Aktenzeichen:107 Js 7216/24, 7 O 140/20, 8 O 84/23 ff – Letzter Kontakt: 26.02.2024 Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt, werter Herr Oberstaatsanwalt Winterfeldt, sehr geehrte BCC-Leser/innen,
Leider war es mir mehrmals nicht mehr möglich Sie telefonisch zu erreichen. Ich erlaube mir daher, Sie vorab via Mail anzusprechen, solange Sie nicht in der Lage sind,
eine angemessene Kommunikationsform anzubieten oder aufrecht zu erhalten. Ich habe in der DDR zwar Germanistik studiert, kann und werde aber als heute Deutscher
Staatsbürger meine jugoslawsche Herkunft und meine demokratische Grundauffassung sowie den Anspruch auf Wiedergutmachung durch Stuilisierung und Umkehrung eines Folteropfers von Täterverantwortlichen, die mich in der perversen Stasi-Manier zu einem deliktischen Täter machen wollen, nicht verleugnen.
Mein Eindruck ist:
Einiges in der Staatsanwaltschaft Flensburg ist in den drei Ermittlungsverfahren gegen (Hans) Detlef Heinrich bei Ihrer Staatsanwältin Behre nicht nach gesetzlichen Regeln gelaufen, bzw. wird durch vorsätzliches Wegsehen unterlaufen. Selbst das LG Flensburg ist mit seinem politischen Urteilen (107 Js 7216/24, 7 O 140/20, 8 O 84/23 ff) übelsten
Täterschutz gefolgt, soweit ich das in Kenntnis ganz anderer Tatsachen bewerten kann.
Hinsehen bedeutet, dass die komplette Originalakte des HEINRICH, DETLEF aus dem Bundesarchiv beigezogen werden müsste. Zudem war und ist es ein Leichtes, auch anhand
von widersprüchlichen Ausweisdokumenten Identitätsabweichungen und Fälschungen zu ermitteln. Es muss ja auch erklärbar sein, warum und wann eine Vorname nicht mehr
existiert.
Von meinem Anwalt erhalte heute die Information, plötzlich interessieren sich mehrere Interessenten für die mehr als 10.000 Seiten aus dem thematischen Lauksumfeld. Könnte
ich Sie unter objektivierten Staatsanwälten einordnen, die ihre rechtliche Unabhängigkeit vertreten, müssten Sie gegen die die Beteiligten Rechtsbefassten nach § 12 StGB ermitteln
und auch bei sich aufräumen..
Ein 70s-seitiges Statement des Herrn Wolff vom LG Flensburg – gefertigt erst nach Presserückfragen eines Nachrichtendienstes – ist ein wahres Meisterstück und der Beweis für
eine korrigierende Nachkonstruktion zur Rechtfertigung eines absolut wahrheitsfernen und zudem hochpolitischen Prozesses. Vor diesem Hintergrund sind die Verfahrensbefassten
vor und hinter sichtbaren Schranken von Bedeutung. Nach deren Namen und Auftraggeber ist aus Gründen der Haftung berechtigt zu fragen. Diese haben dafür nicht nur zu haften,
sondern müssten letztlich auch von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden.
Sollten Sie auch zum Strafantrag des Lothar Tiedtke von Koss genauer ermitteln, wäre zu prüfen , wieso Hans Detlef Heinrich im November 1989 in Schleswig und später in Flensburg
nur als HEINRICH Detlef gemeldet wurde und nicht als Hans Detlef Heinrich. So steht es in seinem vom MfS am 20.10.1989 ausgestellten Personalausweis, den dieser der Bundesaufnahmestelle in Gießen am 11.11.89 – in einer Außenstelle vorgelegt hatte.
Wesentliche Randfragen sind: Wem gehörte die Wohnung die in Schleswig für Heinrich bereitgestellt wurde? Und wie sind höchste auch innerfamiliäre Investitionen erklärbar, die der
Familien zugute kamen – etwa durch ein Ferienhaus auf Sylt (mit Zwischenmaklern)..Heinrich gehörte bereits mit 14 Jahren zum MfS-Kadernachwuchs. Seine Verharmlosung vor dem
Flensburger LG mag dem politischen Verdrängungs- und Verdeckungsanliegen Rechnung tragen – und natürlich geht es nicht um destruktive Beschuldigungen, es geht schlicht um Gesetze,
Demokratie und Wiedergutmachung. Und zu durch Nichtbefolgung entwickelte Traumata versagen alle Befristungshintertürchen, nachdem der Unterzeichner auf dem Weg zur Entlassung
nach Jugoslawien eigentlich von Stasi-Mitarbeitern umgebracht werden sollte. Das sind wohlgemerkt keine kranken Phantasien.
Und salopp zu fragen wäre, wie viele Ossis aus den DDR Knästen oder den Republikflüchtlingen oder deren nachgereisten Familienmitglieder waren u.a. in den SH-Behörden und den
Orts-Meldestellen bereits angestellt bzw. tätig? Denn die in den Westen verkauften Ostdeutschen (Gefangene u.a.m.) mussten vor ihrer Entlassung in den Westen überwiegend die
Bereitschaft erklären, sich verpflichten, nach dem Staatenwechsel zu Gunsten des MfS der DDR tätig zu sein.
Ich rege an, dass Sie die E -mail an Befasste des Staats- und Verfassungsschutz weiterleiten, soweit heute vielleicht „schwarze Schafe oder gar KGB-Spione“, die damals mit offenen
Armen aufgenommen wurden, ihre Netzwerkerei beendet haben dürften.
Für einen seriösen Kontakt dürfen Sie mich gern ansprechen. Wenn Sie mich als einen fragwürdigen Gegner einordnen, erklären Sie sich zu einem fragwürdigen Gegner. Insofern erleichtern
Sie uns bitte beidseitig anständige Umgfangsformen.
PS heute: „Sehr geehrter Herr ( Richter,RA ) Dr. Weberling, die von Ihnen angeforderten Akten können nicht übersandt werden, weil sie zur Zeit anderweitig versandt sind.“ – hierzu erbitten wir Genaueres!? Ist die Akte zur Einsicht des Angezeigten ( Hans ) Detlef Heinrich an RA Max Thiele versandt?
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
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