Diese Verfügung des Verbindungsoffiziers des MfS in der StVE Berlin Rummelsburg sollte als gesetzeswidrige illegal vollstreckte Sicherungsmaßnahme als solche Rehabilitiert werden. Was kam war Urkundenunterdrückung durch die BStU und Verschleierung seitens des LAGeSo.
Anlage 1:
Das Ersuchen des LAGeSo – Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin vom 20.02.12:
Der komplette Behördenvorgeng 007540/12Z zum Ersuchen des LAGeSo

Ersuchen des LAGeSo um die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts an die BStU – Jahn Behörde vom 20.02.2012
Es ging um die Rehabilitierung -Aufhebung der gesetzeswidrigen Verfügung über die FOLTERUNGEN und GEWALTANWENDUNG am Gefesselten Adam Lauks erlassen durch die Verwaltung Strafvollzug bzw. das MfS inder StVE Berlin Rummelsburg.

Mitteilung der BStU gemäß §§ 20/21 Abs.! Nr.1 StUG ist absicht manipuliert und inhaltlich und recherchemäßig falsch und tendentiös auf die Verhinderung der Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung. Der Operativ Vorgang MERKUR wurde hauptsächtlich auf das Objekt MERKUR gerichtet seit 15.9.1981 und Objekt MERKUR bin ich Adam Lauks – ungesühntes Folteropfer des MfS

BStU HEUTE -Jahn Behörde um das Ergebnis der Recherche zu manipulieren und mit Unwahrheiten zu bestücken, greift die BStU nach sekundären Quällen ( Spitzelberichte ) die solche Ergebnisse dem LaGeso: “Nach Sekundärquellen hat Herr Lauks in der StVE zeitweise dieNahrung verweigert. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.1985 vorzeitig aus der Haft entlassen und am 02.12.1985 nach Jugoslawien(damals SFRJ) ausgewiesen,” Wenn man die Blätter 32 und 33 dieser sogenannten Recherche sich anschaut wirft sich die Frage auf: Hat die Frau Büchler überhaupt die Recherche geführt und gesehen oder hat sie nur I.A. Unterschrift unter die von einem zweiten (Frau Bibow) oder einem Dritten (Herr Griese ) oder BND-Mann Harald Both vorgelegtes Schreiben gegengezeichnet !??
Anlage 1

Hier ist das Dokument – ein Vermerk ( des IMS ” Georg Husfeldt” – Sekundärquelle ) vom 16.7.1984 der HA XVIII/4 mit der die STASI der Jahn Behörde Verdacht der Operativen Erfassung von “Merkur” alias Adam Lauks unsichtbar machen und Verdacht auf Folter, Mißhandlungen, Unterkieferbrich und Übergrieffe der IMS Ärzte niederschlagen und den Antrag des RA Lerche verwaltungsrechtlich zu unrehabilitierbar machen ! DAS war die Hauptaufgabe der Gauck – Birthler und Jahn Behörde und ist es immer noch Täterschutz zuerst vor Strafe und fortan vor ENTLARVUNG !
Anlage 2

Wer bitte schön auf dieser Welf kann, darf und soll diese Unterlage der Gaucks/Jahns Behörde in Frage stellen!? Was kann ein Sachbearbeiter ses LaGeSo aus dieser geheimdienstlicher Recherche nachvolziehen im Bezug auf die Richtigkeit der Mitteilung und Ablauf der Recherche !??
Die Mitteilung der Gaucks/Jahns Behörde hat für alle anderen Behörden den Wert eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes– Möglichkeit die Ergebnisse anzuzweifeln oder zu überprüfen gibt es nicht. Keine Sachaufsicht – keine Dienstaufsicht weil verbrüderte Geheimdienste am Werke sind. Das Gesetz sieht das einfach nicht vor- die Behörde fachlich zu kontrollieren vermag nicht mal ihr Geld-oder Brötchengeber Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt.
ICH, Adam Lauks MERKUR mache es vor der deutschen und Weltöffentlichkeit.
Die Rückseite

Die Recherche ist am 28.12.12 beendet. Braucht die Jahn Behörde fast vier Monate um den Text der Falschmitteilung der Jahn Behörde unterschriftreif zu machen !?? Um diese drei Anlagen hinauszuschicken ?
Anlage 3

In der A3 (Anlage) für die LaGeSo auf dem letzten Blat 65 der “Recherche” ist der Beweis der Manipulation der Unterlagen des MfS bewiesen. Di Mappe mit der Signatur 577/85 ist dem Untersuchungsorgan 5.07.1994 nicht im Original ausgehendigt oder oder vorgelegt worden, und wurde auch dem LaGeSo 20.06.2012 als Beweis nicht als Kopie zugeleitet !? obwohl es auf der Rückseite der Kartei eindeutlich steht dass unter 577/85 Schwere Körperverletzung im StVE Waldheim erfasst sei !?
Als die BStU vom Verwaltungsgericht Berlin erfahren hatte dass eine Feststellungsklage gegen Jahn Behörde eingereicht wurde (google) VG 1 K 237.14 wurde die Bundesbeauftragtestrafverhinderungsbehörde aktiv. Was die dann machte ist der Beweis dass es der BStU um die Verhöhnung und Verarsche der Opfer ging und immer noch geht von der Position der Macht der längst vor der Wende verbrüderten Geheimdienste:
Im Nachgang schickte man am 15.10.14 an das LAGeSo 4 weitere (falsche ) BStU Kopien. Die Entscheidung bzw ein Negativbescheid der LAGeSo war längst ergangen.
Man beachte das Datum 15.Oktober 2015 als man im ersten Nachgang die bereits durch Joachim Gauck unterdrückte Akte an das LAGeSo bachzusenden wo die negative Entscheidung längst gefallen und rechtskräftig zu werden drohte. REINE Verhöhnung und Verarsche des ungesühnten Folteropfers.
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Anlage 1 im laufenden Verwaltungsrechtstreit VG 9 K 150.15 gegen das LAGeSo Berlin ( seit 2011 )

Pestalozzi
FOLTER Anlage 1
GEWALTANWENDUNG und MISSHANDLUNG
Anlage 14 im laufenden Verwaltungsrechtstreit VG 9 K 150.15 gegen das LAGeSo Berlin ( seit 2011 )