Ich besiegte die STASI – ich sprengte ihre Ketten ! – Die Wahrheit ist: Zwecks Liquidierung, 2 Monate vor der Helfte der Strafe vorzeitig in die CSSR entlasasen um in Ungarn liquidiert zu werden

Ich besiegte die STASI, sprengte ihre Ketten,…

Januar 15, 2010 von adamlauks11

Am 8.1.2010 erst nach dem erneuten großartigen Einsatz des Herrn Mauersberger  vom Sachsischen Datenschutzbeauftragten konnte ich in meine Gefangenen Personalakte oder E-Akte  ( Erzieherakte ) 19.5.82 -28.10.1985 den ersten oberflächlichen Einblick nehmen. Als eins der stärksten Dokumente ist das Führungsbericht an den Generalstaatsanwalt der DDR (siehe Abschrift)eines der vielen STASI Vollstreckers ChA und Leiter der Speziellen Strafvollzugsabteilung des Karl Wilhelm Poppe – IMS”Seidel” – Oberstleutnant Günter Stöbers.
Für alle die über Knast in die BRD freigekauft wurden muss es ein Führungsbericht in der HA XIV in der BStU geben, worin eindeutig stehen muss, ob die Zielstellung des Strafvollzuges bei jeweiligem Gefangenen  verwirklicht war zum Zeitpunkt des Freikaufs. Vielleicht würde man dann auch auf die Zahl der Umgedrehten kommen, die treue Spitzeldienste den Erziehern und ihren Verbindungsoffizieren in der Haft geleistet haben.

Meinen Krieg hatte ich gewonnen, auch wenn ich kaputtgemacht wurde. Eins steht fest aus humanitären Gründen bin ich nicht vorzeitig des Landes verwiesen. Es bleibt noch zu ergründen in wie weit hat sich mein damaliges Land für meine Freilassung eingesetzt – oder habe ich die Schweine mit dem Hungerstreik 20.12.84-30.9.85 auf die Knie geworfen.
Die Lüge in diesem Führungsbericht wird auf meiner Seite http://www.zersetzungsopfer.de Zeile für Zeile auseinandergenommen, zerpflückt, aufgearbeitet. Gott gib mir Kraft und Stärke bis zur letzten Zeile durchzuhalten.

Ich bat sie freundlich um Ihr Einverständnis einen Vaterschaftstest durchzuführen

Unter den 5/fünf Bändern/ zurückgehaltene Post leuchtete der von meinerm vierjährigen Julchen gemalter Schneemann, den mir die Zuträger und Spitzel aus der Zelle auf Befehl von Oberleutnant Meyer gestohlen hatten… ich bat den aufpassenden Bediensteten der JVA Leipzig mit Krankenhaus  das Bildchen mitnehmen zu dürfen … NEIN hieß die Antwort, und Diebstahl am Strafgefangenen von damals wurde heute, nach fast 28 Jahren in unserem Rechtsstaat für rechtens befunden.
Danke Deutschland !!!

Mein Begleiter und Zeuge war damals Stehan Heckmann, ein Journalust des WDR.

Ich musste mit dem Referenten des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen Herrn Thomas Mauersberger noch mal nach Leipzig Meusdorf kommen um die Originale – mein Eigentum dem ehemaligen Staatsanwalt – dem  nach der Wende eingesetzten jetzt als Regierungsdirektor Rolf Jacob zu entreissen. Damals begleitete mioch Dr. Horst Bürke der nach der Übergabe feststellte:” Herr Lauks, ich bedanke mich bei Ihnen, dass ich  dieser Übergabe beiwohnen durfte – hier hat sich seit 1932 nicvhts geändert!”

 

 

DDR Justiz war eine STASI-Justiz

A B S C H R I F T G-Akte 45

Spezielle Strafvopllzugsabtlg.
Der Leiter

Generalstaatsanvalt von
Berlin
1026 B e r l i n
Littenstr. 16/17

MR Dr.Stö/Rei/4 4.9.1985
699/85

Führungsbericht über SG L A U K S, Adam, geb. 28. 7. 1950

Der Obengenannte befindet sich seit dem 29. 3. 1985 in unserer Spezialeinrichtung, da er unter den Bedingungen des normalen Strafvollzuges nicht mehr führbar war. Bis 1982 hat
Sich L. in der Haft relativ unauffällig verhalten. Zu dieser Zeit klagte er über Hämorrhoidalbeschwerden, die eine Operation im September 1982 im Haftkrankenhaus
Notwendig machten. Seit diesem Zeitpunkt ist L auf diese Analbeschwerden fixiert. In der Folgezeit klagte er über Beschwerden im gesamten Magen- Darmbereich, die zu umfangreichen fachärztlichen Untersuchungen Anlass gaben, jedoch ohne ein krankhaftes Ergebnis in diesem Bereich zu bringen.

Auf Grund einer vermeindlich vorgekommenen Äußerung eines Arztes in der Charite begann sich bei L. die Auffassung zu verfestigen, an einem unheilbarem Krebsleiden erkrankt zu sein. Im März 1983 klagte er über eine mechanische Behinderung beim Stuhlgang sowie über diffuse Kreislaufbeschwerden, die jedoch trotz umfangreicher Untersuchungen nicht objektiviert werden konnten. In der Folgezeit wurden die Beschwerden so erheblich von L. angegeben, dass eine Einweisung in die Psychiatrisch-Neurologische Klinik des Haftkrankenhauses Leipzig für Notwendig erachtet wurde, unter der Diagnose Karzinophobie(Krebsfurcht). Diagnostisch wurde das BILD eines Zweckverhaltens beobachtet und eine beginnende querulatorische Entwicklung angenommen.

Am 18.6.84 erfolgte erneute Einweisung in das Haftkrankenhaus Leipzig unter der Diagnose: Paranoide Entwicklung. L. Klagte jetzt über Nerven-, Muskel- und Nierenschmerzen, die es unumgänglich machten, zu arbeiten. Ferner habe er ganze „Perlenketten kleiner Bläschen>“ beobachtet, die nicht objektivierbar waren. Erneut lautete die Abschlussdiagnose des Haftkrankenhauses: Zweckverhalten. Wie aus Schreiben des L. hervorgeht, war er zu dieser Zeit überzeugt, an einer Entzündung des kompletten Nervensystems zu leiden, er fühlte sich aufgedunsen und aufgeschwemmt und insgesamt schwer krank. Es verfestigte sich in ihm die Überzeugung, dass bei Nichtbehandlung seines Leidens, er bald sterben würde. Eine geheimdienstliche Aktivität seinerseits wurde angedeutet. Alle Geschehnisse aus seiner Umwelt brachte er in Beziehung zu seiner Person. Die Strafvollzugseinrichtung Rummels-
Burg bezeichnete er als KZ, sprach von Meuchelmord und Heilexperimenten, die an ihm
Vollzogen wurden, aber er habe davor keine Angst.

Am 6.5.84 vertrat der Leiter der Medizinische Dienste der StVE Berlin die Auffassung, dass die paranoid- querulatorische Entwicklung bei L. bereits Krankheitswert besitzt und sinn-
gemäß der Zustand dem § 15 Abs. 1 StGB entspreche.

Am 30.8.1984 wurde L. erneut in die psychiatrische Klinik des Haftkrankenhauses Leipzig
verlegt. Lauks sprach zu dieser Zeit von Drüsenkrebs, der sich in seinem gesamten Körper ausbreite und von einer ausgeprägten Hitzeentwicklung und verkündete, daß er nach Meusdorf gekommen sei, um zu sterben. Nunmehr wurde von einer paranoid-querulatorischen Entwicklung gesprochen, in deren Rahmen L. sich in eine kämpferische Haltung hineinsteigere. Die Symptomatik sei von der Primärpersönlichkeit überschattet
und bekomme damit ein hysterisches Gepräge. Prognostisch wurde eingeschätzt, dass sich die Symptomatologie bei L. weiter steigere solange er sich noch im Strafvollzug befände.

Anfang 1985 wurde L. wiederholt in das Haftkrankenhaus Leipzig wegen Verweigerung der Nahrung eingewiesen. Sein Verhalten war durch Demonstrativhandlungen unterschiedlichster Art gekennzeichnet, wie Nahrungsverweigerung, verunstalten und verwüsten des Verwahrraumes und Selbstbeschädigung. So kratzte er sich einen Stern auf die Hand sowie Losungen auf die Unterschenkel.

Da L. in der StVE Berlin nicht mehr führbar war, erfolgte die Verlegung in unsere Einrichtung. Über den gesamten Zeitraum seines Aufenthaltes hier verhielt er sich gegenüber dem SV-Personal distanzlos, provokatorisch, herausfordernd. Die Wände seines Verwahrraumes beklebte er mit den Buchstaben aus Toilettenpapier geschnitten, die er zu verleumderischen und faschistischen Losungen zusammenfügte. Auch Marmelade und Zahnpasta benutzte er ebenfalls zu derartigen Schmirereien. Er war keinerlei Beeinflussung
Zugänglich, seinen Verwahrraum nicht derart zu verunstalten, und beschimpfte bei Ermahnungen das SV-Personal auf das gröbste. Weder mit erzieherischen noch medizinischen Mitteln wurde eine Beeinflussung in irgendeiner Form gesehen. Der Hauptinhalt seiner Querulanz war, dass ihm erhebliches Unrecht geschehe, dass er an einem unheilbaren Leiden erkrankt sei und man ihm bewusst nicht helfe, um ihn zu vernichten. Er wisse genau, er werde seine Heimat Jugoslawien nicht wieder sehen, man wolle ihn umbringen und das gehe von Sicherheitsorganen der DDR aus, von bestimmten Kreisen, die wüssten, dass er ein Geheimnis besitze, das, wenn er das preisgebe, erhebliche Folgen für die Betreffenden hätte. Gegen die Menschen der DDR und der SU würde ein gewaltiges Verbrechen geplant werden und er, Lauks, könne das verhindern. Er wisse, dass man ihn langsam zugrunde richten wolle, aber er stehe in diesem Kampf aufrecht und zeige keinerlei Schwäche, da seine „Feinde“ nur darauf warten würden. Hinter jeder freundlichen Geste des medizinischen Personals witterte er eine Heimtücke und reagierte ausgesprochen provokatorisch, gehässig, verbal aggressiv, ja bespuckte sogar das Personal. Hinter den Strafgefangenen seiner unmittelbaren Umgebung witterte er Mitarbeiter des MfS, beschmierte jedes Stück Papier, dessen er habhaft werden konnte mit Losungen verleumderischen Inhalts, deren Kern jedoch sein Kampf um das Recht bildete. Jegliche Medizinische Maßnahmen lehnte er ab und betrachtete selbst das Wiegen seines Körpergewichtes als Zwangsmaßnahme. Zu einer Arbeitstherapie oder sinnvollen Freizeitbeschäftigung war er nicht zu bewegen. Auch die Teilnahme am Fernsehen lehnte er ab. Er witterte hinter jeder Aufforderung eine Falle.
Am 23. 6. 1985 zog er sich bei einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Mitgefangenen, den er im erheblichen Maße beschimpfte, eine Unterkieferfraktur zu, die eine sofortige Einweisung in das Haftkrankenhaus notwendig machte. Hier war lediglich eine Notligatur des Unterkiefers möglich, da L. jegliche weitere Therapie ablehnte. Auch gegen eine Nachbehandlung wandte er sich und demolierte schließlich im Haftkrankenhaus Leipzig den gesamten Verwahrraum. Auch in unserer Einrichtung zurückgekehrt, war es nicht möglich, ihn zu einer Nachbehandlung seiner Kieferfraktur zu bewegen. Ein normaler Heilungsprozess war aus diesen Gründen nicht erfolgt. L. verstieg sich jedoch in der Behauptung, man habe ihm im Haftkrankenhaus Leipzig keinerlei Behandlung zugeführt. Der Strafgefangene, welcher ihm die Unterkieferfraktur in der Auseinandersetzung zuführte, sei kein Strafgefangener, sondern ein SV-Angehöriger gewesen. Man habe das gezielt gemacht, um ihm allmählich zu töten. Er sprach wiederum von Mord und Terror, Folterungen, Misshandlungen, von Drosselungen, Fußtritten, Schlägen, Würgen, Ätzen, Knebeln, das
man ihn zugefügt hätte. Er sei überzeugt, er habe Lymphknotenkrebs und wird sterben.
In der Folgezeit nahm L. nur in geringen Mengen Nahrung zu sich. Die ihm angebotenen Lebensmittel in Form von weicher Kost entsprechend seiner Kaumöglichkeiten vernichtete er häufig, schüttete sie vor den Augen des Personals auf den Fußboden und warf sie an die Wand.
Wegen einer Gewichtsabnahme von 23 Kilo im Laufe seiner gesamten Haftzeit erfolgte im Juli die erneute Einweisung in das Haftkrankenhaus Leipzig zur Internistischen Untersuchung
und Besserung des körperlichen Zustandbildes. Die fachinternistischen Untersuchungen ergaben wiederum keinerlei krankhaften Befund. Die Gewichtabnahme wurde mit der Nahrungsverweigerung erklärt.
Psychotherapeutische Bemühungen auch seitens des Psychologen, scheiterten stets an der grundsätzlich ablehnenden Haltung des L. , da er all die Überzeugung äußerte „Ärzte und Psychologen wie das gesamte medizinische Personal steckte unter einer Decke und habe
Nur ein Ziel, ihn zu vernichten“ Entsprechend verhielt er sich, auch stets gespannt, verbal aggressiv, beleidigend, trotzig, taktlos, höhnisch. Er musste selbst zur Körperpflege mit Nachdruck angehalten werden, da er auch dies grob vernachlässigt wie die Ordnung und Sauberkeit in seinem Verwahrraum. Durch sein Verhalten stieß er bald auf Ablehnung der anderen Mitgefangenen, brachte alle sämtlich gegen sich auf, so dass nur noch eine Einzelunterbringung für L. möglich war.
Nach unseren Untersuchungen handelt es sich bei L. zweifelsfrei um eine paranoid-querulatorische Entwicklung bei einer primär-demonstrativen Persönlichkeit. Eine derartig krankhafte Entwicklung entsteht schleichend, häufig über Jahre und erscheint zunächst als eine noch verständliche Reaktionsform dazu Disponierter auf innere oder äußere Konflikte. Die Grenzen dieser Erkrankung sind anfänglich gegenüber Gesunden durchaus fließend.
Die auslösenden Ursachen sind zumeist ein einmal erlittenes tatsächliches oder vermeindliches Unrecht. Daraus entwickelte sich eine zunächst noch nachvollziehbare kämpferische Haltung mit fer tiefen Überzeugung der persönlichen Beeinträchtigung, bald aber zeigt sich die unerschütterliche Überzeugung, im Recht zu sein und diesem Recht um jeden Preis zum Siege zu verhelfen. Damit gerät der Betriffene unvermeindlich in Streit und schließlich Verfeindung mit der Umwelt, was ihn nur wieder in der Richtigkeit seines Kampfes bestätigt. Resignieren bwird völlig fremd. Eigene Fehler werden nicht gesehen, jeder Fehlschlag wird der Umwelt zur Last gelegt. Der Kampf um das Recht wird schließlich
Mit Verbissenheit fortgeführt, ohne Rücksicht auf das eigene Wohlergehen und Leben, und wird zum einzigen Lebensinhalt. Derartige Personen sind völlig überzeugt, man will sie schädigen, vernichten, alle schmieden ein Komplott gegen sie, und so steigern sie sich hemmungslos in Beschimpfungen, Verleumdungen gegen all jene, von denen sie glauben, dass sie gegen sie sind. Es entsteht sozusagen eine „ Verrückung des Standpunktes“, der mit zäher und hartnäckiger Verbissenheit und Unbelehrbarkeit vertreten wird, unter Aussetzung
Der Gefahr an Leib und Seele Schaden zu erleiden, Selbst unter der Gefahr der erneuten Inhaftierung. Alle Maßnahmen gegen sie empfinden sie nur als Bestätigung der Rechtmäßigkeit ihres Kampfes. Sie kommen ihnen sogar entgegen, da die „Mertyrerrpolle“
Dadurch nur unterstrichen wird. Nicht selten findet man auch, wie auch bei L., neben den Ideen der Vernichtung, Verfolgung wahnartige Gedanken, an einer unheilbaren Krankheit zu leiden.

Es ist damit ein psychisches Krankheitsbild entstanden, dass therapeutischen Möglichkeiten, noch dazu unter Haftbedingungen, kaum Raum lässt, da die Betreffenden in den weitaus meisten Fällen jegliche therapeutische Einflußnahme energisch ablehnen. Mitunter ist ein
Erfolg noch zu erreichen durch einen Milieuwechsel, das wäre bei dem Betreffenden die Rückkehr in seine Heimat, doch ist damit zu rechnen, dass auch ein solcher keine Veränderung bringt und eine Weiterbehandlung in einer psychiatrischen Einrichtung notwendig wird.
Die Prognose der paranoid- querulatorischen Entwicklung ist im allgemeinen als ungünstig einzuschätzen.
Zusammenfassend bliebe zu sagen, dass aus den aufgezeigten Gründen, ein weiterer Verbleib in einer Einrichtung des Strafvollzuges im Falle L. nicht mehr angezeigt ist, zumal die Zielstellung des Strafvollzuges bei L. nicht mehr zu verwirklichen ist.

ChA MR Dr. med. G. Stöber
Facharzt für Neurologie
Und Psyciatrie
Oberstltn. d. SV i. Med. Dienst

Vor der für 29.10.1985 geplanten Liquidierung fertigte OSL. ChA Dr. Günter Stöber, wie das üblich ist einen Führungsbericht.

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Agression against Yugoslavia, Aufarbeitung, Aufarbeitung "der Aufarbeitung", Gegen das Vergessen, Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen