“Freisler aus Dresden” – IMS “Altmann” im Vorlauf “Richter”
Sehr geehrter Herr Herrn!
War Ihre Behörde nicht auch gesetzlich verpflichtet juristische Aufarbeitung der STASI Verbrechen zu unterstützen !?? Sie werden mir das natürlich nicht beantworten. Dass die Gauck Behörde das eigene Gesetz grob verletzt hatte sehen Sie in folgenden Unterlagen. Es wäre für mich, und nicht nur für mich, sehr interessant zu erfahren WER die Bevollmächtigten des Herrn Professor Dr. Jörg Arnold – IM ALTMANN sind. Aus Ihrem Schreiben geht nicht hervor, WER die Recherchen nachfolgend durchgeführt haben soll !? Professor Dr. Jörg Arnold hatte schon seit mehreren Monaten über die Veröffentlichung im Internet erfahren. Meine Enttarnung als IM VORLAUF “Richter” > IMS “Altmann”> Auserwählte des B-Kader des MfS, hatte auch dazu direkt beigetragen, dass er seine Zusammenarbeit mit dem MfS, seinem Arbeitgeber gegenüber nach 21 Jahren erst, zugegeben hatte. Hatte er die bei der Ein-stellung verschwiegen und dass er auch Richter am obersten Gericht der DDR war !? Was waren seine Refferenzen, wer hatte ihn dem Max-Planck-Institut empfohlen !??
Es war sein damalifger Direktor Dr. Slbin Eser, der seinen Arsch zu retten behauptet, dass Professor Dr. Jörg Arnold sich vor der Einstellung bei ihm als IMS -Inoffiozielle Mitarbeitetr Sicherheit des MfS geoutet hätte. Dieses hätte Dr.Albin Eser dem Personalrat bzw. dem Personalchef der Max-Planck-GmbH melden müssen! Er hatte das nicht getan, und ob er sich gewagthätte eine solche Tatsache zu unterschlagten, wage ich zu bezweifeln!
Der vorletze Absatz in Ihrem Schreiben, deutet daraufhin dass der Leiter der Behörde Roland Jahn seinen Laden nicht im Griff hat, genauso wie seine Vorgänger, besonders Herr Joachim Gauck. Damals sind Akte aus Ihrer Behörde in Kopie bei der Polizei auf sehr dubiose Weise gelandet, die die Aufgabe hatten mich zu denunzieren im Sinne des MfS, damit der ganze Fall der Folter und Mißhandlungen als “ermittlungsunwürdig” eingestuft wird um das Ermittlungsverfahren nach 5,5 Jahren der Einstellung zuzuführen.
Diesbezüglich ist eine Strafanzeige gegen Ihre – Behörde am 13.2.2013 erstattet worden und schon aus diesem Gründe werden Sie in Ihrer Behörde ermitteln müssen. Und IMS “Altmann” muss wissen dass, falls er beabsichtigt wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zu klagen, die Sache verfristet ist… den zwischen seiner Zurkenntnisnahme liegen weitaus mehr als drei Monate.

Alle Mitglieder des Rechtsausschusses und Ausschusses für Menschenrechte wurden benachrichtigt dass Prof. Jörg ArnoldIMS “Altmann” war.
Herr Herrn, auch die Forschungsarbeit ist da und auch der Umfang der Akte die STASI-leak hat, ist im Internet recherchierbar. IMS “Altmann” ist regelmäßiger Leser in meinem Blog, er wird Ihnen mehr sagen können.
Und mit der BStU Behörde möchte ich weiterhin nur über meinen Blog kommuni-zieren, weil ICH nicht zu verbergen habe und weil Die BStU Behörde immer noch ein aussenparlamentarischer Raum zu sein scheint, die auch weiterhin Täter schützt.
Und die Strafanzeige gegen die BStU Behörde finden Sie hier:
Strafanzeige gegen Joachim Gauck´s Gauck Behörde wg. Urkundenunterdrückung

Nach der Tagebuchnummer kam dieses Schreiben der Gauckbehörde. Eine Akteneinsicht oder eine Mitteilung der Gauckbehörde lehnte die Ermittlungsbehörde in ihrem Ersuchen kategorisch ab !
Ihre Behörde Herr Herr hat auf das Ersuchen der Staatsanwaltschaft II reagiert so wie sich das der Polizeipräsident ausdrücklich verbeten hatte !?? Und Sie wagen sich mir das StUG zu zitieren !??
Hier sind die Augenscheinsobjekte- Beweise die IHRE Behörde unterdrückt-unterschlagen hatte mit der Absicht Ermittlungen betr. schwere Körperverletzung zu vereiteln, was auch gelang – einzig um Täter, STASI-Folterknechte zu schützen. Gehörte nicht bei eingeleiteten Ermittlungsverfahren automatisch die Beschuldigten auf IM Tätigkeit zu überprüfen.
Die Mitteilung Ihrer Gauck Behörde ist lügenhaft- entspricht nicht der Wahrheit. Die Gauck Behörde hat sich strafbar gemacht.
WARUM unterdrücken Joachim Gauck, Dr.Hansjörg Geiger, Joachim Förster und Harald Both diesen Aktensegment 1993 dem Landgericht Berlin gegenüber? Um den STASI-Schergen Ralf Hunholz zu schützen oder die HA VII/8 uns Staatsanwaltschaft Leipzig und die Bezirksverwaltung des MfS und den STAB der BDVP Leipzig?!? Urteilt selbst. Es ist nicht nur eine Urkundeniunterdrückung nach §273 sonmdern Strafverfolgungsverhindereung weswegen Gauck vor den Untersuchjungsausschuss spätestens 2013 gemußt hätte als sein Verbrechen zu Tage trat in der Akte 76 Js 1792/93.
STASI-Seilschaften im Referat 4 des Petitionsaisschusses konnten das im Noivember 2013 verhindern/verschleiern.