
Straftaten gegen das Leben: „Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschussdienst zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens ausgeschlossen erscheint.
Hier ist die Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht vom 15.6.2012 zu sehen: Verletzung von Art 1 Absatz 1 Grundgesetz durch die Berliner Justiz: Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Kammergericht und Rehabilitierungskammer: https://adamlauks.wordpress.com/2011/02/01/ubereinkommen-gegen-folter-und-andere-grausameunmenschliche-oder-erniedrigende-behandlung-oder-strafe/
Das Gezerre um die Aufnahme in das StGB ist schrecklich. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Man will sich meiner Ansicht damit herausreden, es war ein anderes Land – das seine eigenen Gesetze – hatte. Zu guter Letzt kommt es noch so weit, daß es heißen wird „Was wollen Sie eigentlich? Sie leben ja noch.“ Und Sie wußten doch was Ihnen blühen kann, wenn Sie sich gegen das Gesetz verhalten. Alles kann so ausgelegt werden, daß ja niemand schuldig gemacht werden kann. Abfinden kann man sich damit schlecht.
Gefällt mirGefällt mir