AUDIATUR ET ALTERA PARS !!! – Klage gegen die Stiftung Aufarbeitung – Forschungsprojekt WO IST UNSERE STASI GEBLIEBEN ? .. wurde abgelehnt !!!Politische Opfer des kommunistischen Verbrechens klagen die Nichtaufarbeitung des SED-Verbrechens an. SED-Aufarbeitung lediglich Millionenverschwendung?

Ladung zum Process am 16.Mai 2012 um 12.00 Uhr

Stiftung Aufarbeitung lehnte den Forschungsauftrag : Wo ist unsere STASI geblieben ? ab !

Das alte römische Recht und die Meinungsfreiheit unseres Rechtsstaates geben uns die Möglichkeit allen Lesern schon mal vorab vor die Augen zu führen wie einem vor dem Verwaltungsgericht wiederfahren wird der sich gewagt hatte das Aufarbeitungsmonopol der staatlich geförderten und staatlich gelenkten Aufarbeitungsindustrie zu durchjbrechen, und bereit war zu forschen WO IST UNSERE STASI GEBLIEBEN ?
Es gab laut frau Kaminski 2000 dotierte Forschungsprojekte in der Stiftung Aufarbeitung, 5000 gut bezahlte Projekte der Rosa Luxemburg Stiftung… es gibt weitere Stiftungen die mit dieser Aufgabe betreut sind
und jährlich Millionen und aber Millionen verschlingen !??
Das Mindeste was aus diesem Prozess hervorgehen müsste: Erarbeitung eines Gutachtens über die Forschungsprojekte ALLER Aufarbeitungsstiftungen und mit besonderem gutachterlichem Rückblick auf die Forschungsprojekte der Gauckbehörde vom Anfang an – bis zum heutigen Tage. Ich bin überzeugt dass die Opfer und die ganze Öffentlichkeit begreifen würden welche Gelder diue eigentlich zur Wiedergutmachung den Opfern hätten zu gute kommen müssen und eigentlich dem ehemaligen SED,NVA und STASI Kader die Existenz und das Rentenalter sorglos macht.
Die Antworten über die Gründe für die Spaltung Ost West und für die Spaltung OST-OST sind vorwiegend und auch in der Art der juristischen und geschichtlichen Aufarbeitung der DDR Geschichte verankert.
Es ist seltsam dass eine Person die am lautesten geschrien hatte und für die Vernichtung der Akte vom Anfang an war, jetzt dieser Stiftung mit wohl klingendem und den Opfern vielversprechenden Namen voransteht.
Wie können oder Konnten wir restlose Aufklärung von der ersten freigewählten Volkskammer erwarten, wenn die Regierung Modrow über eine Firma des Imperiums von Schalck Golodkowski auf einer Messe in Westdeutschlend eine große Anzahl von Aktenschreddern bei einer Hamburger Firma geordert hatte… und von diesen Menschen erhofften wir eine Aufarbeitung, der Aktenrestbestände ddie auch nicht die dazugekauften Schredder aus dem Westen nicht vernichten konnten !?? Die erste gelebte Freiheit der Regierung Modrows war die Akte zu vernichten und die nicht vernichteten statt in Bundesarchiv zu überführen, der Gauckbehörde zur Sichtung und Säuberung zu überlassen… Deshalb ist gut vorab schon zu wissen, was Gericht vom Tisch fegen wird.

Es ist mehr als eine Klage... Schrei der Opfer nach wahren Aufarbeiotung.

Überprüfung ALLER durch die Stiftung Aufarbeitung erteilten und bezahlten Forschungsaufträge müsste finanziell und inhaltlich begutachtet werden.

Wer der Realität in die Augen zu schauen zu feige ist durfte NIEMALS mit der Aufarbeitung der Verbrechen und der Geschichte der DDR betraut werden. Die Regierung Modrows hatte im Westen, über eine von den Firmen aus Golodkowskis Imperium , als eine der ersten Handlungen, eine große Anzahl an Aktenvernichter von einer Hamburger Firma bestellt und geliefert bekommen. Der die Akte ganz vernichten wollte… wurde zum Chef der Stiftung Aufarbeitung. Wer immer ihn dazu gemacht hatte verdient den Hohn und Verachtung aller wahren Opfer des verbrecherischen DDR-Regimes. damit hat man eigentlich schon die Gefühllosigkeit den Opfern gegenüber gezeigt, vor denen sich Bundestagsabgeordneten am 17.6.1992 verneigen.
Herren Eppelmann und sein Stellvertreter Professor Bernd Faulenbach entziehen sich dieser Verhandlung… vielleicht weil sie mit Sicherheit von den Opfern nicht angehimmelt werden wie von den Politikern und ihren Kollegen aus der Verklärungsindustrie.

Die Zeit Kameraden läuft uns davon, dass wir uns der katastrophalen politischen Entwicklung, dem Verdrängen der SED-Diktatur in unserem Land, als Widerständler der SBZ/DDR massiv entgegenstellen und nicht den Tätern, Mitgestaltern der SED-Diktatur und einigen schrägen zugereisten Historikern aus den alten Länder das Feld der Aufarbeitung überlassen, zudem wir Zivilcourage zeigten und deswegen politische Opfer eines Verbrechens durch Haft, Folter, Verfolgung, Flucht, Vertreibung, Zersetzungsmaßnahmen und sonstigen menschenverachtendem Terror durch die SED und ihrer Stasi wurden.
Wir müssen uns der Klage des Kameraden August 13, als Zeuge oder Nebenkläger anschließen.

Erklären wir transparent gegenüber der Justiz das Scheitern der Aufarbeitung des SED-Regimes, das nicht wenige von uns aktenkundig durch unsere Erfahrungen, dem Spießrutenlaufen, der Diskriminierung und Willkürpraktiken durch Institutionen der Nachfolgestrukturen des SED-Regimes in den neuen Ländern belegen können. Material haben Tausende unserer Kameraden wo einstige SED-Mitglieder, ihre Blockparteien, sonstiges Gefolge der Diktatur und denen, die aus der Personalkontinuität der SED, infolge geprägte öffentliche Dienst oder zugereiste Wessis, die Akten der Stasi weiterbearbeiteten, als wären die Akten durch ein rechtsstaatliches Amt entstanden. Belegen wir das Wirken gegenüber unseren Personenkreis von der Kommune, dem Land bis zum Bund und der Justiz, die als die Nachfolgestrukturen des SED-Regimes im vereinten Deutschland gegen die politischen Opfer aus einem fehlenden Unrechtsbewusstsein, das wegen dem Versagen der Aufarbeitungsindustrie nicht entwickelt werden konnte, fungieren.

Treten wir als Zeitzeugen des kommunistischen Verbrechens nun erneut durch unsere Erfahrungen in der Bundesrepublik auf, in Ämtern von Kommunen, in Aufsichtsämtern der Länder, Länderministerien, ihre Ministerpräsidenten, die Justiz mit unseren Belegen und nennen die Verantwortlichen bei ihren Namen, dass die Aufarbeitung heute wegen ihren oftmaligen missbräuchlichen Auslegungen von Gesetzen und ihrer Nichtbereitschaft den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, dass die Aufarbeitung als gescheitert angesehen werden muss.

Nennen wir die Verantwortlichen für das Scheitern der Aufarbeitung des SED-Stasi- Verbrechen beim Namen und hinterfragen wir Ihr Wirken, die Legitimation dieser Bundesstiftung Aufarbeitung.

Klagen wir auch mit diesen Prozess, dass durch das Versagen der Aufarbeitung in über zwanzig Jahren deutscher Einheit, die Demokratisierung in den neuen Ländern am scheitern ist, das die Menschen mit hohem Wahlentzug quittieren.

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat als Stiftungskapital aus dem SED-Vermögen 75 Millionen Euro erhalten. Insgesamt verfügt die Stiftung über ein Vermögen von etwa 77 Millionen Euro, um die verbrecherischen Methoden, das Leid das millionenfach Menschen durch die kommunistische SED, den Auftraggeber der Stasi, zugefügt wurde zu dokumentieren. Das Wirken der Täter, ist bisher halbherzig und unvollkommen dokumentarisch festgehalten, manche sagen, die Aufarbeitung ist gescheitert.

Das Ziel ist ersichtlich, die DDR und ihre politischen Opfer sollen totgeschwiegen werden! Direktor des Hannah-Arendt-Institutes ist Günther Heydemann, er sagt, dass zur SED-Geschichte sich “eine gewisse Sättigung eingestellt habe” neben seinen zahlreichen weiteren Ämtern, ist dieser „Super“-Mann Mitglied des wissenschaftlichen Fachbeirats der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Berlin. Eine ernsthafte Aufarbeitung des SED-Verbrechens von dieser politischen Allround-Person, ist wohl nicht glaubhaft den Widerständlern des SED-Regimes zu vermitteln.

Klage gegen die Bundesstiftung Aufarbeitung
Teil 1

Schreiben vom 24.05.2011 an das:
Verwaltungsgericht Berlin
20. Kammer
Kirchstraße 7
10557 Berlin

Aktenzeichen: VG 20 K 000.00
Begründung der Klage vom 26.04.2011

August-13 GbR der Kläger gegen Bundesstiftung Aufarbeitung die Beklagte

Sehr geehrte Damen und Herren,
die von uns eingereichte Klage (26.04.2011) richtet sich gegen den Widerspruchsbescheid der Bundesstiftung Aufarbeitung vom 06. April 2011.

Am 27.08.2010 stellte die August-13 GbR bei der Stiftung Aufarbeitung einen Antrag auf Förderung für das Forschungsprojekt “Wo ist unsere Stasi abgeblieben?“
Die Ergebnisse der Forschungstätigkeit sollten in einer Populärwissenschaftlichen Publikation der UOKG, dem Dachverband der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, zu Verfügung gestellt werden. Siehe Schreiben des Vorstandsvorsitzenden Herrn Wagner.
Ziel der Forschungstätigkeit war es, den Opferverbänden eine Publikation an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen soll, selbstbewusster und professioneller gegenüber den Tätern, der Bevölkerung und auch den Politikern aufzutreten, um die Anliegen der SED und Stasi-Opfer besser zu vertreten.

Um den Förderanforderungen der Bundesstiftung Aufarbeitung zu genügen, gründeten die Kläger August-13 (Geschäftsführer) und xxxxx xxxxxxx (wissenschaftliche Leiterin) das Forschungsinstitut die “August-13 GbR“. Ihr Gesellschaftsanteil beträgt jeweils 50%.
Für die Forschungs-Tätigkeit sollte die August-13 GbR den Projektmitarbeitern August-13 und xxxxxx xxxxxxxx ein monatliches Honorar von jeweils 2300,- Euro zahlen. Für die Projektdauer von 10,5 Monaten wären dies 24.150,- Euro pro Person. Weitere 1600,- Euro entfielen auf Reisekosten, so dass die beantragte Gesamtsumme 49.900,- Euro betrug.

Zur besseren Übersicht erhalten Sie nun eine Zeittafel über die Ereignisse:
27.08.2010: Antrag auf Förderung unseres Forschungsprojektes:
Wo ist unsere Stasi abgeblieben?

Die folgenden zwei Fakten waren uns erst nach der Akteneinsicht am 23.02.2011 bekannt.
28.10.2010: Prüfvermerke des Referenten Dr. Gxxxxxxx mit zahlreichen Falschdarstellungen
und den daraus geschlussfolgerten Ablehnungsgründen
13.12.2010: Zusammentreffen des Vorstandes der Stiftung Aufarbeitung, um über alle
270 Anträge an einem Tag zu entscheiden

14.12.2010: Erstellung des Ablehnungsbescheides durch Frau Dr. Kaminsky mit einer sehr
allgemein gehaltenen und wenig aussagekräftigen Begründung.
15.12.2010: unser Fax mit der Bitte den Bescheid ausführlicher zu begründen,
mit 4 Nachragen, welche bis heute nicht beantwortet sind
16.12.2010: Mitteilung der Stiftung, dass wegen Weihnachten die Begründung später erfolgt
06.01.2011: telefonische Nachfrage und Verweis auf die zeitliche Dringlichkeit, da unser
Projektstart auf den 15.01.2011 terminiert war;
Dr. Gxxxxxx erklärt, dass die fachlich kompetente Antwort noch Zeit beanspruche
07.01.2011: Einlegung des Widerspruches, ohne Begründung
13.01.2011: Die angekündigte kompetente Antwort entpuppt sich als eine inhaltliche Kopie des
Ablehnungsbescheides, ohne auf die von uns im Fax gestellten Fragen einzugehen
17.01.2011: Antrag auf Akteneinsicht wegen der unzureichenden Begründung, zum 21.01.2011
nochmaliger Verweis auf die Dringlichkeit
17.01.2011: telefonische Ablehnung der Akteneinsicht durch Dr. Gxxxxxx und Verschiebung
auf einen unbestimmten Zeitpunkt
18.01.2011: Schreiben an den BKM, also der vorgesetzten Dienststelle, mit der Bitte um
Unterstützung zur Durchführung einer schnellst möglichen Akteneinsicht
08.02.2011: Genehmigung der Akteneinsicht zum 23.02.2011
23.02.2011: Durchführung der Akteneinsicht,
Auffinden der Prüfvermerke des verantwortlichen Referenten Dr. Gxxxxxxx
mit zahlreichen Falschdarstellungen,,
Feststellung, dass die Telefonnotizen des Dr. Grünbaum und der Frau Wxxxx die Tatsachen verdrehen,
Ablehnung eines persönlichen Gespräches vor Ort, durch Frau Dr. Kaminsky und Herrn Dr. Gxxxxxxx
24.02.2011: persönliches Gespräch mit Herrn Fxxxxxxx vom BKM in Berlin
05.03.2011: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Gxxxxxx wegen der zeitlichen Verzögerung
den Ablehnungsbescheid ausführlich zu begründen und Akteneinsicht zu gewähren
06.03.2011: Begründung unseres Widerspruches mit dem Verweis auf die zahlreichen
Falschdarstellungen in den Prüfvermerken des Dr. Gxxxxxxxx
21.03.2011: Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde durch Frau Dr. Kaminsky
06.04.2011: Ablehnung des Widerspruches durch Frau Dr. Kaminsky, ohne im geringsten auf
unsere Argumente im Widerspruchs-Schreiben einzugehen
26.04.2011: Klageeinreichung vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Im Widerspruchsbescheid der Stiftung Aufarbeitung wurde der August-13 GbR ein Rechtsanspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung zugesichert.
Wenn man sich die Prüfvermerke des Dr. Gxxxxxx einmal genauer ansieht, kann von einer fehlerfreien Ermessensausübung in keiner Weise die Rede sein. In den Prüfvermerken wimmet es nur so von Falschdarstellungen und Halbwahrheiten.
Hier stellt sich natürlich die Frage, warum Herrn Dr. Gxxxxxx so viele Fehler unterlaufen sind?
Wenn, wie im Widerspruchsbescheid behauptet unsere Projektkonzeption sowohl inhaltlich als auch konzeptionell ungenügend unterlegt ist, dann hätte man doch problemlos auf unsere im Widerspruchs-Schreiben vorgetragenen Argumente eingehen können.
Leider tat Frau Dr. Kaminsky dies nicht.

Warum sind diese Prüfvermerke so wichtig?
Sie bilden die Grundlage für die Entscheidungsfindung der 5 Vorstandsmitglieder der Stiftung
Aufarbeitung.
In der Stiftung Aufarbeitung gibt es 4 Referenten, welche die eingehenden Projektanträge je nach Thema begutachten. Bei uns tat dies Dr. Gxxxxxxx. Als zuständiger Referent erstellte er den Prüfungsvermerk gemäß Nr.3.3 VV zu § 44 BHO. Es ist eine kurze Zusammenfassung und Beurteilung des Antrages. Die dort getroffene Empfehlung (Ablehnung) vom 28.10.2010 ändert der Stiftungsvorstand in der Regel nicht.
Bei 270 eingereichten Anträgen verlässt er sich auf die Richtigkeit und fachliche Kompetenz, der von den Referenten erarbeiteten Prüfungsvermerke.
In der Sitzung am 13.12.2010 entschied der Vorstand über die 270 eingereichten Projektanträge.
Auch hier war Herr Dr. Gxxxxxx persönlich anwesend und stand für Nachfragen, bezüglich unseres Forschungsprojektes, zur Verfügung.
Schon diese hohe Zahl von Anträgen, welche an einem einzigen Tag beschieden wurden, zeigt, dass der Vorstand in der Regel dem Vorentscheid der Referenten gefolgt ist.

Und so werden wir jetzt auf die Prüfungsvermerke des Herrn Gxxxxxx näher eingehen.
Welchen Eindruck erhielten die Vorstandsmitglieder von unserem Forschungsprojekt?
Teil 2 folgt

Klage gegen die Bundesstiftung Aufarbeitung
Teil 2

Und so werden wir jetzt auf die Prüfungsvermerke des Herrn Gxxxxxx näher eingehen.
Welchen Eindruck erhielten die Vorstandsmitglieder von unserem Forschungsprojekt?

3.1.1. Projektergebnis (Zweck der Förderung)
– Prüfungsvermerk Dr. Gxxxxxx:
„Erarbeitung einer populärwissenschaftlichen Publikation über den Werdegang und die heutige Situation der ehemaligen Stasi-Täter.“
– Unser Projektantrag ist ein Forschungsantrag und wir schreiben dazu:
„Es geht in diesem Forschungsprojekt nicht nur um die Stasi, sondern auch um den Auftraggeber der Stasi, also der SED-Nomenklatura. Welchen Transformationsprozess durchliefen sie und wie schafften sie es ihre Privilegien zu behalten und sogar noch auszubauen.“

3.1.2. Projektbeschreibung
– Prüfungsvermerk Dr. Grünbaum:
„Das SED-Opfer August-13 will in seinem Projekt herausfinden …“
-Richtig ist:
Die August-13 GbR bestehend aus dem SED-Opfer August-13 und der Politologin xxxxxx xxxxxxxx.
– Prüfungsvermerk Dr. Gxxxxxxx:
„…dass die ehemalige Elite von Stasi und SED heute die Politik und Wirtschaft zumindest in Ostdeutschland nachhaltig prägt und bestimmt.“
– Richtig ist:
Der DDR-Verwaltungsapparat mit seinen linietreuen Mitarbeitern wurde fast vollständig übernommen. Das arbeitende Volk aber in die Arbeitslosigkeit entlassen. Ostdeutschland wurde großflächig deindustrialisiert. Den Rest übernahmen oft die alten Betriebsleiter für 1,- DM.
Die von uns getroffene Kernaussage hat Dr. Gxxxxxxx erst gar nicht erwähnt:
„Das Ziel von SED und Stasi war es nicht die bankrotte DDR zu retten, sondern sie wollten jetzt im Kommunismus leben und ihre Gehälter verzehnfachen“…
„Ist dies der Lohn für den Beitritt, die Absicherung ihrer Privilegien, die großzügige Aufnahme aller SED-Kader in die bundesdeutschen Verwaltungen?“

3.1.3. Projektziel (Was soll mit dem konkreten Projekt erreicht werden?)
– Selbst schreiben wir dazu:
„Den Opferorganisationen wird eine populärwissenschaftliche Arbeit an die Hand gegeben, die es ihnen ermöglichen soll, selbstbewusster und professioneller gegenüber den Tätern, der Bevölkerung und auch den Politikern aufzutreten, um die Anliegen der SED und Stasi-Opfer besser zu vertreten.“
– Dr. Gxxxxxxx schreibt ähnliches

3.1.4. Angaben zum Antragsteller
– Prüfungsvermerk Dr. Gxxxxxxx:
„Der Antragsteller ist ein Opfer des SED-Regimes, das sich in der Vergangenheit auf verschiedene Weise um die Beantwortung der für ihn zentralen Frage „Wo ist unsere Stasi abgeblieben?“ bemüht hat.“
– Richtig ist:
Die August-13 GbR bestehend aus dem SED-Opfer August-13 und der Politologin xxxxxx xxxxxxxx. Sie besitzt einen Magisterabschluss in Politik, Betriebswirtschaft und Psychologie und ist die wissenschaftliche Leiterin des Forschungsprojektes. Augus-13 ist der Geschäftsführer. Beide Personen sind finanziell zu je 50% am Projekt beteiligt. Dies ist von großer buchhalterischer Wichtigkeit, weil Dr. Gxxxxxxx unter Punkt 4.2 behauptet, die Kosten seien viel zu hoch, wobei er verschweigt, dass die beantragte Fördersumme geteilt wird.
Hier können wir kaum noch an fachliche Unzulänglichkeit oder grobe Fahrlässigkeit glauben.

3.2. Finanzierungsplan (in €)
– Angaben des Dr. Gxxxxxx:
Die vereinfachten Angaben des Dr. Gxxxxxx zu den Personalkosten erwecken den Eindruck, dass August-13 ganz alleine die 49.900,- Euro erhalten soll.
– Richtig ist:
Die Summe von 49.900,- Euro wird gemäß Antrag wie folgt unter den Firmeninhabern aufgeteilt.
Siehe nächste Seite, Kopie aus unserem Antragsformular.

Personenbezogene SachausgabenHier sind die einzelnen Projektmitarbeiter, mit denen Honorar- und Werkverträge abgeschlossen werden sollen, aufgeführt.
Lfd. Nr. Bezeichnung der Tätigkeit Betrag
1 August-13, Geschäftsführer und Projektleiter 10,5 Monate a 2300,- Euro 24.150,00
2 Xxxxxxx xxxxxxx, Magister, wissenschaftliche Leiterin 10,5 Monate a 2300,- 24.150,00
3 Reisekosten August-13 800,00
4 Reisekosten xxxxxx xxxxxxx 800,00
Summe 49.900,00
Die personenbezogenen Sachausgaben sind in einer gesonderten Anlage erläutert.† X Anlage Nr. ..2.. ist beigefügt

4.1. Grundsätzlich, der Sache nach
– Prüfungsvermerk Dr. Gxxxxxx:
„Der Antrag wird nicht zur Förderung empfohlen.“ …
„Der Projektantrag vermag die Projektkonzeption nicht überzeugend darzustellen. Sie ist sehr vage gehalten, so dass nicht recht klar ist, wie konkret die Ziele erreicht werden sollen.“
– Unser Standpunkt dazu ist:
Das Projektziel und der Weg dahin sind unter Punkt 3.1.3 Projektziel eindeutig beschrieben!
Mit dieser geringen Fördersumme ist nicht mehr zu erreichen.

– Prüfungsvermerk Dr. Gxxxxxxx:
„Ein konkreter, detaillierter Zeitplan liegt nicht vor, so dass nicht klar ist, welche konkreten Arbeitsabschnitte von welchen Projektbearbeitern in welchen Zeitraum und in welchem Umfang durchgeführt werden“
-Unser Standpunkt dazu ist:
Dies ist eine durchaus berechtigte Kritik und in unserem Projektantrag haben wir schon selbst auf diese Schwierigkeit verwiesen. Siehe Kopie aus unserem Antrag, kursive Schreibweise.
4.f) Zeit und Arbeitsplan
Eine sehr schwierige Frage (siehe Konzept) und nur mit ein paar Eckdaten zu beantworten.
Beginn: 15. Januar 2011
Ende: 30. November 2011
Für die ersten 2 Monate ist geplant:
Wir wollen mit der Opferbefragung und Projektvorstellung im Stacheldraht beginnen.
Wir werden festlegen bei welchen Unis, Gedenkstätten und Forschungsinstituten eine Zusammenarbeit bzw. Unterstützung möglich ist.
Parallel dazu läuft ständig die Informationsbeschaffung.
Weiterführende Planungen können wir Ihnen nur kurzfristig mitteilen.
Dies hängt von den erzielten Ergebnissen ab.
Anfang Juli 2011 – Der Forschungsstand wird begutachtet und über neue Anträge entschieden.
Mitte September 2011 – Ende der Forschungstätigkeit und Beginn der Auswertung.
30. November 2011 – Fertigstellung unserer populärwissenschaftlichen Publikation
Teil 3 folgt

Klage gegen die Bundesstiftung Aufarbeitung
Teil 3

In unserem Forschungskonzept legen wir ausführlich dar, dass das von uns behandelte Thema
absolutes Neuland darstellt. Kein Forschungsinstitut, keine Behörde, keine Uni, kein Museum keine Gedenkstätte beschäftigt sich mit diesem Thema. Es gibt ein paar wenige Bücher und das war es dann auch schon.

Hier einen detaillierten Arbeitsplan vorzulegen, heißt einen Mond-Plan einzureichen.
Wir hatten der Stiftung Aufarbeitung vorgeschlagen, sie regelmäßig über den Forschungsstand zu informieren. Bei anderen Projekten fordert dies die Stiftung sogar regelmäßig ein. Die Gelder werden nur 2-monatig ausgezahlt und ohne Fortschrittbericht werden die Projekte nicht weiter gefördert.
Leider stellten die Stiftung keine Rückfragen, darum ist die vorgebrachte Kritik zwar richtig aber auch doppelzüngig. Bei der üblichen 2-monatigen Auszahlung der Fördergelder kann die Stiftung problemlos eine Kontrollfunktion ausüben.
Wer sich auf ein neues Forschungsgebiet begibt, muss flexibel sein und kurzfristig planen.
Die DDR-Planwirtschaft mit ihren Statistischen Fälschungen und stetiger Planerfüllung konnte den Untergang der DDR auch nicht aufhalten.

– Prüfungsvermerk Dr. Gxxxxxx:
„Neben der vagen Projektkonzeption ist das Fehlen von konkreten, aussagekräftigen Ausführungen zum aktuellen Forschungsstand des Themas zu registrieren.“
– Unsere Bestürzung und Zurückweisung:
Nach dieser Aussage fragen wie uns, ob Dr. Gxxxxxx unseren Projektantrag überhaupt gelesen hat. Im Anhang wimmelt es von Nichtwissen-Schreiben unserer für dieses Thema zuständigen Behörden, Forschungsinstitute, Unis und von der Stiftung Aufarbeitung. Frau Dr. Kaminsky teilte uns mit, dass niemand in der Stiftung etwas über den Verbleib der Stasi-Täter weiß. Das Gleiche gilt für die DDR Grenztruppe, dessen letzter Chef Herr Eppelmann war. Die Hälfte des Konzeptes beschäftigt sich mit dem Forschungsstand und damit, dass es so gut wie keine Erkenntnisse gibt, bzw. die vorhandenen Erkenntnisse sorgfältig vor der Öffentlichkeit behütet werden.
Oder wollte Dr. Gxxxxxxx mit seiner Aussage dem Vorstand einfach nur mitteilen, dass die August-13 GbR sich mit Ihrer Forschung auf absolutes Neuland begibt?

– Prüfungsvermerk Dr. Grünbaum:
„Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind öffentliche Institutionen und Unternehmen nicht berechtigt, Auskünfte über ihre Mitarbeiter zu geben.“
– Unser Standpunkt dazu ist:
Kleine Denunzianten zu jagen, war und ist nicht unser Ziel. Die Übernahme des DDR-Verwaltungspersonals ist recht gut durch Gesetze und Vorschriften nachzuvollziehen.
Es geht auch, um die Darstellung eines politischen Strukturwandels. Schon seit der Antike gib es Systemwechsel, ohne das alte Personal zu entfernen. Auch nach dem Sturz Napoleon I wurden nur wenige seiner Anhänger hingerichtet. Auch nach dem Ende der Franco-Diktatur behielten die meisten seiner Anhänger ihre Posten. In Chile war es kaum anders.

– Prüfungsvermerk Dr. Gxxxxxxx:
„Der Antragsteller August-13 hat sich ….an Institutionen gewandt, die auch nur ansatzweise etwas mit dem Thema DDR zu tun haben .“
– Unser Standpunkt dazu ist:
In diesem letzten Absatz unter Punkt 4.1 begibt sich Dr. Gxxxxxx in den Bereich der Verleumdung.
Die angeschriebenen Universitäten, Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen und Behörden waren sehr wohl für das befragte Thema zuständig.
Hier nun ein Auszug der Institutionen die von uns angeschrieben wurden und welche laut Aussage des Dr. Grünbaum nur ansatzweise etwas mit dem Thema DDR zu tun haben.

– UOKG, der Dachverband der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft
– Stasi-Beauftragte von M-V, Frau Pagels-Heineking
– Aufbau-Ost Beauftragten der FDP-Bundestagsfraktion
– Kultursenator von Berlin, zuständig für die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
– BStU, damals auch Birthler-Behörde genannt
– Bundesstiftung Aufarbeitung
– Dr. Diestel, als letzter DDR-Innenminister war er zuständig für die Auflösung der Stasi
– BND, war der beste Kenner und Gegenspieler der Stasi
– Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
– Forschungsverbund SED-Staat der FU-Berlin
– Institut für Zeitgeschichte in München
– Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam

Auch wurden die von der Stiftung Aufarbeitung empfohlenen Einrichtungen angeschrieben. Alles ohne inhaltliche Fortschritte zu machen.
Auf ein Antwortschreiben des Herrn Eppelmann, wo denn die hauptberuflichen DDR-Grenzer geblieben sind, mussten wir sogar 4 Monate warten. Als letzter DDR-Verteidigungsminister unterstanden ihm auch die DDR-Grenztruppen, über deren verbleib er keine Auskunft geben wollte oder konnte.

Der Vorwurf der Polemik soll unser Forschungsprojekt unglaubwürdig machen.
Aber das Wort “Polemik“ kommt aus dem griechischen und bedeutet “wissenschaftlicher Streit auch Federstreit“. Wir stellen uns dem wissenschaftlichen Wettstreit!
In vielen anderen Publikationen werden die Opfer in die Mitleidsrolle gedrängt. Man psychologisiert sie, das ist wie eine zweite Schändung. Die Opfer sollen stolz sein, viele von ihnen sind auch heute noch die Vorkämpfer für eine menschlichere Gesellschaft.
Ihnen gebührt auch die finanzielle Anerkennung.

4.2. Hinsichtlich des Finanzierungsplanes
– Aussage Dr. Gxxxxxx:
„Die veranschlagten Kosten sind viel zu hoch angesetzt. Sie übersteigen die Kosten vergleichbarer Projekte um ein Vielfaches.“
– Unsere Bestürzung und Zurückweisung:
Ein Monatsgehalt von 2.300 Euro für einen freiberuflichen Mitarbeiter, wovon auch noch die Kranken- Renten- und andere Versicherungen abgezogen werden müssen, ist für Herrn Grünbaum um ein vielfaches zu hoch. Bei der in Deutschland üblichen 40 Stunden Woche kommt man somit auf einen Stundenlohn von 13,37 Euro brutto. Alles ohne Lohnfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Hungerlohn.
Herrn Dr. Gxxxxxx fehlen die einfachsten buchhalterischen Grundkenntnisse.

Hier nun die in unserem Antrag aufgelisteten Daten, kursiv dargestellt.
Auf der nächsten Seite.
Folgende Honorare zahlt die August-13 GbR seinen Mitarbeitern:
Projektbeginn: 15.01.2011
Projektende: 30.11.2011
Projektdauer: 10,5 Monate

Für den Geschäftsführer und Projektleiter: August-13
Arbeitet hauptsächlich im Hauptbüro in
17389 Anklam
xxxxxxxxx xxxxxxx
2.300,- Euro für jeden Projektmonat
24.150,- Euro für 10,5 Monate
Reisekosten: 800,- Euro
Der größte Teil ist für Reisen nach Berlin geplant.

Für die wissenschaftliche Leiterin: xxxxxx xxxxxxxx
Sie hat einen Magister in Politikwissenschaft, BWL und Psychologie
Arbeitet hauptsächlich in
00000 Berlin
xxxxxx-xxxxx-Str. 21/22
2.300,- Euro für jeden Projektmonat
24.150,- Euro für 10,5 Monate
Reisekosten: 800,- Euro
Der größte Teil ist für Reisen nach Anklam geplant.

Zusammenfassung:
Auf Grund der massiven Verstöße des Dr. Gxxxxxx gegen die Förderrichtlinien der Stiftung Aufarbeitung kam es nicht zu einer fehlerfreien Ermessensausübung.
Dr. Gxxxxxx hat die Vorstandsmitglieder mit stark verzehrten und zum Teil auch falschen Informationen über unseren Forschungsantrag versorgt.
Dies führte zur Ablehnung unseres Forschungsantrages durch die 5 Vorstandsmitglieder der Bundesstiftung Aufarbeitung.
Bereits am 16.12.2010 hätte uns Herr Dr. Gxxxxxx die Prüfvermerke, in welchem die eigentlichen Ablehnungsgründe verzeichnen sind, zusenden könne.
Die von ihm betriebene Verzögerungstaktik, nahm uns jede Möglichkeit ein zügiges Widerspruchsverfahren durchzuführen.

August-13 GbR

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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1 Antwort zu AUDIATUR ET ALTERA PARS !!! – Klage gegen die Stiftung Aufarbeitung – Forschungsprojekt WO IST UNSERE STASI GEBLIEBEN ? .. wurde abgelehnt !!!Politische Opfer des kommunistischen Verbrechens klagen die Nichtaufarbeitung des SED-Verbrechens an. SED-Aufarbeitung lediglich Millionenverschwendung?

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