
Dr. Friedrich Wolf war ein IM der HVA unter der Herrschaft seines Namensvetter Markus Wolf
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Was an dieser Stelle der Gerichtsakte unter laufenden Nr. 123 dieses Schreiben zu suchen hat wird nur Experten zu erschließen sein. Ich war 29.10.1985 aus der DDR in die Tschechei entlassen…
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An seinen Mandanten sich nach der Wende nicht mehr erinnern zu wollen, nicht empfangen zu wollen ist der Verrat am Mandanten
Nebst einer „lückenlosen medizinischen Betreuung“ durch IM „Nagel“ – Alias Oberstleutnant Dr. Zels gab es eine “ lückenlose rechtsanwaltliche Betreuung“ durch IM“Jura“ Alias RA Dr .Friedrich Wolff, nach Prof Dr. Kaul zweit prominentesten Anwalt der DDR (Nach Menschenhändler Dr. Vogel). Ich würde gerne erfahren wie viele Kräfte inoffizielle und Hauptamtliche MfS eingesetzt hatte im Operativen Vorgang „Merkur“ um ihre dunklen Ziele durchzusetzen. Das schier Undenkbare und Monstruöse ist der Einsatz der ganzen Riege von „Mediziner “ IM Ärzte aus dem Bereich MED-Dienste des Strafvollzugs sowie den Krankenhäusern Buch und Charite samt Vetragsärzten aus KW, Wildau und Berlin. Die E-Akte( Erzieherakte ) die ich erst am 28.4.2010 mit Hilfe des Referat Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen aus der Abschirmung und Versteck des Haftkrankenhauses Leipzig Meusdorf befreit hatte, birgt neben der Beweise für die Folter in Urform und Anwendung von Gewalt auch gerade eben die Beweise für eine gezielt angesetzte „medizinische Folter“ dieser Begriff muss erst mal geprägt werden, die mit der vereitelten Nachbehandlung in Meusdorf einsetzt durch Hauptmann Hofmann und konsequent durch IM NAGEL Oberstleutnant Dr. Zels weiter durchgeführt wurde, der über die Ärzte in Buch und Charite verfügte die bereit waren Falschdiagnose zu erstellen und auch Skalpell anzulegen, was die auch willfährig dann taten.
Im Falle des Lügners Friedrich Wolff – IM „Jura“ der HV A sind die Rückschlüsse auf die Fairness im Strafverfahren gegen Adam Lauks möglich. Daraus existiert die Aussage des Generalbundesanwalts aus dem Jahre 1992,wonach dieses Gerichtsverfahren auf keiner rechtsstaatlichen Grundlage geführt wurde was eigentlich für Deutschsprechende kürzer mit dem Wort Rechtsbeugung eindeutiger erklärbar gewesen wäre. In einem Gespräch mit Strafrechtswissenschaftler Dr. Jörg Arnold der meine Akte durchgesehen hatte und darüber eine Arbeit schreiben wollte und mir gleichzeitig als RA beistehen wollte, stellte er sich selbst die Frage: „Ich begreife nicht warum Deutschland sich so weigert Ihren Fall zu lösen !?? Das fragte ich mich auch bis ich die Auszüge aus dem Buch von Bukovski / Stroilov gelesen hatte, das NIEMAND in Deutschland drucken wollte.