Mein Rechtsanwalt N.Schoppmann schrieb an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz von Berlin:
“ Dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland würde es kaum zu Ehre gereichen , wenn dessen Strafverfolgungsbehörden einem Fall wie vorliegendem nicht gründlich anfassen würde – sei es aus Gründen der Bequemlichkeit, aus politischen Gründen oder aus Befürchtungen darüber, das ein entsprechendes Verfahren und möglicherweise eine Verurteilung vielleicht eine Vielzahl ähnlicher Verfahren nach sich ziehen würde. „
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„Unterbleiben hingegen Aktivitäten und Ermittlungen, wird den Opfern – denen Sie sicher nicht unterstellen wollen, dass Ihre Vorwürfe Hirngespinste sind – Respekt und Genugtuung versagt. “
“ In diesem Sinne bitte ich Sie höflich und ebenso dringlich im Namen meines Mandanten, die bisher in der Angelegenheit ergangenen Entscheidungen zu überdenken und zu revidieren und Ihren Beitrag zur Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels zu leisten. Es wäre traurig, wen dies nur in solchen Fällen geschehen kann, in denen es vorher massiven politischen und medialen Druck auf die entsprechenden Entscheidungsträger gegeben hat. Rchtliche Hindernisse dürften nach den oben dargestellten Argumenten jedenfalls nicht bestehen. „
Bremsen die zu viele Übernommenen aus dem B-Kader des MfS die Gerechtigkeit und den Rechtsstaat aus !??Dies ist die Frage an Rechtsausschuss und Auschuss für Menschenrechte gleichzeitig und auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und Bundesjustizministerin und Senatsverwaltung für Justiz !
Kraft ihres Amtes schlagen Gauck und Dr.Geiger auf das Folteropfer ein, aus dem unkontrollierten außenparlamentarischen Raum Ihrer Behörde, missachten das Ersuchen, brechen das Gesetz in dem sie die Beweise nicht an die Ermittelnde Staatsanwalt II im Original aushändigen, in dem sie die Akte Lauks auch in Kopie nicht überstellen. Strafvereitlung und aktiver Täterschutz. Erklärung des Dr. Werthebach dass man die STASAI-Verbrecheer nicht kraft des Gesetzes angefasst hätte um den sozialen Frieden zu bewahren und aus Angst vor Hauptamtlichen die ihre Dienstwaffen noch hatten überlasse ich den Lesern zum Auslachen. Hier erst die unterschlagenen -unterdrückten Akte seitens der Gauck Behörde.
Was vor 20 Jahren passiert war erfuhr ich erst im Dezember 2012 aus der Ermittlungsakte der Generalstaatsanwaltschaft II Berlin die mir in Kopie vorliegt. Diese strafbare Handlung der Gauckbehörde bremste eindeutig das Ermittlungsverfahren maßgeblich aus und durch illegale Zuspielung zwei Akten in Kopie wies den Ermittlern die Richtung. Als ich mit dem Transparent am 18.3.2012 am Hintereingang des Bundestages dem neugewählten Bundespräsidenten das Bad in der Menge vermießte dass er fluchtartig das Bad abbrach, wußte ich nicht wie sehr Joachim Gauck als Oberverantwortliche der Gauckbehörde die 20 Jahre meines Lebens und vergeblicher Suche nach Gerechtigkeit und Status eines Folteropfers herumirrte und in der Berliner Justiz überel geschlossene Türen, Ohren und Herzen vorfand, eine Ablehnung nach der anderen. Man schaute auf mich wie auf einen Außerirdischen und Aussätzigen als ich von der Folter erzählte.
Und Hier ist JUDAS LOHN für die Verräter der STASI-Folteropfer – da hat vermutlich der ehemalige Fälscher des MfS die ganze Arbeit geleistet. Als er mir das im Anhang zuschickte fühlte ich mich geehrt und nahm es als Orden für Tapferkeid vor dem Feind.
Die Unterdrückung und Verleumdung meiner Folter fing schon 1986 an in einem Artikel des SPIEGELS von damaligen Chef der DDR SPIEGEL-Vertretung Herrn Schwarz, der keine Mühe scheute und fand den Weg in den Schwarzwald und interviewte mich, bis alle seine Bänder voll waren- veröffentlichte er einen unautorisierten Artikel für den Er von der STASI gelobt wurde….
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Wie aus den Akten meines Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 eindeutig hervorgeht scheint Gauck die Reste, die nicht vernichtete Aktenbestände vor der Überführung in das Bundesarchiv „gerettet“ zu haben, sich an der Ausarbeitung des StUG maßgeblich beteiligt zu haben, um anschließend an die Spitze der für die Vollstreckung dieses Gesetzes gesetzt zu werden, um die Beweise von strafrechtlicher Bedeutung auszusortieren, damit die den Ermittlöern der ZERV und Staatsanwaltschaften nicht in die Hände geraten, mit einem einzigen Ziel, die Verbrecher und Täter vor Strafe zu schützen. Und das geschah unter dem Vorwand den sozialen Frieden zu bewahren !??
Zu der Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages hätten die Regimeopfer heute folgendes zu sagen:
Wenn unsere geliebte FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda den KGB-Führungsoffizier Putin nicht bei sich haben will, dann sollte unsere lupenreine Demokratin ihn einfach wieder ausladen.
Wir dürfen uns nicht vor den Karren der Merkel-Propaganda spannen lassen.
Seid über 20 Jahren werden wir, die Opfer des DDR-Regimes, nach Strich und Faden vertröstet.
Lasst uns vor dem Bundeskanzleramt für unsere eigenen Rechte demonstrieren,
damit die Ehrenerklärung des Bundestages vom 17-06-1992 endlich mit Leben erfüllt wird.
Eine angemessene und würdevolle Ehrenpension für alle Opfer der DDR-Diktatur ist mehr als überfällig.
In zehntausenden von Entschädigungs-Verfahren gingen die Opfer leer aus.
Das Verwaltungs-Personal, die Gutachter und Richter überprüften gewissenhaft, kleinlich und meist erfolgreich alle Verweigerungsgründe.
Es ist die Fortsetzung der nicht enden wollenden Demütigungen des deutschen Staates gegenüber den Opfern der kommunistischen Verbrechen.
Viele der Opfer sind in den letzten 20 Jahren in Verbitterung verstorben.
Sie mussten mit ansehen, dass die Bundesrepublik Deutschland alles für die Integration der Täter tat.
Die Diktatur-Anhänger bekamen eine zweite Chance geschenkt.
Die zerstörten Lebensläufe der Opfer, das Unverständnis der Gesellschaft, die gesundheitlichen Folgeerscheinungen körperlicher und psychischer Gewaltanwendung, führte dazu, dass viele von uns in finanzieller Armut leben.
Wir müssen unseren Einsatz für Freiheit und Demokratie bis heute teuer bezahlen.
Das Einzigste wofür ich auf die Straße gehe, ist eine würdevolle Ehrenpension.
Dirk Lahrmann und Adam Lauks im Namen aller die gefoltert, gequält, getötet, denen durch die kommunistische Gewaltherrschaft und verbrecherische Umtriebe der Justiz, der STASI und der Exekutive, Unrecht zugefügt wurde. Kommentar hierzu ist am Ende dieses Postings erwünscht und willkommen.
Durch diese Entscheidung des Sekretariats des Petitionsausschusses, dem Genössin Steinke SED > PdS > LINKE voransteht, bleibt die Ehrung und Verneigung vor den Opfern, den Gefolterten, Gequälten und Getöteten ein reinster Hohn.
Dadurch ist die juristische Aufarbeitung die zur Gerechtigkeit für die Opfer und Täter führen würde ausgehebelt. Den Vorwurf der Justiz und dem Petitionsausschuss : Um die Gewährleistung des Täterschutzes vom Anfang an bemüht gewesen zu sein… wird man so da stehen sehen müssen. Mit Entscheidungen RT und Arafat grenzt die „juristische Aufarbeitung“ an Rechtsbeugung. Dass es Möglichkeiten gegeben hatte und gibt die Folter und Anstiftung von Folter zu ahnden und zu verurteilen geht aus dem Schreiben der Rechtsanwälte Schoppmann und Häusler eindeutig hervor. Das der Ausschussdienst entscheidet über die Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung der Petition über die Implementierung des § Folter in das Strafgesetzbuch der BRD und schließung dieser Gesetzeslücke im Bezug auf das Völkerrecht, macht friedliebende und ehrbare Deutsche bedänklich. Dabei geht es um Folter seitens der Staatsgewalt aber auch seitens der Täter aus dem Alltag.
Aus dem Folgenden Schreiben der RA Schoppmann und Häusler geht eindeutig hervor , dass den Worten der Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages in Sachen Folter in DDR Strafvollzug und U-Haften und Haftkrankenhäusern sowie Speziallstrafvollzugsabteilung Waldheim und allen Anzeigen in der Erdassungsstelle Salzgitter hätten gründlichere Ermittlungsverfahren durchgeführt werden müssen. Statt dessen wurde Folter als Körperverletzung abgetan, devalviert und
rechtsbeugerisch mild verurteilt. Weder die Gefolterten noch besonders die Folterer erreichte die Gerechtigkeit. Die dargelegte Rechtslage ist eindeutig. Es gibt Gesetze die so aber selten zur Anwendung gekommen sind.
Es war ein Schreiben an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Strasse 21-25 vom 23.05.2012 – Der Berliner Justiz wurde die Rechtslage um die Folterungen aus der DDR-Haft trotz JURA NOVIT CURIA
rein Wein eingeschenkt. “ Dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland würde es kaum zu Ehre gereichen , wenn dessen Strafverfolgungsbehörden einem Fall wie vorliegendem nicht gründlich anfassen würde – sei es aus Gründen der Bequemlichkeit, aus politischen Gründen oder aus Befürchtungen darüber, das ein entsprechendes Verfahren und möglicherweise eine Verurteilung vielleicht eine Vielzahl ähnlicher Verfahren nach sich ziehen würde. „
Ich wünsche mir größere Resonanz bei den wahren Opfern des MfS Terror, wobei ich um die wahren Opfer die verstehe die ihre Folterungen,Mißhandlungen seien die phydischer oder psychischer Art gewesen und dafür Beweise haben sich hier mit Kommentar zu melden, denn Folter ist unverjährbar in einem Rechtsstaat und eine Strafanzeige ist immer möglich…vorausgesetzt die Beweislage ist eindeutig.
Aus Deinen Zeilen spricht die Unzufriedenheit mit der ( Un ) Gerechtigkeit die Dir wiederfuhr, als Deine – und nicht nur Deine Folterknechte -nur wegen Körperverletzung oder schweren Körperverletzung abgeurteilt wurden um Schein von Recht und Gerechtigkeit vorzutäuschen.
Uwe, ich weiss aus eigener Erfahrung wie verletzend ist, wenn eine Folter mit einem glatten Kieferbruch oder ausgeschlagenem Auge gleichgesetzt wird…
Um sozialen Frieden zu erhalten sind die Strafanzeigen und Strafanträge der Gefolterten,Gequälten und womöglich über die Getöteten, vor denen sich der Deutsche Bundestag verneigt, der aufgelösten Erfassungsstelle Salzgitter geschlossen und im Bundesarchiv als erledigt unter Verschluss gestellt. Es sollen tausende gewesen sein.
Ob sozialer Frieden dadurch gesichert wurde im Osten bleibt fraglich, aber was fest steht ist, dass die Täter geschützt wurden. Deswegen steht die Ehrenerklärung des Bundestages vom 17.6.1992 in einem fragwürdigem Licht, oder als Verarsche da.
In einem Gespräch mit einem Verwalter der Salzgitterakte, auf diese Erklärung angesprochen, an Unterschriebene Antiofolterkonvention erinnert kam die Antwort des Oberstaatsanwalts: “ Ach Herr Lauks, das ist nur für die Politiker, die Justiz hält sich nicht daran, die entscheidet anders! „…. auch wenn dabei das Völkerrecht verletzt wird..!??? Das ist Schicksal der Opfer des DDR Regimes in Deutschland heute…von Politischen Opfern damals ist man um Täter zu schützen zu politischen Opfer heute und fast zum Staatsfeind geworden, wenn man nur seine Gestohlene Ehre und Menschenwürde wieder haben will., von Tätern ehemals entrissen und mit den Füßen zertreten.
Da Klingt das “ Die Würde des Menschen unantastbar !“ irgendwie unglaubwürdig kommt einem Verarsche fast gleich… Meine habe ich nicht geschafft 30 Jahre nach der Verhaftung wieder herzustellen, die von dem guten Alten Werner Krüger aus Pankow schon!.. als der Richter Schulz einer, der erste der diesen Namen verdient, die gesetzwidrige Entmündigung des ehemaligen Spions mit seinem Richterspruch im Park des Säuferheimes TERESA in Malchow rückwirkend für nichtig erklärte und ihm die Ehre, die Würde und die geraubte-eingeschränkte Freiheit zurückgab, habe ich woihl geschafft, einen Mann aus den Fängen der STAZIS zu retten die auf sein Elternhaus gewinnbringend zu verwerten aus waren. Sie schlugen auf den vereinsamten,wehrlosesten ein…diesmal hat Adam Lauks und Freunde der Bande und menschlichem Abschaum in die Stiefel gepisst… In wie vielen Fällen Besitzer von wertvollen Immobilien in ihrem hohen Alter von Immobiliengeiern des MfS gefleddert wurden… wird zum zweck des sozialen Friedens im verborgenen bleiben, den wenige Richter sind wie Richter Schulz der neu am Amtsgericht Lichtenberg auf das Drängen der Journalistin Michaela Ellguth die Akte Werner Krüger aus dem Haufen der unerledigten raushgesucht und vorgelegt wurde. Danke Richter Schulz, möge der Gott Sie segnen und Recht und Gerechtigkeit in Ihrer Hand zusammen weiter führen.
Wie viele Fälle gibt es heut zu Tage wo Recht und Gerechtigkeit einher gehen !??
Es ist offensichtlich, dass die Aufarbeitung von begangenen Verbrechen der DDR-Diktatur im Rechtsstaat Deutschland mehr als erwünscht ist. Das zeigen die jahrelangen inzenierten Gerichtsverhandlungen in denen die nach Rehabilitierung strebenden politischen Opfer der DDR aufgeweicht und ausgeschaltet werden! Jeder ehemalig politisch Inhaftierte der rehabilitiert wird enttarnt die Ex-Täter die im heutigen Rechtsstaat in Bundes und Landesministerien wissentlich „arbeiten“ und die Vorzüge der Demokratie genießen. Opfer werden in öffentlichen Gremien wie Petitionsausschuß mit überlangen Wartezeiten und darauf folgenden negativen Bescheiden gedemütigt. Gleichheit vor dem Gesetz für Täter und Opfer ist in der Demokratie Deutschland vergeblich und nicht zu finden. Ein Skandal der absichtlich von der Gesellschaft ignoriert wird. Die Kämpfer für die Einheit Deutschalnds haben ein zweites mal verloren!
Lothar Tiedtke von Koß
Stralsund