Laut Richtergesetz darf kein Deutscher Richter oder Generalstaatsanwalt-schaft keine Akte der DDR Justiz begutachten oder kommentieren?
Ich bin mir sicher, das auch Herren Papier und Voßkuhle die Wahrheit von Adam Lauks kennen – spätestens nach dem ich ihnen beiden die Akte aus dem Bundesarchiv mitge-schickt hatte und Sie um ein Gutachten gebeten hatte- für interessierte Leser HIER:
Politisch operativer Process der STASI-Justiz 26.4.1872 I
Politisch operati. Propzess der STASI Justiz 26.4.1983 II
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Galileo Galilei – Zitat -siehe Bild !
Urkundemunterdrücker und Denunziant – was kann man von einem mit NAZI und STASI-Hintergrund auch erwarten. Ein Ausgeburt der „Kirche im Sozialismus“-der Hölle.
Unverletztlich – sofort!!!! Nicht „Rechtsweg“. Berlin den 4.5.2013 per Einschreiben und Rückschein:
Bedauerlicherweise erfolgt die Zusendung der Akte 76 Js 1792/93 und des Segments der Akte 272 Js 2215/11 auf dem Postwege verzögert, weil die Rücksendung der Akte aus dem Bundesministerium der Justiz, bzw. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz später als zugesagt erfolgte.
Die Senatsverwaltung für Justitz fasste die Zuleitung der Akte aus dem Bundesministe-rium der Justiz als “ meine Dienstaufsichtsbeschwerde“ auf??? und richtete die Fragen an die Staatsanwaltschaft, was auch der Petitionsausschuss des Bundestages tat.
JURA NOVIT KURIA ! – DAS GERICHT KENNT DIE RECHTSÄTZE ! Bei der Berliner Justiz StA II bin ich mir nicht sicher, DESHALB klick auf:
Verbrecherische Urkundenunterdrückung als Teil des Systems
Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung…
”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung in der Absonderungs-zelle „4“ des Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim! – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschen-rechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).
Gauck der Folterpastor !? – Er wußte vüber meine Folter Berscheifd
Das ganze strafvereitelnde Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 dauerte 5,5 Jahren und wurde wegen Falschaussage des Haupttäters IMS „Nagel“ bzw. Mangels an Beweisen eingestellt, nach Vorgaben aus dem Kabinett, zwecks TÄTERSCHUTZ:
Strafverfolgungsverhinderung – Strafvereitelung im Amt gem. Vorgaben aus dem Kabinett Merkels(?)
Strafvereitelung im Amt des OsTA Lorke im EV 76 Js 1792/93 – Staatsanwaltschaft Berlin II
Im April 2010 befreite der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen meine Gefangenenpersonalakte mit allen Beweisen für Folter, Schwere Körperverletzung und Übergriffe der IM ÄRZTE im Dienste des MfS. Der Strafantrag vom 11.4.2011 wegen Folter und andere Delikte wurde nach 2 Tagen eingestellt. Umbenannt in Strafanzeige wegen Körperverletzung u.a. gegen Oberleutnant Wilk eurde wegen Verjährung eingestellt… Was die Berliner Justiz machte, um das damalige Verbrechen ungesühnt zu lassen sehen Sie teilweise hier in unkompletter Ermittlungsakte 272 Js 2215/11 (!?)
Maßgeblich an der Strafvereitelung im Amt ist allerdings der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Personenbezogene Unterlagen des MfS Joachim Gauck beteiligt und der Beweiseunterdrückung schuldig.. laut § 258a. Eine Strafanzeige wurde wegen Verjährung auch eingestellt. Gaucks Tat – denn er steht vor seiner Behörde dem Gesetz gegenüber – findet man hier bewiesen:
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Sehr geehrter Herr Voßkuhle – Werter Präsident !
Es wäre vielleicht von Vorteil für uns beide, wenn Sie das Ermittlungsverfahren, das Ihnen in Kopie komplett vorliegt, auf die Rechtsstaatlichkeit des Verlauf der Ermittlungen zu prüfen. Ihnen liegt da eigentlich eine 5,5 Jahre dauernde Strafvereitelung im Amt vor,die bedauerlicherweise mit dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen des MfS – Herrn Joachim Gauck beginnt…die Nichtherausgabe der Augenscheinobjekten aus seiner außenparlamentarischen Behörde heraus war richtunggebend und ermittlungshemmend bzw. strafvereitelnd für das ganze Verfahren. Über die groben Fehler im Einzelnen sich auszulassen, überlasse ich den Strafrechtlern in Ihrer Umgebung.
Sollten Sie sich mit dem Übersandten nicht befassen wollen, bitte freundlichst um dringende Rücksendung.
Warum ich Ihnen das Ganze vorlege geht nicht mit der Absicht Ihren Bescheid in Sache 2 BvR 1338/12 vom 21.1.13 anzufechten, oder aufzuheben.Ich bin mir sicher dass ausser dem stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt, die zum Bestandteil der Strafanzeige 272 Js 2215/11 erklärte Akte , NIEMAND gesehen hatte und alle Bescheide der Generalstaatsanwaltschaft, des Kammergerichtes und die der Senatsverwaltung der Justiz in Reaktion auf meine Dienst-und Sachaufsichtsbeschwerde und Antrag auf Klageerzwingung, lediglich auf „Empfehlung“ von OStA Reichelt negativ beschieden, abgewiesen niederschlagen wurden. Weder das Schreiben des Rechtasanwalts Professor Dr. Jorg Arnold vom Max Planck Institut im Freiburg im Breisgau,- der sich , nach seiner urplötzlichen Mandatsniederlegung, als ehemaliger Richter am Obersten Gericht sich entpuppte und letzlich als IM VORLAUF RICHTER > IMS „Altmann“ und für das Oberste Gericht der DDR am 18.8..1988 bestetigter B-Kader enttarnt wurde, noch die Schreiben des Folgeanwalts aus der Kanzlei B.Häusler, Nikolai Schoppmann, wurden bewertet.
Bis jetzt betrachte ich mich auch als Opfer der Berliner Justiz… nach der Rücksendung der eingesehenen oder nichteingesehenen Unterlagen werde ich mit Opfer der Gesamtdeutschen Justiz unterschreiben dürfen ohne Unwahrheit zu schreiben.
In meinem weiteren Leben werden mir die Schreiben des Generalbundesanwalts und der Satz des Professor Hassemer helfen:
„ Herr Lauks -Ihre Sache ist handfest !“ Als er das sagte, erfuhr er das sich die Sache bereits auf Ihrem Tisch befindet…!?`Dadurch riecht Ihre Entscheidung, meine Sache nicht zur Entscheidung zuzulassen nach einer politische Entscheidung und es entsteht der starke Eindruck, dass auch BVGR einer Weisung von irgendwo unterliegt… villeicht weil Herr Bundespräsident so maßgeblich darin involviert ist !?
Mit Freundlichen Grüßen
und angemessener Hochachtung
Adam Lauks
Folteropfer der STAZISvielleicht
und Opfer der Berliner Justiz
entehrt und entwürdigt bis an´s Lebensende
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Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
P E R S Ö N L I C H
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
OFFENER BRIEF AN DEN PRÄSIDENTEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES
PROFESSOR DR. ANDREAS VOSSKUHLE von durch Ihn entehrtes, entwürdigtes und
nicht (an) erkanntes Folteropfer des MfS -STASI Adam Lauks
2 BvR 1338/12 Ihr Beschluss vom 21.1.2013
Sehr geehrter Präsident des Bundesverfassungsgerichtes!
Werter Professor Dr. Voßkuhle !
Lange Überlegungen und lange Zeit hatte ich gebraucht bis ich festgestellt hatte, das ich Ihnen diesen Brief schreiben muss, den Sie keinesfalls als Anfechtung Ihres Beschlusses – meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen- auffassen sollen.
Nichts läge mir ferner, abermals meine Bitte vorzutragen, wo man mich so schroff abgewiesen hatte.
Dennoch überstelle ich auch Ihnen einen Exemplar der Kopie der Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft II aus den Jahren 1992-1997 30 Js 1292/93 30.4.92-3.9.97 und 38 Seiten des Ermittlungsverfahren 272 Js 2215/11 vom 11.04.11-28.04.11 auch unter Voraussetzung dass die Unterlagen in der Ablage P – ungeöffnet landen.
Ich weiß dass ein Staat und somit auch unser „Rechtsstaat“ kein Gewissen hat wonach, er seine Entscheidungen trifft und vor dem er seine Fehler zu verantworten hätte.
Auf meine wahrheitsgetreue, auf 56 Seiten niedergeschriebene Strafanzeige wegen Folterungen, Mißhandlungen,Gewaltanwendung und schwerste körperverletzende Übergriffe der IM ÄRZTE im Dienste des MfS vom 30.4.1992,die als Ergänzung zu meinem 76 Js 452/92 gedacht war, eröffnete die Staatsanwaltschaft Berlin am 17.September 1993 beim Polizeipräsidenten in Berlin ZERV das Ermittlungsverfahren. Am 25.11.93 nahm die ZERV 214,KK Jörss, unter 76 Js 1792/93 die Ermittlungen auf.
Am 20.12.1993 wurde an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personelle Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes, Hern Joachim Gauck ein Ersuchen auf die Herausgabe der entsprechenden Akten im Original gestellt:
Eine Einsichtsnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 :
Unterlagen sind herauszugeben, wenn die ersuchte Stelle begründet darlegt, daß Mitteilungen und Einsichtnahme nicht ausreichen, oder die Einsichtnahme mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre. Originalunterlagen werden nur herausgegeben, wenn dies insbesondere für Beweiszwecke unerläßlich ist. Sie sind an den Bundesbeauftragten zurückzugeben, sobald sie für den Verwendungszweck nicht mehr benötigt werden. Enthalten die Unterlagen außer personenbezogenen Informationen über Personen, auf die sich das Ersuchen bezieht, auch solche über andere Betroffene oder Dritte, gilt § 12 Abs.4 Satz 2 und 3 entsprechend.
„Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akte im Original.“
Eine Einsichtsnahme oder Mitteilung nach § 19 Abs 7 Satz 1 StUG reicht für die Zwecke der Strafverfolgung nicht aus.
Die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Absatz 2 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren notwendigen Beweismittel ( siehe § 245 Absatz 1, § 214 Absatz 4, § 163 Absatz 1 StPO) .
Da es sich bei den angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinsobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerläßlich ( § 19 Abs.7 Aatz 1 StUG)
Im Interesse einer zügigen Strafverfolgung bitte ich um bevorzugte Werledigung des Ersuchens.“ Zitat KK Jörss
Am 5.01.1994 gibt es als erste Reaktion des Sonderbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes eine Tagebuchnummer 000247/94.
Sechs Monate später ignoriert der Sonderbeauftragte der Bundesregierung das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vollends und schickt ihm eine Mitteilung und bietet den Ermittlern eine Akteneinsicht an.
In der Mitteilung ist die Mappe mit den Beweisen für schwere Körperverletzung – Unterkieferbruch vom 23.6.1985 im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim, nicht gelistet, bleibt unterschlagen.
Dadurch verletzte der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR wissentlich sein eigenes Gesetz StUG §37 Abs 1 Satz 4; § 19 Absatz 7 Satz 1; § 244 Absatz 2 StPO sowie §245 Absatz 1 und § 214 Absatz 4 und § 163 Absatz 1 StPO und letztendlich verletzt er damit grob, da wissentlich über die Folgen § 258a StGB. Diese Mißachtung des Gesetzes stellt schon eine Richtungweisung für das Ermittlungsverfahren dar, das durch dubiose Zuspielung 2 diskriminierenden Aktenkopien auf eine einzige Strafvereitelung im Amt auf Höchster Ebene hinauslief, was auch im zweiten Ermittlungsverfahren 272 Ja 2215/11
so durchsichtig und erkennbar ist.
Des Vorwurfs des aktiven Täterschutzes können sich das Ermittlungsorgan und die Berliner Justiz nicht erwähren und wird sich in generalisierter Form – bei allen mittleren und schweren Verbrechen der STASI und der Exekutive – in aller Ewigkeit, der Strafvereitelung im Amt schmücken müssen. – Ein Strafantrag wegen Verletzung des § 258a StGB ist am 13.2. 201 an die Staatsanwaltschaft abgeschickt worden- bis heute ohne AZ. Zu finden unter:
Alle beide Ermittlungsverfahren und Bescchwerdeverfahren können einer fairen Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit nicht stathalten, einschließlich auch Ihre Entscheidung zu 2 BvR 1338/12.
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Bundestagspräsident, Bundespräsident, Bundesministerin der Justiz, Gemischte Ausschuss, Petitionsausschuss,Rechtsausschuss und Ausschuss für Menschenrechte, sowie Senator für Justiz sind in OFFENEN eingeschriebenen Briefen des ähnlichen Inhalts informiert über das Vorgehen der Oberstaatsanwälte Lorke und des stasifreundlichen Oberstaatsanwalts Reichelt.
Alles Gute für das gesamte Deutsche Volk ! Sie haben mich entehrt und entwürdigt und mich als letztes Dreck abgefertigt- dabei ging es um die Würde des Menschen – MEINE WÜRDE
die seit mehr als 20 Jahre mit Füßen getreten wurde und SIE fanden das RECHTENS !
Mit Ihrer Entscheidung meine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung nicht zuzulassen haben Sie selbst das GG verletzt und die Entscheidung zu einer politischen Entscheidung verkommen lassen. Mich als entehrtes durch Ihre Entscheidung für den Rest meines Lebens entwürdigtes Folteropfer als Leien abzufertigen gereicht weder Ihnen noch meiner Wahlheimat fortan zu Ehren.
Was Sie hier beschieden haben fasst die Öffentlichkeit sehr wohl aufmerksam auf. Deshalb statt Grußformel
mit angemessener Hochachtung
abschließend Meinung eines Deutschen, eines von vielen:
„Wenn die Menschenrechte in Deutschland gelten würden : Würde des Menschen ist unantastbar dürfte und könnte das Verfahren 2 BvR 1338/12 nicht zu Ende sein !!!
Ist jemand in seinen Grundrechten verletzt, dann muß, MUSS!!!!! spätestens das BVerfG die rechtsfehlerhafte Entscheidung aufheben. Es besteht ein Justizschadenfolgebeseitigungsanspruch.
Eine Entscheidung des BVerfG, welches gegen das GG geht ist genauso nichtig wie die Entscheidung eines „kleinen Amtsrichters“ (Art. 97 ABs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG). Es gibt keinen Rechtsfrieden und schon gar keine Rechtssicherheit im Unrecht. Da braucht man sich nicht vor Vosskuhle zu verbeugen. Wenn ein Mann mit dieser Ausbildung und in dieser Stellung den kleinen Adam Lauks veräppelt, dann ist das ein Verstoß gegen die Menschenwürde, es ist ein Grundrechteverstoß 1. Qualität. Das BVerfG verstößt gegen Grundrechte. Das ist ein Straftatbestand, den ich als „Verfassungshochverrat“ qualifizieren würde, der wohl aber eher „Rechtsbeugung“ ist. Der Trick, nicht anzunehmen und nicht zu begründen verstößt gegen Art. 20 ABs. 2 Satz 1 GG. Auch das BVerfG ist dem Volk zur Rechenschaft v e r p f l i c h t e t ! 100 %-ig.
Also sollte man vollkommen respektlos den Betrug in der Entscheidung, nach reiflicher Prüfung erkennen und die Täter zur Rechenschaft ziehen. Ein Richter, der so sein Amt mißbraucht ist nicht grundgesetzkonform – und dies in dieser Stellung als oberster Richter, das ist ein besonderes Vertrauen, was das Volk dem Gericht entgegenbringt und es wird mißbraucht.
Da muß das Volk toben und den Richter aus dem Amt sofort entfernen.“
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Wenn ich die Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages vom 17.6.1992 ansehe und die zwei Tabellen über die juristische Aufarbeitung des DDR – Unrechts wird es mir leichter, denn ich begreife, dass nicht nur ich und alle Gefolterten, Gequälten und Getöteten durch die Deutsche Justiz verarscht wurden, sondern auch all die Bundestagsabgeordneten die man sich vor Phantomen verbeugen ließ. Es ist klar und eindeutig, das angefangen mit der Gauck Behörde, Staatsanwaltschaften und Gerichten eine juristische Aufarbeitung begonnen hatten die von vorne rein auf den Schutz der Täter ausgerichtet wurde.
DAS ist die Erklärung WARUM die Folterungen und schwere Körpetrverletzungen und Übergriffe der IM ÄRZTE im Dienste des MfS an Adam Lauks nicht rechtsstaatlich und fair strafverfolgt wurden, aber auch warum sich Detschland weiterhin strikt weigert § Folter im Amt und § Anstiftung zur Folter im Amt in das Nationale Strafgesetzbuch aufzunehmen samt seiner Unverjährbarkeit… die künftige Folterknechte vor Gerechtigkeit und gerechter Strafe zu schützen.
Dass dadurch der Schutz der Würde des Menschen nach völkerrechtlichen Maßstäben auf der Strecke bleibt schert das Bundesverfassungsgericht einen feuchten Kehrricht.
Adam Lauks
entehrtes und lebenslang entwürdigtes
Folteropfer der STAZIS
und
Opfer der Deutschen Justiz
Mein Bruder wurde von der Stasi, durch Fenstersturz, umgebracht. Er war ein sog. Konterrevolutionär. Nach der Wende machte ich Recherchen. Meine Vermutung, der Mörder ist in seinem ehemaligen Freundeskreis. Bei den zuständigen Behörden gab es nur Ablehnung. Es war Mitte der 90 ziger, H.Kohl gab sein Geheimbefehl raus, alle Stasi Verbrechen nicht mehr juristisch zu verfolgen da seine Verstrickungen mit dem DDR Geheimdienst sonst öffentlich werden könnten. Bei einer Dame vom Amt fand ich Gehör und mußte in Ihr Büro. „Ich bewege mich auf ganz dünnen Eis“ war Ihr Kommentar dazu. Sie gab mir beim Händedruck zum Abschied dann doch die Adresse des Mörders. Leider lässt er sich nicht blicken. Aber eines Tages bekomme ich ihn zu Gesicht. Ein Schreiben von der Justiz empfahl mir die BRD anzuklagen. Aha, die selber mit der Stasi zusammen arbeitet. In einem System wo Selbstjustiz der letzte Ausweg ist macht sich dieses System zum Mitschuldigen!
Sie sind krank, Herr Lauks. Haben Sie schon einen rechtlichen Betreuer?
Feinste STAZI-Angriff aus der Anonymität.
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