Chronologie der Verschleierung und Zeugnis für die Vertuschung und Verschweigen: Die Petition gleichen Inhalts : über die Urkundenunterdrückung des Joachim Gaucks, Leiter der Gauck Behörde, hatten der Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in den Petionsausschuss geschickt.
Gauck´s Urkundenunterdrückung 1994 – Strafbestand nach § 274 blöeibt ungesühnt
Die “Prüfung” war eine Manipulation mit der BStU-Die Vorsitzende Kersten Steinke wusste von NICHTS -sie hat beide Akte ( 2x 250 Seiten) niemals zu sehen bekommen – und die waren nicht mehr auffindbar. Im Dezernat Pet 4 von Dierig wurde Auskunftssperre über die verlorene Akte verhängt!?
War der Bundestagspräsident Lammert nur eine Figur !?? Siehe den aktuellen Stand bei den Petitionen um Strafvereitelung im Amt der Gauck´s Behörde 1993-1994 !
Galileo Galilei sagte:
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Am 1.01.2014 warten die Folteropfer auf die Antworten aus dem:
Bundestagspräsidialamt
Hauptausschuss des Deutschen Bundestages – keine Antwort
Präsidium des Deutschen Bundestages – keine Antwort
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Krütters: keine Antwort, keine Rücksendung der Akte !? Nur Schweigen von allen Seiten.
Staatsanwaltschaft Berlin – Akteneinsicht : Die Gerichtsakte gesichtet am 6.7.2014. Es war ein politisches Urteil/ eine Farce / Antrag des Verteidiger Wolffs im Protokoll gefälscht.
Operativ Vorgang “Merkur” sollte die Wirtschaftsdiversion verschleiern, und abgeschir-men um jedem Preis vor Mielke, ZK und Politbüro.
BStU Akteneinsicht /nach Informationsfreiheitsgesetz/ Zugang zur Kommunikation des BStU gegenüber anderen Stellen, die meine Person betreffen : Gauck bzw. der ehem. Abteilung Recherche des MfS, jetzt AR3 verpflichtet – von den Geheimdiensten – die Restbestände der STASI-Akte zu sichten und alles Strafrechtlich- oder Rehabilitierungs-relevantes oder für MfS Entlarvendes zu eliminieren, zu unterdrücken, ohne Rücksicht auf evtl. laufende Ermittlungsverfahren gegen die STASI-Justiz und deren Exekutive oder Strafrechtliche- oder Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung. Auch negativ Entlarvendes für MfS und andere Systemträger sowie westliche Geheimdienste sollte entweder entfernt, nachträglich vernichtet werden oder mit “STRENG GEHEIM” den Gerichten und der Geschichtsforschung entzogen, vorenthalten werden, mit allen Folgen für Findung der Wahrheit und Gerechtigkeit für die Opfer und für die Täter und Geschichtsschreib-ung. Die ursprüngliche gesetzlich vorgesehene Aufgabe: Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts und STASI-Verbrechen wurde durch die eingesetzten Kräfte, westliche Geheimdienste, Altkader der DDR systematisch ausgehebelt und in den reinsten Täterschutz umgewandelt – vor der Justiz und vor Pranger.
Es ist zwar schon lange her, dass man wegen der Machenschaften der damaligen Gauck Behörde gerichtlich vorgegangen war:
Dr. Gregor Gysi, Sie waren ein Denunziant der SED Bezirksleitung Dresden?!
Datum : 05.06.1995 Nr. : 346 Thema : Gauck / Gysi |
Gysi geht gegen Gauck-Behörde vor Verwaltungsgericht
Gregor Gysi hat seinen angekündigten Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Gauck-Behörde beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Antrag richtet sich gegen die Behauptungen im sog. »Gauck-Gutachten«, mit denen ihm eine langjährige Zusammenarbeit mit dem MfS unterstellt wird. In dem 30-seitigen Schriftsatz der Hamburger Anwälte von Gregor Gysi, Prof. Dr. Helmut Rittstieg und Dr. Heinrich Senfft, heißt es einleitend: »Diese ‘gutachterliche Stellungnahme’ ist auf rechtsstaatlich nicht hinnehmbare Weise zustande gekommen und enthält, statt Auskünfte über die beim Antragsgegner vorhandenen Dokumente zu geben, einseitige Behauptungen, Schlußfolgerungen zu Lasten des Antragstellers, die weder geprüft noch gar bewiesen, sondern falsch sind. Rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist überdies die Art und Weise des Zustandekomm-ens dieser ‘gutachterlichen Stellungnahme’. In Wahrheit handelt es sich um ein vom Ergebnis her bestelltes Gutachten, zu dem der Antragsteller nicht gehört worden ist und das nachweisbar auf Manipulationen beruht.« Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Pressebüro. Jürgen Reents, Pressesprecher |
Gysi gegen Joachim Gauck und Tita Süßmuth -Urteil VG – Beschluss des OVG
VG 1 A 188/95 DAS URTEIL und BESCHLUSS: OVG 8 S 295/95
Dr. Gysi gegen Leiter der Gauck Behörde Denunzianten Joachim Gauck
Auf kenen Versuch eine Stellungnahme von Gysi oder irgendeinen Politiker aus dem Bundestag zu bekommen, kem eine Reaktion. Nicht EINER wagte sich das Thema anzufassen. Unter WESSEN Befehl stehen eigentlich unsere Volksvertreter die eigentlich DEM DEUTSCHEN VOLKE dieen sollen !?
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Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
Deutscher Bundestag
Bundestagspräsident Professor Dr. Norbert Lammert
Platz der Republik 1
11011 Berlin 27.4.2013
OFFENER BRIEF AN DEN BUNDESTAGSPRESIDENTEN PROF. DR. LAMMERT
Sehr geehrter Professor Dr. Lammert !
Werter Herr Bundestagspräsident !
Für Ihre auch diesmalige wohlwollende Weiterleitung meines Schreibens vom 7.Februar 2013 in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 2.4.13 bedanke ich mich recht herzlich und für Ihre Fürsorge für mich als ungesühntes Folteropfer der STAZIS.
Die Reaaktion des Petitionsausschusses ist in seinem Schreiben mehr als deutlich.

Antwort auf den OFFENEN BRIEF AN DEN BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN vom 7.2.2013 Entweder wurde die Akte 76 Js 1792/93 nicht mal geöffnet oder betreibt man bewußt die Vertuschung der Urkundenunterdrückung im Amt seitens des Sonderbeauftragten für STASI-Unterlagen Joachim Gauck aus dem Jahre 1994, was doch in das Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses gehört.
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Erhielt und sichtete die Akte 76 Js 1792/93 … und lenkte die zuständigheitshalber in den Petitionsausschuss !?
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Wie DIE PRÜFUNG erfolgt war – sehen wir aus dem Schreben des Beauftragten für Kultur und Medien: – Unrühmliches Verarsche vor dem Abgang des Bernd Neumann !!?
Gleichzeitig bedanke ich mich für alle Ihre auch vorangegangenen wohlwollende Empfehlungen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, wo man leider kein Ohr fand für die Strafvereitelung im Amt seitens der Berliner Justiz im Verfahren 76 Js 1792/93 und auch im Verfahren 272 Js 2215/11. Da sich meine Beschwerde angeblich um keine Bundesbehörde handelte ( Sonderbeauftragter der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS gehörte damals wohl zum Innenministerium) wurde ich an das Abgeordnetenhaus von Berlin verwiesen, das meine Petition am 18.4.2013 auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses nahm.
Ich bemühte mich zeitnah zu Antworten und brachte die Beweise persönlich in das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin- Petitionsausschuss hatte an die Staatsanwaltschaft Berlin Fragen gestellt. Ich hatte mit dem Oberstaatsanwalt Lorke vor drei-vier Wochen gesprochen, der sich natürlich an die 5,5 Jahre dauernde Ermittlungen nicht mehr erinnern kann. Er bezieht such auf sein Recht auf´s Vergessen.
Ich bezweifle es sehr dass die Staatsanwaltschaft Berlin die Strafvereitelung im Amt in den zwei erwähnten Verfahren einräumen wird obwohl die Sachen klar auf der Hand liegend.
Auf eine Woche später gerichteten Offenen Brief an den Bundespräsidenten Joachim Gauck gibt es auch selbstverständlich keine Antwort- man wickelt sich in Schweigen ein, weil die Beweise für seine moralische und strafrechtliche Schuld so erdrückend sind.
Trotzdem die Deutsche Presse-Agentur und alle namhaften Zeitungen (ausgenommen Springer Presse) über die Strafanzeige gegen die Gauck Behörde bekannt gemacht wurden und auch alle Mitglieder und ihre Stellvertreter der vier Ausschüsse des Deutschen Bundestages, per persönliche Email benachrichtigt wurden, herrscht eisiges Schweigen .
Bundespräsident hat sich nicht die Mühe gemacht den geäußerten Verdacht zu entschärfen oder mir zu widersprechen. Was sich Gauck Behörde in meinem Falle geleistet hatte ist unumstößlich, aber dass er auf meinen generalisierten Verdacht, dass alle Augenscheinsobjekte für mittlere und schwere STASI-Verbrechen den Ermittlungsorganen, der ZERV oder den Staatsanwaltschaften vorenthalten wurden nicht reagiert, kommt es seiner Schuldbekenntnis gleich !
Aus diesem Grunde bitte ich Sie und den Deutschen Bundestag, ich fordere Euch alle an, den Inhalt Eurer Ehrenerklärung vom 17.6.1992 sich zu verinnerlichen und sich im Nachhinein betrogen, gedemütigt und verhöhnt zu fühlen, genau wie wir Gefolterten, Gequälten und Getöteten sowie alle anderen Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, vor denen sich der damalige Bundestag tief verneigt hatte:
Deutscher Bundestag, 17.06.199 – Ehrenerklärung vorgelesen durch Rita Süßmuth:
Der Deutsche Bundestag würdigt das schwere Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen, denen durch die kommunistische Gewaltherrschaft Unrecht zugefügt wurde.
Den Menschen, die unter der kommunistischen Gewaltherrschaft gelitten haben, ist in vielfältiger Weise Unrecht oder Willkür widerfahren.
Sie wurden ihrer Freiheit beraubt und unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert.
Viele sind in unmenschlichen Haftanstalten umgekommen.
Sie wurden gefoltert, gequält und getötet.
Sie wurden in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, schikaniert und diskriminiert.
Sie wurden verschleppt.
Sie wurden unter Missachtung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit aus ihrer Heimat, von Haus und Hof und aus ihren Wohnungen vertrieben.
Sie wurden an Eigentum und Vermögen geschädigt.
Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor allen Opfern kommunistischer Unrechtsmaßnahmen.
Er bezeugt all’ jenen tiefen Respekt und Dank, die durch ihr persönliches Opfer dazu beigetragen haben, nach über 40 Jahren das geteilte Deutschland in Freiheit wieder zu einen.
(BR-Drucksache 431/92)
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Ich schreibe hier im Namen der Gefolterten, Gequälten und Getöteten und die wahre Rolle und Verdienste von Joachim Gauck in seiner Gauck Behörde ahnend, wo er damals bei der Gründung der Behörde des Sonderbeauftragten 68 Hauptamtliche des MfS einstellte, verlange ich mit Recht vom Deutschen Bundestag ein Untersuchungsausschuss ins Leben zu rufen, um die Zuarbeit der Gauck Behörde der juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts zu überprüfen, in wie weit der Sonderbeauftragter seiner gesetzlich verankerten Auskunftspflicht gegenüber Ermittlungsbehörden nachgekommen sei, besonders bei den mittleren und schweren Verbrechen der STASI- Exekutive und Judikative. Dieses verlange ich nicht anhand der bewiesenen Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt im Falle von Adam Lauks -Folteropfer der STAZIS, sondern weil die Statistik über die geahndeten Übergriffe der Exekutive uns Anlass genug dazu bieten.
Erstens: Niemand ist wegen Foltern, Quälen oder Töten von Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden bis 2005…und zweitens wurden wegen Mißhandlungen in Zuchthäusern der DDR nur 11 Urteile gesprochen… 9 davon auf Bewährung und zwei Folterknechte wurden nach mehrjährigem Ermittlungsverfahren zu 2,2 und 2,8 Jahren verurteilt die sie im offenen Vollzug verbüßen konnten.
Es macht uns stolz, dass der Deutsche Bundestag anderen persönlichen Opfern tiefen Respekt und Dank bezeugt und unseren Beitrag für Deutschlands Einheit würdigt.
Nach dem Übergang aus dem Ressort des Innenministers in das Ministerium für Kultur und Medien hatte der Kultusminister um nicht eine Katze im Sack zu übernehmen im Mai 2007 ein Gutachten anfertigen lassen von namhaften Wissenchaftlern Prof. Dr. Klaus Schröder, Dr. Hans Klein und Herr Stefen Alisch über die Zahl der eingestellten Hauptamtlichen des MfA in der neu gegründeten Behörde des Sonderbeauftragten Joachim Gauck. Bis dahin wurde aus der Behörde, sowohl von Gauck als auch von Frau Birthler, immer von 12.-18 Hauptamtlichen MfS-ler berichtet… es waren 68 gewesen die das Gutachten erst zu Tage fordern musste.
Die Erklärung für die Ungerechtigkeit und Entehrungen und Entwürdigungen die mir in vergangenen 21 Jahren Suche nach Gerechtigkeit glaube ich in der ZUSATZVEREINBAR-UNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG zu erahnen die am 18.9.1990 zwischen BRD und der DDR unterschrieben wurde, wobei de BRD Unterhändler Dr. Werthebach und Schäuble den Forderungen der Unterhändlern der DDR Seite (MFS-Generäle) weitgehend entgegen-gekommen waren, weil sie dazu erpresst wurden.
Nur daher ist die Rolle der Gauck Behörde in meinem Falle und auch sonst erklärbar. Der Sonderbeauftragte hatte durch die Nichtherausgabe der Beweise über schwere Körperverletzung das Ermittlungsverfahren ausgebremst und durch die dubiose Zuspielung von zwei Aktenkopien die Richtung der Ermittlungen angegeben, die schleppend über 5,5 Jahren zu ihrer Einstellung führten.
Aus den Ihnen übersandten Kopien geht eindeutig hervor, dass trotzdem alle Akte die zu Erhebung einer Anklage wegen Folter vorgelegen hatten, einfach NICHT ERMITTELT wurde, was einer Strafvereitelung im Amt gleich kommt.
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert, ob Untersuchungsausschuss oder ein gezieltes Gutachten über die Beihilfe der Gauck / Birthler und Jahn Behörde mit MEINER WAHRHEIT muss ich alleine seit 21 Jahren zurecht kommen, den Rest des Lebens als unbescholtener Bürger dieses Landes – sonst wäre ich nicht eingebürgert worden, ohne Ehre und ohne Würde verleben.
Mit Sicherheit wäre mein Leben ganz anders verlaufen, wäre mir 1997 Gerechtigkeit begegnet.
Tausende verfolgten den Umgang der Berliner Justiz mit dieser Altlast und wundern sich wie man so lange darüber schweigen kann.
Natürlich stellten viele das „Verbrechen“ des BP Wulff der Tat des Sonderbeauftragten gegenüber und fragen stumm, was denn hier abgeht.
Nach dem ich den Professor. Dr. Jörg Arnold am 17.Mai 2012 als IMS “Altmann” und Angehörigen des B-Kaders des MfS am Obersten Gericht der DDR – seit 1991 im Max Planck-Institut wühlend, enttarnte, erhielt DIE WELT am 12.4.2013 grünes Licht darüber verharmlosend und fast entschuldigend zu schreiben, dass ein TOP-SPION des MfS bereits 1991 in das Brain der Elite der Deutschen Strafrechtwissenschaftler infiltriert wurde, der im Rahmen seiner „Forschung“ der Rehabilitierung des DDR Unrecht und der DDR als Unrechtsstaat erfolgreich entgegenwirkte. Er hat es zusammen mit seinem Mäcen Professor Dr. Eser, der ihn damals eingestellt hatte, so weit gebracht dass wenn man über die „Siegerjustiz“ spricht eigentlich die DDR-Justiz meint, die laut der Statistik in den vergangenen 40 Jahren als größerer Rechtsstaat da steht, als die Bundesrepublik es je gewesen war, nach den gefällten Urteilen sprechend.
OFFENER BRIEF AN DEN PRÄSIDENTEN DER MAX PLANCK GESELLSCHAFT Professor Dr. Peter Gruß
Dass Max-Planck-Geselschaft mbH auch nach der Enttarnung an IMS “Altmann” festhält ist verhöhnend, beleidigend für alle Opfer die in der DDR gelitten hatten. Dass man ihn nicht wenigstens suspendiert hatte bis durch die Revision aller von ihm gefällten Urteile aus der Zeit seiner Tätigkeit als Richter am Kreisgericht Zittau 1980-1985, mit Sicherheit festgestellt wird dass er an keinem politischen Pruzess mitgewirkt hatte, ist für mich und Opfer nicht erklärbar und nicht nachvollziehbar.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Adam Lauks– entehrtes und entwürdigtes Folteropfer der STAZIS und Opfer der Gesamtdeutschen Justiz
Ilija Jovanovski
Pole Jazeck – verbrachte 31 Tage und Nächte an Händen und Füßen gefesselt in der Schlichtzelle 068 DtVE Berlin Rummelsburg Haus 6
Sehr geehrter Bundestagspräsident !
Werter Professor Dr. Lammert !
Wir wissen nicht, ob Sie persönlich es wussten oder wissen, deshalb Ihnen und dem Deutschen Bundestage und allen seinen vom Deutschen Volke für den Dienst am Deutschen Volke gewählte und vereidigte Bunmdestagsabgeordnete zur Kenntnisnahme:
Wer immer auch der Ghostwriter der Ehrenerklärung gewesen war, hatte er den Deutschen Bundestag verarscht in dem er ihn vor Gefolterten, Gequälten und Getöteten sich verbeugen ließ, den Gefolterten und Gequälten soll es in den 40 Jahren der DDR nicht gegeben haben in den U-Haften oder Strafvollzugseinrichtungen der DDR !?! Die Statistiken der juristischen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen und Aufarbeitung des (angeblichen) Unrecht der DDR weist kein einziuges Urteil wegen Folter ! das heißt alle Folterknechte laufen als unbescholtene und ehrbare Bürger des Vereinten Deutschlands herum, mit unserem Blut an ihren Händen!!!

Spätestens als er mir in die Augen sah und behauptete weder mich noch meinen Fall zu kennen bzw als er von der “Siegerjustiz” pöbelte hatte er es getan.
Wenn es umgekehrt gekommen wäre und die DDR die BRD überrollt und besetzt hätte wären viele Opfer der Siegerjustiz an den Laternenmasten gehangen, nach sowjetischem Vorbild.
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Lammert !
Nehmen Sie diese Warnung als Bitte der Folteropfer zur Kenntnis und handeln Sie im Sinne eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates!
“Die ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.
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Trotz den Auslassungen des Bundesministerium für Justiz in Puncto Folter, Fakt ist; dass die Würde des Menschen, die laut GG unantastbar sein sollte, in Deutschland gegen Folter und Anstiftung zur Folter gesetzlich nicht geschützt ist- bis heute! Deutschland hatte zwar am 30.6.2002 das Völkerstrafgesetzbuch (teilweise) anerkannt, aber aus welchem Grunde auch immer wurden §Anstiftung zur Folter und § Folter bis heute in das nationale StgB der Bundesrepublik nicht implementiert. Somit sind weder Anstiftung zur Folter noch Folter in Deutschland, wie damals in der DDR, als solche nicht strafbar! Die Deutung und Deffinition der Folter als Körperverletzung ist falsch und Grund für diese gesetzliche Schieflage, bzw klaffende Lücke im StGB des Rechtsstaates.
Durch die bisherige Nichtaufnahme der § Anstiftung zur Folter und § Folter bleibt die Folter von der Unverjährbarkeit wie das in Volkerrecht der Fall ist unberührt. Es ist dadurch eine doppelte verletzung des Völkerrechts: Die Folter als Körperverletzung zu ahnden ist bar jeglicher Gerechtigkeit und die Verjährung die für Körperverletzung greift schützt eindeutig die Folterknechte auch wennj sie im staatlichen Auftrag handeln sollten.
Sie haben als Staatsoberhaupt die Möglichkeit diese Lücke schließen zu lassen und dadurch die Würde des Menschen auch unter den gesetzlichen Schutz des Rechtsstaates zu stellen, wodurch Deutschland das Völkerrecht in Gänze akzeptieren würde.
DEN OFFENEN BRIEF MIT DER BEDCHWERDE AN DEN PETITIONSAUSSCHUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES wegen Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für STASI-Unterlagen – Joachim Gauck im Jahre 1994-1997 finden Sie hier:
Nachrichtlich an:
Rechtsausschuss des Deutechen Bundestages
Ausschuss für Menschenrechte des Deutschen Bundestages
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Gemischten Ausschuss des Deutschen Bundestages
Bundespräsident6en
Bundeskanzlerin
Menschenrevchtbeauftragten des Bundestages Markus Löhning
Institut für Menschenrechte Deutschland
Amnesty International
Human Rights Watch International
Human Rights Watsch Deutschland
Transparenncy International
Transparency Deutschlad
und CCR