
Tiegerkäfig der Arrestzelle Ort der totalen Entwürdigung, der Folter, Mißhandlungen uind Gewaltanwendungen fand statt unter absoluten “Ausschluss der Öffentlichkeit “

In solchen Käfigen darbten Menschen die beim Antrit entwürdigt wurden undohne Würde wie ein Tier, ein Tiger, meistens 21 Tage und Nächte mit halbstundigen Aufenthalt im Freien. Es gab auch verschärften Arrest der sich viom “normalen” Arrest durchv stark reduziertev Nahrung unterschied.
Nein, darin wurde nicht gefoltert, lediglich mißhandelt, zusammengeschlagen, gedemütigt und erniedrigt in Abwesenheit von Zeugen jeglicher Art. Für Folter im Rahmen einer Sicherungsmaßnahme – Fixierung – wurde im Haus 6 von Berlin Rummelsburg der Tigerkäfig aus der Arrestzelle 039 demontiert – ausgebaut und wurde ein Folterbett oder, wie der Anstaltsarzt von Rummelsburg IMS”Nagel” alias OSL Dr:Erhard Zels 1996 berichtet, eine “Folterbank” im Betonfußboden eingelassen.
Eine Information des INM “Nagel” zur Situation im Arrestbereich im Haus 6 in der StVE Berlin Rummelsburg wird man vergeblich in seiner IM B Akte Archiv Nr. 4878/91 suchen. Seine IM A Akte Sign.803/86 rückt Genn. Loos bei der BStU nicht raus so wie den Namen des Halters der Handakte zu dieser Problematik, weil das der Zugang zur operativen Tätigkeit dieses hochkarätigen Spitzels des MfS der durch seine Frau als IM selbst bespitzelt wurde, versperrt fürv die Forschung und Medien.

Das ist der Beweis für den Täterschutz den die Gauck Behörde vom Anfang an nach Vorgaben aus der Politik ( Kabinett Kohl&Schäuble ) zu gewährleisten hatte.

Ansicht eines Tigerkäfigs aus der Sicht des Schließer – Schergen der Generäle Mertens und Winderlich und obersten Schließer der DDRv Knäste General Winfried Lustik den Mertens zum IM warb..
Grundriss des Kellergeschosses – Erziehungsbereich A ( genaannt ANTON 1 & 2 ) des Haus 6 im Zuchthaus Berlin Rummelsburg wo seit 1976 Ausländer untergebracht wurden wofür umfangreiche Umbaumaßnahmen durchgeführt werden mussten, besonders in den Verwahrräumen der Erziehungsbereiche B ( BERTA), C ( CÄSAR) und D ( DORA ).
Von den zwölf Arrestzellen mit Tigerkäfigen wurde das VR 039 – Arresttelle 039 befreit von den Gittern und es wurde ein “Schlichtbett” bzw. eine Folterbank im Fußboden eingelassen. Da ich der erste war der die Bekanntschaft mit diesem Folterbett machen musste hies es unter den SG “Adam´s Bett”.
Im Zuchthaus Brandenburg stand das Folterbett aus einem Betonblock gegossen in der dortigen Todeszelle und das sah so aus:
Die Spuren der Folter falls die Folter mit dem Tode des Gefolterten endete oder darauf ein Todesurteil vollstreckt wurde konnten mit Leichtigkeit mit einem Wasserstrahl in den Gully weggespült werden.
Diese Schlichtzelle oder Folterbank oder Folöterbett oder Schlichtbett fand ich in Luckau und konnte nicht dem Wunsch widerstehen mich darauf niederzulassen. Es zog mich hin, in die Vergangenheit einzutauchen, dabei an die Zelle 039 in Berlin Rummelsburg im Haus 6 zu denken. Dabei soll es in Rummelsburg in jedem der 10 Häuser Arrestzellen mit vTigerkäfigen und mit einer Folterbank für Sicherungmaßnahmen der Fixierung gegeben haben,. Auch in der Strafvollzugsabteilung Köpenick – Grünauer Strasse gab es ein Adam´s Bett das man dort Eva´s Bett villeicht nannte.
Das Adam´s Bett in der Zelle 039 bestand aus zwei in einem Stahlrohr eingefassten und zusammengefügteb 5 cm starken Holzbohlen.Seitlich waren sie nicht dicht an das Eisen geführt so das mann um den Eisenrahmen eine acht ( Handschelle() umschließen konnte. Das andere Ende kam dem Fixierten um´s Handgelenk. Die Beine lagen in Fußschellen die mit einer Kette verbunden waren. Die Kette wurde am Fußende mit unterschiedlicher Befestigungshärte festgezogen werden, genauso wie die Handschelle mrnsdchlich locker ode unmenschlich bis zum letzten Zahn bis zum Knochen zusammengedruckt werden konnte. Somit wurde Grad und Härte der Folter den Folterknechten überlassen die immer auf Weisung des Verbindungsoffiziers des MfS agierten. Auch die nicht vom MfSverfügte und willkürlich durch Folterknechte vollstreckte Fixierung die über den dritten Tag verlengert zu Folter wurd fand auch nachträglich die bestätigung des Verbindungsoffiziers. Damit konnte der Foltereinsatz als Sondereinsatz premieirt werden. Für Folter gab es in der DDR Geld Extra wie für das Henken auch. Auch die Anwendung von Gewalt wurde gesondert vergütet.
Ich führe hiermit den Beweis für die Willkür der vier Folterknechte in der Zelle 039 von Berlin Rummelsburg. Wie die NAZIS führte auch die STASI erine Buchhaltung über Nahrungsverweigerungen ( DOK 2225 I;II,III usw.) Kürzel war NV was dem Wort Hungerstreik entsprach. In einer weiteren DOK 2228 wurden Gewaltanwändungen chronologosch geführt ( worunter auch Gewaltanwendung unter Gefangenen erfasst wurden ) Auch die Verfügungen die über eiunen U-Häftling oder Strafgefangenen ver-hängt wurden wurden mit laufenden Nummern versehen, wie hier die Nr.2 und die Nr.3
Bei der Nr. 2 wurde auf die Gesetzmäßigkeit beim Ausfüllen der Verfügung durch den “Erzieher” und Psychpaten Oberleutnant Meyer noch beibehalten. Anlaß – Gesetzliche Grundlage-Art und Dauer der Maßnahme ( bestimmte immer der Verbindungsoffizier des MfS )
So sieht eine korrekt ausgefüllte Verfügung einer durchgeführten Disziplinarmaßnahme vom30.12.1983 bis 20.01.1984. Da steht unten links: Hiermit wird bestätigt daß der / die Inhaftierte arrestfähig ist. Darunter kamen die Unterschriften von Major Radtke oder Leiter des MED Dienstes OSL Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel”. Auch die Arrestkontrolle vom 14.01.84 wurde bestätigt. Die fanden jeden Dienstag statt.
Auch die Verfügung Nr. 3 wurde ordentlich ausgefüllt und dem Verbindungsoffizier zur Bemessung der Arreststrafe und zur Unterschrift i.A. des Erich Mielke oder Oberst Schmidt – Bock, Leiter des Hauses vorgelegt. Als Anlaß nahm man : Rasieren eines Kahl-schnitts (Glatze). Wegen der Spionage verurteilter Rumäne Daniel Marinescu übte Friseur und scherte meinen Kopf auf die Null. Er war der der es auch säuberlich ein-seifte und rasierte. Ich ließ ihn gewähren. Damals wußte vich nicht dass ich damit gegen einige Paragraphen des DDR Strafvollzugsgesetzes verstoße. Ich weiß nicht mehr heute ob ich es damals aus Daffke zuließ oder weil mir alles egal war. Ich weiß auch nicht ob ich zuließ oder wahrgenommen hatte ob und wer mir hinten mit Filzstift und großen Lettern D D R “rauftätovierte“. Beim Abrücken zur Nachtschicht war mein Hinterkopf mit Käppie bedeckt und die Begleitmanschaft angeführt vom “Nazi” den man auch “Pferdekopf” nmannte hat das Kunstwerk nicht lesen können. Erst im RS4 – Arbeitsbe-reich als ich die Mütze abnahm konnten die anderen SG sich darüber totlachen. Für die Spitzel wie Sander, Brigadier Hans und Zivilmeister des EAW Treptow gab´s zu tun – zu melden. Jedenfalls war das ein Vorkommnis und große Abwechslung für die Manschaft des Erziehungsbereiches C 2 ( CÄSAR 2 ). Die Nacht und die Schicht ging zu Neige und wir traten auf zum Abrücken. Beim Ablaufen nahm ich die Mütze ab und “Pferdekopf” und ” Blondy” oder “Babyarsch” hielten di Truppe an und fragten mich was das zu bedeuten hätte. Ich wußte nicht was die meinen, ob es die polierte Glatze war oder die Buchstaben DDR. Ich ging davon aus dass die Frage der “Tätovioerung” galt. “Der dämliche Rest” antwortete ich ruhig. Ob darauf gelacht wurde kann ich mich nicht mehr entsinnen. Im Unterschied zu mir wußten sie alle, dass es in den Keller geht; nicht wegen dem Kahlschnitt sondern wegen der Buchstaben die deutliche Provokation und Herabwürdigung darstellten. Sofort wurde ich aus dem Glied rausgelöst und während die sich in die Verwahrräume verflüchtigten wurde ich in den Keller verbracht wo ich mein “Urteil” abwarten sollte. Urteil des MfS Mannes -Oberstleutnant Neidhardt ist der 3.Verfügung zu entnehmen. Diese 10 Tage saß ich auf der rechtren Arschbacke ab, natür-lich auf dem kahlen Betonfußboden tagsüber, denn die Schließer ließen im Tigerkäfig die Drehvorrichtung mit angeschweißten Tischplatte und einer Sitzgelegenheit draußen nach der Abholung des Essgeschirr.

Man sagte diue STASI brauchte seit 1961 nicht mehr zu foltern? Das ist Geschichtsverfälschung sondersgleichen auf Kosten aller die gefoltert wurden im humanen Sozialistischen Strafvollzug der DDR bis in die 90.ige Jahren.
WILLKÜR und FOLTER im “humanen Strafvollzug der DDR” war an der Tagesordnung und wurde bis in die achziger Jahre praktiziert, wie man aus der folgenden Verfügung über eine Sicherungsmaßnahme entnehmen kann.
Man muss nicht Fahnder oder Ermittler sein und schon gar nicht den verbrüderten Geheimdiensten der DDR/BRD angehören um die WAHRHEIT und VERSCHLEIERUNG beim Abgleich der beiden zuletzt präsentierten Verfügungen festzustellen.
Man muss nur die Deutsche Sprache in Schrift beherrschen und ein Menschenverstand haben um auf Anhieb festzustellen dass eine der beiden Verfügungen Fälschung oder der Wahrheit nicht entspricht. Nach der Aktenlage die uns durch den Verbindungsoffizier des MfS OSL Neid-hardt hier per Unterschrift bestätigt laufen sowohl die Verfügung Nr. 3 vom 24.01.84 und die nicht nummerierte Verfügung vom 25.01.84 zur gleichen Zeit. Das wäre nur möglich wenn iim Haus 6 zwei von der Sorte Adam Lauks eingesessen hätten-gleichzeitig.
Es gab zu keinem Zeitpunkt der U-Haft und des Strafvollzuges eine Suicidabsicht, das ist oft schriftlich bekundet worden. Wenn es eine doch gegeben haben sollte müsste ich am besten davon was mitbekommen haben? Damit die Papiere stimmen, hat die STASI dem SG Lauks sogar eine Personenkennzahl dazugedichtet und in die dafür vorgesehene Rubrik eingetragen, die in meinem Jugoslawischen Pass nicht stand. Das wird später, viel später dazu führen, dass man bei der BStU im Zusammenhang mit meiner vorzeitigen Entlassung nach § 349 ( zwei Monate vor der Hälfte ? – das gab es nicht!) sogar über meine Ausbürgerung schreibt?!?
Es ist die einzige Verfügung die vermutlich der Verbindungsoffizier OSL Neidhardt auf der Schreibmaschine tippt um dadurch der Verfügung totale Glaubwürdigkeit des Inhalts ver-leiht die keiner anzuzweifeln wagen wird.
Eigentlich wußte OSL Neidhardt von der Folterungen in der Zelle o39 nicht, die vom 1-21.3.84 liefen ( möglich auch vom 1-21.2.84 ). Es waren 20 Tage und Nächte die ich an Adam´s Bett gekreuzigt gelegen hatte. Die Zahl der Tage vergißt der Gefolterte nicht. Nie.
Auf der Vorderseite fehlen die Unterschriften der Schließer die mich in jener Nacht aus der Nichtarbeiterzelle, wo ich zusammen mit Wessi Buschmann darbte, in die 039 vetrbrachten und auf die “Folterbank” spannten.
“Als Sicherungsmaßnahmen waren in § 33 StVG der Entzug von Eirichtungs- und sonstigen Gegenständen sowie die Absonderung von anderen Strafgefan-genen und die Unter-bringung in Einzelhaft vorgesehen. Derartige Maßnah-men durften gemäs§ 33 Absatz 1 StVG lediglich zur Verhinderung körperli-cher Angriffe oder einer Flucht und zur Aufrecht-erhaltung der Sicherheit angewandt werden und mußten gemäß § 33 Absatz 1 StVG in ihrer Intensität und Dauer in ausgewogenem Verhältnis zur Gefährlichkeit des Anlaßes stehen.
Nach § 33 Absatz 5 waren auch Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht beseitigt werden konnte.”
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Nach § 33 Absatz 5 waren auch Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht beseitigt werden konnte.”
Hierzu mache ich den Gebrauch von meinem Recht auf Richtigstellung der Inhalte der über mich angelegten STASI-Unterlagen. Dioese Akten bzw. Verfügungen über die Diszip-linar- und Sicherungsmaßnahmen hatte ich bis jetzt von der BStU zur Einsicht gar nicht vorgelegt bekommen ( nach 28 Jahren ni9cht?). Berichtigung mache ich trotzdem wie folgt:
Im Verwahrraum 039 lief die Folter einer Fixierung – Fesselung an Händen und Füßen – die längst über die gesetzlich dazu vorgesehenen 3 Tage überschritten war. Vom Anfang an verwehrten mir, die Schließer die zu Folterknechte umfunktioniert wurden, die Mög-lichkeit die Notdurft zuz verrichten, die ich durch laute Artikulation aus meiner Fesselung höflich angekündigt hatte. Als auch nach dem dritten Mal “Machen sie´s!” vom Obermeis-ter Flach, genannt RASIERKLINGE oder GABY ( Sachse ) zurückkam pisste ich ein wie ein Neugeborenes unter mich. Dank der Tatsache dass zwischen beiden unbearbeiteten Bohlen eine ca 5 mm Ritze klaffte, konnte Urin größtenteils dadurch zum Boden abfließen, bis auf das was in meiner Unterwäsche blieb. Wegen Deffekationsschwirigkeiten gab man mir am 9 Tag der Fesselung eine Abführtablette die bald Wirkung zeigte. Tagsüber waren die Handschellen um drei Zähne lockerer als über Nacht und so konnte ich mich mit sehr schmerzhafter Verrenkung an die linke Seite legen und abscheißen. Die Entladung war gewaltig und erreichte die Zellenwand zu meiner Rechten. Mit dem seit Tagen herumlie-genden Urin wurde das vermengt und muß fürchterliche gestunken haben, nach den Ges-ichtern der Folterknechte urteilend als sie die Tür aufschlossen. Am zweiten Tag nach der Fesselung infolge leichter Bekleidung war meine Nase zu und ich nahm den offensichtlich mörderischen Gestank nicht wahr. Zur Ausspeisung lösten sie die Fesselung und ich durfte in einer Ecke die Nahrung reinspachteln. Obwohl ich nicht aggressiv war hatten sie immer ihre klassischen Knüppel ( und keine einschiebbaren Schlagstöcke – wie geschrieben ) dabei. Nach dem Essen legte ich mich wieder auf Adam´s Bett und ließ mich ruhig wie-der fesseln. Am Nachmittag ging das Brett auf und mit vier Mann standen sie in der Tür mit einem Eimer und Wischzeug zum Saubermachen. Rasierklinge stellte den Eimer in die Ecke und sie machten mich los, forderten mich auf aufzustehen. “Machen Sie jetzt die Zelle sauber !” sie schlugen dabei mit deren Knüppel auf die Handinnenflächen. Eine Drohgebärde sollte mich dazu bringen das Urin und den Kot aufzuwischen. Ich ließ mich nieder aufs Folterbet, brachte mich in die Position zum Anschnallen. “Ich werde diesen Boden nicht reinigen.” sagte ich laut und deutlich. “Sie werden es müssen” kam vom RASIERKLINGE. “Nicht sie, nicht Erich Mielke oder Erich Honecker und auch nicht der dieses hier angeordnet hat wird Adam Lauks dazu bringen den Füßboden aufzuwischen. Sie schauten sich nur stumm grienend an, fesselten mich und gingen hinter sich die Tür zuschlenzend. Nach einer ganzen Weile flog das Brett krachend auf und während die anderen drei im Flur blieben kam RASIERKLINGE rein und schüttete den Inhalt der mitgebrachten Flasche fast vollständig um mein Folterbet herum aus. Es war das Desin-fektionsmittel FISIFON unverdünnt. Gleich danach verließ er den Raum – die Zellentür fiel in den Schloss. Die Riegeln wurden nicht zugeschoben. Auf die Wirkung des Desinfek-tionsmittels brauchte ich nicht lange zu warten. Ich manövrioerte mir die Decke ins Ges-icht und versuchte das Käppi über die Nase zu bringen damit die entstehende beißende Luftmischung gefiltert wird. Ich schwieg zu erst und beobachtete wie der rote Betonfußboden weiß wurde an Rändern wo Fisifon verdampft war. Es war ein Angriff auf Lunge und Augen mit chemischen Mitteln. Ich fing an laut zu schreien und an den Fesseln zu zerren. Sie beobachteten abwechselnd durch Spion was auf dem Folterbett abging. “Geht er kaputt!” fast triupmhierend hörte ich wie sich die Schergen aufgeilten. Die Stimme versagte langsam, ich konnte nicht mehr sehen, rang nach Luft und versuchte die durch das Oberhemd, Decke und Käppi zu filtern, stellte mich dan ganz ruhig und erweckte bei den Folterknechten den Eindruck ich sei ohnmächtig geworden. Sehr Weit davon war ich nicht. Sie kamen rein, öffneten schleunigst das Fenster und auf die Frage “Machen Sie es jetzt sauber?” sagte ich nur kurz “NEIN – ich nicht!” Sie gingen raus, dabei ließen das Fenster offen und ich bekam frische Luft. Es dauerte nicht lange da standen sie wieder in der Türöffnung und ließen den Hausältesten im Keller rein. Der Hausarbeiter kotzte beinahe dazu und wetterte in Richtung der Folterknechte: “Seid ihr alle verrückt geworden oder was?” Nach gründlicher Reinigung hinterließ er von Kot und Urin befrei-ten Fußboden hinter sich,abert die verdampfte Säure schwebte noch in der Luft. Sie schlu-gen das Fenster zu und die Türe hinterher und gingen. Als sie zur Ausspeisung wieder kamen, machten die sofort das Fenster mit sechs Scheiben auf und ließen die Türe offen. Sie schnallten mich ab und ich aß zwei drei Kartoffeln und währenddessen bat ich höflich darum, daß sie das Fenster wenigstens offen lassen, was strikt abgelehnt wurde “Das Fens-ter muß zu !” Ich aß die letzte Kartoffel auf, gab das Tableau ab und bewegte mich wie immer um das Bett herum um mich hinzulegen. Ich ging aber am Bett vorbei und schlug mit der Rechten durch die Scheibe mit Worten: “Atmen muß ich!” und ließ mich ruhig nieder auf´s Bett. Aus der Schnittwunde zwischen dem Mittelfinger und dem Ringfinger bfloß Blut. Zu viert traten die ans Bett. Während zwei mir die Fußfesseln anlegten und fest zogen schlossen sie mir die Handschellen um die Handgelenke, ließen wie auf Kommando gleichzeitig von mir ab, richteten sich auf und zogen ihre Knüppel und fielen schlagend und dreschend über mich her. Sie steigerten sich richtig ein, droschen um die Wette, als wolle einer den anderen dabei übertreffen. Adrenalin wurde versprüht in Unmengen. Ich weiß nicht mehr wessen Knüppel ich zu fassen bekam. Der ihn geführt hatte zitterte als ob er an der Steckdose angeschlossen gewesen wäre. Sie schauten dabei nicht wohin die Schläge niederkrachten. Ich spürte keine Schmerzen und lachte tierisch was sie noch mehr verrückt machte. Wie lange das Ganze gedauert hatte kann ich nicht mehr einschät-zen. Die Folter und Gewaltanwendung müssen gesondert vergütet, bzw. prämiert gew-esen sein. Nur damit ist deren so beherzter Sondsereinsatz erklärbar.
Art und Dauer der Maßnahme ist schwammig und unpräzise, suggeriert einem, dass es um vier Schläge ging dabei heist das x4 das zu viert gedroschen wurde.
Wie groß die Vertuschung und Verschleierung in diesem Falle ist, wird man erst an der Rückseite entnehmen können. Das Fehlen der Unterschrift des Arztes heißt nicht dass keiner da war. Anstaltsarzt Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel” wurde an jenem Tag geholt um die Schnittwunde zu verarzten. Er schüttelte Jod drauf, was ich gar nicht wahr nahm, legte Verband an und ging ohne Worte. In Erinnerung blieb mir der Anblick und sein Gesicht als er in der Türe stand und meine Lage erfasste. Er war sichtlich betreten und brachte nicht mehr raus als “Was machen Sie den hier?” – “Sehen Sie´s nicht!? Die vier Schläger standen herum und grienten vies.
Daß Oberstleutnant Zels alias IMS “Nagel” sich auf die Zelle 039 und Folter, von der er Zeuge und Mitwisser bzw. Hehler wurde, schon 1984 nicht erinnert und das Gesehene als Politikum dem LDH Schmidt-Bock oder seinem Führungsoffizier nicht steckt oder darü-ber ein IM Bericht verfasst, hängt womöglich damit zusammen, dass im Falle von Adam Lauks die Interessen der HVA und der HA II/ 10 zu wahren waren. Er kann sich daran auch bei seiner Beschuldigtenvernehmung die dabei in Zeugenvernehmung umgewandelt wurde 1997 im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 nicht erinnern? Eiskalter Killer auf Befehl wie auch sein Studienkollege OSL Dr. Jürgen Rogge alias IMS “Georg Husfeldt” und Leiter der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim OSL Dr. Günther Stöber – der dritte im Bunde aus Basd Saarow, wo sie die gemeinsame Diessertation verteidigt hatten.