03.01. 2025 Aktuell
Aus der Anlage K-5 des Klägers Hans Detlef Heinrich aus 24955 Harrislee, Süderstraße 65 – Antwort der BStU Außenstelle Rostock vom 04.02.2020 geht eindeutig hervor, dass im Behördenvorgang zum Antrag auf Akteneinsicht des Hans Detlef Heinrich, geboren am 21.05.1956 BV 000795/19R keine gesammelten personen-bezogenen Unterlagen gäbe und folglich kann es auch „keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst vorliegen“ für Hans Detlef Heinrich geben.
Dafür dass der Jungrichter Fendt die Anlage K 5 fortan als „Persilschein“ wertet, muß er entweder vom Kläger Hans Detlef Heinrich ordentlichen Geldbetrag bekommen haben oder eine Weisung von Vorgesetzten -Direktor Stefan Wolf erhalten, oder von jemandem der noch höher sitzt!??

„Hauptmann von Köpenick“ aus Stralsund… der am, 11.11.1989 nach Schleswig Holstein emigrierte um in seinem neuen Einsatzgebiet eingesetzt zu werden als Oberstltnt. des MfS auf Weisung Erich Mielkes.

Vielkläger -Emigrant mit seiner neuen Identität Hans wurde hinzugefügt und PKZ wurde geändert mit neuem Geburtsdatum.
Mit falscher Identität fing er die Vieklägerei an; einen Hans Detlef heinrich wurde qweder in der DDR noch im Westen je geboren. – „Hauptmann von Köpeniock fickte sie alle in der Justiz und in den Behörden in Schleswig Holstein, Mielke wäre stolz gewesen

Wer aus den Außenstelle Rostock oder aus der Zentrale der BStU Berlin übersandte dem Kläger Hans Detlef Heinrich Kopien von angeblich die kompletten von Stasi gesammelten Unterlagen des OSL HEINRICH, Detlef, MAD der NVA der HA I 97;10;00 und auf welchen Antrag auf AES!?
“ Ferner übersandte der BStU dem Verfügungskläger ( Hans Detlef Heinrich* ) seine kompletten von der Stasi gesammelten personenbezogenen Unterlagen ( siehe Anlage K 7, Bl.50-176 d.A.; nachfolgend „Stasi-Akte“). Auf den Inhalt der ( vom Kläger Hans Detlef Heinrich durch zuvorkommende Mittäterschaft der BStU – Außenstelle Rostock /und BStU Berlin? / unaufgefordert 2019 herbeiorganisierten und manipulierten, vorgelegten Kopien der Akte des OSL HEINRICH, Detlef HA I des MfS* ) den Inhalt der Stasi-Akte wird an dieser Seite vollumfänglich Bezug genommen.“
Folglich handelt sich bei dem dem Richter Fendt in der Verhand-lung vorgelegtem Konvolut cca 10 cm stark, um Kopien der „Stasi-Akte“ nicht nur um kompletten von der Stasi zur Hans Detlef Heinrich ( Kläger !!!) gesammelten personenbezogenen Unterlagen sondern um Kopien aus der Akte des Oberstleutnant HEINRICH Detlef, geboren 01.05.1956 in Stralsund!
„Diese beiden Sätze werden wie folgt korrigiert:
„Ferner übersandte der BStU ( Berlin oder Außenstelle Rostock!? * ) dem Kläger ( Hans Detlef Heinrich, den es in der DDR nie gab* ) die auf den ersten beiden Seiten der Anlage K7 näher bezeichneten von der Stasi gesammelten personenbezogenen Unterlagen. Der Kläger ( Hans Detlef Heinrich* ) brachte seinerseits daraus die als Anlage K 7 zusammengefassten Unterlagen in das Verfahren ein ( siehe Anlagen K 7; Bl.50-176 d. A.; nachfolgend “ Stasi-Akte“ ). Auf den Inhalt der Stasi-Akte wird an dieser Seite vollumfänglich Bezug genommen.“
Die Adresse ist falsch – irreführend. DA wohnt Heinrich Hans Detlef und nicht ein Heinrich Detlef.
Se Präsident des Landgerichtes Flensburg ließ, auf Anfrage von UIPRE bzw. Medienreport nach einer Stellungnahme des Gerichts zum Zivilprozess 7 O 140/20 ein 70 Seitiges Statement veröffentlichen – im Internet zugänglich. Wie oft er darin das Wort UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG vorkommen ließ, habe ich nicht gezählt.
Ich sprach lange mit dem Dr. Volker Höffer – BStU – Außenstelle Rostock – inzwischen Teil des Bundesarchiv und der beteuerte mir gegenüber, dass seine Behörde laut StUG keine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNGEN ausstellen darf.
Der Antragsteller erhalte nur schriftliche Mitteilung ob MfS zu seiner Person Akte angelegt hatte oder nicht. Statt einer Benachrichtigung erhielt der Kläger Hans Detlef Heinrich nach seinem ausdrücklichen Wunsch das Schreiben vom 4.2.2019.
Im April 2019 erhielt er die Vorladung des MdI von Schleswig Holstein zwecks Klärung eines Sachverhaltes.
„Sehr geehrter Herr Heinrich,
( zutreffend wäre: Sehr geehrter Genosse Oberstleutnant Heinrich! )
„auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bestätige ich Ihnen„:…. Ergo es wurde keine Akteneinsicht begehrt, kein Identitätsnachweis vorgelegt, und trotzdem wurde ein ( Behörden-vorgang ) BV 000795/19R eröffnet? Nach 4 monatigen Recherche im Restarchiven der BStU wurde keine Akte auf den Namen Hans Detlef Heinrich gefunden?
Im April 2019 kam die Vorladung zur Vernehmung bei MdI Schleswig Holstein zwecks Klärung eine Sachverhaltes – DIESES HIER:
Warum reichte Hans Detlef Heinrich nicht die Klage gegen UOKG ein nach der Vernehmung im April 2019, sond. vs Junge Olaf erst am 25.3.23!?
Einigkeit, Recht und Freiheit….! oder Deutschland, Deutschland…!
Die Zivilsachen Heinrich, Detlef ( Hans* ) gegen Lothar Tiedtke von Koß ( 7 O 140/20 ) – Folteropfer der STASI – Psychiatrisierung – Autor; Olaf Junge Verleger des Buches MUNDTOT?, und Adam Lauks Opfer eines politisch-operativen Prozesses der Stasi-Justiz der DDR und ungesühntes Folteropfer der STASI Folterknechte und IMS Ärzte, Mitglied der Vereinig-ung für Operative Aufklärung, Blogger ( http://www.adamlauks.com ) und Journalist
So läuft das bei der NEUEN JUSTIZ Deutschlands seit der Wiedervereinigung mit der DDR Stasi – Justiz seit 1991/1992 – seit der durchgeführten Umschulung der ehemaligen DDR Juristen, Richter, Staatsanwälte – zum Teil an der Stasi – Jura Fakultät des MfS Golm bei Potsdam promoviert und doktoriert.
Seit der Kaltamnestie des BGH gilt es: ALLES FÜR DEN SCHUTZ den von Kohl und Schäuble ÜBERNOMMENNEN 22.000 OFFIZIERE des MfS aus den HA IX; HA VII; HA VII/8 und DDR ZOLLVERWALTUNG.
Der emigrierte Oberstleutnant der HA I aus der Diensteinheit 97 01 00 – Zentralstelle HEINRICH, DETLEF geboren 01.05.1956 fiel nicht unter diesen Schutz – um seinen Schutz vor Enttarnung und Aufdeckung seiner wahrer Identität ist die Justiz in Flensburg und womöglich von Schleswig Holstein rechtbeugerisch und ev. im laufenden Strafprozess am Amtsgericht Hamburg 241 Cs 106/23 7101 Js 1014/22 im Einsatz.
AUDIATUR ET ALTERA PARS & SAPERE AUDE Richterin am Amtsgericht Hamburg Werte Frau Mengel!
mit Kommentar des gefolterten politischen Gefangenen und zum STASI- Feind gemachten Folteropfer – Adam Lauks: Aufklärung mit WAHRHEITEN

Die vom Beklagten Verleger Olaf Junge über den Kläger Phantom Hans Detlef Heinrich alias HEINRICH DETLEF streitgegenständlichen Aussagen entsprechen der Wahrheit.
Die vom Kläger Hans Detlef Heinrich in seiner eidesstattlichen Erklärung getätigten Äußerungen tun dies hingegen in weiten Teilen nicht! – keine seiner abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen beginnt nicht mit: Ich, Hans Detlef Heinrich…. und endete nicht mit einer entsprechenden Unterschrift.
Blatt der BStU 000075
VORAUSMELDUNG / MELDUNG / SACHVERHALT / MBO
Es war ein klassisches Hochverrat eines Oberstleutnants der Hauptabteilung I des MfS vom MAD militärischen Abschirmdienst der NVA ( Diensteinheit 97 01 00 – Zentralstelle dem Mielke unterstellt b) Bei solchen Fällen galt „Kurzer Prozess – erschießen“Diese Aktenkopie ist kann weder in einem Zivilprozess noch in einem Strafprozess als Beweis vorgelegt und gewertet werden – weil in den Händen des Spender – in diesem Falle Kläger Hans Detlef Heinrich manipulierbar. Besonders entstammt die nicht dem IM Vorlauf „Detlef“ die Kläger in 7 O 140/20 unaufgefordert und unnötig herbeiorganisiert hatte um die in der Verhandlung dem Richter Fend vorzulegen.
Blatt 10 der Akte des Amtsgericht Hamburg
Blatt 11 der Akte des Amtsgericht Hamburg
„2. Soweit der Kläger eidesstattlich erklärt, er hätte… Tatsächlich ist der HEINRICH, Detlef gleich drei Mal – nämlich am 15.08.,am o3.10. und am 12.11.1984 – unentschuldigt und ohne vorige Absage nicht zu Terminen ( „Treffs“ „Kontaktgespräche“* ) mit dem MfS ( aus der Kreisdienststelle Stralsund* ) erschienen.“
Beweis:
Beweis
Es scheint, als wäre sich der Kläger der Gunst des MfS so sicher gewesen, dass es eben gerade nicht „selbstverständlich“ für Ihn wart diesen „Vorladungen“ ( vereinbarten Treffs* ) nachzukommen. ( seit 1982 ist er im Range eines Oberstleutnants der Sicherheitsbeauftragte als Brandschutzinsapektor getarnt im Grenzhafen von Stralsund * )
„Der Kandidat Heinrich Detlef erklärte von sich aus, daß er in ca 2 Wochen über seine genaueren Erkenntnisse ( die er erst sammeln muß* ) berichten könne, da er einschätzt, daß dieses das MfS interessieren müßte.“
Genosse Oberstleutnant wollte vermutlich wissen was über seine ( am 15.9.1989 versuchte Republikflucht über Ungarn nach Österreich ) im Archiv des MfS aufbewahrt wurde. Er stellte einen Antrag bzw. ließ sich die Akten seiner mitreisenden Freundin – als Akte Dritter – von der Außenstelle BStU Rostock kommen lassen, die Zivilkammernm 7; 8 und 12 obwohl vorliegend nicht als Beweise werten konnten und nicht als Blatt der Akte in die Prozessakte weder als Beiakte noch als Einzelblätter weder Aufgenommen noch erwähnt haben.
Dass die Staatsanwaltschaft Flensburg nach den abgeschlossenen Ermittlungen in 107 Js 93332/22 – obwohl nur Kopien – nicht an das Amtsgericht Hamburg mitgeschickt hatte, und somit der dortigen Staatsanwaltschaft und somit der Richterin Mengel und der Amtsanwältin Wilhelmi absichtlich vorenthalten. Die Akten beinhalten Indizien über die wahre Identität des Klägers Hans Detlef Heinrich, vor seiner Emigration in den Westen am 11.11.89; womöglich war er vom MfS geschickt oder vom MFS Netzwerk in Schleswig Holstein angefordert um dort eingesetzt zu werden?!?
Kopie der Akte: BStU 000077 ist unterdrückt bei Hans Detlef Heinrich oder BStU selbst?




































Offensichtlich wird im oben genannten Strafprozess der DDR Diktatur der Täter durch die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in allen Punkten geschützt! Die Verurteilung des Autors von: Mundtot, Lothar Tiedtke war durch die Demokratie Deutschlands bereits nach ein paar Wochen besiegelt! Ihm wurde kein persönliches Rederecht eingeräumt! Der Täter im Strafprozess hat eine falsche eidesstattliche Versicherung, Prozessbetrug und Urkundenfälschung begangen! Rechtsstaatliche Gerichte von Schleswig-Holstein können oder wollen den Oberstleutnant der Staatssicherheit nicht verurteilen! Das BSTU Gesetz wurde für die DDR Opfer 1991 geschaffen! Die Täter sind laut Gesetz zu verurteilen! Ich werde von den Diktatur-Tätern seit über 30 Jahren verfolgt, der Rechtsstaat schaut bei der Verfolgung zu. Hilfe bekommen die Täter, die Opfer nicht! Wir DDR Opfer wurden gefoltert in der DDR Diktatur! Auch in der Demokratie werden wir weiter durch psychische Folter so lange bearbeitet, bis wir erneut zusammen brechen! Ein Ergebnis der gemeinsamen Zusammenarbeit von Staatssicherheit und heutigem Bundesnachrichtendienst!