Die vier Seiten stammen aus dem Bestand des Bundesarchiv wo die unter Archivnummer 2980 und Bestandsnummer DP 2 archiviert ist unter Akte des Obersten Gerichtes zu Causa Adam Lauks. Die Akteneinsicht fand 2006 und letztmalig 2018.
Das letzte Mal war auch Dr Klaus Bästlein dabei der meine Genähmigung etrhielt die Akte als Beispiel für Führung und Regie eines politischen Prozesses der Berliner Justiz in der Zeitschrift NEUE Justiz zu publizieren. Er bezahlte CD mit eingescannten Akten aus eigener Tasche 253 € und war bereit ein Gutachten als Volljurist und Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen für die Rehabilitierungskammer des Landgerichtes Berlin zu fertigen, wofür er von mir den Auftrag erhielt. Als mein diesbezüglicher Vorschlag durch das LG auch Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, vorherige Polizeipräsidentin Berlins erreichte, erhielt Dr. Klaus Bästlein Vorladung der Margarete Koppers die ihm befahl jeglichen weiteren Kontakt zu mir zu vermeiden. Mein „Freund“ rief nie wieder an, und gab mir die CD und alle meine Akte nie zurück.
Die Akte des Bundesarchivs wurden zu Margarete Koppers geschickt mit der Bitte um Stellungnahme. Die Generalstaatsanwältin ignorierte die Akte aus dem Bundesarchiv- erwähnte die nicht Mal“!? – und empfahl: „Den Zweitantrag zurückzuweisen“ Sie wußte nicht dass es sich dabei um meinen Drittantrag auf Rehabilitierung – Aufhebung des politischen Urteil gehandelt hatte.
Soviel zu Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat seit der Verbrüderung der Justiz unseres Rechtsstaates mit der STAS-Justiz des Unrechtsstaates DDR 1991.
Die ganze Wahrheit liegt im Bundesarchiv das BStU am 17.6.2021 enterte und das Bundes-archivgesetz mit dem StUG außer Kraft gesetzt hatte, in den 8 500 S. des BV 001488/92Z die mir ohne Begründung nicht gezeigt werden durften.
Blatt d. A. 35 2 OSB 4/83
Blatt d. A. 36 2 OSB 4/83
Ich habe den Beschluß des Obersten Gerichtes der DDR niemals zu sehen bekommen