Chefinspekteur und Vizeminister des MdI !
Generalmajor Dieter Winderlich ! Schreiben Sie jetzt dass im SOZIALISTISCHEN Strafvollzug der DDR NICHT gefoltert wurde !?? Mit besten Empfehlungen an EUREN ( Hausanwalt der ISOR) und zuerst meinen RA und Mandantenverräter Dr Friedrich Wolff ! – Ich hatte ihm über die Folterungen berichtet – Geschonek und Rohne haben nur vies gegrient !…

Vorveröffentlichung aus dem Forschungsprojekt: Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR IMS “Nagel” berichtet das erste Mal über “Folterbank” an seinen Führungsoffizier des MfS – WARUM erst am 10.6.1985 Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zels !?
Die beschriebene Folterbank stand in der StVA Berlin – Rummelsburg – Aussenstelle Köpenick – Grünauer Strasse im dortigen Frauengefängnis. Dass IMS “Nagel” über Adam´s Bett nicht berichtet an dem er gekniet hatte als er den gefolterten Strafgefangenen Lauks verarzten musste… !?? In der Akte MfS HA VII/8 462/84 müsste einiges drin stehen ?! Auch über die “Sicherungsmaßnahmen” am Strafgefangenen Lauks – Fesselung an Händen und Füßen über 20 Tage und Nächte !?
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Genosse Chefinspekteur ich vermiase IHR Kommentar unter diesem Blogbeitrag!? Feigheit vor der historischen Wahrheit über Ihre Sicherheitsorgane !??
Anwendung von Gewalt ” hat es nicht gegeben!” Nur die Spitze des Eisbergs wurde erfasst und an die STASI gemeldet.

In den Strafvollzugseinrichtungen der DDR gehörten FOLTER, MISSHANDLUNG und ANWENDUNG VON GEWALT zu Operativen Zersetzungsvorgängen an Regimegegnern und Unbeugsamen und Unerpressbaren die einer “Rückgewinnung” sich wiedersetzt hatten-
Nahrungsverweifgerung – ” hat es im sozialistischen Strafvollzug auch nicht gegeben !” ??

Die gemeldeten Nahrungsverweigerungen die StVE oder Haftkrankenhäuser und MED Einrichtungen an die HA VII/8 gemeldet hatten wurden sorgfältig erfasst.

Im Strafvollzug der DDR hat STASI das Regiment geführt und nicht das MdI. Mit diesem Bericht des IMS “Nagels” an seinen Führungsoffizier Major Krecklow ist die Bedeutungslosigkeit des ehemaligen Chefinspekzteurs Generalmajors Dieter Winderlich definitiv als bewiesen anzusehen ! MdI hatte zu spuren und die Befehle des MfS im Strafvollzug mit Kadavergehorsam auszuführen.
Die schrecklichste Waffe gegen Lüge und Verleumdung ist DIE WAHRHEIT- Hier : DIE WAHRHEIT über die Aufarbeitung des DDR Unrechts und Geschichte seiner Sicherheitsorgane! https://www.youtube.com/watch?v=TgDfJiui_NY
Genosse Generalmajor der STASI-Exekutive, Chefinspekteur des MdI der DDR !!! –
Nehmen Sie Stellung zu diesen Beweisen !
Opfer und Deutsche Nation erwartet IHR Schuldbekenntnis nach 32 Jahren Lügen und Verleumdungen und Verschleierung von Folterungen und Misshandlungen an Strafgefangenen der DDR !??
Waldheimer Spezielle Strafvollzugsabteilung
Genosse Generalmajor!
Als ALLWISSENDER und Vizeminister des MdI der DDR werden Sie als Chefinspekteur des MdI und somit auch der Verwaltung Strafvollzug, samt damaliger Haftstättenstaatsanwalt der DDR aufgefordert die Unterlagen über das Ableben von Dettmer Walter geboren 12.12.1932,der unter misterösen Umständen am 8.10.1977 im Strafvollzug Rummelsburg, vermutlich ermordet oder erschlagen wurde herauszugeben bzw dazu Stellung zu nehmen !? Nach dem angeblichen Herzinfarkt hatte es 2 Stunden gedauert bis sie ihn rausgeholt hatten, das wäre Unterlassene Hilfeleistung, oder Deutsch gesprochen:Sie haben Walter Dettmer einfach verrecken lassen, Genosse Obermedizinalrat, Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zels – IMS “Nagel” …. einer Begegnung mit seinem Sohn würde ich als Ihr Folteropfer gerne beiwohnen ! – SIE waren auch für die “lückenlose medizinische Betreuung von Walter Dettmer” von der STASI beauftragt !
Er wurde am 31.12.1974 beim Schleusen mit seiner Frau und Sohn verhaftet und zu 11 Jahren, die Frau zu 8 Jahren und der Sohn zu 3 Jahren verurteilt.
Da er sich vom MfS nicht umdrehen ließ, wie so mancher andere Schleuser, um aus der Szene zu berichten, besteht der Verdacht, dass ihn Mielkes Folterknechte liquidiert hatten !? Als Indiz dient die Tatsache, dass das Ableben von Walter Dettmer in den IM-Berichtendes STASI-Mannes,- Anstaltsarzt von Berlin Rummelsburg IMS “Nagel” – Alias OMR Oberstleutnant Dr. Erhard Zels, an seinen Führungsoffizier und aber auch an den LDH – Oberst Schmidt- Bock IMS ” als besondweres Vorkommnis keines Berichtes wert ist! SIE und Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zells aber müssen es genau wissen – es sei denn IHR habt es vergessen, wie die Folter und wie die Mißhandlungen des Psychopaten und der STASI-Folterknechte unter dem Komando des Omstr Rohne !??, so wie Sie es genau wissen, dass im DDR Strafvollzug nicht misshandelt und nicht gefoltert wurde!??
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Im Strafvollzug der DDR war FOLTER und Gewaltanwendung auf Tagesordnung, in dunklen Arrestzellen,Absonderungen und Verließen -ist jetzt eine HISTORISCHE WAHRHEIT über verbrecherische Sicherheitsorgane der DDR.
DAS IST FOLTER:
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winnfried Hassemer – 2003.
Erst wenn Deutschland § FOLTER in sein Strafgesetzbuch aufnimmt wird es ein Rechtsstaat – Mitglied der Völkergemeinschaft – bis dahin, werden weiterhin FOLTERKNECHTE lediglich für Körperverletzung bestraft werden können, sollten ihre Folterungen in die Öffentlichkeit geraten.
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Die unauslöschbaren Erinnerungen bleiben bis an das Lebensende – Dieswe Folterbank stand in der Schlichtzelle im Zuchthaus Luckau

Mit ftreundlicher Genehmigung des Fotografen – aufgenommen im Jahre 1991 – Staatsanwalt Dr. Matthiaas Bath: HAUS 6 Im A ( Anton) Kellertrakt – rechts gegenüber von Duschräumen stand die Zelle 068 mit der in Betonboden eingelassenen und vom ChA, OMR Oberstleutnant Dr.Erhard Jürgen Zels beschriebene Folterbank.

Gegen Bundesrepublik Deutschland
Opfer und ehrbaren Bürger Deutschlands wollen WAHRHEIT und NICHTS ALS DIE WAHRHEIT ÜBER DIE FOLTERUNGEN UND MISSHANDLUNGEN in Berlin – Rummelsburg durch die Exekutive der DDR Justiz und ihre STASI-Schergen und Psychopaten

Ulrich Schwarz – Leiter des SPIEGEL Büros in der DDR interviewte mich einen ganzen Tag im April 1986 und schwieg über die Folterungen und Mißhandlungen, Mißbehandlungen und medizinische Experimente im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf nur damit der Menschenhandel ungetrübt weiter floriert und Milliarden DM in die Taschen der Akteure fließen kann

Rummelsburg war mein Schicksal-da wartete im Dezember 1982 IMS “Nagel”
alias Oberstleutnat Dr. E. Zels – heute Internist in der Plauener Strasse 26 in Berlin Hohenschönhausen – letzter Leibarzt von Erich Mielke und Erich Honecker – ein Vollstrecker IM Arzt – schlecht hin. § Schwere Körperverletzung von ZERV 214 1992 absichtlich ungeahndet – fallen gelassen um die der Verjährung zuzuführen.

IME NAGEL alias OMR Oberstleutnant Dr. Erhard Zels – Vollstrecker der “lückenlosen medizinischen Betreuung” im Auftrag des MfS
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Habe soeben an Generalmajor Dieter Winderlich in FB eine Freundschaftsanfrage und eine PN versendet: (12.10.14 um 19.00)
BsTU 000160 (Steempel) A/ I erledigt Berlin 10.06.1985
Information des IMS ” NAGEL” zur Situation im Arrestbereich der SV-Abteilung ( Berlin – Rummelsburg):
Nach vorliegenden Informationen soll in einem Arrestraum des Neubaus in der Strafvollzugsabteilung ein aus Holz und Metall konstruiertes Bett im Betonfußboden eingelassen worden sein. An dem Metallbau befinden sich Ringe zum befestigen von Hand- und Fußfesseln. Die beschriebene Konstruktion seoll eher einer “Folterbank” ähneln, als einer Liegestatt. Die Sicherungsmaßnahmen die auf diesem “Bett” an weiblichen Strafgefangenen vollzogen werden, sollen diese zwingen, in einer unwürdigen Stellung zu liegen. Das Bett ist so aufgestellt, daß man bei normalen Kontrollen genau auf den Unterkörper der weiblichen Strafgefangenen blickt. Der IMS (“Nagel” – OMR Oberstleutnant Dr. Erhard Zels, Plauener Str.26- Internist in Berlin Hohenschönhausen) bezeichnete eine derartige Konstruktion als Schwachsinn, der das normale Sicherheitsbedürfnis weit überspannt. Allein die Existenz einer derartigen Konstruktion im erleichtertem Vollzug ist als ein “Politikum” zu bewerten. Durch den IM(“Nagel”) und der Genossin XXXXXX wurde die Leitung der Strafvollzugsabteilung ( Gen.Damm) und der Leiter der StVE Berlin ,Oberst SB ( Schmidt – Bock) auf den unhaltbaren Zustand hingewiesen. Gen. Oberst Schmidt – Bock will sich vor Ort vom Zustand des Arrestraumes überzeugen und dann Maßnahmen einleiten. Vom MD ( Medizinischen Dienst ) der StVE Berlin sind gegenwärtig Bestrebungen existent um eine weitere Nutzung der Arrestzelle konsequent zu verhindern. 1xExemplar für IM Akte ; 1 x Exemplar für Gen. Naumann Oberleutnant Flöter -Führungsoffizier des IMS ”Nagel”

Vorveröffentlichung aus dem Forschungsprojekt: Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR IMS “Nagel berichtet das erste Mal über “Folterbank2 an seinen Führungsoffizier des MfS – WARUM erst am 10.6.1985 Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zels !???

Am 30.11.1982 wurde ich aus der UH Königswusterhausen in die UH 1 Berlin Rummelsburg überstellt. Mein Leben sollte hier zersetzt werden unter Einsatz der IM Ärzte. Der Anfang war bereits am 16.9.1982 im Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf getan.

Ellen Thiemann:”Interessant ist sicher nicht nur für ehemalige Häftlinge, warum ein Mediziner wie Dr Peter Janata überhaupt in die Fänge des DDR-Geheimdienstes geraten war.” halte ich für Klitterung und Verharmlosung.
Genosse General !
Sie haben mal ohne mich zu Fragen einen meiner Beiträge ohne zu Fragen benutzt mich als Zeitzeugen zu verleumden.
Ich hoffe dass Sie nichts dagegen haben,dass ich mich mit Ihnen und Ihren Beitrag: “Die leichtfertigen Urteile des Deutschen Bundestages: Folter in der DDR?” in Puncto FOLTER und Mißhandlungen und Zwangseinweisungen im Strafvollzug der DDR auseinandersetze !?
Darf ich Sie als Zeugen in Verwaltungssache Lauks gegen Deutschland zitieren !? Es soll per Feststellungsklage am Verwaltungsgericht bewiesen werden, dass im Strafvollzug Berlin Rummelsburg gefoltert und mißhandelt wurde und dass Folterknechte dafür gesondert belohnt wurden !??
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Ich gehe davon aus dass ein Mann im Range eines Generals der DDR Sicherheitsorgane – hochrangiger Träger der Diktatur – sehr wohl mit dem Inhalt der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 in einer internen Versammlung genauestens informiert war und ist !? Es wäre ein Wunder wenn er die nicht kennen würde !?
Es ist davon auszugehen, dass Genosse Winderlich sehr wohl weiß, dass weder StGB der ehemaligen DDR noch der BRD oder des Vereinten Deutschlands, die § Folter und § Anstiftung zur Folter in sich haben, bzw. dass die Folter als solche weder in der DDR noch im vereinten Deutschland juristisch nicht aufgearbeitet oder geahndet werden konnte und immer noch nicht kann – formell gesehen !?
Der TOP-Spion des MfS – mit Kosenamen “Freisler von Dresden” oder IMS “Altmann” oder Professor Dr. Jörg Arnold, ehemalige Richter am Obersten Gericht der DDR und 2012 mein Rechtsanwalt für ein einziges Schreiben,hat das gewußt.
Der General Winderlich muss auch genau wissen dass Deutschland im Jahre 2002 zwar das Völkerstrafgesetzbuch unterzeichnet hatte und dabei den § FOLTER ff ausgeklammert hatte, das Völkerrecht ignorierend, wodurch die Folter praktisch nur wie Körperverletzung (was die keinesfalls ist) geahndet werden kann.
“Die schrecklichste Waffe gegen Verleumdungen und Lügen ist immer noch DIE WAHRHEIT !”
Und wenn Sie DIE WAHRHEIT über die Folter in der StVE Berlin Rummelsburg in den Treffberichten mit IMS “Nagel” nicht herauslesen oder akzeptieren wollen, dann bleiben Sie bis zu ihrem Lebensende mit Pansion des Erzfeindes berentet unbelehrbar, was ich nachvollziehen kann. Was für Verbrecher in Ihren Reihen als Schergen und Folterknechten wohl besoldet agierten können Sie aus den nächsten Bericht entnehmen, oder wollen Sie die Aussagen oder Auslassungen des OMR Oberstleutnant Dr. Erhard Zels als Lüge und Verleumdung der Angehörigen des MdI bezichtigen !? denn Verwaltung Strafvollzug der DDR mit Generalmajor Lustik unterstand dem MdI der DDR dessen Chefinspekteur gewesen zu sein Sie sich so vollmündig rühmen.

HA VII ( Oberleutnant Flöter ) Oberst Schmidt.- Bock und das MdI Dr. Naumann wurden wenn auch spät über die Folterungen und Terror an den Strafgefangenen informiert. Der Psychopat der das Bett gebaut hatte wird von Roland Jahns BStU geschützt auch nach 25 Jahren durch das von Gauck und STASI mitentworfenes StUG !??
BStU 000161 A / ! erledigt(Stempel) 10.06.1985 :
INFORMATION des IMS “Nagels” zum Leiter der Strafvollzugsabteilung :
Nach Meinung des IMS, ist der Genosse XXXXX für den Bau des Arrestraumes im Neubau der SV-Abteilung verantwortlich. Genosse XXXXX soll oft zur Übertreibung und Überspitzung neigen. Die seinerzeit in der Barnimstrasse ( Frauengefängnis !) gängige Praxis im Umgang mit den Strafgefangenen soll sich beim Genossen XXXXX in die heutige Zeit erhalten haben. Beim Genossen XXXXX soll es sich um einen psychisch auffälligen Menschen handeln, der sich durch hysterische Anfälle abreagiert. In der SV-Abteilung soll er solches Kliema aufgebaut haben, daß ihm keiner widerspricht. Es wird eingeschätzt, daß der Oberst SB ( Schmidt – Bock ) als einziger einen gewissen Einfluß auf XXXXX hat. Sollte Oberst Schmidt – Bock berentet werden, werden die Schwierigkeiten mit dem Genossen XXXXX weiter wachsen. Der neue Leiter der StVE wird vermutlich keine Möglichkeit haben den Genossen XXXXX zu bremsen bzw. ihm in die Schranken zu weisen. Im Umgang mit Genossen soll Genosse XXXXX oft die Kontrolle über sich verlieren. So wird er unsachlich, und schreit hysterisch rum, was nicht verstanden und akzeptiert wird. Jegliche Kritik an seiner Person wird sofort durch Unsachlichkeit erstickt. Obwohl den Genossen xxxxx bekannt ist, daß er oft beleidigend wird und im Zorn unhaltbare Äußerungen tätigt, ist er nicht in der Lage sein Verhalten anders zu steuern. Gegenwärtig sollen Vorbereitungen getroffen werden um aus med. Sicht eine Berentung des Gen.XXXXX perspektivisch vorzubereiten. Genz Hauptmann“
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Genosse General ! Sind die oben beschriebene Sachverhalte bis zu Ihnen als Chefinspekteur des MdI überhaupt durchgedrungen!? Wenn ja, WAS haben Sie als Oberstverantwortlicher unternommen !? Ich nehme an dass sich Genosse Oberst nicht gewagt hatte Sie über Folterungen des Psychopaten Rohne zu informieren. Daran können Sie erkennen wie abgeschirmt die Folter und Mißhandlungen an Strafgefangenen in Strafvollzugseinrichtungen der DDR waren. So entlarvt stehen Sie ziemlich nackt da. Anstand und Ehre dies zuzugeben werden Sie nicht soviel im Leibe haben es einzusehen dass Sie ihr Lebenswerk in einem Verbrecherischen Unrechtsystem verbracht hatten.
Deswegen will ich Sie persönlich in diesem Diskurs mit EUREN Dokumenten konfrontieren, die Sie aus anderen Beiträgen des ungesühnten Folteropfers oder Objekt “Merkur” schon kennen:
Apropos FOLTER, haben Sie jetzt die Möglichkeit vor 80 Mio Deutschen die Bedeutung der Folgenden Dokumente zu deuten, weil Sie den Oberstleutnant Neidhardt mit Sicherheit gut kennen müssen. Eigentlich müssten Sie der kompetenteste Man im MdI sein, um diese drei Verfügungen der Öffentlichkeit zu deuten !? Oder wollen Sie abstreiten dass diese Verfügungen ihren Schergen nicht zuzuordnen sind ?!
Sind diese drei Verfügungen überzeugende Beweise und schlagkräftige Argumente deren Existenz Sie das Maul weit aufreißend, Sie seit 25 Jahren, kategorisch abstreiten !?? Solche und ähnliche Beweise hätte Ihnen auch der”Dichter” Dieter Veit aus seiner Zeit in Untermaßfeld präsentieren können, wenn er an Folterfolgen nicht verstorben wäre….

Folter in der DDR
war beliebtes Mittel der Operativen Zersetzung diente zum brechen des Widerstandes(?) und Zerstörung der Menschenwürde
Folter ist: “ ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache.” … und dabei noch an den bereits fixierten wahllos eintreten und mit Knüppeln und Fäusten brachial eindrischt. ” Sie steigerten sich regelrecht in eine Dreschsucht, bemühten sich ein den anderen zu übertreffen, sich hervor zu tun; das wurde gesondert als Prämie abgerechnet und bezahlt, so war es doch Genosse Generalmajor !??

Professor Dr. Jörg Arnold – erörtete die Rechtslage der Folter betreffend, dass er ehemalige Richter am Obersten Gericht der DDR war und IMS ALTMANN gute Dienste für MfS lieferte konnte ich bei der Unterzeichnung der Vollmacht im bösesten Albtraum nicht ahnen 2011.
“Es gab kein Gericht, welches auf dem Wege der Verbrechensaufklärung und der Wahrheitsfindung Folterknechte oder Folterhandlungen fand.. Auch der Versuch, dem Strafvollzug der DDR eine systematische Misshandlung Strafgefangener anzuhängen, brach vor Gericht zusammen.”
Und da gibt es noch eine Frage und Bitte an Generalmajor a.D.- SIE müssen in der Lage sein dieses Verwirklichungsersuchen des Stadtgerichtes Berlin Mitte zu deuten und die Verfahrensweise die nach dem Eintreffen des Ersuchen in der UH A 1 Berlin seitens des Leiters zu veranlassen gewesen wäre. Die Historikerin aus” Dr. Knabes Gruselkabinett ” Frau Mechthild Günther – ich zitiere:” Das heißt dass Sie zeitnah aus der DDR hätten rausgeschmissen werden müssen!” Sie sind als Chefinspekteur gefordert das Dokument zu erklären, es sei den Leitung des ISOR verbietet ihnen das, damit das gegen die DDR nicht verwendet werde. Mein RA Dr. Friedrich Wolff hat mit Mandantenverrat genügend Erfahrung ihnen beraterisch beizustehen. Vielleicht hat er das Verwirklichungsersuchen noch in seiner Handakte !?

Am 30.4.2010 wurden in der JVA Leipzig mit Krankenhaus Strafvollzugsgesetz der DDR und Dienstvorschriften des MfS durch Strafvollzugsgesetz der BRD abgelöst. Ein Referent des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen aus Dresden überwachte die Übergabe der bis dahin als “nichtexistierenden” Gefangenenpersonalakte oder Vollzugsakte
Nach der absichtlichen Zerstörung der frisch operierten Wunde im HKH Leipzig durch Vorenthaltung der Nachbehandlung (9 Tage erhielt ich den Weichmacher nicht) durch den Stationsarzt Dipl. med Hauptmann Hoffmann werde ich verschleppt nach Dresden(?) Sowohl der Grund für diese Verschleppung und Abschirmung ( und was noch?) als auch der Aufenthalt und Datum der Rückkehr nach Königs Wusterhausen am 22.10.1982 sind nicht zufällig unerfasst – nicht eingetragen. War ich damals dem Werner Großmann überstellt auf Gnade und Ungnade. Nach der Rückkehr fiel ich Hände vom IME “PIT” OSL MUDr Peter Janata, der die blutige Folge des Anschlages im HKH am Mittelfinger hatte. OMR Generalmajor Prof. Dr. Kelch Chef der MED-Dienste des MdI der DDR befahl: ” Bleibt nichts anderes üblich, Einlieferung in die Charite mit allen Konsequenzen ” dessen Ausführung IME ” Pit” und IMS ” Nagel” verhinderten um selbst die Hand anzulegen(28.2.1983) und es dann am 27.7.83 dem Team im Haus 115 in Buch zu überlassen -der ” Chirurgie zur besonderen Verwendung des Mfs”
Und als letztes “Dokument”

“Adam, ich habe denen geschworen, mich zu rächen” “;Ich werde mich auch für Dich mit rächen, und Du wirst hier ein Zeichen bekommen !” sagte der Fernando aus Mosambique als ich ihm über die Folterorgie von Rohne und Mayer erzählte 26.-30.8.1984
Wenn Sie Dieses als das versprochene Zeichen des kleinwüchsigen und schmächtigen Mann aus Mosambique deuten, nach 30 Jahren, dann müssen Sie wissen dass die 7 Namenlosen DDR Bürger dem Rohne und seinen Schlägern anzurechnen sind wie die beiden Einsätze : Folter und Gewaltanwendung, wofür die Prämien kassiert hatten und “Rasierklinge” -Obermeister Flach für 2.800 DM und Obermeister Ullrich für 3.500 DM ihren Dienst in Moabit antreten durften. Fernando erzählte mir dass er 6 Monate Kurzstrafe absitzen musste unschuldig, für nichts. Das konnte er nicht begreifen, begehrte auf und damit hatte er dem Rohne, Rotfuchs,Pferdekopf und Blondy oder Papa Karlo großen Spaß bereitet. Sie konnten ihren Ausländerhass auf dem kleinen Neger ausleben. ” Sie haben in mir die Seele getötet ” – in mir auch, Genosse Genweralmajor. DAS ist nur wein Teilchen dwer WAHRHEIT über DEINE Vollstrecker, die STASI-Exekutive. Brauchst Du noch Beweise !?! dass es in DDR Zuchthäusern gefoltert und mißhandelt wurde, dass das alles ohne Deinen Wissen ablief musst Du Deinen Kindern und Deinen Enkelkindern versuchen zu erklären !?? Übrigens die Aufklärung hat noch gar nicht begonnen, geschweige den stattgefunden.
25 Jahre nach dem kläglichen Untergang eines Rechtsstaates kann man noch keine Geschichte schreiben, ohne Gefahr zu laufen zu lügen, zu klittern und zu verzerren.
Für Ihren Pamphlet hefte ich Ihnen einen Orden an :
Generalmajor i.R. Dieter Winderlich lehrt seit 25 Jahren:
“Die leichtfertigen Urteile des Deutschen Bundestages: Folter in der DDR?
Die antisozialistischen Kräfte in Deutschland setzten in ihrem Bestreben, den in der DDR begangenen Weg einer ausbeutungsfreien Gesellschaft zu verteufeln, nach 1990 auf die Delegitimierung mittels des Rechts. Hier versprachen sie sich überzeugende Beweise und schlagkräftige Argumente. Gerichte sind nun mal in den Augen der Menschen die staatliche Institution, wo noch am ehesten die Wahrheit ans Tageslicht kommt.Es ist eine Tatsache: Der Weg der Delegitimierung der DDR mittels des Rechts ist gescheitert. Es gab kein Gericht, welches auf dem Wege der Verbrechensaufklärung und der Wahrheitsfindung Folterknechte oder Folterhandlungen fand.. Auch der Versuch, dem Strafvollzug der DDR eine systematische Misshandlung Strafgefangener anzuhängen, brach vor Gericht zusammen. Niemand konnte wegen Zwangsadaption oder unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Einrichtungen gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Trotz Sondergesetze, Sonderstaatsanwaltschaften und –ermittlungsstellen hat der enorme finanzielle Aufwand nicht das von den Antikommunisten und der Bundesrepublik Deutschland gewünschte Ergebnis gebracht. Alle in den Medien schon gefeierten Vorverurteilungen zerplatzten an der Wirklichkeit. Der Ärger in den antisozialistischen Denkfabriken ist groß und sitzt tief. Bestes Beispiel dafür sind die Ausfälle des Hubertus Knabe.
Bald sind es 20 Jahre her, dass eine handlungsunfähige Parteiführung der SED ihre führende Rolle aufgab, die vorhandenen Widersprüche nicht löste und die Initiative den ausländischen und inneren konterrevolutionären Kräften überließ. Die versprochenen blühenden Landschaften und der Wohlstand für alle sind ausgeblieben. Nichts liegt näher, als Jahrestage zu nutzen, um eine neue Welle der Hetze und Verleumdungen der DDR loszutreten.
In diesem Kontext muss man auch den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2007 (BT-Drucksache 16/7493) zum Abschluss mehrerer Petitionen zur Feststellung des DDR-Unrechts sehen. Mit den Petitionen wurde der Deutsche Bundestag aufgefordert, eine öffentliche Feststellung über den tatsächlichen Umfang des DDR-Unrechts zu treffen, der nach Auffassung der Petenten gering ist. Es wurde eine amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht durch die Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, so dass die Wahrheit hinsichtlich des Umfangs und Inhalts des DDR-Unrechts für jedermann ersichtlich festgestellt wird.

Deutschland Deine Aufarbeiter nach getaner Arbeit: Keine Gerechtigkeit für STASI Opfer – Geschichte des MfS und der NVA,der Justiz,der KIRCHE der Ärzteschaft geklittert und nach 25 Jahren unaufgeklärt… für 2,5 Milliarden Euro !??
Fakten und Zahlen der ” Siegerjustiz ” !??
Eigentlich ein klarer rechtlicher Anspruch in einem Rechtsstaat, der so oft von Informationsfreiheit redet. Wie bei anderen kritischen Anfragen, z. B. des Komitees der EU zur Verhütung von Folter 2006, verstecken sich Bundestag und Bundesregierung hinter dem Föderalismus in Deutschland. Dann heißt es lakonisch: „ Die Verfolgung von Straftaten obliegt entsprechend der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland den Ländern und es liegen keinerlei Berichtspflichten der Länder an die Bundesregierung und umgekehrt vor.“ Das lässt sich doch bei gutem Willen ändern.
Obwohl man keine Übersicht hat, verkündet man dann aber, dass Folter, Zwangsadoptionen und unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Anstalten in der DDR als „historisches Faktum“ feststehen. Ein Beweis für diese Behauptung wird nicht angetreten. Aber man verweist auf eine, ja ich wiederhole, auf eine einzige Forschungsarbeit, die dies belege:
„Hinsichtlich des mit der Petition in Frage gestellten Einsatzes von Folter in der ehemaligen DDR verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen in der ehemaligen DDR bis 1956 anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat. Für die Zeit nach 1956 kann zumindest festgestellt werden, dass die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung nach dem Völkerrecht häufig überschritten worden ist, um die „Aussagebereitschaft” der Untersuchungshäftlinge zu erhöhen. Bislang stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.“
Warum der Bundestag andere Forschungsergebnisse und Untersuchungen zur Folter in der DDR verschweigt, ist klar. Die Ergebnisse passen nicht in das gewünschte Bild über die DDR, was man verbreiten möchte. Aber selbst im zitierten Buch von Zagolla gibt es versteckte Hinweise auf andere Auffassungen. So ergab eine Befragung politischer Häftlinge, die von 1985 – 87 in die BRD kamen, „dass physische Misshandlungen nahezu vollständig aus der Praxis des Staatssicherheitsdienstes verschwunden waren.“
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Und da gehen Sie offensiv zur Klitterung der Geschichte der Sicherheitsorgane über:
Sie wissen oder müssen wissen, dass bis zum Ende IHRES begangenen Weg einer ausbeutungsfreien Gesellschaft, die zum Ramschpreis über die Theke ging, zum Wohle der Sicherheitsorgane – nicht des Volkes!- in der Erfassungsstelle in Salzgitter 42.000 Strafanzeigen aufgenommen wurden wegen groben Verletzungen von Menschenrechten in der DDR. Die Erfassungsstelle war an die dortige Staatsanwaltschaft angelehnt und führte Ermittlungsverfahren ein. Nach der Vereinigung am 3.10.1990 haben die längst zusammengewachsenen Geheimdienste beschlossen die nicht geschredderte Akte, nicht , wie sich das gehört in das Bundesarchiv zu überführen – dadurch wären die der STASI ungesichtet ausser Kontrolle geglitten, sondern beschloss mann urplötzlich den für das Volk der DDR und des Westens unbekannten Pastor Gauck zum Leiter einer außerparlamentarischen Behördwe voranzustellen, die sogar seinen Namen trug-Gauck Behörde. Für die Gründung der Behörde wurden ihm an die 200 Mann der noch immer aktiven AUSKUNFT DES MFS zur Verfügung gestellt, die ausser der Recherche in den Archiven auch die restlichwen 3.000 Mann aus verdienten Diktaturträgern “stasigeprüft” einstellen ließ.
Die Hauptaufgabe der Gauck Behörde sollte eigentlich Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts ! Dass das bei diesem Personal der Gauck Behörde nicht unvoreingenommen passieren konnte müsste auch noch heute der Blinde auf den ersten Blick erkennen. Die AUSKUNFT DES MFS wurde in die Abteilung AR3 oder ZMA umbenannt und die Vergauckelung der Opfer und der 80 Millionen Deutschen konnte beginnen. Bis zur Verjährung aller schweren und Mittleren Straftaten in der DDR und Verbrechen der STASIS funktionierte Gauck Behörde als Täterschutz. Eigentlich hätte die AR3 und 3200 Aufklärer für die Erfassungsstelle Salzgitter Augenscheinobjekte liefern müssen. Damit es nicht dazu kommt hat man die Erfassungsstelle Salzgitter angeblich wegen Geldmangel(!?) geschlossen, die Akte in das Bundesarchiv unter Verschluss gestellt, Ermittlungen eingestellt. Eine Statistik über juristisch aufgearbeitete Strafanzeigen ist mir nicht bekannt.
Die obige Statistik haben IHNEN nahestehenden Profesasoren Marxen und konvertierte Werle gemacht. Wie können Sie noch über “Siegerjustiz” palavern, bei 5 wegen Denuntiation ausgesprochenen Urteilen bei 200 Tausend IM Anscheißer und Denuntianten in 40 Jahre der DDR !? Mit Sachlichkeit oder Sachverstand hat das wenig zu tun. Pure Geschichtsfälschung, Verhöhnung der Opfer, Verleumdung im großen Stil – Propaganda von vernagelten Ewiggestrigen und ihren vernebelten Verbrechergehirnen – mehr ist das nicht Genosse Generalmajor.
So ergab eine Befragung politischer Häftlinge, die von 1985 – 87 in die BRD kamen…. So ein Mist, dass ihr bester Medizinmann im DDR Strafvollzug, ausgerechnet am 10.6.1985 über die Folterbank in StVE Berlin Rummelsburg zu berichten anfängt !?? An Ihrer Stelle würde ich mich jetzt scheiße fühlen, wie ein Erstklässler beim lügen erwischt. Und RA Dr. Friedrich Wolff ( IME JURA) mit Ihnen gleich mit. Aber auch ohne Bericht vom IMS “Nagel” fällt auch dies zur Nichtigkeit zusammen: „dass physische Misshandlungen nahezu vollständig aus der Praxis des Staatssicherheitsdienstes verschwunden waren.“ Wenn Sie diese Aussage zeitlich dem Beginn des größten Menschenhandels der europäischen Geschichte zwischen beiden Deutschen besetzten Gebieten gegenüber gestellt hätten, wäre das leichter erklärbar und nachvollziehbar.
Mit dem Beginn des Verkaufs von Strafgefangenen anfänglich mit politischen Urteilen, ändert sich ihr Status als Strafgefangener – die werden zur Handelsware die zum Vorteil der Beteiligten Händler bis fast zur Wende floriert – 33.000 Strafgefangene wurden “freigekauft”. Gewinner bei diesem Menschenhandel ist die STASI, die in der Zeit als sie mit “Politischen” nicht so flüssig war, dem Westen auch viele Assis unterjubelte und vor allem weil man viele zur konspirativen Mitarbeit für MfS gewinnen oder erpressen konnte. Meine Folter lief im Keller des Haus 6 – Ausländervollzug, mit Wissen des ganzen Gebäudes.Ich will mich nicht versündigen und behaupten dass keiner im Westen über die Folter von Lauks und darauffolgenden Polen Namens Jacek berichtet hatte. Weder SPIEGEL noch eine andere Zeitung oder Fernsehen hätten sich nicht gewagt über Folter oder Mißhandlung von Gefangenen zu berichten. Da war BND davor und Menschenhändler. Auch dabei hatte die STASI schon den Westen in die Tasche gesteckt – ein falsches Bericht in der Presse und Medien und der humane Menschenhandel gerät ins Stocken. So war es doch Genosse Generalmajor!? Wollen Sie Beweise auch dafür.
Wer als IM sich bereit erklärt hatte aus dem Westen zu berichten, kam schneller bei der Aktion auf die Liste und auf Transport. Die dem Angebozt oder Erpressung widerstanden hatten waren mündlich gewarnt oder bedroht, besonders die in der DDR Familienangehörigen hatten, keinesfalls im Westen zur Zeitung oder zum Fernsehen zu gehen: ” Denken Sie dran, sie sind nicht aus der Welt ! ” Einige haben das nicht ernstgenommen, und haben es mit Leben bezahlt !?? Wieviele als IM im Westen eingesetzt wurden ist ein gehütetes Geheimnis auch noch 25 Jahre danach.
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Robert Zogalla schreibt zwar in seinem Buch, dass die unverdächtige Organisation Amnesty International in den 1970er- und 1980er-Jahren der DDR bescheinigte, dass nicht gefoltert wurde. Dann aber will er das Gegenteil beweisen und beruft sich auf Romaninhalte. Aber Romane und andere literarische Werke sind keine authentischen Zeitzeugen. Ihr Wert für eine Folterdebatte ist gleich null. Die Freiheit der Kunst erlaubt alles, auch Lügen, Verdrehungen und Erfindungen. Der Autor ist also in Beweisnot, was er auch zugibt:
„Es scheint, als ließe sich keine Antwort auf die Frage nach Folter in der DDR geben. Dennoch soll hier versucht werden, aus den Berichten von Betroffenen, aus der Literatur der Zeit und aus späteren Untersuchungen ein klares Bild zu zeichnen.“(S.159)
In der Petition gibt es dann noch den Verweis darauf, dass es noch weiterer Forschungsergebnisse und Zeitzeugenberichte bedarf. Hier kommt die neue Strategie zur Delegitimierung der DDR ans Tageslicht. Da die Gerichte keine Beweise geliefert haben, werden jetzt Zeitzeugen in großem Umfang präsentiert, bis sich Forscher finden, die dies als „wissenschaftliche“ Erkenntnisse präsentieren.
Der o. g. Bundestagsbeschluss zu den Petitionen nennt als Kronzeugen für Folter in der DDR den Historiker Robert Zagolla. Hätten die Verfasser im Petitionsausschuss sein Buch „Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute“ richtig gelesen, sie würden die Öffentlichkeit nicht auf ihn aufmerksam machen. Schauen wir genauer hin:
„Die Frage, ob und wann in Deutschland gefoltert wurde, hängt natürlich vor allem davon ab, wie man Folter definiert. In diesem entscheidenden Punkt gibt es allerdings bisher keinen Konsens: Historiker, Juristen, Menschenrechtler und Politiker verwenden den Begriff in ganz unterschiedlichen, zum Teil sogar sich widersprechenden Bedeutungen. Die wichtigsten Definitionen dürften dabei die umgangssprachliche, die völkerrechtliche und die rechtshistorische sein.“(S.11)
Was meint denn nun der Bundestag, wenn er von Folter spricht? Sofort werden mir die Abgeordneten antworten, dass sie von der völkerrechtlichen Definition ausgehen. Wenn dem so sei, wäre dies schön. Sie beziehen sich aber auf den Historiker Zagolla, und der schreibt über seine begriffliche Verwendung im Buch auf S. 13 was ganz anderes:
„Während also das Völkerrecht unter dem Begriff Folter eine ganze Reihe staatlicher Praktiken zusammenfasst,….verwenden die folgenden Kapitel den Begriff nicht in einer moralischen, sondern vielmehr in einer technischen Bedeutung.“
Der Satz im Beschluss des Bundestages zu Zagolla müsste also richtig lauten: ……verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen im technischen Sinne in der ehemaligen DDR anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat.
Uns allen sind die jüngsten Fälle bekannt, bei denen Eltern ihr Kind einsperrten und fasst verhungern ließen. Dies ist im technischen Sinne des Begriffes eine Folter. Völkerrechtlich und im innerstaatlichen Recht ist dies aber keine Folter.
Wenn es um die Frage von Folter in der DDR geht, dann kann nur die völkerrechtliche Definition zur Grundlage der Beurteilung genommen werden. Auf eine klare Definition der Folter konnte sich die UNO erst 1984 mit der UN-Antifolterkonvention verständigen. Die DDR ratifizierte diese Konvention am 9. September 1987. Die Bundesrepublik Deutschland wurde erst mit der deutschen Einheit zur Ratifizierung gezwungen und tat dies am 1. Oktober 1990.
Kurz und vereinfacht ist Folter im Sinne des Völkerrechts die vorsätzliche große Schmerzzufügung durch Staatsbedienstete um ein Geständnis zu erpressen oder um eine Person zu nötigen.
Zur Sicherung der Einhaltung des Folterverbotes hat die Europäische Union eine entsprechende Kommission (Komitee zur Verhütung von Folter- CPT) und den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geschaffen. Wie dort geurteilt wird, zeigt folgender Fall:
Ähnlich wie heute die Amerikaner im „Terrorkampf“, nahmen sich 1970/71 die britischen Sicherheitsorgane in Nordirland besondere Rechte zur Behandlung Gefangener heraus, um sie zum Verrat zu zwingen und Aussagen zu erpressen. Die inhaftierten Personen mussten über Stunden hinweg in einer unangenehmen Anspannungshaltung („stress position“) aufrecht gegen eine Wand gelehnt stehen. Sie bekamen eine Kapuze über den Kopf gezogen („disorientation“), die nur bei Verhören abgenommen wurde. Vor Vernehmungen wurden die Gefangenen über längere Zeit in einem Raum isoliert und ununterbrochen mit einem pfeifenden Geräusch beschallt („sensory deprivation“). Mit Schlafentzug und Herabsetzung von Essen uns Trinken wurde eine körperliche Schwächung verursacht.
( Hier möchte ich gedenken und vor dem Vergessen retten 51 Arresttage des Dichter Dieter Veits aus Leipzig in der Arrestzelle in Untermaßfeld – die letzten 21 Tage waren als verschärfter Arrest vollstreckt ! – Erklären SIE uns was man unter Verschärfter Arrest versteht, Genosse Generalmajor !?? Das zu tun im Kommentar zu diesem Eintrag sind SIE zu feige. Ich habe seine Verfügung über 51 Tage Arrest gesehen. Er verlor 16 Kilo und als er in die Zelle kam haben ihn seine Mitinsaßen nicht mehr erkannt. War das Folter a la Nordirland !? Wollen Sie wissen warum die Dichterseele dies erdulden musste !?? Es ging um kein Verhör, keine Erpressung; Dieter Veit schrieb mehrere Ausweisungsanträge an Inneres nach Leipzig, bekam nie eine Antwort. Als Ersttäter kann man nicht wissen dass man eine Eingangsbestätigung des MdI erhalten muss. Darauf von einem Langzeitstrafer hingewiesen legte Dieter Veit die Arbeit nieder:” Biss ich die Eingangsbestätigung nicht erhalte, mache ich für diesen Staat keinen Handschlag mehr! ” So schnell wie er im Loch endete kann man gar nicht gucken. Erst mal für 10 Tage! Keine Eingangsbestätigung. Nochmal 20 Tage und als er danach auch die Arbeit verweigerte erhielt er prompt noch 21 Tage(und Nächte) verschärften Arrest. ” Adam, am 48.Tag war ich fertig mit der Welt,war ich fertig auf den Reifen, ging an die Glocke, wollte aufgeben. Als man mich zum “Erzieher” schleppte stand,er da breitbeinig. Ehe ich überhaupt sagen konnte dass ich bereit bin die Arbeit aufzunehmen, tobte er los:” Denken Sie dass Sie uns erpressen können – DAS hat bis jetzt noch keiner geschafft!!!” In mir kam ein unbeschreiblicher Hass dem System gegenüber und nicht auf den vor mir aufgebäumtem NAZI. Sie brachten mich buchstäblich wieder in den Keller. Am 51 Tag kam ich raus, man gab mir das Schreiben vom MdI Leipzig zur Kenntnisnahme und legte es zu den Gefangenenpersonalakten.”
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Diese Verhörpraxis wurde mit dem Begriff der „fünf Verhörpraktiken“ getarnt. Außer dieser „Verhörpraxis“ erhielten einige Gefangene schwere Schläge, Fußtritte und andere physische Misshandlungen.
Die Republik Irland klagte wegen dieser Vorfälle gegen das Vereinigte Königreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Quelle: www.hrr-strafrecht.de ).
Man stelle sich einmal vor, auf solch einen Fall würde man in den Archiven des Ministeriums für Staatssicherheit stoßen. Endlich hätte man einen beweiskräftigen Folterfall in der DDR.
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Genosse Chefinspekteur Generalmajor, Opa Dieter Winderlich! Sie haben in Ihrem ersten Satz völlig Recht. Auf Folterbeweise konnte man im Archiv des MfS in der Gauck Behörde wahrlich nicht stoßen; aus konspirativen Gründen und Abschirmung und Verschleierung von Verbrechen in Form von Folter und Misshandlungen. Ob Folterbeweise in den Händen der Abt. AR 3 sich noch heute befinden, bzw. dass man an die rankommt ist kaum denkbar, obwohl alles verjährt ist (bis auf´s Mord). Es müsste großer Zufall Beweise für Misshandlungen aus der Gauck Behörde rauszubekommen, oder Folterbeweise wie die zwei Berichte von IMS”Nagel”.
Aber was bei einem „Bösen“ als Folter genannt wird, muss bei einem „Guten“ keine sein.
Großbritannien, als ein führender Staat in Europa und engster Verbündeter der USA, wurde im o. g. Fall nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter verurteil.
Der Gerichtshof bejahte zwar eine „unmenschliche“ Behandlung, lehnte aber eine Einstufung als Folter ab.
Nach dem Völkerrecht ist eine Androhung von Folter durch Staatsbedienstete zum Zwecke der Aussageerpressung bereits als Folter einzustufen. Bundesdeutsche Gerichte lassen hier aber besondere Milde walten, wenn es um das eigene Haus BRD geht. Mancher Leser wird sich an den Fall des Vizepräsidenten der Polizei Frankfurt/Main Daschner aus dem Jahre 2002 erinnern. Der hatte zur Erpressung einer Aussage über das Versteck eines entführten Kindes angewiesen, den Verdächtigen zu foltern. Ihm sollten Gelenke so verbogen werden, dass erhebliche Schmerzen entstehen. Da sich kein Polizist als Folterknecht fand, blieb es nur bei einer Androhung einer Vergewaltigung durch inhaftierte Farbige und der Gelenkverrenkungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Daschner mit einer Verwarnung und einem Strafvorbehalt, was bedeutete, dass er im Wiederholungsfalle eine Geldstrafe zu leisten hätte.
Im Beschluss des Bundestages zur Ablehnung der Petitionen wird vermerkt, dass nach 1956 in der DDR „die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung herabgesetzt worden ist“. Auch diese Behauptung aus dem Buch von Zogalla wird nicht bewiesen, sondern nur mit Zeitzeugenberichten belegt. Diese Zeitzeugen beschreiben die physischen und psychischen enormen Belastungen, die eine plötzlich, manchmal nachts, erfolgte Verhaftung und die anschließenden Verhöre mit sich brachten. Sie beklagen den wenigen Schlaf, manche sprechen von Schlafentzug. Sie fühlten die Last der Trennung von den Lieben und die Isolation von der Außenwelt. Manche störte der permanente Reizentzug, sowohl optischer als auch akustischer Art. Solche Gefühle und Erlebnisse empfanden aber nicht nur Menschen, die in der DDR in Haft kamen. Mehr oder weniger trifft dies auch auf bestimmte Stationen in bundesdeutschen Gefängnissen zu. Treffendstes Beispiel hiefür waren die Haftbedingungen der RAF-Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf und Stammheim. Der bekannte Rechtsanwalt Heinrich Hannover bezeichnete diese Haftbedingungen als Folter, wurde dafür aber vom Ehrengericht der Rechtsanwälte Bremens mit einem Verweis belegt.
Zeitzeugen sind ein Mittel, nicht das einzige, um Vergangenes zu erforschen. Auf Wikipeda erfährt man nützliches über Zeitzeugen:
„Die Geschichtswissenschaft sieht Zeitzeugen als eine Art von Quellen an, die ebenso kritisch wie andere Quellen und nur im Zusammenhang mit anderen Quellen auszuwerten sind…Die Glaubwürdigkeit eines Zeitzeugen ist – wie bei Zeugen allgemein – abhängig von der zeitlichen und räumlichen Nähe vom Vorgang (unmittelbare Anwesenheit am Tatort oder nur vermittelte Kenntnis), von ihrem sachlichen Verständnis des Vorgangs (z. B. bei juristischen Verhandlungen) und von ihrem Interesse an einer bestimmten Interpretation des Vorgangs.
Aussagen, die dem Interesse des Zeitzeugen widersprechen, sind eher glaubwürdig als solche, die das eigene Interesse legitimieren. So sind positive Aussagen über einen Gegner glaubwürdig, ebenso wie negative über einen Freund.“
Hier ein glaubwürdiger Zeitzeuge: „Der Strafvollzug hatte zum Ziel, vor allem die politischen Gefangenen – etwa 2200 von insgesamt 3000 Häftlingen – zu demoralisieren und zu vernichten. Nicht wenige Aufseher behandelten die politischen Gefangenen äußerst brutal. Hinsichtlich Verpflegung, Hygiene und Gesundheit bestanden zum Teil katastrophale Zustände. Der Hunger war in all den Jahren unser ständiger Begleiter.“ (Erich Honecker –
Aus meinem Leben, S. 95) Der Zeitzeuge schildert seine Zeit im Zuchthaus Brandenburg – Görden von 1937 – 1945. Er bleibt objektiv, erfindet keine Folter oder persönliche Misshandlungen. Aber er erwähnt im gleichen Buch auch, dass der Leiter des faschistischen Zuchthauses Brandenburg-Görden, Oberregierungsrat und SS-Führer Dr. Thuemmler, 1945 vor der anrückenden Roten Armee floh und später Direktor der Strafanstalt Celle in Niedersachsen wurde.
So ist das halt mit den Zeitzeugen. In den Medien und so genannten Gedenkstätten kommen nur politische Gegner der DDR zu Wort. Kein Wort zu den Erlebnissen der ca 500 000 Bürger der DDR, die in vierzig Jahren wegen Straftaten mit den politischen Gefangenen hinter Gitter saßen. Kein Wort zu den Erkenntnissen der ca 25 000 Werktätigen, die gemeinsam mit Strafgefangenen arbeiteten.
So lange als Zeitzeugen nur eine Interessenvertretung zugelassen wird, so lange es moralisch verboten wird, Zeitzeugen zum Wahrheitsgehalt zu befragen, so lange muss es erlaubt sein präsentierte Zeitzeugen in Zweifel zu ziehen.
Dieter Winderlich”
Damit Leser wissen WER uns Hoden als Nieren andrehen will:
http://www.welt.de/print-welt/article595943/Diestel-und-das-laestige-Schnaeppchen-in-Zeuthen.html
Gegen die Vergauckelung der Opfer und Verdummung der Nation: Treffbericht des Oberleutnant Flöter mit dem IMS “Nagel” – es geht um OPK “Filzlaus” des Hauptmann Genz ( lol) – Wahre Gesicht der IME-IMS oder IMK/S Ärzte, die eigentlich bezahlte Killer im Arztmantel waren. Wie sollte das ein U-Häftling oder Strafgefangener als Ersttäter wissen !?
Audiatur et altera Pars !?
“Das „geheime“ Frauengefängnis Hoheneck und die Wahrheit
Im 20. Jahr der Grenzöffnung (die Mauer fiel erst später) ist ja schon viel Jauche auf die DDR gegossen worden. Wenn es nicht so gefährlich wäre, könnte man es als eine Lach- und Schießgemeinschaft abtun und sich darüber lustig machen. Was soll man auch erwarten, wenn selbst das Amt des Bundespräsidenten herhalten muss, um Lügen unter die Massen zu bringen, in dem man ihm unterschiebt, 1989 hätten in Leipzig Panzer, schießwütige Polizisten und Blutkonserven bereitgestanden.
Nun „beglückte“ uns auf VOX am 14.11. eine Spiegel-TV-Dokumentation: „Eingesperrt, um frei zu sein – Das geheime Frauengefängnis der DDR“.
Gleich zwei dicke Lügen in einem Titel. Was will man auch von einem Spiegelerzeugnis erwarten? In der Strafvollzugseinrichtung Hoheneck verbüßten weibliche Straftäter ihre Freiheitsstrafen für Mord, Totschlag, Kindesmisshandlung, Raub, Erpressung u. a. Delikte, ja auch für versuchte Straftaten gegen die Staatsgrenze der DDR, so genannte Republikflucht. Nach dem Film waren Mörder also eingesperrt, weil sie nur „frei“ sein wollten.
Die nächste Lüge ist die Mär vom „Geheimgefängnis“. Ich habe ja Verständnis, dass die Parteisoldatenjournalisten gerne von den immer noch nicht aufgeklärten Geheimgefängnissen der CIA in der EU ablenken wollen, wohin namenlose, gefesselte, mit einer Kapuze überzogene, gefolterte rechtslose Menschen verbracht wurden. Aber in der DDR gab es keine Geheimgefängnisse. Die Vollzugseinrichtung Hoheneck stand im Verzeichnis aller Strafvollzugeinrichtungen der DDR mit Anschrift und Telefonnummer. Dieses Verzeichnis lag bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften vor. Die Anstalt Hoheneck wurde, wie andere auch, durch die Staatsanwälte für Strafvollzugsaufsicht bei der Bezirksstaatsanwaltschaft und beim Generalstaatsanwalt, durch Kontrollgruppen der Verwaltung Strafvollzug, des Innenministeriums und durch die Arbeitsgruppe Strafvollzug der Bezirksbehörde der Volkspolizei regelmäßig kontrolliert. Darüber liegen Kontrollberichte in den Archiven. Ein tolles Geheimgefängnis!
Heute gibt es in Deutschland keine Justizvollzugsanstalt, die durch eine Institution des Bundes kontrolliert wird. Der Strafvollzug ist Ländersache, gehört zum Justizministerium des Landes und wird von diesem kontrolliert. Man kontrolliert sich selbst.
Alle Gefangenen in Hoheneck bekamen regelmäßig Post und Besuch von ihren Angehörigen. Ca 600 – 1000 Verwandte fuhren monatlich aus allen Teilen und Bevölkerungsschichten der DDR nach Hoheneck – und sie fanden das „Geheimgefängnis“!
Für alle Gefangenen in Hoheneck bestand ein Recht auf Arbeit. Sie arbeiteten überwiegend in Produktionsstätten innerhalb der Einrichtung, die Volkseigene Betriebe aus dem Territorium dort errichteten oder ausstatteten und waren in der Zeit renten- und krankenversichert. Ca 120 freie Bürger, Arbeiter dieser Betriebe, leiteten die Gefangenen fachlich an. Sie kamen zu Arbeitsbeginn in die Anstalt und gingen nach Arbeitsschluß wieder in ihr Wohnumfeld. Was für ein „Geheimgefängnis“?
Im Film wird durch Aufnahmen aus einem 100 Jahre altem Gefängnis, das seit mehr als 10 Jahren stillgelegt ist, mit all den in diesen Jahren verfallenen Gemäuern, ein Gefühl des frühen Mittelalters erzeugt: marode, alt, dreckig, verschimmelt, miefig und unmenschlich – totale Hoffnungslosigkeit. Mit solchen Aufnahmen beleidigt man nicht nur die DDR, sondern auch die Frauen, die dort eine Freiheitsstrafe verbüßten. Die Filmemacher haben vergessen, dass auch Mörder und Diebe Menschen sind. Und die Frauen in Hoheneck haben aus eigenem fraulichem Antrieb und durch Anleitung eine solide Ordnung und Sauberkeit gepflegt. Wäre dies in einer Einrichtung, wo viele Menschen auf engem Raum leben, nicht so, es käme zu Seuchen.
Da mancher Leser mir als Kenner des Strafvollzuges der DDR und anderer Länder nicht glauben könnte, will ich auf das Buch einer politischen Gefangenen verweisen, die in Hoheneck eine Freiheitsstrafe wegen Staatsverleumdung verbüßte. In ihrem, auch mich nachdenklich machendem autobiografischen Buch, „Die bröckelnde Festung“ (2002) schreibt Gabriele Stötzer u. a.:
“Essen gibt es immer genug, Kartoffeln, Soße und Gemüse können als Nachschlag geholt werden”, sagte Karla. “Zum Frühstück gibt es Brot und Sirup, manchmal Marmelade, dafür immer ein kleines Stück Butter.”
Sie setzten sich an einen der langen grauen Tische mit ebenso langen Holzbänken. Karla wies auf den Kiosk, der mit seinem Fenster in den Essenssaal reichte und in der Mittagspause geöffnet hatte. Hier konnten die Gefangenen für Knastgeld, das aus Scheinen mit einem Stempel der Strafvollzugsanstalt bestand, einkaufen. Neben Kosmetikartikeln, Obst, Zigaretten, Kuchen, Süßigkeiten, Brötchen, Milch, Quark, Vitamintabletten oder Brause auch Papierbons, für die man sich, da es zu jeder Brotmahlzeit nur Malzkaffee gab, Bohnenkaffee oder schwarzen Tee holen konnte. Außer in der Nachtschicht, da gab es besseres Essen: Leber, alle sechs Wochen ein gegrilltes Hähnchen..”(S. 35)
“..Sachen, die sie sich einmal im Monat zum Sprecher (gemeint ist der Besuch des Mannes) mitbringen lassen konnte oder die sie sich alle zwei Monate in einem Paket schicken ließ. Die Pakete waren auf zwei oder drei Kilo beschränkt, was von der Erzieherin festgelegt wurde. Die Beigaben zum Sprecher waren auf einen Geldwert von fünfzehn Mark begrenzt. Sie bestellte in den Paketen teure und vom Gewicht her leichte Sachen und zum Sprecher schwerere oder leichtverderbliche Dinge. In den Paketen ließ sie sich Parfüm, Zahnbürsten, Wimpernspiralen, Deostifte, Lidschatten und Schreibwaren schicken. Gegen den immer gleichen Geschmack des Essens bestellte sie sich einen runden Plastikstreuer mit mehreren Gewürzen, Knoblauch- und Fischpasten. Zum Sprecher wechselten Äpfel, Zitronen, Erdbeeren, Kirschen, Himbeeren über das Jahr hin zu Pampelmusen, Bananen und Apfelsinen. Manchmal wünschte sie sich weichgekochte Eier, Pfannkuchen oder sinnlose Dinge wie Blumen, die außerhalb der Geldklausel mitgebracht werden durften. Alles mußte gekauft sein, Selbstgebackenes war verboten.”(S.44)
Wenn man diese Schilderung mit dem Spiegel-Film vergleicht, möchte man meinen, Gabriele Stötzer war in einem anderen Gefängnis. Übrigens, wenn Insassen bundesdeutscher Vollzugsanstalten lesen, was ein Gefangener im DDR-Knast beim Besuch seiner Angehörigen erhalten konnte, werden sie staunen. Im heutigen Knast darf der Besucher nichts übergeben was häusliche Gefühle erweckt, sondern nur aus einem Automaten in der Anstalt etwas Abgelagertes ziehen. Auf den 154 Seiten dieses beeindruckenden Buches finden sich keine Hinweise zu Folter, Wasserzelle oder andere Erfindungen in den Hirnen von Geschichtsfälschern.
Es gab in Hoheneck keine Folter und keine Wasserzelle, in der Menschen gefoltert wurden. Die gezeigte „Wasserzelle“ im Kellerverlies ist ein Nachbau und wurde für Filmaufnahmen über die Nazizeit geschaffen. Nun präsentiert der Film eine ehemalige Gefangene, die in den 70 er Jahren Zeuge einer Folter gewesen sei. Also vor rund 40 – 50 Jahren. Auf die Nachfrage, warum sie bisher geschwiegen habe, erklärte sie, sie sei von der Stasi eingeschüchtert worden. Eine Frage, die im Film nicht gestellt wurde, stelle ich: Warum hat sie sich nicht seit 1990 gemeldet oder Anzeige erstattet?
Ich hoffe, dass nach der Ausstrahlung des Films sofort die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat.
Die Filmemacher gehen sehr geschickt vor und präsentieren ihre verdrehten Nachrichten auf eine fiese Art im Stile von Propagandafilmen von vor 1945.
Jedes Gefängnis aus der Kaiserzeit, ob Hoheneck oder Celle bei Hannover, ist von seiner baulichen Anlage, der räumlichen Enge, den dicken Mauern und kleinen Knastfenstern für einen Vollzug einer Freiheitsstrafe ungeeignet.
Das wusste man auch in der DDR und baute trotz geringen finanziellen Spielraums in den 70 er Jahren zwei neue Vollzugseinrichtungen für weibliche Strafgefangene in Berlin-Grünau und Hohenleuben. Auch dort verbüßten wegen Republikflucht verurteilte Frauen ihre Strafe, aber solche moderneren Gefängnisse hätten sich schlecht für die Hetze gegen die DDR geeignet.
In jedem alten Gefängnis, ob Hohenleuben, Brandenburg-Görden oder Celle bei Hannover gibt es Kellerverliese, die nicht für den Vollzug genutzt werden. Sie dienen als Lagerräume, sind mit brandschutzsicheren Türen versehen und sollten in Notfällen genutzt werden (z.B. als Luftschutzbunker). Nun diese seit 10 Jahren verfallenen Kellerräume als Dunkelarrest zu verkaufen, ist gelinde gesagt eine arge Täuschung der Öffentlichkeit. Die Disziplinarstrafe „Dunkelarrest“ gab es in der DDR nicht. Es gab nur den Freizeitarrest, einfachen Arrest und verschärften Arrest in einer Arreststation. Diese Strafen gibt es auch heute noch im Strafvollzug der EU.
Der Zusammenschnitt von Ton- und Bildaufnahmen ist ebenfall geschickt gemacht. Wenn die Frauen von Schikanen, Drangsalierungen und Schlägen berichten, entsteht der Eindruck sie meinten die „Wärterinnen“, „Wächterinnen“. Schon diese unkorrekte Bezeichnung soll Suggestionen an die faschistische Zeit wecken. Im Film erzählen die Frauen aber tatsächlich über die inneren Beziehungen, die Hierarchien und auch Gruppenbildungen im kriminellen Milieu der Gefangenen. Auch keine Besonderheit von Hoheneck, sondern leider Tatsache in jedem Gefängnis.
In jedem Gefängnis der Welt gibt es aus unterschiedlichen Motiven Selbstverstümmlungen, Selbstmordversuche und Selbstmorde und die Bediensteten kämpfen da gegen an, auch gegen den Willen der Betroffenen. Zur Verhinderung dienen als erste Mittel Einzelunterbringung, Zwangsjacke und Fixierungen am Bett, sowie eine verstärkte Kontrolle. Dabei schreien und toben manche Gefangenen über lange Zeit. Wenn man dies im Film nicht sagt, entsteht schnell für den nicht Eingeweihten der Eindruck, dies sei nur typisch für das „Unrechtsregime“ DDR.
Große Empörung will der Film vermitteln, dass in Hoheneck die politischen Gefangenen gemeinsam mit kriminellen Gewaltverbrechern untergebracht waren. Das Normalste im bundesdeutschen Strafvollzug! Man kann dies nachlesen in den Büchern von Egon Krenz oder Klaus-Dieter Baumgarten. Das ehem. Staatsoberhaupt der DDR kam in Moabit in eine verdreckte Zelle, nach Protest sofort in eine andere, auch verdreckte. Er bat dann um Schrubber und Eimer und machte den Dreck weg. Auch wer etwas über Schikanen im heutigen Justizvollzug wissen möchte, lese seine „Gefängnisnotizen“.
Der Spiegelpropagandafilm versucht auch ein negatives Bild über die Strafvollzugsbediensteten in Hoheneck zu zeichnen. Fälschlicher Weise wird behauptet, dort seien Volkspolizistinnen tätig gewesen. Ein Historiker, wahrscheinlich im Solde der Birthler-Behörde, sagt im Film. „In den Strafvollzug kamen die, die wo anders nicht tauglich waren.“ Dies mag auf den Einen oder Anderen zutreffen, ist aber keinesfalls richtig. Die im Aufsichtsdienst beschäftigten Strafvollzugsangehörigen hatten alle die 10. Klasse der Polytechnischen Oberschule abgeschlossen, einen Beruf erlernt und einen mehrmonatigen Lehrgang an der Schule für Neueingestellte besucht. Die für 60 – 80 Gefangene zuständige Erzieherin hatte einen Abschluß einer pädagogischen Fachschule oder der Fachschule des Strafvollzuges (Studienzeit 2 Jahre). Außerdem fanden regelmäßige Weiterbildungen statt, nicht nur in Marxismus.
Da Bundesdeutsche die Welt nur mit ihrer eigenen Nabelschnur messen, verstehen sie nicht, dass die sozialistischen Länder eine ganz andere Herangehensweise an den Vollzug einer Freiheitsstrafe hatten. Man übernahm die sowjetischen Erfahrungen (kollektive gesellschaftlich-nützliche Arbeit, kollektive Unterbringung wie beim Militär, politisch-kulturelle Erziehung, zielgerichtete Wiedereingliederung von Haftbeginn usw.). Das war bis in die UNO bekannt und die erzielten Ergebnisse auch. Dies beweisen die Protokolle der Antifolterkommission der UNO und die alle vier Jahre stattfindenden Kongresse „Zur Kriminalitätsvorbeugung und – bekämpfung und der Behandlung von Strafrechtsverletzern.“ Über das Herangehen beim Vollzug der Freiheitsstrafen kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Strafvollzug der DDR hatte Licht und Schatten und war nicht durch das MfS bestimmt. Er war eine Zwangsmaßnahme des Staates und griff tief in das persönliche Leben jedes Gefangenen ein. Er war nicht unmenschlich. Wer in der DDR im Strafvollzug war, denkt nicht mit Freude daran zurück. Wer heute im Knast sitzt auch nicht.
- Winderlich”
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