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Hetzschrift „An die Mörder“ vom 18.5.1984

Vermerk ist eigentlich ein IM Bericht des ChA der Abteilung Neurologie-Neuropsychiatrie des Haftkrankenhauses Leipzig Meusdorf MR OSL Dr. Jürgen Kurt Rogge Alias IMS „Georg Husfeldt“ nach der Wende Gegengutachter am Sozialgericht Schwerin, der unzählige Entschädigungsansprüche der Opfer der kommunistischen Angst und Gewaltherrschaft eliminierte oder auf Mindestmaß niederdrückte … durch seine Gegengutachten für das Sozialgericht.
NS-Verbrecher und Stasi
Dieser TIGERKÄFIG verrottet in der Sammlungen der Gedenkstätte Berlin Hohen-schönhausen seit dem Dienstantrittt des Lügners und Betrügers Dr. Hubertus Knabe.Das ist Betrug an der Deutschen – und an der Weltöffentlichkeit seit der Wende und Auflösung der MfS – U – Haft. Die Tat und Willkür mit dem Umgang der Geschichte der Repression der kommu-faschistischen Angst- und Gewaltherrschaft in der DDR. ist ein Leugnen, Vergauckelun, Vermerkelung, Verdummung und vor allem Verharmlosung des humanen sozialistischen Strafvollzuges.
Das Bild mit dem sitzenden Strafgefangenen oder U-Häftling ist schon eine Verzerrung und Verharmlosung der sog. Disziplinarmaßnahme die gnadenlos zum Einsatz kam immer auf Weisung eines Verbindungsoffiziers der STASI.
Die Holzpritsche war nach dem „Aufstehen“ bis zur „Nachtruhe“ immer senkrecht an der Wand hochgeschlossen, und stellte somit eine Erpressungsmöglichkeit für die Bediensteten und MfS. Wenn die Pritsche unten gelassen werden sollte war das immer mit einem „Entgegenkommen“ oder „Kooperation“ mit dem MfS oder Vollzugsleitung verbunden. Wenn der TIGERKÄFIG in eine „Stehzelle“ umgewandelt werden sollt geschah das sehr schnell und einfach: Man sperrte dem SG den Zugang zur Sanitärzelle, wo er den „Bello“ noch als Sitzgelegenheit hätte benützen können und als Zweites drehte man die ausgeklügelte markierte Vorrichtung , mit angeschweißter Tischplatte und Hocker einfach nach Außen. Dadurch mußte der Strafgefangener buchstäblich den Tag ÜBERSTEHEN oder sich am Betonfußboden wälzen oder sitzen.
Das was man auf diesem Bild sieht als Saniterzelle mutet erst an Comfort an. Der Schein trügt den Unwissenden, weil durch Ausschluss des Strafgefangenen ist dem Strafgefangenen nicht nur der Gang zur Toilette Verhandlungssache sondern ist auch der Zugang zum Wasser versperrt. Damit erreicht man schon, dass der TIGER die Tasse Negerpisse, oder Negerschweiß bzw. Malzkaffe trinken MUSS der mit Seddativen veredelt war. Dadurch war das Leben des TIGERS aber auch des Bediensteten oder Schergen, oder Schließers wesentlich leichter. Man musste praktisch um Notdurft verrichten zu dürfen betteln. Dabei konnte mann die Gelegenheit nutzen beim Händewaschen Wasser zu trinken und das auch wenn es der Schließer zuließ.
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Auf dem Bild sieht man die hochschließbare Holzpritsche mit Schlaufen für die Handsche-llen ( Acht genannt ). Am obersten Bild – rechts unten – sieht man die Spitze der Matrazze die für die Nacht, zuzüglich einer Decke , reingeworfen wurde. Das war auch eine weitere Erpressungsmöglichkeit; wenn man jemanden brechen oder auf die Linie bringen wollte gab ihm für die Nacht keine Mattrazze rein, oder wenn es noch härter gehen sollte, blieb die Pritsche hochgeschlossen und wurde auch keine Decke reingereicht. So hatte der Darbende auch die Nacht zu überstehen oder sich neben der Heizung um die eigene Achse drehend zu wälzen, vorausgesetzt die Heizung funktionierte. Wenn der Strafgefangener mit dem Rücken an der Heizung eingeschlafen war wurde er durch das Frieren der Vorderpartie geweckt. Er drehte sein Gesicht zur Heizung und trachtete nach dem Schlaf, der dann auch durch die Kälte im Rücken unterbrochen wurde. So wälzte man sich wie am unsichtbaren Spieß durch die Nacht durch.
Für Regimegegner und Staatsfeinde konnte das MfS jederzeit den höheren Gang einlegen: Verschärften Arrest verfügen. Das hieß : zwei (zwei) Scheiben Scwarzbrot,Löffel Konfitüre, Panzerfett (Margarine) und Tasse Malzkaffee. Zum Abendbrot das Gleiche. Mittag!?? – fällt aus wegen „Gibt´s nicht“- einmal oder höchstens zweimal in der Woche bekam man warme Plürre reingereicht. Man fühlte sich von den Fettaugen darin beobachtet. „3 x 7 mit Decke“ hieß es im Normalfall.
Volksdichter Dieter Veit wagte sich die Arbeit niederzulegen – im Zuchthaus Untermaßfeld bis die Eingangsbestätigung seines zum sechsten Mal geschriebenen Ausweisungsantrages vom MdI Leipzig eingeht. Der LDH – Leiter des Hauses fasste das auf als Erpressung.
10 Tage + 20 Tage Arrest und dann 21 Tage verschärften Arrest brummte Dieter Veit ab. Als er danach in seine Zelle verbracht wurde wog er 16 Kilo weniger und seine Mitjhäftlinge hatten ihn nicht erkannt bis er sein Dichtermund nicht aufgemacht hatte. Die Eingangsbestätigung gab ihm danach zur Kenntnisnahme. Ich lernte dieses Folteropfer in Westberlin kennen und sah die entsprechende Verfügung in seiner Akte.
NS-Täter in der DDR oder Wie die Stasi SS-Leute aus Auschwitz erpresste
von Benjamin Schulz
Als ehemaliger Auschwitz-Wachmann im antifaschistischen Musterstaat leben? Eigentlich undenkbar. Doch tatsächlich arrangierte sich die DDR mit vielen, die im KZ Dienst getan hatten. Der Preis: ein Zwangspakt mit der Stasi.
Josef Settnik wusste, worum es ging. Also packte er in der Stasi-Kreisdienststelle in Dippoldiswalde lieber gleich aus. SS-Freiwilliger, SS-Infanterist, ab Januar 1942 Dienst im Konzentrationslager Auschwitz: Settnik nannte die Stationen seiner NS-Karriere.
Er rechnete fest damit, im antifaschistischen Musterstaat DDR vor Gericht gestellt zu werden. Von seiner Frau habe er sich verabschiedet und sein „Amen“ gebetet, sagte er. Am Ende des Gesprächs saß er weinend am Tisch – weil ihm die Stasi-Leute ein Angebot gemacht hatten, das er nicht ausschlagen konnte. Seine Vergangenheit in der SS sollte vergessen sein, wenn er mit dem Ministerium für Staatssicherheit kooperieren würde. Fortan bespitzelte er Angehörige seiner katholischen Gemeinde.
Die Stasi warb Settnik 1964 an, vor 50 Jahren, als im Westen der erste Auschwitz-Prozess lief. Und wie mit ihm ging die DDR mit vielen von denen um, die in Auschwitz Dienst getan hatten: Sie blieben von der Justiz unbehelligt. „NS-Täter hatten in der DDR eine große Chance, ungeschoren davonzukommen, wenn sie sich unauffällig verhielten oder kooperierten“, sagt Henry Leide von der Außenstelle Rostock des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR. Manche waren so unauffällig, dass sie erst kürzlich, Jahrzehnte nach dem Ende der DDR, in den Fokus der Justiz gerückt sind.
Karriere statt Knast
Johannes A. ist so jemand. Ab 1942 war er als SS-Rottenführer in Auschwitz tätig und auch in der Wachkompanie des Konzentrationslagers Monowitz. Dort starben mehr als 25.000 Zwangsarbeiter. Nach dem Krieg machte er in der DDR als Hochschullehrer Karriere, war hoch angesehen.
A. gehörte zu den 30 ehemaligen Angehörigen des KZ-Personals von Auschwitz, gegen die die Ludwigsburger Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung national-sozialistischer Verbrechen im September 2013 die Vorermittlungen abgesch-lossen hatte. Die Fälle waren für weitere Ermittlungen an die zuständigen Staatsanwalt-schaften übergeben worden. Doch die Staatsanwaltschaft Halle stellte im Mai die Ermittlungen wegen des Verdachts der mehrfachen Beihilfe zum Mord ein, weil A. nicht vernehmungs- und verhandlungsfähig war.
Die Geschichten von Settnik und A. werfen ein Schlaglicht auf den Umgang der Stasi und DDR-Justiz mit dem Thema Auschwitz. Der war keineswegs so konsequent und umfassend, wie das Regime nach außen glauben machen wollte.
739 Urteile gegen NS-Täter
Bereits 1950 schaltete sich die Stasi in die Strafverfolgung ein – von da an gab es eine „starke politische Einflussnahme“, sagt Annette Weinke von der Universität Jena. Die Wissenschaftlerin hat ihre Doktorarbeit über NS-Strafverfolgung in BRD und DDR geschrieben. „Dass Täter geschont wurden, war in dieser Phase eher selten“, sagt sie. Dazu sei der Druck von sowjetischer Seite zu groß gewesen. „Verfahren aus politischer Opportunität nicht anzustrengen, ist eher ein Phänomen der Sechziger- und Siebziger-jahre.“
Nicht eindeutig klären lässt sich bis heute, was in der DDR Regel und was Ausnahme war: die juristische Verfolgung mutmaßlicher Auschwitz-Täter oder die Nicht-Verfolgung als Gegenleistung für andere Dienste. Experten schätzen, dass DDR-Gerichte etwa 20 Personen wegen im KZ begangener Taten verurteilten.
„Bei Auschwitz sieht man, wie die Stasi manövriert hat: Manche wurden verurteilt, andere als Spitzel angeworben, andere blieben unbehelligt“, sagt Leide. Man könne aber durchaus von einer Täterschutzpolitik der Stasi sprechen. Insgesamt gab es laut Leide zwischen 1950 und 1989 in der DDR 739 Urteile gegen NS-Täter.
Die DDR-Justiz habe mit der NS-Strafverfolgung andererseits auch punkten wollen, sagt Historikerin Weinke. Etwa mit dem Prozess gegen das frühere SS-Mitglied Hans Anhalt. Er wurde 1964 – parallel zum ersten Auschwitz-Prozess im Westen – zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Anhalt nannte sich die „rechte Hand“ des Auschwitz-Lager-arztes Josef Mengele. Zu den bekannteren Fällen zählt auch das Todesurteil gegen den SS-Hauptsturmführer Horst Fischer. Er hatte laut Anklage in Auschwitz Zehntausende Menschen zur sofortigen Vernichtung bestimmt. Fischer wurde im Juli 1966 hingerichtet.
„Mit dem Urteil gegen Fischer wollte man die Durchschlagskraft der eigenen Justiz belegen und das Dasein als antifaschistischer Musterstaat herausheben. Man wollte zeigen, dass man schneller und besser zu härteren Urteilen kam“, sagt Leide. Alles sei der Auseinandersetzung mit der BRD „und ihren personellen Relikten aus der NS-Zeit“ untergeordnet worden.
Die Kehrseite dieser Strategie war freilich: Jedes Verfahren war ein Eingeständnis, dass die offizielle Lesart – alle Nazis sind schon lange verurteilt oder in den Westen geflohen nicht stimmte. Verurteilt worden seien deshalb nur Täter, sagt Leide, „die an schweren NS-Gewaltverbrechen beteiligt gewesen waren, also eine entsprechende Tatschwere vorlag, bei denen die Beweislage eindeutig war, keine innen- oder außenpolitischen Verwicklungen zu befürchten waren und bei denen die These vom bedauerlichen Einzelfall, der bei der Entnazifizierung durchgeschlüpft war, aufrechterhalten werden konnte.“
Wenn in den Sechzigerjahren noch reihenweise NS-Täter verurteilt worden wären, „das wäre peinlich gewesen“, sagt Weinke. „Man musste damit rechnen, dass das im Westen publik wird, der Klassenfeind mit dem Finger auf die DDR zeigt und die antifaschistische Agitation zunichtemacht.“ Entdeckte NS-Täter gingen daher straffrei aus, um die Propaganda nicht zu konterkarieren.
1,5 Millionen ehemalige NSDAP-Mitglieder in der DDR
Unbestritten ist, dass sich die vorgeblich antifaschistische DDR mit vielen Alt-Nazis arrangierte. 1951 ergab eine Zählung der SED, dass 174.928 ehemalige NSDAP-Leute oder Wehrmachtsoffiziere nun Parteimitglied waren. Insgesamt soll es 1,5 Millionen ehemalige NSDAP-Mitglieder in der DDR gegeben haben; eines war Ernst Melsheimer, Chefankläger der Generalstaatsanwaltschaft.
DDR-Bürger mit Nazi-Vergangenheit waren für die Stasi leicht erpressbar und wurden so zu willigen Spitzeln, etwa August Bielisch, der ab Juli 1943 im Vernichtungslager Ausch-witz-Birkenau Dienst getan hatte, und damit im Oktober 1971 von der Stasi konfrontiert wurde. Bielisch sagte damals, er habe in Auschwitz lediglich Wachdienst versehen und von Verbrechen im Lager nichts bemerkt. Dennoch wusste er, dass er kooperieren musste. Schriftlich hielt er fest, ihm sei klar, dass er wegen „[…] Verschweigens meiner Angehör-igkeit zur SS und der ausgeübten Tätigkeit als Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz (Birkenau) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Durch meine Bereitschaft, offen und ehrlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusam-menzuarbeiten, möchte ich meine Fehler wiedergutmachen.“
Die Haltung der Stasi drückte sich Leide zufolge sehr treffend in dem aus, was er 2006 auf einer Diskussionsveranstaltung hörte. Ein Mann erklärte, dass er dafür verurteilt worden sei, dass er in der DDR die Namen ehemaliger NSDAP-Mitgliedern publik gemacht habe. Stasi-Leute hätten ihm gesagt: „Wer Nazi war – das bestimmen wir!“