
Auf illegale Weise steckte Joachim Gauck diesen Vermerk – IM Bericht des IMS “Georg Husfeldt” alias ChA OSL Dr. Jurgen Rogge, dem polizeipräsidenten in Berlin -ZERV 214 anstatt wie ersucht Originale der Akte Adam Lauks 10501 Akte. Einstellung des E- Verfahrens war die angestrebte Folge… um Täter zu schützen.
3 Ws 595/11

Tausende Anzeigen der Erfassungsstelle Salzgitter sind als juristisch aufgearbeitet im Bundesarchiv gelandet…samt der Wahrheit über die Gefolterten, Gequälten, getöteten..

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil er nicht den Formerfordernissen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO entspricht…
Der Beweis:
Für ein Mittelloses Folteropfer: ” Ohne die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt die beantragte Beiordnung seines Rechtsanwaltes nicht in Betracht. ” Möge mein Schrei nach Gerechtigkeit am 30.ten Jahrestag meiner Verhaftung alle fried-und freiheitsliebende Menschen auf dieser Erde erreichen… nicht dass die Justiz die Folterungen in der DDR-Haft nicht ahndet, sie schützt die Folterknechte die weiterhin MEIN Blut an Ihren Händen beim Händedruck auch an Sie übertragen. Die “unabhängige” “freie Presse” und “Medien” dürfen das Thema nicht anfassen… es geschieht zum Zwecke der Sicherung des sozialen Friedens in Deutschland !??
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Im Laufe des Januars 2013 gelang es dem RA,dem die groben Formfehler vorgeworfen wurden bei der Formulierung des Antrages, die Ermittlungsakte 30 Js 1792/93 zur Einsicht zu bekommen wovon ich ein Paket erhielt. Ich studierte die Akte Blatt für Blatt und fand darin die wahren Gründe für die Einstellung des Verfahrens vom 3.9.1997. Es war nicht wie vom Oberstaatsanwalt Lorke danach mitgeteilt mangels an Beweisen und nicht wegen der Falschbezeugung von dem Beschuldigtem Oberstleutnant Dr. Zels – inzwischen enttarnt als IMS “Nagel” des MfS- es war eine einzige Strafvereitelung im Amt die durch die gesetzeswidrige Handlung der Gauck Behörde eingeleitet wurde.
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Auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten von Berlin reagierte die Gauck Behörde höchst ignorant und verweigerte sich der Herausgabe der Augenscheinobjekte – die als Beweise für schwere Körperverletzung herhalten sollten
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Diese Vorgehweise der Gauck Behörde war Strafvereitelung im Amt, die nicht nur die Strafverfolgung meiner Folterer und anderer Verbrecher verhinderten. Es muss eine Praxis der Gauck Behörde gewesen sein, die Augenscheinobjekte die als Beweise für mittlere und schwere Straftaten der STASI-Schergen und STASI-Schläger, generell an die Staatsanwaltschaft nicht im Original ausgegeben zu haben.
”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsich-erheitstrakt – Forensik des MfS – der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” –
Urkundenunterdrückung d Joachim Gauck
im Ermittlungsverfahren wegen Folter, schwerer Körperverletzung u.a. 76 Js 1792/923
Ermittlungsberfahren: ZERV -StA II Berlin 76 Js 1792/93
Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte.
Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Mensch-enwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen.
Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind nicht verjähren.
Nur dadurch sind die 5 – 8 Jahre dauernden Ermittlungsverfahren erklärbar, die in meinem Falle und im Falle des ROTEN TERROR und ARAFAT geführt wurden. Das gleiche scheint auch mit den Strafanzeigen der freigekauften Gefangenen der Fall gewesen zu sein, die bei der Erfassungsstelle Salzgitter erstattet worden sind. 42.000 Strafanzeig-en und Strafanträge wanderten in das Bundesarchiv und wurden unter Verschluss gestellt. Hat die Gauck Behörde dorthin Zuarbeit wie in meinem Falle geleistet? Wurde die Arbeit der Erfassungsstelle Salzgitter DESWEGEN eingestellt – damit die eingeleitete Verfahren eingestellt werden !??
Alles geschah zwecks Wahrung des sozialen Friedens.(!?) Armselig ist der soziale Frieden der an ungesühnten Verbrechen der Täter ruht.
Die einzige Konsequenz nach der Durchsicht der Akte war Strafanzeige gegen Die BStU Behörde – Gauck Behörde aus den Jahren 1994-1996 die ich am 13.2.2013 gestellt hatte wegen Strafvereitelung im Amt und separate Strafanzeige gegen Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt 272 Js 325/13. Das sind noch zwei einzige und letzte Entscheidungen die ich von der Berliner Justiz erwarte.
Ich kann daraufhin nur sagen, eine einzige Enttäuschung. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die DDR-Justiz war unmenschlich. Die Justiz in der jetzigen Bundesrepublik ist nicht anders.
Liebe Vera Tellschow ! Es sieht eindeutig danach aus dass, entweder ich oder Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft (stasifreundlicher Oberstaatsanwalt Reichelt) entweder nicht Deutsch können oder aneinander
vorbeischreiben…. um nicht Folterer und Täter zu treffen !? Rechtsanwalt ist durchgefallen…