
Anwendung des Schlagstockes ( einschibbar ) – 4 x – es waren die üblichen Knüppel und 4 x heißt nicht 4 Schläge sodern ui vier gedroscghen. Obermeister Flach genannt Rasierklinge war seit der feindlichen Über4nahme der BRD in Altmoabit zu 2800 DM und sein Mitdrescher Obermeister Ulrich genant Rotfuchs fing in Altmoabit für 3 500 DM netto an.
Oberleutnant Wilk erhielt den Befehl vom Oberstleutnant Neidhardt – Verbindungsoffi-zier des MfS diese Sicherungsmaßnahme zu verfügen und zu “begründen” wann die Maßnahme beginnen und wann die enden sollte. Die Fesselung an Händen und Füßen, wie auch jede Arrestmaßnahme bedarf die Genehmigung des Arztes, bzw. Leiters des MED-Punktes der StVE Berlin Rummelsburg IMS Arzt “Nagel” ( Milkes letzter Leibarzt ) Oberstleutnant Dr. Erhard Zels oder die fieseste NAZI-Visage die in Rummelsburg umherstolzierte, sein Stellvertreter Major Radtke. Als ich nach dem Einsatz der unverdünnten Desinfektionssäure die Vier Folterknechte beim Mitagessen bat, das Fenster offen zu lassen und sie dies ablehnten: ” Fenster bleibt zu!!” gab ich mein Tableau zurück, ging um das Schlichtbett und zerschlug mit der Faust eine der 6 Fensterscheiben ( um atmen zu können) und legte mich auf das Schlichtbett. Sie fesselten mich bis zur Unbeweglichkeit, nahmen mir jegliche Bewegunmgsautonomie und droschen los was das Zeug hält. Sie versuchten sich gegenseitig zu übertreffen, damit die was Ordentliches zum abrechnen haben und ordentliche Prämie dafür kassieren, erfuhr ich viel viel später. Zwischen dem mittleren und Ringfinger auf der Rechten zog ich mir beim Schlag eine Schnittwunde zu, die während der Dreschorgie blutete. Ich bekam vom Pferdekopf seinen Knüppel zu fassen. Der Schläger bebte als ob er an der Steckdose angeschlossen wäre. Wovor, ich war doch gefesselt lag da wie eine Rindhälfte auf die Boxer gleich zu viert eindroschen und eintraten. Sie holten den ChA Oberstleutnant Zels -IMS “Nagel”. Wie ich ausgesehen haben muss sah ich in seinem Gesicht als er die Zelle betrat. Er kniete nieder und schüttete Jod auf die Wunde, machte ein Verband herum und ging. Er schien bewegt mit dem was er da gesehen hat. In seinen IME Akten findet man sein Bericht über die Existenz dieses Schlichtbettes, einer FOLTERBANK. Dass er als Arzt, als IME ARZT im Dienste der STAZIS an diesem – an meinem – Folterbett kniete Adam Lauks zu verbinden,- bei der Vernehmung hatte man ihn 1997 nicht mal danach gefragt. Er nutzte wie alle vorher gut instruierten Folterknechte das Recht auf das Ver-gessen., wurde sogar von der ZERV 214 eingeladen Zeugenaussage zu machen, die dann nach 5,5 Jahren zur Einstellung des Verfahrens geführt hatte- wegen seiner Zeugen-falschauzssage. Obwohl die Folterknechte ALLE logen als Beschuldigten, und kein einzi-ger hätte geprügelt, getreten oder gewürgt oder gefoltert, hatte keiner denen diese Verfügung vorgelegt und gefragt: ” Wenn ihr alle es nicht gewesen seid – WER hat diese Foltermaßnahme dann vollstreckt !?” 1992 war die Strafanzeige erstattet ein Strafantrag gestellt. Erst am 5.11.1996 setzt sich KK Schaika hin und macht seine Hausaufgabe, schreibt seinen Vermerk… und verfehlt das Thema und übersieht, dass ich zum Zeitpunkt dieser Foltermaßnahme eigentlich seit 25.1.1984 im Arrest sitze… Niemandem fällt das auf, weil es keiner außer ihm in den Händen hatte… oder doch !?? Wer die Wahrheit kennt – die Täter kennen sie alle- und wer die dann Lüge nennt ist und bleibt ein Verbrecher !! laut Zitat vom Galileo Galilei.
Alle die an dem Fall waren und die Folterbeweise in den Händen hatten und die Augen vor MEINER WAHRHEIT verschlossen oder sie Lüge gelten ließen sind alle Verbrecher, oder schützen Verbrecher unter sich !

Alle Verfügungen über Arrest und Sicherungsmaßnahmen müssten vom IM NAGEL -Dr.Zels genehmigt werden.
IM DATUM 18.9.1990 ist bittere Symbolik drin für ungesühntes Folteropfer und alle Opfer der mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS !!!
Es ist der Tag der Unterzeichnung der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG. Die bedeutete die Verbrüderung von den Geheimdienstlern “ausgearbeitet” und als GEHEIM für 50 Jahre eingestuft und besiegelt. DARIN sind die Schicksale der Opfer des STASI Terror besiegelt und das Wort Opfer und Gerechtigkeit ausradiert. In diesem Kontext sind die Zeilen aus dem Petitionsausschuss nachvollziehbar.
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DAS WAR DIE ANTWORT nach der Sitzung des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenmhauses !??
AKTUELL !!!
Nach dem ich den Brief abgeschickt hatte, konnte ich von der Frau Albers aus dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin erfahren, das die Antwort auf die an die Staatsanwaltschaft Berlin gestellten Fragen betreff Strafvereitelung im Amt im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 nach der ersten Monierung eingegangen sei und dass die Sache zeitnah wieder auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin kommen wird, wo darüber beraten werden soll.
Mein Hinweis, dass sich die Sache betreff der Urkundenunterdrückung der Akte MfS HA VII/8 Nr. 577/85 im Amt seitens des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS Jopachim Gauck im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages befindet, zugeleitet zur Prüfung durch das Amt des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert, wurde zur Kenntnis genommen. Meinem Vorschlag sich auch dorthin mit einer Frage zu wenden um den Sachstand der Bearbeitung der Beschwehrde zu erfahren konnte/ wollte man nicht folgen.
Ich wurde über den Sachstand der Sache bei der LaGeSo befragt, wo seit geraumer Zeit ein Antrag auf die Rehabilitierung der Folter vorliegt, ohne irgendwelchen Zwischen-bescheid.
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Gauck´s URKUNDENUNTERDRÜCKUNG über schwere Körperverletzung im Waldheim
daraus resultierte die Strafvereitelung um Amte bzw. Strafverfolgungsverhinderung bfür die als kletzter5 Vollstrecker der Weisung aus dem Kabinett Merkels OStA Lorke zeichnete
Strafvereitelung im Amt nach dem StGB der DDR und Vorgaben aus dem Kabinett Kohl
Wird persönlich überbracht am 24.April 2013
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
Herrn Andreas Kugler
Der Vorsitzende vdes Petitionsausschusses
des Abgeordneztenhauses von Berlin
22.April 2013 zum dreißigsten Jahrestag meiner Hauptverhandlung vor Stadtgericht Berlin Mitte
OFFENE BRIEFANTWORT AN DAS ABGEORDNETEHAUS VON BERLIN
An den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Herrn Andreas Kugler
Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).
Geschäftszeichen: 883/17
Eingabe wegen Strafvereitelung im Amt seitens der Staatsanwaltschaft Berlin II
im E-Verfahren 76 Js 1792/93 und des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS in den Jahren 1992 – 1997 und 272 Js 2215/11; 272 Js 325/13 Anstiftung zur Folter im Amt gegen Oberleutnant Wilk & Oberstleutnant Neidhardt und 222 UJs 662/13 gegen die BStU – Sonderbeauftragten Joachim Gauck wegen § 258a.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werter Herr Andreas Kugler,
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin,
mit Tränen in den Augen habe ich die Zeilen Ihres schreibens zur Kenntnis genommen. Es ist das erste Mal nach der Antwort des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert, das sich jemand gefunden hatte der sich mit dieser Verletzung meiner Menschenwürde befasst hatte.
Im letzten Absatz Ihres Schreibens heißt es:
„Wie wir gesehen haben, sind Sie der Meinung, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Ihrer Anzeigenerstattung in den Neunziger Jahren nicht in ausreichendem Maße vorgenommen wurden bzw. dass mögliche Ermittlungsaspekte außer Acht gelassen wurden.Für uns stellt sich nach der Durchsicht der von Ihnen vorgelegten Unterlagen tatsächlich die Frage, ob das Schriftstück mit den besagten Anordnungen während der aeinerzeitigen Ermittlungen Ihren Angaben entsprechend der Staatsanwaltschaft vorgelegen hat und wenn dies der Fall gewesaen sein sollte, warum es nicht beachtet wurde. Wir haben uns deshalb nochmals an die Staatsan-waltschaft gewandt und diese gebeten, der von uns aufgeworfenen Frage nachzugehen.
Strafvereitelung im Amt nach dem StGB der DDR und Vorgaben aus dem Kabinett Kohl
Sitzen nicht einige Juristen, Richter, Polizisten im Abgeordnetenhaus die als Volljuristen selber sehen können was die Staatsanwaltschaft II getan hatte um Gerechtigkeit zu verhindern im Auftrag des erpressten Kanzler Kophl!?? Armselige Parteisoldaten die alle unter einem Befehl standen und heute noch stehen. Vergauckelt, verkohlt, vermerkelt und verdummt zum Schweigen abgerichtet!? die Möchtegerndemokraten.
Hierzu möchte ich klarstellen, dass in der Bearbeitung meiner Beschwerde meine Meinung über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft II und der ZERV 214 auf meine Strafanzeige vom 30.4.1992 – eingestellt 3.9.1997 eingangs, nicht von Wichtigkeit sein soll.
Nach dem ich erst 2010 in Besitz der 5 Bände meiner 1.080 seitigen Gefangenenpersonal-akte gekommen bin un darin die Beweise für in meinem ersten Strafantrag ngezeigte Folter, in Form von Augenscheinobjekten vorgefunden hatte, entschied ich spontan meine Strafanzeige wegen Folter, Mißhandlungen, Körperver-letzungen und anderen Delikte zu erstatten, bzw. wiederholten Antrag zu stellen, was ich auch tat am 11.4.2011. Das Ermittlungsverfahren wurde umbenannt auf : Wegen Körperverletzung u.a. – nicht einmal wegen schweren Körperverletzung – und als 272 Js 2215/11 wurde nach 2 Tagen am 28.4.2011 durch den stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt wegen Verjährung eingestellt.
Als auf der Suche nach Gerechtigkeit unsere Dienstaufsichtsbeschwerde an die General-staatsanwaltschaft, Sachaufsichtsbeschwerde an den Gerichtspräsidenten niedergeschla-gen wurden und ich im Bescheid der Senatsverwaltung für Justiz einen Hinweis auf einen Vermerk der ZERV 214 vom 5.11.1996 fanden und auch unser Antrag auf Klageerzwin-gung abgelehnt wurde, stellte mein Rechtsanwalt Antrag auf Akteneinsicht für beide Ermittlungsverfahren, die abgeschlossen waren und in der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gipfelten.
Mitte Januar übergab mir der RA Nikolai Schoppmann die komplette Akte 76 Js 1792/93 und 28 Seiten der Akte 272 Js 2215/11.
Gauck´s URKUNDENUNTERDRÜCKUNG über schwere Körperverletzung im Waldheim
Als ich in der Akte blätterte und darunter das Ersuchen an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen der Staatssicherheit fand und die Mitteilung -Antwort der Gauck Behörde laß, begriff ich schlagartig, wer mein Leben in letzten 22 Jahren so beeinflusst hatte. Es war schwer jede Seite zu lesen und zu realisieren was da eigentlich abgelaufen war in den 5,5 Jahren dauernden Ermittlungen. Sowohl Sonderbeauftragte der Bundesregierung für STASI Unterlagen als auch die ZERV 214 und Polizeipräsident in Berlin und somit die Staatsanwaltschaft II verfolgten nur ein Ziel – Täter zu schützen.
Mein Vorwurf und Vorwurf der Öffentlichkeit und vieler STASI-Opfer heißt: § 258a Strafvereitelung im Amt durch die Gauck Behörde und Berliner Justiz und Verschleppung des Verfahrens 76 Js 1792/93 über 5,5 Jahre und Verhinderung bzw. Ausbremsen des Ermittlungsverfahrens das abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Dresden abgetreten wurde.
Trotz mehreren Anfragen auf Rückforderung der Gesundheitsakte der JVA Leipzig mit Krankenhaus, blieb die Akte in der Staatsanwaltschaft verscho9llen und in Dresden wurde im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf ohne Akte ermittelt und die dortige Staatsanwaltschaft folgte den Auslassungen der Täter, stellte das Verfahren ein und zeitnah wurden die Akten, zu früh, komplett vernichtet ,ohne dass man die nach Berlin geschickt hätte.
In diesem Brief schicke ich Ihnen die angeforderte Dynamik des Schriftverkehrs zwischen dem Ermittlungsorgan und der Gauck Behörde und zwischen der ZERV 214 und JVA Leipzig mit Krankenhaus die belegen, ohne wenn und aber, dass die Staatsanwaltschaft II zuerst nach den G-kten zu forschen anfing, wobei es in einem Schreiben von mir eindeutig stand ,dass die Gesundheitsakte und Gefangenenpersonalakte dort vorliegt.
Warum die Gesundheitsakte, die in Leipzig benötigt wurde, zuerst angefordert werden musste und erst 1996 auch die ,Gefangenenpersonalakte, die erst auch eintrafen als die Vernehmungen oder Interviews der Folterknechte schon vorbei waren, müsste man den jetzt Ober-Staatsanwalt Lorke fragen, und vor allem als die Beweise da waren, warum wurden die Täter nicht wiederholt vorgeladen und mit den Beweisen konfrontiert… den die Verfügungen wurden vollstreckt…
Ich habe die Bundesministerin für Justiz letztlich mit dem Innhalt der Akten der beiden Ermittlungsverfahren bekannt ge,macht und sie gebeten, das erste Ermittlungsverfahren unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit der Prüfung zu unterziehen. Zuständigkeitshalber verwies sie auf Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, wo die Akte hingelenkt wurden. Auf meine Nachfrage, bei der Frau Marth,erfuhr ich dass man nicht daran denkt, das Ermittlungsverfahren überprüfen zu lassen und bei seiner Antwort bleibt. Sie versprach mir die Akte zurückzusenden was bis heute nicht geschah.
In der Hoffnung das Sie mit übersandten Kopien was anfangen können werden, übersende ich Ihnen auch alle Verfügungen aus meiner Haftzeit, damit es nicht beim Eindruck bleibt, den Ermittler Schaika in seiner Auswertung der Strafgefangenenakte Adam Lauks im Hinblick auf gegen ihn verhängte Maßnahmen suggerieren und wecken wollte.
Anstatt die vorliegenden Verfügungen zu rekapitulieren und in Kopie beizufügen erging er sich an nebensächlichen, aus dem Kontext gegriffenen Zitaten die Staatsanwalt nicht einordnen kann.
Verharmlosung, Vertuschung, Verleumdung Schutz der Kollegen, von denen die meisten übernommen wurden – TÄTERSCHUTZ. – durch Strafvereitelung im Amt !
Was Ihnen da vorliegt kann als Ermittlungsverfahren nicht bezeichnet werden. Meine Bitte, eine Expertise anzufertigen, an Professor Wehrle für Strafrecht an der Hunmboldt Uni Berlin gerichtet, wurde nicht erhört. Ich hoffe in Kürze im Besitz einer fachlichen Analyse eines TOP- Ermittlers und Staatsanwaltes zu haben.
Da es sich beim Sonderbeauftragtem der Bundesregierung – Gauck Behörde um eine Bundesbehörde handelt, wird eine entsprächenmde Beschwerde über das Büro des Bundestagspräsidenten an den Petitionsausschuss des Bundestages geleitet.
Wir alle müssen für das was wir gemacht hatten und es niemals hätten tun dürfen, aber auch für dass was wir hätten tun müssen und es nicht getan haben, vor uns selbst, vor dem Deutschen Volke und vor dem Gott gerade stehen.
Mit aufrichtigem Dank für Ihren bisherigen Einsatz für die Gerechtigkeit und Wiederherstellung meiner Ehre und Würde…
Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
und Opfer der Deutschen Justiz
entehrt und entwürdigt 21 Jahre lang.
P E T I T I O N S U N T E R D R Ü C K U N G 2013 – DIE ERSTE – zweite folgte 2015
JURA NOVIT KURIA !
Ich wage es zu bezweifeln das die Berliner Staatsanwaltschaft, die alles getan hatte im Ermittlungsverfahren 272 Js 2215/11 das Geschehene mit dem Schleier der Verjährung zu überziehen, die richtige Instanz ist die die Fehler und Strafvereitelung im Amt zugeben wird.
Es geht eigentlich im Prinzip um den Umgang der Deutschen Justiz mit den Verbrechern des MfS.
In einem Antwortschreiben bestätigte man mir dass die Verbrechen der STAZIS mit den Verbrechen der Nazis als gleichwertig zu werten seien.
Es läge mir ferne NAZIS zu rehabilitieren, aber die haben ihre Verbrechen unter Kriegsbedingungen verübt; die Verbrechen der STASI-Folterknechte gegen die Menschlichkeit und gegen das Leben wurden inm Friefdenszeiten verübt, und sind weitaus schlimmer und inhumanar (für mich).
Wenn die Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Folter, Misshandlungen u.a. in Strafan-zeige wegen Körperverletzung u.a. umtauft ist eine Rechtsbeugung pur im Bezug auf das Völkerrecht.
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.-
Im Unterschied zu unserem Rechtsstaat hatte die DDR in ihrem Strafgesetzbuch, wonach die juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts zu erfolgen hatte, den §91 FOLTER.
Würde des Menschen ist unantastbar !
Ohne der § Anstiftung zur Folter und § Folter ist die gesetzlich vor Folterknechten in unserem StGB nicht geschützt !
Beweise für Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen des MfS – Joachim Gauck
Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der BStU – Begründeter Verdacht auf Strafvereitelung im Amt 222 UJs 662/13 : erstatet 13.02.13 -eingestellt 11.03.13
Strafanzeige gegen Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt – wegen Anstiftung zur Folter im Amt 272 Js/325/13 erstattet 9.1.13 -eingestellt 27.2.13
http://adamlauks.com/2013/01/11/7870/
Offener Brief an Bundespräsidenten Joachim Hauck:
Am 17.5.2011 hatte ich IMS ALTMANN im Internet enttarnt als ehemaligenm Richter am Obersten Gericht der DDR der vom MfS für das B Kader am Obersten Gericht am 17.8.1988 noch bestätigt wurde um im Ernstfall/Kriegsfall das OG der DDR zu übernehmen. Laut Plan des MfS ist er bereits 1991 ins Gehirn der Deutschen Strafrechtwissescheftler implantiert um der Weichspülung des DDR Unrechtzs und zum Täterschutz hinzuarbeiten, wodurch auch die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten für STASI-Unterlagen und Berliner Justiz in meinem Falle vermutlich durch politische Order von Oben angewiesen wurden.
http://adamlauks.com/wp-admin/post.php?post=7620&action=edit&message=1
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Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages betreff der Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt seitens des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen der Staatssicherheit der DDR – Joachim Gauck im Jahre 1994-1997.