UIPRE & Medienreport wollte die WAHRHEIT wissen – Statement II des LG Flensburg 7 O 140/20 Wenn das Recht zu Unrecht wird und die Wahrheit zu Lüge gemacht wird

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Wenn das Recht zu Unrecht und Dichtung zu Wahrheit wird, oder die Wahrheit zu Lüge gemacht wird 

und davon ist das Statement des LG zu 7 O 140/20 voll!

im wiedervereinigten Deutschland und Verbrüderung der Justiz und der Geheimdienste  BRD/DDR

ist die Würde des Menschen nur noch 0,56 € wert

..und kostet in Deutschland 0,56 €

Corpus Delicti:ISBN 978-3-9814257-1-0

 

Sehr geehrter Pressechef  des LG Flensburg,   Werter Dr. Wolf,

1. Du sollst falscher Anklage ( der falschen eidesstattlichen Versicherung* ) nicht glauben, daß du einem Gottlosen   ( Heinrich Detlef* ) Beistand tust und ein falscher Zeuge seist!

2. Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest.

daß Sie das  doch absichtlich getan haben kann aus dem Teil der vom Kläger Hans Detlef Heinrich herbeiorganisierten Kopien der Akte – IM Vorlauf „Detlef“  des hauptamtlich-en Mitarbeiters des MfS HEINRICH Detlef, von dem im Buch die Rede ist, beim Abgleich des Inhalts mit dem Inhalt des von Ihnen beauftragten Statements, in dem der Name des Verfasser  geheim bleibt,  leicht feststellen, vorausgesetzt dass man der Deutschen Sprache mächtig ist.

NÄMLICH im Blog finden Sie  die komplette Ko-pien der Stasi-Akte IM Vorlauf „Detlef“ von denen nur  die Akte BStU 000077 als Blatt df.A. in Ihrem Prozess  7 O 140/20 aufgenommen wurde. Warum nur diese  Seite, und dass als Hälfte des „Abschlußberichtes zum IM -Vorlauf „Detlef“ ??? Akte BStU 000078 zu unterdrücken ist Manipu-lation im Verzug, die unterdrückten sechs Treffberichte des Klägers mit seinen Geno-ssen aus der Kreisdienststelle Stralsund wurden absichtlich in die Prozessakte nicht aufgenommen um im Statement dargelegten Lügen, Falschaussagen vor der Entlarvung zu retten!?

Kopie der Akte des HEINRICH Detlef: IM Vorlauf „Detlef“ :

  IM Vorlauf „Detlef“ von BStU 000001 bis BStU 000081;      den Inhalt d. Aktenkopien  hatte weder Richter Fendt noch Sie eingesehen.

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Leitsatz

Unterlassungsanspruch bezüglich der wahrheitswidrigen Behauptung einer Stasivergangenheit ( des Klägers Hans Detlef Heinrich, bzw. Heinrich Detlef )

Orientierungssatz

Ein Anspruch nach § 10004 BGB analog greift nicht erst dann, wenn der Geschädigte das gegenteil einer Behauptung beweist, Sondern ausreichend ist, wenn derjenige, der die Behauptungen aufstellt, den Wahrheitsbeweis nicht führen kann.

In diesem Zivilprozess war Richter Fendt zur Wahrheitsfindung  gar nicht verpflichtet; er forderte auch keine „Beweise“ – es ging um Aussage  des Klägers in seiner ( falschen) eidesstaatlichen Versicherung  gegen die Behauptungen im Buch MUNDTOT? des Bek-lagten zu 1 und Folteropfer der Stasi Lothar Tiedtke von Koß.

Was die Folterungen des Autors angeht sieht man hier:  Insgesamt 12 Wochen lang… unds 31 Stromschläge unter Narkose… un seinen Gesundheitszustand kümmerte sich Richter Fendt nicht.

Folter unterm Bettnetz

Der Journalist des MDR Wendelmann wollte uns die Quelle des Leehrfilms nicht benennen, oder er durfte es nicht, weil womöglich den Film die Stasi-Spione im, Westen aufgenommen hatten !??

In den Randnummern: 9; 22;  68, 69; 81; 86; 89; 90; 91; 92; 93; 99;101; 103; 107; 108; 109;112; 123 widerlegt Ihr Verfasseer dass Hans Detlef Heinrich, bzw. HEINRICH, Detlef ein Stasi-Mitarbeiter oder hoher Offizier des MfS gewesen ist.

a) Rn 9: „Der Kläger erklärte gegenüber dem Ministerium ( des Inneren* ) dass er ZU KEINEM ZEITPUNKT seines Lebensirgendwelche Verbindungen zur Staatssicherheit der DDR gehabt habe. ( Vorladung im April 2019 );                 b) Rn 22: „…Er habekeinerlewi Verbindungen zur Stasi. Sämtliche ihm vom Beklagten  zu 1 ( Lothar Tiedtke von Koß* ) gemachten Vorwürfe seien UNZUTREFFEND.“      c ) Rn 68: „So war dies hier zu beurteilen. Die Unbedenk-lichkeitsbescheinigung ( Antwortschreiben der BStU -Aussenstelle Rostock vom 04.02.2020* ) ( Anlage K16, Bl.38 d.A. ) hat vorligend nur Indizwirkung und dient nicht als Vollbeweis dahingehen, dass der Kläger nicht Mitglied der Stasi war…. Diese Informationen ergeben sich aus der entsprechenden Akte ( des Oberstleutnant Heinrich Detlef* ) DIE EBENFALLS GEGENSTAND DES HIESIGEN VERFAHRENS IST

ETC. ETC.Weil die entsprechenden Akte eigentlich Kopien sind, zu dem nicht des Hans Heinrich Detlefs waren die für das Verfahren irrelevant, deshalb sind sie als Beiakte  der Prozessakte nicht beigefügt worden.

Würde des Menschen ist unantastbar – hier sieht es nicht so aus.

Der Kläger ist Hans Detlef Heinrich gebor.  angeblich 21.05.1956 – eigentlich HEINRICH, Detlef geb. 01.05.1956 sein RA Max Thiele – Verkehrsrechtler Kanzlei STEINHUSEN Beklagte 1: Lothar Tiedtke von Koß; Beklagte 2: Olaf Junge RA Hanna Henning  Ukrainerin

Aktuell 03.04.2024

Im heutigen ausgedehnten Gespräch mit Dr. Höffer von der BStU Außenstelle Rostock – Stasi-Unterlagen Archiv wurde mir bestätigt dass seine Behörde keine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG an den Kläger Hans Detlef Heinrich  am 04.02.2020 ausgestellt hatte.

..und die Lüge zur Wahrheit gemacht wird

2 „Unterlassungsanspruch bezüglich der wahrheitswid-rigen Behauptung einer Stasi -Vergangenheit

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30 Jahre nach der „Wiedervereinigung“ tritt er vor der Zivilkammer des LG Flensburg mangels Bundesdeutschen Personalausweis mit seinem DDR PA mit dem er sich in der Meldestelle Stralsund 1991 abgemeldet hatte. Normalerweise hätte  man den PA ungültig abstempeln müssen. Warum beließ ihm den Ausweis?

Am 11.11.1989 zwei Tage nach der Grenzöffnung emigrierte er – flüchtete er – in den Westen  WARUM??? Er meldete sich bei einer der 40 über Nacht eröffneten Aussenste-llen der Bundesaufnahmestelle in Gießen. Saß auch dort als Leiter – wie in der Bundesauf-nahme Stelle in Berlin Mariendorf – ein STASI Mann der dem Oberstleutnant den Weg weisen sollte, oder ihm die Vernehmungen bei CIA,BND, MI6 und Franzosen ersparte?

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„Der Kläger  / Hans Detlef Heinrich / verlangt von den Beklagten / Lothar Tiedtke von Koß  /  Unterlassung öffentlich gemachter / im Buch / Behauptung-en über seine Person sowie Schmerzensgeld im Zusammenhang mit diesen Behauptungen.“

1978 endete die Freundschaft als Lothar ehemalige Hinrich Detlefs Freundin  zu eigener Verlobten machte. Die Verlobung wehrte 4 Jahre.

1978 endete die Freundschaft als Lothar ehemalige Hinrich Detlefs Freundin  zu eigener Verlobten machte. Die Verlobung wehrte 4 Jahre.

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BStU 000078 wurde dem Kläger per Gerichtsvollzieher zugestellt, aus  der Akte des HEINRICH Detlef,  des hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS.

war bis 2/89 auf SVG der KD ( Kreisdienststelle* ) Stralsund Blatt 148 erfasst. Grund der Löschung nicht bekannt.

Mit einem Schreiben vom 30.09.2019 forderte der Kläger den Lothar Tiedtke von Koß auf, die im Klageantrag zu Lothar Tiedtke von Koß genannten Behauptungen zu unterlassen, sowie den erwähnten Blog-Artikel zu löschen und das erwähnte Buch / „Mundtot? „/ in der aktuellen Fassung nicht weiter zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen. Zu dem forderte er den Lothar Tiedtke von Koß dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben…“                                                                        Am gleichen Tag ( 30.09.1990 ) schrieb er an die BStU Außenstelle Rostock und bestellte eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ auf den Namen Hans Detlef Heinrich. Am 4.2.2020 kam die Antwort – siehe im Verlauf!

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Anlage K5

Wo steht hier das Wort: „Unbedenklichkeitsbescheinigung„?

auf Ihren ausdrücklichen Wunsch

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Die Strafanzeige des  Hans Detlef Heinrichs gegen Olaf Junge wurde zuständigkeitshalber an das Amtsgericht Hamburg geschickt. Am 29.11.2023 wurde die Verhandlung abgebrochen – MANGELS AN BEWEISE dioe das Gerichj sich verpflichtet hatte Originalakte zu HEINRICH Detlef aus dem Bundesarchiv zu ersuchen und neuen Termin anzuberaumen! BIS JETZT tat das Gericht das nicht!   W A R U M? – um auch HEINRICH, Detlef vor Gefängnis zu schützen!?

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„Ein Indiz für eine Tätigkeit beim Ministerium für Staatsicherheit ergebe sich aus der Tatsache, dass der Kläger als ( Hans Detlef Heinrich ) Feuerwehrmann tätig war.“ Natürlich nicht- Hans Detlef Heinrich kann gar nicht als Feuerwehrmann auf der Volkswerft tätig gewesen sein, weil es einen Hans Detlef Heinrich in der DDR nicht gegeben hatte, beim MdI und seinen bewaffneten Organen.

„Zwecks Klärung eines Sachverhaltes“ sind alle Angehörigen und Experten der Aufarbeit-ungsindustrie, Juristen und Historiker, a.la T. Wunschik, Neitzel, S. Kowaltschuk und viele Andere eingeladen Ihre STATEMENTS nach 34 Aufarbeitung der Geschichte des MfS hier oder besser in einem Schreiben an das Landgericht, Oberlandesgericht Flensburg und an das Bundesverfassungsgericht zu verfertigen und einzusenden zu diesen 4 Kopien aus der BStU Aussenstelle Rostock, die der Kläger Hans Detlef Heinrich auch unaufgefordert auf seinen ausdrücklichen Wunsch erhalten hatte, teilweise per Gerichtsvollzieher.

APROPOS:  „Indizien….

Es müsste stehen IM Vorlauf „Detlef“ Archiv-Nr. 290/85

BStU 000044  Personalbogen streng geheim aus der Kopie DES IM Vorlauf „Detlef“ Archiv-Nr. 290/85 Band I  Beginn 02.12.83, unnötig dem Richter vorgelegt –ungesehen geblieben. Auch der Verfasser des Statements durfte sich nicht dazu äußern ?

Aus der Akte des Oberstleutnant HEINRICH,Detlef

BStU 000046  ( Seite 2 )

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BStU000047   ( Seite 3 )

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BStU 000045

 

1982 wurde Heinrich Detlef zum Sicherheitsbeauftragten des Grenzhafen Stralsund – bis zum Fluchtversuch 15.9.1989.

Und noch etwas in Sache  „keine Indiz“?

120239421828  12;06;00  MANNEWITZ, KLAUS 23250,- M DDR HA VI Bezirksverwaltung Dresden

Der Hauptmann Mannewitz wird im PA OO54418 des H e i n r i c h, Detlef den Namen Hans nicht übersehen und ausgelassen haben? Originalakte muss in Hamburg und in Flensburg auf den Tisch. Hat die StA-in Behre- Flensburg  bis jetzt Originale angefordert?

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Wenn es keine Akte auf den Namen Hans Detlef Heinrich gibt Logik ist, dass es auch keine Hinweise auf inoffizielle oder hauptamtliche Mitarbeit für MfS – bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Antragsteller mit dem Namen Hans Detlef Heinrich geben kann!

Wegen den so gravierenden falschen Tatsachenbehauptungen wandte ich mich an die Pressestelle des Landgerichts Flensburg um den Namen des Verfassers dieser Stellungna-me zu erfragen:

Im ANHANG:

Eine Aussage von Tucholsky zu Recht gerückt.

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Sehr geehrter Herr  Wolf,

diesen Satz habe ich auch erwartet:

Soweit Sie sich mit Ihrer Anfrage nach den Namen der zuständigen Richterinnen und Richter erkundigt haben wollen, kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass wir die Namen im Zuge der bei einer Veröffentlichung notwendigen Anonymisierung entfernen und generell nicht nennen.

Heißt dass dass Sie den Namen des Verfassers der  veröffentlichten Stellungname des Gerichtes nicht nennen können, weil auch vor Ihnen der Name geheim gehalten wird, oder Sie dürfen es nicht, weil dafür eine Weisung oder ein Befehl gibt?

Ich habe 7 O 140/20  verfolgt, Zeugenaussagen gesammelt und die Akte veröffentlicht in meinem Blog adamlauks.com und wurde DAFÜR verurteilt von der Kammer 8  – 8 O 84/25. Gibt es auch dafür ein Statement? Dass ich die Namen der Richter Fendt und Richter Bockwoldt und seiner Beisitzer kenne müssten Sie davon ausgehen.

  1. Auch  SPIEGEL Journalist Ulrich Schwarz durfte seine Veröffentlichungen über die DDR nicht unterschreiben weil der SPIEGEL in STASI-Hand war.

Der Vergleich bietet sich an.

Warum ich den Namen gerne gewußt hätte werden Sie vielleicht verstehen wenn Sie das Buch MUNDTOT? gelesen haben und sich meine Aufarbeitung des Statement II ansehen.  https://wp.me/pIVeF-p7z

 

Wer die Wahrheit nicht kennt ist ein Dummkopf,

wer aber die WAHRHEIT kennt und der die Lüge nennt

ist ein Verbrecher! – steht im das „Leben des Galilei“

Mit freundlichen Grüßen

Adam Lauks

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Gesendet: Donnerstag, 14. März 2024 um 12:56 Uhr
Von: Pressestelle@lg-flensburg.landsh.de
An: Lauksde@gmx.net
Betreff: AW: [EXTERN] Statment zu 7 O 140/20

Sehr geehrter Herr Lauks,

ich nehme Bezug auf Ihre hier angehängte E-Mail und die heute Morgen geführten Telefonate:

Sie erkundigen sich nach dem Verfasser des „Statements“. Wer die pdf-Datei erstellt hat, die Sie mir übersandt haben, ist mir nicht bekannt. In der Datei scheinen aber, abgesehen etwa von einer einleitend eingefügten E-Mail, Entscheidungen hineinkopiert worden zu sein, die hier beim Landgericht Flensburg zu den Aktenzeichen 7 O 93/22 und 7 O 140/20 ergangen sind. Ob der Inhalt der Entscheidungen in der pdf-Datei korrekt zitiert ist, habe ich nicht überprüfen können. Die von hier aus veröffentlichten Entscheidungen sind aber online kostenfrei abrufbar über folgenden Link:

Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein (juris.de)

Wenn Sie dort die Aktenzeichen in das Suchfeld eingeben, sollten Sie eindeutige Treffer für Ihre Suche erhalten.

Soweit Sie sich mit Ihrer Anfrage nach den Namen der zuständigen Richterinnen und Richter erkundigt haben wollen, kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass wir die Namen im Zuge der bei einer Veröffentlichung notwendigen Anonymisierung entfernen und generell nicht nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag ( vom Verfasser !?* )

Dr. Stefan Wolf                                                                              Präsident des Landgerichts Flensburg

Südergraben 22                                                                                                                              24937 Flensburg                                                                                                                                  T    +49 461 89-260                                                                                                                             F    +49 461 89-278

Stefan.Wolf@lg-flensburg.landsh.de

www.schleswig-holstein.de

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LG Flensburg
pressestelle@lg-flensburg.landsh.de
Dr. Stefan Wolf
Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,
leider haben wir Sie telefonisch nicht erreicht. Soweit es zu den Verfahrensvorgängen bzw. Urteilen Ihres Hauses zu den Aktenzeichen 7 O 93/22 und 7 O 140/20 Urteile und gerichtliche Statements gibt, bitten wir als Nachrichtendienst Medienreport und als Vertreter des internationalen Journalistenverbandes UIPRE Union
Internationale de la Press et Electronique um Zusendung. Soweit möglich und vermittelbar, wären wir auch an der OLG Rechtsbewertung 9 U 79/22 interessiert, die aus dem vorgenannten Prozess ableitbar war. Gern mit einem Statushinweis (etwa Berufung, behandelnder Richter ff) und gern als offene PDF. Soweit möglich und zulässig, wären wir für eine diesseitige Statementrückfrage dankbar, wenn Sie
uns die Kläger und Beklagtenvertreter benennen.

Vielen Dank und freundliche Grüßen
für Medienreport und UIPRE
i.A. MR-Office Norbert Schreiber
Medienreport Verlags-GmbH – Medienberatung
UIPRE Union Internationale de la Press et Electronique
FAC Fördergemeinschaft Audiovisuell Communication
Verein zur Förderung der Medienkommunikation e.V. mit Verwaltung von cAVcom e.V., ITVA International TV Association e.V. Fachvereinigung der Medienberater (IL-Verwalt-ungen)

Hegnacher Str. 30
D-71336 Waiblingen
Tel. 0049 (0) 7151 – 23331, Fax 0049 (0) 7151 – 23338
Office: norbert.schreiber@medienreport.de
UIPRE-Office: rolf.g.lehmann@uipre.org
http://www.medienreport.de, http://www.fdm-ev.de, http://www.uipre-internationalpress.org
http://www.corporate-media-masteraward.com, http://www.masterclass-europe.com
Geschäftsführer / Hrsg.: Rolf G. Lehmann
Unternehmens- und Presserechtliche Verantwortung: Rolf G. Lehmann
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Korrespondenten: Markus Aigner, Jürgen Faust, Dagmar Hohnecker, Isa Lehmann, Klara Lehmann, Dieter Komorowski, Norbert Schreiber, Herbert F. Schulze ff
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BW-Bank, BIC-Code: SOLADEST600 – IBAN DE53600501010005346130

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mit einem nahezu identischen Geburtsdatum“  HEINRICH, Detlef hatte in seinem neuem, am 20.10.1989 von der Abteilung PM Stralsund ausgestellten neuen PA der DDR als Geburtsdatum 21.05.1956 eintragen lassen und als Zusatz den Namen Hans

10556408312 97;01;00 HEINRICH, DETLEF 24.530,M  – Zeile aus dem letzten Verzeichnis d Stasi Mitarbeiter ( bekannt als Stasi Liste )wurde von  Erich Mielkes Leiter des MfS Archivs, durch Gauck übernommenen Oberst Becker an SPIEGEL verkauft für 250.000 M DDR.

Gesendet: Freitag, 15. März 2024 um 10:19 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: Stefan.Wolf@lg-flensburg.landsh.de
Betreff: Kein Betreff
Sehr geehrter Herr Präsident des Landgerichtes Flensburg,
Werter Herr Stefan Wolf,
als Antwort auf Ihre gestrige E-Mail sende ich Ihnen im Anhang Corpus Delicti der
Zivil- ( und Strafverfahren ) die Ihr  Bürger Hans Detlef Heinrich eingerührt hatte.
Wenn Sie sagen dass Sie das Buch nicht kennen, nehme ich ihnen das ab, aber wenn
Sie sagen dass Sie den Namen des Verfasser der Statment nicht nennen wollen oder dürfen
und dass Sie  Statement zu 7 O 140/20 nicht gelesen haben, dabei muss es von ihnen
wenn nicht beauftragt, dann aber vor der Veröffentlichung zur Kenntnis genommen und
abgesegnet sein!?
Wenn Sie sich die Zeit nehmen und das Buch des politischen Folteropfers der STASI
durchlesen, werden Sie darin auf den Namen des Klägers Hans Detlef Heinrich nirgendwo
stoßen, weil die Person mit diesem Namen in der DDR, bzw. in Stralsund und folglich
auch bei bewaffneten Organen nicht gegeben hat.
Hätten Sie  soviel Empathie mit dem übelst gefoltertem Lothar Tiedtke von Koß zu
bestätigen, daß er IHREN Kläger, der auch in Schleswig Holstein im Sport gedopt hatte
und deswegen für vier Jahre gesperrt wurde, Hans Detlef Heinrich, in seinem Buch MUNDTOT?
nicht ein einziges Mal erwähnt wurde, bzw nicht vorkommt?
Falls Sie das nicht tun sollten wird das bedeuten dass die Prozesse die Richter Fendt und
Richter Bockwoldt geführt hatten zum Schutz der wahren Identität des Klägers dienen sollte,
was von hoher politischen Brisanz sein müsste wenn das rauskommen sollte dass der am
11.11.1989 emigrierte  HEINRICH Detlef bzw. der Kläger Hans Detlef Heinrich im September 81
in Moskau zum, KGB Agenten umgeschult und angeworben wurde um 1982 die Position
eines Sicherheitsbeauftragten besetzen zu können! Wollen Sie entsprechende Akte sehen?
Gerne schicke ich die Ihnen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks

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So liegt der Fall hier. Das Gericht geht vorliegend davon aus, das dem Kläger ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. ( s.o. ). Wie hoch das Schmerzensgeld ist, kann indes noch nicht beurteilt werden.

Natürlich nicht, Richter Fendt muss erst den Wunsch des  Hans Detlef Heinrich hören. Schon bei der Verhandlung um das Teilurteil war der Wunsch dem Richter bekannt: „Das  festzulegende Schmerzensgeld darf oder dürfte 10.000 € nicht unter-schreiten.“ 

Richter Fend kam dem Wunsch des Klägers ( Hans ) Detlef Heinrich nach. Urteil: 10.000€

 

 

 

 

Über stasifolteropferadamlauks

I am 74 Years old and I I am victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985 still witouth Status of tortured person. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 42 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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3 Antworten zu UIPRE & Medienreport wollte die WAHRHEIT wissen – Statement II des LG Flensburg 7 O 140/20 Wenn das Recht zu Unrecht wird und die Wahrheit zu Lüge gemacht wird

  1. Wenn Unrecht in Deutschland zu Recht wird und Recht in Deutschland zu Unrecht wird, dann hat die Demokratie, der Rechtsstaat und das Grundgesetz in Deutschland versagt!
    Ein Zivilprozess, der bereits ins 5 Jahr geht und von einem ehemaligen Beamten von Deutschland und ehemaligen Sicherheitsbeamten der Volkswerft, ehemaligen Mitarbeiter der DDR Staatssicherheit, gegen den Rentner Lothar Tiedtke inszeniert, wegen der Behauptung, die bereits im Verfahren wieder legt wurde: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt für das MfS der DDR gearbeitet“!

    Recht und Rechtsstaatlichkeit wurde nur beim Täter vom Richter Fend anerkannt! Lothar Tiedtke wurde nicht einmal vom Richter befragt! Nur der Mitarbeiter des MfS und ehemalige Sicherheitsbeauftragte bekam mehrfach die Gelegenheit zur Verbreitung von Lügen!!! Ebenfalls „vergessen“ hat er seine Drohung von 1978, als er mir androhte, ich hätte seine Freundin während seines Studiums im „ausgespannt“.
    „Ich würde lebenslang daran denken“. Detlef Heinrich war kein Freund, sondern der Sohn von der Lebensgefährtin meines „Vaters“!
    Er besitzt die Frechheit und schickt mir eine Vollstreckung! Als Opfer.
    Die Demokratie versucht nach dem Vorbild von „Gustel Mol hat“alles zu vertuschen!
    Der Kläger hat mehrere Seiten, in denen es um seinen Gesundheitszustand geht bei Gericht eingereicht! In deren der Gesundheitszustand wegen Nennung als MfS Mitarbeiter ihn krank gemacht haben. Dass er wegen Konsum von Doping im Bankdrücken 4 Jahre gesperrt wurde, unterschlägt er in seinem Arztbericht !!! Weiter wurde ihm eine Alkoholkrankheit bescheinigt.
    Richtig ist das Foltern des Lothar Tiedtke in den Haftpsychiatrien von Mitarbeitern des MfS zur DDR Zeit veranlasst! Auch die Schikanen nach 1989 psychisch und physisch im Berufswesen in Deutschland gehen mit auf das Konto! „Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht“. Ganz Deutschland schaut zu! Es gibt noch wenige Bürger, die rechtsstaatlich gegen Willkür in Deutschland vorgehen und Verfahren nach der Wahrheit aufarbeiten!: Adam Lauks!

  2. Der pensionierte Lehrer der Landesfeuerwehrschule S-H und ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Volkswerft Stralsund ist der Sohn von Nadja Heinrich, der ehemaligen Lebensgefährtin meines Vaters Harry Tiedtke, praktisch „Stiefsohn“ meines Vaters!

  3. Bereits in der DDR wurden die Gesetze ignoriert! Meine Aufenthalte in den Haftpsychiatrien Stralsunds wurden ohne DDR Gesetze illegal durchgeführt! Die DDR nannte sich demokratisch! Voller Hoffnung übernommen im Rechtsstaat Deutschland werde ich erneut ohne Gesetze von Deutschland genauso verurteilt wie in der Diktatur DDR! Die Täter aus meiner Familie werden erneut ohne Verurteilung auf freiem Fuß gelassen, alle Mitarbeiter der Staatssicherheit! „Mundtot“ ein Buch das aufdeckt und die wahren Täter entlarvt! Bis heute bin ich nicht rehabilitiert! Eine Schande für Deutschland!!!

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