06.03.2025:
Das grafologische Gutachten wurde vom Präsidenten Guido Christensen an das AG weitergeleit-et und: die Verhandlung ist für 18.06.25 anberaumt.
Seit Anfang Oktober 2023 hat Leiter der BStU -Außenstelle Rostock Dr. Volker Höffer seine Bereitschaft als Zeuge auszusagen der Richterin Mengel bestätigt, was zu einem neuen Verhandlungstermin führen sollte. Bis jetzt – 12.01.2025 gibt es kein Termin!??
12.05.2023 – Amtsgericht Hamburg scheint die Strafverfolgung der Verjäh-rung zuführen zu wollen- auf wessen Weisung oder Befehl???
7101 Js 1014 /22 241 Cs 106/23 Kann sein, dass 35 Jahre nach der Verbrüderung der Geheimdienste und der Justiz der BRD & DDR, dass die durch das Amtsgericht Hamburg von der BStU angeforderte Akte dem Gericht nicht zur Verfügung gestellt wird ( ohne Begründung? ) und daher alternativ ein SV ( Sachverständiger – aber nicht Helmut Müller – Enbergs! ) von dort befragt werden soll?
Blatt 53 der E – Akte
„Es handelt sich um eine Strafsache mit politischem Einschlag“ sagt die Amtsanwältin Flaig; ich behaupte mit politischem Hinter-grund. Wenn kein politischer Hintergrund ist, dann war in Zivilprozessen 7 O 140/20 und die unsägliche Korruption der STASI Seilschaften die lange vor der Wende Schleswig Holstein und auch seine Justiz unterwandert hatten und die erwähn-ten Prozesse dienten zum Täterschutz des Oberstleutnants HEINRICH, Detlef, der durch die Unterstützung bei seiner Emigration am 11.11.89 in seinen Anlaufstellen Bundesaufnahmelager in Gießen, Meldestelle in Schleswig und Meldestelle Flensburg.
Die Akte wird veröffentlicht ohne Anonymisierung weil es einen Strafanzeigeerstatter und einen Strafantragsteller mit dem Namen Hans Detlef Heinrich, geboren 21.05.1956 niemals in der DDR gegeben hatte.
1324 Js 633/22
Blatt der Akte 1
Blatt der Akte 2
Blatt der Akte 3
Blatt der Akte 4
Die Polizeihauptmeisteri9n Frau Clausen identifiziert den Anzeigeerstatters nicht mal? Der Name Heinrich sagt uns nicht unmissverständlich, dass ein Hans Detlef Heinrich erschienen ist eine Strafanzeige und einen Strafantrag zu erstatten?
Wenn sie dann den Herrn Heinrich als NAZI-Spitzel schreibt.. kein Kommentar über die Fähigkeit und (Un)wissen der Strafanzeige- und Strafantragaufnehmende PHM-in S. Clausen.
Blatt der Akte 5
Müssten nicht alle benannten Anlagen in die Ermittlungsakte so wie angeführt auch fortlaufend mit als Blatt der Akte fortlaufend paginiert werden?! Schließlich sind das durch Hans Detlef Heinrich vorgelegten Beweise!? DAS muß PHM-in wissen!?
Blatt der Akte 6
Blatt der Akte 7
„Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen dieser Sachverhalt bekannt ist und bitte um Prüfung, ob Herr Heinrich vor seiner Einstellung in den Landesdienst vollumfängliche und wahrheitsgemäße Angaben über seine Tätigkeit für die Stasi geleistet hat.“ schreibt Dieter Dombrowski von der UOKG.
Warum wird das nicht in der Strafanzeige erwähnt, ausgeblendet? Vielleicht weil es eine Danksagung an die UOKG gab mit dem Versprechen der Sache nachzugehen. Eine Vorladung und Vernehmung des Hans Detlef Heinrich ( eigentlich HEINRICH Detlef fand im April 2019 auch statt. Ergebnis blieb geheim. Ein Vernehmungsprotokoll sicherlich auch.
Blatt der Akte 8
Blatt der Akte 10
Blatt der Akte 11
Blatt der Akte 12
Von den Kopien des IM Vorlaufs „Detlef“ diew Hans Detlef Heinrich „organisiert“ hatte wurde nur als Blatt der Prozessakte in 7 O Js 140/20 aufgenommen!?
Blatt der Akte 13
Blatt der E – Akte 14
Blatt der E – Akte 15
Blatt 16 der E – Akte

„Eidesstattliche Versicherung“ die Hans Detlef Heinrich aus der Zivilsache einfach übernimmt – 7 O 140/20 – warum zunächst nur die erste Seite !?
Di Polizei Hauptmeisterin war in unserem Gespräch am 4.4.2024 zum Schluß sehr unwirsch und beendete das Gespräch mit mir als Opfer des Hans Detlef Heinrich – siehe die Zivilsache8 O 83/24.
Deshalb will ich die Eidesstattliche Versicherung die Hans Detlef Heinrich – nicht mit seinem richtigen Namen HEINRICH, Detlef geb. 01.05.1956 in den Zivilprozessen gegen Lothar Tiedtke von Koß, Olaf Junge und meiner Wenigkeit einsetzt.-
Die in Sachen DDR unerfahrene PHM-in Clausen eingesetzte Ermittlerin hat über die DDR keinen blassen Schimmer oder führt die „Ermittlungen“, die eigentlich keine sind, Auftrags und vermutlich nach Weisung der Staatsanwaltschaft des Landgerichtes Flensburg in Person der Staatsanwältin Behre?
DESHALB:
- „Ich wurde am 21.05.1956 ( ? – Geburtsurkunde als Beweis nicht angefordert ) in Stralsund, also in der ehemaligen DDR geboren ( wurde erst die PHM-in Clausen belehrt oder aufgeklärt ) Ich war zunächst bei der Bundeswehr…. ( in d. ehemaligen DDR? – Frau PHM-in S. Clausen musste ihr Wissen, wenn sie über eins verfügte korrigieren durch den Genossen Oberstleutnant HEIONRICH, Detlef ) und absolvierte dann in Stralsund eine Ausbildung bei der Feuerwehr.“ ( 1970 wurde ER beim MfS als 14 Jähriger Schüler registriert und 19074 wird ER zum Stärksten Lehrling der DDR gekürt ! 1976 – 1982 als Hauptfeuer-wehrmann des MdI auf der Volkswerft Stralsund steht in einem 1982 streng vertraulich ausgefüllten Personalbogen in angeblich seinen „vollständigen Stasiak-ten“ ( Kopien! ) des IM Vorgangs „Detlef“ Blatt d. BStU 000046.
- „Nach ( dem Aufenthalt in Moskau im September 1981 ) 1982 entschloss ich mich dann dazu auf der Volkswerft in Stralsund als Brandschutzinspektor ( ER wurde als Sicherheitsbeauftragte durch die HA I – Diensteinheit 97;01;00 eingesetzt, dass er dort bis zu seinem mißlungenen Flucht versuch im Einsatz war steht nicht in seiner „vollständigen Stasi-Akte“ in einer anderen Akte schon! )
- „Nach der Wende ( am 2.Tag nach der Grenzöffnung am 11.11.1989 emigrier-te ER in die BRD ) verließ ich dann 1989 ( fluchtartig ) die DDR, bzw. Stralsund und zog zu nächst nach Schleswig ( wann und in welche, bzw. wessen Wohnung, hält man in Schleswig unter Verschluß? WARUM??? Bürgeramt Stralsund verschleiert am 6.4.2023! den Aufenthalt und die Anschrift in Schleswig und das Datum des Umzugs nach 02390 Flensburg in die E-Nolde Str. 7. Auch Flensburg hält das geheim? WARUM ? )
- „Her Junge, der GF der underDog UG aus Hamburg hatte 2018 ein Buch des „Autors“ ( WARUM die Anführungszeichen? ) Lothar Tiedtke von Koß – einen ehemaligen Freund von mir aus der Kindheit/Jugend ( vom 6. Lebensjahr an )- Namens MUNDTOT? Stasi-Opfer der DDR-Haftpsychiatrie klagt an“ verlegt, in welchem der Autor seine ( und EUERE! ) Lebensgeschichte erzählt, gleichzeitig, jedoch mich mit vollem Namen nennt/nannte und meine angebliche Verbindung zur Staatssicherheit der DDR behauptet.“ ( nirgendwo im Buch wurde ER mit vollem Namen als Hans Detlef Heinrich genannt oder erwähnt! )
- „Ich führe gegen Herrn von Koß und die underDog von Herrn Junge seit 2010 einen ( Zivil )Rechtsstreit vor dem Landgericht Flensburg ( 7 O 140/210 ) in welchem es (u.a.) um dieses Buch geht.“
Hier ist das Corpus Delicti auf dem der Zivilrechtstreit und auch diese Strafzeige unsd Strafantrag der PHM-in S. Clausen beruht. Weder Richter Fendt, noch die Staatsanwalt-schaft, noch die ermittelnde „Miss Marple“ der Polizei Harrislee hielten dieses Beweisstück in der Hand, sowie die vollständige ( Kopien ) der Stasi-Akte des Hans Detlef Heinrich in der Hand. Das ist als grobe Fehler und grobe Mißachtung der StPO und Unterdrückung des kardinalen Augenscheinobjekts der als Beweis in diesem Strafprozess gewürdigt werden musste.
Nirgendwo im Buch wird der Name Hans Detlef Heinrich, weder erwähnt oder genannt. Auch nicht auf dem Blatt der E-Akte 12; 13 und 14.
Die PHM-in hätte feststellen müssen dass der HEINRICH Detlef aus dem Abschlußbericht des MfS die gleiche Person ist deren Strafanzeige und Strafantrag entgegennahm. Einen Identitätsnachweis legt der Hans Detlef Heinrich nicht vor, weil zu dem Zeitpunkt keinen Deutschen Personalausweis besitzt, oder hatte er doch seinen 30 Jahren alten und ungültigen PA vorgelegt hatte, was die PHM-in S. Clausen unerwähnt lässt?
6. „Am 22.03.2022 wurde ich vom Leiter der Landesfeuerwehrschule Harrislee, meinem ehemaligen Vorgesetzten Jan Rasmus Hansen darüber in Kenntnis gesetzt, dass er ein Schreiben des Herrn Junge vom 18.03.2022, in welchem angebliche Verbindungen meiner Person zur Stasi behauptet wurden. Zu dem sei ein „ganzes Paket“ mit Anlagen dabei. Herr Hansen bat mich am folgenden Tag zum persönlichen Gespräch und gemeinsam öffneten wir die Anlagen des Schreibens des Herrn Junge. Hierin enthalten waren nicht nur sehr viele persönliche Daten über mich wie Schulabschlüsse, Lebenslauf sondern auch die vollständige Stasi-Akte der BStU über meine Person“ ( wenn er damit die Kopien des MfS IM Vorgang „Detlef“ meint, die er dem Richter Fendt in der Verhandlung vorgelegt hatte, die der PHM-in Ermittlerin S. Clausen nicht vorlagen, oder vorenthalten wurden ist das eine neue Lüge, denn das waren keine Akte des Hans Detlef Heinrich – laut BStU Schreiben von 4.2.2020 gab es auf den Namen Hans Detlef Heinrich keine Erfassung und keine Akte in Restarchiven des MfS ).
7. „Dem Schreiben des Herrn Junge an Herrn Hansen war zu dem ein weiteres Schreiben des Herrn Junge vom 09.03.2022 abschriftlich beigefügt, welches er offenbar an das Innenministerium bzw. Frau Dr. Schütterlin – Waack gesandt hatte. Diesem war wieder-um ein Schreiben des UOKG e.V. vom 24.08.2018 beigefügt ( siehe Blatt der E-Akte 7 )
Die Anlage K2 wurde aus dem Zivilprozess 7 O 140/20 entliehen

Auch die Untersachrift ist nachweislich identisch mit der Unterschrift des MfS Offizier HEINRICH, Detlef der HA I
„Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich keinerlei Verbindungen zur damaligen Staatssicherheit der DDR hatte. Aus meiner ( vollständigen! ) Stasi-Akte ( SEINE? „vollständige Stasi-Akte“ ist BAND 1 des IM Verlauf „Detlef“ des OSL des MfS HEINRICH Detlef ist vollständig HIER zu sehen:
IM Vorlauf „Detlef“ zu HEINRICH Detlef
ergibt sich unschwer, daß ich – offenbar auf Grund meiner damaligen für Stasi „attrak-tiven“ Position als Brandschutzinspektor ( Siherheitsbeauftragter ) auf der Stralsun-der Werft – zu Gesprächen mit der Stasi vorgeladen worden bin. ( auch das ist in den Kopien als Lüge und Irreführung zu entnehmen ). ( Diesen Vorladung-en bin ich selbstverständlich ( 6 Mal nachgekommen und vier damals auch gesch-wänzt! ) weil mich die Stasi sonst „abgeholt hätte“. ( ER wurde viermal nicht abgeholt! ). Im letzten Absatz der Eidesstattlichen Versicherung des Hans Detlef Heinrich ist zu lesen: Ich möchte auf dieser Stelle nochmals betonen, dass ich keinerlei Verbindungen zur damaligen Staatssicherheit der DDR hatte.“
Blatt 18 der E – Akte
Blatt 19 der E – Akte
Blatt 20 der E – Akte
Blatt 21 der E – Akte
Blatt 22 der E – Akte
Blatt 23 der E – Akte
Blatt 24 der E – Akte
Blatt 25 der E – Akte
Blatt 26 der E – Akte
Blatt 27 der E – Akte
Blatt 28 der E – Akte
Blatt 29 der E – Akte
Die Blätter 30 – 51 der E – Akte finden Interessierte HIER:
Prozessakte 7 O 140/20 Zivilsache am LG Flensburg
Blatt 51 der E – Akte
Am 31.03.2022 hatte die PHM-in S. Clausen von der Polizeistation Harrislee die Ihr übertragene Aufgaben erledigt und nach zwei Urteilen aus den Zivilprozessen 7 O 93/22 und 7 O 140/20 das Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft Flensburg geschickt. Am 8.4.2022 kam es dort auch an. 11 Tage später, am 19.4.2022 schickte der Staatsanwalt Schiller die erarbeiteten Unterlagen mit Aktenzeichen 107 Js 9332/22 an die Staatsanwaltschaft Hamburg, Kaiser – Wilhelm – Strasse 100 gesandt mit der Bitte um die Übernahme des Verfahrens.
Blatt 52 der E – Akte
WARUM sollte nach der Übernamenachricht die HA vernichtet werden!? Wer in Flensburg hatte es so eilig? HA konnte zurücko?
Rechtsbeugung aus den beiden Zivilverfahren sollte im Strafverfahren mit dem gleichen Ziel fortgeführt werden, den „Störer“ Olaf Junge strafrechtlich zu verurteilen.
Erste Verhandlungstermin wurde abgebrochen weil man festgestellt hatte dass für dieses Verfahren keine stichhaltigen Beweise mitgeschickt wurden, ohne die man nicht weiterverhandeln und ein Urteil fällen kann, nämlich, Staatsanwaltschaft Flensburg hatte keine Originalakte des Klägers Heinrich Detlef aus dem Bundesarchiv -Bundesarchiv Stasi-Unterlagen übersandt. War die Staatsanwaltschaft Flensburg tatsächlich davon im voraus Überzeugt, dass auch hier Richter sich mit der falschen Eidesstattlichen Versicherung des Emigranten Hans Detlef Heinrich eigentlich HEINRICH Detlef auch in diesem Strafprozess ( Strafanzeige und Strafantrag ) begnügen wird ohne jegliche Beweise den „Störer“ Olaf Junge zu verur-teilen. Sonst kann man nicht erklären warum diese grobe StPO missachtet und zum Nachteil des Beklagten begangen wurde!?
Blatt 53 der E – Akte
Blatt 54 der E – Akte
Rückseite
Blatt 55 der E – Akte
Blatt 56 der E – Akte
Blatt 57 der E – Akte
Blatt 58 der E – Akte
Blatt 59 der E – Akte
Blatt 60 der E – Akte
Blatt 61 der E – Akte
Blatt 62 der E – Akte
Blatt 63 der E – Akte
Blatt 64 der E – Akte
Blatt 65 der E – Akte
Blatt 66 der E – Akte
Blatt 67 der E – Akte


































































