7101 Js 1014/22 Amtsgericht Hamburg 241 Cs 106/23: OSL des MfS HEINRICH, Detlef zerrt den Verleger des Buches MUNDTOT? von Underdog Verlag vors Gericht wegen Verleumdung

29.04.2025 Meine seitens des Dr. Guido Christensen, Präsidenten d. Amtsgericht Hamburg, niedergeschlagene Dienstauf-sichtsbeschwerde gegen die Richterin Mengel wurde von der Behörde für Justiz Hamburg dem Oberlandesgericht zugeleitet.

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Warum wurde mein Schreiben vom 01.04.2025 als DAB Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und dem Oberland-esgericht zu Bearbeitung zugeleitet!?

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https://wp.me/pIVeF-oZt

Deutsche Meister in Lü+gen und Betrügen

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Hier sind meine weitere Ausführungen vom 31.03.2025 it „abstrakten Informationen“:

Adam Lauks                                                                                                                                           Zossener Str.66                                                                                                                                         12629 Berlin

Amtsgericht Hamburg                                                                                                                                                                                                                                                                                              Der Präsident                                                                                                                                    Herrn Dr. Guido Christensen

Persönlich-unverzüglich

Sievekingplatz 1                                                                                                                              20355 Hamburg Berlin                                                                                                     27.09.2024                                                                                                                                                             Vorab per E-Mail Einschreiben mit Rückschein – für Medien und Öffentlichkeit zugänglich-

Betreff: AZ 14020E/ 2024.0122 Ihr Schreiben vom 27.08.2024 – mein Schreiben 21.08.2024 und das Schreiben der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg-Schreiben vom 12.09.24 AZ 1402E-L419.11

Srhr geehrter Herr Präsident,                                                                                                   Werter Herr Dr. Christensen,

als Anlage diesem letzten Schreiben an Amtsgericht Hamburg und Behörde für Justiz und Verbraucherschutz übersende ich Ihnen die Schreiben Ihrer Mitarbeiterin Präsidialrichterin Noll und der Frau Knospe.

Dabei übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme Anlage 1. Kopie des am 20.10.1989 in Stralsund auf Weisung der HA VII des MfS ausgestellten PA auf den Namen des bie geborenen und nicht existier-enden Hans Detlef Heinrich, angeblich geboren am 21.05.1956 in Stralsund. Als Anlage 2. Anlage K 19 mit dem PA der DDR mit dem Hans Detlef Heinrich am Gericht Flensburg seine Vielklägerei in der Zivilkammer 7 begonnen hatte und als Anlage 3 – Anlage B-22 auf Kopie des Artikels aus der Ostsee Zeitung mit dem Bild des Weltmeisters im Bankdrücken 2019 in Harrislee lebenden Heinrich Detlef.

Aus dem Segment der Gerichtsakte zum Strafverfahren 241 Cs 160/23 wo ich als Zeuge des Olaf Junge eingeladen und bevollmächtigt wurde, habe ich erfahren dass Bundesarchiv – Stasiunterlagen Archiv die Herausgabe der Originalakte des Oberstleutnant Heinrich Detlef an Ihre Richterin Mengel verweigert hatte. Leider habe ich die Begründung für die Weigerung bis jetzt nicht erfahren können, lediglich dass statt dessen BStU einen SV ( Sachverständigen) der Richterin Mengel angeraten hatte der dem Gericht zur Beantwortung der Fragen bereitgestellt werden sollte oder was? Der „Sachverständige“ Helmut Müller – Enbergs wusste nicht DAS ist im Strafprozessordnung nicht vorgesehen aber auch nicht wann die Stasi Unterlagen Archiv die Akte berechtigt ist zu verweigern. Ich belehrte ihn nach 35 Jahren: „Wenn die Herausgabe der Originalunter-lagen an das Gericht die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden würde“ und dass ist hier nicht der Fall.

Ihnen müsste die erstatette Strafanzeige und gestewllter Strafantrag des Herrn Olaf Junge bekannt geworden sein: Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, sowohl in Zivilprozess 7 O 140/20 und weitere die Hans Detlef Heinrich weiter gegen Herrn Olaf Junge und gegen mich führt u. A. 8 O 88/24 ,wohl wissend dass Strafprozesse Vorrang vor den Zivilprozessen haben.

Um die wahre Identität des Hans Detlef Heinrich festzustellen braucht das Amtsgericht Hamburg gar keine Originalakte des OSL Heinrich Detlef. Es muss möglich sein dass Amtsgericht Hamburg in der Lage ist selbst festzustellen, dass auf den Bildern, im falsch-en DDR Personalausweis und in der Ostsee Zeitung, in Harrislee lebende Heinrich Detlef – abgebildet sei.

Die eventuell hinzugezogenen Geburtsurkunnden der Beiden aus Stralsund müßten den Betrug auffliegen lassen. Übrigens, Gericht hat die Möglichkeit als Zeugen den Bruder Frank Heinrich zu laden und ihn dem Kläger und Beklagten gegenüberzustellen. Frank Heinrich ist der Trainer im Sportklub TSV Stralsund 1860 wo er auch seinen Bruder Heinrich Detlef zum Weltmeister in Bankdrücken in der Klasse 60+ 2019 trainiert hatte.    Warum tut das die Richterin Mengel nicht !??, sondern läßt die Rechtsbeugung der BStU zu? Sie muss als Richterin wissen, dass nur eine Begründung auch im StUG gibt die dem Bundesrchv – Stasiunterlagen Archiv ( BStU ) ermöglicht die Originale dem Gericht und den Ermittlungsorganen zu verweigern, nämlich: .. wenn durch die Herausgabe der Originale der Personalakten von OSL Heinrich Detlef die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden würde, was hier niemals der Fall sein kann.

Sollte ich bis 3.10.2024 kein Antwortschreiben erhalten bin ich gezwungen am Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage einzureichen und aber auch gegen das Bundesarchiv – Stasiunterlagen Archiv eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen wegen Urkundenunterdrückung von strafrechtlich relevanten Augenscheinobjekten die in den vier Prozessen als Beweise vorgelegt werden sollten, bzw. wegen groben Verletzung der Strafprozessordnung die in diesem Falle zwangsläufig zur Rechtsbeugung führt und die Enttarnung der wahren Identität des Phantom Hans Detlef Heinrich, womöglich eines KGB Spions absichtlich vereitelt, ausbremst, verhindert.

Das alles seit dem Eingang dieses Briefes mit dem Wissen und Duldung Ihrer Richterin Mengel, bzw. Ihres Gerichtes und somit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Hamburg, die anfänglich bereits festgestellt hatte, dass es sich in dieser Strafsache um ein Strafverfahren mit politischen Einschlag handelt, oder handelt, was die Inkonsequenz oder die Inkompetenz der Richterin Mengel auch beweisen dürfte, was eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit zu Tage fördern müsste. Arbeitet man in diesen vier Strafverfahren an Verjährung? Was ist seit der erst-en Verhandlung am 29. 11. 2023 seitens des Amtsgerichte veranlasst worden?                    Es ist mein letztes Schreiben an das Amtsgericht  Hamburg, wo ich scheinbar auch als „Störer“ da stehe?

In Erwartung einer sachlichen Antwort

Mit angemessenen Hochachtung                                                                                                    und gebührendem Respekt

Adam Lauks

im Namen des Folteropfer des Heinrich Detlef – Lothar Tiedtke von Koß

 

Am 24.03.2025 antwortete der Präsident des Amtsgerichtes Hamburg, Dr. Guido Christensen auf meine Dienstaufsichts-beschwerde gegen die Richterin Mengel vom 27.09.2024 – nach sechs Monaten, besser als gar nicht.

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04.03.2025  Endlich – Oberstleutnant der STASI HEINRICH, Detlef aus Stralsund: Enttarnung des „Hauptmann von Köpen-ick“ am Amtsgericht Hamburg

 

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Seite 3

19.02.2025

Warum wurde meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Mengel durch Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg dem Amtsgerichtspräsidenten Guido Christensen zur Bearbeitung zugeleitet. Die wurde  vom Gerichtspräsidenten Dr. Guido Christensen verworfen – niedergeschlagen.

06.02.2025

Gutachten ist beim Präsidenten des Amtsgerichts angekommen, aber auch bei der Richterin Mengel;

Wie lange wird man jetzt auf die nächste Verhandlung warten müssen  Frau Mengel

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18.01.2025 Gutachten der FdM

Nach Vorlage und Bitte um die Begutachtung der Unter-schrift-Identität bestätigt der Gutachter der Fachvereinigung der Medienberater der Fachvereinigung der Medienberater FdM im VfM e. V. Verein zur Förderung der Medienkommunikation, Waiblingen, dass die Unterschriften des Hans Detlef Heinrich vom 20.10.1989 mit der Unterschrift des Detlef Heinrich übereinstimmen.

Als  Vielkläger und Emigrant aus der DDR läßt Hans Detlef Heinrich seinen Namen als Hans Detlef Heinrich in  seiner ( falschen* ) Eidesstattlichen Versicherung nicht sichtbar, und setzt darunter seine unvollständige Unterschrift als ( Detlef Heinrich )

010556408312  97;01;00  HEINRICH, DETLEF

Quelle: Stasi Liste, die der  Oberst Becker Leiter des Mielkes MfS Archiv und danach als Leiter ( der übrig gebliebenen  Hälfte)  des Gaucks Stasi Archivs, an den SPIEGEL für 250.000DM verkauft hatte. Veröffentlicht wurde sie in der Schwesterzeitschrift „DIE ANDERE“

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Deutscher Meister in Lügen und Betrügen. Am 11.11.1989 ist „Hauptmann von Köpenick“ auferstanden aus DDR Ruinen  und flüchtend aus der DDR in Schleswig aufgeschlagen, als OSLTNT. der STASI oder KGB Spion (? ) nicht enttarnt?

 

25.10.21024

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20.10.2024 

Unter Berücksichtigung des Sachstandes beim, Amtsgericht Hamburg ist Ihr Schrei-ben vom 25.9.2024 als Dienstaufsichtsbe-schwerde gegen Richterin Mengel auszule-gen.“

02.08.2024  Dienstaufsichtsbeschwerden Z 21/21

Die  Richterin Mengel  hatte gegen die Weigerung der Vizepräsidentin des Bundesarchivs – Stasi Unterlagen Archiv ( ehem. Gaucks Behörde ) keinen Widerspruch eingelegt wegen grober Verletzung des StPO und des BStU

11.07.2024

Er hat mich gebeten ZEUGE zu sein in Hamburg am Amtsgericht…

27.06 2024

Richterin Mengel  ist es offensichtlich peinlich, dass die Presse und Öffentlichkeit erfuhren, dass BStU Stasi – Unterlagen Archiv die Originaleder Personalakte des HEINRICH, Detlef OSL des MfS dem Amtsgericht Hamburg, bzw. Ihr persönlich verweigerte und was noch schlimmer ist, dass man ihr einen Sachverständigen zur Verfügung stellen will, der die Fragen beantworten wird, bzw. die Kopien der Akte deuten wird die der( Hans ) Detlef Heinrich auf illegale Weise sich verschafft und teilweise ian den Kopien Fälschungen vorgenommen hatte, oder dabei vom Sachbearbeiter der BStU Außenstelle Rostock, Dirk Radder unterstützt wurde.

„Hauptmann von Köpenick“ aus Stralsund…

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20.06.2024

Gesendet: Donnerstag, 20. Juni 2024 um 11:38 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: jens.boltze@bundesarchiv.de, gz.au@bundesarchiv.de, gz.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de
Betreff: Verweigerung der Herausgabe der Originale der Akte zu: HEINRICH, Detlef geboren o1.05.1956 – siehe Stasi-Liste und Akte Hans Detlef Heinrich angebl. Geboren 21.05.1956 an Frau Titze und Herrn Boltze

Sehr geehrte Frau Titze,
Sehr geehrter Herr Boltze,
als Opfer und Betroffener des Hans Detlef Heinrich, bzw. HEINRICH Detlef, dessen Akte angeblich
von der StA Flensburg  oder Amtsgericht Hamburg angefordert wurden, bitte ich Sie um präzise
Antwort:
Wer und warum Ihre Behörde die Akte des Oberstleutnant des Abschirmdienstes der NVA – seit 1982
Sicherheitsbeauftragten des Hafens Stralsund – den beiden Gerichten die Bereitstellung der
Originalakte verweigert? Wer aus Ihrer Behörde steht alternativ als Sachverständiger zur Befragung
zur Verfügung? Geht man davon aus dass die Richterin Mengel oder Amtsanwältin Wilhelmi oder
Dr. Jörg Fröhlich der Deutschen Sprache nicht mächtig sind um zu verstehen was  in den Originalen steht?
Frage wäre auch: welche Akten soll der Sachverständige Ihrer Behörde dem Gericht deuten?
Die Kopien seiner Stasi- Akte  die der Kläger und Beklagte in der  zivilen Sache  7 O 140/20 dem Richter Fendt
herbeiorganisiert ( Durch Zentrale Berlin oder Außenstelle Rostock ? )vorgelegt hatte ( die der Richter genau
wie den Ausweis  keines Blickes gewürdigt hatte ).
Ich erwarte bis Montag per E-Mail und auf dem postalischem Wege eine Antwort auf die Frage ob Bundesarchiv
– Stasiunterlagenarchiv die Herausgabe der kompletten Akte des HEINRICH Detlefs, die in der Abteilung
AR 3 ZMA versandfertig vorliegt- von Ihrer Behörde verweigert wurde und mit welcher Begründung, oder
konkreter AUF WESSEN WEISUNG!?
Im falle einer positiven Antwort wäre
1.StUG grob verletzt;
2. StPO §245 und § 244 wissentlich missachtet zum Preis einer Rechtsbeugung
und
3. Verletzung des Datenschutzgesetzes
Sollte keine Antwort erfolgen geht eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde an den bereits konsultierten
Bundesdatenschutzbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
Was bei der Verweigerung der Herausgabe der Originale  folgt sehen Sie hier:
Gauck´s verbrecherische Unterdrückung von strafrechtlich relevanten Unterlagen finden Sie hier:
Für die Urkundenunterdrückung damals war  vor Gericht Joachim Gauck verantwortlich;
die Originale herauszugeben oder nicht herauszugeben hat Wolfgang Schäuble verfügen
bzw. genehmigen müsse.
Wer ist das heute der die Herausgabe der Akte verbietet?
Es dürfte nur eine einzige Begründung oder Erklärung geben:
Die Überstellung der kompletten Originalakte zu HEINRICH, Detlef an das Amtsgericht Hamburg
würde die Sicherheit des Deutschen Staates in Gefahr bringen.
A. Lauks

21.05.2024

7101 Js 1014/22

Blatt 10 der Gerichtsakte Hamburg  

IM Vorlauf „Detlef“

Statement des Präsidenten Dr. Stefan Wolf

Nach der misslungenen Flucht am 15.9.1989 landet HEINRICH und seine Ische nicht in der U-Haft sondern schickt ihn die HA IX OLZ ( Operatives Leitungszentrum ) zurück nach Stralsund wo er sich bei der KRIPO zu melden hatte und Entscheidung des Erich Mielke abzuwarten. Der Fluchtversuch war Hochverrat!?

Blatt 11 der Akte des Gerichtes Hamburg

Am 11.11.1989  zweiten Tag  nach der Grenzöffnung verlässt er in Eile die DDR und landet im BUNDESAUFNAHMELAGER IN GIESSEN

OSL des NVA Abschirmdienstes  HEINRICH, Detlef belügt und belehrt das Gericht in Flensburg und die ganze Justiz von Schleswig Holstein:

Eidesstattliche Versicherung des stärksten Lehrling der DDR

„Ich bin über die Strafbarkeit der Angabe einer vorsätzlich oder auch fahrlässig falschen Versicherung an Eides Statt gemäß §§ 156, 161.StGB belehrt worden Im Bewußtsein der Tatsache, dass diese Erklärung einem Gericht vorgelegt wird, erkläre ich Folgendes an Eides statt. Rechtsbeugung des Richter Fendt! Er wollte in die Kopien der STASI-Akte des hauptamtlichen Mitarbeiters des MfS, Oberstletnts. HEINRICH Detlef nicht eines Blickes würdigen.

Vergleichen Sie die Aussagen in der Eidesstattlichen Versicherung des  Emigranten miot dfem Inhalt des IM Vorgang „Detlef“ um Rechtsbeugung des Richters zu erkennen.

IM – Vorgang „Detlef“

Als Hans Detlef Heinrich wurde er im April 2019 wurde er vom MdI Schleswig Holstein vorgeladen zwecks Klärung eines Sachverhaltes betreff Information des UOKG – Berlin, dass er eigentlich der Oberstleutnant des MfS  HEINRICH, Detlef sei. Er sagte aus, dass er zu keinem Zeitpunkt seines Lebens Kontakte zum MfS hatte, weder inoffiziell noch hauptamtlich.

Wir beschränken uns auf die falsche Aussagen auf der zweiten Seite wie folgt.

1. Aus meiner Stasi – Akte ( Hans Detlef Heinrich hat keine Stasi-Akte* ) ergibt sich ( für wen?*) unschwer, dass ich – offenbar auf Grund meiner damaligen für Stasi „attraktiven“ Position als Brandschutzinspektor ( seit 1982 ist er Sicherheitsbeauftragter* ) auf der Stralsunder Werft – zu  Gesprächen mit der Stasi vorgeladen worden. ( Mit Hans Detlef Heinrich – als GMS – wurden Gesprächstermine   vereinbart mit dem Ziel ihn für Führunsinformellen Mitarbeiter des MfS auf die Stelle eines Ausgeschiedenen FIM zu werben* )

2. Diesen Vorladungen ( es waren vereinbarte Gesprächstermine, sog. Treffs mit einem GMS* ) bin ich selbstverständlich nachgekommen, weil mich die Stasi sonst „abgeholt hätte“ ( dreimal ist er unentschuldigt zu den Vereinbarten Treffs nicht erschienen und wurde nicht „abgeholt“*).

Das geht aus den Kopien angeblich seinen angeblich  von ihm organisierten Stasi-Akte :

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Gesendet: Donnerstag, 22. Februar 2024 um 16:08 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: Poststelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de
Betreff: 7101 Js 1014/22 und 241 Cs 106/23 Protokoll vom 29.11.2023 erst am 12.02.2024 – UNTÄTIGKEIT!??

Staatsanwaltschaft Hamburg

Gorch – Fock – Wall 15-17

7101 Js 1014/22 / & 21 Cs 106/23

Zimmer 114

20355 Hamburg Berlin 22.02.2024

An die Vorsitzende Richterin – Frau Mengel.

MfG

Adam Lauks

Staatsanwaltschaft Hamburg

Gorch – Fock – Wall 15-17

7101 Js 1014/22 / & 241 Cs 106/23

Zimmer 114

20355 Hamburg Berlin 22.02.2024

Vorab per E-Mail

postalisch folgt

In Sache: 7101 Js 1014/22 / & 241 Cs 106/23

Sehr geehrte Vorsitzende

Werte Frau Mengel,

Sehr geehrte Amtsanwältin

Werte Frau Wilhelmi,

nach dem Gespräch mit ihrer zuständigen Geschäftsstelle folge ich dem Rat und schreibe Ihnen.

Wenn ein Protokoll über die Verhandlung am 29.11.2023 an den RA des Beklagten Olaf Junge erst am 12.02.24 abgesandt wird handelt es sich um Untätigkeit des Gerichtes die dem Kläger die Möglichkeit eines Widerspruchs nimmt, bzw. das Einbringen eines Antrag auf Herbeiziehung der Originalakte des Hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit der ehemaligen DDR ( MfS ) aus dem Bundesdarchiv – BStU -Stasiarchiv, wo die in der ZMA in der Abt AR3 versandfertig vorliegt.

Ich als angegriffenes Folteropfer des gleichen Klägers weise auch Ihr Gericht darauf hin, dass der Identitätsnachweis des Kläger Heinrich fehlt. Es ist aus dem Protokoll nicht deutlich ersichtlich, ob es sich um Hans Detlef Heinrich oder um HEINRICH, Detlef geht wie in Sache 7 O 140/20 und 8 O 83/24 vor Landgericht Flensburg schon ging. Um wen handelt es sich bei Ihnen in o.g. Sache?

Der Rechtsanwalt und Amtsanwältin und die Vorsitzender arbeiteten sich ab auf der Auswertung der Kopien die eindeutig ein HEINRICH, Detlef per Gerichtsvollzieher zugestellt bekam.

Darin befanden sich die Akte die Heinrich Detlef nur als ein hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS einsehen darf. Die auf seinen Wunsch gefertigten Kopien, die ihm monatelang zur „Bearbeitung“ vorlagen sind keine Originale., ergo keine Augenscheinobjekte die in diesem Prozess als Beweise verwendet werden dürfe, Das StPO und auch StUG sehen die unerlässliche Anforderung der Originalakte, so wie das den Gerichten bei der juristischen Aufarbeitung der Fälle aus der DDR auch angeraten wurde – zuerst die Originale der STASI-Akte zu ziehen.

In diesem Falle wäre im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die komplette auf den Namen HEINRICH, Detlef angelegten Akte anzufordern und nicht der Geheimdienstlern der BStU zu überlassen zu entscheiden welche Akte sind für diesen Prozess relevant! Eine der nicht gesäuberten Kopien enthielt den Hinweis, dass der Kläger 1981 in Moskau eine Zeit lang verbracht hatte. Hat er dort an der Schulung teilgenommen, möglicherweise hat er den Kurs zum KGB Offizier bestanden!?

Nach der Rückkehr wurde er zum SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN auf der Volkswerft Stralsund durch die Diensteinheit 97; 10;00 befördert wo er bis zum 15.09.1989 bleibt. HA I MAD der NVA.

Aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR hat sich ergeben, dass unter den von Ihnen eingereichten Daten: Heinrich, Hans Detlef keine Hinweise auf eine hauptamt-liche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst       (  MfS* ) vorliegen.

LOGIK: Keine Akte  >  keine Hinweise!

… auf ihren ausdrücklichen Wunsch“

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Aus dem IM Vorlauf „Detlef“

Aus der Akte des OSL, HEINRICH Detlef

A982 wurde Heinrich Detlef zum Sicherheitsbeauftragten des Hafen Stralsund – bis zum Fluchtversuch 15.9.1989.

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Richter Fendt hat weder die Fälschung des PA der DDR sich angeschaut noch irgendeine der Kopien der ihm seitens Hans Detlef Heinrich ( HEINRICH, Detlef ) 10 cm dicke Akte.

Erst im Juni 2022 holt er sich einen Deutschen Ausweis. Die Original auf ausdrücklichen Wunsch gefertigt ist noch in seinem Besitz.

Am 15.o9.1989 wurde der Oberstleutnant Heinrich Detlef verhaftet.

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Richter Fendt hat weder die Fälschung des PA der DDR sich angeschaut noch irgendeine der Kopien der ihm seitens Hans Detlef Heinrich ( HEINRICH, Detlef ) 10 cm dicke Akte.

Erst im Juni 2022 holt er sich einen Deutschen Ausweis. Die Original auf ausdrücklichen Wunsch gefertigt ist noch in seinem Besitz.

 

Sehr geehrte Vorsitzende,

Werte Frau Mengel,

Sehr geehrte Amtsanwältin,

Werte Frau Wilhelmi,

schon das müsste reichen festzustellen, dass Hans Detlef Heinrich und HEINRICH, Detlef eine und die gleiche Person sind. Einen Hans Detlef Heinrich hatte bei beewaffneten Organen der DDR ( MdI- Feuerwehr, NVA, MfS ( STASI ) hat niemals gegeben.

Meine Bitte und Frage an Sie ist : Hat des Gericht am 29.11.2023 auch entschieden die Originalakte aus dem Bundesarchiv – BStU Archiv anzufordern und nach dem Eingang einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen? Wenn das der Fall war, warum ist das im Protokoll nicht festgehalten, bzuw. Warum hat das Gericht die Akte nicht wie ( wenn ) versprochen längst kommen lassen?

In der Hoffnung auf eine Antwort

auf die ich kein Recht habe

#Mit freundlichen Grüßen

Adam Lauks

ungesühntes Folteropfer der STASI

Falls Fragen da sind, ich lebe noch.

A. Lauks

 

Hauptverhandlung am Amtsgericht Hamburg vom 29.11.2023  Das Protokoll

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Warum der RA Näbig schon vor der Verhandlung sich geweigert hatte einen Antrag  auf Herbeiziehung der Originale aus dem Bundesarchiv zu stellen, bleibt unerklärlich. Die Verhandlung wäre ein wesentlichen Stück weiter. Dass Gericht das von Amtswegen nicht getan hatte deutet nicht Gutes. Bei Reabilitirungsanträgen und Strafsachen aus der DDR Zeit wurden die Gerichte und Staatsanwaltschaften direkt angeleitet die Originale anzufordern zumal in der StPO ordnung eindeutig steht:

Eine Einsichtnahme oder Mitteilung nach §19 Absatz 7 Satz 1 des StUG reicht für die Zwecke dieses Strafverfahrens nicht aus.

Die Aufklärungspflicht gemäß §244 Absatz 2 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren notwendigen Beweismittel ( siehe & 245 Absatz 1, § 214 Absatz 4, §163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen.

Da es sich bei den angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtun-gen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen un-erlässlich ( § Abs. 7 Satz 1 )

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Über stasifolteropferadamlauks

I am 74 Years old and I I am victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985 still witouth Status of tortured person. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 42 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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