Quelle: BStU, MfS, BdL-Dok. 2341. – Original 39 S., (mit Anlage 42 S.) – MfS-DSt-Nr. 101082. Vertrauliche Verschlusssache MfS o08-398 / 71
Von einer ständig zunehmenden Anzahl und Vielfalt feindlicher Zentralen – unter ihnen die imperialistischen Hetzsender – wird die politisch-ideologische Diversion intensiviert und versucht, sie durch immer raffiniertere und demagogischere Formen und Methoden wirksamer zu gestalten. In diesem Zusammenhang gewinnen verdeckte und getarnte Aktionen, Täuschungsmanöver und die verschiedenen Erscheinungsformen der bürgerlichen Ideologie, insbesondere der moderne Revisionismus, der Sozialdemokratismus und Nationalismus bei den Versuchen der Zersetzung des sozialistischen Bewusstseins der Bürger der DDR wachsende Bedeutung.
Auf diesem Wege versucht der Gegner, Teile der Bevölkerung der DDR für die feindliche Einwirkung empfänglich und reif zu machen und insbesondere Personen mit feindlicher oder schwankender politischer Grundeinstellung zu vielfältigen staatsfeindlichen und destruktiven Äußerungen und Handlungen zu inspirieren, anzustiften und zu veranlassen.
Besonders die staatsfeindliche Hetze, aber auch andere damit im Zusammenhang stehende Formen, Methoden und Erscheinungen der Untergrundtätigkeit im Inneren der DDR stellen sowohl eine spezifische Erscheinungsform als auch ein Ergebnis der politisch-ideologischen Diversion des Gegners dar.
Sie sind ihrem Charakter nach sowohl
– offener Ausdruck noch verbliebener Möglichkeiten der Verhetzung und des Missbrauchs von Bürgern der DDR durch den imperialistischen Gegner von außen, als auch
– Aktionen innerer antisozialistischer Elemente zur Unterminierung der DDR.
Durch die Übernahme und Verbreitung revisionistischen Gedankengutes und die Anwendung von Methoden des so genannten gewaltfreien Widerstandes wächst die Gesellschaftsgefährlichkeit dieser speziellen, primär vor allem gegen die politischen und ideologischen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung gerichteten Formen der Untergrundtätigkeit.
Die Ergebnisse der in den letzten Jahren erreichten politischen, ökonomischen, ideologischen und militärischen Festigung und Stärkung der DDR erschweren es dem Gegner trotz seines erhöhten Aufwandes und seiner raffinierteren Methoden immer mehr, im Inneren der DDR Einfluss zu nehmen und Bürger der DDR zu staatsfeindlichen Handlungen anzustiften, wobei unter bestimmten Bedingungen, in Situationen und Perioden erhöhter politischer Spannungen, die Hetze des Gegners feindliche Elemente aktivieren und bei politisch labilen Menschen größere Wirksamkeit haben kann.
Die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR erfordert die planmäßige und vorbeugende Ausschaltung jeglicher störender Einflüsse auf die Bewusstseinsentwicklung der Werktätigen, um ihre in der Verfassung der DDR festgelegte notwendige bewusste und aktive Mitwirkung bei der Vollendung des sozialistischen Aufbaus und ihre politische Standhaftigkeit und Wachsamkeit auch in komplizierten politischen Situationen zu garantieren.
Aus dieser erhöhten Bedeutung des Kampfes gegen die politisch-ideologische Diversion einschließlich der Beseitigung begünstigender Bedingungen und der Verhinderung von Auswirkungen im Innern der DDR ergibt sich die Notwendigkeit, die politisch-operative Abwehrarbeit gegen die staatsfeindliche Hetze weiterzuentwickeln.
Schwerpunktmäßig sind dabei
– die wechselseitigen Zusammenhänge unterschiedlicher Erscheinungsformen der Untergrundtätigkeit zu erfassen,
– die Mittel und Methoden der politisch-operativen Arbeit des MfS, vor allem die IM- und Vorgangsarbeit, gezielt und effektiv zum Einsatz zu bringen und
– ein koordiniertes Zusammenwirken aller beteiligten Diensteinheiten des MfS und mit der Deutschen Volkspolizei sowie eine breitere Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte bei der Bekämpfung der Schwerpunkte der staatsfeindlichen Hetze zu organisieren.
Dazu weise ich an:
Die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Verhinderung und Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze und anderer damit im Zusammenhang stehender Erscheinungsformen der Untergrundtätigkeit ist auf folgende Hauptangriffsrichtungen, Formen und Methoden zu konzentrieren:
– Herstellung, Einfuhr, Verbreitung oder Anbringen von Schriften, Symbolen oder Gegenständen hetzerischen Inhalts gemäß § 1061 Abs. 1 Ziff. 1 StGB;
– Androhen von Verbrechen gegen den Staat und Auffordern zur Widerstandsleistung gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gemäß § 106 Abs. 1 Ziff. 2 StGB [staatsfeindliche Hetze, Anm. Knobloch];
– Diskriminierung, Verächtlichmachung oder Verleumdung von Repräsentanten oder anderen Bürgern der DDR, der staatlichen Organe, Einrichtungen oder gesellschaftlichen Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen und das Vorgehen gegen Bürger wegen ihrer staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit mit Tätlichkeiten oder das Androhen solcher gemäß § 106 Abs. 1 Ziff. 3, § 214 [Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit ] und § 220 Abs. 1 StGB [Staatsverleumdung ];
– Verherrlichung des Faschismus oder Militarismus bzw. Kundtun von Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters gemäß § 106 Abs. 1 Ziff. 4 und § 220 Abs. 2 StGB;
– Verbindungsaufnahme zu Zentren der politisch-ideologischen Diversion gemäß §§ 100 [Staatsfeindliche Verbindungen] und 106 Abs. 2 StGB;
– Missachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole und Beschädigung öffentlicher Bekanntmachungen gemäß §§ 222 [Missachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole] und 223 [Beschädigung öffentlicher Bekanntmachungen] StGB.
Dabei sind die enge Verflechtung sowie der innere Zusammenhang der aufgeführten Hauptangriffsrichtungen, Formen und Methoden der feindlichen Tätigkeit, die sich aus inhaltlichen, personellen, methodischen und anderen Gemeinsamkeiten ergeben, zum Ausgangspunkt für die erforderliche umfassende Gestaltung ihrer politisch-operativen Bekämpfung zu nehmen.
Alle folgenden Regelungen zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze setzen die Beachtung dieses Grundsatzes voraus.
Gleichzeitig sind mögliche Zusammenhänge mit anderen Verbrechen gegen die DDR und Straftaten gegen die staatliche Ordnung und allgemeine Sicherheit zu berücksichtigen, insbesondere zu Delikten
– des Terrors (§§ 101, 102 StGB),
– der staatsfeindlichen Gruppenbildung (§ 107 StGB),
– des ungesetzlichen Grenzübertritts (§ 213 StGB) und
– der Zusammenrottung (§ 217 StGB).
1.2
Durch eine zielstrebige und systematische vorgangsmäßige Aufklärung und Bearbeitung der Schwerpunkte und Brennpunkte der staatsfeindlichen Hetze mit dem IM-System und anderen spezifischen Mitteln und Methoden des MfS sind Voraussetzungen und Möglichkeiten zu schaffen und zu nutzen, in die gegnerische Konspiration einzudringen, feindliche Stützpunkte im Innern der DDR aufzudecken und das System der feindlichen Verbindungen und Steuerung unwirksam zu machen.
1.3
In Übereinstimmung mit den ständig wachsenden Anforderungen an die innere Sicherheit der DDR sind:
– die operative Aufklärung der Täter, Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Vorkommnisse und Erscheinungen der staatsfeindlichen Hetze zu beschleunigen und zu qualifizieren;
– eine umfassende rückwirkende Aufklärung der Schwerpunkte der staatsfeindlichen Hetze aus den vergangenen Jahren zu gewährleisten mit dem Ziel, noch unentdeckte gefährliche Feinde und Wirkungsmöglichkeiten des Gegners unschädlich zu machen;
– im Rahmen des Klärungsprozesses „Wer ist wer?“ vor allem durch den komplexen Einsatz des IM / GMS-Systems Personen zu erkennen, die als Stützpunkte des Gegners oder infolge des verstärkten feindlichen politisch-ideologischen Druckes in komplizierten politischen Situationen als Angestiftete und Missbrauchte für die Begehung von Straftaten der staatsfeindlichen Hetze in Frage kommen. Durch eine wirksame operative Personenkontrolle, Vorgangsbearbeitung oder andere geeignete operative Maßnahmen ist zu sichern, dass feindliche Absichten und Handlungen solcher Personen rechtzeitig festgestellt und verhindert werden;
– bei besonderen Anlässen, wie politischen Höhepunkten und in Zeiten der verschärften Klassenauseinandersetzung, Aktionen nach territorialen und linienmäßigen Schwerpunkten stabsmäßig vorzubereiten und durchzuführen mit dem Ziel, Handlungen der staatsfeindlichen Hetze zu verhindern oder feindliche Kräfte unmittelbar festzustellen und zu ergreifen.
1.4
Die Realisierung der genannten Grundsätze und Zielstellungen erfordert vor allem:
– die volle Wahrnehmung der Verantwortung aller operativen Linien und Diensteinheiten, insbesondere der Kreisdienststellen und Objektdienststellen für die Verhinderung und Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze in ihren zuständigen objektmäßigen, territorialen, linienmäßigen und gesellschaftlichen Bereichen;
– die Durchsetzung der Federführung der Hauptabteilung XX und der Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen im Rahmen einer straffen Organisation der deliktmäßigen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze;
– die Qualifizierung des koordinierten Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen operativen Linien und Diensteinheiten und mit anderen Sicherheitsorganen sowie die breitere Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte;
– Entwicklung der operativen Vergleichsarbeit und Vervollkommnung des Informationssystems auf der Grundlage meines Befehls 299 / 65 zur Sicherung der zentralen Führung und des schnellen politisch-operativen Reagierens entsprechend den Schwerpunkten und Brennpunkten der Feindtätigkeit.
2. Die Verantwortlichkeit und die Aufgaben der operativen Linien und Diensteinheiten bei der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze
2.1
Verantwortlichkeit aller operativen Diensteinheiten
Grundsätzlich ist die Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze einschließlich der erforderlichen politisch-operativen vorbeugenden Arbeit durch diejenigen operativen Diensteinheiten zu organisieren, in deren Verantwortungsbereich solche Handlungen auftreten, auftreten können oder entsprechende Hinweise vorliegen. Daraus ergibt sich die volle Verantwortung
– der Leiter der Hauptabteilungen I, VI, VII, XVIII, XIX, XX in den von diesen Hauptabteilungen zu sichernden und zu bearbeitenden Objekten, linienmäßigen Bereichen und Personenkategorien,
– der Leiter der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen und Kreisdienststellen / Objektdienststellen in den von diesen Diensteinheiten zu sichernden und zu bearbeitenden Objekten, territorialen Bereichen und Personenkategorien für die politisch-operative Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze. Die konkreten Angaben werden im Abschnitt 3 geregelt.
Der Leiter der Hauptverwaltung A, die Leiter der Hauptabteilungen I, II, VI, VII, XVIII, XIX, XX und die Leiter der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen haben zu gewährleisten, dass im Rahmen der Aufklärung und der linienspezifisch organisierten offensiven Maßnahmen in Richtung des Operationsgebietes zielgerichtet und rechtzeitig Informationen über Zentralen, Organisatoren, Träger und Verbreiter der politisch-ideologischen Diversion, deren Pläne, Absichten, Maßnahmen und Verbindungskanäle zu feindlichen Stützpunkten in der DDR beschafft und für die innere Abwehr nutzbar gemacht werden.
2.2
Spezielle Verantwortung und Aufgaben der Hauptabteilung XX
2.2.1
Die Hauptabteilung XX ist bei der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze federführend. Die Federführung beinhaltet:
– die zentrale Führung des gesamten Bearbeitungsprozesses der staatsfeindlichen Hetze einschließlich der dazu erforderlichen Koordinierung des Einsatzes aller beteiligten Diensteinheiten, politisch-operativen Kräfte und Mittel;
– die Vorgabe des Informationsbedarfs für die politisch-operative Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze an alle operativen Diensteinheiten in Abstimmung mit der ZAIG und die zielgerichtete und rechtzeitige Gewinnung und Auswertung aller gemäß meinem Befehl 299 / 65 erarbeiteten und von anderen Diensteinheiten erhaltenen Informationen;
– die Herausarbeitung der Angriffsrichtungen des Gegners gegen die politischen und ideologischen Grundlagen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, der dabei angewandten Mittel und Methoden sowie der politisch-operativen Schwerpunkte und Brennpunkte der staatsfeindlichen Hetze;
– die Analyse der Personenkreise, Ursachen und begünstigenden Bedingungen, auf die sich der Gegner bei der Durchführung der staatsfeindlichen Hetze stützt bzw. die er dazu auszunutzen versucht;
– die differenzierte Orientierung der operativen Diensteinheiten über neue Erfahrungen und Erkenntnisse zu den Angriffsrichtungen, Mitteln und Methoden der staatsfeindlichen Hetze und deren wirksame politisch-operative Bekämpfung durch die Planorientierungen gemäß meiner Richtlinie 1 / 70 und andere Formen;
– die Organisierung der erforderlichen Anleitung und Schulung sowie von Erfahrungsaustauschen zu Problemen der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze in Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule Potsdam und dem OTS.
2.2.2
Zur Durchsetzung der unter Abschnitt 2.2.1 geregelten Federführung der Hauptabteilung XX, insbesondere zur Gewährleistung einer den spezifischen Erfordernissen der schwerpunktmäßigen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze entsprechenden straffen Führung und Organisation der politisch-operativen Arbeit, wird der Leiter der Hauptabteilung XX / 2 als Auftragsleiter eingesetzt. In seiner Eigenschaft als Auftragsleiter für die politisch-operative Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze hat er folgende Aufgaben zu lösen:
– Koordinierung der politisch-operativen Arbeit in Abstimmung mit den Leitern der beteiligten operativen Diensteinheiten zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze mit Schwerpunkt- bzw. Brennpunktcharakter;
– Organisierung des umfassenden Einsatzes politisch-operativer und gesellschaftlicher Kräfte auf der Basis gemeinsamer Festlegungen zum kooperativen Zusammenwirken der einbezogenen Diensteinheiten, zu den konkret von diesen zu lösenden Aufgaben und zu deren Verantwortlichkeit bei der Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze;
– stabsmäßige Vorbereitung und Führung von Aktionen zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze durch den Kräfteeinsatz verschiedener operativer Diensteinheiten, des IM / GMS-Systems und die Einbeziehung anderer staatlicher Organe und gesellschaftlicher Kräfte bei besonderen Anlässen, wie politischen Höhepunkten, Zeiten verschärfter Klassenauseinandersetzungen, Großveranstaltungen, nach erfolgter Abstimmung mit den Leitern der beteiligten operativen Diensteinheiten sowie sachkundige Anleitung und Unterstützung von operativen Diensteinheiten, die für solche Aktionen mit umfassendem Kräfteeinsatz verantwortlich sind;
– zentrale Führung und Koordinierung der Bearbeitung aller in den letzten Jahren ungeklärten Schwerpunkte der staatsfeindlichen Hetze;
– Entwicklung der Initiative zur zentralen Führung der Bearbeitung überörtlicher Täter aus der Vergleichsarbeit heraus sowie Leitung der Bearbeitung von Schwerpunkten, Brennpunkten und Einzeldelikten der staatsfeindlichen Hetze von zentraler Bedeutung bzw. bei besonderer operativer Notwendigkeit;
– zentrale Führung der offensiven vorgangsmäßigen Bearbeitung der Schwerpunkte der staatsfeindlichen Hetze mit dem Ziel des Eindringens in die Konspiration der gegnerischen Verbindungen zu feindlichen Stützpunkten in der DDR, deren Aufklärung und Liquidierung;
– Organisation der operativen Vergleichsarbeit anhand der Erfassung und erkennungsdienstlichen Aufbereitung aller Tatschriften der staatsfeindlichen Hetze und der dazu erforderlichen Vergleichsschriftenmaterialien;
– Einleitung analoger Maßnahmen auf dem Gebiet der Stimm[en]identifizierung in Zusammenarbeit mit dem OTS;
– Sicherung der Erarbeitung und Vervollkommnung zentraler Übersichten über vorhandene Druckereien, Abzugsapparate, Vervielfältigungsgeräte, Reparaturwerkstätten und Ausleihstationen für solche Maschinen und Geräte, Grafiker und Zirkel für Grafik.
2.2.3
In der Hauptabteilung XX / 2 wird eine Führungsgruppe für die politisch-operative Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze (im Folgenden Führungsgruppe genannt) gebildet. In der Führungsgruppe werden spezialisierte politisch-operative Mitarbeiter für die Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze (im Folgenden als Spezialisten der Linie XX / 2 bezeichnet) eingesetzt. Diese Führungsgruppe wird dem Leiter der Hauptabteilung XX / 2 in seiner Eigenschaft als Auftragsleiter unterstellt. Sie wird auf seine Weisung oder auf die übergeordneter Leiter tätig. Die Führungsgruppe hat folgende Aufgaben zu lösen:
– vorgangsmäßige Bearbeitung von Schwerpunkten, Brennpunkten und Einzeldelikten der staatsfeindlichen Hetze einschließlich der unmittelbaren Anleitung, Unterstützung und Mitarbeit bei der Bearbeitung solcher Schwerpunkte durch andere operative Diensteinheiten;
– Werbung, Entwicklung und Einsatz eigener, vor allem überörtlich einsetzbarer IM sowie Einflussnahme auf die Auftragsstruktur geeigneter IM anderer operativer Diensteinheiten im Rahmen der konkreten vorgangsmäßigen Arbeit;
– Bearbeitung und Unterbindung der von den imperialistischen Hetzsendern und anderen Zentren der politisch-ideologischen Diversion über Deckadressensysteme organisierten staatsfeindlichen Hetze in Zusammenarbeit mit der Abteilung M;
– Einsatz spezieller kriminaltechnischer und operativ-taktischer Mittel und Methoden zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze;
– Vorbereitung von Einsatzdokumenten und Mitwirkung bei stabsmäßig geführten Aktionen mit vorwiegend vorbeugendem Charakter;
– Gewährleistung einer ständigen zentralen Übersicht über die politisch-operative Situation bei der Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze;
– Durchführung der operativen Vergleichsarbeit, insbesondere der Arbeit mit den Tat- und Vergleichsschriftensammlungen;
– Anleitung und Qualifizierung der politisch-operativen Tätigkeit der Spezialisten der Linie XX / 2 auf der Ebene der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen und der Kreisdienststellen / Objektdienststellen durch sachkundige Hilfe und Unterstützung;
– Erprobung, Anwendung und Verallgemeinerung neuer Erkenntnisse der Organisationswissenschaft zur Erarbeitung von Grundsatzdokumenten für die Verfahrensweise bei der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze und für das dabei notwendige einheitliche und zweckmäßigste Vorgehen der operativen Linien und Diensteinheiten.
2.3
Spezielle Verantwortung und Aufgaben der Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen
2.3.1
Die Abteilung XX ist im Bereich der jeweiligen Bezirksverwaltung / Verwaltung bei der Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze federführend. Daraus ergeben sich für den Leiter der Abteilung XX analog Aufgaben, wie sie unter Abschnitt 2.2.1 und 2.2.2 geregelt sind. Dabei sind die grundsätzlichen Regelungen sowie die Orientierungen der Hauptabteilung XX entsprechend der konkreten politisch-operativen Situation für den Bezirk zu präzisieren. Insbesondere ist in Zusammenarbeit mit der AIG der Bezirksverwaltung / Verwaltung eine ständige Einschätzung der politisch-operativen Lage zu sichern und davon ausgehend die schwerpunktmäßige operative Bearbeitung der staatsfeindlichen Hetze zu organisieren.
2.3.2
In den Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen sind Spezialisten der Linie XX / 2 einzusetzen, die analog Aufgaben zu lösen haben, wie sie für die Mitarbeiter der Führungsgruppe des Leiters der Hauptabteilung XX / 2 unter Abschnitt 2.2.3 geregelt sind. Dabei sind insbesondere Einsatzdokumente zu erarbeiten, die im Falle des Auftretens von Delikten der staatsfeindlichen Hetze die spezifische und qualifizierte Aufnahme der operativen Bearbeitung, die Verständigung, den Einsatz und die Koordinierung der Kräfte, die qualifizierte Tatortarbeit, das Benachrichtigungssystem und die Auswertung sichern. Die entsprechenden Grundsatzdokumente der Hauptabteilung XX sind in diesem Zusammenhang auszuwerten.
2.4
Spezielle Aufgaben in Kreisdienststellen und Objektdienststellen
Durch die Leiter der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen ist zu gewährleisten, dass in Kreisdienststellen / Objektdienststellen mit Schwerpunktcharakter Spezialisten der Linie XX / 2 eingesetzt bzw. entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen veranlasst werden. Gleichzeitig ist festzulegen, in welchen dieser Kreisdienststellen / Objektdienststellen die eingesetzten Mitarbeiter ausschließlich als Spezialisten der Linie XX / 2 arbeiten. Die Spezialisten der Linie XX / 2 in den Kreisdienststellen / Objektdienststellen sichern die konkrete Vorgangs- und IM-Arbeit, den Einsatz der erforderlichen kriminaltechnischen und operativ-taktischen Mittel und Methoden, insbesondere die qualifizierte Organisation des Ersten Angriffs, und wirken bei der Erarbeitung und Durchführung vorbeugender Maßnahmen im Kreismaßstab mit. Ihnen obliegt die Aufbereitung der Tat- und Vergleichsschriften sowie anderer Materialien für die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen. Diese Spezialisten der Linie XX / 2 der Kreisdienststellen / Objektdienststellen werden mit der ständigen und zeitweiligen Unterstützung anderer Kreisdienststellen / Objektdienststellen auf Anforderung und nach Bestätigung des für die Linie XX zuständigen Stellvertreters Operativ der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen beauftragt.
2.5
Spezielle Aufgaben und Verantwortung operativer Linien und Diensteinheiten
2.5.1
Die Leiter der Abteilungen VII und XIX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen und die Leiter der Kreisdienststellen haben eine enge, kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den Organen der DVP auf Bezirks- und Kreisebene bei der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze zu sichern. Bei der Zusammenarbeit mit den Organen der DVP sind die Grundprinzipien der Konspiration und Geheimhaltung zu wahren, die Verantwortlichkeiten verbindlich abzugrenzen und die Zielstellung der durchzuführenden Maßnahmen exakt zu bestimmen. Die Zusammenarbeit zwischen den Organen des Ministeriums für Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei ist auf der Basis bestehender dienstlicher Bestimmungen (z. B. Befehl 22 / 70 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei) zu organisieren und vor allem auf folgende Hauptfragen zu konzentrieren:
– Abstimmung des Kräfteeinsatzes und der Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen und Aktionen zur vorbeugenden Sicherung bei besonderen Anlässen, wie politischen Höhepunkten und Spannungssituationen,
– Organisierung des Ersten Angriffs bei Vorkommnissen der staatsfeindlichen Hetze, insbesondere Gewährleistung einer qualifizierten Tatortarbeit,
– Regelung des Informationsflusses sowie der Verfahrensweise der Übernahme bzw. Übergabe der Bearbeitung im Zusammenhang mit Delikten und Hinweisen der staatsfeindlichen Hetze. Dazu sind Koordinierungsfestlegungen zu treffen, die inhaltlich durch die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen in Beratung mit den Abteilungen VII und XIX vorzubereiten sind. Die Leiter der Abteilungen VII und XIX bzw. die Leiter der Kreisdienststellen haben zu gewährleisten, dass die in diesen Vereinbarungen und Festlegungen für die Organe der DVP zutreffenden Maßnahmen durchgesetzt werden. Besonderer Wert ist dabei auf die allseitige Nutzung der Möglichkeiten verschiedener Dienstzweige der DVP (z.B. der Kriminal- und der Schutzpolizei sowie der Abschnittsbevollmächtigten) zu legen.
2.5.2
Der Leiter der Hauptabteilung IX und die Leiter der Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen sichern, dass die durch die Linie XX (entsprechend den Regelungen unter Abschnitt 2.2.1 und 2.3.1) erhaltenen Informationen bei der Bearbeitung entsprechender Ermittlungsverfahren ausgewertet werden, um effektive Ergebnisse für die ständige Vervollkommnung der Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze zu erzielen. Die Linie IX gewährleistet die kontinuierliche Information an die Hauptabteilung XX bzw. die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen über die bei der Untersuchungstätigkeit bekannt gewordenen Schwerpunkte, Angriffsrichtungen, Entwicklungstendenzen, Erscheinungsformen und Begehungsweisen der staatsfeindlichen Hetze sowie charakteristische Persönlichkeitsmerkmale der Täter. Die Linie IX unterstützt die Linie XX und andere operative Diensteinheiten bei der Bearbeitung von Schwerpunktvorgängen im frühesten Stadium, um mit den spezifischen Mitteln der Untersuchungsarbeit, wie Einsatz der Spezialkommissionen und der gemäß meinem Befehl 35 / 699 gebildeten Referate zur Aufklärung und Untersuchung von Vorkommnissen, zum kurzfristigen Abschluss beizutragen. Darüber hinaus hat die Linie IX zu gewährleisten, dass unter Wahrung der Konspiration von Beschuldigten, die von der Hauptabteilung IX bzw. der Abteilung IX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen (ausgenommen wegen des Verdachts der Spionage) und der Arbeitsrichtung II der Kriminalpolizei bearbeitet werden, Handschriftenproben abgenommen und an die Hauptabteilung XX bzw. die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen übergeben werden.
2.5.3
Die Leiter der Abteilungen M und PZF sind verantwortlich für die wirksame Verhinderung der Schleusung von Materialien der staatsfeindlichen Hetze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie haben über die von den Diensteinheiten der Linie XX erhaltenen und als solche gekennzeichneten Deckadressen der Zentren der politisch-ideologischen Diversion – sowie über die durch eigene Feststellungen erkannten – wirkungsvolle Kontrollmaßnahmen: einzuleiten. Die anfallenden Materialien sind den Diensteinheiten der Linie XX zu übergeben; auf Anforderung sind diese Postsendungen ungeöffnet zuzustellen. Die Abteilungen M und Postzollfahndung unterstützen die Diensteinheiten der Linie XX bei der Fahndung nach und Identifizierung von anonymen und pseudonymen Briefschreibern auf dem Gebiet der staatsfeindlichen Hetze. Von den Abteilungen M und Postzollfahndung erkannte handschriftliche und maschinenschriftliche Postsendungen mit politisch verleumderischem bzw. diffamierendem Inhalt sind grundsätzlich im Original der Hauptabteilung XX / 2 bzw. den Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen als Grundlage für die operative Vergleichsarbeit zu übergeben. In den Fällen, wo eine eindeutige Zuständigkeit anderer operativer Diensteinheiten für die operative Bearbeitung bzw. Personenkontrolle erkennbar ist, sind an diese Diensteinheiten die Originale zu übergeben. Der Hauptabteilung XX / 2 bzw. den Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen sind in diesen Fällen für die Vergleichsarbeit geeignete Kopien zu übergeben.
2.5.4
Der Leiter des OTS hat zu gewährleisten, dass die Hauptabteilung XX, die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen und andere operative Diensteinheiten die für die wirksame politisch-operative Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze erforderliche Unterstützung durch den Einsatz untersuchungstechnischer Mittel und Methoden zur Begutachtung und von Experten zur unmittelbaren Aufklärung von besonders gesellschaftsgefährlichen Vorkommnissen und zur politisch-operativen Vorbeugung an Schwer- und Brennpunkten erhalten. Zwischen der Hauptabteilung XX und dem OTS sind Festlegungen zu treffen, die die Entwicklung der Identifizierungsmöglichkeiten des OTS u.a. auf dem Gebiet der Stimmenidentifizierung sowie die Mitwirkung des OTS an der Schulung und Ausbildung von Spezialisten der Linie XX / 2 regeln.
2.5.5
Der Leiter der Hauptabteilung VI und die Leiter der Abteilungen VI der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen sind verantwortlich für die wirksame Verhinderung des Missbrauchs des grenzüberschreitenden Verkehrs zur Schleusung von Materialen der staatsfeindlichen Hetze.
3. Die Organisierung des Einsatzes der politisch-operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze
3.1 IM- und Vorgangsarbeit
Grundvoraussetzung für die effektive politisch-operative Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze sind die auf Schwerpunkte orientierte vorgangsmäßige Bearbeitung und ein funktionsfähiges System von vorbeugenden Maßnahmen. Dabei bildet der Einsatz des IM / GMS-Systems im kontinuierlichen Prozess der politisch-operativen Arbeit aller operativen Diensteinheiten das Kernstück.
3.1.1
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu sichern, dass im Rahmen der Gesamtaufgabenstellung zielstrebig IM geworben werden, die geeignet sind, in die Konspiration gegnerischer Stützpunkte und anderer feindlicher Kräfte, die staatsfeindliche Hetze organisieren und durchführen, einzudringen. Wesentlich zu verstärken sind dabei Werbungen vor allem unter
– negativen jugendlichen Personenkreisen gemäß meinem Befehl 11 / 66 und meiner Dienstanweisung 4 / 66,
– negativen klerikalen und klerikal gebundenen Kräften,
– negativen Angehörigen der Intelligenz und entsprechenden studentischen Personenkreisen,
– vorbestraften Personen.
3.1.2
Die Leiter der operativen Diensteinheiten, die gemäß Abschnitt 2.1 für die operative Bearbeitung der staatsfeindlichen Hetze verantwortlich sind, haben den zielgerichteten Einsatz von Teilen des IM-Systems anderer operativer Diensteinheiten auf der Basis konkreter Aufträge, Tätercharakteristiken und Instruktionen mit den zuständigen Leitern abzustimmen bzw. über mich oder meine Stellvertreter, in den Bezirksverwaltungen / Verwaltungen über die Leiter der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen oder deren Stellvertreter Operativ, durch entsprechende Entscheidungen herbeizuführen. Diese Aufgaben sind zu lösen, wenn
– eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit von Einzeldelikten, Schwerpunkten oder Brennpunkten der staatsfeindlichen Hetze vorliegt,
– die schnelle und zielstrebige Bekämpfung dieser Delikte die Einbeziehung zusätzlicher Teile des IM-Systems erforderlich macht,
– begründete Versionen auf einen begrenzten Täterkreis, bestimmte Tatmittel, Tatorte usw. vorliegen.
3.1.3
Die Spezialisten der Linie XX / 2 haben mit überörtlich einsetzbaren IME, IMV und anderen IM zur Lösung spezieller Aufgaben der vorbeugenden Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze zusammenzuarbeiten und diese IM im Rahmen ihrer eigenen Vorgangsarbeit als auch zur Bearbeitung von Schwerpunkten in anderen Diensteinheiten zielgerichtet einzusetzen. Die Führungsgruppe der Hauptabteilung XX / 2 hat die Erfahrungen bezüglich des Aufbaus und der Zusammenarbeit mit einem solchen IM-Teilsystem laufend auszuwerten, Vorstellungen für seine Weiterentwicklung zu erarbeiten und den Bezirksverwaltungen / Verwaltungen, insbesondere den Abteilungen XX, zur Verfügung zu stellen.
3.1.4
Durch eine zielgerichtete Auftragsstruktur für alle IM / GMS der operativen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, dass aus der vorbeugenden Arbeit heraus, insbesondere im Ergebnis der Maßnahmen des Klärungsprozesses „Wer ist wer?“ und als Ausdruck einer hohen politisch-operativen Wachsamkeit, inoffiziell Hinweise und Ausgangsmaterialien erarbeitet werden, die quantitativ und qualitativ den Erfordernissen einer wirksamen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze entsprechen.
3.1.5
Mit dem Ziel des Eindringens in die gegnerische Konspiration und einer allseitigen Aufklärung und Liquidierung der Feindtätigkeit ist im gesamten Prozess der vorgangsmäßigen Bearbeitung der staatsfeindlichen Hetze – auch bei erkannten Tätern – die Arbeit mit IM als Hauptmethode anzuwenden.
3.2 Politisch operativ vorbeugende Arbeit
3.2.1
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu sichern, dass innerhalb des Klärungsprozesses „Wer ist wer?“ solche operativ bedeutsamen Anhaltspunkte erarbeitet, erfasst und ausgewertet werden, die zum Erkennen von Personen und Personengruppen führen, die für eine mögliche Begehung der staatsfeindlichen Hetze in Frage kommen. Diese Personen und Personengruppen sind in Operativvorgängen, Vorlaufakten operativ zu bearbeiten oder unter operative Personenkontrolle gemäß meiner Richtlinie 1 / 71 zu stellen. Mit dem Ziel Aufdeckung, Einschränkung und Verhinderung der Feindtätigkeit und anderer gegnerischer Wirkungsmöglichkeiten sind alle erkannten und für die Begehung staatsfeindlicher Hetze in Frage kommenden Personen so weit unter Kontrolle zu halten, dass ihnen die Begehung staatsfeindlicher Tätigkeit nicht möglicht ist bzw. diese Personen auf frischer Tat oder aufgrund der erfassten Personenmerkmale unmittelbar danach ermittelt werden können.
3.2.2
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben in ihren Zuständigkeitsbereichen, besonders in der Volkswirtschaft, dem Verkehrswesen, dem Hochschul- und Bildungswesen, der Jugendarbeit, im Bereich der Kultur und Massenkommunikationsmittel und im Freizeitbereich der Werktätigen, zu gewährleisten, dass das eventuelle Entstehen von Entwicklungswidersprüchen, Arbeitsauseinandersetzungen, Verärgerungen bestimmter Gruppen der Bevölkerung und ähnliche Erscheinungen und die dazu führenden Ursachen, Anlässe und andere Faktoren rechtzeitig erkannt werden. In Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Organen, Einrichtungen usw. sind entsprechende Maßnahmen zur Veränderung einzuleiten sowie das Wirksamwerden staatsfeindlicher Elemente zu verhindern. Gleichzeitig sind durch vorbeugende Maßnahmen begünstigende Bedingungen für die Begehung staatsfeindlicher Handlungen und die Entstehung derartiger negativer Erscheinungen zu überwinden.
3.2.3
Mit dem Ziel der politisch-operativen Vorbeugung und Absicherung ist der umfassende Einsatz der politisch-operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie staatlicher Organe und gesellschaftlicher Kräfte bei besonderen Anlässen, wie politischen Höhepunkten und in Zeiten verschärfter Klassenauseinandersetzungen, nach einheitlichen Grundsätzen stabsmäßig zu organisieren. Die Durchführung der Aktionen erfolgt unter Verantwortung und Leitung der bereichsmäßig oder territorial zuständigen Diensteinheiten oder wie unter Abschnitt 2.2.2 geregelt. Die Spezialisten der Linie XX / 2 geben auf der Grundlage der von ihnen erarbeiteten Stabsunterlagen, Grundsatzdokumente und ihrer Erfahrungen in Vorbereitung und Durchführung der Aktionen sachkundige Anleitung und Unterstützung. Zur Vorbereitung und stabsmäßigen Führung von Aktionen sind durch die Spezialisten der Linie XX / 2 folgende Dokumente vorzubereiten, ständig zu ergänzen und zu vervollkommnen:
– Analyse über die Schwerpunkte und Brennpunkte der staatsfeindlichen Hetze und die sich daraus ergebenden objektmäßigen und territorialen Sicherungsbereiche,
– Arbeitsdokumente für den einheitlichen, komplexen Kräfteeinsatz sowohl der Kräfte des MfS, der Deutschen Volkspolizei als auch anderer Organe und gesellschaftlicher Kräfte einschließlich der Kampfgruppen unter Berücksichtigung verschiedener Situationen und Varianten für alle Ebenen der Führungstätigkeit.
Auf der Grundlage der genannten Arbeitsdokumente sind zum jeweiligen konkreten Anlass als Teil der Gesamteinsatzpläne der Hauptabteilungen, Bezirksverwaltungen / Verwaltungen oder Kreisdienststellen / Objektdienststellen spezielle Operationspläne zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze durch aktive Mitwirkung der Spezialisten der Linie XX / 2 zu erarbeiten. In die Operationspläne sind konkrete Festlegungen zur Verstärkung der unter Abschnitt 3.2.1 angewiesenen Kontrollmaßnahmen mit aufzunehmen.
3.3 Bearbeitung von Schwerpunkten der staatsfeindlichen Hetze unter Einbeziehung von Spezialisten der Linie XX / 2
Bei Bekanntwerden von Delikten der staatsfeindlichen Hetze ist der für den betreffenden Bereich zuständige Leiter entsprechend Abschnitt 2.1 dafür verantwortlich, dass vom Tatort aus eine den Grundprinzipien der operativen und kriminalistischen Arbeit entsprechende Aufklärung aufgenommen wird. Er ist verantwortlich, dass zur Suche und Sicherung aller Spuren die kriminalistischen Grundsätze der Tatortuntersuchung und -sicherung eingehalten werden.
3.3.1
Der für den Tatortbereich zuständige Leiter hat zu gewährleisten, dass bei bedeutsamen Delikten der staatsfeindlichen Hetze Spezialisten der Linie XX / 2 zur Ereignisortuntersuchung und Organisierung des Ersten Angriffs hinzugezogen werden. Die Bedeutsamkeit des Deliktes ist von dem für den Tatortbereich zuständigen Leiter unter Beachtung des Inhalts und Ausmaßes, der Wirksamkeit, der Umstände von Ort und Zeit und anderer bedeutungsvoller Zusammenhänge verantwortungsvoll einzuschätzen.
3.3.2
Bei Vorkommnissen mit Schwerpunkt- bzw. Brennpunktcharakter oder erheblicher Gesellschaftsgefährlichkeit sind durch den Leiter der zuständigen Haupt- / selbstst. Abteilung bzw. Bezirksverwaltung / Verwaltung Einsatzgruppen zu bilden, denen neben den zuständigen Mitarbeitern und Spezialisten der Linie XX / 2 Mitarbeiter der Linien IX, VII, 32 sowie nach Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit Auswerter angehören. Durch den Leiter der zuständigen Haupt- / selbstst. Abteilung, Bezirksverwaltung / Verwaltung ist der Leiter dieser Einsatzgruppe zu bestimmen und mit entsprechender Weisungsbefugnis zu versehen.
3.3.3
Bei operativer Notwendigkeit und hoher Gesellschaftsgefährlichkeit von Vorkommnissen und Erscheinungen der staatsfeindlichen Hetze ist die operative Bearbeitung den Spezialisten der Linie XX / 2 zu übertragen. Die entsprechende Entscheidung erfolgt durch meine Weisung bzw. durch die meines für die Linie XX zuständigen Stellvertreters, in den Bezirksverwaltungen / Verwaltungen durch die Weisung des Leiters bzw. seines für die Linie XX zuständigen Stellvertreters Operativ. Im Zusammenhang mit der Übertragung der Bearbeitung sind Fragen der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten, besonders den Linien VII, M und der Abteilung 32, zu regeln. Die Entscheidung zur Übertragung der Bearbeitung an Spezialisten der Linie XX / 2 ist davon abhängig zu machen, ob diese oder die gemäß Abschnitt 2.1 zuständigen Diensteinheiten den höchsten Nutzeffekt der Bearbeitung und die schnellste Aufklärung gewährleisten können.
3.4 Bearbeitung ungeklärter Delikte der staatsfeindlichen Hetze
3.4.1
Unter Federführung der Hauptabteilung XX ist in Abstimmung mit den Hauptabteilungen VII, IX, XIX und der ZAIG eine Gesamtübersicht über bisher ungeklärte Delikte und Erscheinungen der staatsfeindlichen Hetze zu schaffen. Eine wichtige Grundlage dieser Übersicht bilden analog erarbeitete Übersichten in den Bezirksverwaltungen / Verwaltungen. Ausgehend von dieser Gesamtübersicht und den daraus erkannten Schwerpunkten, sind in einem Operationsplan, der als Koordinierungsfestlegung der Linien VII, IX, XVIII, XIX und XX zu unterzeichnen ist, Maßnahmen zur Konzentrierung vorhandener operativer Materialien, die Verantwortlichkeit der einzelnen operativen Diensteinheiten sowie das erforderliche Zusammenwirken zur Aufklärung der ungeklärten Delikte der staatsfeindlichen Hetze festzulegen.
3.4.2
Ausgehend von jährlichen Analysen über die Schwerpunkte der staatsfeindlichen Hetze, sind jeweils bis 1. Dezember im Ministerium für Staatssicherheit von der Hauptabteilung XX / 2, in den Bezirksverwaltungen / Verwaltungen von den Abteilungen XX, die gemäß Abschnitt 3.4.1 erarbeiteten Übersichten zu vervollkommnen. Darauf aufbauend sind jährlich bis 31. Dezember in Zusammenarbeit mit den Linien VII, IX, XVIII und XIX von der Hauptabteilung XX / 2 bzw. den Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen dem neuesten Stand entsprechende Operationspläne für die beschleunigte Weiterführung der Aufklärung der ungeklärten Delikte der staatsfeindlichen Hetze zu erarbeiten und ebenfalls als Koordinierungsfestlegung zu unterzeichnen. Die in diesen Plänen enthaltenen zutreffenden Maßnahmen sind durch die Linien VII und XIX mit den Organen der Deutschen Volkspolizei unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung abzustimmen.
3.5 Operative Vergleichsarbeit
3.5.1
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, dass Originale, in Ausnahmefällen geeignete Kopien, aller bei Delikten der staatsfeindlichen Hetze anfallenden Schriften auf schnellstem Wege
– durch die operativen Haupt- / selbstständigen Abteilung des MfS an die Hauptabteilung XX / 2,
– durch die operativen Diensteinheiten der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen an die Abteilungen XX übersandt werden.
Die Hauptabteilung XX / 2 und die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen sichern, dass diese Schriften mit bereits vorhandenen Tatschriften verglichen und in die bestehenden Tatschriftensammlungen einklassifiziert werden. Zweck der Tatschriftensammlungen ist die Feststellung von Schwerpunkten, überörtlichen und Wiederholungstätern und die Erweiterung der Möglichkeiten zur Identifizierung der Täter.
3.5.2
Die Hauptabteilung XX / 2 hat eine zentrale Tatschriftensammlung aufzubauen und ständig zu vervollkommnen. Die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen übersenden dazu entsprechend den Vorgaben der Hauptabteilung XX / 2 Duplikate bzw. geeignete Kopien der in ihren Tatschriftensammlungen erfassten Schriften an die Hauptabteilung XX / 2.
3.5.3
Bei der Hauptabteilung XX / 2 ist eine zentrale Vergleichsschriftensammlung aufzubauen. Zu Vergleichszwecken mit dem Ziel der Identifizierung von Tätern der staatsfeindlichen Hetze sind unter Wahrung der Konspiration in diese Schriftensammlung Hand- und Maschinenschriftproben nachstehender Personenkategorien aufzunehmen:
– alle von der Linie IX (ausgenommen wegen des Verdachts der Spionage) und der Arbeitsrichtung II der Kriminalpolizei als Beschuldigte bearbeitete Personen,
– alle in Operativvorgängen und Vorlaufakten Operativ sowie im Rahmen der operativen Personenkontrolle gemäß meiner Richtlinie 1 / 71, S. 12–15, bearbeiteten Personen (ausgenommen wegen Verdachts der Spionage bzw. des Vorliegens solcher operativer Anhaltspunkte),
– alle von den Linien M und PZF wegen politisch verleumderischer bzw. diffamierender Äußerungen festgestellten Personen,
– alle identifizierten Täter der staatsfeindlichen Hetze, einschließlich deren Tatschriften.
Die in den Abteilungen XX vorhandenen Vergleichsschriftensammlungen sind ständig zu vervollkommnen und für eine spätere Überführung in die zentrale Vergleichsschriftensammlung der Hauptabteilung XX / 2 nach entsprechenden Vorgaben vorzubereiten. Die Einlage der genannten Hand- und Maschinenschriftproben erfolgt durch die für die aufgeführten Personenkategorien zuständigen operativen Diensteinheiten direkt bei der Hauptabteilung XX / 2, in den Bezirksverwaltungen / Verwaltungen über die Abteilungen XX. Die Hautabteilung XX / 2 und die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen gewährleisten die operative Vergleichsarbeit anhand ihrer Schriftensammlungen.
3.5.4
Der Leiter der Hauptabteilung XX / 2 hat in Zusammenarbeit mit dem OTS und der Juristischen Hochschule Potsdam Kriterien für den Zustand der Tat- und Vergleichsschriftenmaterialien zu erarbeiten und diese sowie differenzierte Vorgaben für die Einlage der Vergleichsschriften an die Leiter der operativen Diensteinheiten zu übergeben.
3.5.5
Die Leiter der Hauptabteilung XX und der Hauptabteilung II gewährleisten, dass in operativ begründeten Fällen ein gegenseitiger Vergleich der in beiden Bereichen vorhandenen Schriftensammlungen ermöglicht wird. Im Zusammenwirken zwischen den Hauptabteilungen XX und II sowie dem OTS ist die spätere Zusammenführung der Schriftensammlungen zu einem einheitlichen Schriftenerkennungsdienst des Ministeriums für Staatssicherheit vorzubereiten. Die Hauptabteilung XX und die Hauptabteilung II sichern in Konsultation mit dem Stellvertreterbereich EDV der ZAIG, dass die vorhandenen Schriftensammlungen auf der Basis eines einheitlichen Klassifizierungssystems datenverarbeitungsgerecht aufbereitet werden. Die entsprechenden Klassifizierungsformeln sind in die zentrale Personendatenbank zu überführen.
3.5.6
Die operativen Diensteinheiten haben Aufträge zur Untersuchung bzw. Begutachtung von Tatmaterial der staatsfeindlichen Hetze an den OTS grundsätzlich über die Hauptabteilung XX / 2, in den Bezirksverwaltungen / Verwaltungen über die Abteilungen XX, zu übersenden. Die Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen übersenden diese Aufträge ebenfalls über die Hauptabteilung XX / 2 an den OTS.
4. Fragen der Informations- und Auswertungstätigkeit
4.1
Auf der Basis meines Befehls 299 / 65 ist durch die Hauptabteilung XX / 2 in Abstimmung mit der ZAIG ein konkreter Informationsbedarfsplan zu erarbeiten und den Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen sowie allen anderen operativen Diensteinheiten als Grundlage für die Organisierung der Informationsgewinnung und spezieller Regelungen des Informationsflusses im Zusammenhang mit der Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze zu übergeben.
4.2
Vorkommnisse der staatsfeindlichen Hetze mit hoher Gesellschaftsgefährlichkeit (siehe Anlage) unterliegen der Sofortmeldepflicht an den zuständigen übergeordneten Leiter und die Hauptabteilung XX. Von den operativen Diensteinheiten der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen hat die Information der Hauptabteilung XX über die Abteilung XX zu erfolgen. Für die Einhaltung der Sofortmeldepflicht sind die Leiter der unter Abschnitt 2.1 genannten operativen Diensteinheiten verantwortlich. Sie haben darüber hinaus die sich aus der Bearbeitung ergebenden notwendigen Ergänzungsmeldungen zu sichern.
4.3
Die Leiter der operativen Diensteinheiten gewährleisten, dass die von ihren Diensteinheiten erarbeiteten Problemanalysen zur staatsfeindlichen Hetze bzw. zu ihren spezifischen Erscheinungsformen der Hauptabteilung XX, in den Bezirksverwaltungen / Verwaltungen den Abteilungen XX, zur Verfügung gestellt werden.
4.4
Die Auswerter der Kreisdienststellen, der Abteilungen XX und der AIG der Bezirksverwaltungen / Verwaltungen sowie der Hauptabteilung XX sind im Rahmen der ständigen analytischen Informationsverarbeitungsprozesse stärker in die Arbeit zur Schaffung leitungsmäßiger Voraussetzungen für eine schwerpunktmäßige und zielgerichtete Bearbeitung und Aufklärung der Feindhandlungen bzw. Erarbeitung exakter Unterlagen für die Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Aktionen mit einzubeziehen.
5. Schlussbestimmungen
5.1
Die Leiter der operativen Haupt- / selbstständigen Abteilungen, Bezirksverwaltungen / Verwaltungen haben zu sichern, dass diese Dienstanweisung in Dienstversammlungen allen Leitern und operativen Mitarbeitern entsprechend ihren funktionellen Aufgaben und Pflichten erläutert wird.
5.2
Mein Stellvertreter für die Linie XX erlässt Durchführungsbestimmungen zu folgenden Problemkreisen:
– Grundsätze der Tatortarbeit und der Organisierung des Ersten Angriffs,
– Grundsätze für den Aufbau und die Arbeit der Tat- und Vergleichsschriftensammlungen der Hauptabteilung XX / 2 und die sich daraus ergebenden Regelungen für die Speicherung und Nutzung.
5.3
Der Rektor der Juristischen Hochschule Potsdam hat zu sichern, dass zur Qualifizierung der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze in enger Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung XX ein auf politisch-operativen Erfahrungen und Forschungsergebnissen beruhendes geschlossenes Schulungsmaterial erarbeitet wird.
5.4
Die Dienstanweisung 16 / 56 des Stellvertreters des Ministers und die darauf basierende „Arbeitsanweisung zur operativen Aufklärung von Verfassern von Schriften feindlichen Inhalts“ des 1. Stellvertreters des Ministers vom 21.9.1956 werden außer Kraft gesetzt. Diese Dokumente sind bis zum 31.8.1971 an das Büro der Leitung (Dokumentenverwaltung) zurückzusenden.
1.1
Die subversive Tätigkeit des Gegners konzentriert sich gerade deshalb in immer stärkerem Maße auf die politischen und ideologischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Im Rahmen der imperialistischen Globalstrategie ist die politisch-ideologische Diversion gegenwärtig eine Hauptmethode des imperialistischen Kampfes gegen den Sozialismus. Die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung soll von innen erschüttert und zerstört werden.
Die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik wird im wachsenden Maße durch die weitere Festigung der politisch-moralischen Einheit und des sozialistischen Bewusstseins des Staatsvolkes der Deutschen Demokratischen Republik getragen.