am Schluss forderte er, dass die Verbindungen zur Stasi in dem Buch „über die Bewältigung von staatlichem Unrecht“ offengelegt werden müssten, weil „hier ein potenzieller Interessenkonflikt besteht“.

Die Max-Planck-Gesellschaft bedauere, schreibt deren Sprecherin Christina Beck, „dass es nicht schon bei Einstellung des Mitarbeiters zu einer Untersuchung gekommen ist, die mögliche Interessenkonflikte und Probleme kritisch hätte prüfen können“. Zugleich erinnert sie daran, dass „die Übernahme ehemaliger Stasimitarbeiter in den öffentlichen Dienst nach der Wende ausgeschlossen“ war. Doch die MPG ist kein öffentlicher Dienst, sondern ein Verein, der nach eigenen Regeln handelt.

Allerdings waren Stasispitzel für die MPG noch kein Problem, als Arnold eingestellt wurde. Erst Ende November 1991 gab es die rechtliche Basis, um Kandidaten bei der Erstanstellung nach ihrer Mitarbeit bei der Stasisicherheit zu befragen. Im Fall Arnold hatte Eser allein entschieden. Im Vorstellungsgespräch waren beide offenbar auf die Stasimitarbeit zu sprechen gekommen. „Ich habe diese Vergangenheit nicht verschwiegen“, teilte Arnold der BZ auf Anfrage schriftlich mit. Und Eser, der sich schon zuvor mit DDR-Recht befasst hatte, sagt heute, er habe sich damals gar nicht gewundert über dessen Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Deshalb hat er nicht weiter nachgefragt, wie Arnold bestätigt: „Einzelheiten meiner Kontakte zum MfS wurden nicht erörtert.“ Eser hat sich vielmehr auf den guten Eindruck verlassen, den der Bewerber bei ihm hinterlassen hatte, auf seine „von Anfang an selbstkritische Auseinandersetzung mit der DDR-Justiz“, der er bis kurz vorher noch gedient hatte. „Er hat mir offen gesagt, dass er überzeugt war vom DDR-System.“ Doch er habe sich schon 1989 erstaunlich kritisch mit der DDR-Justiz auseinandergesetzt.

Institut suchte einst gezielt Leute aus der DDR-Justiz

21 Jahre wurde danach nicht mehr offiziell über Arnolds Stasivergangenheit geredet, er hat auch mit einem engen Kollegen wie Martin Kühl, heute am Landessozialgericht in Essen, nicht darüber geredet. Dafür erwarb er sich einen Namen durch viele Publikationen zu ost- und westdeutschen Strafrechtsfragen, der ihm eine Honorarprofessur in Münster eintrug.

Dann erhielt im vergangenen Jahr Arnolds Vorgesetzter Ulrich Sieber, seit 2003 als Nachfolger Esers Direktor am MPI, Post aus Berlin. Zuerst anonym, dann namentlich informierte ihn ein Adam Lauks, dass er in seinem Institut einen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi beschäftige, Deckname IMS Altmann. Wer dahintersteckte, erfuhr Sieber aus der beigefügten Kopie: „Ich, Jörg Arnold, verpflichte mich auf freiwilliger Basis mit den Organen des MfS zusammenzuarbeiten. (…) Zur Wahrung der konspirativen Zusammenarbeit wähle ich mir den Decknamen ,Altmann‘“. Seither ist die MPG mit dem Fall Arnold befasst, Sieber selbst sagt zu dem Fall am liebsten nichts.

Lauks hatte Arnold in dessen Eigenschaft als Anwalt 2010 kennengelernt, die beiden haben sich jedoch überworfen. Lauks recherchierte daraufhin im Archiv der Stasi-Unterlagen-Behörde. Seine – rechtlich wohl nicht ganz einwandfrei beschafften – Kopien von Unterlagen zu Arnold veröffentlichte er in seinem Internetblog, der sich mit Wiedergutmachung für Stasiopfer befasst.

Dort ist zu lesen, dass zum 38. Jahrestag des MfS der IMS Altmann 300 Mark als Auszeichnung erhielt für „seine hohe Einsatzbereitschaft, gewissenhafte Treffdisziplin und exakte Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben“. Das muss man nicht alles wörtlich nehmen, aber unzufrieden war sein Abteilungsleiter, ein Oberst mit unleserlicher Unterschrift, offenbar nicht. Auch was über seinen persönlichen Werdegang vom MfS zusammengetragen wurde – mit 18 Jahren war Arnold schon SED-Mitglied –, liest sich wie eine stramme sozialistische Karriere, der die Spitzelarbeit gewiss nicht geschadet haben dürfte.

Welche Berichte er aber genau geschrieben hat über seine Kollegen und Vorgesetzten am obersten DDR-Gericht – zusammen mit MfS-Anmerkungen füllen sie zwei Aktenordner –, entzieht sich der Kenntnis. Die entsprechende Frage der BZ lässt Arnold, der sich bisher nur schriftlich äußern will, unbeantwortet, ebenso, ob durch seine Berichte irgendjemand zu Schaden gekommen ist. Die MPG teilt mit, als Verein dürfe sie keinen Einblick in die Stasiakten nehmen. „Bis zum heutigen Tage haben wir daher keinerlei Anhaltspunkte, dass sich der besagte Mitarbeiter im Zuge seiner Tätigkeit für die Staatssicherheit eines strafrechtlichen Vergehens schuldig gemacht hat.“

Fürs Gegenteil freilich auch nicht. Da müsste vor allem Arnold Auskunft geben. In seinem Geleitwort zum Abschlussband des Forschungsprojekts schreibt sein Chef Sieber, er begrüße es, „dass Herr Arnold nunmehr den Lesern und mir seine früheren Verbindungen mit der Staatssicherheit der ehemaligen DDR offengelegt hat“. Viel mehr Auskunft als den oben zitierten, in einer Fußnote eher versteckten Satz liefert Arnold freilich nicht. Mehr Sätze verwendet er darauf, seine „persönliche Wandlung“ und seine selbstkritische Sicht auf „meine eigene Vergangenheit“ zu beteuern, belegt mit Verweisen auf eigene Aufsätze.

Und wie steht es mit den Folgen für die Wissenschaftlichkeit der ganzen Aufarbeitung? Eser betont immer wieder, dass sein Mitarbeiter Arnold mit großer wissenschaftlicher Redlichkeit vorgegangen sei, dass er nie Anlass auf Ideologieverdacht gegeben habe. Christian Booß dagegen, der sich als Mitarbeiter der Stasi-Unterlagen-Behörde mit Arnold befasst hat, sieht das anders. So anerkenne Arnold in seiner persönlichen Anmerkung, dass die Justiz der Bundesrepublik auch rückwirkend DDR-Recht beurteilen dürfe – was er früher abgelehnt habe. Und da stelle sich für ihn die Frage, ob das nun wissenschaftliche Erkenntnis sei – oder angesichts der bedrängten Lage, in der Arnold sich derzeit befinde, gerade opportun.

Autor: Adam Lauks
Dienstag, 10. Januar 2012 02:06
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OFFENER BRIEF AN MAX-PLANCK-INSTITUT FREIBURG IN BREISGAU

 Adam LauksZossener Strasse 66
12629 BerlinMax-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht
Günterstalstraße 73
79100 Freiburg i. Br.
RA Professor Dr. Jörg Arnold Berlin, 07.01.2012DIES IST EIN OFFENER BRIEFSehr geehrter Professor Arnold,
Werter Herr Rechtsanwalt Jörg Arnold ,es ist schon so lange her, als Sie am 4.Juni 2010 in der Pause der Veranstaltung DDR Unrechtsstaat- oder was ? beim öffentlichen Diskurs an mich herangetreten waren. Zuvor hatte ich mich als Folteropfer der STASI dem Auditorium geöffnet und dadurch Ihr Interesse an meinem Schicksal und damit verbundenen groben Verletzungen der Menschenrechten geweckt gehabt.
Bei einem weiteren Zwischenaufenthalt in Berlin und unserem zweiten Treffen am Hauptbahnhof sprachen wir lange über die Ge4schehnisse in der Haft, über die Rechtsbeugung, über die Folter, über die medizinische Folter und Übergriffe der IM Ärzte und über meine erste Strafanzeige und Strafantrag vom 30.4.1992. Sie brachten damals Ihre Bewunderung zum Ausdruck „ Ich verstehe nicht, warum sich Deutschland weigert, Ihren Fall zu klären“
Sie baten mich dabei, alle meine verfügbaren Unterlagen Ihnen zukommen zu lassen, was ich dann auch tat. Sie versprachen die durchzuarbeiten und hatten vor darüber eine Arbeit zu schreiben und anschließend wollten Sie mir als Rechtsanwalt auf meiner Suche nach Gerechtigkeit und zum Erlangung des Status eines Folteropfers beistehen. Ich schickte Ihnen alle Unterlagen zu über die ich verfügte. Damals schon teilten Sie mir mit dass die Folter unverjährbar ist.Sie haben in mir eine kleine Hoffnung geweckt, dass es doch eine Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Foilterer geben könnte. Dies war auch der Grund warum ich am 11.4.2011 zum Amtsgericht ging und dort meine zweite Strafanzeige erstattete und meinen zweiten Strafantrag stellte, wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte. Ich überreichte dabei als Beweis die Verfügung über Fesselung an Händen und Füssen über drei Wochen unterschrieben vom Oberleutnant Wilk im
Auftrag vom Oberstleutnant Neidhardt und kündigte dabei die ausführliche Begründung meines Rechtsanwalts – eines Hochschulprofessors, an. Am 26.4.2011 erhielt ich das Aktenzeichen und am 28.4.2011 kam schon die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Wegen Körperverletzung u.a.(?)
wegen der Verjährung. Ich legte ein Widerspruch ein. Darufhin verlangte die Staatsanwaltschaft nach der versprochenen Begründung des Hochschulprofessors (Ihre) die dann am 15.7.2011 eigentlich als Ergänzung des Widerspruchs von Ihnen verfasst wurde in dem Sie der Staatsanwaltschaft die Rechtslage dargelegt hatten.
Bevollmächtigt durch den Beschwerdeführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zu Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, durfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. – waren Ihre Worte an den Oberstaatsanwalt Reichelt.Für diese Zivilcourage reicht meine Dankbarkeit als Folteropfers nicht aus, ich bete den Gott an ihnen diese Tat zu vergüten.
Ich stellte das Schreiben in mein Blog http://www.adamlauks.wordpress.com und war durch die darauf folgende Niederlegung Ihres Mandats sehr betreten, wenn auch nicht unbedingt überrascht. Durch die Veröffentlichung ihres Schreibens mit der darin enthaltenen Rechtsexpertise, hätte ich Ihnen keine andere Wahl gelassen als das Mandat unverzüglich niederzulegen, was Sie auch taten. Mich inoffiziell auch aus dem Hintergrund weiter zu coachen deuteten Sie an, und schickten mir die Unterlagen zurück, nach dem Sie sich einen tiefen Überblick in die Menschenrechtsverletzungen gewonnen hatten, die besonders den strafrechtlichen Teil und die lückenlose medizinische Behandlung betrafen, die letztere von obersten Stellen des MfS gnadenlos gesteuert wurde.Ich fühlte mich verraten und wie heiße Kartoffel fallengelassen, wegen Ihrer Angst vor der Öffentlichkeit in einem Sachverhalt wo absolut keine Verdunkelungsgefahr mehr existiert. Ich fragte mich lange und oft und immer noch, von wem wurden Sie den so angezählt dass Sie als führender Strafrechtler die Flinte ins Korn warfen !?? Ich akzeptierte Ihren Entschluss und versuchte mit dieser Enttäuschung oder erneutem Niederschlag fertig zu werden. Ein befreundeter RA fand Ihr vorgehen nicht gerechtfertigt, und sah durch die dadurch erlangte Öffentlichkeit eine Chance dies Sie nicht genutzt haben , wollten,konnten, durften !??
Seit ein paar Tagen habe ich die Gewissheit dass Sie, nach der Dissertation B im Jahre 1989, als Richter am Obersten Gericht der DDR bereits 1991 Ihren Dienst am Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau antreten konnten.

Vorwort:

Der mit dem XI. Parteitag der SED eingeleitete qualitativ neue Abschnitt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR stellt auch höhere Anforderungen an die Wahrung von sozialistischer Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Diese neuen Anforderungen ergeben sich aus den objektiven Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft und dem durch sie bedingten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.

In der DDR wurde eine Gesellschaft geschaffen, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist, in der sich die schöpferischen Kräfte des Volkes voll entfalten können, in der soziale Sicherheit für alle, Vollbeschäftigung, gleiche Bildungschancen für alle Kinder, zunehmender Volkswohlstand, soziale Gerechtigkeit und die Demokratie des Volkes in wahrer Freiheit gewährleistet sind. Auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED wurde betont, daß die DDR ein sozialistischer Rechtsstaat ist, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt.(1)

Hohe Rechtssicherheit gehört zur Lebensqualität unserer Staatsbürger und zu den Grundwerten des Sozialismus. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit werden durch ein umfassendes, demokratisch beratenes und beschlossenes Gesetzgebungswerk charakterisiert, das die verfassungsmäßigen politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und persönlichen Rechte der Bürger exakt ausgestaltet. Rechte und Pflichten bilden eine Einheit. Damit existiert aber kein ein für allemal gegebener, abgeschlossener Zustand. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist vielmehr – wie im Programm der SED charakterisiert – ein historischer Prozess tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Wandlungen. Dazu gehört, alle gesellschaftlichen Anstrengungen auch darauf zu richten, daß sich Rechtssicherheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit als ein Wesensmerkmal des Sozialismus immer mehr ausprägen, sind sie doch unverzichtbare Voraussetzung für die Geborgenheit der Bürger im Sozialismus und die Stärkung ihres Vertrauensverhältnisses zum sozialistischen Staat.

Diese grundlegenden Feststellungen bestimmen zugleich mit die neuen, höheren Maßstäbe an Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung, an die weitere Festigung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung insgesamt. Das ordnet sich ein in die notwendige ständige Vervollkommnung unseres sozialistischen Rechtsstaates (2, S. 1002) als ein Ausdruck der Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Dabei ist auch die Aufgabe gestellt, Grundlagen für die Neugestaltung des Strafverfahrensrechts als eines wesentlichen Instruments im System der Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung und für die Neufassung der Strafprozessordnung auszuarbeiten.

Insbesondere geht es um den Ausbau der Garantien im Strafverfahren für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit. Denn auch das Strafverfahren ist Ausdruck der Verwirklichung der Menschenrechte im Sozialismus. Mit seiner streng gesetzlichen und gerechten Durchführung tragen die Gerichte durch die Rechtsprechung dazu bei, solche Verfassungsrechte, wie die Unantastbarkeit der Persönlichkeit, der Freiheit und Würde des Menschen, wirksam zu schützen, werden die Gleichheit vor dem Gesetz und die Präsumtion der Unschuld verwirklicht.
Im gerichtlichen Verfahren selbst kann an die wachsende Bereitschaft der Bürger, sich für die Durchsetzung der Gesetze aktiv einzusetzen, angeknüpft werden. Die Rolle des Angeklagten beschränkt sich im Strafverfahren nicht auf ein bloßes Objekt der Einwirkung, sondern ist zunehmend von aktiver Verwirklichung, von seiner Subjektstellung gekennzeichnet. Diese Wesenszüge des sozialistischen Strafverfahrens sind Ausdruck der weiteren Vervollkommnung und Entfaltung der sozialistischen Demokratie als der Hauptentwicklungsrichtung unserer sozialistischen Staatsmacht. Damit charakterisiert auch das sozialistische Strafverfahren die DDR als einen sozialistischen Rechtsstaat.

In der Suche nach der optimalen gesellschaftlich effektivsten Variante der rechtlichen Regelung als Ausdruck schöpferischer Rechtspolitik (3, S. 12) ordnet sich die Frage nach dem Wesen der Kassation im Strafverfahren und die Vervollkommnung ihrer rechtlichen Regelung ein. Es soll das grundlegende Anliegen der vorliegenden Dissertationsschrift sein, an der Lösung dieser Aufgabe mitzuwirken. Ausgangsposition dafür ist, daß die Rechtsprechung in der DDR ein anerkanntes Niveau erreicht hat und der Beitrag der Gerichte zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit von der Partei der Arbeiterklasse mehrfach positiv hervorgehoben wurde. Die Kassation muss deshalb darauf untersucht werden, welchen Platz sie dabei gegenwärtig einnimmt und unter den Bedingungen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, also für eine historisch lange Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung, weiterhin einnehmen muss.

Da die Kassation eine der beiden einzigen gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufhebung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen darstellt und damit die Rechtsprechung unmittelbar berührt, ist es zunächst erforderlich, in einem ersten Abschnitt theoretische Überlegungen zur Rechtsprechung der Gerichte voranzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dann auf das dialektische Verhältnis zwischen Rechtskraft, Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, ohne dessen nähere Bestimmung sich das Wesen der Kassation nicht charakterisieren lässt, angewendet werden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht dabei die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, die im Falle einer Kassation aufgehoben wird. Die Rechtskraft könnte somit in gewisser Weise den Schlüssel für das Verständnis der Kassation liefern.

Erst nach dem ich das Vorwort gelesen hatte war es mir sehr sehr leichter. Es wäre die Krone einer Zersetzung für mich gewesen, mich in unserem wohl gepriesenem Rechtsstaat, in meinem vergeblichen Kampf um die Gerechtigkeit, durch einen Richter des Obersten Gerichtes, das sowohl die Berufung meines damaligen Rechtsanwaltes Friedrich Wolf verwarf, meinen Gnadengesuch ablehnend beschied, sowohl meinen Endstrafeantrag ablehnte und die im März 1985 politisch anempfohlene Ausweisung zum nächstmöglichen Termin vom März 1985 bis in den November 1985 hinauszögerte, rechtsanwältlich vertreten zu werden wäre die Vortsetzung der Farce aus der DDR.
Dass Sie sich nicht mir als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR geöffnet hatten, bevor Sie mit dem Mandat betraut wurden ist seltsam, merkwürdig, und es werden bei mir unbeantwortete Fragen bleiben.
Dass Sie meine Gefühle und Ehre und Stolz dadurch zu tiefst verletzt hatten, hätten Sie sich denken müssen, bzw. daran dass ich SIE NIEMALS angeheuert hätte, ihnen NIEMALS meine Akte anvertraut hätte, das zu verletzen war Ihnen offensichtlich der Inhalt der Akte wert !? Oder wem auch immer !?! Menschlich hat das ursprüngliche Bild über Sie bei mir sehr gelitten.
Abschließend wäre ich Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir mitteilen würden, wie weit Sie mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Falle des Folteropfers des MfS Adam Lauks gekommen sind, oder wurde Ihnen dieser Auftrag durch Ihren Arbeitsgeber oder Auftraggeber entzogen !??
Sie müssen Sich denken können, dass ich NIEMALS die Dienste eines Richters des Obersten Gerichtes der DDR in Anspruch genommen hätte. Es wäre auch nicht mit dem angestrebten Ziel entschuldbar vor mir selbst.
Auf dem Weg zum Ziel zählten die ethische Werte in der DDR wenig, wie das auch hier so deutlich sich vermuten lässt. Wie konnte,wollte,durfte, sollte der Verfasser dieses Vorworts ehrlich die Absicht gehabt haben dem Folteropfer des Regimes beizustehen, das dem Verfasser zum Erfolg in der DDR und womöglich auch in meiner Wahlheimat verholfen hatte.

Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin

Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht
Günterstalstraße 73
79100 Freiburg i. Br.
RA Professor Dr. Jörg Arnold Berlin, 07.01.2012

DIES IST EIN OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Professor Arnold,
Werter Herr Rechtsanwalt Jörg Arnold ,

es ist schon so lange her, als Sie am 4.Juni 2010 in der Pause der Veranstaltung DDR Unrechtsstaat- oder was ? beim öffentlichen Diskurs an mich herangetreten waren. Zuvor hatte ich mich als Folteropfer der STASI dem Auditorium geöffnet und dadurch Ihr Interesse an meinem Schicksal und damit verbundenen groben Verletzungen der Menschenrechten geweckt gehabt.
Bei einem weiteren Zwischenaufenthalt in Berlin und unserem zweiten Treffen am Hauptbahnhof sprachen wir lange über die Ge4schehnisse in der Haft, über die Rechtsbeugung, über die Folter, über die medizinische Folter und Übergriffe der IM Ärzte und über meine erste Strafanzeige und Strafantrag vom 30.4.1992. Sie brachten damals Ihre Bewunderung zum Ausdruck „ Ich verstehe nicht, warum sich Deutschland weigert, Ihren Fall zu klären“
Sie baten mich dabei, alle meine verfügbaren Unterlagen Ihnen zukommen zu lassen, was ich dann auch tat. Sie versprachen die durchzuarbeiten und hatten vor darüber eine Arbeit zu schreiben und anschließend wollten Sie mir als Rechtsanwalt auf meiner Suche nach Gerechtigkeit und zum Erlangung des Status eines Folteropfers beistehen. Ich schickte Ihnen alle Unterlagen zu über die ich verfügte. Damals schon teilten Sie mir mit dass die Folter unverjährbar ist.

Sie haben in mir eine kleine Hoffnung geweckt, dass es doch eine Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Foilterer geben könnte. Dies war auch der Grund warum ich am 11.4.2011 zum Amtsgericht ging und dort meine zweite Strafanzeige erstattete und meinen zweiten Strafantrag stellte, wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte. Ich überreichte dabei als Beweis die Verfügung über Fesselung an Händen und Füssen über drei Wochen unterschrieben vom Oberleutnant Wilk im
Auftrag vom Oberstleutnant Neidhardt und kündigte dabei die ausführliche Begründung meines Rechtsanwalts – eines Hochschulprofessors, an. Am 26.4.2011 erhielt ich das Aktenzeichen und am 28.4.2011 kam schon die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Wegen Körperverletzung u.a.(?)
wegen der Verjährung. Ich legte ein Widerspruch ein. Darufhin verlangte die Staatsanwaltschaft nach der versprochenen Begründung des Hochschulprofessors (Ihre) die dann am 15.7.2011 eigentlich als Ergänzung des Widerspruchs von Ihnen verfasst wurde in dem Sie der Staatsanwaltschaft die Rechtslage dargelegt hatten.
Bevollmächtigt durch den Beschwerdeführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zu Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, durfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. – waren Ihre Worte an den Oberstaatsanwalt Reichelt.

Für diese Zivilcourage reicht meine Dankbarkeit als Folteropfers nicht aus, ich bete den Gott an ihnen diese Tat zu vergüten.
Ich stellte das Schreiben in mein Blog http://www.adamlauks.wordpress.com und war durch die darauf folgende Niederlegung Ihres Mandats sehr betreten, wenn auch nicht unbedingt überrascht. Durch die Veröffentlichung ihres Schreibens mit der darin enthaltenen Rechtsexpertise, hätte ich Ihnen keine andere Wahl gelassen als das Mandat unverzüglich niederzulegen, was Sie auch taten. Mich inoffiziell auch aus dem Hintergrund weiter zu coachen deuteten Sie an, und schickten mir die Unterlagen zurück, nach dem Sie sich einen tiefen Überblick in die Menschenrechtsverletzungen gewonnen hatten, die besonders den strafrechtlichen Teil und die lückenlose medizinische Behandlung betrafen, die letztere von obersten Stellen des MfS gnadenlos gesteuert wurde.

Ich fühlte mich verraten und wie heiße Kartoffel fallengelassen, wegen Ihrer Angst vor der Öffentlichkeit in einem Sachverhalt wo absolut keine Verdunkelungsgefahr mehr existiert. Ich fragte mich lange und oft und immer noch, von wem wurden Sie den so angezählt dass Sie als führender Strafrechtler die Flinte ins Korn warfen !?? Ich akzeptierte Ihren Entschluss und versuchte mit dieser Enttäuschung oder erneutem Niederschlag fertig zu werden. Ein befreundeter RA fand Ihr vorgehen nicht gerechtfertigt, und sah durch die dadurch erlangte Öffentlichkeit eine Chance dies Sie nicht genutzt haben , wollten,konnten, durften !??
Seit ein paar Tagen habe ich die Gewissheit dass Sie, nach der Dissertation B im Jahre 1989, als Richter am Obersten Gericht der DDR bereits 1991 Ihren Dienst am Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau antreten konnten.

Vorwort:

Der mit dem XI. Parteitag der SED eingeleitete qualitativ neue Abschnitt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR stellt auch höhere Anforderungen an die Wahrung von sozialistischer Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Diese neuen Anforderungen ergeben sich aus den objektiven Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft und dem durch sie bedingten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.

In der DDR wurde eine Gesellschaft geschaffen, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist, in der sich die schöpferischen Kräfte des Volkes voll entfalten können, in der soziale Sicherheit für alle, Vollbeschäftigung, gleiche Bildungschancen für alle Kinder, zunehmender Volkswohlstand, soziale Gerechtigkeit und die Demokratie des Volkes in wahrer Freiheit gewährleistet sind. Auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED wurde betont, daß die DDR ein sozialistischer Rechtsstaat ist, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt.(1)

Hohe Rechtssicherheit gehört zur Lebensqualität unserer Staatsbürger und zu den Grundwerten des Sozialismus. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit werden durch ein umfassendes, demokratisch beratenes und beschlossenes Gesetzgebungswerk charakterisiert, das die verfassungsmäßigen politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und persönlichen Rechte der Bürger exakt ausgestaltet. Rechte und Pflichten bilden eine Einheit. Damit existiert aber kein ein für allemal gegebener, abgeschlossener Zustand. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist vielmehr – wie im Programm der SED charakterisiert – ein historischer Prozess tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Wandlungen. Dazu gehört, alle gesellschaftlichen Anstrengungen auch darauf zu richten, daß sich Rechtssicherheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit als ein Wesensmerkmal des Sozialismus immer mehr ausprägen, sind sie doch unverzichtbare Voraussetzung für die Geborgenheit der Bürger im Sozialismus und die Stärkung ihres Vertrauensverhältnisses zum sozialistischen Staat.

Diese grundlegenden Feststellungen bestimmen zugleich mit die neuen, höheren Maßstäbe an Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung, an die weitere Festigung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung insgesamt. Das ordnet sich ein in die notwendige ständige Vervollkommnung unseres sozialistischen Rechtsstaates (2, S. 1002) als ein Ausdruck der Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Dabei ist auch die Aufgabe gestellt, Grundlagen für die Neugestaltung des Strafverfahrensrechts als eines wesentlichen Instruments im System der Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung und für die Neufassung der Strafprozessordnung auszuarbeiten.

Insbesondere geht es um den Ausbau der Garantien im Strafverfahren für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit. Denn auch das Strafverfahren ist Ausdruck der Verwirklichung der Menschenrechte im Sozialismus. Mit seiner streng gesetzlichen und gerechten Durchführung tragen die Gerichte durch die Rechtsprechung dazu bei, solche Verfassungsrechte, wie die Unantastbarkeit der Persönlichkeit, der Freiheit und Würde des Menschen, wirksam zu schützen, werden die Gleichheit vor dem Gesetz und die Präsumtion der Unschuld verwirklicht.
Im gerichtlichen Verfahren selbst kann an die wachsende Bereitschaft der Bürger, sich für die Durchsetzung der Gesetze aktiv einzusetzen, angeknüpft werden. Die Rolle des Angeklagten beschränkt sich im Strafverfahren nicht auf ein bloßes Objekt der Einwirkung, sondern ist zunehmend von aktiver Verwirklichung, von seiner Subjektstellung gekennzeichnet. Diese Wesenszüge des sozialistischen Strafverfahrens sind Ausdruck der weiteren Vervollkommnung und Entfaltung der sozialistischen Demokratie als der Hauptentwicklungsrichtung unserer sozialistischen Staatsmacht. Damit charakterisiert auch das sozialistische Strafverfahren die DDR als einen sozialistischen Rechtsstaat.

In der Suche nach der optimalen gesellschaftlich effektivsten Variante der rechtlichen Regelung als Ausdruck schöpferischer Rechtspolitik (3, S. 12) ordnet sich die Frage nach dem Wesen der Kassation im Strafverfahren und die Vervollkommnung ihrer rechtlichen Regelung ein. Es soll das grundlegende Anliegen der vorliegenden Dissertationsschrift sein, an der Lösung dieser Aufgabe mitzuwirken. Ausgangsposition dafür ist, daß die Rechtsprechung in der DDR ein anerkanntes Niveau erreicht hat und der Beitrag der Gerichte zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit von der Partei der Arbeiterklasse mehrfach positiv hervorgehoben wurde. Die Kassation muss deshalb darauf untersucht werden, welchen Platz sie dabei gegenwärtig einnimmt und unter den Bedingungen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, also für eine historisch lange Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung, weiterhin einnehmen muss.

Da die Kassation eine der beiden einzigen gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufhebung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen darstellt und damit die Rechtsprechung unmittelbar berührt, ist es zunächst erforderlich, in einem ersten Abschnitt theoretische Überlegungen zur Rechtsprechung der Gerichte voranzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dann auf das dialektische Verhältnis zwischen Rechtskraft, Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, ohne dessen nähere Bestimmung sich das Wesen der Kassation nicht charakterisieren lässt, angewendet werden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht dabei die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, die im Falle einer Kassation aufgehoben wird. Die Rechtskraft könnte somit in gewisser Weise den Schlüssel für das Verständnis der Kassation liefern.

Erst nach dem ich das Vorwort gelesen hatte war es mir sehr sehr leichter. Es wäre die Krone einer Zersetzung für mich gewesen, mich in unserem wohl gepriesenem Rechtsstaat, in meinem vergeblichen Kampf um die Gerechtigkeit, durch einen Richter des Obersten Gerichtes, das sowohl die Berufung meines damaligen Rechtsanwaltes Friedrich Wolf verwarf, meinen Gnadengesuch ablehnend beschied, sowohl meinen Endstrafeantrag ablehnte und die im März 1985 politisch anempfohlene Ausweisung zum nächstmöglichen Termin vom März 1985 bis in den November 1985 hinauszögerte, rechtsanwältlich vertreten zu werden wäre die Vortsetzung der Farce aus der DDR.
Dass Sie sich nicht mir als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR geöffnet hatten, bevor Sie mit dem Mandat betraut wurden ist seltsam, merkwürdig, und es werden bei mir unbeantwortete Fragen bleiben.
Dass Sie meine Gefühle und Ehre und Stolz dadurch zu tiefst verletzt hatten, hätten Sie sich denken müssen, bzw. daran dass ich SIE NIEMALS angeheuert hätte, ihnen NIEMALS meine Akte anvertraut hätte, das zu verletzen war Ihnen offensichtlich der Inhalt der Akte wert !? Oder wem auch immer !?! Menschlich hat das ursprüngliche Bild über Sie bei mir sehr gelitten.
Abschließend wäre ich Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir mitteilen würden, wie weit Sie mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Falle des Folteropfers des MfS Adam Lauks gekommen sind, oder wurde Ihnen dieser Auftrag durch Ihren Arbeitsgeber oder Auftraggeber entzogen !??
Sie müssen Sich denken können, dass ich NIEMALS die Dienste eines Richters des Obersten Gerichtes der DDR in Anspruch genommen hätte. Es wäre auch nicht mit dem angestrebten Ziel entschuldbar vor mir selbst.
Auf dem Weg zum Ziel zählten die ethische Werte in der DDR wenig, wie das auch hier so deutlich sich vermuten lässt. Wie konnte,wollte,durfte, sollte der Verfasser dieses Vorworts ehrlich die Absicht gehabt haben dem Folteropfer des Regimes beizustehen, das dem Verfasser zum Erfolg in der DDR und womöglich auch in meiner Wahlheimat verholfen hatte.

Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin

Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht
Günterstalstraße 73
79100 Freiburg i. Br.
RA Professor Dr. Jörg Arnold Berlin, 07.01.2012

DIES IST EIN OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Professor Arnold,
Werter Herr Rechtsanwalt Jörg Arnold ,

es ist schon so lange her, als Sie am 4.Juni 2010 in der Pause der Veranstaltung DDR Unrechtsstaat- oder was ? beim öffentlichen Diskurs an mich herangetreten waren. Zuvor hatte ich mich als Folteropfer der STASI dem Auditorium geöffnet und dadurch Ihr Interesse an meinem Schicksal und damit verbundenen groben Verletzungen der Menschenrechten geweckt gehabt.
Bei einem weiteren Zwischenaufenthalt in Berlin und unserem zweiten Treffen am Hauptbahnhof sprachen wir lange über die Ge4schehnisse in der Haft, über die Rechtsbeugung, über die Folter, über die medizinische Folter und Übergriffe der IM Ärzte und über meine erste Strafanzeige und Strafantrag vom 30.4.1992. Sie brachten damals Ihre Bewunderung zum Ausdruck „ Ich verstehe nicht, warum sich Deutschland weigert, Ihren Fall zu klären“
Sie baten mich dabei, alle meine verfügbaren Unterlagen Ihnen zukommen zu lassen, was ich dann auch tat. Sie versprachen die durchzuarbeiten und hatten vor darüber eine Arbeit zu schreiben und anschließend wollten Sie mir als Rechtsanwalt auf meiner Suche nach Gerechtigkeit und zum Erlangung des Status eines Folteropfers beistehen. Ich schickte Ihnen alle Unterlagen zu über die ich verfügte. Damals schon teilten Sie mir mit dass die Folter unverjährbar ist.

Sie haben in mir eine kleine Hoffnung geweckt, dass es doch eine Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Foilterer geben könnte. Dies war auch der Grund warum ich am 11.4.2011 zum Amtsgericht ging und dort meine zweite Strafanzeige erstattete und meinen zweiten Strafantrag stellte, wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte. Ich überreichte dabei als Beweis die Verfügung über Fesselung an Händen und Füssen über drei Wochen unterschrieben vom Oberleutnant Wilk im
Auftrag vom Oberstleutnant Neidhardt und kündigte dabei die ausführliche Begründung meines Rechtsanwalts – eines Hochschulprofessors, an. Am 26.4.2011 erhielt ich das Aktenzeichen und am 28.4.2011 kam schon die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Wegen Körperverletzung u.a.(?)
wegen der Verjährung. Ich legte ein Widerspruch ein. Darufhin verlangte die Staatsanwaltschaft nach der versprochenen Begründung des Hochschulprofessors (Ihre) die dann am 15.7.2011 eigentlich als Ergänzung des Widerspruchs von Ihnen verfasst wurde in dem Sie der Staatsanwaltschaft die Rechtslage dargelegt hatten.
Bevollmächtigt durch den Beschwerdeführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zu Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, durfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. – waren Ihre Worte an den Oberstaatsanwalt Reichelt.

Für diese Zivilcourage reicht meine Dankbarkeit als Folteropfers nicht aus, ich bete den Gott an ihnen diese Tat zu vergüten.
Ich stellte das Schreiben in mein Blog http://www.adamlauks.wordpress.com und war durch die darauf folgende Niederlegung Ihres Mandats sehr betreten, wenn auch nicht unbedingt überrascht. Durch die Veröffentlichung ihres Schreibens mit der darin enthaltenen Rechtsexpertise, hätte ich Ihnen keine andere Wahl gelassen als das Mandat unverzüglich niederzulegen, was Sie auch taten. Mich inoffiziell auch aus dem Hintergrund weiter zu coachen deuteten Sie an, und schickten mir die Unterlagen zurück, nach dem Sie sich einen tiefen Überblick in die Menschenrechtsverletzungen gewonnen hatten, die besonders den strafrechtlichen Teil und die lückenlose medizinische Behandlung betrafen, die letztere von obersten Stellen des MfS gnadenlos gesteuert wurde.

Ich fühlte mich verraten und wie heiße Kartoffel fallengelassen, wegen Ihrer Angst vor der Öffentlichkeit in einem Sachverhalt wo absolut keine Verdunkelungsgefahr mehr existiert. Ich fragte mich lange und oft und immer noch, von wem wurden Sie den so angezählt dass Sie als führender Strafrechtler die Flinte ins Korn warfen !?? Ich akzeptierte Ihren Entschluss und versuchte mit dieser Enttäuschung oder erneutem Niederschlag fertig zu werden. Ein befreundeter RA fand Ihr vorgehen nicht gerechtfertigt, und sah durch die dadurch erlangte Öffentlichkeit eine Chance dies Sie nicht genutzt haben , wollten,konnten, durften !??
Seit ein paar Tagen habe ich die Gewissheit dass Sie, nach der Dissertation B im Jahre 1989, als Richter am Obersten Gericht der DDR bereits 1991 Ihren Dienst am Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau antreten konnten.

Vorwort:

Der mit dem XI. Parteitag der SED eingeleitete qualitativ neue Abschnitt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR stellt auch höhere Anforderungen an die Wahrung von sozialistischer Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Diese neuen Anforderungen ergeben sich aus den objektiven Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft und dem durch sie bedingten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.

In der DDR wurde eine Gesellschaft geschaffen, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist, in der sich die schöpferischen Kräfte des Volkes voll entfalten können, in der soziale Sicherheit für alle, Vollbeschäftigung, gleiche Bildungschancen für alle Kinder, zunehmender Volkswohlstand, soziale Gerechtigkeit und die Demokratie des Volkes in wahrer Freiheit gewährleistet sind. Auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED wurde betont, daß die DDR ein sozialistischer Rechtsstaat ist, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt.(1)

Hohe Rechtssicherheit gehört zur Lebensqualität unserer Staatsbürger und zu den Grundwerten des Sozialismus. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit werden durch ein umfassendes, demokratisch beratenes und beschlossenes Gesetzgebungswerk charakterisiert, das die verfassungsmäßigen politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und persönlichen Rechte der Bürger exakt ausgestaltet. Rechte und Pflichten bilden eine Einheit. Damit existiert aber kein ein für allemal gegebener, abgeschlossener Zustand. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist vielmehr – wie im Programm der SED charakterisiert – ein historischer Prozess tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Wandlungen. Dazu gehört, alle gesellschaftlichen Anstrengungen auch darauf zu richten, daß sich Rechtssicherheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit als ein Wesensmerkmal des Sozialismus immer mehr ausprägen, sind sie doch unverzichtbare Voraussetzung für die Geborgenheit der Bürger im Sozialismus und die Stärkung ihres Vertrauensverhältnisses zum sozialistischen Staat.

Diese grundlegenden Feststellungen bestimmen zugleich mit die neuen, höheren Maßstäbe an Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung, an die weitere Festigung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung insgesamt. Das ordnet sich ein in die notwendige ständige Vervollkommnung unseres sozialistischen Rechtsstaates (2, S. 1002) als ein Ausdruck der Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Dabei ist auch die Aufgabe gestellt, Grundlagen für die Neugestaltung des Strafverfahrensrechts als eines wesentlichen Instruments im System der Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung und für die Neufassung der Strafprozessordnung auszuarbeiten.

Insbesondere geht es um den Ausbau der Garantien im Strafverfahren für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit. Denn auch das Strafverfahren ist Ausdruck der Verwirklichung der Menschenrechte im Sozialismus. Mit seiner streng gesetzlichen und gerechten Durchführung tragen die Gerichte durch die Rechtsprechung dazu bei, solche Verfassungsrechte, wie die Unantastbarkeit der Persönlichkeit, der Freiheit und Würde des Menschen, wirksam zu schützen, werden die Gleichheit vor dem Gesetz und die Präsumtion der Unschuld verwirklicht.
Im gerichtlichen Verfahren selbst kann an die wachsende Bereitschaft der Bürger, sich für die Durchsetzung der Gesetze aktiv einzusetzen, angeknüpft werden. Die Rolle des Angeklagten beschränkt sich im Strafverfahren nicht auf ein bloßes Objekt der Einwirkung, sondern ist zunehmend von aktiver Verwirklichung, von seiner Subjektstellung gekennzeichnet. Diese Wesenszüge des sozialistischen Strafverfahrens sind Ausdruck der weiteren Vervollkommnung und Entfaltung der sozialistischen Demokratie als der Hauptentwicklungsrichtung unserer sozialistischen Staatsmacht. Damit charakterisiert auch das sozialistische Strafverfahren die DDR als einen sozialistischen Rechtsstaat.

In der Suche nach der optimalen gesellschaftlich effektivsten Variante der rechtlichen Regelung als Ausdruck schöpferischer Rechtspolitik (3, S. 12) ordnet sich die Frage nach dem Wesen der Kassation im Strafverfahren und die Vervollkommnung ihrer rechtlichen Regelung ein. Es soll das grundlegende Anliegen der vorliegenden Dissertationsschrift sein, an der Lösung dieser Aufgabe mitzuwirken. Ausgangsposition dafür ist, daß die Rechtsprechung in der DDR ein anerkanntes Niveau erreicht hat und der Beitrag der Gerichte zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit von der Partei der Arbeiterklasse mehrfach positiv hervorgehoben wurde. Die Kassation muss deshalb darauf untersucht werden, welchen Platz sie dabei gegenwärtig einnimmt und unter den Bedingungen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, also für eine historisch lange Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung, weiterhin einnehmen muss.

Da die Kassation eine der beiden einzigen gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufhebung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen darstellt und damit die Rechtsprechung unmittelbar berührt, ist es zunächst erforderlich, in einem ersten Abschnitt theoretische Überlegungen zur Rechtsprechung der Gerichte voranzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dann auf das dialektische Verhältnis zwischen Rechtskraft, Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, ohne dessen nähere Bestimmung sich das Wesen der Kassation nicht charakterisieren lässt, angewendet werden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht dabei die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, die im Falle einer Kassation aufgehoben wird. Die Rechtskraft könnte somit in gewisser Weise den Schlüssel für das Verständnis der Kassation liefern.

Erst nach dem ich das Vorwort gelesen hatte war es mir sehr sehr leichter. Es wäre die Krone einer Zersetzung für mich gewesen, mich in unserem wohl gepriesenem Rechtsstaat, in meinem vergeblichen Kampf um die Gerechtigkeit, durch einen Richter des Obersten Gerichtes, das sowohl die Berufung meines damaligen Rechtsanwaltes Friedrich Wolf verwarf, meinen Gnadengesuch ablehnend beschied, sowohl meinen Endstrafeantrag ablehnte und die im März 1985 politisch anempfohlene Ausweisung zum nächstmöglichen Termin vom März 1985 bis in den November 1985 hinauszögerte, rechtsanwältlich vertreten zu werden wäre die Vortsetzung der Farce aus der DDR.
Dass Sie sich nicht mir als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR geöffnet hatten, bevor Sie mit dem Mandat betraut wurden ist seltsam, merkwürdig, und es werden bei mir unbeantwortete Fragen bleiben.
Dass Sie meine Gefühle und Ehre und Stolz dadurch zu tiefst verletzt hatten, hätten Sie sich denken müssen, bzw. daran dass ich SIE NIEMALS angeheuert hätte, ihnen NIEMALS meine Akte anvertraut hätte, das zu verletzen war Ihnen offensichtlich der Inhalt der Akte wert !? Oder wem auch immer !?! Menschlich hat das ursprüngliche Bild über Sie bei mir sehr gelitten.
Abschließend wäre ich Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir mitteilen würden, wie weit Sie mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Falle des Folteropfers des MfS Adam Lauks gekommen sind, oder wurde Ihnen dieser Auftrag durch Ihren Arbeitsgeber oder Auftraggeber entzogen !??
Sie müssen Sich denken können, dass ich NIEMALS die Dienste eines Richters des Obersten Gerichtes der DDR in Anspruch genommen hätte. Es wäre auch nicht mit dem angestrebten Ziel entschuldbar vor mir selbst.
Auf dem Weg zum Ziel zählten die ethische Werte in der DDR wenig, wie das auch hier so deutlich sich vermuten lässt. Wie konnte,wollte,durfte, sollte der Verfasser dieses Vorworts ehrlich die Absicht gehabt haben dem Folteropfer des Regimes beizustehen, das dem Verfasser zum Erfolg in der DDR und womöglich auch in meiner Wahlheimat verholfen hatte.

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Aufarbeitung der Rechtsbeugung des Obersten Gerichtes der DDR, Aufarbeitung der Rechtsbeugung des Stadtgerichtes Berlin, Ärzte Vollstrecker des MfS in U-Haften und StVE der DDR, Begegnung mit meinem Henker und "Mörder" unseren Söhnchens, Berliner Charite als Nest der IM Ärzte ?, DDR ein Unrechtsstaat oder was !, Der Spiegel und STASI, Die Aufarbeitung des SED Unrechts, East Side Gallery - Berliner Mauer, Erpressung in der U-Haft Königswusterhausen, Falsche ärztliche Behandlung im Operativen Vorgang "Merkur", Folter im Zuchthaus Rummelsburg zum Zweiten, Gaucks VERDIENSTE in Deutschland, Gutachten über die Gauck Behörde Mai 2007, GUTACHTEN zu Gauckbehörde 2007, Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf -nun JVA Leipzig mit Krankenhaus, Joachim Gauck, Joachim Gauck & Kirche im Sozialismus, Krieg Adam Lauks gegen die STASI, Krieg gegen die STASI 1982-1985, Max-Planck Gesellschaft München, Max-Planck Institut Freiburg im Breisgau, Neues Deutschland, Oberstes Gericht der DDR, Oberstleutnant Stöber - Endvollstrecker, Petitionsausschuss, Predigt über Versöhnung Opfer Täter, Professor Dr. Jörg Arnold IMS ALTMANN = B-Kader des MfS, Professor Dr. Peter Gruß - Präsident, Psychiatriemißbrauch durch IM Jürgen Rogge Leiter der Psychiatrie im HKH Meusdorf, Rechtstreit mit Axel Springer AG, The Truth about Torture in GDR Prison, Unterwanderung durch STASI - wie weit ?, Vernichtung vo 16.35 Gefangenenpersonalakte von Rummelsburg, Von der STASI am 24.11.10 vor das Gericht gezerrt inHohenschönhausen -Nomen est Omen !??, Zollfahndung der DDR abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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