27 O 306/19 am Landgericht Berlin,Tegeler Weg: Folteropfer der STASI- und Opfer der weißen Folter der verbrüderten Justiz Adam Lauks kämpft um seine Ehre und Würde gegen den Helfershelfer der STASI – Zahnchirrurg Dr. Dittmar May aus Lüne und seine übelste Verleumdumngen und Denuntiationen – nach 37 Jahren!

So geht Täterschutz in der verbrüderten Justiz BRD – DDR

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REPLIK an den Helfershelfer der STASI – Dr. Dittmar May 27 O 306/19

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Ergänzung der Replik meines Verteidigers

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Auf Wunsch meines RA bleibt die REPLIK Passwortgeschützt; die Replik auf meine Replik kam am 18.10.21 -hier ist sie:

Aus dem gleichämigen Hörbuch hat der Beklagte Helfershelfer der STASU Dr. Dit. May auch ohne Urtels oder Beschlusses des Landgericht Berlin seine Verleumdungen von Lauks entfernt. Nanu?

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REPLIK der Kanzlei Weberling auf Klageerwiederung

Entwurf der REPLIK auf die Klageerwiederung:

Entwurf des REPLIK auf d. Klageerwiederung d. Dr. May

Einladung zur Verhandlung am 01.03.22.

für Interessierte, Prozessbeobachter und Presse.

Klageerwiderung d. Helfershelfer des MfS 

Dr. Dittmar Mai, ehem. Zahnarzt aus Cottbus, nach dem Verkauf in den Westen Zahnarzt in Lünen drohte seit Monaten mit der Gegenklage, gegen die Akte der STASI?

Tatsache ist: das ich, Adam Lauks, der Kläger, seit 1992 um die Aufhebung  des Urteils des Stadtbezirksgerichtes Berlin DDR vom 26.4.1983 und des Obersten Gerichtes der DDR  BS 10/83  / 241 73 – 82 – bzw. um die strafrechtliche Rehabilitierung, seit 30 Jahren kämpfe. Und in diesem Prozess geht es weder um die Rehabilitierung noch um einen Kampf-es geht nur um meine besudelte Würde als Mensch und um die WAHRHEIT über die Folter und Misshandlungen und Übergriffe der Ärzte im Dienst des MfS und ihre  hörige Helfer. 

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Mit der unsachlichen  Übermittlung von Anlagen 1;2;4. u a. verschleiert der Alexander Hülsmann den wahren Inhalt der aus dem Zusammenhang tendenziös rausgetrennten Blättern, die dem Gericht SO  nur suggerieren sollen DIE KLAGE ABZUWEISEN. Um die Anlage die in meinem Internet Blog erschienen waren richtig zu zitieren hätte er den Blogbeitrag  greifbar benennen müssen in dem er den Kurzlink dazu angibt, in diesem Falle: https://wp.me/pIVeF-jsn. Oder ging er auch davon aus das sich der Richter  um die Anlagen nicht weiter scheren wird, wie das im EV 76 Js 1792/93 nach der illegalen Zustellung eines IM Vermerks/Berichtes    an die StA II durch Gauck passiert war um die Strafverfolgung zu verhindern?

Zu WELCHER Aussage über das Verhalten des OSL im SV Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel” soll ich die rechte Hand eines miesen STASI-Vollstreckers denn nötigen ?

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ANLAGEN B1 – B 10 des RA Alexander Hülsmann 

Dieses Blatt ist im Blogbeitrag in Gänze zu finden: https://wp.me/pIVeF-jsn

Rechtsanwalt Alexander Hülsmann unterdrückt dem Richter Thiel das Schriftstück der Oberstaatsanwältin Schmitz – Dörner in Sache 152 Js 293/15 Reha vom 28.8. bzw. 28.9.19.

Deshalb stellen wir dem Richter Thiel die Originale der Schriftstücke  vom 10.09.2019  zu 551 Rh 218/15  und 152 Js 293/15 Reha vom 28.09.2019 zur Verfügung.  Kopie:

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Meine B2* wird vollständig  im Rahmen meiner Stellungnahme  auf die Klageerwiderung des Beklagten an das Gericht ausgedruckt zugesandt. Für die Interessierten- PDF Content

B 2* Anlage zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung

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Der Beweis B 3 ist  aus dem Zusammenhang dieses Blogbeitrags gerissen. So  da stehend soll dem Richter Thiel suggerieren  die Klage abzuweisen? Die Zeicnund der Joachim Gauck stammt aus diesem Blogbeitrag :

Verbrüd. Geheimdienste der BStU übernahmen am 17.6.21 das Bundesarchiv

Als  Anlage BB 3* zu unserer Stellungnahme wird ausgedruckt und übersandt. 

Termin zur Güteverhandlung ist mit der Klageerwiderung des Helfershelfer des MfS im voraus als abgelehnt zu betrachten.

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Helfershelfer des MfS und das als “politische” Gefangener Dr. Dittmar May hat in seinem E-Book die 4,5 Seite meine Person betreffend urplötzlich gelöscht. Wer solche eidesstattliche Versicherung abgibt ist ein Krimineller.

KLAGE 

Die Klage ist begründet, da die von Beklagten über den Kläger verbreiteten Falschbehauptungen den Kläger in erheblicher Weise in seinen Rechten beeinträchtigen.

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Die Klage ist begründet, da die von Beklagten über den Kläger verbreiteten Falschbehauptungen den Kläger in erheblicher Weise in seinen Rechten beeinträchtigen.

Zum 1. Dezember 1982 wurde der Kläger wegen der viel zu spät erfolgten Operation und den daraus resultierenden Komplikationen ( Folgen ) in die in Haus 8 befindliche Krankenhausabteilung der Strafvollzugseinrichtung Berlin Rummelsburg verlegt.

… zwecks Vorbereitung zur “Einlieferung in die Charite mit allen Konsequenzen”, das war am 25.11.1982 der Befehl des Leiter der MED Dienste des MdI der DDR, Generalmajor, Prof. Dr. sc. med. Kelch an den Leiter des MED-Dienstes der Verwaltung Strafvollzug des MdI der DDR OSL MUDr. Peter Janata  alias IMS “Pit” der im September aus dem Frauengefängnis Hoheneck rausgeschmissen auf diesen Position kam als GMS.

Der Beklagte zu 1) Dr. Dittmar May behauptet, an der medizinischen Behandlung des Klägers in der Krankenhausabteilung des Strafvollzuges  Berlin Rummelsburg nicht als  ( SG-Arzt ) beteiligt gewesen zu sein. Das ist die Schlüssellüge des Dr. May.

Weil er nicht aufhörte, Widerstand zu leisten- erneut begann er einen Hungerstreik, mit dem erklärten Ziel, freigelassen zu werden – schnallten sie ihn auf das Folterbett”

…auf dem ich 20 Tage und Nächte mit Handschellen und festgezurrten Fußfesseln lag, ohne zum Verrichten der Notdurft abgeschnallt zu werden 1.-21.3.1984 in der Zelle 038 im EB ANTON  im Keller des Haus 6.

Zels führte eine Mastdarm – Spiegelung durch und perforierte ihm dabei die Darmwand. Der Slovene interpretiert es als Absicht, doch soweit würde ich nicht gehen.

 

Die Klage ist begründet, da der Kläger gegen die Beklagten einen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch hat. Der Kläger ist durch die streitgegenständlichen Behaupt-ungen in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen.

Schließlich unterstellt der Beklagte zu 1) dem Kläger mit falschen Behauptung, dieser würde Herrn Dr. Zels bezüglich der Perforation der Darmwand eine absichtliche, straf-bare Handlung im Sinne einer vorsätzlichen Körperverletzung vorwerfen.

Anlage K1

Anlage K1

Anlage K2

 

 

 

Was soll der Rückzug denn bedeuten nach dem das Landgericht ( wegen Aussicht auf Erfolg ) für die Verteidigung Prozesskostenhilfe eingewilligt hatte?!?

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Anlage K3

 

Blatt der G-Akte 96

Blatt der G – Akte 95

Blatt der G – Akte 94

Keine laufende Nummer irgendeiner Akte ?- vermutlich nachträglich erstellt ?

Beim Abgleich dieser zwei Temperaturkurven  aus dem Arbeitsbereich des Dr. Dittmar May wird Folgendes festgestellt:                                                                                    1. Mehrere Personen führen  die Temperaturkurve des Verhafteten Lauks Adam;            2. Welche  Temperaturkurven wären den SG Dr. May oder Dr. Schmidt zuzuordnen?; 3. Bl.d. G-Akte 95 beweist die Vorbereitung für d. Rektoskopie am 23.2.83 im Haus 8; 4. Bl.d. G-Akte 94 beweist, das die Vorstellung zur Rektoskopie in der Charite Berlin  durch das MfS  absichtlich ausgebremst ja verhindert wurde entspr. dem MfS Befehl; 5. Bl.d. G-Akte 94  beweist: am 27.2,83 hatte es keine Vorbereitung für eine Rektoskopie ( weil keine geplant war ) und auf dem gleichen Blatt ist am 28.2.83 auch keine Rektoskopie vermerkt;                                                                                                           6. Auf der in der G-Akte nicht erfassten Temperaturkurve die möglicherweise erst am 27.8.83 erstellt wurde ist, die mit Anwendung von Gewalt durchgeführte Rektoskopie eingetragen; Vermerk über Schnelleinlauf (?) ist Fälschung des Verfassers der Karte.

 

Mit Wirkung vom 29.4.2019 wird nunmehr die Kanzlei Dr. Johannes Weberling als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.

 

Um den Posten eines Hausarbeiters als Strafgefangenenarzt bei einem der bösesten Vollstercker der STASI- MR OSL Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel” zu bekommen verriet Dr. Dittmar May auch seine Freunde die in die Fluchtpläne eingeweiht waren, wohl wissend, dass sie dadurch als Mittwisser zweck´s Klärung eines Sachverhaltes in U-Haft genommen und verurteilt werden können. Als wertvolle Hilfe zeigte er hohe Einsatzbereit-schaft für seinen Chef IMS “Nagel” 1983-1983 im Haus 8 – Krankenrevier der StVE Berlin Rummelsburg.                                                                            Mein letzter und neuster Anwichser  ist Dr. Dittmar May – er wurde es 37 Jahre nach der Begegnung mit Adam Lauks in der StVE Berlin Rummelsburg. Wer oder was hatte ihn dazu bewegt mich so zu beschmutzen, unglaubwürdig zu machen wird ihn viellei-cht der Richter fragen.

Zahnarzt aus Cottbus Dr.Dittmar Mai musste nicht das Angebot des MfS annehmen als Hausarbeiter -Strafgefangenenarzt in Berlin Rummelsburg dem IMS “Nagel” alias OSL Dr. Erhard Zels und dem Psychopaten Major Radtke treue Dienste zu leisten!

Niemals hätte ich dem Dr. May ( oder seinem Ghostwriter Stefan Kappner ) die Einwilligung erteilt meinen vollen Namen vor diese Absonderungen seines Geistes oder der STASI voran zusetzen. Es ist Mißbrauch meines Persönlichkeitsrechts. Eine Ansage dass ich im Buch vorkommen soll oder Autorisierung dieses über mich ausgebreitetes Mist hatte es nie gegeben.
Ich lauerte meinem Vernehmer Ehlert den ich zum Oberkommissar durch meine erpresste Selbstbezichtigung gemacht hatte nicht auf; ich fand ihn und besuchte ihn sogar zweimal am Hauptzollamt Berlin am Mehringdamm 129c.

Frage hier wäre eigentlich: WAS will Dr. Dittmar Mai den Lesern hier über den Lauks Adam eigentlich suggerieren?!? Auf wessen Mist ist das alles gewachsen und WER war es den eigentlich der ihn auch zum Preis einer Gesetzverletzung das alles hier absonderte oder absondern ließ?!?

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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