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ES KAM POST von meinem speziellen stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt am 2.3.2013
Ein Ermittlungsverfahren wegen Folter oder Anstiftung zur Folter wurde bis jetzt nicht geführt und schon gar nicht ermittelt !!! – weil es § FOLTER und § ANSTIFTUNG ZUR FOLTER im StGB der BRD nicht gab und auch nicht geben soll !??
Dadurch bleibt die Würde des Menschen auch im wieder vereinten Deutsch-land von Folterknechten weiterhin ungeschützt!

Folter und Anstiftung zur Folter im Amt unter der STASI-Justiz und deren exekutive kann in Deutschland nicht geahndet werden !

Die Strafanzeige 272 Js 2215/11 wegen Folter, Mißhandlungen und andere Delikten niederschlug der OStA Reichelt nach 2 Tagen! Diesmal stellte er ein nichteröffnetes Ermittlungsverfahren einfach ein !?? WILLKÜR !
******* Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheits-schädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Professor Dr. Winnfried Hassemer – 2003. Rest in Peace!
BEWEISE des Täters und obersten Vollstreckers des MfS im Strafvollzug Berlin Rumm-elsburg wurde in einem Forschungsprojekt: Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR in einer 1991 (!?) neu erschlossenen Akte des Anstaltsarztes von Berlin Rummelsburg OMR und Oberstleutnant der DDR Dr. Erhard Jürgen Zels – IMS “Nagel” steht demnächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin wo per Feststellungsklage die Wahrheit über die Folterungen und Misshandlungen im Strafvollzug Berlin Rummelsburg als geschicht-liche WAHRHEIT die zu der Geschichte der DDR Sicherheitsorgane und ihrer Exekutive als erprobtes Mittel bei den Operativen Vorgängen der Zersetzung benutzt wurde – die Menschen zu brechen, ihnen die Würde zu nehmen und sie in den Selbstmord zu treiben !
Als ChA des MED-Punktes in Berlin Rummelsburg war OSL Dr. Erhard Zels der, der jede Arreststrafe nach der Untersuchung des Arrestanten auf der Rückseite der Verfügung zu unterschreiben oder abzustempeln hatte. Eine Arresttauglichkeitskontrolle musste jeden Dienstag durchgeführt werden. Dafür waren der IMS “Nagel” und sein Stiefellecker und Psychopat Major Radtke zuständig.

Weitere Akte im Bezug auf Folterbank und den Folterschergen gab es nicht in der Akte des Internisten Erhard Zels !?? Seine Akte wurde 1991 neu erfasst – GESÄUBERT dem Stasi Unterlagen Gesetz angepasst!?
Diese Verfügungen lagen erstmalig schon im Ermittlungsverfahren 76 Js1792/93 vor und wurden den Folterknechten nicht mal vorgelegt bei der Vernehmung !??

Diese Verfügung über die Folterung i.A. des MfS ( STASI ) Oberstleutnants Neidhardt ist 1992 den Ermittlern der ZERV 214 nicht mal als Schwere Körperverletzung aufgefallen !? – Um die Täter zu schützen mussten sie sich an Vorgaben aus dem Kabinett halten!
Während bestialischer Dreschorgie des Quartets Flach, Ulrich, Pferdekopf und Blondy erlitt ich eine Schnittwunde an der rechten Hand. Als sich die vier Folterknechte ausgetobt hatten, wurde IMS “Nagel” in die Zelle 038 gegenüber dem Duschraum im Keller des Hauss 6 herbeigerufen, der dann neben der “Folterbank” kniend die Wunde versorgte. Erst am 10.6.1985 regt er sich auf über die “angebliche” Existenz einer solchen Folterbank im Frauengefängnis der Strafvollzugsabteilung Berlin Köpenick und berichtet darüber an seinen Führungsoffizie unn Leiter des Hauses Oberst Schmidtbock, zeigt das wahre Charakter des eiskalten Killers, der sich verpflichtet hatte und bereit war ” ALLE AUFTRÄGE eines Mitarbeiters des MfS die ihm erteilt werden, auszuführen”.
Ohne jegliche Erfahrungswerte mit der Justiz unseres Rechtsstaates oder juristische Kenntnisse wagte ich mich, am 30.4.1992 die Folterungen, ärztliche Übergriffe, Gewalt-anwendung und schwere Körperverletzungen niederzuschreiben und mehr als meine Aufarbeitung als Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft II von Berlin zu übergeben.
Daraus resulitirte das fünfeinhalb Jahre dauernde Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 (eröffnet erst am 17.9.1993 !) das am 3.9.1997 (wegen Mangel an Beweisen eingestellt worden war – der Staatsanwalt mündlich nach der Einstellung des Verfahrens) wegen Falschaussage und Falschbezeugung des IMS “Nagels” -Oberstleutnant im SV, Dr. Erhard Zels – Cha des MED – Punktes von der StVE Berlin Rummelsburg,für “die lückenlose medizinische Behandlung nach Weisungen und Befehlen des MfS an Adam Lauks zuständig.

Die Aufgaben eines IMS Arztes der sich verpflichtet für STASI zu arbeiten: Punkt 1 und Punkt 2: medizinische betreuung nach Weisungen und Befehlen( des MfS der HA VII/5 zu vollstrecken)
Viele Jahre danach, nach der Erörterung der Rechtslage in Puncto Folterungen durch den Professor Dr. Jörg Arnold, leiter der Forschungsgruppe für internationales und ausländisches Strafrecht am Max-Planck Institut Freiburg in Breisgau, der meine sämtliche Akte wochenlang durchgearbeitet hatte und mir versprach als Rechtsanwalt bei meiner Suche nach Gerechtigkeit Rechtsbeiustand zu geben, erstattete ich meine zweite Strafanzeige und stellte am 11.4.2011 meinen zweiten Strafantrag wegen Folter,Körperverletzung und aus allen rechtlichen Gründen.
Am 26.4.2011 wurde das unter 272 Js 2215/11 aktenkundig und am 28.4.2011 wurde die erstattete Strafanzeige wegen Körperverletzung u.a. eingestellt.
Als Beweis wurde der Anzeige die obige Verfügung über eine Sicherungsmaßnahme Fesselung an Händen und Füßen über drei Wochen beigefügt. Daraus ist auch dem Leien ersichtlich dass es weder gegen Oberleutnant Wilk noch Oberstleutnant Neidhardt eine Strafanzeige wegen Körperverletzung u.a. geben kann weil es sich dabei eindeutig um Anstiftung zur Folter im Amt handelt, wogegen sich meine dritte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin richtet.
Wegen groben Ermittlungsfehlern die an Strafvereitlung im Amt grenzen in beiden erw. Ermittlungsverfahren führte ich Beschwerde bis zum Klageerzwingungsantrag am Kammergericht und nach dem abschlägigen Beschluss des Kammergerichtes legte ich am Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ein über die Verletzung meiner Würde durch die Berliner Justiz bei den genannten Versuchen Recht und Gerechtigkeit zu bekommen und Status eines Folteropfers des MfS zu erlangen. Näheres HIER: http://adamlauks.com/2012/06/15/folteropfer-adam-lauks-klagt-vor-verfassungsgericht-am-15-6-2012-um-16-00-uhr-ist-die-vollmavcht-unterschrieben-folter-in-der-ddr-haft-23-jahre-nach-der-wende-vor-dem-verfassungsgericht/
20 Jahren nach dem ersten Antrag Anzeige und Strafantrag wegen Anstiftung zur Folter im Amt – trotzdem

Anstiftung zur Folter im Amt
gegen den Verbindungsoffizier des MfS in der StVE Berlin Rummelsburg Oberstleutnant Neidhardt…und Oberleutnant Wilk
Das so späte Ersuchen der Ermittler der Staatsanwaltschaft Berlion II an das Haftkran-kenhaus Leipzig Meusdorf als Nichtwissen oder Blauäugigkeit abzutun, fällt mir sehr schwer. Die leichten und mittlere Straftaten sollten der Verjährung zugeführt werden !?
Laut Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D. Herrn Professor Dr. Winfried Hassemer ( R.I.P.), war vom Gesetz her möglich die Folter als solche zu ahnden, und folglich auch die Anstifter zur Folter in meinem Falle vor´s Gericht zu stellen. HIER waren andere Kräfte am Werke – Die übernommenen 15.000 MfS-Offiziere, Kohl und Schäuble ! !?

Die Frau Weber musste erst belehrt werden dass nach der Wende vor 5 Jahren StVG des Rechtsstaates in der JVA Leipzig gilt.

Zwei Jahre und zwei Monate nach der Eröffnung der Ermittlungen erreichen die ersten Akte überhaupt die Staatsanwaltschaft II
Aus den Blättern 116 und 117 wird das Drängen des Justizvollzugskrankenhauses Leip-zig deutlich. Die Akte wird für das abgetrennte Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt-schaft Dresden 810 Js 49404/95 dringend gebraucht das am 13.August 1996 eingestellt wurde.
In einem am 13.Juli 1995 konzipierten Antwortschreiben des Staatsanwalts Lorke heißt es:
Auf Ihr Schreiben v. 8.Juni 1995, welches mir zuständigkeitshalber durch den Polizeipräsi-denten in Berlin -ZERV 214- zugeleitet wurde, teile ich Ihnen mit das die Krankenakten betr. Adam Lauks im Zuge hiesigen Ermittlungsverfahrens noch einige Zeit benötigt werden. Der Abschluß des Verfahrens wird voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres erfolgen. LORKE Staatsanwalt
Vermutlich der beste Mann im Stall des Polizeipräsidenten in Berlin bei der ZERV 214 übernimmt die Sache und zeigt denen, die vorher kolossal erfolglos dran mitwirkten, wie ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren zu führen sei !!? Es sind fast vier Jahre seit der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens vergangen und niemandem ist aufgefallen das man sich nach Beweisen erkundigen sollte. Keinem war damals in den Sinn gekommen bei der Anforderung von Gesundheitsakten aus Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf auch die Gefangenenpersonalakte -( Erzieherakte ) mit anzufordern !? (warum ?) Und die Übernommenen aus Sachsen reagieren prompt, inzwischen der Brisanz der Akte bewußt geworden !? Die Beschuldigteninterviews, die Beschuldigtenvernehmungen gehen anders, begannen erst am 24.7.1996.
Aus der Akte der Staatsanwaltschaft 76 Js 1792/93, die mir hier vollständig vorliegt, geht eindeutig hervor, das zum Zeitpunkt des Eintreffens der Gefangenenpersonalaakten mit unumstößlichen Beweisen, die Folterknechte die “peinliche Befragung” längst hinter sich hatten.
Strafverfolgungsverhinderung der Straatsanwaltschaft Berlin II 76 Js 1792/93
Die Gefangenenpersonalakten mit unumstößlichen Beweisen für Folter und Körperverletzung wurden den Tätern nie vorgelegt !? Die Schergen waren bereits interviewt als die Akten eintrafen !

Die Zusammenfassung fängt mit der Lüge vom Ermittöler Schaika an! Ausgangspunkt war das einmalige 55Seitige Schreiben vom 30.4.1992

1080 Seiten umfasst meine E- Akte ( Erzieherakte ) so genannte Gefangenen-personalkakte. Die über 250 Seiten die Gesundheitsakte hatte KHK Tschaika- auf 2,5 Seiten “ausgewertet” = “NIEDERGEWERTET”
Die Grundlage für das Ermittlungsverfahren war die Weisung aus der Politik ( aus dem Kabinett? ) und zweifache Denunziation des Leiters der Gauck Behörde Pastor Joachim Gauck der strafrechtlich relevante Unterlagen unterdrückte ( Aktensegment MfS HA VII/8 577/85 ):
Denunziation des Joachim Gauck der Staatsanwaltschaft Berlin II gegenüber, mit der ER mich praktisch auch zum Staatsfeind der BRD erklärte – rehabilitierungsunwürdig!

Diesen IM Vermerk /Bericht eines IMS “Georg Husfeldt” alias OSL Dr. Jürgen Rogge steckte Gauck zwei Mal den Ermittlern der ZERV 214 zu, um das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 auszubremsen – um MfS und ihre Schergen zu schützen. “mehrseitige Hetzschrift” !??
Ob der bis 1989 unbedeutende Jugendpastor und Reisekader des MfS und Spitzel der STASI – Joachim Gauck auch die vorhandene “mehrseitige Hetzschrift” an die Staatsanwaltschaft Berlin II weitergeleitet hatte, geht aus der Akte des Ermittlungsverfah-rens nicht hervor. Deshalb und der WAHRHEIT wegen, hier Adam Lauks frei nach Kurt Tucholsky: An die Mörder
“mehrseitige Hetzschrift” des Adam Lauks vom 18.5.1984 -HKH Leipzig Meusdorf
Gauck erhielt die Weisung Beweise zu unterdrücken – zum Schutz der HA IX und HA VII
Blatt 113 der Akte des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93

In der Akte MfS HA VII/8 577/85 sich befindliche Augenscheinobjekte über den Unterkieferbruch in der Absonderungszelle 4 der Speziellen Vollzugsabteilung der StVE Waldheim wurden nicht erwähnt – unterdrückt-unterschlagen !
Was ist das was Behördenleitung der Gauck Behörde nicht, wie vom Polizeipräsidenten ersucht, als Original und auch geschwärzt nicht herausgegeben? Im Verlauf ist die Kopie des Originals 2014 am Verwaltungsgericht kopiert:

Sie STASI brauchte keine Beweise um jeden beliebigen Bürger in Haft zu nehmen, Erstvernehmung zu fälschen und Haftbefehl zu erwirken.Am Tag der Verhaftung wurde von der HV XVIII Zusammenfassender Bericht über den Repräsentanten der Ljubljanska Banka Jugoslawien von XVII/4 erfasst. darin ist schon die erste Verleumdung beinhaltet: Ich war kein Repräsentant… ich war Vertreter.

Am 17.11.1981 fand die letzte Übergabe der letzten Uhren in Berlin statt – nachweislich. Was ist Zoll- und Devisenvergehen !??

Vermerk der HA XVIII/4 vom 16.7.1984 :
Lauks hat am 18.5.1984 im zentralen Haftkrankenhaus Leipzig eine mehrseitige Hetzschrift angefertigt, in der er in verbrecherischer Weise die DDR und ihre Staatsorgane angreift und verleumdet.
Es wird nie Gerechtigkeit geben schon garnicht in Dingen, die belegen, daß die ehemalige DDR gegen Mißliebige äußerst brutal vorging. Auch nicht vor Mord zurückschreckte und ungeborenes Leben vernichtete.
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