Strafrecht
Historischer Kompromiß
Bonn erwägt, Agenten und Mitarbeiter der Stasi zu amnestieren.
In der Lagebesprechung im Kanzleramt hatten die Geheimdienstchefs, die sonst mit ihren Analysen nur langweilen, Spannendes zu erzählen. Eine stattliche Anzahl von Stasi-Agenten sei in hohen und höchsten politischen Positionen tätig, in den Zentralen und den Fraktionen der Bonner Parteien, in den Ministerien und im Kanzleramt.
Nach Informationen des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz gehört dazu sogar ein leibhaftiger Staatssekretär, der sich dem einstigen DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als Kundschafter verpflichtet hatte.
Es waren und sind Überläufer aus der DDR, die nach der Wende in ihrem noch real-existierenden Land solche Informationen als Gastgeschenk präsentierten und auf mildere Strafe hoffen. “Die haben erzählt und erzählen weiter”, berichtet Staatsminister Lutz Stavenhagen, der im Kanzleramt für die Koordinierung der Geheimdienste zuständig ist. Nach deren Angaben sind 4000 bis 6000 Stasi-Aufklärer in der Bundesrepublik weggetaucht.
Das geschilderte Ausmaß der Unterwanderung hat die Bundesregierung alarmiert. Ihre Befürchtung: Das Heer der kleinen und großen Stasi-Späher, das seine Befehlshaber in Ost-Berlin verloren hat, könnte von anderen Diensten angeworben werden. “Ich will verhindern, daß der sowjetische KGB die übernimmt”, heißt Stavenhagens Ziel, “ich will, daß die sich offenbaren.”
Das Kalkül manches Agenten, im Einigungsrausch unentdeckt davonzukommen, soll aber nicht aufgehen: “Die Hoffnung muß man denen nehmen. Von drüben wird immer mehr berichtet.”
Um den einstigen MfS-Helfern das Bekenntnis zu erleichtern, haben sich Koalitionspolitiker erste Gedanken über eine Amnestie gemacht. Nach geltendem Recht kann schon auf Strafmilderung bauen, wer sich reuig den Behörden offenbart oder andere verpfeift. “Aber ich will mehr Straffreiheit”, so Stavenhagen, “für solche Fälle.”
Noch ist der Wille des Staatsministers nicht Konsens in Bonn. Zwar haben Bonner Unterhändler schon mit der DDR-Regierung über ihre Absichten gesprochen. Aber noch ist nicht entschieden, wie weit eine Straffreiheit reichen soll. Kanzleramt und Innenminister Wolfgang Schäuble setzen den zuständigen FDP-Justizminister Hans Engelhard unter Druck. Der reagiert zögerlich.
“Wir werden etwas machen müssen”, so ein Experte des Justizressorts, “aber das wirft tatsächlich und rechtlich ungeheure Probleme auf.”
Sollen nur DDR-Bürger, die ihrem Land dienten, straffrei ausgehen, nicht aber die Sekretärin aus der Bundesrepublik, die etwa aus Liebe zu einem eingeschleusten Romeo ins Stasi-Netz geriet?
Können sich auch die zahlreichen Spitzel freuen, die in der DDR Nachbarn oder Arbeitskollegen durch Berichte an die Stasi um Berufs- und Lebenschancen oder gar ins Gefängnis brachten? Was ist mit denen, die Demonstranten prügelten oder Häftlinge mißhandelten? Müssen die Mauerschützen, die auf Befehl Flüchtlinge töteten oder verletzten, noch mit einem Verfahren rechnen? Werden auch jene zur Rechenschaft gezogen, die an den Schreibtischen die Befehle ausgaben und die politische Verantwortung trugen?
Soll also bei einem geschichtlichen Neuanfang die Vergangenheit strafrechtlich bewältigt oder nachsichtig beerdigt werden?
Ein Neuanfang ist in der Geschichte am Ende von Kriegen oder Diktaturen meist die Regel. Ungesühnt blieben nach dem Machtwechsel die Verbrechen unter Francos Herrschaft in Spanien und oft auch die Greuel südamerikanischer Potentaten.
In den USA wurde nur das Massaker von My Lai, eine von vielen Brutalitäten des Vietnamkriegs, geahndet – obwohl seit den Nürnberger Prozessen gegen Nazi-Obere “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” völkerrechtlich als Straftatbestand anerkannt sind.
Mancher in Bonn findet die Eile unpassend, mit der jetzt die jüngste deutsche Vergangenheit bewältigt werden soll. Schließlich seien bisher die Untaten des einstigen DDR-Regimes noch gar nicht aufgeklärt. FDP-MdB Burkhard Hirsch: “Laßt denen die Chance, ihren Frieden zu finden.”
Experten in Regierung und Opposition fürchten gleichermaßen, mit einer Amnestie für einzelne Tätergruppen werde nicht der Rechtsfrieden wiederhergestellt, sondern durch ungleiche Behandlung neues Unrecht geschaffen.
Auch beim Vergleich mit der Nazi-Hinterlassenschaft ist vielen nicht wohl zumute. Fast 20 Jahre hatte es gedauert, ehe die deutsche Justiz wenigstens die schlimmsten Verbrechen, die Morde an den Juden, zu sühnen begann. Die meisten anderen Helfershelfer, all die furchtbaren Juristen, die willfährigen Ärzte und sonstigen Schreibtischtäter blieben weithin ungeschoren.
Mischt sich die Bonner Regierung schon jetzt mit ihren Amnestieplänen in die DDR-Geschichte ein, belebt sie zugleich ihren alten Alleinvertretungsanspruch, der jahrzehntelang die Anerkennung eines zweiten deutschen Staates verhindern sollte. Bonn träfe eine Vorauswahl, über wen die Juristen im künftigen Gesamtdeutschland richten sollen. Weil für das Bonner Grundgesetz auch im anderen Teil Deutschlands Geltung beansprucht wird, sollen sie nach den Maßstäben des Rechtsstaats Bundesrepublik über systembedingte Taten eines anderen Staats urteilen.
Aber andererseits fragen alle, die sich von Amts wegen Gedanken machen, ob denn jetzt die Sünden der sozialistischen Vergangenheit nach bekanntem Muster verdrängt werden können; ob die Schläger in den Gefängnissen, die Schützen von der Berliner Mauer sich schon bald sicher fühlen dürfen. Dann werde ein elementares Rechtsgefühl verletzt.
Gerade für DDR-Bürger – nicht nur für die Opfer – wäre die Aussicht schwer erträglich, daß solche Taten ungesühnt bleiben. Viele von ihnen haben der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter ihr Schicksal geschildert. Die Bilanz (bis Ende letzten Jahres): 201 Flüchtlinge wurden an der deutschen Grenze und an der Berliner Mauer getötet, seit 1961 wurden 2622 Fälle von Mißhandlungen in Gefängnissen registriert, 2960 Denunziationen, 29 709 politische Urteile und 2585 Festnahmen von Regimegegnern.
“Es sieht nicht gut aus”, so Schäuble-Gehilfe Wighard Härdtl, “wenn wir als Schutzpatron dieser Leute dastehen.”
Am liebsten wäre es der Bundesregierung, wenn die DDR die Selbstreinigung selbst übernähme. Mit der Regierung Lothar de Maizieres wurden Gespräche wegen der Übernahme der Salzgitter-Akten geführt. Aber nach Bonner Eindruck fühlt sich die Maiziere-Mannschaft überfordert, mit dem Stasi-Erbe allein fertig zu werden, ob durch Amnestie oder durch Ahndung der Straftaten. So richten sich die Bonner darauf ein, daß sich womöglich erst eine gesamtdeutsche Regierung mit diesem Vermächtnis beschäftigen wird.
Auch die Bundesregierung tut sich schwer mit dem Erbe. Noch hängt das Bonner Justizministerium einer eigenen Logik an: Danach können DDR-Bürger, die im MfS-Auftrag die Bundesrepublik auskundschafteten, mit Nachsicht rechnen, nicht aber Bundesbürger, die für das MfS und damit gegen die Interessen ihres eigenen Landes handelten.
Die Ergebnisse wären verwirrend. Der DDR-Romeo, angesetzt auf einsame Damen in Bonner Diensten, käme straffrei davon. Die Sekretärin, die, wie etwa Margret Höke aus dem Bundespräsidialamt, auf Liebesbeteuerungen hereinfiel und Dokumente fotografierte, müßte weiterhin vor Gericht.
Schäuble will deshalb – wie Stavenhagen – großzügiger verfahren. Die Amnestie soll “ohne Ansehen der Herkunft” (Stavenhagen) gelten, das Kriterium für die Abgrenzung heißt “spaltungsbedingte Vergehen” (Schäuble).
Ein paar Ausnahmen haben auch die Straffreiheitsbefürworter vorgesehen. “Auf gar keinen Fall”, so Stavenhagen, soll Ex-Verfassungsschützer Hansjoachim Tiedge, der sich in die DDR absetzte, davon profitieren, “weil er durch seinen Verrat andere buchstäblich ans Messer geliefert hat”. Tiedge hatte nach seiner Flucht 1985 dem MfS Namen von Agenten preisgegeben. Einer von ihnen kam im Gefängnis ums Leben.
Gern möchten die Bonner auch den früheren DDR-Spionage-Chef Markus Wolf zur Verantwortung ziehen. Aber der einschlägige Vorwurf geheimdienstlicher Agententätigkeit nach Paragraph 99 des Strafgesetzbuchs fiele auch für Wolf unter ein Straffreiheitsgesetz. Weitergehende Taten, so die Verschleppung von Menschen, sind ihm bislang nicht nachzuweisen; ob er von der Aufnahme der westdeutschen Terroristen in sein Land wußte (siehe Seite 82), ist umstritten.
Zu den “spaltungsbedingten Vergehen” zählt Stavenhagen auch die Aktivitäten der “zigtausend kleinen Stasi-Mitarbeiter”, die Nachbarn bespitzelten, Briefe öffneten, Telefone anzapften und acht Millionen Akten anlegten.
Während der gigantische Stasi-Apparat als Teil des politischen DDR-Systems legal arbeitete, sind solche Methoden nach den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen strafbar. Der Paragraph 241 a des Strafgesetzbuchs wurde sogar eigens geschaffen, um Denunziationen, zumal in der DDR, zu ahnden.
Selbst den Regierungsplanern erscheint es “problematisch” (Härdtl), das westdeutsche Strafrecht rückwirkend auf die DDR auszudehnen. Unbehagen beschleicht sie bei der Vorstellung, daß dem Stasi-Mann, der nur als Rädchen einer Unterdrückungsmaschinerie funktionierte, nach der Einheit der Prozeß gemacht wird – ein Verstoß gerade gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz nulla poena sine lege (keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage).
Für die Mitläufer des einstigen SED-Regimes müsse ein “großer historischer Kompromiß” gefunden werden, fordert deshalb der SPD-Abgeordnete Willfried Penner: “Wir können nicht Millionen ausstoßen aus der Gesellschaft, das sagen auch viele in der DDR, und uns fehlt ein Stück moralischer Autorität, um da den Zeigefinger zu erheben.”
Freilich herrscht Einvernehmen zwischen Regierung und Opposition, daß ein solches Angebot zu innerem Frieden nicht gelten dürfe bei schweren Straftaten wie dem Todesschuß oder Folter im Gefängnis. Jeder einzelne müsse individuell zur Verantwortung gezogen werden, so die Ansicht der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Herta Däubler-Gmelin, “sonst hat das Auswirkungen auf das Rechtsgefühl der Leute hier und drüben”.
Dabei ist den Bonnern durchaus geläufig, daß etwa Aufseher in DDR-Gefängnissen selbst bei Mißhandlungen streng nach zumindest ungeschriebener Vorschrift handelten. Sie wissen, daß Grenzsoldaten nach einem DDR-Gesetz von 1982 auch mit der Waffe die Grenze zu schützen hatten und als “äußerste Maßnahme” auf Flüchtlinge schießen durften. Mit diesem Hinweis läßt sich nach herrschender politischer Lehre Straffreiheit für Grenzschützer nicht rechtfertigen, er könnte allenfalls bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Womöglich mag auch bei einzelnen, die im Glauben an die Nützlichkeit der Mauer handelten, ein Unrechtsbewußtsein fehlen, was ebenfalls zum Freispruch führen würde.
Die Sorge allerdings, daß die Kleinen gehängt werden, die Großen im Altersheim ungestört ihren Lebensabend verbringen dürfen, plagt selbst die strengsten Hüter westdeutscher Moral. Deshalb sollen die politisch Verantwortlichen als Mittäter oder Anstifter vor Gericht – “die ganze Kette”, so FDP-MdB Wolfgang Lüder, “bis hinauf zu Honecker”.
Er ahnt, wie kühn seine Annahme ist.
Für den Fall, daß am Ende wirklich “nur die Kleinen gehängt werden”, empfiehlt Lüder, daß nach der Verurteilung Gnade vor Recht ergehen solle.
Die Bundesregierung läßt im Vorgriff auf eine Amnestie bereits Gnade walten – jedenfalls vorläufig. Stasi-Kundschafter in Ministerien und Parteien, deren Namen inzwischen dank der Überläufer enttarnt sind, dürfen einstweilen ungestört weiterarbeiten; so beschloß es eine Geheimdienstrunde im Kanzleramt. Sie sollten sich allerdings auf Kündigung, Strafversetzung oder – wie im Falle des angeblich namentlich bekannten Bonner Staatssekretärs – den einstweiligen Ruhestand vorbereiten.
Grund für die Milde: Weiteren Schaden können die Altspione nicht anrichten.