BRIEFE AUS DEM JENSEITS: Staatsanwältin der DDR Birgit Rosenbaum-Lohmann SIE HABEN MEIN LEBEN ZERSTÖREN MÜSSEN! W A R U M ? Um die Enttarnung der Spionin der HA II/10 Marlies Rummel (geschiedene Lauks ) verhindern musste ich liquidiert werden? Dies ist eine ABRECHNUNG mit einer Verbrecherin

Ob NEUES DEUTSCHLAND nach 1945 oder nach 1990 gemeint ist, bleibt dem Leser überlassen – so gestaltet lag dieser Kreuz in meiner Krankenzelle im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf seit 28.12.1984

Am 19.51982 verhaftet, am 22.5.82 akut erkrankt, am 24.5.82 Generalstaatsanwaltschaft um die SOFORTIGE Einlieferung in die Berliner Charite gebeten; durch die Staatsanwältin Rosenbaum ABGELEHNT! ” Für Sie ist das Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf zustgändig”

Ihre Antwort Frau Rosenbaum, ist nicht nur aus der E-Akte rausgenommen, wie mein  abgehaktes Anschreiben  vom 24.5.82 an die GenStA sondern wurde auf der obigen Liste nicht mal ordnungsgemäß vermerkt!? Weil Ihre ABLEHNUNG des Eingriffes in der Charite in dem durch das MfS gefertigten Maßnahmeplan der medizinischen Behandlung stand, worin Sie möglicherweise Einsicht hatten? Wenn Sie 40 Jahren darüber nicht zu sprechen bereit sind, sind auch Sie an ein abgelegtes Eid an MfS gebunden.

Am 19.5.1982 verhaftet, am 22.5.82 akut erkrankt, am 24. Generalstaatsanwaltschaft um die SOFORTIGE Einlieferung gebeten ABGELEHNT!

Rosenbaum erinnerst Du Dich noch an mein Schreiben und Deine Antwort? WER hat dir befohlen, die Noteinlieferung in die Charite abzulehnen die zu verhindern! Du hast mir mitgeteilt dass für mich das Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf zuständig wäre und die beiden Schrteiben spätetr aus der E-Akte und Gerichtsakte entfernt! Schau mal hier Du Miststück, wohin Du oder Deinesgleichen mich  mit 5 Monatigen Verspätung verfrachtet hatten – mit Otto-Grothewohl-Express!:

Akte aus der IM Akte des OMR Dr. Erhard Zels  alias IMS ” nagel”, Allee der Kosmonauten 69 – ich brachte ihm die Kopie nach Hause; er hatte keine Eier die entgegenzunehmen, ein Feigling und Abschaum der DDR Ärzteschaft.

Unter den Strafgefangenen als “Schlachthaus” genannt.

 

Sehr geehrte  Staatsanwältin Rosenbaum!                                                                                       Ihre Arbeit zum Wohle des MfS sehen Sie hier:                                                Staatsanwalt Rommel

1. eintragen ( wo?* ); 2. AL ( Adam Lauks?*) zur Kenntnis; 3. wieder vorlegen sofort ( Problemlösung suche3n zur Frage: Umlauf von ausländischen Zahlungsmitteln zwischen Ausländern – ohne DDR Bürger? )

Staatsanwalt Rommel 3.wieder Vorlegen sofort ( vermutlich Verhandlungsunterlagen?* ) ( Problemlösung suchen zur Frage: Umlauf von ausländischen Zahlungsmitteln zwischen Ausländern – ohne DDR – Bürger? )

Damit war der Geldtausch unter Diplomaten und Repräsentanten und Vertretern von Wirtschaftsorganisationen. Das war in der DDR nicht gesetzlich geregelt oder verboten und somit war das auch kein Strafbestand.

Niemand von meinen Kollegen aus dem Jugobüro oder aus der Jugoslawischen Botschaft hat seit dem, Anfang der Diplomatischen Beziehungen in der DABA AG oder  Staatsbank der DDR  DM, US$ oder andere konvertierbare Währung in Mark der DDR je getauscht.

In der Richtlinie 1/76 des Minister Erich Mielke für Operrative Vorgänge des MfS stand, dass man um jemand zu verhaften keine Beweise haben braucht – die werden erarbeitet: Auch das Stadtgericht Berlin-Ost hat für das Urteil in der ersten Instanz keinen Strafbes-tand gebraucht um mich wegen Geldumtausch unter Kollegen zu 7 Jahren und 50.000 M Geldstrafe verurteilen? Sie waren es die bei der “Erarbeitung” des Standpunktes darauf hingewiesen hatte- erinnern Sie sich !?? Wenn nicht, dann werde ich Ihnen helfen:

Akte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin – DDR finden Sie hier als PDF Content:

Kopien IHRES politisch-operativen Prozesses -Lebenswerk der StA-in Birgit Rosenbaum AZ 113-247/83- aus dem Bundesarchiv vor der Übernahme durch BStU

Akte des Obersten Gerichtes der DDR Causa Lauks 2 OSB 4/83 – Politischer geht es nicht!

Frau Rosenbaum war in der Hauptverhandlung die Vertreterin des Generalstaatsanwalts der DDR Herrn Joseph Streit, der seine Kariere mit diesem politischen Prozess des MfS nicht besudelt beenden wollte- die Verantwortung dafür trägt er trotzdem.

Genosse Rommel arbeitet hiermit dem Obersten Gericht der DDR zu um die Berufung niederzuschlagen:

Verfügung:

  1. Gen Dr. Tenner vorlegen.
  2. Ich schlage vor, ( Mangels eines Paragraphen im StGB der DDR! * ) einen Meinungsaustausch über der derzeit noch offene Frage des Devisenwertumlaufes zu führen, wenn daran nur Ausländer beteiligt sind. Hierzu lege ich eine Diskussionsgrundlage vor ( Entwurf ). Teilnehmer sollten sein: MdF, ( Minmisterium der Finanzen * ) Abteilung Devisenrecht zur Finanzabkommen ( AL -Abteilungsleiter Dr.  Weichsel  oder Vertreter )OG ( Oberstes Gericht ) 2 Strafsenat, Zollverwaltung, Abteilung ZF ( Zollfahndung *)

Frau Rosenbaum, als ich nach der Wende versucht hatte die Handakte meines vom Markus Wolf aufgebrummten Verteidiger Dr. Friedrich Wolff einzusehen, ihn zu sprechen war seine Antwort auf meine E-Mail: “Es tut mir Leid, aber ich kann mich an Sie und Ihren Fall nicht erinnern.” auch er wie auch Sie handelte nach dem Prozess auf Weisung und Befehl des MfS ( als IMS “Jura” ).

2. nach Entsch.  z. A.       Rommel 24.5.83

Er  konnte sich  an in seinem Schlusswort beantragten Freispruch mangels an Bewe-isen beim “erzwungenen” Besuch in seiner Kanzlei in der Torstraße nicht erinnern.

Das werden auch Sie mir vermutlich mir sagen, falls Sie in eine beabsichtigte Begegnung mit Ihnen einwilligen sollten (? )

Wolff/ IMS “Jura” am 26.4.1983:” Ich beantrage Freispruch mangels an Beweisen, nichts von dem was Staatsanwaltschaft hier vorgetragen hatte ist bewiesen. Rechnen Sie dem Angeklagten die U-Haftzeit an und weisen Sie ihn nach dem §57 Abs. 2 aus damit er die Folgen der verpfuschten Operation im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf in seinem Land unter normalen Bedingungen operativ beheben lassen kann.”

Er hatte sich bei unserem Gespräch auch nicht an seine Worte bei seinem letzten Besuch in der UH I Berlin Rummelsburg nach dem Eingang IHRER Anklageschrift erinnern:

“Herr Lauks, seien Sie froh dass man Sie nach Zoll und Devisengesetz verurteilen wird und nicht nach dem § Wirtschaftsdiversion – dort hätte auf Sie möglicherweise als Höchststrafe die Todesstrafe gewartet.”

Da liegt der Anfang der Rechtsbeugung in eurem Prozess.

Erinnern Sie sich nicht daran, dass Sie während des Vortrags des Dr. Wolff ihr Gesicht in Ihre Hände vergraben hattet? Als ich nach der Verhandlung an Frau Döring und Ihnen vorbeiging konnte ich die Quarzarmbanduhr an ihrem Handgelenk nicht sehen. In der Wartezelle des Gerichtes hatte mir Karlo Budimir gesagt das das eine  aus den bei Ihm bei der beschlagnahmten war? Erinnern Sie sich an die Verhaftung vor der Wohnung der Frau Banse in der Marienstrasse – die Uhren lagen im Kofferraum de Karlo Budimir. Mit 29 Mann SEK verhafteten Sie in der anderen Wohnung auch den Bruder des Karlo Budimir, Mato Budimir von wo SIE den Koffer mit 1  ( einer ) Million DM (und US$ ) mitgenom-men hatten. Weder die Million noch die 4 Liter Schnapps und drei Prschut Schinken und Budimirs Lederjacken tauchten in keinem Beschlagnahmeprotokoll auf, aber auch kein Beschluss oder Protokoll über Vernichtung von Schnaps und Schinken! Erinnern Sie sich dass ich bei meiner Selbstbezichtigung beginnend am 8.6.82 dem Ehlert gesagt hatte dass die Aussagen niemals als Zeugenaussagen verwendet werden können, weil ich die nicht beweisen kann? Sieversuchten es bei Suda,Vasilevski und Budimir( OV “Quarz”)Jovanovskis Freundi zu tun. Als Zeuge bei Budimir zwangsweise vorgeführt überführte ich Sie und IHR SEK des Raubes. Auch die 60 Tausende M DDR die in einer Rücklehne von Budimirs Fahrzeug nach dem Einsatz eines Zelleninformanten gefunden, tauchten in keinem Beschlagnahmeprotokoll auf? Und der Budimir war froh.

Die 4000 Uhren die in der Wohnung der Freundin Gabrielle Kiderer  erst einige Tage nach der Inhaftierung von Ilija Jovanovski lehnten die dortige Staatsanwälte dem MfS zur Ver-wertung zu übergeben. Das MfS wollte die zu 70 M DDR das Stück weiterverkauften und so 280.000 M DDR für die Staatskasse “erwirtschaften” zum Wohle des Volkes. Die Staatsanwälte begründeten das damit, dass man dann die Schwarzhändler nicht mit Zoll- bzw. Wirtschaftsschaden von  anfänglich 600 bzw. 550 M DDR vors Gericht bringen konnte. Die bei der Einreise ausgefüllte Zollerklärung auf der 115.000 DM und 8.500 US$ ordnungsgemäß eiungetragen wurden ließ Leiter der Bezirksverwaltung Leipzig Oberst Hummitzsch verschwinden, samt 100.000 DM. Einen Beschlagnahmeprotokoll gab es dort auch nicht! Lediglich eine handschriftliche Bemerkung über die Übergabe von 15.000 DM und 8.500 US$ an die Asserwatenkammer (!? ) Die 400 Uhren wurden an die Haupt-Zollverwaltung der DDR zur weiteren Verwendung übergeben.

Frau Rosenbaum, was haben Sie und Frau Döring ( Schriftführerin ) für Ihre Uhr bezahlt?70 M der DDR ? Die Bediensteten im Strafvollzug sollen 150 M DDR dafür bezahlt haben. Ich würde sagen dass Sie  die Uhr einfach vom Haufen gezupft hatten, wie die Million DM? Übrigens mit Ihrem Kommando von 29 Mann hatten Sie mich auch verhaften lassen, am 19.5.1982 – die letzte Kurierfahrt bzw. Letzte Handlung der Übergabe an Budimir Karlo war am 17.11.1981. Verstoß gegen Zoll- und Devisengesetz ist ergo NIEMALS mein Delikt gewesen!? Die Hand mit der Quarzuhr mit der Sie meine Anklageschrift getippt hatten hätte ihnen im Handgelenkt oder bis zur Schulter abfaulen müssen.

Dass die Übernahme von 7000 Angehörigen der Zollverwaltung der DDR als MfS Mitarbeiter in die Dienste Kohls und Schäubles zuzüglich zu den 15.000 Offiziere des MfS: HA IX Untersuchungsorgan; HA VII KRIPO Dezernat 1 und HA VII/8 Abwehr im Strafvollzug der DDR erzwungen wurde dürfte Ihnen sehr wohl bekannt sein, denn auch IHR neuer Rechtsstaat braucht Menschen von Ihrem Schlag, raffgierig, skrupellos und zu tiefst menschenfeindlich. Ich konnte nicht die Auskunft bei der Senatsverwaltung der Justiz erhalten ob auch Sie 1991/92 nach den 3 Wochenendkursen über Rechtsstaatlich-keit des RechtSStaates belehrt. wieder in die Justiz eine Stelle besetzten.

Diese Uhr trug die Staatsanwältin Birgitt Lohmann Rosenbaum am Handgelenk im politisch operativen Prozess am 21.; 22. und 26.4.1983 am Stadtgericht Berlin ( DDR ) – Mitte. Auch die Protokollantin Döring duie das Verhandlungsprotokoll fälschte hatte die gleiche um.

Auszeichnung für die beteiligten Offiziere von den 22000 in Bundesdienste des Kanzler Kohl übernommene Jäger.

Blatt 785 der Prozessakte am, Stadtbezirksgericht Ostberlin-Mitte

An Strafsenat 2a Genossen (Richter) Dr. Kopatz zur Kenntnisnahme schrien Staatsanwältin Rosenbaum: “Fragen der gesundheitlichen Betreuung werden von mir im Rahmen der Möglichkeiten weiter verfolgt.”

Blatt der G-Akte 22

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Blatt der G-Akte 23

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Rosenbaum, Du miese Ratte!

Mit dem an dich  ( für dich ) gefertigten Gesundheitsbericht hatte mich dein Verbindungs-offizier ( IMS “Nagel” ) für den gesündesten Verhafteten in der UH A 1 von Berlin Rumm-elsburg erklärt – 3. Tage vor der Hauptverhandlung.( 21.;22. und 26.4.83* ) Ist dir denn  nicht aufgefallen, dass die unauffälligen Leberwerte vom 6. 12.1982 jetzt auf einmal pathologisch geworden sind? Du hast diesbezüglich auch eine andere Lüge vom MR ChA OSL d. SV Dr. Erhard Zels: “Leberwerte sind erhöht

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Nach dem, du ( den Anruf* ) die Mitteilung vom OMR Dr. Zels mit dem obigen Inhalt erhalten hast, hättest du dich wundern müssen, wieso der  am 18.4.83 der zum gesündest-en U-Häftling der DDR erklärte Verhaftete Lauks nach nur 2 Tagen danach in Berlin Buch  Station 115 C zur dringenden Operation dort gleich behalten werden sollte? Woher und wann soll die festgestellte Analfissur den auftrat oder wieso ist die im obigen Gesundheits-bericht vom IMS “Nagel” nicht zu sehen? Hattest Du oder IMS Dr. Beinarowitz nicht fragen sollen oder nicht fragen dürfen!? Du und er habt mich trotzdem alös Verhandlungsunfähigen vor´s Gericht gezerrt!!? Für die Verhandlung wurde ich duirch unterjubelte Psychopharmaka präpariert. Das Seh – und Hörvermögen waren derart beeinträchtigt, dass ich euch am podium  wie auf einer Leinwand sah und wie hinter einer dicken Glasscheibe kaum hören kjonnte.

Blatt der Akte 24

Rosenbaums Vermerk  an WEN?

Vermerk  20.4.1982

“Mitteilung von OMR ( Obermedizinalrat – ChA, OSL im SV* ) Dr. Zels ergab das operativ Eingriff bei L´ notwendig ist. Er wird ambulant in Berlin Buch erfolgen, sobald die Hauptverhandlung abgeschlossen ist.                                                                                        Lauks wurde am heutigen Tage ( von wem, du miese Lügnerin? ) informiert.”                     Du hast auch den Richter Dr. Kopatz am 24.3.83 belogen – in dem du von Dr. Zels IMS “Nagel” regelmäßig informiert wurdest hatte er dich  in den Operativ Vorgang der medi-zinischen Betreuung mikt einbezogen, zum Helfershelfer des MfS gemacht.

DIE WAHRHEIT IST: Nach dem ich laut IMS “Nagel” zum gesündesten U-Häftling “erarbeitet” gemacht wurde, kam vermutlich der Befehl aus dem MdI vom Leiter des MED-Dienstes dfes MdI der DDR Prof. Dr. med. sc. Generalmajor Kelch, der bestimmt über die Verweigerung seines Befehls vom 24.11.1982 verwundert und verärgert war. Er befahl dem OSL MUDr. Peter Janata ( IMS “Pit”) neuen Leiter der MED-Dienste der Verwaltung Strafvollzug des MdI der DDR: “Einlieferung in die Charite – mit allen Konsequänzen!” Ob der Befehl für die Verweigerung vom MUDr. Peter Janata, als direkten Vorgesetzten des Dr. Erhard Zels – IMS “Nagel”, kam oder aus dem Ministerium HA VII/5 kam, müsste man aus der gesperrten IMA Akte von Zedls entnehmen können. Jedenfalls wurde erst für den 24.2.1983  anberaumte Vorstellung zwecks Rectoskopie in der Berliner Charite verhindert – storniert!?

Am 20.4.1983 wurde ich erstmalig  in das Städtisches Klinikum Berlin Buch ins Haus 115 Station 115C gefahren. Im Zugang- und Abgangsbuch der StVE Berlin Rummelsburg war dieses Verlassen nicht vermerkt – sollte geheim bleiben?* )

Dort empfing mich der ChA Dr. Dozent Wendt, Oberarzt Dr. Riekert, Dr. Klebs, Dr. Past-rik und Dr. Brandt. Der TRAPO ließ sich von ChA Wendt nicht in den Flur verweisen – bei Dr. Sauerbruch in der Charite war das damals anders -.

Der Arzt zog mir die Arschbacken nur ein wenig auseinander und stellte fest ( dem TRAPO gegenüber* )  “Der Man bleibt hier, er muß sofort operiert werden!” “Kommt nicht in Frage, der muß zurück nach Rummelsburg!” entschied der TRAPO. “Junger Mann wann ist die OP gemacht worden, wo, wann?” wollte ChA Dr. Wendt wissen. “In Meusdorf am 16.9.82″ antwortete ich. Im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf.” Wie konnten Sie damit so lange herumlaufen, dass sind furchtbare Schmerzen!?

Er hat mir nicht gesagt was er bei dieser oberflächlichen Vorstellung gesehen hatte, auch nicht nach der Einlieferung am 27.4. ( bis 4.5.83 * ) .

Er sagte dem TRAPO dass er dem Dr. Zels ausrichtet einen Termin für die OP machen zu lassen und die Gesundheitsunterlagen ihm zukommen zu lassen.

Bei der Begegnung mit dem nun Professor Dr. Wendt, ChA im ehemaligen Regierungskr-ankenhaus in Berlin Buch konnte er sich erinnern. “Hätten wir am 27.7.83 nicht operiert wären Sie verblutet, wir mussten es tun.” Warum er mir damals am 20.4. und am 4.5.1983 nicht gesagt hatte, dass zwei offene Venen verschlossen werden sollen? Um die Gerichtsverhandlung am nächsten Tag nicht zu gefährden? Nein, darüber wußte er nichts.

Er durfte es nicht tun weil ihn und sein Team mein Vollstrecker ChA Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel” unter Vertrag genommen hatte dem MfS zur besonderen Verwendung zur Verfügung zu stehen.

Ich stellte einen Antrag auf Haftunterbrechung ; war nicht verhandlungsfähig unmd dseie Jungstaatsanwältin hatte ein Problem das sie alleine nicht händeln in der Lage war. Die Experten für dsie Führung von politischen Preozessen Staatsanwälte Dr. Beinarowitz und Borchert  nahmen die Sache in Ihre Hände.

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Birtgitt Rosenbaum ( Lohmann) hast Du oder Dr. Beinarowitz die Information vom IMS “Nagel”  gesteckt bekommen!? Habt Ihr  Beide  nach dem Gesundheitsbericht vom 18.4.83 und dringend notwendigen Operation zwei Tage später  am 20.4.83 nach tatsächlichem Gesundheitszustand des Verhafteten Lauks Adam gefragt.  Kanntet ihr den Unterschied zwischen Begriffen “unauffälilg”, “erhöht”! und “pathologisch” nicht!? WDr, Beinarowitz war IMS des MfS und musste diesen Vermerk oder Information des Dr. Zels alias IMS “Nagel”! schlucken und nichts hinterfragen. Als IM habt ihr alle nur Befehle oder Weisungen auszuführen gehabt, und das habt ihr beide auch getan, damit der Prozess am 21.4.1983 wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten nicht platzt? Bin ich auf Euer beiden Weisung oder Befehl an jenem Morgen für die Verhandlung mit Psychophar-maka präpariert worden. Ich bekam damals unerklärbare Schwierigkeiten den Prozess zu verfolgen. Das dreidimensionelles Sehen war weg – ich sah das Gericht nur  wie  auf einer Kinoleinwand, das Hören war dermaßen beeinträchtigt, so dass ich Sie und die Richter kaum deutlich hören konnte. Es war als ob Ihr hinter einer dicken Glasscheibe gesessen habt. Ich hatte das mit dem immensen Blutverlust versucht zu erklären. Der Morgenschiss war wie eine Teerwurst – komplett schwarz.

Ich weiß, Du Miststück ! auch Du wirst Dich an mich und meinen Fall nicht mehr erinnern können, wie mein Verteidiger IMS “Jura” alias Dr. Friedrich Wolff.

IMS Staatsanwalt Dr. Beinarowitz im Einsatz…

Am 1.12.1982 wurde ich in die UH A 1 von Berlin Rummelsburg und nicht in den Strafvollzug Berlin Rummelsburg – ich war noch E-Häftling, dass musste der IM des MfS  Dr. Beinarowitz gewußt haben!? Auch Dr. Bewinarowitz stand im stän-diegen Kontakt  mit dem “Leiter des medizinischen Dienstes der StVE Genossen Oberstleutnant Zels” ( alias IMS “Nagel” ). Ergo IMS unter sich !”? Wußten die Beride von einander, dass sie  die gleiche Aufgabe hatten?

Dr. Beinarowitz setzt den Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Genossen Borchert in Kenntnis darüber dass er den Zelsüber die Probleme, die durch die unzuläng-liche Behandlung des Lauks in Meusdorf entstanden waren informiert und darum ersucht, eine eingehende medizinische sicherzustellen.”

So gelesen, du Miststück, hatte Borchert ( GenStA Streit schon gar nicht !) über  mein Bericht vom 23.10.82 und die “Bearbeitung” des Generealmajors Kelch und OSL Peter Janata am 24.11.82 in der UHA Königswusterhausen nichts gewußt? Was IMS “Nagel” medizinisch an mir vollstreckte unterlag der Geheimhaltung dem Generealstaatsanwalt, dem Richter Kopatz und dem Staatsrat gegenüber,. und da hjast Du die ganze Arbeit frür MfS erfolgreich und befehlsmäßig abgearbeitet.

Es fällt auf, dass das Problem das nur operativ behoben werden sollte – Mechanische Behinderung der Defekation im Enddarm ( am 16.9.82 neu entstanden ) in keinem Befund oder Arztbericht erwähnt wurde, so wie am 28.2.83 durch Dr.  Zels im Haus 8 zwei gewaltsam durchtrennten Venen in der Darmwand, beim Versuch einer Recktoskopie ohne Vorbereitung?

Dass die Venen durchtrennt wurden, mit täglichen inneren  Blutungen erfuhr ich erst aus der Gesundheitsakte 2006. Das hatte mir auch IMS Arzt Prof. Dr. Wendt auch bestätigt alös ich ihn  1991 im ehem. Regierungskrankenhaus sprach.

Im letzten Absatz ist die Rede vom  Gesundheitsbericht  des IMS “Nagel” vom 18.4.83 . als Vorbereitung für die Hauptverhandlung (?*).

Meine Vorstellung im Haus 115 in Berlin Buch beim Dr. Wendt am 20.4.83 war um 9:00 Uhr beendet, und Drt. Beinarowitz wurde offensichtlich nicht informiert, oder gab die Information nicht an den Generalstaatsanwalt bzw. Richter Kopatz, weil die Haftunter-brechung drohte infolge Verhandlungsunfähigkeit.

Wollte IMS Staatsanwalt Dr. Beinarowitz mit diesem Schreiben voll strotzender Lügen gemäß dem Befehl des MfS die medizinische Folter und zweifache sachwehre Körper-verletzungen ( 16.9.82 und 28.2.1983 )  und versuchten Mord durch Vergiftung ( 23.5.82 bios 25.1.83 ) verschleiern durch Wiederholung ihm aufgetischten Lügen seitens der beiden Vollstrecker der Maßnahmepläne des MfS, glaubhaft machen und von dem juris-tischen Massaker ablenken? Politischer konnte ein Prozess nicht sein. Wenn man das Schlusswort  des Verteidiger RA Dr. Friedrich Wolff ( IMS “Jura” ) und seinen Antrag:

“Nichts von dem was die Staatsanwältin Rosenbaum hier vorgetragen hat ist bewiesen; ich beantrage Freispruch Mangels an beweisen nach §57 Absatz 2, Anrechnung der U-Haftzeit und sofortige Ausweisung, damit mein Mandant die Folgen der verpfuschten Operation in Meusdorf in seinem Land revidieren lassen kann!” Kannst du dich an seine Worte auch nicht mehr erinnern? Werfe einen Blick in das Verhandlungsprotokoll,  du Abschaum der DDR Gesellschaft – Verbrecherin!

Die Schreiben landeten beim IMS Dr. Beinarowitz. Abschirmung zum Richjter und allen anderen Organen und Behörden war undurchdringlich.

IMS Staatsanwalt Dr. Beinarowitz… berichtet.

 

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Lügen, Verleumdungen, falsche Tatsachenbehauptungen stammen alle von Killern und Verbrechern des MfS die  auch Du Deiner Umgebung als absolute Wahrheiten befehlsge-mäß aufgetischt hast!

  1. Im August 1984….   richtig: am 24.5.1982  bat ich um die OP in der Charite;
  2. Seitens des medizinischen Dienstes der Strafvollzugseinrichtung… Ich war in der UI-Haft Königswusterhausen – als U-Häftling;
  3. Nach dem Eintreffen beschwerte sich Lauks in Briefen an die Staatsan-waltschaft über unzulängliche medizinische Betreuung…  Mein Schreiben  war keine Beschwerde; das wurde dem Leiter des MED-Dienstes des MdI der DDR, Generalmajor Prof. Dr. med.sc. OMR Kelch und seinem Beglei-ter und Untergebenen,  Leiter der MED-Dienste der Vewaltung Strafvoll-zug des MdI Oberstltnt. MUDr. Peter Janata ( alias IMS “Pit” ) eindeutig gesagt.
  4. Lauks wurde auf meine Veranlassung durch einen Arzt des zivilen Bereiches in Königswusterhausen untersucht…. Ich wurde am 4.11.84 auf Weisung des IMS Beinarowitz in die Betriebspoliklinik “Heinrich Rau” nach Wildau gefahren ; die Untersuchung fand nicht statt; Dr. Wershuhn empfahl eine Untersuichung in Narkose; Vom späteren Besuch der beiden Leiter des MdI am 24.11.82 und Diagnose “Wirklich zu eng” und Befehl des Generals: “Einlieferung in die Charite mit allen Konsequenzen!” entweder wusste Beinarowitz nichts oder er verschleiert den “tatsächlichen gesund-heitlichen Zustand des Lauks” nach der absichtlich verpfuschten Opereation im Schlachthaus von Leipzig Meusdorf;
  5.  Ende November 1982 wurde Lauks  in die StVE Berlin verlegt und dort in der Krankenabteilung  ( nach Maßnahmenplan des MfS vom ChA Dr. Erhard Zels – IMS “Nagel* ) weiter behandelt…. Ich bin am 1.12.82 in die Krankenabteilu-ng der StVE Berlin Rummelsburg verlegt worden, um die durch General-major Kelch – Leiter des MED-Dienstes des MdI am 24.11.82 befohlene “Einweisung in die Charite mit allen Konsequenzen!” abzuwarten.” “Behandlung” bestand aus Sitzbädern und weitere Verabreichung von Abführmitteln aller Colours duirch die Strafgefangenen Ärzte Drt. May und Dr. Schmidt, das heißt die am 23.5.82 begonnene Vergiftung wurde weiter fortgeführt. Wenn nicht IMS “Nagel” dann der IMS “Pit” – Untersu-cher im KW wusste genau dass eine mechanische Behinderung vorlag, die nur operativ zu revidieren war, und aber auch dass die weitere Verabrei-chung von Abführmitteln eine contrtaindikatorische Wirkung hat und zu Leberschäden führt. Der Beweis liegt hier nochmal vor:

    1982/1983 Dazu gingen drei Einschätzungen des IMS “Nagels” maßnahmenplanmäßig an GenStA: unauffällig; erhöht und schließlich pathologisch…

  6. Im November ( war ich gar nicht in Berlin Rummelsburg* ) und Dezember 1982 äußerte er nach Auskunft des Leiters des Medizinischen Dienstes…. ( IMS “Nagel” – ChA der Krankenabteilung OSL Dr. Erhard Zels Internist* ) keine wesent-lichen Klagen über seinen Gesundheitszustand und wurde…. obwohl vor der Selbstbezichtigung vom 8.6.82 dem Untersuchenden Kommis. Ehlert zur Kenntnis gegeben wurde dass ich kein Zeuge bin, weil ich das ihm ausgesagte nicht beweisen kann, wurde ich am, 17.1.83 in dem erbärmlich-en Zustand per Bahntransport in die MfS U-Haft nach Leipzig geschickt, wo ich bis 3.2.83 blieb. Zeugenaussage hatte ich verweigert. In der Zelle saß ein Jugioslawe Redzo Begoviä und ein Arzt aus Bangladesch Namens Dr. Shanaan Mabub. Er wurde zwangsläufig Zeuge der Verabreichung von Überdosis Rizzinusöl und meiner täglichen manuellen Defekation. Er out-ete sich als Arzt aus dem Krankenhaus Halle an der Saale und bat, mich zu untersuchen, was ich auch einwilligte. ER stellte  nochmal die mechani-sche Behinderung am Anusausgang die nur operativ zu beheben sei. Er fand in einem dicken Wälzer mit allen Medikamenten alle Abführmittel die ich über Monate einnahm und zeigte mir dass diue beim Vorliegen ein-er Mechanischen Behinderung  k e i n e s f a l s zu verordnen seien, wegen ihrer contraindikatorischen Wirkung. Ich lehnte schon in der MfS U-Haft die Einnahme ab und drängte nach der Rückkehr auf Revision des  Ansch-lages im HKH Leipzig Meusdorf. Aus der G-Akte sah ich, dass sich die Leb-erwerte langsam zu erholen begannen. IMS “Nagel” bezeichnete mich als Alkoholiker um die pathologischen Werte zu erklären, wieso und wodurch die sich Richtung Normalwerte sich bewegten – bemühte er sich nicht der GenStA zu erklären oder einzuschätzen. Kurzum nicht ein Arzt bestimmte dass “pathologische” Leberwerte “unauffällig” sind sondern das MfS! 

    Nach der Verweigerung weiterer Einnahme von Abführmitteln, einschließlich Rizinusöl… die mir weiter dargereicht wurden durch IMS “Nagel” fingen die Werte in Richtung Normale sich zu bewegen.

    Am 19.5.82. bin ich verhaftet worden und bis zum 6.12.1982 bin ich in sweU-Haft zum chronischen Alkoholiker geworden!??

    Entsprechend diesem angehefteten  Leumund und Diffamierung wurde ich künftig von allen den ich vorgeführt, bzw. vorgestellt wurde, wurde ich  auch als Solcher wahrgeno-mmen und entsprechend “behandelt” worden, sowohl von der Justiz, als auch von Ärzten und von Bediensteten des Strafvollzuges. Alles außer meiner Selbstbezichtigung wurde als Lüge und unwahr abqualifiziert. Vor allem alle IMS Ärzte hatten diese Lüge übernommen. Paranoider Querulant kam noch dazu als ich dem System und der DDR den Krieg erklärte nach der Gewalt-Notoperation in Buch.

  7.   Im Januar   1983 teilte der Leiter der Verwaltung Strafvollzug des MdI, Generealmajor Lustik,…. daß die Behandlung  tatsächlich nicht den Erfor-derungen  entsprochen hatte.  – über die am 24.11.82 festgestellten Folge der Mißbehandlung  und Notwendigkeit dringender Revision KEIN Wort. Das wurde mir nicht mitgeteilt!  IMS “Pit” und IMS “Nagel” verhinderten das. 
  8. Ende Januar  Anfang Februar ( 17.1.-3.2.83* )  wurde Lauks kurzzeitig in die UHA Leipzig ( MfS -Beethovenstr.* ) verlegt,…. Von Leipzig aus beschwerte er sich  ( beim GenStA schriftlich * ) über unzulängliche            (  falsche* )medizinische Betreuung und andere Probleme in der dortigen       ( MfS*) UHA….. Laut dortiger Mitteilung sollen die Beschwerden nicht berechtigt gewesen sein. – Ich habe lediglich ein Bericht verfasst um mein Erlebnis in der STASI-U-Haft    wie damals 23.10.82 nach der Rückkehr aus HKH Leipzig Meusdorf. Ich landete im EG auf der Station  des Obermeisters mit dem Spitznamen “Pfeffi” oder “Nazi”. In der Zelle waren Redžo Begović und Dr. Shanaan Mabub… ich meldete mich beim Arzt  und er verschrieb mir Rizinusöl und erteilte  mir Liegearlaubnis bis 16:00. Bei der Freistunde   sprach ich Redžo leise an und wurde vom “Nazi” abgema-hnt    der außerhalb des Drahtverhau in NAZI-Pose, breitbeinig, Hände hinterm Rücken sich größer machte als er sonst  war. Ich redete den Zellenkumpel noch leiser an:” Ganz schön kalt…” und “Nazi” holte mich razs und führte mich in eine Absonderungszelle und schnallte mich hoch an dem Gitter an, so dass ich den Rest der Feistunde auf Zehenspitzen stehen bzw. hängen mußte. Vor dem Ende der Freistunde wurde ich umgeschlissen. Am nächsten Tag  verzichtete ich auf Freistunde, und wurde wieder in die Absonderungszelle ans Gitter angeschlossen, diesmal nicht so hoch. Haftstättenstaatsanwalt Kunze ließ die Sache überprüfen… 
  9. Da sich nach der Rückkehr aus Leipzig die Beschwerden des LAUKS wieder verstärkten habe ich im Februar 1983 mit dem Leiter der StVE Berlin ( Oberst Schmidt-Bock * ) und dem Leiter des Medizinischen Dienstes der StVE OSL Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel”)  die Problematik erörtert.

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Noch Fragen, du Mistgeburt !??

Vermerk ohne Datum? Von wem an wen sollte die Information gehen”!

“In Eile

  • Inhalt der Information bereits am 18.4.84 telefonisch durchgegeben (von Zels an Sie?)
  • Es wurde veranlaßt dass RA Dr. Wolff Zutritt zum Verhafteten erhält;
  • RA Dr. Wolff wurde durch mich telefonisch vom Wunsch des Verhafteten, Unterbringungs-   der Rest scheint TOP-Geheimnis zu sein?”                                            Dr. Friedrich Wolff sollte zu mir nach Buch kommen das Berufungsschreiben

 

Chorsängerin des Ernst Busch Chors im Gebäude des NEUEN DEUTSCHLAND,

Frau Birgit Rosenbaum – Lohmann,                                                                                   Ehemalige Staatsanwältin der GenStA von Ostberlin                                                    aus dem obigen Zettel läßt sich nicht mal entnehmen, dass die kurze an den Richter Kopatz zugestellte Mitteilung auf die gesundheitliche Betreuung von mir, Adam Lauks handelt. (? )

Obwohl SIE vor Jugoslawien für meine Gesundheit bzw. physische Unversehrtheit vor dem Generalstaatsanwalt verantwortlich sind, geben Sie dem Richter Dr. Kopatz zur Kenntnis, dass Sie die medizinische Betreuung bzw. meine Gesundheit aus der Hand gegeben hatten, und die kurz  nach meiner akuten Erkrankung am 22.5.1982 keinen Ein-fluß mehr hatten. Dafür wurden Maßnahmepläne des MfS auf  Ministerebene erarbeitet die in der StVE und Haftkrankenhaus Leipzig – Meusdorf den IMS Ärzten zur Vollstreck-ung befohlen wurden. Dieses, mir schriftlich eidesstattlich zu versichern, würde Sie persönlich von dem Vorwurf einer aktiven Beteiligung an einem misslungenem Mordver-such durch medikamentöse Vergiftung befreien.

Am 28.06.83 erhielt der Generalstaatsanwalt von Berlin – Hauptstadt der DDR Abteilung VIII dieses geheime Schreiben NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH von dem, StA Rommel:

Staatsratz Dr. Semmler will über meine Gesundheit Auskunft vom stellvetrtr. GenStA Wendland

Blatt der G- Akte 138

Blatt der G-Akte 65

Wurden da Gesundheitsunterlagen für die Liquidierung zugeaarbeitet, die in der Nacht 28./29.10.1985 in Ungarn geplant war.

Frau Rosenbaum, auf IHREN Antrag/Beschluss vom 15.9.1985 wurde ich in die CSSR vorzeitig entlassen, die Hälfte der Strafe war erst am 20.12.1985 gewesen wonach man erst den Antrag hätte stellen können? Meine Ausweisung nach §57 Absatz 2( wie von RA Dr. Wolff beantragt) war per Flug Schönefeld – Belgrad terminiert! Warum dann die Eile und über CSSR und Ungarn nach Novi Sad? – Familie “wartete” in Ljubljana 600 Km entfernt? Im MERIDIAN EXPRESS war ich im falschen Zug, im Zug ins NIRGENDWO! VINDOBONA fuhr nach Ljubljana ( über Wien ! ).

Weil, wenn der Zug durch UVR ( Ungarische Volksrepublik ) führt steigt L. nicht ein.” steht auf der Seite 3 eines handschriftlichen Auszugs aus dem Maßnahmeplan für Liquidierung – gefertigt in der BStU, mir überreicht durch Gaucks Unterstützung aus der ersten Stunde BND-Mann Harald Both. Der OSL der HA II/10 Hans Theodor Richard brachte die Fahrkarte  ins Haftkrankenhaus am 24.10.85 und fuhr auf Dienstreise nach Ungarn mich aus dem MERIDIANEXPRESS zu holen und zu liquidierten? So wie schon zuvor den Mazedonier Stojcevski in der CSSR- aus dem Zug geholt, umgebracht und verbrannt? Was davon ist Ihnen bekannt. Waren SIE auch auf diesem 2. Mordversuch beteiligt?

 

Blatt der G-Akte 152

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Was im Haus 115 – Station 115 die zur besonderen Verwendung dem MfS zur Verfügung stand – 5 IMS Ärzte: ChA Dr. Doz. Wendt, OA Dr. Riekert; Anästhesist Dr. Klebs, Dr. Pastrik und Dr. Brandt – geschah stand im Schreiben an den RA Dr. Friedrich Wolff das ihn nie erreicht hat und in meiner E-Akte verschwand.

Blatt der Erzieherakte  ( E-Akte ) 86

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ABSCHRIFT:

“Sehr geehrter Dr. Wolff !                                                                                  Berlin, den 1.8.83

Besten Dank für Ihre Bemühungen, der Consul kam zum Sprecher am vorigen Freitag, mit Ihrem Brief und vom Prof. Kelch. ( Dr.med.sc. Generalmajor des MdI der DDR – Leiter der MED-Dienste* )

Da bald zu erwarten ist, daß ich für verrückt erklärt werde möchte ich Ihnen noch paar Zeilen Schreiben solange ich noch Kraft habe. Siwe persönlich haben mich als Ihren ehemaligen Mandanten sehr beleidigt bei dem Besuch bzw. nach dem Besuch als Sie mit dem anwesenden Beamten fachsimpelten und ihm gegenüber bestätigt haben, daß Sie ein Schreiben der Charite besäßen worin zu lesen ist, daß bei mir alles in bester Ordnung wäre. ( Mir hatte er das Schreiben nicht gezeigt* ).

Ich sage Ihnen, Charite hat sich nicht blamiert; es existiert der Bericht des OA Dr. Schulz, Abt. Endoskopie über die Untersuchung am 23.6.83 in dem klar und deutlich die Rede über eine Verengung des Dickdarmes ( Stenose – sagte er* ) und einige Stellen die auf Entzündung hindeuteten.Diuwesaer Durchschlag existier bei meinen Akten, es wurde mir vorgelesen seitens der Frau Majorin der MED-Stelle im Haus 6. Pathologisch oder funktio-nell – spielt keine Rolle.

Nach wochenlangen Beschwerden ( seit dem Venenriss am 218.2.83 – dur. ChA Dr. Zels* ) über dem Blut im Stuhlgang hat keiner der Ärzte für nötig gehalten sich das anzuschauen, wurde ich von Dr. Zels ( IMS “Nagel”) nach Buch geschickt am 27.7.83 zwecks Untersuch-ung, wobei ( OA* ) Dr. Riekert, Speziallist für Endabschnitt Maßnahmen festlegen sollte. ( Weder * )  Für eine Rektoskopieuntersuchung noch für eine Operation war ich vorher in keiner Weise vorbereitet im Haus 8 ( Krankenabteilung Berlin-Rummelsburg* ). Nicht abgeführt – kein Einlauf, rein gar nichts.

Die Behauptung ich versuche mich dem Volklzug zu entziehen isat vermessen unsd verleumderisch, beleidigt mich, meine Bank und mein Land!!!

Schließlich sollte sich der Arzt das lediglich angucken.

Als ich dort ankam mit einem Begleitschreiben wollte Dr. Riegert  ( OA Rickert* ) operieren. Ich habe ihm gesagt, daß ich die Operation ablehne, weil ich dafür nicht vorbereitet wurde. Er hat dann gesagt er schaut sich das nur in der Narkose an. Nach dem Aufwachen aus der Narkose sollte ich zwei Stunden ausruhen. Um zehn schlief ich ein und zum Mittagessen wachte ich im Haus 8 ( Krankenabteilung* ) auf. Revision der Wunde von Meusdorf wurde durchgeführt. (  erst nach 11 Monaten!* ) Zels teilte mir mit, daß alles soweit in Ordnung , gleichzeitig hat man eine Hämorrhoide abgetragen. Der harte Kot war noch in mir.Am 29.7.(83* ) presste ich überdimensionelles Stück blujtgebadet raus mit tierischen Schmerzen. Geschichte aus Meusdorf wiederholte sich ganz.

Jetzt sitze ich unter Schmerzen ohne jeglichen Stuhlgang und harre der Dinge die auf mich zukommen.

Bitte Sie und beauftrage Sie diesbezüglich eine schriftliche Stellungnahme über den durch-geführten Eingriff ( abzufordern* ) Auf wessen Auftrag hat Buch operiert, und wer gibt dem Recht ohne meine Einwilligung die Operation durchzuführen.

Tag seit dem ich nach Meusdorf Schmerzen hatte, bzw. ich mir im klaren war, daß etwas schief gelaufen ist, ist 30.9.1982. Und seit dem Tag erhebe ich Ansprüche auf Ausgleich für gelittene Schmerzen.

Wenn jemand an das Obengenannte zweifelt und es unwahr hält spucke ich ihn mit ganzer Verachtung die ein Mensch haben kann ( an* )

Dies ist in meiner Strafe nicht erkannt worden.

Bitte um die Bestätigung dieses Schreibens und um die höfliche Empfehlung beim Haftstättenstaatsanwalt.        Ihr Adam Lauks”

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“Zur Vorbereitung einer Stellungnahme für den Staatsrat der DDR zum o.g. Gnadenge-such benötigen wir aufgrund seiner Angaben einen Bericht über seinen tatsächlichen Gesundheitszustand…” schrieb Rommel.

Es galt den Gnadengesuch abzuwehren, und Sie sollten dazu das liefern was dafür  gebraucht wurde.

Das Schreiben landete bei Ihnen? Wieso sollten Sie, verwiesen auf Ihre Notiz vom 24.3.83, mit der Stellungnahme betraut werden, die Sie am 4.7.1983 für StA Rommel verfasst hatten?

Außerdem hatten Sie in der Vergangenheit Beweise Genug, dass die Befunde und ärztliche Berichte des Dr. Erhard Zels den tatsächlichen Gesundheitszustand nicht wiedergaben.  Er, der IMS “Nagel” war vder Vollstrecker der Befehle aus dem Ministetrium der Staatssi-cherheit und wissentlich oder unwissentlich wurde der Befehl des Leiter der MED-Dienste des M;dI der DDR: “Einlieferung in die Charite mit allen Konsequenzen!” vom 24.11.82 verweigert ausgebremst, nachg gegebenen Weisungen und Befehlen aus den Maßnahmeplänen der eiskalten Killer aus der HA II Spionageabwehr des Markus Wolf.

Hier ist die Verpflichtungsaerklärung des CVhA der Krankenabteilung der StVE Berlin Rummelsburg dem sie  bei allen Maßnahmen Hilfe geleistet hatten und dadurch zur Mittäterin wurden, als Helfershelferin des MfS.

Vollstgrecker im Arztmantel – MR Dr. Erhard Zels

 

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Die Sachakte befindet sich gegenwärtig noch beim Stadtgericht, wo Sie zur Einleitung der Strafverwirklichung benötigt wird.”

ist Ihre erste Lüge, Frau Rosenbaum! Und sie  taten das auftraggemäß perfect: Das Verwirklichungsersuchen das entsprechend des Antrags des RA Dr. Friedrich Wolff war am 7.6.83 beim Leiter der UH I Berlin eingegangen.( Blatt der E-Akte 51 )

“Die vorstehende Abschrift der Urteils-Formel wird beglaubigt. Das Urteil ist seit dem 27.5.1983 rechtskräftig.”

Sie werden ersucht, die sich aus der obigen Urteils-Formel ergebende MASSNAHME der ASUZWEISIUNG zu verwirklichen.”

Werte Staatsanwältin Rosenbaum, mit der zeitnahen Ausweisung wäre Ihr Versprechen der Frau Marlis Rummel, geschiedenen Lauks, das Sie Ihr bei eurer Begegnung gegeben hatten in Erfüllung gegangen. Erinnern Sie sich noch an ihren Besuch?: “Frau Lauks gedulden Sie sich noch ein wenig, bald ist der Prozess vorbei, Urteil wird rechtskräftig und dann haben Sie ihn wieder.”

Aber Sie  haben damals vermutlich nicht begriffen, dass mein Schicksal von der HA II und der HA II/10 schon vor meiner Verhaftung besiegelt war. Prozess war lediglich eine Farce. Meine ERx-Gattin wußte schon vor ihrer Ausreise dass ich liquidiert werde. Als sie unsere Nachbarin Tanja Pihler freundlich ermahnte mit ihren Liebschaften aufzuräumen, weil Adams Hälfte der Strafe bald um wäre und er könnte eines Tages vor der Tür stehen, sagte SDpionin des Markus Wolf: “Adam wird nie wieder nach Ljubljana kommen!”

Dass sie mit Ihnen gesprochen hatte erfuhr ich bei dem Besuch meiner damaligen Schwä-gerin Frau Thea Maier aus Blumental über Torgelow, in der StVE Berlin Rummelsburg. Marlies Rummel schwor mir,  nach meiner Rückkehr, und misslungener zweiten zweiten Liquidierung in Ungarn 29.10.1985, beim Leben unserer Kinder,  mit Ihnen nie gesprochen zu haben! ( ?* )

Original des Verwirklichungsersuchens auf Ausweisung ( Blatt der E-Akte 50 ) MfS zupfte das Original und auch die Kopie aus dem Landgericht und verlegte mich zuerst ins Haus 2 – UHA II woher die Ausweisung hätte verwirklicht werden müssen. Danach wurde ich in das Haus 3 verlegt als einziger Ausländer im Vollzug der DDR Bürger. ( ?* ) Das Schrei-ben  wurde auch in der erfassten Schreiben ( von mir und an mich ) nicht eingetragen, weil sorgfältig auf Weisung des MfS entfernt.

17.01.83 bis 3.12.83 mit fortgeschrittenen Leberschaden wurde  ich in die UHA des MfS in  der Beethoivenstrasse – Leipzig verschleppt. Obwohl ich vor meiner Selbsbezichtigung jedwede Zeugenaussage ausschloss wurde ich als Zeuge im Falle Brigitte Suda zur Zeugenaussage unter Zwang zugeführt. Ich verweigerte die Aussage und wurde am 3.12.1983 zurücktransportiert.

Auf der Station des Obermeisters “Pfeffi” den man auch “Nazi” nannte verbrachte ich im EG in einer Dreimannzelle mit dem Jugoslawen Redžo Begović und einem Arzt aus Bangladesch Namens Shanaan Mabub, ein Arzt auf Wewiterbildung im Krankenhaus in Halle an der Saale. Zwangsläufig wurden sie Zeugen meiner täglichen Entlehrung nach der Einnahme vom “Doppeltem” Glßäßchen Rizzinuisoel. Dr. Shanaan untersuchte mich und stellte eindeutig eine mechanische Behinderung fest, entstanden durch unkontrolliertes Zusammenwachsen  der Analöffnung nach dem die Wunde beim ersten Stuhlgang am 9 Tag nach der Operation zersprengt wurde. Der vom Chirurgen verordnete Weichmacher Chertolax erhielt ich erst am25.9.82… Er griff nach dem dicken Wälzer mit in der DDR hergestellten und verschriebenen Medikamenten und bei Abführmitteln stand geschrie-ben, dass die im Falle dass eine mechanische Behinderung vorliegt keinesfalls verordnet werden dürfen wegen deren kontraindikatorischen Wirkung.  Er riet mir vor weiteren Einnahme sofort ab, was ich auch tat….Nach meiner Ankunft in Rummelsburg standen Abführmittel weiterhin zue Einnahme da.

 

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Seit 28.2.1983 nach der  mit Gewalt und ohne jegliche Vorbereitung durch OSL  ChA Dr. Erhard Zels durchgeführten Recktoskopie wobei zwei Venen durchtrennt wurden blute ich täglich zunehmend.

 

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Der Verurteilte  schrieb Sie und die Generalstaatsanwaltschaft am 23.10.82 als Verhafteter nach der Rückkehr von der absichtlich verpfuschten Operation die ohne Vorbereitung und Nachbehandlung durchgeführt wurde. Man hatte   erst am 16.9.1982 die mechanische Behinderung  entfernt,  produzierte man dabei eine neue noch schlimmere, die nur operativ behoben werden konnte….

Zur Bearbeitung meines Berichtes vom 23.10.1982 erschien in der U-Haft von Königs Wusterhausen Leiter der MED-Dienste des Ministerium des Inneren der DDR, Genera-lmajor, OMR Professor Dr. Kelch in Bergleitung des neuen Leiter der ambulanten und stationierten MED- Dienste der Verwaltung Strafvollzug der DDR, Oberstleutnant MU Dr. Perter Janata ( IMS “Pit” der HA VII/8, bis dahin wusste ich nichts von der STASI und dass die viele Ärzte mit denen ich zu tun hatte sich für MfS verpflichtet hatten, die medizinische Betreuung an Strafgefangenen und U-Häftlingen nach Weisung-en und Befehlen des MfS durchzuführen ).

Im zweiten Absatz der StA-in Rosenbaum Stellungnahme steht:

Nach Konsultation mit dem Leiter des Medizinischen Dienstes der Strafvollzugseinrich-tung, Genossen Oberstleutnant Dr.  Z e l s, der L a u k s ( IMS “Nagel ” der HA VII/5 * ) persönlich betreut ergibt sich zum gegenwärtigen Stand folgendes:

L a u k s  wurde unmittelbar nach der Hauptverhandlung Ende April 1983 ( 27.04.83* ) in das Städtische Klinikum Berlin Buch ( Haus 115 – Station 115C bei m ChA Dr. Wendt und Co – 5 IMS Ärzte standen dem MfS zur besonderen Verwendung zur Verfügung* ) eingeliefert, wo nach stationärer Aufnahme eine weitere Hämorrhoiden -Operation erfolgen sollte. ( MfS lügt um zwei offenen Venen zu verschleiern* )….

…Zur Weiterbehandlung wurde er im Mai und Juni 1983 ( 1. und 23.6.83* ) Berlin vorgestellt ( bei Frau Dr. Meergans und OA Schulz -Abt. Endoskopie – bestellter Befund wurde gefälscht – durchtrennte Venen und Blutverlust ausgeblendet *) Dies erfolgte vor allem zur diagnostischen Klärung seiner Magenbeschwerden sowie zur Überprüfung seines Hämorrhoidenleidens ( das es nichtmehr gab!* ). In der Charite konnte zu beiden Problemkreisen organmisch kein Befund erhoben werden. ( OA Dr. Schulz verschleierte aktives Ulkus Duodeni und  seit 28.2.83 zwei blutende Venen im Analbereich, selbstverständlich auf Befehl des MfS* ).

Nach Auskunft von Genossen Dr. Zels handelt es sich um geringfügigere Beschwerden (welche*) die jedoch regelmäßig wiederkehren können. Besorgniserregend sei vor allem der psychische Zustand von  L a u k s. Der medizinische Dienst  wird sich darauf konzentrieren, psychotherapeutische Maßnahmen einzuleiten ( Zwangseinweisung in die Forensik des Haftkrankenhauses Leipzig Meusdorf in die Hände des ChA Dr. Jürgen Rogge – alias IMS “Georg Husfeldt” der mit Dr. Zels in Bad Saarow an der gleichen Dissertation promoviert hatten zusammen mit dem ChA und Leiter der Forensik OSL Stöber, bzw. Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim* ) um den Zustand des Verurteilten zu bessern. Da kein organisches Leiden vorliegt, besteht nach Auskunft ( des MfS* ) des Genossen Dr. Z e l s Haftfähigkeit.

 

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So wurden Gesundheitsakte Auftrags MfS  gefälscht: Aus dem Blatt der G-Akte 93 machte man Blatt der G-Akte 13

Das heißt 80 Blätter der Gesundheitsakte – waren aus Sicherheitsgründen verschwunden. Ich bin am 19.5.1982 verhaftet worden und am 22.5.82 trat eine mechanische  Behinderung der Defäkation. Polizeiarzt Dr. Schußt riet dringende Operation an(am 24.5.82). Am gleichen Tag schrieb ich an die Generalstaatsanwaltschaft der DDR und bat um die Einlieferung in die Berliner Charite. Geantwortet hatte damals die jetzige Chorsängerin im Chor Wilhelm Busch – Birgitt Rosenbaum -Lohmann: “Für Sie ( als Verhafteten * ) ist zuständig  das Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf.”

Wenn Sie diesen Befund vom 6.12.82 zu sehen bekommen hatten und sich trotzdem auf die Wertung/Einschätzung des ChA des MED-Dienstes von StVE und UH A Berlin Rummelsburg Dr. Erhard Zels ( IMS “Nagel” verlassen hatten, haben Sie fahrlässig gehandelt haben, denn maßgebliche Stellungnahme zu meiner Medizinischen Behandlung lag beim MED-Dienst der Verwaltung Strafvollzug der dem Leiter der MED-Dienste des MdI unterstand ( Leiter Generalmajor Prof. Dr. Kelch ). Unter den diesem Befund in den vorangegangenen 92 G-Akten wird sich kein Befund befinden, auch nicht vor und nach der Operation in HKH Meusdorf am 16.9.1982! Die systematische Vergiftung durch die mona-telange Verabreichung von Abführmitteln mit kontraindikatorischer Wirkung.

1982/1983

Aus meiner E-Akte ( Erzieherakte )

Wenn OSL ChA Dr. Erhard Zels Ihnen gegenüber im ersten Schreiben an Sie im 5. Absatz schreibt: Die Laborwerte sind unauffällig, dann führt er er als IMS “Nagel” Sie und auch den Generalstaatsanwalt der DDR in Puncto medizinische Behandlung von Verhaft-eten Lauks hinters Licht, gemäß Weisung und Befehl des MfS, um laufende Vergiftung zu verschleiern. Sie wurden dadurch zum Verbindungsoffizier zwischen Ministerium des MfS und Generalstaatsanwalt und somit des Obersten Gerichts der DDR. Der MR Dr. Erhard Zels nimmt maßnamenplangemäß die Rolle Ihres Führungsoffiziers. Wozu er vonm der HA VII/5 in Rummelsburg 1976 eingesetzt wurde entnehmen Sie dem Blatt aus seiner IM Akte, die mir im Rahmen des genehmigten Forschungsprojektes “Ärzte der DDR im Dienste des MfS” 1992 teilweise und wohl selektiert, gesäubert zugänglich gemacht wurde.

V e r m e r k

zur veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang der gesundheitlichen Betreuung des Verhafteten Adam  L a u k s                                       Blatt 9 ( der bis unbekannten Akte )

Auf welcher Grundlage haben Sie Frau Rosenbaum diesen von falschen Tatsachen stroz-enden Vermerk verfertigt oder auf wessen Weisung  oder Diktat getippt?

Der Leiter der med. Dienste der StVE Berlin Rummelsburg, OSL im SV MR Dr. Erhard Zels wandte  sich erstmalig am 9.12.1982  direkt an Sie persönlich ( Blatt 89 der G-Akte )

Ihnen konnte auch der Laborbefund mit pathologischen Leberwerten vom 6.12.82, die Dr. Zells unauffällig einschätzte, nicht  vorgelegen haben; seinem Vorgesetzten, dem Koordinator für die Durchführung der Maßnahmenpläne des MfS, Leiter der mobilen und stationären med. Dienste der Strafvollzugsverwaltung des MdI der DDR,  ChA MR Dr. Peter Janata, der als IMS “Pit” aus dem Frauengefängnis Hoheneck, vom MfS als unbrauchbar eingeschätzt , auf der Position des obersten Medizinmannes der DDR Knäste befördert wurde wo er als GMS  dem Ministerium  direkt unterstand, von wo er in der Lage war, dem MfS Zugriff auf “medizinische Behandlung” aller Häftlinge

Er Äußerte im August 1982 erstmalig massive Beschwerden wegen eines …”

Am 7.12.1982 verfertigen Sie dieses Vermerk, Frau Rosenbaum, offensichtlich nicht nach dem Schreiben de Dr. Erhard Zels an Sie vom 9.12.82. Es sieht so aus als ob SIE persönlich für die Vollstreckung der Befehle des MfS, bzw. für die Überwachung und Abschirmung der veranlassten Maßnahmen der Gesundheitlichen Betreuung vom MfS abgestellt wurden. Weil Sie sich dabei  bewährt hatten hatte man den Fall Adam Lauks dem Ausländerstaatsanwalt Voigt weggenommen um Ihre Karriere möglich zu machen., sich mit Ruhm zu bekleckern.

Dem Vermerk vom 7. Dezember 1982 ist zu entnehmen dass es eine umfangreiche G-Akte  in Königs Wusterhausen gegeben hatte in der auch die Akutheit der urplötzlichen Erkran-kung; am 23.5.1982 vom Vertragsarzt des MdI aus dem Dr. Schußt sein müsste. Er hatte eine dringende Operation angeraten. Am 24.5.82 schrieb i9ch die GenStA an. Sie antworteten mir…

Zum Punkt 1:

Er äußerte sich im August erstmalig massive Beschwerden wegen eines bestehenden Hämorrhoidalleidens. Daraufhin wurde beiliegender Gesundheitsbericht angefordert.” ( von wem und von wann?*– In Ihrem Vermerk ist ein Gesundheitsbericht nicht angezeigt; einen praktizierenden Arzt hatte es in KW nicht gegeben außer Vertragsarzt Dr. K.- J. Schust ).

“Lauks wurde in das  Haftkrankenhaus Meusdorf ( Leipzig ) verlegt, wo er vom 10.-30.9.1982 in stationärer Behandlung war. Er wurde operiert.”  – ohne Vorbereitung und verhinderter Nachbehandlung – durch den absichtlichen Entzug von verordnetem Weichmacher Chertulax durch den verantwortlichen  Dipl. med Hauptmann Hoffmann.

Das war der zweite Anschlag der IMS Ärzte – diesmal mit verheerenden Folgen; ich wurde über Nacht entlassen, wie sich in der UHA Schießgasse nach dem Übergang auf Vollkost herausstellen sollte, am zweiten Tag nach der Einlieferung. Die zersprengte und unkontrolliert zu eng zusammengewachsene (Wunde) Analöffnung stellte eine noch üblere mechanische Behinderung dar als die die durch die Operation am 16.9.82 entfernt wunde. Auch die angekündigte Enduntersuchung des Chirrurgen Major  Dr. Paarmann wurde ausgebremst – fand nicht statt. ( ? ). Sie  Frau Rosenbaum wußten  gar nicht wo ich mich befand wenn ich Sie und meinen Vernehmer nicht aus Dresden angeschrieben hätte. Er hätte alle Knäste und U-Hafte abtelefoniert – keine Spur von Adam Lauks.. In  der U-Haft Schießgasse wurde ich zum Arzt im Range eines Oberstleutnants konsequent nicht vorgelassen. Keiner wußte was ich in Dresden überhaupt soll. Man tuschelte etwas von der Einlieferung in die dortige Forensik ? Das alles lief nach Maßnahmeplan des MfS das man mir 40 Jahre nach den Anschlägen und 32 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht zur Akteneinsicht vorlegen will? ( unter restlichen 8.800 ungesehenen Akten – WARUM? Warum wohl!? )

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Blatt 74 der G-Akte ( die IMS “Nagel” alias ChA des MED-Dienstes OSL Dr. Erhard Zels aus der G-Akte getilgt haben wollte )

5. August 1982     AZ 241 – 73 – 82  ( aus der U-Haft Königs Wusterhausen an GenStA )

Werte Frau Rosenbaum!

Ich hatte eigentlich noch nicht vor Ihnen zu schreiben, aber ich muss es einfach tun, weil die Schmerzen, die ich zuweilen aushalten muß fast über meine Kräfte gehen. Es handelt sich um peinliche Auswüchsen- Sie erinnern sich noch an das Gespräch mit unserem Konsul!                                                                                                                                                  Ich bitte Sie hiermit, mich einer Untersuchung unterziehen zu lassen um festzustellen wie notwendig eine Operation in meinem Falle wäre. Da meiner Meinung nach die Ermitt-lungen kurz vor dem Abschluß stehen und da ich die ganze Wahrheit und noch mehr gesagt habe, habe ich eine kleine Hoffnung, daß Sie mir helfen könnten, in dem man mich einem Spezialisten vorstellen würde um Ausmaß der Erkrankung festzustellen.

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe mit sozialistischem Gruß       Adam Lauks

Auch auf dieses Schreiben hatten sie nicht geantwortet(!)  Wozu auch?

Der untersuchende Komissar Ehlert ( MfS- Zollfahndung ), selber an Hämorrhoiden leide-nd, war vom ersten Tag an über die aufgetretene mechanische Behinderung durch den Vertragsarzt Dr. Schust informiert und wußte dass eine Operation vorgenommen werden mußte. Er wußte auch was ich leide und dass ich den Kot nur manuell mir aus dem Enddarm holen muß. Als ich ihn bat sich dafür einzusetzen, dass ich schnellstens in der Charite Berlin operiert werde kam die Antwort: “Erst müssen Sie uns was erzählen und dann wird operiert.” Dieser Erpressung hielt ich stand und biss die Zähne zusammen und vollführte täglich die Defäkation manuell in Anwesenheit von 3 Mithäftlingen unter Aufsicht der Bediensteten, die auch die Welt nicht verstanden hatten, warum ich endlich nicht operiert werde. Soll ich Ihnen hier von Erniedrigungen und meiner Menschenwürde schreiben? Auch der behandelnde Vertrags arzt des MdI K.-J, Schust verstand nicht was da abgeht. Schon am Ausbruch der kirschgroßen Hämorrhoide die nicht mehr zurück ging hätte Noteinweisung erfolgen müssen nach der Regeln der medizinischen Kunst. Die einzige “Behandlung” bestand in  der Verabreichung von Abführmitteln und täglichen Sitzbädern. Sowohl der Leiter Major Berghaus als auch der Stationsleiter Obermeister Ziehe waren die Zeugen meiner Not und der letztere ermöglichte mir sogar die Botschaft der SFRJ anzurufen und HÄDENSA und HUMIDON Salbe zu bestellen die kühlend die Schmerzen linderte. Sie reagierten nicht mal ansatzweise!??

Auf wessen Weisung taten Sie das Frau Rosenbaum-Lohmann? Wer hat Ihnen den Vermerk  so vorgelegt den Sie mit 7. Dezember datiert hatten? MfS  hatt meine akute gesundheitliche Lage  als Gelegenheit zu meiner Liquidierung aufgegriffen und auf Ministerebene entsprechende Maßnahmepläne für meine medizinsche Betreuung erarbeitet und den behandelnden IMS Ärzten die Vollstreckung befohlen.                         War das schon der Grund für Sie die Noteinlieferung in die Charite zwecks Behebung der mechanischen Behinderung im Enddarm auszubremsen? Die Verabreichung von Abführ-mitteln mit kontraindikatorischer Wirkung war der Beginn der Vergiftung und Zerstörung der Leber. Sie persönlich waren  vom MfS zur Geheimhaltung des Operativ Vorgangs der Liquidierung durch IMS Ärzte.                                                                                     Vom MfS  folgte der zweite Erpressungsversuch dem ich niocht standhalten konnte am 7.6.82. Der Kommissar Ehlert teilte mir mit, dass die Ausreise/Übersiedlung der Familie die für den 24.Juni 1982 terminiert wurde nicht stattfindet. Ich dachte dass Frau Lauks die Scheidung eingereicht hatte, was kein Wunder gewesen wäre, was auch bedeuten würde dass unsere zwei Mädchen in der DDR erwachsen werden und die Freiheit nie kennenlernen werden. Vernehmer sagte dass DAS nicht der Grund war. Auf meine Frage: “Wovon hängt die Ausreise dann ab?” antwortete er eiskalt: ” Es hängt davon ab, was Sie uns erzählen werden.” Wohlgemerkt, bis dahin  wurden keine Vorhaltungen gemacht und auch keine belastende Beweise oder Aussagen vorgelegt. Bei seinem letzten Besuch in der U-Haft, die Anklageschrift war schon verfasst,. bedankte er sich mit Worten: “Her Lauks, ich bedanke mich bei Ihnen – Sie haben mich zum Oberkommissar gemacht. Und von der offenen Tür der Zelle sagte er noch: ” Herr Lauks, warum haben Sie nicht nur noch zwei Wochen geschwiegen, wir hätten Sie uns ausweisen müssen, wir hatten NICHTS gehabt!” Das war kein Mitleid; das war die Wahrheit.

Der zweiten Erpressung konnte ich nicht widerstehen und am 8. Juni 1982 begann ich mit meiner Selbstbezichtigung… am 16.6.1982 feierte MfS uns der Stellvertretende des Minis-ter nahm den größten “Erfolg” oder “Fang” und schluckte die größte Lüge der HA XVIII. In IHREM Urteil sind  mir 20.830  “erarbeiteten” Quarzuhren  zur Last gelegt; ich habe keine einzige  davon in die DDR verbracht und die in Kommission gegeben, das wissen Sie genau, mein Vernehmer ist mein Zeuge.                                                                                    Offensichtlich wurde ich zum Größten Fang auserwählt?

Um jemanden zu verhaften braucht man keine Beweise, die werden erarbeitet” aus der Richtlinie des Ministers Erich Mielke für die Führung von Operativ Vorgängen des MfS. Der Obers7leutnant Roigk wusste nicht mal meinen Namen zu schreiben….

Bevor ich Ihnen am 5.8.1982 schrieb lief ich aus der Vernehmung von Ehlert mit blut-durchtränkter Jeanshose. Ehlert blickte mir hinterher und in seinem Blick war zu sehen dass er weiß was ich leide.. täglich. Er konnte auch nicht mehr verstehen warum man mich nicht operiert, seine Ermittlungsarbeit war praktisch Mitte Juni beendet.

Am 4. oder 5.8.82 beim Sitzbad in Kalipeermangan Lösung berührte ich die Stelle und hatte ein stück des halbverwesten Gewebe in der Hand. Das schwarze Blut stank erbärm-lich. Ich hätte es Ihnen Frau Rosenbaum gerne ins Maul gedrückt….

Zum Punkt 2:

Die Rückführung des L a u k s  in die UHA Königswusterhausen verzögerte sich infolge von Versäumnissen ( ?* ) des Strafvollzuges beträchtlich.” Ich saß im Gefangenenwagon mit Strafgefangenen die Richtung Berlin fuhren und wurde im Dresden aus dem Wagon geholt. Zufall?

“Infolge der langen Transportdauer  ( infolge des von beträchtlichen Versäumnissen des Strafvollzuges bzw. infolge des Maßnahmeplanes des MfS! ) war die Nachbehandlung nicht in dem erforderlichen Maße gewährleistet.” Ich war aus dem Haftkrankenhaus als gesundet entlassen – rausgeworfen – über welche Nachbehandlung ist die Rede; im HKH oder auf der dreiwöchigen Rückfahrt nach Berlin- KW? Ich würde sagen dass man jetzt schon versuchte die absichtliche Versäumnisse im HKH zu verschleiern und vor allen Dingen die Folge davon.

Zum Punkt 3

Rosenbau, Du Verbrecherin vor dem Herren, warum deckst Du hier Dich selbst als  offen-sichtliche Mitwisserin des ärztlichen Anschlags uf das Leben des Verhafteten Adam Lauks, wenn Du schreibst: “Lauks hat sich in Briefen an die hiesige Dienststelle ( das Schreiben vom 23.10.1982 war an den Generalstaat und an Sie PERSÖNLICH gerichtet und war nicht als Beschwerde verfasst), an seinen Verteidiger ( Dr. Friedrich Wolff IMS “Jura” war Markus Wolf Verteidiger- mir als Pflichtverteidiger untgegejubelt ), und an den Konsul der SFRJ gewandt ( der zum ersten Diplomatensprecher SIE mitgebracht hatte, ohne dass Sie sich als Staatsanwältin vor-gestellt hatten- Euren Besuch berichteten Sie als erfolglos !? Was sollte der Erfolg sein dabei? )  und Beschwerde über die angeblich schlechte Behandlung in Meusdorf sowie die fehlende Nachbehandlung geführt.  Es war lediglich ein  mehr oder weniger Reisebericht – keine Beschwerde. Um Sie auch nach 40 Jahren als Lügnerin und emsige inoffizielle Mit-arbeiterin des MfS zu entlarven präsentiere ich Ihnen mein Reisebericht in Schönschrift oder möchten Sie handschriftliche Kopie sehen als Augenscheinobjekt? Was Sie bei m Aufzählen der Adressaten versäumt hatten war die Ärztekammer der DDR die ich auch angeschrieben hatte. Was davon rausging entschied das MfS- wie immer.

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StA – in Rosenbaum: An Staatsanwalt Kunze – Leiter der Strafvollzugsaufsicht StA Kunze

Sie schichten mein Schreiben vom 23.10.82 an den Staatsanwalt Kunze:

Werter Genosse Kunze ! ( Ausrufezeichen – ergo Befehl ? )

Anliegend übersende ich einen Brief des Verhafteten Adam Lauks in dem sich dieser massiv über die medizinische Betreuung in Haftkrankenhaus Meusdorf und damit zusammenhängenden Fragen beschwert …. 

Anstatt die Folgen der verpfuschten Operation im “Schlachthaus” von Leipzig Meusdorf von unabhängigen Facharzt – Gastroenterologen -zwecks deren Behebung ( Revision des Eingriffes ) einzuleiten, sehen Sie sich berufen meinen Bericht als Angriff auf  die DDR und ihr Gesundheitswesen abzuwehren!?

Ich habe veranlasst, daß seitens der UHA Königswusterhausen unverzüglich eine medi-zinische Nachbetreuung eingeleitet und ein Bericht nach hier gesandt wird.”

Was Sie  außer, wie bis dahin,  weitere Verabreichung von Abführmitteln und Sitzbad, als medizinische Nachbehandlung verstehen erschließt sich hier nicht. Der Vertragsarzt Dr. Schust kam einmal in der Woche und hielt seine Sprechstunde.

Zum Punkt 4

Es wurde veranlasst:  ( vom Staatsanwalt Bainarowitz – einem IMS der Staatssicherheit oder StA Borcherzt? )

– Staatsanwalt Voigt hat am 4.11..1982 in der UHA Königswusterhausen mit  ( Verhaf-teten )  L a u k s  gesprochen um, den Umfang seiner Beschwerden festzustellen. Wie sollte das der StA Voigt den feststellen – er war kein Arzt? Allerdings war er der erste in der GenStA der sich um meinen Zustand Sorgen gemacht hatte. Sie oder der Jenige der Ihnen diesen Vermerk zum Tippen diktierte oder vorlegte lügen weiter. Nicht Herr StA Voigt sondern Dr. Rolf Beinarowitz ordnete die Recktoskopieuntersuchung in der Bet-riebspoliklinik des Schwermaschinenkombinates Heinrich Rau beim Chirurgen Dr. Wershun, der ihm offensichtlich zur besonderen Verwendung zur Verfügung stand.

– Die Nachuntersuchung wurde am 5.11. durchgeführt. Der Befund wird beigefügt.- logen Sie weiter, Frau Staatsanwältin. Eigentlich waren Sie Helfershelferin des Dr. Beinarowitz.

Zum Punkt 5

Blatt 79 der G-Akte  wird nach der Verlegung in KHA von Rummelsburg, am 1.12.82, IMS “Nagel” – OSL Erhard Zels verschleiern um später selbst die Recktoskopie ohne Narkose, gewaltsam und ohne Ansage und Vorbereitung ( die für den 24.2.1982 in der Charite terminiert war- und durch MfS zuerst verhindert wurde) durchzuführen, wobei er mir dabei zwei Venen in der Enddarmwand durchtrennte, und mich bis zum 27.7.83 innerlich wissentlich bluten ließ.

– Da eine Untersuchung unter Narkose in Königswusterhausen nicht möglich war, und die Verlegung in die StVE Berlin ohnehin mit Abschluß der Ermittlungengeplant war, wurde die Verlegung in die Krankenabteilung der StVE Berlin ( in Obhut des IMS”Nagel” )veranlaßt. ( am 1.12.82)

Aus dem Befund des Dr. med. Wershun  über die durchgefüphrte Untersuchung in der Betriebspoliklinik in Wildau ( und nicht in Königswusterhausen! ) ist ersichtlich, dass “der Versuch der rektal-digitalen Untersuchung scheiterte”, bzw. abgebrochen wurde. Danach verstand ich warum die U-Häftlinge in KW als “Schlächter” nannten. Jedenfalls schlug er die Klärung in Narkose vor.

Aus Ihrem Vermerk geht hervor dass Dr. Beinarowitz mit dem Chirurgen per Telefon kommunizierte; so machen das die IM des MfS. StA Dr. Beinarowitz, schon  um sich zu schützen und seine unkontrollierte Macht auszuüben.

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Zum Punkt 6

Wenn man eine Lüge oft genug wiederholt wird die zur Wahrheit, besonders wenn die eine durch MfS, bzw. Generalstaatsanwaltschaft in die Welt gesetzt wird, wie in Ihrem Falle, Frau Rosenbaum:

Die Verlegung konnte mit Rücksicht auf  einen (den letzten) Besuch der aus der SFRJ anreisenden Ehefrau ( DDR – Bürgerin – eine “Julia” Markus Wolfs ) erst nach dem 29.11.82 erfolgen.

Die Spionin Marlies Rummel – meine damalige Gattin- kam nicht um mich zu sehen, son-dern den Kaufverkaufvertrag abzuholen den  MfS beschlagnahmt hielt für den VOLVO 244 GLT. Das Auto miot dem Kennzeichen QB 14-51 war personengebunden – MfS hatte das Auto als Tatfahrzeug bei meinen Kurierfahrten bei der Wophnungsdurchsuchung nicht mal durchsucht, geschweige den beschlagnahmt.(??!) Hatten meine Gattin vor oder nach dem Sprecher mit Ihnen gesprochen?

Waren Sie, oder wer war es, der den genehmigten Besuch meines Vaters ( deutschen Staatsbürger ) der aus Villingen im Schwarzwald angereist war (750km ) dann doch ausbremste. Meine “treue” Gattin ließ ihn draußen auf der Parkbank sitzen? Sie durfte mir beim Sprecher nicht sagen daß mein Vater da ist. Sie waren lediglich eine Dienerin von Dr. Beinarowitz die als StA für MfS erst eingeritten werden musste. Und Frau Rummel spielte in einer anderen Liga – der HA II/10. Auch die bereits terminierte Ausreise hatte das Stadtgericht nicht verhindert sondern MfS.

In der Zwischenzeit hat Lauks mehrfach erklärt ( wem gegenüber, miese Lügne-rin?), daß er nunmehr keine gesundheitlichen Beschwerden mehr habe.” 

Zum Punkt 7

Die Untersuchung ( durch WEN? ) in der Krankenabteilung der StVE Berlin am 3. und 7.12. ergab keine bedeutenden Beschwerden.  Im Auftrage ( von WEM? ) Rosenbaum  Staatsanwalt.

Eine der Reaktionen auf mein Bericht vom 23.10.1982 über die “medizinische Betreuung” im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf und angezeigte ( absichtl.* )verpfuschte Operation sehen Sie nach 40 Jahren in Form der Aktennotiz die auch unter dem Befehl des neuen Leiter der  Medizinischen Dienste der Verwaltung Strafvollzug der DDR OSL im SV, MUDR. Peter Janata der die Sorge über die Liquidierung von Lauks Anfang September übernommen hatte.

 

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Die vorgenommene ärztliche Untersuchung ( am 24.11.82*) ( Untersucher Oberstleutnt. MUDr. Peter Janata )in der UHA KW bestätigte den Zustand  (WELCHEN?* ) nach operativer Entfernung eines Haemorrhoidalknotens und veranlasst den Untersucher ( WEN?* ) zur folgenden ärztlichen Festlegungen:

Der Zustand: “Wirklich ZU ENG“:  Mechanische Defäkationsbehinderung in der Analöffnung. Dieser Zustand galt es zu Verschleiern; bis zur gewaltsamen Notope-ration erscheint die nach der Opereation durch Nichtverabreichung des  verordneten Laxan Chertulax entstandene Mechanische Behinderung im Analbereich als Folge des Anschlages durch Dr. med. Hauptmann Hoffmann unerwähnt! Das wird  man auch nicht bei der nächsten Aktennotiz des MfS aus der Feder des “Untersucher” IMS “Pit”.

Völlig ausgeblendet ist die Anwesenheit des Generalmajors Prof. Dr. Kelch, Leiter des MED – Dienstes des Ministerium des Inneren der DDR. ( WARUM?* )

Bei den ärztlichen Festlegungen verschleierte man die Verabreichung von Abführmitteln “alles was gerade da war” ( in UHA KW ).

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Auf Befehl des Untersucher Oberstltnt. MUDr. Peter Janata- alias IMS “Pit”– wurde die obige A k t e n n o t i z “erarbei-tet” hinter dem Rücken seines Vorgesetzten: Leiter der Med-Dienste des MdI der DDR, Generalmajor Prof. Dr. med sc. OMR Kelch. Der kam um mein Bericht vom 23.10.82, den MdI als Eingabe eingestuft hatgte zu prüfen, zu “bearbeiten”. Keiner von beiden Leitern der Med-Dienste hatte sich mir weder namentlich noch dienstgradmäßig vorgestellt.

Dr. Janata stellte sich als Arzt vor und: “Wenn Sie einverstanden sind würde ich Sie durch abtasten untersuchen?”  Selbstverständlich willigte ich ein. Er führte den Mittelfinger in den Enddarm ein, trotz starkem Schmerz. Als er den Finger rauszog war der vollstä#ndig mit Blut bedeckt. Er hielt den Fiunger  dem Generalmajor vor das Gesicht mit  Worten: “Es ist wirklich zu eng.” Die Antwort war eigentlich ein Befehl: “Dann bleibt nichts anders  übrig – Einlieferung in die Charite mit allen Konsequänzen!” und sie gingen. Das geschah im kleinen Sprechzimmer des Sanitäter von UHA am 24.11.1982.

Das MfS erwähnte die Anwesenheit des Generalmajor Kelch nirgendwo und auch nicht sein Befehl. Was Peter Janata, eiskalte Augtragskiller des MfS in die Aktennotiz reinin-terprätiert hatte, wurde vom Generalmajor nicht angeordnet.

Was der IM “Pit” als Maßnahme absichtlich nicht angibt ist die  seit dem 24.5.82 tägliche Verabreichung von Abführmitteln, die nur nach der OP in Meusdorf 16 – 25.9.82 ausge-setzt wurde, deren Wirkung sich in dem Befund vom 6.12.82 in pathologischen Leber-werten niederschlug. In der Behandlungskarte 2.- 7.12.1982 ist keine Blutentnahme ver-merkt, womöglich stammen die Leberwerte vor der Operation i HKH Leipzig Meusdorf. Über die Folge dem Damaligen Entzug des Weichmacher wird man nirgendwo0 eine Erwähnung finden: Mechanisch Behinderung im Anus, die in der Charite operrativ ent-fernt werden sollte.

Wozu sich der willige Killer Pater Janata  am 04.5.1972 verpflichtet hatte konnte sich die Ausgeburt der Hölle nicht mehre erinnern. Er wähnte sich sicher, weil er glaubte das seine Akte Herr Gauck gründlich säubern ließ.

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Alle Ärzte der DDR die sich verpflichtet hatten dem MfS von Erich Mielke und Co. treue Dienste zu leisten. Die Verpflichtung hatte den Wertz eines Eides:

Verpflichtung 

Ich, Peter Janata, geboren am 23.11.1942 , verpflichte mich, das Ministerium der Staatssicherheit bei der Lös-ung seiner Aufgaben zu unterstützen, in dem ich inoffiz-iell und konspirativ mit den mir bekannten Mitarbeitern zusammenarbeite. Ich werde alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel einsetzen, um mir erteilten Aufträge zu erfüllen, über die das MfS interess-ierende Probleme, werde ich ohne Ansehen der Person dem MfS berichten. Über mein Verhältnis zum MfS wer-de ich gegenüber jedermann, auch gegenüber meinen engsten Familienangehörigen und Vorgesetzten strengs-tes Stillschweigen wahren. Ich wurde darüber belehrt, dass ich beim Bruch der Schweigepflicht die Arbeit des MfS gefährden und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Für die inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS wähle ich mir den Decknamen “Pit”  Peter Janata “Pit”

Akte IMS “Pit” Ltr. des MED-Dienstes Verwaltung Strafvollzug UHA d. MdI  

Vollstrecker im Arztmantel Killer auf Befehl des MfS:  MR Dr. Erhard Zels

KLARSCHRIFT:

O.K. 19.12.72

Verpflichtung

“Aus der Erkenntnis heraus daß die imperialistischen Geheimdienste einen subversiven Kampf auf verschiedensten Ebenen gegen meinen Vaterland, die DDR, führen, verpflichte ich mich freiwillig, das Ministerium der Staatssicherheit zu unterstützen.

Ich bin bereit, alle Aufträge,  die mir von einem Mitarbeiter des MfS, mit dem ich zusammenarbeite, erteilt werden, zu erfüllen.

Ich werde ehrlich und gewissenhaft über alle mir bekannt werdende Hinweise über Feind-tätigkeit oder auf Handlungen der allgemeinen Kriminalität und ihre begünstigenden Bedeutungen, berichten.

Mir ist bekannt, daß ich die Zusammenarbeit mit dem MfS gegenüber jedermann geheim zu halten habe.

Beim Bruch dieser Schweigeverpflichtung zieht strafrechtliche Verantwortlichkeit nach     § 245 StGB nach sich.

Zur Wahrung der Konspiration wähle ich mir den Decknamen “Nagel”

Dr. Erhard Zels geboren am 7.6.40 ”

1. der Schutz und operative Aufklärung des Personalbestandes;                                                2. die medizinische Betreuung der SG( Strafgefangenen*) entsprechend gege-benen Befehlen und Weisungen.  Die Befehle und Weisungen sind in den erarbeite-ten und auf Ministerebene bestätigten Maßnahmeplänen enthalten, die ständig aktualis-iert wurden.

Diese Akte hatte die Generalstaatsanwalt auf Weisung des Generalstaatsanwalts der DDR Wendland nicht an das Bundesarchiv übergeben.

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09.08.1983 Generalstaatsanwalt Wendland schlägt mit Verleumdungen  mein Gnadengesuch nieder

 

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Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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