
Generalstaatsanwaltschaft-Frau Roth bestätigte: Nach 7.6.1983 hätte ich ausgewiesen werden müssen. Für STASI galt Gesetz der DDR nicht.. es folgten Folter,weitere ärztliche Übergriffe, Gewaltanwendung,Verschleppung,Isolation Einzelhaft… 2,5 Jahre… von allen abgeschnitten, dem Bösen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, bis auf den Skalpell der IM Ärzte!
Bei den Ermittlungen zu meiner ersten Strafanzeige von 1992 – 1997 wurde sowohl bei dem Urteil als auch bei der Auswertung der vorhandenen BStU Akte (Gerichtsakte gab es nicht) als auch der Gefangenenpersonalakte und Gesundheitsakte davon ausgegangen, dass darin Niedergeschriebenes (der Täter) der Wahrheit entspricht und zweifelte nicht eine einzige Aussage der Täter und des Hauptzeugen IM NAGEL – Oberstleutnant Dr. E.Zels Chef des MED-Punktes in Berlin Rummelsburg,der als direkter Befehlsempfänger des MfS über den IM PIT – Oberstleutnant Peter Janata aus dem MdI VWS, für “lückenlose medizinische Betreuung ” nach der ersten Operation im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf, und absichtlich verhinderter oder vorenthaltener Nachbehandlung, sorgte. Die groben Ermkittlungsfehler die dabei begangen wurden, weisen in Richtung einer offensichtlichen Strafvereitlung im Amt, die auf Weisung von Oben geschehen sein muss, weil man 1996 angeblich aus Karlsruhe Order bekam die offenen Ermittlungsverfahren abzuschließen und die Aufarbeitung des DDR-Unrechts abzuschließen und daraufhin alle Delikte und Verbrechen bis auf Mord verjähren zu lassen. Dieser Weisung folgend wurde die die Berliner Justiz und ZERV 214 entlarvende Auswertung der Strafgefangenenakte Adam Lauks im Hinblick auf gegen ihn verhängte Maßnahmen vorgenommen, die einzig und allein sich um Entlastung der Täter sich kümmerte. Die Akte umfasst 1080 Seiten und daraus stammt auch dieses nicht volstrecktes Verwirklichungsersuchen des Stadtgerichtes Berlin, worin die STASI gegen das geltende Gesetz verstößt, es ausser Kraft setzt.
Wie tief und gründlich die ZERV 214 iom Falle Lauks “ermittelt” hatte im Rahmen dieser Auswertung wird deutlich sein, wenn man zwei von vielen Verfügungen untereinander legt. Es ist schwer zu glauben, dass dem Ermittler diese zwei sich völlig überschneidende Verfügungen entgangen, nicht aufgefallen sind. Genauso übersieht er den Strafbestand der Folter in der zweiteren, vom Strafbestand der Körperverletzung ganz zu schweigen. Die Auswertung der Strafgefangenenakte Adam Lauks im Hinblick auf gegen ihn verhängte Maßnahmen läuft eigentlich als Ermittlungsverfahren gegen mich, letztendlich um Täter der Vorwürfe zu entlasten, was auf dem Blatt 4 auch geschieht. Der “Ermittler” muss auch einen Unterkieferbruch in der Einzelhaft des Hochsicherheitstraktes der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim übersehen, sowie die gewaltsamen Übergriffe der Ärzte – am 28.2.1983 durch Oberstleutnant Dr. Zels – IM NAGEL persönlich und am 27.7.1983 durch das Team des Doz.Dr.Wendt ChA der 1.Chirurgischen Klinik Berlin Buch. ICH wurde von keinem Ermittler vernommen, keinem der Täter gegenübergestellt. Die Tatsache dass sich der ZERV Ermittler abschließend begnügt die Täter, jeden einzelnen von meinen Vorwürfen zu entlasten, womit die Ermittlung auch endet, stellt er nicht mal die Frage: ” Wenn nicht die beschuldigten Bediensteten es gewesen sind, WER hat dann die Verfügungen vollstreckt und die zahlreichen Körperverletzungen in Berlin RRummelsburg verübt !?? Dadurch wird eigentlich die Weisung von OBEN erkenntlich, dazu bedarf es keine juristische oder kriminologische Ausbildung, zu erkennen dass da vieles unter den Teppich gekehrt werden soll- und das NUR um die Täter zu schützen.
Ich wünschte ich hätte das Hoffen nicht verlernt und würde Hoffnung schöpfen das Bundesgerichtshof erkennt was in den 5,5 Jahre dauernden Ermittlungen passiert war, nämlich man hat diue erst hinausgezogen um die der Verjährung zuführen zu können und wie schmerzhaft und verletzend ist das beinahe Jubillieren des stasifreundlichen Oberstaatsanwalts Reichelt, der eigentlich dieses Kunststück der Ermittlungsarbeit der ZERV nach oben durchreichte um meine Dienstaufsichtsbeschwerde,Sachaufsichtsbeschwerde und Antrag auf Klageerzwingung beim Kammergericht abweisen zu lassen. Auch in die Senatsverwaltung der Justiz gelang nur im Prinzip die Meinung des Oberstaatsanwalts Reichelt untermauert mit diesem Schandstück der ZERV-Ermittlung.
Dadurch sind die Taten nicht ungeschehen gemacht, lediglich wurden die Täter geschützt, vermutlich im Sinne des geheimen ZUSATZES zum Einigungsvertrag.
Es wäre nicht schön für mich aber auch für meine Wahlheimat Deutschland, Land meiner Urahnen wenn es heißen sollte das mir der Status eines Folteropfers wegen Gesetzeslücke und und Ermittlungen die gesteuert und auf keiner rechtsstaatlichen Grundlage abgewickelt worden waren.
Aus den zwei Verfügungen geht eindeutig hervor dass eins der beiden Beweisstücke falsch, bzw. als Falschbezeugung der Täter zu werten ist. DAS interessiert den Ermittler nicht… die Täter können NICHT lügen, wenn Sie meinen Anschuldigungen widersprechen. Spätestens durch diese so offensichtliche Lüge müssten die ALLE, einschließlich der IM NAGEL als unglaubwürdig erklärt. Nach der Zurückweisung der Ermittlungen auf die Staatsanwaltschaft Berlin, müsste man ohne weitere Vernehmungen die Täter alle auch wegen Zeugenfalschaussage rannehmen können, denn als Täter, hatten sie das Recht die Aussage zu verweigern, weil sie sich dadurch belastet hätten. NEIN- sie haben ALLE gelogen, falsche Zeugenaussage abgeliefert die einem Meineid gleich kommen, und das ist ein Strafbestand aus dem StGB.
Wir alle warten gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, ob auch diese Institution dem Druck der stasiverseuchten Berliner Justiz nachgeben wird und die Foltzer an Adam Lauks ungeahndet ,juristisch unaufgearbeitet lassen wird.

Der gesamten ZERV, dem Schaika nicht und der gesamten Berliner Justiz fiel nicht auf, dass eins der beiden Verfügungen falsch sein muss. Auch dem Oberstaatsanwalt Reichelt nicht, der seine Einstellung des Gesamtermittlungsverfahrens bis in das Kammergericht und Senatsverwaltung der Justiz so durchreichte.

Über eine Fesselung an Händen und Füssen die über drei Tage und drei Nächte hinausgeht entscheidet in unsertem Rechtsstaat: Staatsanwalt,Richter oder der Parlamentarischer Ausschuss. Und in der DDR – MfS !!!

IM Ärzte der DDR waren der Auswurf der menschlichen Rasse. 3,5 % aller DDR Ärzte waren bereit für die STASI zu killen.

Hierzu möchte ich sagen, daß ich den Eindruck hatte(also wußte er was HA IX und HA XIV sind !)daß diese Abteilungen auf alle grundsätzliche Entscheidungen in der StVE Einfluß nahmen und speziell für dem medizinischen Bereich das letzte Wort. z.B. auf die Gewährung von Haftunterbrechung hatten.

Auch nach fast dreißig Jahren ist IM NAGEL – Oberstleutnant Zels an sein Mielkes Schwur gebunden und lügt.

Der IM NAGEL ist 10 Jahre nach der Aufpfählung als IME NAGEL für MfS im Einsatz- Er schirmt das MfS ab.
” Ich wollte Gerechtigkeit und bekam den Rechtsstaat”
Am 22.4.1992 schrieb mir der Generalbundesanwalt. Es war nicht die Hoffnung auf Gerechtigkeit gewesen die aus den Zeilen des Schreibens lächelte.
Wegen offensichtlicher Rechtstaatwiedrigkeit der Verurteilung ist die Eintragung nicht in das Bundeszentralregister übernommen worden.
1992 hatte Generalbundesanwalt auch keine Ahnung gehabt wo ich nach den Gerichtsakten und anderen Akten suchen sollte. Die Wende lag so nahe zurück.
Dieses Svchreiben war ausschlaggebend dafür das ich mich überwinden musste und die 55 Seitige handgeschriebene Anzeige bei der Staatsanwaltschaft abgab am 30.4.1992 ist das gewesen.
Am 28.09.1995 in Sache 30 Js 1792/93 erreichte mich die Mitteilung der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin über die Abgabe eines Teils des Verfahrens an das Landgericht Dresden zuständigkeitshalber.
Schon am 13.8.1996 unter 810 Js 49404/95 le ginf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden und ein Jahr später :
Im übrigen habe ich das Verfahren gegen die weiteren Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderliche hinreichende Tatverdacht nicht gegeben ist.
Enttäuscht über die Einstellung , trotz großer Überwindug rief ich den Staatsanwalt an um mich für den Dreizeiler womit man ein ganzes Leben vom Tisch fegte und er räumte mir ein Gesprächstermin ein.
Als er mich empfing lag die handgeschriebene Anzeige vor ihm. “Herr Lauks mir tut es sehr Leid”…. mir kamen beinahe die Tränen. ” Er blätterte die Seiten Durch. 3,5 Jahre Folter und Mißhandlungen, Erniedrugungen Entwürdigungen,Verschleppungen, Faustschläge,Knüppelschläge und Fußtritte,Falsche medizinische Behandlungen Gewaltuntersuchungen mit schwerer lebensgefährlicher Körperverletzung, Gewaltnotoperation, lagen da auf dem Tisch, mache Stellen einmal, manche zweimal unterstrichen. Herr Lauks, soll ich ihnewn was sagen!? Alles was hier drin steht glaube ich ihnen persönlich alles bis auf´s Wort. Aber um einen von dieser Verbrecher vor das Gericht zu zerren, brauche ich Beweise! Wie wollen Sie beweisen was hinter meterdicken Mauern des Hauses 6 von Rummelsburg oder im Haus 115 in Buch geschehen ist !?? Der Richter will von mir unumstößliche Beweise!” und die habe ich nicht, beendete ich für ihn das Gesprech. Sein Bedauern nahm ich ihm ab uns sein Händedrück und “Viel Glück und alles Gute”.
Der Versuch meinen Strafverteidiger, Dr. Friedrich Wolff mit der Rehabilitierung zu beauftragen schlug fehl. Ich bekam weder die Handakte ausgehändigt noch ein Vorstellungstermin. Wer wenn nicht er sollte es denn besser machen können. Der Staranwalt hatte nach mir auch Erich Honecker verteidigt. Er hat damals in seinem Pledoaye Freispruch wegen Mangels an Beweisen beabtragt.” Man solle den Pfusch im Haftkrankenhaus berücksichtigen und den Mann nach hause schicken das das unter normalen Umständen in Ordnung gebracht wird!” waren seine letzten Worte. Es wäre interessant zu erfahren ob er damals als IM JURA schon für MfS Zuarbeit leistete. Denn das was er gesagt hatte vor dem Saal der Voll von STASI und Zollfahnder war, hätte villeicht nicht sehr linientreu geklungen. Ich ging zu Stacheldraht, ich ging zu HELP, ich ging zu UOKG, ich ging zum Gegenwind, ich ging zum Bürgerbüro an der Bernauer Strasse und ich ging zu Gedänkstätte Hohenschönhausen, di sich meiner Geschichte anhörte obwohl ich deliktmäßig da gar nicht reingehörte. Es wurden auch Videoaufnahmen gemacht.” Herr Lauks gehen Sie zu einem erfahrenen Rechtsanwalt in Ihrem Fall ist mindestens eine Teilrehabilitierung drin!” Ich fragte um Rat oder Tipp, zu welchem soll ich den gehen. “Das darf ich nicht sagen!” Ich kam nicht weiter. Jemand riet mir zum RA Heidemann oder so zu gehen, sein Opa wäre der Berühmte Rechtsanwalt Verhandlungspartner von Vogel soll er gewesen sein. Junior hörte sich das an, versprach mit Opa zu sprechen ob er, obwohl Rentner, sich der Sache annehmen würde. Antwort kam paar Tage später Her Heideman hat von der DDR die Schnauze gestrichen voll, er verziichtet. Dann schickte mich der Junior zu Stulla oder so in der Oranienburger Strasse. Ich hatte gerade meine Gesundheitsakte dabei. 500 Euro wird erst die Durchsicht kosten, ich ließ ihm die Akte da und 100 Euro; ich sollte noch die BStU akte zum Studium mitbringen. Als ich kam mit der Akte: ” Herr Lauks ich rate Ihnen, am besten die Finger davon zu lassen!” er knöpfte mir die 400 Uro ab, händigte die Gesundheitsakte raus, ohne in die BStU reinzuschauen, und womöglich auch in die Gesundheitsakte auch nicht. Quittung war Fehlanzeige. Rat eines rechtsschafennen Rechtsanwalt ist teuer.
Ich hatte Gesundheitsakte,BStU Akte und Akte aus dem Bundesarchiv und wagte selbst Antrag auf Teilrehabilitierung wieder einzureichen, ich hatte Beweise, ich habe die immer noch. Um die Gesundheitsakjte aus dem ehemaligen Haftkrankenhaus Mewusdorf bei Leipzig raus zu bekommen musste erst der Staatschutz des Landes Sachsen -Refferat des Datenschutsbeauftragten tätig werden und die Leitende Ärztin Dr. Frischmann/eine ungeprüfte Übernommene?/ zu informieren, das nach fast zwanzig Jahre nach der Wende, auch in der JVA Leipzig mit Krankenhaus, das Strafvollzugsgesetz der BRD das Strafvollzugsgesetz der DDR oder Dienstanweisungen des MfS über den Umgang mit Gesundheitsakten bitte schön endlich abzulösen hat. Und die Akte sind zur einsichtsnahme vorzulegen und in Kopie auszuhändigen. Eines Abends um 18.30 ruft Richter Rosendahl von der Rechabilitierungskammer des Landgerichtes mei mir an (!?) um mir mitzuteilen das mein Antrag abgelehnt wird. Die Sitzung der drei Richter die darüber entschieden fand erst zwei Wochen später statt!? Ich fragte ihn nach eigentlichem Grund seiunes unortodoxen anrufes. Ob er mir sein Beileid jetzt aussprechen wolle !? Die Begründung wae das ist damals abgelehnt worden und damit ist die Sache erledigt. Freundlich wies ich ihn darauf hin dass im unterschied zu damals jetzt Akte und Beweise vorliegen… Trotzdem wird abgelehnt. Hatte er eigentlich eine PTBS mäßige Reaktion erwartet!?? Gehe ich richtig in der Annahme dass Sie sich die Akte gar nicht herangezogen haben und die übersandten Kopien nicht mal angeschaut haben!? Ja. War die kurze alles sagende Antwort eines Richters der Rehabilitierungskammer von Berlin. Wenn man bedenkt das nach der Wende ein 2% Transfere von Justitiaren aus dem Westen erfolgte wird mir verständlich warum Deutschland nichts unternommen hatte um die Rechtsbeugung und Folterungen juristisch auf rechsstaatlicher Grundlage zu bereinigen, aufzuarbeiten.
Im Gegenteil ich kann mich nicht des Eindrucks erwähren dass eigentlich alles getan wurde das mein Fall nicht geklärt wird, wofür auch das Urteil des Presdsegerichtes in Sache Lauks gegen AXEL-SPRINGER-VERLAG und Kowalczyk gegen Lauks als Erhärtung betrachtet werden könnte.
Der Schärfste Aufarbeiter des SED Unrechts und Verbrechen des MfS war doch der Staatsanwalt Zimmer von der Staatsanwaltschaft Dresden:
Und für Zimmer – Staatsanwalt und alle IM und Hauptamtlichen des MfS, die als Bediensteten im Strafvollzug oder Justiz, in der Staatsanwaltschaft oder Gerichten, geschafft hatten überprüft oder unüberprüft übernommen zu werden und jetzt mitlerweile sich mit der fetten Rente des ehmaligen Feindes gut gehen lassen, ehre ich anstatt mit Aktivistabzeichen, mit einer Prägung zum Jubiläum, der nie vergessenen und heiß geliebten DDR: Datei darf aber selbstverständlich runtergeladen werden. Der MfS Fälscher, der seine Schäfchen in der Schweiz auf dem trockenen hütet, hat es für mich für die Tapferkeit vor dem Feind geschaffen und ich schenke die euch allen, die ihr Euch an der Rechtsbeugung, an der Folkterungen und Zersetzung von Adam Lauks beteiligt hattet, und allen denen die mein Blut ungesühnt an ihren Händen als unbescholtene Bürger von Deutschland tragen. Und dies war nach dem zweiten Weltkrieg so und ist es nach meinem Krieg so.
Hier möchte ich nochmals betonen das ich in meiner Strafanzeige nur schilderte und chronologisch die Ereignisse angegeben hatte, die keiner der Beschuldigten heute in abrede stellen kann. Ich war auch kein Arzt um mir damals ärztliche Auswertungen vornehmen zu können. Ich schilderte wahrheitsgetreu wie in meinem Verfahren als mir die Nichtausreise der Familie angedroht wurde. Für die unbewisene Selbstbezichtigung bekam ich sieben Jahre, beim Vortragen offensichtlicher medizinischen Tatsachen und Notsituationen war ich dem MfS durch den IM Nagel,Oberstleutnant Dr. Zels, der alle meine Gesundheit betreffende Befehle seitens des General Kelch mißachtete, und lang geplante Zersetzungsmaßnahme mir angedeihen ließ, bzw. mich der notwendigen Revision des OP-Eingriffes entzog die seit Oktober 82 festgestellt wurde vom Leiter der Medizinischen Dienste der Verwaltung Strafvollzug IM PIT Oberstleutnant Peter Janata, und vom General Kelch anempfophlen oder befohlen wurde. Mehr noch am 28.2.83 verletzte er mich bei der erwähnten Gewaltrecktoskopie lebensgefährlich, in dem er mir zwei Venen perforierte-durchtrennte und mich danach bis zur Gewaltnotoperation /ver/bluten ließ, durch Hauptamtlichen als Zelleninsaßen/ Manfred Heinze/ kontrolieren ließ. Dafür gibt es Berweise, die unumstößlich sind. Das sich der Patient bei dem Zerreißen von zwei Blutgefäßen und Zurechtreißen der Analöffnung unruhig verhalten hatte nimmt mir der Staatsanwalt hier auch übel, sowie das der Darm unsauber gewesen sein soll, wobei keine Vorbereitung für eine Recktoskopie gegeben hatte, wertet der Staatsanwalt zu Gunsten vom IM Nagel. Natürlich wird der Staatsanwalt nicht gewußt haben wofür die IM Ärzte in einem Zersetzungsprogramm eingesetzt werden. Wer und wie sollte meinen Aufschrei mitnotiert haben, wer das Blut das vom Recktioskop tropfte!? der Helfershelfer IM Strafgefangener Arzt Dr. Gunther Schmidt oder der Sani Obermeister!? Ich wage es zu bezweifeln, dass dem Staatsanwalt damals bei der Wertung des Zelschen Berichtes vom 18.4.83 in dem ich für den gesündesten Verhafteten der DDR erklärt wurde, für die anberaumte Hauptverhandlung drei Tage später muß der Verhafteter verhandlungsfähig sein, der Befund des Klinikum Buch vom 20.4.83 nicht in der Akte war und der nachträglich reinkopierter Zusatz über geplante Vorstellung am 20.4.83 in Buch fehlte. Über die systematische medizinische Folterbehandlung durch MfS Ärzte bestehen prezise Auzslassungen und Beweise. Auch die wollte die Kammer des Landgerichtes nicht mehr haben. Audiatur et altera pars hatte es in diesem Ermittlungsverfahren nicht gegeben!
Es herrscht arger Erklärungsbedarf und Vorwurf eines Ermittlungsverfahrensfehlers betreff Vernehmung von IM Nagel- Oberstleutnant Dr. Zels, Chef des Krankenreviers von Rummelsburg:
Wie kann bzw. konnte er meine Angaben über die Folterungen und Gewaltanwendung durch die oben Benannten bestätigen oder die von dem Vorwurf in seiner Aussage entlasten !? Das Haus 8 ist vom Haus 6, in dessen Keller die Folter und Gewaltanwendung ablief, ist 100 m weit und durch den ummauerten Freistundenhof getrennt, dass heißt er bezeugt ereignisse die von seiner Arbeutsstelle durch zwei Mauer zwischen 60 und 80 cm dick sind und eine Freistundenhof Mauer cm 25 stark.
Das die Obermeister “Rasierklinge” als Flach und “Rotfuchs” als Ullrich durch den Staatsanwalt – ich kannte ihre Namen nicht- iddentiffiziert werden konnten und ” Babyarsch” oder Blondi :
” Der von Ihnen erwähnte Angehörige der StVE Rummelsburg mit dem Spitznamen “Baby-Arsch” konnte im übrigen nicht ermittelt werden” Ich würde gerne von Weisungsberechtigten des Ermittelnden oder dem zuständigen Oberstaatsanwalt gerne erfahren, wie kann er, den Mann der mich, am 30.8.84 mit dem Kopfkissen als Knebel abgerutscht- als er ihn dem Bewußtlosgeschlagenem um den Hals legte und zudrückte, und mich für einige wenige Sekunden ins Jenseits reinblicjken ließ, unter den wenigen Bediensteten des Hauses 6 nicht iddentiffizieren!??
Mir weder eine Liste noch die Fotomappe der Bediensteten des Haus 6 in einer Vernehmung nicht für nötig gehabt zu haben mir zu iddentiffizierung nicht vorzulegen ist kein fahrlässiger sonder grober Ermittlungsfehler der darauf hinaus war den Täter, meinen Würger von Rummelsburg zu schützen.
Nach alledem war das Verfahren gegen die Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.
Gegen diesen Bescheid steht ihnen – soweit er sich nicht auf den StVE -Bediensteten mit dem Spitznamen “Baby-Arsch” bezieht – binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Beschwerde an die Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht, 10781 Berlin…etc, etc.
Ein HOCH auf die Aufarbeitung des SED-Unrechts und Verbrechen des MfS, ein HOCH auf die ZERV die für die Aufklärung und Aufarbeitung gegründet wurde. Im Falle Adam Lauks gegen die STASI hat die “Siegerjustiz”, wie der IM Jura, mein Strafverteidiger die Justiz unseres Rechtsstaates beschimpft oder betittelt, kläglich aber nicht fahrlässig versagt, um nicht zu sagen die Strafe für die Täter regelrecht vereitelt. Danke Justitia Teutonica – danke ich habe umsonst 1984/1985 im Hungerstreik gelegen… es hat sich kaum etwas verändert.
Deshalb mein Aufruf-Forderung an Deutschland meine Wahlheimat: Deutschland zeige Mut wie ich es getan hatte im Krieg gegen das Böse in Deutschlands Osten !!! Und öffne den ZUSATZ zum Einigungsvertrag, lass Dein Volk wissen und hilf uns Foltern, Gemarterten,Entrechteten und Entwürdigten die tägliche Schmach und Verhöhnung durch die Ämter und vor allem seitens unseren Täter diue uns mit Recht weiter für ihre Opfer halten und erniedrigen bei jeder Gelegenheit die ihnen an bekleideten Positionen geboten wird.
Wir wollen wissen was in diesen Fundament unseres Deutschland mit eingebaut wurde, das ist unser Recht und Anspruch gegen die die vom Volk gewählt wurden. Die verhängte Geheimhaltung läßt Vermutungen platz, die in die Richtung gehen: KEINER ROTEN SOCKE DARF EIN HAAR GEKRÜMMT WERDEN! Nur so ist das Vorgehen der Justiz im Falle Adam Lauks erklärlich.