Gesendet: Dienstag, 26. März 2024 um 16:29 Uhr
Von: ministerin@im.landsh.de
An: Lauksde@gmx.net
Betreff: AW: [EXTERN] Protokoll der Vernehmung von Hans Detlef Heinrich alias HEINRICH, Detlef im April 2019- unverzüglich-persönlich Frau Mionisterin Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrter Herr Lauks,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider sind wir in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das das Amtsgericht Hamburg bzw. an das Justizministerium in Kiel.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herdes
Persönlicher Referent der Ministerin
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Ministerinbüro
Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
Telefon 0431 – 988 3010
Mobil 0160 – 36 100 67
Von: Lauksde@gmx.net <Lauksde@gmx.net>
Gesendet: Donnerstag, 21. März 2024 16:31
An: Poststelle, IM (Innenministerium) <im.poststelle@im.landsh.de>
Betreff: [EXTERN] Protokoll der Vernehmung von Hans Detlef Heinrich alias HEINRICH, Detlef im April 2019- unverzüglich-persönlich Frau Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Dr. Sütterlin-Waack, Sehr geehrte Frau Ministerin des Landes Schleswig Holstein,
der (angebl.) Hans Detlef Heinrich klagt vor Amtsgericht Hamburg gegen Olaf Junge Geschäftsführer von Underdog Verlag wegen Verleumdung.
Die unvollständige – somit unbrauchbare Ermittlungsakte wurde von der Staatsanwaltschaft Flensburg / StA-in Behre /zuständigkeitshalber an das Amtgericht Hamburg geschickt nach Abschluss von Ermittlungen.. Die Verhandlung am 29.11.2023 wurde abgebrochen, weil die Akte des Hans Detlef Heinrich bzw. Akte des HEINRICH, Detlef aus dem Bundesarchiv – BStU -Stasiarchiv nicht vorlag, bzw. weil ermittelnde Staatsanwältin frau Behre kein Ersuchen an BStU gerichtet hatte.
Die Akte eines Hans Detlef Heinrich gab und gibt es nicht. Die Akte des HEINRICH, Detlef der vom MfS schon 1970 eine Register Nummer – als 14 Jähriger hatte – soll beweisen, dass der Emigrant HEINRICH, Detlef vor seiner Emigration am 11.11.1989 beim MdI in Stralsund – Abt. PM sich einen neuen Personalausweis auf den Namen Hans Detlef Heinrich am 20.10.89 ausstellen ließ um statt als freier Bürger in den Westen auszureisen, meldet er sich in einer Außenstelle der Bundesaufnahmestelle in Gießen um repatriiert zu werden.
Wegen der Veröffentlichung im Blog wurde auch ich verurteilt 8 O 84/23. Deshalb bei Interesse Zugangspasswort: HDH. Ich bitte um kurze Mitteilung ob es möglich wäre das Protokoll der Befragung aus dem April 2019 an die Staatsanwältin Behre oder direkt an das Amtsgericht Hamburg zu schicken?
Zur Kenntnisnahme ; zwei Strafanzeigen gegen Hans Detlef Heinrich, wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ( Lauks Adam 20.1.24 und Olaf Junge Junge ) und Strafanzeige und Strafabtrag wegen Untreue. Betrug ( Prozessbetrug ) von Lothar Tiedke von Koß ligen bei der Staatsanwaltschaft Flensburg. Die von Olaf Junge seit mehr als 18 Monaten !?
In Erwartung einer Eingangsbestätigung und Stellungnahme
Adam Lauks i.A. Lothar Tiedtke von Koß und Olaf Junge
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Die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Absatz 21 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren notwendigen Beweismittel( siehe § 245 Absatz 1; § 214 Absatz 4, § 163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen.
Da es unter den angeforderten Akten um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreiche-nd, sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich. ( § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG ).
Sehr geehrter Herr Präsident des Landgerichts Flensburg
Werter Dr. Stefan Wolf, Werter Herr Oberstaatsanwalt Winterfeldt, Werte Staatsanwältin Behre,
zur Einführung zu Ihrem Statement oder Stellungnahme Teil III zu dem Teilurteil und Schlussurteil in Ihrer Zivilkammer 7 O 140/20 und 8 O 84/23 empfehle ich Ihnen sich Zeit zu nehmen und bevor sie mein Kommentar zwischen den Zeilen lesen den durch Bert Bricht entdeckten Psalm 23:10 in der Luther Bibel aus dem Jahre 1912:
1. Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß Du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist. 2. Du sollst nicht folgen der Menge ( den STAZIS* ) zum Bösen und nicht verantworten vor Gericht, daß du der Menge ( STAZIS* ) nach vom Rechten weichest. 3. Du sollst den Geringen nicht beschönigen in seiner Sache. 4. Wenn Du Deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, daß er irrt, so sollst du ihm denselben wieder zuführen. 5. Wenn Du den Esel des, der dich haßt, siehst unter seiner Last liegen, hüte dich, und laß ihn nicht, sondern versäume gerne Deine um seinetwillen. 6. Du Sollst das Recht deines Armen (deines Gefoltert-en*) nicht beugen in seiner Sache. 7. Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst ( IHR* ) du nicht erwürgen; den ich lasse den Gottlosen nicht Recht haben. 8. Du sollst nicht Geschenke nehmen; den Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten. 9. Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge ( auf dieser Erde* ) in Ägyptenland gewesen. 10. Wenn Du Ärsche liebst, liebe sie, aber krieche nie hinein, sondern lass` sie Dir mit ihrer Zunge huldigen.
Berthold Brecht:
„Wer die Wahrheit nicht kennt ist nur ein Dummkopf, wer die Wahrheit aber kennt und sie eine Lüge nennt ist ein Verbrech-er“
Buch Mose Exodus 23: 1-9
„Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest.“
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier muß es ja eigentlich wissen ! weil er selbst seinen Beitrag dazu maßgeblich geleistet hatte.
Gesprächsnotiz vom 18.03.2024 mit dem Oberstaatsanwalt Winterfeldt– er rief mich an: Es ging ihm eigentlich um mein Schreiben an die leitende Oberstaatsanwältin Frau Gropp vom 5.3.24
Adam Lauks Zossener Strasse 66 12629 Berlin
Die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp persönlich – unverzüglich Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024 Schreiben vom 26.02.2024
Postfach 27 52 24917 Flensburg Berlin 05.03.2024
vorab per E-Mail an:
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14. Januar 2024 in dem Verfahren 107 Js 16160/23 gerichtet an das Ministerium der Justiz und Gesundheit in Kiel;
Ihre Sachstandanfrage vom 20.Februar per E-Mail gerichtet an die Staatsanwaltschaft
Sehr geehrte Frau Gropp, Werte Leitende Oberstaatsanwältin,
von dem Oberstaatsanwalt Winterfeldt ( Herr Boysen wollte mir zuerst sein Geschlecht nicht verraten!?? ) erhielt ich das Schreiben Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024.
Hiermit kläre ich einige darin enthaltenen Sachverhalte wie folgt:
Meine Information und Vorwurf der Untätigkeit betraf keinesfalls die Sache 107 Js16160/23! Mein Vorwurf der Untätigkeit betraf und betrifft die Strafanzeige und Strafantrag 271 Js 4506/23 des Herrn Lothar Tiedtke von Koß, die die Staatsanwaltschaft Berlin am 18.08.2023 an die StA Flensburg abgeschickt hatte. Das Übernahme – Aktenzeichen 107 Js 25331/23 der StA Flensburg wurde uns durch den Herrn Boysen irgendwann mitgeteilt. Datum des Eingangs der Unterlagen aus Berlin unterliegt bis heute offensichtlich der Geheimhaltung; um die Untätigkeit in der Sache 107 Js 25331/23 zu verschleiern!??
Da diese Strafanzeige des Herrn Tiedtke von Koß durch die StA Berlin ( StA-in Höft ) nicht wie mir versprochen am 18.8.23, nach Stralsund geschickt wurde, als Bevollmächtigte übersandte ich die Kopie der Strafanzeigeunterla-gen am auch an die Staatsanwaltschaft Stralsund zu Hdn. des Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Juterzenka, worauf am 25.09.2023 der OStA Cloppen-burg ein Ermittlungsverfahren einleitete. Kurz vor der Übersendung der Akte zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Flensburg , nach dem der Strafanzeigenerstatter Herr Tiedtke von Koß Einsicht in die Akte vornahm und dabei feststellen musste, dass OStA Cloppenburg gar keine Ermittlungen eingeleitet hatte, die zum Zwecke der Ermittlung der wahren Identität des Hans Detlef Heinrich führen würden. Nicht einmal die Geburtsurkunden des Kunden von Richter Fendt und Richter Bockwoldt, Hans Detlef Heinrich und HEINRICH, Detlef wurden aus dem dortigen Standesamt angefordert!?
OStA Cloppenburg hatte auch das unbedingt erforderliches und angeratenes Ersuchen um die Originale der Akte HEINRICH, Detlef an das Bundesarchiv – BStU Archiv Stasiunterlagen richten müssen, wozu er nach StPO verpflich-tet war, was er aber nicht getan hatte. WARUM?
Erst danach erging von mir lediglich eine Information, bzw. Vorwurf der Untätigkeit an die Ministerin für Justiz und ihren Staatssekretär von Mecklenburg Vorpommern und von Schleswig Holstein.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Juterzenka wurde von der Ministerin für Justiz um die Stellungnahme und um Veranlassung gebeten. Erst danach wurde ganz schnell die Akte des Lothar Tiedtke von Koß an die Staatsanwaltschaft Flensburg zuständigkeitshalber geschickt.(?) Das würde bedeuten dass der OStA Cloppenburg 5 Monate gebraucht hatte um die Zuständigkeit in dieser Sache zu ermitteln!?
Somit liegen jetzt zwei gleichlautende Strafanzeigen bei der StA-in Behre auf dem Tisch.´, wobei an der aus Berlin ein Strafantrag hängt.
Es wird von uns eine Akteneinsicht beantragt, die uns zeigen soll was Frau StA-in Behre vor ( und nach) der Zusammenziehung unserer drei Strafanzeigen im Sinne der Ermitt-lungen bis jetzt vorgenommen hatte.
Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin Werte Frau Gropp,
es liegt mir fern die Staatsanwältin Behre oder den OStA Winterfeldt zu belehren was die in einem Rechtsstreit zu tun und zu lassen haben, insbesondere wenn es um die juristische Aufarbeitung von mutmaßlichen Verbrechen des MfS in der DDR Zeit geht, aber eine Antwort betreffs bisherigen Anwendung der StPO in diesen beiden Strafanzeigen möchten wir schon haben.
Hat die Staatsanwältin Behre ein entsprechendes Ersuchen an das Bundes-archiv bzw. BStU Stasi Akte gerichtet? JA? Oder NEIN? Denn ihr müsste bekannt sein, dass „Eine Einsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG reichen für die Zwecke dieser beiden Strafverfahren nicht aus.“ Das gilt auch für das an das Amtsgericht Hamburg abgegebene Strafverfah-ren Hans Detlef Heinrich gegen Olaf Junge.
Ist die Staatsanwältin Behre ihrer Aufklärungspflicht in diesen drei Ermittlungsverfahren bis jetzt nachgekommen – entsprechend der StPO, worin Folgendes steht:
Die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Absatz 21 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren notwendigen Beweismittel( siehe § 245 Absatz 1; § 214 Absatz 4, § 163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen.
Da es unter den angeforderten Akten um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreiche-nd, sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich. ( § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG ).
Ob die StA Behre ein im Gesetz – StPO vorgesehenes Ersuchen an das Bundesarchiv gerichtet hatte – erschließt sich uns nicht, ohne Akteneinsicht, die demnächst durch Kanzlei des Richter RA Weberling beantragt wird.
Ein solches Ersuchen endet dann mit:
Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden (? *) Akte im Original.
Im Interesse einer zügigen Strafverfolgung bitte ich um bevorzugte Erledigung des Ersuchens.
Sollten in drei Ermittlungssachen kein solches Ersuchen an das Bundesarchiv abgegangen sein, wäre eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde fällig, wegen Strafverfolgungsverhinderung, bzw. Strafvereitelung im Amt.
Wie das trotz eingereichten Ersuchen passierte, können Sie hier einsehen aus der Akte der StA II Berln.
Was Joachim Gauck als auch IM der verbrüderten Geheimdienste und Justiz getan hatte:
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
Ansehenswert ! Oder zur Kenntnisnahme?
Autor des „Beitrags“ Wendelmann verspricht seit Monaten (!) uns die Quelle des Lehrfil-ms mitzuteilen. Er lügt, lügt und lügt weiter. Wen schützt er eigentlich durch diese strikte Geheimhaltung der Quelle?!? DDR oder die BRD ?
Könnte sein dass die Stasi – MfS diesen Lehrfilm in der Bundesrepublik gedreht hatte!??
Mit der Bitte um Ihre Stellungnahme und evtl. Veranlassung verbleibe ich mit freundlich-en Grüßen
Adam Lauks & Lothar Tiedtkes Bruder in Folter
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WARUM erwähnt Verfasser die Seite 2 des Abschlußberichtes nicht als Blatt der Akte 128 – unterdrückt das Kopie Blatt 000078 des BStU?
Weil dadurch die durch Hans Detlef Heinrich abgegebene eidesstattliche Versicherung, und auch Teile des des Statements fallen in denen steht dass Hans Detlef Heinrich zu keiner Zeit, nie, niemals Kontakte zum MfS -Stasi hatte. Nun Herr Präsident Wolf, Statements und Inhalt geht auf Sie persönlich, Sie wurden von mir eindringlich gewarnt was in der Zivilkammer 7 O 140/20 abgeht.
Waren Sie auch, wie vermutlich der Richter Fendt zum Schutz der falschen Identität des Oberstleutnant der HA I – HEINRICH, Detlef alias Hans Detlef Heinrich um jeden Preis verpflichtet von Oben, oder wurden Sie von Hans Detlef Heinrich fürstlich dafür bezahlt?
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Wir sind neugierig darauf ob die Staatsanwaltschaft die längst fällige und vom Amtsgericht Hamburg geforderte komplette Originalakte des HEINRICH, Detlef geboren 01.05.1956 und nochmal – diesmal die Originale der Akte Ihres Schützling Hans Detlef Heinrich- von der Außenstelle Rostock überstellen ließ!??
Buch Mose Exodus 23: 1-9
Bert Bricht entdeckte Psalm 23:10 in Luther Bibel 1912
1.Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist. 2. Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest!
Sehr geehrter Herr Präsident, Werter Stefan Wolf,
das was Sie mit dem politischen Opfer der Stasi – Psychiatrie – Herrn Lothar Tiedtke von Koß an Ihrem Landgericht unter dem Mantel der Rechtsstaatlichkeit angetan haben und immer noch antun ist nichts Neues:
Strafvereitelung im Amt – Strafverfolgungsverhinderung im Amt durch Pastor Joachim Gauck – hier sind die Beweise der NEUEN ( gesamtdeutschen ) JUSTIZ:
Strafvereitelung_im_Amt_der_StA_II_Berlin_76_Js_1792_93.pdf (adamlauks.de)
Dazugehörende Beweise für Urkunden/Beweisunterdrückung sind HIER:
MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf (adamlauks.de)
Mit angemessener Hochachtung
Adam Lauks & Lothar Tiedtke von Koß






























In Deutschland findet momentan eine Gerichtsverhandlung zum Mauertod an der innerdeutschen Grenze statt. Ein hochrangiger Stasioffizier erschießt einen polnischen Bürger! Das zeigt, dass die Aufarbeitung der Verbrechen der Staatssicherheit nicht beendet ist!
Gleichzeitig wird in einem Zivilprozess am Landgericht Flensburg der Buchautor Lothar Tiedtke „MUNDTOT“ zur Zahlung von“ Schmerzensgeld“an den ehemaligen Sicherheitsbeauftragten der Volkswerft in Stralsund verurteilt! Der Sicherheitsbeauftragte behauptet mehrfach im fast 5-jährigen Prozess: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt mit dem MfS zusammen gearbeitet“!
Diese Aussage wurde bereits im Prozess mehrfach widerlegt! Beim Kläger handelt es sich um einen mutmaßlichen hauptamtlichen OberstLeutnant der Staatssicherheit, Hauptabteilung I Militärischer Abschirmdienst der NVA des Stasi-Minister Erich Mielke. Im laufenden Strafprozess wurde das Landgericht Flensburg aufgefordert vom internationalen Journalistenverband ein Statement zum Verfahren AZ. 513 Js 21101/23 abzugeben!
Wo sind 10.000sende hauptamtliche MfS Mitarbeiter, die 1989 in Deutschland untergekommen sind? Heute werden von den Tätern, die Opfer erneut diskriminiert und diffamiert und wieder verurteilt! Der Rechtsstaat hat 1991 ein Gesetz für DDR Opfer erlassen, nicht für Täter der DDR Diktatur! Wir warten auf die Annullierung des Urteils vom Land und Oberlandgerichts in Flensburg!