Das Kammergericht räumte dem neuen Anwalt des Helfershelfer der Staatssicherheit Zahnarzt aus Cottbus und Lünen Dr. Dittmar May eine Fristverlängerung um zu meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe am Kammergericht Berlin – bis zum 11.0ß7.2022.
Es ist seltsam dass die erste Kanzlei vom Ku -Damm Mandat niedergelegt hatte. Etwa nicht weil ich dem RA Alexander Hülsmann am Ende der Verhandlung angeboten vor drei Richtern: Sie können mich im Arsche lecken“ !?
Ehemalige „politische“ aus Cottbus, SG- Arzt hatte eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben:
„Wie bei Ortlepp durfte ich auch bei ihm höchstens diagnostizieren, nicht behandeln.„
Im Zuchthaus Berlin Rummelsburg hatte er mich sehr wohl behandelt, als Zahnarzt und sonst auch als geschätzte Mitarbeiter des IMS „Nagel“ – ChA des MED-Dienstes MR OSL Dr. Erhard Zels der ihn sogar als Kollege oft ansprach. An einem Tag war ich bei Dr. May in Behandlung, dafür ist Ilija Jovanovski der Zeuge. Wir waren die einzige Wartende; an jenem Tag hat Dr. May dem Jugoslawen auf einmal 6 Zähne gezogen und ihn als arbeitsfähig zur Arbeit geschickt. Die ganzer Schicht legte die Arbeit nieder…
Das Kammergericht müsste für die Wahrheitsfindung gesetzlich verpflichtet sein und dazu die IMS Akte Dr. Zels ( alias IMS „Nagel“) so wie seinen direkten Vorgesetzten beim MdI Leiter der MED-Dienste der Verwaltung Strafvollzug MUDr. Peter Janata alias IMS „Pit“ und die 10501 Akte Des Behördenvorgangs 001488/92Z des Folteropfers Adam Lauks.
Zweite Instanz : – Kammergericht Berlin Elßholzstrasse 66, 10781 Berlin
10 U 59/22
PKH – Antrag

Das ist eine Lüge -. falsche Tatsachenbehandlung, der eigentliche Hauptpunkt dieses Rechtsstreits. Natürlich hatte er mich als Zahnarzt behandelt, den Einlauf am 23.2.1983 verpasst, Sitzbäder eingelassen und mir vom, IMS „Nagel“ verordneten Medikamenten verabreicht, darunter auch Abführmittel aller Coloeurs, bis zu meiner Verlegung in die STASI-U-Haft „Beethoven Diele“ in Leipzig Im Januar 1983.
Anlage B28
Anlage B29
Anlage B30
Ich schickte vollständigkeitshalber die obige E-Mail noch Mal an Dr. Dittmar May damit er begreift, dass er mit den Absonderungen in seinem Buch niemals eine Zeitzeugenschaft abgelegt hatte sondern nur dem MfS und seinen Schergen eines entlastendes Zeugnis abgegeben hast.
Von: Lauksde@gmx.net
An: info@dres-may-holtmann.de
Betreff: Fw:
Von: Lauksde@gmx.net
An: info@dres-may-holtmann.de
Betreff: Kein Betreff
Schlimmer als die Hauptamtliche Offiziere des MfS, waren ihre Spitzel und IM, aber das aber die schlimmsten und bösesten waren die IMS Ärzte die in der HA VII/5 erfasst wurden, und deren Befehle hast Du anstandslos ausgeführt, um nur nicht alle vier Jahre abmachen zu müssen! Deine und Schmidts Zelle war eigentlich ein Doppelbettzimmer in einem drei Sterne Hotell. Ihr beide wart den ganzen Tag nicht unterm Verschluss und konntest an jede Zellentür ran um abzuspulen, abzuschöpfen.
Seltsam ist dass DU Zugang zur Zels IM A Akte mit der Signatur 806/83 bekommen hattest und daraus Akte aus dem Zusammen-hang gefgriffen dem Gericht präsentierst?
Hast Du auf dem Blatt BStU 000311 ( B28) den Namen Deines Freundes der in deine Fluchtpläne eingeweiht war und des Haus-arbeiters, selbst geschwärzt?
Wir sehen nichts aus Deiner Akte aus der Zeit vor der Flucht im Armeefahrzeug, darin muss die Meldung zu finden sein, woher der Verrat kam, den Russen müssen von jemandem den sicheren Tipp erhalten haben, weil die öffnen kein amerikanisches Fahrzeug oh-ne 100% Sicherheit, dass sich darin Republikflüchtlinge befinden.
So wie der Schmidts Bericht über Dich in der anscheinend umfan-greichen Akte des IMS „Nagels“ könntenm in der Zels Akte auch Deine Berichte sein. Von dem Radtke und Zels als „Kollege“ ange-sprochen zu werden ging´s bei Dir runter wie Öl. Wo ist die Akte über Dein Entlassungsgespräch? etc. etc.
May Du warst nur einer von 33.000 die wie Schweine oder Rinder zum Stückpreis an den Westen für MfS und BND einträglich verka-uft wurden, aber nicht alle 33.000 hatten freiwillig gedienert wie Du bei den Staatsfeinden der Bundesrepublik.
Darin bist Du eine käufliche Ausnahme die bereit war auch über meine Leiche zu gehen.
Im Anhang der ( erste ) Befund Deines Kollegen Zels in dem die Leberwerte, die Du mir bis heute nicht deuten wolltest als unauffällig eingeschätzt wurden.
Am 18.4.83 sind die dann pathologisch nach dem die zwi-schendurch auch als „erhöht“ galten.
Letzter Angriff der Stasi-Ratte vor dem Prozess
Kurz vor der heutigen Verhandlung flatterte dem Landgericht und mir sein (? ) Schriftstück des Staranwältchen Hülsmann bei der RA Kanzlei des Richter RA Prof. Dr. Weberling ein. Auch das Gericht hatte kaum Zeit es sich gänzlich einzuziehen. Deshalbmein Kommentar damit sich Jüngelchen Hülsmann uns Kostprobe seines Wissens und Könnens in der nächsten Stellungnahgme absondert – deshalb auch die Antwort zwischen den Zeilen.
Zum zweiten Absatz von Hülsmann verlor das Gericht kein einziges Wort. Offensichtlich wußte das Gericht wer IM des MfS war – mit oder ohne Verpflichungserklärung. Dr. May wurde IMS Helfer des MfS.
Anlage B 22
wurde vom Gericht nicht ansatzweise behandelt, obwohl das ein wiederaufnahmefähiges Verfahren bleibt.
Die StA Berlin hatte die Aufgabe den OSL OMR Dr.erhard Zels alias IMS „Nagel“ vor Strafe zu schützen und verletzte dabei absichtlich die Aufklärungspflicht; weil der ChA des MED – Dienstes in der StVE Berlin Rummelsburg Haus 8, vor der Wende in B-Kader des MfS aufgerückt war und wurde Kandidat für den zukünftiogen Polizeipräsidenten in Ost-berlin. Womit hatte er das blos verdient?
Wohlwollende, oberflächliche Beschuldigtenvernehmung den man zum Zeugen machte 76 Js 1792/93
Das der Beklagte zu 1 sich besser erinnern kann in dem er sich über die Verletzung der Darmwand äußert bestätigt die Nähe zum IMS „Nagel“ und Teilnahme an seiner operativen Tätigkeit ; die Anrede mit „Kollege“ seitens Zels und Radtke läßt über seinen Status im Haus 8 schließen wo er als Mitglied des Personals wurde?
Die mieserable bzw. mangelhafte Recherche im vom Hülsman /Dr. May kan als Versuch gedeutet werden ,die evtl. Leser oder Interessierten vor akriebischer Recherche im http://www.adamlauks.com Er präsentiert mangelhafte Screenshots damit die Leser den Blog-beitrag nicht anklicken könmnen!?
In dem er er auf der Seite 5 des Vortrag Rechtsanwältchen Hülsmann schreibt: „In einem Beitrag auf seinem Blog ( den er natürlich nicht lociert – genau benennt mit dem Titel oder mit dem Link zum Browser ) vom 29.01.2015 hatte der Kläger demgegenüber noch behauptet, ein Einlauf vor seiner Operation sei durch eine „Schwester (Hauptmeisterin)“ durchgeführt worden.“
Und noch weiter im Verlauf dieses Meisterwerks steht:
„Am Abend ( 15.9.82!* ), vor der OP bekam ich eine Tablette ( Abführmittel ). Am Donnerstagmorgen ( am 16.,9.82!* ) war ich dran – es musste ein Einlauf gemacht werden, das geschah unfachmännisch. Die Schwester ( Hauptmeisterin war in Zeitnot.“ Meine Bitte nach Wiederholung lehnte sie schroff ab…
Konnte oder wollte Hülsmann nicht erkennen dass es sich hier um die Vorbereitung zu einer OP ( am 16.9.82 ) im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf handelt die mit Vorbereitung für eine Untersuchung am 24.2.83 beim Professor der Gastroente-rologie der Berliner Charite handelt?
Ich muss nicht ein Rechtsanwalt sein um die Absicht mich als Lügner darzustellen was nur einen Zweck hatte: zu beweisen dass Herren SG-Ärzte Dr. May und Dr. Schmidt den Einlauf niocht durchgefürt hatten, bzw. die Falschbehauptung des Dr.May – er durfte mich nicht behandeln, nur diagnostizieren – als Wahrheit dem Gericht aufzuzwingen, und mich als Lügner dem Gericht vorzuführen.
Als Beweis bietet der den Richten seine Anlage B 23 hier ist die:
So dem Gericht vorgelegt ging ewr davon aus dass Gericht eine Lupe brauchen wird und sich die Richter in der kurzen Zeit bis zur Verhandlung seine Anlage B 23 nicht mehr anschauen werden.
Dabei hätte er aus Respect zum Gericht den drei Richtern die Abschrift die STASI selbst verfertigt hatte vorlegen können? Damit der Leser erkennen kann was schief gelaufen war bei der absichtlich verpfuschten Operation am 16.9.82 im Haftkrankenhaus Leipzig ( im Knastjargon hieß es Schlachthaus von Meusdorf ) presentiere ich ddie Abschrift meiner Schilderung am Tage 23.10.82 nach der Rückkehr von drei Wöchigen Reise von Leipzig bis KJönigs Wusterhausen. Ichwandte mich an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin – DDR.

Die laufenden Nummern hatte der Leiter der MED-Dienste des MdI der DDR, Generealmajor Prof Dr sc.med. OMR Kelch angebracht, oder sein Untergebener, gerade einen Monat auf neuen Poste, Leitzer der ambulanten und stationären MED-Dienste der Verwaltung Strafvollzug der DDR – ehemalige Anstaltsarzt des Frauengefängnisses Hoheneck MUDr. Peter Janata alias IMS „Pit“. Sie kamen dann am 25.11.1982 sogar in die U-Haft Königs Wusterhausen um „meine Eingabe“ zu bearbeiten. Ich wies die daraufhin dass es sich lediglich um Schilderung oder Bericht über die Vorkommnisse in Leipzig Meusdorf, danach in Dresden und Magdeburtf (unterwegs ) handelte – keine Eingabe.
Unter der Markierung 7. ist der Sachverhalt den Hülsmann gegriffen hatte mich als Lügner zu entlarven. Angeheuerte und stasimäßig instruierter Anfänger versucht weiter mich zu diffa-mieren – das kann er nicht – DIE WAHRHEIT ist mein – wenn er im weiteren Verlauf scvhreibt:
In einem Blogbeitrag vom 02.12.2012 ( welchem?* ) schrieb der Kläger ferner, die ( für den 24.2.83 Untersuchung ) Recktoskopie und die Vorbereitung hierauf habe in der Charite, nicht in der Haftanstalt Rummelsburg stattgefunden. Er schrieb:
„10.2.83 Aufnahme im ( Haus 8 ) MED-Punkt bei IM NAGEL ( IMS „Nagel ) OSL Zels. Am 22.2.83. Vorbereitung für der Recktoskopie in der Charite.“
DIE WAHRHEIT und Vernehmung des Dr. Erhard J Zels OMR
RA Hülsmann greift den Bericht des IMS „Nagel“ aus dem obiogen Beitrag – wäre niucht so0 schlimm- aber dass er den Richtern den Blogbeitrag so unleserlich präsentioert und absichtlich das Datum an dem der Bericht geschrieben wurde fast völlig verschleiert ist „stasilikle“. Geschrieben wurde ein Bericht erst am 30.3.1983 für die gewaltsam und un-fachmännisch durchgeführte Recktoskopie im Haus 8 des Zuchthauses Bln.Rummelsburg bei der zwei Blutgefäße durchtrennt wurden.
Nach dem er den Sphinkter verletzte und zwei Venen in der Darmwand durchtrennte( Kolateralschaden oder Absicht? ) zog er den OLYMPUS 3000 Blut überdeckt raus, und wischte das Blut mit Mull ab. „Es ist alles OK.“ Diese Inspektion bezeichnete er als „Unauffällig“
Die vorsitzende Richterin mußte das Husmännchen eingehend belehren was der zweite Satz bedeutet, bzw. wie der zu verstehen sei. Sie sagte ihm deutlich dass er den Satz nicht richtig verstanden hatte und somit auch falsche Tatsachenbehauptung „erarbeitet“ hatte.
“ Herr Rechtsanwalt das ist eindeutiug zu verstehen, dass die Vorbereitung ( Einlauf ) für eine Recktoskopie in der Charite, im MED-Punkt der Haftanstalt Rummelsburg stattge-funden hatte.“
Hausmann blieb bei seiner Version, weil nach seinem Konstrukt Dr.Schmidt und Dr. May den Einlauf ( in der Charite ) gar nicht durchgeführt haben konnten. Er wir in seinem vom Gericht angeordneten Schriftsatz binnen 2 Wochen, vermutlich versuchen die Richterin zurecht zu weisen, damit sie denkt was er denkt.
Dass ein Einlauf schon durch den Einsatz von zwei SG Ärzte als eine Behandlung gilt, konnte der Kleinwüchsige nicht schnallen – nicht dass er es besser wüsste, das wurde ihm aus der Umgebung des Helfershelfer der STASI angewiesen, Dr. Mays Lüge durchzu-drücken. War dem RA Hülsmann deswegen Hinzuziehung des SG Arzt Dr. Schmidt nicht recht, weil er keinme Zeit hatte die Aussage des IM Vorlauf „Peter“ der Lüge des Dr. May anzupassen.
Da sind wir in medias res der ganzen Schreiberei der Ge-genseite, denn wenn es richtig sei, dass der Einlauf der beiden SG Ärzte sehr wohl eine Behandlung war, dann hat der Beklagte ein richtiges Problem, weil er mir auch die Medikamente (die ganze Palette von Abführmitteln ) ab 1.12.82 bis in die zweite Hälfte Januar 1983 kredenzt hatte, die wegen konbtraindikatorischer Wirkung bei der mechanischen Behinderung im Enddarm zu den Pathologischen Leberwerten geführt hatte, zumal ich die statt dringenden OP seit 24.5.1982 täglich bekam bis zur OP im HKH Lpz. Meusdorf am 16.9.82 wonach die mir in der wichtigsten Phase nach der OP 9 TZage lang, obwohl angeordnet, absichtlich nicht verabreicht wurden. Das hatte der Dipl med Hauptmann Hoffmann verhindert. Was das als Folge haben muisste war vorher ausgerech-net. Deswegen störte den Drt. May meine Strafanzeige wegen Mord, weil er als Mittäter da stünde, sollte die StA einem Wiederaufnahmebegehr stattgeben und ewin Gutachten eines Facharztes beantragen.
Diese Möglichkeit wurde von der Vorsitzenden Richterin nicht weiter erörtert – und für Hülsmann und Dr. May war auch besser so. Somit hat sich der Beweis Anlage 22 des Hülsmann als Furz in den lauwarmen Ofen herausgestellt.
„Zels führte ( am 28.2.83 ) eine Mastdarm-Spiegelung durch und perforierte ihm dabei die Darmwand. Der Slowene interpretiert es ( wann und wo? ) als Absicht, doch soweit würde ich nicht gehen.“ Zitat aus dem Buch. Eine schützende falsce Tatsachenbehauptu-ng. Erst bei der Einsichnahme in meine herausgekämpfte Gesundheitsakte und Erzieherakte erfuhr ich was bei der Gewaltnotoperation am 27.7.83 gemacht wurde. Die IMS Ärzte der Station 115 C mußten auch ohne weisung des MfS die zweio offene, seit 28.2.83 blutende Venen verschließen; für die zuzüglich durchgeführte Einkerbung des Sphinkters muss es eine Weisung, ein Befehl gegeben haben, der in einem Maßnahmeplan zu finden sein müsste. Im Lehrbuch der für die Kaproktologie steht eindeutig, dass bei der Verschließung von zwei Blutgefäßen keine DSehnung odert Sphinktereinkerbung angebracht werden darf, wegen kontzraindikatorischen Wirkung mit verheerenden Folgen mit denen ich bis ans Lebensende leben muss.
Ergänzung des Folteropfers Adam Lauks vom 9.9.2021
Prozessbeobachter sind vom Folteropfer der STASI herzlichst eingeladen.
Replik des Beklagten Dr. D. May u.a. auf die REPLIK auf Klageerwiderung des Beklagten Dr. May. Richtlinie 1/76 des Minister Erich Mielke wird durch Alexander Hülsmann nun noch intensiver eingesetzt; es mutet an einen Operativ Vorgang „Merkur“ an !?

Aus seinem Hörbuch hat der Beklagte Helfershelfer der STASI Dr. Dir. May auch ohne Urteil oder Beschlusses des Landgericht Berlin seine Verleumdungen über den Kläger entfernt. Nanu? Warum eigentlich?
Der RA Alexander Hülsmann beanstandet selbst die Entscheidung des Gerichtes, weiß er nicht dass Prozesskostenhilfe eingeräumt wird wenn der Kläger Aussicht auf Erfolg hat?
WHOS `f…. RA Alexander Hülsmann? Jura im Potsdam soll er studiert haben, wo ist seine Vita?
Won welcher Erpressung, Drohungen und Nötigungen palavert hier der RA Alexander Hülsmann auf 21 Seiten? Hat die RA Kanzlei Mäger und Bernuth nicht schon eine Anzeige deswegen angesagt? Seltsam das die ausbleibt? Es bleibt dabei das Dr. May, der als politischer Gefangener den IMS „Nagel“ alias ChA OSL im SV Dr. Erhard Zels seit seiner Verlegung aus Cottbus freiwillig unterstützt hatte, in dem er Weisungen und Befehle des IMS „Nagel“ eines Mitarbeiters des MfS aus-geführt hatte. Wer laut StUG als Mitarbeiter des MfS zählt steht im § 18, mit oder ohne Verpflichtungserklärung; inoffiziell oder als Hauptamtlich er ist dabei unerheblich.
„Adam Lauks versucht Den Dr. May mit der hier erhobenen Klage zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen, in dem von ihm betriebenen Kampf um Anerkennung des ihm widerfahrenen Unrechts in der Haftanstalt ( StVE) Berlin ( Rummelsburg ). ein aus Sicht des Klägers gewünschtes Verhalten zu zeigen: Er soll wider besseren Wissens und Gewissens bestätigen (? ), das Mitarbeiter des Gefängnisses den Adam Lauks umzubringen versucht haben.“
Diese ungeheuerliche Verleugnung und Lüge, ja Diffamierung könnte man dem MfS zuschreiben – im Lügen waren die Mitarbeiter und aber auch ihre IM in Erfindung von Lügen, Legenden und Kombinationen nicht zu übertreffen.
Über die Mordversuche hatte ich niemals mit Dr. May weder in Haft noch in Freiheit in wenigen Telefonaten gesprochen.
In wessen Auftrag auch immer Hülsmann diese Lüge hier absondern wäre zu erforschen- hierzu stelle ich hiermit einen Beweisantrag.
Nach der 30 jährigen Aufarbeitung der Geschehnisse seit meiner Verbindung mit meiner Ex- Ehefrau Marlies Rummel, geschiedene Lauks seit September 1972 konnte ich aus den mir unvollständig vorliegenden Akten, und aus drei durch BStU genehmigten Forschungs-projekten schlussfolgern und je größer die Ablehnung der BStU und des Landgerichtes und LAGESO so wie Verwaltungsgerichte war, wage ich zu behaupten dass ich zwei Mordanschlägen entgangen bin. Der erste lief in Haft seit Mai 1982 und der zweite war nach der Vor-Vorzeitigen Entlassung am 29.10.1985 geplant und beide Versuche waren gescheitert.
Hierzu als Indizien:
Meine Ex-Gattin hatte sich gegenüber unserer besten Nachbarin Frau Tanja Pihler geäu-ssert: „Adam wird nie wieder nach Ljubljana kommen“ ( !? ) Bei einem Gespräch mit der Staatsanwältin Birgit Lohmann – Rosenbaum Ende November 82: „Frau Lauks, gedulden Sie sich noch ein wenig, die Verhandlung ist bald soweit und dann haben Sie ihn wieder“ Dieses überbrachte mir beim Sprecher die gute Schwägerin Frau Thea Mayer aus Blumenthal. Darauf angesprochen nach meiner Freilassung leugnete die Ex mit der Staatsanwältin je gesprochen zu haben. Unser gemeinsamer Kommilitone aus der Disco im Studentenwohnheim Biesdorf den ich wieder traf nach 25 Jahren teilte mir mit, das Marlies Rummel einmal in der Woche einem Major des MfS – HA VII als Leiterin der KOS ( Kommission für Ordnung und Sicherheit ) Bericht erstattete wer von den Studentinen mit Gaststudenten intime Beziehungen hat. Im Teil ihrer KKK Akte steht drin, dass sie eine auskunftsfreudige Person der K-1 gegenüber war.

Es war eine durchstochene Republikflucht des Ehepaares May, womöglich von dem Freund der Familie der in die Fluchtpläne eingeweiht war? und dadurch gewaltig beim MfS gepunktet hatte, so dass er ohne eingereichten genehmigten Besuchsantrages die Frau May anstandslos im Hoheneck besuchen kann ihr die Todesnachricht zu überbringen !?? Für wie dumm hält Dr. Mai die Leser seines Buches aber auch alle die diese Replik von ihm lesen?!?
Von 7 Jahren habe ich 3 Jahre und 4 Monate verbüßt -19.5.82 bis 29.10.85 – es war eine Vor-Vorzeitige Entlassung auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nicht des RA Dr. Friedrich Wolff. Warum RA Alexander Hülsmann dieses Dokument nicht aus der Akte der HA XVIII MfS 14236/85 entnahm?
Meine erpresste Selbstbezichtigung ( kein Geständnis! ) legte ich am 8. oder 9.6.82 ab. Bis dahin hat mir das MfS keine einzige Vorhaltung gemacht! Sie hatten NICHTS strafrechtlich Relevantes gegen mich. Danach „erarbeitete“ Kommissar Ehlert 20.830 Uhren von denen ich keine einzige in die DDR geschmuggelt hatte. Ehlert wurde von Kohl übernommen; ich fand ihn am Hauptzollamt Berlin, Mehringdamm 129 C. Der Antrag des Dr. Friedrich Wolff lautete: „Ich beantrage Freispruch mangels an Beweise; nichts von dem was die Staatsanwaltschaft vorgetragen hatte ist bewiesen… „
DAS VERHANDLUNGSPROTOKOLL – gefälscht und gesäubert
Weswegen ich verurteilt wurde und mein „Freund“ Slobodan Pavlović nicht – steht in dieser Akte des Generalstaatsanwalts und des Obersten Gerichtes der DDR; das sind Beweise und nicht was der Geheimdienstler Ulrich Schwarz in dem Artikel abgesondert hatte.
Politisch-operatives Urteil zu Adam Lauks Teil 1
Politisch-operatives Urteil zu Adam Lauks Teil 2
Apropos „Beweis“ – unautorisierte Veröffentlichung meines Int-erviews aus April 1986 dem Leiter des Ostberliner DPIEGEL-Büros. Herrn Ulrich Schwarz
bzw.:a) gescheiterter Kampf des Klägers um die Rehabilitierung
RA Alexander Hülsmann machte sich richtig Mühe bei der Suche nach „Beweisen“ und ließ sich das Herunterladen des Beweis entweder was kosten oder er kaufte sich das historische Exemplar vom 28.April1986. dabei hatte er das alles im folgenden Blogbeitrag entnehmen können:
SPIEGEL Berlin/DDR Ulrich Schwarz lügt als STASI – IM?
RA Alexander Hülsmann verwendet hier als Beweis ausgerechnet ein unautorisiertes Interview des SPIEGELS, bloß wir wissen nicht was damit bezweckt wurde? Diese Erklär-ung bleibt er uns schuldig.
Vielleicht zitiert er sein A 11 nicht mit obigem Link weil dort in der Übersetzung der slowenischen Studenten Zeitschrift alles steht, was ich auch Ulrich Schwarz erzählt hatte. Da kann man sehen was SPIEGEL alles verschwiegen und verschleiert hatte, bzw. nicht schreiben dürfte. Schon am 7.5.86 bringt die HA VI des MfS ihren STANDPUNKT zum Artikel des Ulrich Schwarz: „Aus dem Artikel ergeben sich aus der Sicht der HA VI keine offenen Probleme.“
Der Menschenhandel konnte weiter ohne Hemmnisse florieren zur Freude der der RA, der STASI und für BND fiel auch reichlich an Provision ab, von 3,5 Mrd. DM?
Blatt BStU 000136 der STASI Akte zu Lauks wurde unterdrückt.
Apropos: b) Kampf des Klägers um Anerkennung des ihm wider-fahrenen Unrecht
Wenn RA Alexander Hülsmann schreibt: „Von der Frage der Rehabilitierung zu trennen ist die Frage, was dem Kläger während seiner Haftzeit in der Haftanstalt Rummelsburg widerfahren ist. Der Kläger dort von dem Waschpersonal der Anstalt massiv“. mißhandelt (und gefoltert ?*).
Der Hülsmann müsste wissen, dass ohne Rehabilitierung und spätestens nach dem zweiten Beschluss des BGH Karlsruhe über den Wegfall von allen Rechtswidrigkeiten und Menschenrechtsverletzungen in Ermittlungsverfahren der DDR STASI-Justiz und deren Exekutive und Operativ Vorgängen des MfS keine Grundlage mehr gab die Anklage gegen 22000 zu erheben und Erfolg zu haben. Ich habe das damals nicht gewußt als ich als erster Flüchtling des Bürgerkrieges in Jugoslawien meine Familie nach Deutschland brachte.
Schreiben an Pastor Joachim Gauck
Blatt 55 der Akte eines Betroffenen/Opfer der STASI aus dem BV 1488/92Z
Dieses Schreiben war der Anlass meinen zweiten Kassationsantrag ( erste wurde vom MfS 1984 nicht an den RA Wolff weitergeleitet ! ) und ersten Rehabilitierungsantrag an das Landgericht Berlin zu stellen und auch die Strafanzeige gegen meine Folterer und Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel“ zu stellen.
„Wegen offensichtlicher Rechtsstaatswidrigkeit der Verurteilung ist die Eintragung nicht in das Bundeszentralregister übernommen worden.„
Das Aufgreifen des Thema unter b) des RA Alexander Hülsmann, das mit dem Streitgegenstand nichts zu tun hat, ließt sich wie Anschiss eines STASI IM´s. Dabei ist in meinem Blog mein Versuch Gerechtigkeit für politisch operatives Urteil und Mißhandlungen deutlich und bei den höchsten Stellen der nun gesamtdeutschen Justiz sachlich erfasst, dargestellt:
MEIN Kampf um Gerechtigkeit für das Erlittene durch STASI Justiz verhinderte BGH mit seinem Beschluss über den Wegfall von Rechtswidrigkeiten d. STASI Justiz
Dies ist ein aufnahmefähiges Verfahren der Staatsanwaltschaft II Berlin, als Ergebnis der Urkundenunterdrückung durch Joachim Gauck und den Beschluss des BGH.
Strafverfolgungsverhinderung im Ermittlungsver-fahren 76 Js 1792/93
Apropos : „Medizinische Betreuung von Adam Lauks nach Weisungen und Befehle des MfS“ in der StVE Berlin Rummelsburg vollstreckt durch ChA bMR Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel nebst MED-Personal unterstützt durch Strafgefangenen Ärzte Dr. Mai und Dr. Schmidt alias IM Vorlauf „Peter“. Die ZERV bestellte die G-Akte und E-Akte separat von einander (? ) Der KHK Jörs versuchte erst selbst die Akte auszuwerten. Er gab es beim Blatt 91-93 der Gesundheitsakte ( von über 250 Blatt ) auf, vermutlich nach dem zu den Vorkommnissen in der Spezial Strafvollzugsabteilung von Waldheim gelangte und die Schwere Körperverletzung vor sich hatte. Nach der telefonischen Absprache mit dem Staatsanwalt Trottmann wurde die Akte an die Staatsanwaltschaft II übersandt.
Blatt 88 des Ermittlungsverfahrens der ZERV 214 bzw der StA Berlin II – StA Trottmann
Operativ Vorgang „Merkur“ und politisch operativer Prozess und Urteil
Blatt 67 der G Akte Hungerstreik begann auf der Station 5/6 beim ChA OSL Dr. Jürgen Rogge alias IME „Georg Husfeldt“ – Tagebuch der Nahrungsverweigerung auf Station5/6, danach Verlegung auf Abteilung de ChA OSL Dr. Holfeldt.. 8. – 11.6.84.
Blatt 26 vor d. AES nach dem Informationsfreiheitsgesetz ließ Gauck Blatt 27 unter-drücken, weil dort der zweite Hungerstreik 20.12.84 – 1.10.85 zu sehen war.
Apropos:
C ) Erpressung des Beklagten durch den Kläger
RA des Beklagten geht zum Angriff über mit STASI-typischen Konstrukten uns Schutzbehauptungen. Schon nach der Lesung in der Gedenkbibliothek in Berlin, ohne zu wissen was er über mich geschrieben hatte fragte ich Dr. May warum er mir nicht gesagt hatte, dass er über mich schreiben will. „Du kannst nicht einfach über mich schreiben ohne meine Einwilligung!?“ – Dann log er: „Doch Du hast mir das genehm-igt!“ – „Das musste ich aber wissen“ – antwortete ich. Und das muss er dem Gerticht auch beweisen; da kommt er mit seiner falschen eidesstattlichen Versicherung oder „Aussagegegen Aussage zu Gunsten des Beklagten.“ nicht durch. Nach der Lesung sagte ich das ich das in der zweiten Auflage das über mich Geschriebene rausnimmt, oder mir die Passage zur Autorisierung vorlegen soll.
Danach teilte ich ihm mit, dass ich seinen Vorschlag für die Lösung des Problems von ihm erwarte. Erst als er auch meinen zweiten Vorschlag unbeantwortet ließ, beantragte ich die Einstweilige Verfügung auf Unterlassung.
Meine Bitte an Ihn die Befunde aus dem Labor vom 6.12.82 mir zu erklären, sowie die Wirkung von langzeitiger Verabreichung von MIXTURA (Mischung Protazin & Faustan) stammt aus viel viel früherer Zeit, als ich meine Gesundheitsakte erhielt. Die Bitte wurde nicht beantwortet.
Ich hatte ihm auch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Telefon ange-kündigt. Als die Verfügung erlassen wurde sprachen wir noch mal miteinander, wobei ich ihn nebenbei gefragt hatte wann er mir die Wertung der Leberwerte zuschicken will.
„Wenn Du die Einstweilige Verfügung zurück nimmst.“ war seine Antwort.
Wie man sieht, hier ist noch gar keine Rede von einem Mordversuch durch Vergiftung; die Wertung der pathologischen Leberwerte erhielt ich erst im Mai 2020 von einer Ärztin aus dem Ausland. Die Laxane mit starker kontraindikatorischer Wirkung – statt als dringend angeratene Operation – wurden mir seit Ende Mai 1982 bis zur verspäteten Operation im HKH Meusdorf in immer stärkeren Dosen verabreicht. In der besagten Zeit gab es in der Gesundheitsakte keine Laborbefunde, nicht mal vor der Operation, und auch nicht dan-ach – bis zum 6.12.82!?
Die Verabreichung vom 1.12. 1982 bis zum 18.1.83 erfolgte auf Weisung und Befehl des OSL im SV MR Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel“ der HA VII/5 die dem Markus Wolf unterstand.

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REPLIK des Klägers 9.9.2021
Anlage B 1

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Anlage B 2

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Anlage B 3

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Anlage B 4

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Anlage B 5 vollständig hier: https://wp.me/pIVeF-k3g
Anlage B 6

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Anlage B 7 aus dem Blog https://wp.me/pIVeF-iyL –Beweis wofür?

Anlage B 8

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ANLAGE B 9 – stammt siehe hier: https://wp.me/pIVeF-jYy

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ANLAGE B 10

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DIE KLAGE :

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Die Klage ist begründet, da die von Beklagten über den Kläger verbreiteten Falschbehauptungen den Kläger in erheblicher Weise in seinen Rechten beeinträchtigen.

Zum 1. Dezember 1982 wurde der Kläger wegen der viel zi spät erfolgten Operation und den daraus resultierenden Komplikationen in die in Haus 8 befindliche Krankenhausabteilung der Strafvollzugseinrichtung Berlin Rummelsburg verlegt.

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Weil er nicht aufhörte, Widerstand zu leisten- erneut begann er einen Hungerstreik, mit dem erklärten Ziel, freigelassen zu werden – schnallten sie ihn auf das Folterbett“

„Zels führte eine Mastdarm – Spiegelung durch und perforierte ihm dabei die Darmwand. Der Slovene interpretiert es als Absicht, doch soweit würde ich nicht gehen.“

Die Klage ist begründet, da der Kläger gegen die Beklagten einen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch hat. Der Kläger ist durch die streitgegenständlichen Behauptungen in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen.

DSchließlich unterstellt der Beklagte zu 1) dem Kläger mit falschen Behauptung, dieser würde Herrn Dr. Zels bezüglich der Perforation der Darmwand eine absichtliche, strafbare Handlung im Sinne einer vorsätzlichen Körperverletzung vorwerfen.


Mit Wirkung vom 29.4.2019 wird nunmehr die Kanzlei Dr. Johannes Weberling als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.

Die Richterin des LG musste den Rauswurf des mir beigeordneten RA und Looser Thomas Lerche zustimmen und erlauben dass Dr. Weberling mich vertreten darf?!
Das „Imperium“ oder „Die Firma“ lebt noch und schlägt zurück! So wird nach alter STASI-Masche aus dem Täter Opfer gemacht, siehe hier: Gaucks verbrecherische Urkundenunterdrückung
Die unter Punkt 1. zitierte E-Mail vom 3.5.20:
Gesendet: Sonntag, 03. Mai 2020 um 11:30 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: info@dres-may-holtmann.de
Betreff: für Dr. Dittmar May
ist dem Anwaltschreiben nicht beigefügt – dem Gericht wird man die vorlegen müssen!
Punkt 2) …dieser Punkt ist am 13.05.20 längst verfristet.
AKTUELL!
Ich verlange gnadenlose Aufklärung u.a. die Rolle der beiden IM Strafgefangenenärzte Dr Guntar Schmidt ( IM Vorlauf „Peter“ und des Dr. Dittmar May unter dem Befehl des IMS „Nagel“ alias OSL im SV Dr. Erhard Kurt Zels im MED-Punkt der StVE Berlin Rummelsburg 1982 bis 28.12.1984.
Hallo Dr. Dittmar May !
Von: Lauksde@gmx.net
An: dittmarmay@web.de
Betreff: Fw: für Dr. Dittmar May
An: info@dres-may-holtmann.de
Betreff: für Dr. Dittmar May
Hallo Dr. Dittmar May !

Am 19.5.82. bin ich verhaftet worden und bis zum 6.12.1982 bin ich in U Haft I Berlin zum chonischen Alkoholiker geworden bzw. monatelang vergiftet worden durch MfS – Ärzte . Der erste Vollstrecker war OSL Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel“

Laut ChA Oberstleutnant Zels sind diese Laborwerte ( am 9.12.82 ) lediglich erhöht. ( Schweigt der miese Helfershelfer, weil es pathologische Werte sind die einer Vergiftung entstammen, an der er aktiv mitgewirkt hatte. )
Erinnerlich bat ich Dich um die Deutung der Laborwerte vom ersten Laborbefund aus Deinem Wirkungsbereich vom 6.12.1982 – eingeliefert wurde ich am 1.12.82- als Helfershelfer des IMS „Nagel“ im Haus 8 der StVE Berlin Rummelsburg.
******** Anlage B 5
Ich fragte Dich auch um die Meinung von Langzeitiverabreichung von MIXTURA: Faustan&Protazin.
Du hast mich versucht zu erpressen:“ Erst der Antrag auf Verfügung zurücknehmen„, was ich auf Anraten des Richters dann auch tat.
Deine Deutung blieb aus?
Inzwischen liegt die Meinung eines Arztes: Die pathologischen Laborwerte sind womöglich durch medikamentöse Vergiftung entstanden im Haus 8 der StVE Berlin und in UHA Königs Wusterhausen in der Zeit Mai 1982 – Januar 1983.
Ich werde nach dem gestrigen Besuch bei Deinem „Kollegen“ Zels eine Strafanzeige gegen Zels, MfS und seine Helfer erstatten, wegen versuchten Mord.
Du kannst Dir aussuchen als Zeuge für die medizinische Behandlung nach gegebenen Weisungen und Befehlen eines MfS Mannes, an der Du aktiv zwar befehlsmäßig ( zuerst freiwillig ) auch beteiligt gewesen bist, anzutreten, oder soll ich Dich und den Dr. Schmidt als Mittäter benennen, bzw. als Zeugen benennen?
Nachweislich warst Du an der Vorbereitung für die Vorstellung beim Professor für Kaproktologie der Charite Berlin am 23.2.1983 beteiligt und wusstest, dass es sich um eine vorhandene mechanische Behinderung der Defäkation gehandelt hatte und hast mir trotzdem, die ganze Palette von Laxans täglich verabreicht, auch nach meinem Zwischenaufenthalt in Leipzig, wonach ich die
******* Ende der Anlage B 5
weitere Einnahme – da kontraindikatorisch!!! – verweigert hatte.
Vielleicht können wir uns darüber unterhalten, bevor ich die Strafanzeige wegen versuchten Mordes rausschicke?

Diese Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR durch den IMS „Nagel“ alias ChA des MED-Dienstes OSL Dr. Erhard Zels zuerst als „unauffällig“ dargestellt. Später als „erhöht“ und in einem weiteren Schreiben als „pathologisch“ befunden.
Gegen die G-Akte kommst Du mit Deiner falschen eidesstattlich-en Versicherung nicht an. Musstest Du dem Zels oder OKS Ltnt. Flöter eine Verschwiegen-heitsverpflichtungserklärung beim Entlassungsgespräch untersch-reiben, bzw. dem MfS zusichern, dass Du über das Gesehene und Vorkommnisse über deine freiwillige priviliogierte Tätigkeit als Strafgefangenenarzt im Westen nicht sprechen wirst? Ohne dem wärest Du nicht abgeschoben.
Ich kenne die Drohungen, die auch der Dr. Shanaan Mabub der Arzt aus Bangladesh in Rummelsburg erhalten hatte. Ihn müsstest Du auch kennengelernt haben in Rummelsburg. Und er war eigen-tlich nebst Generalmajor Professor Dr. Kelch der eine der zwei Ärzten, die mein gesundheitlicher Zustand interessiert hatte. Er untersuchte mich im Januar 1983 In der STASI- U-Haft „Beethovendiele“ in Leipzig und riet mir, die Einnahme von jedw-eder Art von Laxans wegen derer kontraindikatorischen Wirkung sofort abzulehnen – was ich auch tat.
Dein jetziges Handeln ist das Handeln eines ausgebildeten IMs des MfS und in Zels alias IMS „Nagel“ hast Du eines der besten IM Ausbilder gehabt.
Mit angemessener Verachtung
Adam Lauks
PS. Seit wann ist Dir und durch WEN mein Venenriss vom 28.2.83 bekannt? Durch den „Kollegen“ Dr. Zels? Ich hatte dav-on erstmalig 1991 vom Prof. Dr. Wendt erfahren und habe mich vorher nirgendwo dahingehend ausgelassen, dass er es absichtlich getan hätte, was aus Deinem Schreiben zu entnehmen ist.

Man sehe sich den Beschluss genau an – Für Experten und Volljuristen vom Range des Dr. Klaus Bästlein – Als Person meines uneingeschränkten Vertrauens wurde er nach der „Klärung eines Sachverhaltes“ bei der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers zum „Anwichser„..

Das Landgericht fragt den IM Dr. Dittmar May ob er damit einverstanden ist, dass das Gericht mir Prozeskostenhilfe zubilligt?

„Sie haben die Gelegenheit zu diesen Hinweisen Stellung zu nehmen auf die anstehenden Feiertage binnen drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens. Ggf. sollten Sie erwägen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurück zu nehmen.

„Sie habenm die Gelegenheit zu diesen Hinweisen Stellung zu nehmen auf die anstehenden Feiertage binnen dreio Wochen ab Zugang dieses Schreibens. Ggf sollten Sie erwägen den Antrag auf Bewilligung von Prozeskostenhilfe zurück zu nehmen.“

Sie haben die Gelegenheit zu diesen Hinweisen Stellung zu nehmen auf die anstehenden Feiertage binnen drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens. Ggf. sollten Sie erwägen den…
27 O 45/19 wurde zur Klage in der Sache27 O 306/19
KLAGE in Sache EINGEREICHT am 29.04.19 am Landgericht Berlin 







Dr. Dittmar May ehemaliger Hausarbeiter-Strafgefangenerarzt im MED Punkt der StVE Berlin Rummelsburg leistete wertvolle Dien-ste dem „Kollegen“ und ChA MR Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel“ der die U-Häftlinge und Strafgefangenen „nach gegebenen Weisungen und Befehlen des MfS medizinisch betreute„. „Als alle Zersetzungsmaßnahmen nicht fruchteten, kamen IMS Ärzte zum Einsatz.“ Zitat des General Neibers – Leiter der HA IX – Untersuchungsorgan des MfS. Die HA IX wurde fast vollständig 1990 in Bundesdienste übernommen, samt HA VII und HA VII/8 insgesamt 22000 Hauptamtliche – Offiziere des MfS.
Am 27.11.2011 begegnete ich ihm nach der Haft erstmalig wieder bei der Lesung in der Gedenkbibliothek an der Nikolaikirche in Berlin aus seinem Buch in dem er sich auf ganzen vier Seiten über mich verleumdend ausließ und ließ durch seinen Ghostwriter meinen vollen Namen abdrucken, ohne mich je darüber informiert zu haben, geschweige den meine Einwilligung eingeholt zu haben.Den Namen des Ghostwriters und des Arztes aus Berlin der ihn zum Buchschrei-ben überzeugt hatte und der mich angeblich kennen solle, will er mir nicht verraten?!? WARUM? – WARUM WOHL!???

I become Person of Interest by helping Dr. Klaus Bästlein and „writing“ Dr. Dittmar May and his personal Ghostwriter Stefan Kappner. WHY ?!? Waiting for Justice on Berlin Courts and Stop saling this Book full off lies to my person: Pages 271 till 275. Many Thanks for both Doctor´s of united New Old Germany with same Order by Officers of united Intelligence GDR/FRG?
Wenn ein „Land der Dichter und Denker“ zu einem „Staat der Spit-zel und Verräter“ wird. Nebst OSL OMR und ChA Dr. Jürgen Rogge alias IMS „Georg Husfeldt“ wurde Dr. Dittmar May, der Zahnarzt aus Cottbus und Lünen zum 2. „schreibenden Arzt“ aus der DDR. Das Buch ist empfehlenswert ob seines geringen, ja unbedeutenden aufklärerischen Wert als Zeitzeugnis, weil ein Ghostwriter Stefan Kappner und ein Diener eines IMS Arztes nicht Zeitzeuge sein darf/kann bei der Aufarbeitung von Verbrechen der DDR Mediziner, die Ihr Hippokrates Eid für die Kariere eines Spitzels brachen, wegwarfen. Das Buch soll umgehend aus dem Verkauf genommen werden ! – Denunziationen und falsche Tatsachenbehauptungen auf den Seiten 271-275, eines Arztes aus Cottbus der als Republikflüchtling die rechte Hand des IMS „Nagels“ alias OMR OSL Dr. Erhard Zels, und verkappten Polizeipräsidenten in Berlin DDR, sein durfte im Zucht-haus Berlin Rummelsburg im Haus 8 zu Lasten von Adam Lauks nach 37 Jahren. Zu welchem Preis? – Das wissen alle die im DDR Strafvollzug waren. Ein Posten bzw. ein Job wo die Leistung nicht nach Prozenten täglich abgerechnet wurde, wurde nur den willigen Kollaborateuren vorbehalten und JEDEM wurde er angeboten… JEDEM! Wer das Gegenteil behauptet – ist das nur eine sogenannte Schutzbehauptung, bzw. der lügt.
Dr. Dittmar May schrieb in seinem Buch über den Adam Lauks, alias OV „Merkur“, ohne mich davon vorher in Kenntnis gesetzt zu haben, ohne meine Autorisierung eingeholt zu haben, obwohl wir im sporadischen Telefonkontakt standen. Sein Ghostwriter Kappenberg berief sich dabei 3 mal auf meine Webseite http://www.adamlaukls.com , ohne einen einzigen Zitat oder Hinweis auf eine der zahlreichen Gesundheitsakte der IMS Ärzte, deren „medizinische“ Betreuung sie nach entsprechend gegebenen Befehlen und Weisungen zu vollstrecken hatten.
*******
BERICHTIGUNG – STELLUNGNAHME zu den Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen des freiwilligen Strafgefangenen Zahnarztes und Helfershelfer der STASI, Dr. Dittmar May, Zahnarzt aus Lünen, wie folgt:
Buchseite 271:
Zeile 21 : „Oberst Zels„ ist falsch; rictig ist Chefarzt, MR Oberstleutnant im Strafvollzug Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel“;
Adam Lauks: Falsche Tatsachenbehauptung. Verschweigen, dass IMS„Nagel“ unter Befehl und Eid des MfS stand und steht ist unzulässig.
Zeile 24 „viele Monate“ richtig: seit 22.5.82 – 29.10.85
40 Monate sind nicht „viele Monate“, es sind mehr als drei Jahre und vier Monate.
Zeile 25 & 26: „durfte ich auch bei ihm höchstens diagnostizieren, nicht behandeln“ ist falsch – richtig: Er hat bei mir nie diagnostiziert; behandelt schon!
Falsche Tatsachenbehauptung.
Am 23.2.82 haben beide Hausarbeiter-Strafgefangenenärzte: Dr. May und Dr. Schmidt die Vorbereitung – Klistierung für die Recktoskopie beim Professor für die Proktologie durchgeführt – es gab keine Hämorrhoiden mehr !- Herr Dr. May!?
Die Recktoskopie terminiert für den 24. 2.82 in der Berliner Charite ist durch das MfS verhindert worden – fand nicht statt.
Anlage B4 dem Gericht vorgelegt

xx
Zeile 27:„Slovene“ falsch, richtig: ist Jugoslawe
Zeile 27 und 28: „der sich nichts gefallen lassen wollte„
Richtig: Bis zur Gewaltnotoperation am 27.7.83 habe ich mir ziemlich alles gefallen lassen, ich glaubte an Dr. Zels (alias IMS „Nagel“ ) und den DDR – ( STASI )-Ärzten.
Dr. May – IM des MfS will einen falschen Eindruck erwecken, dass ich vom Anfang an der Haft, ein Querulant war. WARUM?
Ende der Anlage B 4
Vollständ. Unterlagen die hinter B 4*unterdrückt werden

Am 1.12.1982 wurde ich aus der U-Haft Königs Wusterhausen in die U-HA Berlin Rummelsburg verlegt und dort sofort in das Haus 8 – Krankenrevier, eingewiesen, „zwecks medizinischen Betreuung entsprechend der Weisungen und Befehlen des MfS“ – durch OSL Dr. Erhared Zels und seine Helfer, u.a. Strafgefangenenärzte Dr. Dittmar May, Zahnarzt aus Cottbus und IM Vorlauf „Peter“ alias Radiologe und Sexualstraftäter ( vier Jahre! ) Guntar Schmidt.
Seite 272
Seite 5:„am 30. November„ richtig: 1.12.82 – siehe Akte oben; auch dese Kopie aus dem Eingangsbuch ( aus dem Landesarchiv Berlin ) der StVE Berlin Rummelsburg ist im Internet zu finden.
So sah es vom Anfang an in der „lückenlosen medizinischen Betreuung entsprechend den Weisungen und Befehlen des MfS“ vollstreckt durch IMS Ärzte der HA VII/5 der Stasi“ – hier durch den IMS „Nagel“ und seine Helfer.

Wer mehr über diese Missgeburt der DDR Gesellschaft erfahren möchte kann es tun aus der IMS Akte von Mielkes Leibarzt in HSH
Er sollte Polizeipräsident von Berlin – Ost werden…wurde Leiter des U-Haftkrankenhauses In Berlin Hohen Schönhausen wo er Mielke und die Elite des ZK und Politbüros behandelte.
a) Dr. Erhard Zels als IMS „Nagel“ bespitzelte ihn seine Frau
oder :
b) aus dem Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93, worin er als Beschuldigter und als Zeuge von den Ermittlern der ZERV samt allen Schergen aus StVE Berlin Rummelsburg vernommen wurde:
Beschuldgten und Zeugenvernehmg des Dr. Erhard Zels incl. d. ZERV 1997
Seit dem 1.12.1982 sorgte ER, IMS „Nagel“ für meine „lücken-lose medizinische Betreuung nach entsprechenden Befehlen und Weisungen des MfS“ und der lautete: Liquidierung!

Die Aufgaben eines IMS Arztes der sich verpflichtet für STASI zu arbeiten: Punkt 1 und Punkt 2:
„die medizinische Betreuung der SG nach gegeb-enen Befehlen und Weisungen“ ( des MfS der HA VII/5 zu vollstrecken)
„Er äußerte im August 82 erstmalig massive Beschwerd-en„, ist eine falsche Tatsachenbehauptung der Staatsanwältin Birgit Lohmann Rosenbaum– zwecks Verschleierung des akut gewordenen Gesundheitszustand am 22/23.-5.82 – mein Anschreiben an den GenStA vom 24.Mai 1982 hat die StA Rosenbaum beantwortet, allerdings hat MfS dafür gesorgt, dass diese Korrespondenz unbeweisbar bleibt, verschwindet; die BStU verweigert die mir auch nach 31 Jahren.
Zeile 29:
„Zum ersten Mal kam er in Haus 8, weil er einen Hunger-streik begonnen hatte.“- falsche falsche Tatsachenbehau-ptung und eine bodenlose Lüge des Dr. Dittmar May, die mit der Aufnahmeuntersuchung im Haus 1 am 1.12.82 widerlegt wird, die sein Mitinsaaße, IM Vorlauf „Peter“ getätigt hatte. Einen Hungerstreik als Einlieferungsgrund in das Haus 8 hatte es bis 16.12.84 (schriftliche Ankündigung und Begründung des zweiten und letzten Hungerstreikes mit 3 Punkten ) nicht gegeben. – Falsche Tatsachenbehauptung. dient zur Verschleierung und Bagatellisierung des Leidensweges seit 24.5.82!

Am 19.51982 verhaftet, am 22.5.82 akut erkrankt, am 24. Generalstaatsanwaltschaft um die SOFORTIGE Einlieferung gebeten ABGELEHNT
Beweis für falsche Tatsachenbehauptung des Helfershelfer des MfS Dr. Dittmar May: Die Aufnahmeuntersuchung im Krankenrevier des Haus 8 der StVE Berlin erledigt nicht der Anstaltsarzt Oberstleutant Dr. Zels ( IMS „Nagel“ ) sondern sein Zögling und Spitzel Sexualstraftäter Dr. Gunthar Schmidt alias IM Vorlauf „Peter“- Helfershelfer des MfS.

Aufnahmeuntersuchung am 1.12.82 erledigte für das MfS IM Vorlauf“Peter“ alias Sexualstraftätet und Radiologe Dr. Gunthar Schmidt als Hausarbeiter-Strafgefangenerarzt Zellen-Zimmerkollege von Dr. Dittmar May.

Laut ChA Oberstleutnant Zels sind diese Labaorwerte lediglich erhöht. Die Ursache ist geheim geblieben – bis heute.
Wer obige Laborwerte vom 6.12.82 zuerst als „Die Laborwerte sind unauffällig„ der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber erklärt, der hatte sein Eid des Hippokrates bei der Niederschrift seiner Verpflichtungserklärung für den Pakt mit dem Bösen eingetauscht und die Grenzen der Ethik eins für alle Mal verlassen, bereit zu zersetzen, auf Befehl zu töten, wohl wissend, dass die Morde perfect sind nur wenn die durch einen Arzt durch-geführt werden.

Am 19.5.82. bin ich verhaftet worden und bis zum 6.12.1982 bin ich in bHaft zum chonischen Alkoholiker geworden.
Ich habe – Mangels an Beweisen- nach der zweiten Erpressung durch die STASI – Kommissar Ehlert – Selbstbezichtigung begangen. Man hatte mir restlos geglaubt und meine Ehrlichkeit mit 7 Jahren und 50.000 M DDR dafür „belohnt“.
Am 23.5.1982 ( 4. Tag nach der Zuführung zwecks Klärung eines Sachverhaltes) geriet ich in eine Akute Lage die ohne einen dring-enden OP-Eingriff nicht zu beheben war. Die STASI wusste genau was mit mir gemacht wurde und hat alles getan um mich bei der Angabe meiner gesundheitlichen Problemen in die Ecke der Querulanten und Psychopaten zu stellen und zwar seit Anfang an. Bereits am 6.12.82 wurde ich zum Chronischen Alkoholiker abgestempelt.
Die Zersetzungsmaßnahmen nach der Richtlinie des Minister Mielke 1/76 für die operative Vorgänge des MfS waren lange vor der Einlieferung ins Haus 8 eingeleitet, wozu exakte Maßnamepläne in der BStU geben muss, die die verbrüderten Geheimdienstler der BStU nicht herausgeben wollen /dürfen.
Wenn Dr. Dittmar May angibt, dass er mich nur diagnostizieren und nicht behandeln durfte und behauptet meine Temperaturkur-ve nicht gesehen zu haben, kann er nicht behaupten den Inhalt dieser Behandlungskarte nicht inhaltlich kennengelernt zu haben, wenn nicht anders dann aus dem Gespräch mit seinem Zellennach-bar Dr. Gunthar Schmidt, dessen vollen Namen Dr. May in seinem Buch natürlich nicht ausschreibt, weil er oder sein Ghostwriter mit Sicherheit die Erlaubnis dazu vom MfS nicht erhalten hatten. Dadurch schützt Dr. Mai einen Sexualstraftäter und IM Vorlauf „Peter“ des ChA OSL Dr. Erhardt Zels, der auch das Ärzteteam der 1.ten chirurgischen Klinik im Berlin Buch Station 115C für das MfS unter Vertrag nahm, zur besonderen Verfügung und Verwendung dem MfS zu stehen.
Erste Diagnose im Krankenrevier oder MED-Punkt im Haus 8 der StVE Berlin Rummelsburg führte Strafgefangenerarzt Dr. Gunter Schmidt, als IM Vorlauf „Peter“, angeblich ein Radiologe einer bekannten Poliklinik am Rande Ostberlins, der laut Aussage des Dr. Dittmar May seine geistig behinderte minderjährige (Stief) Tochter sexuell missbraucht haben soll und deswegen zu 4 Jahre verurteilt wurde.
Um die Haltlosigkeit der falschen Tatsachenbehauptung: ins Krankenrevier wegen begonnenen Hungerstreiks eingewiesen worden zu sein die Kurve die am Fußende hing im Verwahrraum 201 .
DOC 2225 zeigt d. NV-Nahrungsverweigerungen in StVE der DDR

*******
Seite 272
Zeilen: 6;7;8 und 9:
„Weil er sich zu Unrecht in Haft sah und keine seiner Beschwerden gehört wurden, verweigerte er jetzt das Essen. Eine Weile hatte das Wachpersonal zugesehen, dann kam er ins Krankenhaus.“ (?) ist eine weitere falsche Tatsachenbehauptung!
Zeilen: 10;11;12;13; 14 und 15:
„Die Ernährung mittels Schlauch und Trichter war eine brutale Prozedur. Lauks wurde gewaltsam festgehal-ten und gezwungen, einen Schlauch zu schlucken, durch den man irgendeine Suppe in seinen Magen laufen ließ. Je mehr er sich wehrte, desto schmerzhafter war die Methode-man ließ ihm keine Chance, seine Forderungen auf diese Weise durchzusetzen.“
ist eine falsche Tat-sachenbehauptung.
Zeilen: 20 und 21:
„Sein Anwalt hatte ihm Hoffnungen auf Freispruch ge-macht.“ eine falsche Tatsachenbehauptung. Nach meiner durch das MfS erpressten Selbstbezichtigung erschien der Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff. „Wofür werde ich verurteilt?“ fragte ich den prominentesten RA der DDR. „Sie werden verurteilt für das, wofür materielle Beweise vorliegen“. „Was schätzen Sie? Wieviel könnte es werden, 5,6,7 …?“ Da können Sie stehen bleiben sagte der IMS „Jura“ es wurden 7 Jahre. „Seien Sie froh das man Sie nicht nach dem Paragrafen für Wirtschaftssubversion verurteilt, dort würde als Höchststrafe auf Sie Todesstra-fe warten.“
In der Hauptverhandlung beantragte RA Wolff, ohne es mit mir abgesprochen zu haben: „Freispruch Mangels Beweisen! Nichts von dem was die Staatsanwaltschaft hier vorgetragen hat ist bewiesen worden. Anrechnung der U-Haft und Ausweisung nach § 59(2) beim Herrn Lauks ist im September 1982 im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf gepfuscht worden mit verheerenden Folgen. Lassen Sie ihn nach Hause gehen damit das unter normalen Bedingungen in Ordnung gebracht werden kann. Die Geldstrafe ist zu erlassen. „
(Dieser Antrag ist im Verhandlungsprotokoll gefälscht worden wie auch mein Schlusswort)
Zeile 22 und 23: „Ich lernte Lauks gut genug kennen, um zu wissen, dass er zu den aufmupfigen Gefangenen gehörte.„
Aufmüpfige bekamen keine Anerkennung ( für beste Ordnung und Disziplin im Januar und im März 83 )

Zeilen: 29;30 und 31:
„in seinen auf adamlauks.com veröffentlichten Stasi-Unterlagen finden sich Laufzettel, in denen der Gebrauch von Gummiknüppeln vermerkt ist.“
falsche Tatsachenbehauptung .
Blatt 22 der E-Akte ( Erzieherakte ) – entstammt nicht meiner STASI Akte aus AES BV 1488/92Z!
Es gab keine Laufzettel in denen Gummiknüppel vermerkt wurden und schon gar nicht in den Stasiakten; es gab Verfügungen über eine Sicherungsmaßnahme mit Anwendung des Schlagstocks ( einschiebbar ) unterzeichnet vom Verbindungsoffizier des MfS Oberstleutnant Neidhardt, der auch eine weitere Sicherungsmaßnahme Fesselung an Händen und Füßen zum Schutz der eigenen Person(?) Beide Begründungen sind Lügen der an Folter und Gewaltanwendung beteiligten Schergen-es sind zu genüge in den Unterlagen meine Bekundungen der GenStA gegenüber, dass unter keinen Umständen es einen Selbstmord von Adam Lauks geben wird.
An meinem Folterbett kniete der IMS „Nagel“ und behandelte die Schnitt-wunde nach der Dreschorgie der vier Schläger: Obermeister Flach, Obermeister Ulrich, „Rotfuchs“ und „Nazi“.
Alle Verfügungen fand ich erst 2010 in den bereits als nichtexistenten E Akte (Erzieherakte) im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf im Besitz des ehem. Staatsanwalts jetzt Regierungsdirektor Rolf Jacob – leiter der JVA Leipzig mit Krankenhaus.


Seite 273
Zeilen: 23 bis 34: Falsche Tatsachenbehaupt-ung.
Hier ist die Sofortmeldung über die Unter-kieferfraktur vom 23.6.85 in der Absond-erungszelle „4“ der Speziellen Strafvoll-zugsabteilung – Forensik des MfS – ehemalige Heil und Pflegeanstalt von Waldheim
Die Kopie des Origial des Aktesegmet der Akte MfS HAVII/8 577/85 die die BStU versehentlich a das VG illegal nachgeschoben hatte, ohe das darüber ein Vermerk in die Gerichtsakte eigetragen wurde ?!? Gewaltenteilung in Deutschland – Fehlanzeige!!!

Die Akte wurde bis einschließlich 2019 unterdrückt… um den Täter zu schützen und auch seine in Bundesdienste übernommenen Auftraggeber.

Hier greift die Richtlinie 1/76 des Minister Mielke für Operativ Vorgänge: „die Beweise sind nicht notwendig, die werden erarbeitet.“

DAS ist der unschlagbarer Beweis dafür, dass StUG zum Schutz der STASI-Verbrecher beschlossen wurde; 2019 dem Landgericht gegenüber schwärzt die BND-Frau Jutta Probst auch den Namen des Ralf Hunholz? Weil auch er mit der HA VII/8 übernommen wurde, weil SOLCHE SCHLÄGER braucht Deutschland ?
Mehr Beweise dazu: http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
Da wusste ich, zu wem Röntgenbilder gehören. Sie hatten ihn nicht im Krankenwagen gebracht, sondern mit der veralteten Fraktur im Grothewohl Express transportiert. Dabei hätte man die Verlätzung schenell operieren müssen, um Verwachsungen, Dislokationen und Entzündungen im Bruchspalt zu verhindern. Die nächste falsche Tatsachenbehauptung; den Zweck dieser5 Fiktion kann ich nicht nachvollziehen. Es gab keinen Unterkieferbruch in Berlin Rummelsburg.
„Lauks berichtete, wie schlecht er von F. behandelt worden war, dem gleichen Arzt, der schon Ortlepps OP verdorben hatte. So wie er den Arzt beschrieb, wußte ich sofort, um wen es sich handelte. F. habe seine Patienten angefahren und eingeschüchtert, verhielte sich unbeherrscht und habe seine Machtposition missbraucht. Lauks Bericht passte zu dem, was ich von Ortlepp erfahren hatte, später hörte ich noch von anderen Patienten, wie F. sich in Meusdorf aufführte. Noch ein Arzt wie K. und A., die in einer Machtstellung ihr zweites Gesicht zeigten! Im Alltag nett und unauffällig, wurden Sie zu Folterknechten, sobald man ihnen die Instrumente in die Hand gab.
Die Operation, die F. bei Lauks durchgeführt hatte, hatte größere Schmerzen verursacht, als nötig gewesen wäre ob er mit Absicht so vorgegangen war, ließ sich nicht sagen. Die Behandlung der Unterkieferfraktur war misslungen – von späteren Röntgenbildern, die mir Lauks zuschickte, weiß ich, dass sich dort eine Pseudoarthrose bildete, das heißt, dass anstelle neuer Verknöcherung nur Bindegewebe entstand und der Knochen nicht zusammenwuchs.“
Zum Zeitpunkt des Unterkieferbruches in Waldheim am 23.6.85 war Dr. May längst im Westen und ich hatte ihm nie Röntgenbilder aus der Haft zugesandt ( wie denn auch? ); er verwechselte die Bilder der Unterkieferfraktur aus dem Jahre 2011 die in Virchow Klinikum in Berlin operiert und danach revidiert werden musste. Was Dr. May aus unteren Unterhaltungen wissen musste ist die Tatsache, dass ich der STASI und dem System der DDR nach der schweren Körperverletzung vom 28.2.1983 und Gewaltnotoperation vom 27.7.83 Krieg erklärt hatte und jedwede weitere medizinische Behandlung zuerst mündlich abgelehnt hatte. Eine schriftliche Ablehnung vom 9.4.1984 hätte der beauftragte Ghostwriter, dessen Namen mir Dr. May nicht verraten will, auf der hier zitierten Webseite http://www.adamlauks.com einsehen können.

Seite 274:


Zeile 1 – 8:
„Lauks Leidenszeit war mit dem gebrochenen Jochbein noch nicht vorbei. Weil er nicht aufhörte, Widerstand zu leisten – erneut begann er einen Hungerstreik, mit dem erklärten Ziel, freigelassen zu werden-, schnallten Sie an das Folterbett. Zu ihm wurde ich nicht gerufen, doch es spielte sich offenbar so ab wie ich es bei den drei anderen Häftlingen beobachtet hatte: die höchste Stufe der Disziplinarmaßnahmen in Rummelsburg. Lauks schildert die grausamen Szenen auch auf seiner Internetseite.„ falsche Tatsachenbehauptungen
Das Anschnallenoder die Fixierung ist eine Sicherungsmaßnahme, die laut SVzGesetz bis zu drei Tage gehen darf. A.L.
Die obige Verfügung einer Sicherungsmaßnahme die laut Strafvollzugsgesetz bis zu 3 Tage währen kann steht seit 2010 im Internet, editiert nach dem ich meine Erzieherakte in der /jetzt/ JVA Leipzig mit Krankenhaus aufgestöbert und durch den Einsatz des Daten-schutzbeauftragten des Landes Sachsens freigekämpft hatte.
Daß der Verbindungsoffizier jede Verfügung bianco und rückwirkend nach dem Bedarf der Schergen unterzeichnet hatte geht aus der nächsten Verfügung hervor, jedenfalls Dr. Mai oder sein Ghostwriter sind beide Selbststeller, weil sie den Unter-schied zwischen einer Disziplinarmaßnahme ( EU -Einzelarrest ) von einer Sicher-ungsmaßnahme offensichtlich nicht mal kennen und möchten als Zeitzeugen daste-hen.
Man sagte die STASI brauchte seit 1961 nicht mehr zu foltern? Das ist Geschichtsverfälschung sondersgleichen auf Kosten aller die vorher und auch danach gefoltert wurden im „humanen sozialistischen Strafvollzug der DDR, bis in die 90.ige Jahren.
Zeilen 9 – 13:
„Die nachhaltigsten gesundheitlichen Schäden ( WELCHE !?? ) trug er davon, als er sich wegen Magen-Darm-Problemen meldete, die angesichts des feuchten Komissbrots und der „öffentlichen Toiletten“ keine seltenen Erkrankungen waren. Zels führte eine Mastdarm-Spiegelung durch und perforierte ihm dabei die Darmwand. Der Slovene interpretiert es als Absicht, doch soweit würde ich nicht gehen: Selbst wenn er Lauks nicht wohlgesonnen war, hätte Zels die Verletzung mein-er Meinung nach niemals bewußt herbeigeführt, um nicht in Erklärungsnot zu geraten.“ Falsche Tatsachenbehauptungen des Dr. May.


Generalstaatsanwaltschaft der DDR 24.3.83
Stadtgericht Berlin – Strafsenat 2a
Vorsitzendem Richter Dr. Kopatz zur Kenntnisnahme:
Fragen der gesundheitlichen Betreuung von mir im Rahmen der Möglichkeiten weiter verfolgt. – Staatsanwältin Rosenbaum-
Der Kalf des IMS „Nagel“ oder Strafgefangenenarzt Dr. Dittmar May und auch sein Ghostwriter konnten nichts mehr über die gesundheitliche Betreuung von Adam Lauks schreiben als das was aus den Gesundheitsakten zu finden ist, oder was Dr. May seinem Zellenkumpel, Dr. Gunter Schmidt – Zellenspitzel und Informant des ChA Dr. Zels ihm im Verwahrraum erzählt hatte.
Diagnostiziert hat mich der DGArzt Dr. Guntar Schmidt IM Vorlauf „Peter“ auch wäh-rend ich in der Verschleppung im HKH abgeschirmt von allen darbte. Auch nach meiner schriftlichen Ablehnung jedweder medizinischen Betreuung wurden Untersuchungen vorgegauckelt und Berichte geschrieben.
Selbst die Generalstaatsanwaltschaft und leitende Staatsanwältin hatten keinen Einblick in die medizinische Betreuung des Verhafteten Adam Lauks und auch das Oberste Gericht nicht, weil die in den Händen der STASI-Schergen Dr. Zels und MUDr. Peter Janata alias IOMS „Pit“ lag, die gemäß Weisungen und Befehlen des MfS handeln mußten, denn sie waren ALLE bereit jeden gegebenen Befehl oder Weisung des Stasimitarbeiters auszuführen.
Dem Dr. May hatte ich berichtet, dass man am 27.7.83 bei der Gewaltnotoperation in Berlin Buch nebst Verschließen von zwei, seit 28.2.83 offenen Blutgefäßen zuzüglich eine nichtindizierte Sphinktereinkerbung auf Befehl des MfS vorgenommen wurde.
Ich hatte den Dr. May gefragt: a) Stellung zu nehmen zu den pathologischen Leberwerten die für seinen Chef und Kollegen Zels unauffäliig waren und mir zu erklären a) wie man in der Untersuchungshaft binnen 7 Monate zum Chronischen Alkoholiker wird und b) mir die möglichen Folgen der nichtindizierten Sphinktereinkerbung zu erklären. Er stellte mir diese Stellungnahmen in Aussicht, wenn ich den obigen Antrag auf Unterlassung zurück-nehme? – Erpressung a la MfS, weil er dem Dr. Zels nicht widersprechen wollte – nach 40 Jahren?!? und auch die Ärzte die in Berlin Buch Hände blutig gemacht hatten für die Folgenschäden dieses Eingriffs zivilrechtlich und moralisch in Verruf zu bringen, sie als willfährige Killer auf Befehl zu entlarven. Die noch am Leben sind, Dr. Klebs und Dr. Pastrick schweigen.
Nirgendwo hat der Slovene die Perforation der zwei Blutgefäße als absichtlich interpre-tiert. Auch wenn es ein Kunstfehler war, bleibt es eine schwere lebensgefährliche Körper-verletzung. Mich danach wissentlich täglich zunehmend bluten zu lassen wirft ganz andere Fragen auf, die willfährige Helfer meines Terminators nicht beantworten wird, weil er es nicht darf.
Wenn Dr. May über Erklärungsnot eines STASI-Arztes schreibt ist der reinste Hohn; ein IMS wie Zels kann in Erklärungsnot seinem Führungsoffizier Hauptmann Krecklow nur dann geraten, wenn er die Befehle des MfS nicht ausführt, wie im Maßnahmenplan ver-langt wurde. Die innere Blutungen sind auch nicht unentdeckt geblieben, von Mitinsaßen im Haus 1 und auch von Bediensteten, Erziehern und im Juli in der Aufnahme im Keller des Haus 6, Mitte Juli 82.
Lauks wurde deswegen – wegen offenen Blutgefäßen, ohne das man ihn für die Operation vorbereitet hätte, weil seine Verweigerung vorlag, in Berlin Buch mit Gewalt gegen seinen Willen notoperiert, von 5 Ärzten die zur besonderen Verwendung für das MfS zur Verfügung zu stehen, sich verpflichtet hatten, vom Dr. May Chef und Gönner OSl. Dr. Zels in Pflicht genommen wurden. Kam der Befehl für die Sphinktereinkerbung von Zels oder von Peter Janata ( IMS „Pit“ ) oder vom Stellvertreter des Minister Mielke Markus Wolf?
Das Grundübel lag in der Geheimniskrämerei und Weigerung der Gefängnis-ärzte, die Patienten ( Verhafteten oder Strafgefangenen sind gemeint ) im Zweifel an zivile Ktankenhäuser zu überweisen.
Grundübel war der Maßnahmenplan für die Behandlung des Verhafteten Lauks. Sehr wohl wurden Verhaftete und Strafgefangenen, besonders die Wessis, in zivilen Kranken-häusern behandelt oder im Polizeikrankenhaus ( Werner Freisinger zum Beispiel ). Wenn Dr. May jetzt noch behauptet, nicht mal meine Temperaturkurve gesehen zu haben, obwohl er in seinem Lügenkatalog behauptet, mich lediglich diagnostiziert, aber nicht behandelt zu haben, das hatte sein Zellenkumpel Dr. Schmidt zu genüge getan, könnte man von Geheimniskrämerei eines ehemaligen Strafgefangenenarztes sprechen, der an einem Spionageschwerpunkt gute Dienste dem Oberstleutnant Dr. Erhard Zels und folglich dem MfS leistete?
Zeile 23 und 24: „Lauks wurde schließlich , nach einem weiteren zehnmonatigen Hungerstreik nach Jugoslawien ausgewiesen.“
Falsche Tatsachenbehauptung, weil Dr. Mai damit den Eindruck erweckt ich wäre aus humanitären Gründen ausgewiesen worden. Ich wurde am 29.10.1985 in die CSSR zwei Monate vor der Hälfte der Strafe, ohne gestellten Antrag aus politisch operativen Gründen nicht ( über Flughafen Schönefeld ) ausgewiesen sondern in die CSSR entlassen mit dem Meridianexpress über CSSR-Ungarn nach Novi Sad zu fahren, wo ich niemanden und nicht zu suchen hatte. Diese „vorzeitige“ Entlassung wurde nach dem Maßnahmenplan des MfS durch den späteren Generalstaatsanwalt Wendland vollstreckt, zu welchem Zwecke es geschah steht in den 10501 Akten die BStU mir zu 9/10 bis jetzt vorenthält auf Weisung der verbrüderten Geheimdienste seit meinem Antrag vom 7.12.1991.
Zeilen 25 – 29:
„Ging es ihm zu Beginn um die Bestrafung der Beteiligten, veröffentlicht er nun – nachdem alle Verjährungsfristen aubgelaufen sind- sämtliche Doku-mente und Briefe, die ihn bei der Aufklärung seines Falles helfen oder umgekehrt daran hinderten.“
Worum es dem Adam Lauks zu Beginn, als wir mit zwei kleinen Kindern vor sich anbahnenden Zerstörung meines Vaterlandes geflüchtet in Berlin angekommen ging, kann man leicht im Internet nachlesen. Ich hörte von einem Pastor Gauck der einem bei der Klärung seines Schicksals in der DDR helfen kann. Ich schrieb den Pastor Joachim Gauck an, siehe Seite 40ff unter:
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/AE_IHG_9713_L.pdf
Danach stellte ich am 27.11.91 1. Rehabilitierungsantrag am LG Berlin http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/552_Rh_607.92_und_4_Js_601.92.pdf
20.04.92 stellte ich auch meinen Kassationsantrag:
http://adamlauks.de/wp content/uploads/adams_pdf/552_Kass.145.92_4Js_601.92.pdf
Am 23.08.06 stellte ich meinen 2. Rehabilitierungsantrag am LG Berlin: http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/551_Rh_379.06_-_3Js_448.06.pdf
Zeilen: 29 – 32
Er kann nicht loslassen ( WOVON, Dr. May? ) und versteigt sich in Hasstiraden und juristischem Gezänk – auch im Zusammenhang mit der Aktenverwaltung der Stasi-Unterlagenbehörde – anstatt zum Beispiel das direkte Gespräch mit der „Gegenseite„ zu suchen. ( Wie Sie das in der StVE Cottbus getan hatten, als Sie sich für die zermürbende Zwangsarbeit für PENTACON zu schade waren? – Verrat Ihrer Freunde die als Mitwisser in Ihre Fluchtpläne eingeweiht waren, hatte mit der Verlegung in Obhut des IMS „Nagel“ alias ChA des MED-Punktes in der StVE Berlin MR. OSL. Dr. Erhard Zels gefruchtet, wo Sie zum bekannten Preis ruhige Kugel schieben konnten in Erwartung der Ausweisung?)
Falsche Tatsachenbehauptungen: Dr. May, als Zahnchirurg?, stellt HIER Ferndiagnosen auf und bezeichnet die begangenen Wege die der Rechtsstaat bietet als „juristisches Gezänk“ und bezeichnet das als „Hasstiraden“? Wer hat ihm dazu die Befähigung bescheinigt, wenn nicht die „Gegnerseite“ ?
Der beauftragte Ghostwriter dessen Namen mir Dr. May verheimlicht ( Stefan Kappner ) um ihn vor einer Strafanzeige zu verschonen wegen Verletzung des Copyrights der dreimal erwähnten Webseite http://www.adamlauks.com ohne einen einzigen Fakt oder Akte daraus zu zitieren oder zu benennen.
Zeilen 33 und 34:
Über die Folgeschäden der Gewaltnotoperation war er am 28.7.1983, wie auch sein Befehlsgeber Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel“ bei meiner Vorstellung an Ort und Stelle informiert. Vom Knie abwärts waren meine Beine mit Gewebeflüssigkeit vollgelaufen; ich konnte die Schuhe nicht anziehen!
„Seit wann haben Sie das???“ – war der Dr. Zels vom Anblick betreten. Meine Antwort: „Seit JETZT“.
Ich dachte immer, dass es mit der Gewalt-anastesi bei der Gewaltnotoperation zusa-mmen hing; es war eindeutig Ergebnis der nicht indizierten Sphinktereinkerbung am Tag zuvor, die NIEMALS hätte durchge-führt werden dürfen.
Auch diese Rastlosigkeit und Besessenheit von vergangenem Unrecht kann als Folge-schaden seiner Haft angesehen werden.
Durch diese Aussage zu meiner Person hat sich Dr. Dittmar Mai als Hehler eindeutig auf die Seite meiner „Gegner“ und das waren die zwei „Ärzte“-IMS“Nagel“ und Major Radke – gestellt, die ihn als einfachen Hausarbeiter-Strafgefangen mit „Kollege“ anredeten und ihm, Dr. Zels Informationen von eindeutigen operativen Bedeutung zutrugen, läßt wohl anmuten, dass Informationen in die Richtung IMS „Nagel“ geflossen sind oder vom Dr. Mai durch IM Vorlauf „Peter“ alias Hausarbeiter -Strafgefangener Arzt Dr. Guntar Schmidt abgeschöpft wurden. Ich bestehe auf Rücknahme des Buches vom Markt und möchte in einer evtl. zweiten Auflage, keinesfalls darin Erwähnung meiner Persönlichkeit sehen.
BEWEIS für schwere Körperverletzung bei der nichtindizierten Sphinktereinkerbung bei der Gewalt-Notoperation am 27.7.83 auf Befehl des MfS mit verheerenden lebenslangen Folgen:
Angaben über den Krankheitsverlauf Blatt 128 d. G-Akte

Blatt 128 der Gesundheitsakte die der Staatsanwaltschaft II Berlin vorlag und danach im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf verschwand. Das Blatt wurde durch den IM Vorlauf „Peter“ alias Radioploge wg Sexualverbrechen zu 4 Jahre verurteilt – Dr. Gunthar Schmidt, natürlich auf Befehl seines ChA OSL Dr. Oberstleutnant Zels.
a) O.G. befand sich stationär in der Krankenabteilung ( Haus 8 ) zur OP- Vorbereit-ung und Nachbehandlung wegen chronischer Analfissur
b) 1. Bericht der Charite Blatt 138 der Gesundheitsakte
Die nochmalige Vorstellung beim Anstaltschirurgen ( ? welchen ? * ) vom 28.6.83 ergab einen Anhalt für weiches Abdomen.
c) Krankheitsverlauf
Am 27.7.83 wurde in Berlin Buch , I chirurgische Klinik ( Station 115C ChA. Dozent Dr. Wendt ) eine chronische Analfissur operiert; die Nachkontrolle am 3.8.83 ( gab es nicht!* ) ergaben normalen post-operativen Befund. Nochmalige Recktoskopie bis 18 cm o.B.

Es gab keine Vorbereitung für OP-Ich willigte lediglich in die erneute Vorstellung bei Dr. Wendt und sein IMS-Ärzte – Team am 27.7.83 ein.
Zehn G -Akte später (?) taucht Blatt der Gesundheitsakte 138 auf.
Der gleiche Befund taucht als Blatt der G Akte 127 auf, versehen mit handschriftlichem Vermerk: Befund bitte zurück! ( !? )
Kann sein, dass der Leiter der Abteilung Endoskopie einen doppe-lten Venenriss bei der Durchführung der Recktoskopie in der Darmwand, zwischen Sphinkter und äußeren Schließmuskelring übersehen oder verschleiern musste, weil es das MfS SO haben wollte – SO befohlen hatte?
Da auch keine Analfissur diagnostiziert wurde, wirft sich von alleine die Frage auf: Was wollte der ChA Doz. Dr. Wendt schon bei meiner ersten Vorstellung bei ihm am 20.4.1983 DRINGENDSTENS operieren???
Weder am 20.4. noch am 4.5.83 hatte er mir gesagt, dass es zwei offene Ven-en sind, die umgehend zu verschließen sind, die seit dem Riss am 28.2.83 durch Dr. Zels täglich zunehmend nach innen bluteten.
Warum mir der spätere Professor der Berliner Charite und ChA des ehemaligen Regierungskrankenhauses in Berlin Buch es nicht gesagt hatte ist dadurch erklärbar: Die Chirurgie der Station 115C wurde durch Vermittlung und Empfehlung ausgerechnet des IMS „Nagels“ – OSL im SV Dr. Erhard Kurt Zels umworben und von MfS unter Vertrag genommen Zur besonderen Verwendung dem MfS zur Verfügung zu stehenund als solche schlugen sie an jenem 27.7. 83 befehlsmäßig zu.
Blatt 122 der G-Akte =Gesundheitsakte der MED-Dienste der StVE Berlin Rummelsburg des ChA IMS „Nagel“ Alias OSL im SV Dr. Erhard Kurt Zels, Allee der Kosmonauten 69, Berlin-Marzahn
Blatt 121 der G-Akte =Gesundheitsakte
Wie wichtig es war den eigentlichen Zustand nach der gewaltsam durchgewaltrecktoskopie am 28.2.83 zu verschleiern zeigt auch 2014 die Akte die ich bei meiner Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz finde in meiner akte im BV 1488/92Z. Die drei folgende Blätter des BV lagen unpaginiert( unerfasst- nachgeschoben ? ) im Band 1 ders BV.
Blatt 37 der AES im BV 1488/92Z gefunden 2014

Auch Dr. Wendt war lediglich einer der 35% IM Ärzte der Berliner Charite der nach gegebenen Befehlen und Weisungen des MfS den Skalpell anlegte oder Falsche Befunde fingierte.
Wie aus der Epikrisee hervorgeht, die nach 40 Tage nach dem Rauswurf am 4.5.83 verfer-tigt wurde, hat der OA Dr. sc. med. H.-J. Schulz – Leiter der Endoskopie der Berliner Chariteübersieht eine Woche nach der Epikriese verheiltes Ulcus duodeni und hier erwähnte Analfissur (?)
Wer die zwei folgende Blätter in meiner Akte fälscht und sie nach der Akteneinsicht unerfasst lässt, müsste auch in der BStU herauszu finden sein!
Blatt 38 der AES im BV 1488/92Z gefunden 2014
Blatt 39 der AES im BV 1488/92Z gefunden 2014
Der Fälscher – womöglich ein verbrüderter Geheimdienstler der BStU hat ausgerechnet die Recktoskopiuntersuichung einfach verschwinden lassen(!? ) WARUM ??? Diese Frage müsste uns der Helfer des IMS Schweines Dr. Erhard Zels erklären oder er selbst bei der Bedragung als Zeugen vor dem Landgericht, sollte er laut meinem Antrag geladen werden.
Kann sein dass man die drei hintereinander durchgeführte Spiegelungen – unzumutbar – verschleiern wollten. Ein einfacher Transportbulle wollte nicht im Flur warten (5.Etage )..
Einen Tag nach der Verfertigung der Epikrise passiert auf der höchsten Ebene folgendes: STAATSRAT WENDET SICH AN DEN GENERALSTAATSANWALT DR DDR:
Blatt 68 aus dem Bundesarchiv – 2018.
Wendland wusste ganz genau was er in der Sache: 113 – 247-83 begangen hatte; eine verbrecherische Rechtsbeugung in einem politisch-operativen Prozess – hier ist sein Machwerk für die Interessierte zu sehen – aus dem Bundesarchiv – Kopien der dort vorliegenden Originale – durch die BStU bis heute unterdrückt!
Politisch-operativer Prozess der durch Kohl und Schäuble übernommenen STASI Justiz teil I
Politisch-operativer Prozess der durch Kohl und Schäuble übernommenen STASI Justiz teil II
Reif für das Lehrbuch – Historiker und Volljurist und Mitarbeiter des Landesbeauftragten für STASI-Unterlagen wollte darüber in der NEUEN JUSTIZ publizieren, für meinen Rehabilitierungantrag 551 Rh 218/15 am LG ein Gutachten erstellen über den poliu-tischen Charakter der Verurteilung vom 26.4.1983.
Das Geheimdienst in Person Generalstaatsanwältin Koppers verhinderte das in dem sie dem Dr. Klaus Bästlein das Maul stopfte und ihn zum Anwichser machte.
Stellvertreter des Generalstaatsanwalts durchkreuzte das Schreiben und damit war das Urteil des MfS sowohl über meinen Gnadengesuch als auch über meine medizinische Betreuung nach gegebenen Befehlen und Weisun-gen des MfS gefallen. Möge das miese Schwein in der Hölle im ewigen Feuer schmoren!
NUR FÜR DIENSTGEBRAUCH!!!– SO ARBEITET die STASI und ihre Justiz, auch heute noch – nach der Übernahme in die Justiz des Rechtsstaats 1991 nach der Teilnahme an drei verlängerten Wochenendkursen.
Blatt 69 aus dem Bundesarchiv – 2018.
Blatt 153 der G-Akte =Gesundheitsakte

Bericht des Anestesisten Dr. Pastrik vom 27.7.1983 iin der Ersten Chirrurgischen Klinik Station 115 C























































































































































Erste Kritik ging bei mir ein:
„Diese Arschlöcher schreiben als wäre die ganze Gesellschaft ein Dscungelcamp.
Diese eitle Scheiße und dann solche Sätze.Ob Ghostwriter oder selber gecshrieben,
es ist Dreck!!!
Und was Dir zusteht, das sollst du haben:Freiheit, Reputation, Wiedergutmachung und
Veröffentlichung aller Daten und Fakten einer unsäglichen deutsch-deutschen Geschichtsbereinigung zugunsten Altvorderer und Stasi/Nazis
kein Anonymer gab seinen Kommentar ab: „Da kannst Du nur mit Spatzen draufkacken oder hoffen, dass sie beim Anflug zu Marschflugkörpern werden. Juristische Vorabeneshuldigung. ganz im Sinne dessen, was wir schon zur Genüge kennen. Sie wählen aus, was pc is und was gar nicht geht. Antworten kannst du darauf nicht.
Es ist ja nur eine Mitteilung, dass sie auch weiterhin wo auch immer mit Dir machen,was S i e wollen und nicht was Recht und Ordnung sein müsste.
Celavie cherie