Internet sei Dank – dass er auch Folter und medizinischen Massaker nicht vergisst… auch nicht diese Verleumdung und Beleidigung eines Folteropfer der STASI aus dem Jahre 1982 – 1985.

Foltermethoden von Patienten der Stasi zu DDR-Zeiten

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Diese Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR als “unauffällig” dargestellt.


Anmeldedatum: 08.03.11

Dienststelle 1/76 – Vereinigung Operative Aufklärung

Thema:

Foltermethoden von Patienten der Stasi zu DDR-Zeiten   Di März 08, 2011 11:18 pm


„Liebe Dani !

Einen guten Rückflug wünscht Dir der Papa und noch viele sorglose Tagen. Bald ist wieder Schulanfang, auch weiter sollst Du tüchtig lernen. Was möchtest Du mal werden wenn Du groß wirst? Das hätte ich gerne gewußt. Ehre und achte die Mutti. Dein Papi „

Auch eine Karte an die kleinere Jula war dabei, die ist mir verlorengegengen wie Juliane selbst, Magisterin der Psychologie am Max-Planck-Institut in Tybingen, die Vaters unend-liche Liebe verschmähte und ihn aus ihrem Leben der künftigen Akademikerin als Altlast cancellte. Als Sie viele Jahre nach der Entlassung bei mir war in Berlin, fragte sie mich Unter den Linden plötzlich: Papa, weswegen warst Du eigentlich verhaftet worden?  “Ach mein Kind, das ist eine lange Geschichte…lassen wir das lieber”.

Sie wollte es wissen :“Wurdest Du nicht mit Kofferaum vol Quarzuhren verhaf-tet !??“ – Ich konnte nicht ahnen, das ich mit meiner Gegenfrage : „WER hat Dir den DAS gesagt, mein Kind !??“ die einseitige Trennung von meinem Liebling und Nesthäckchen eingeleitet habe. Später schloß sie den Kapitel Vater für immer, mit einem Dreizeiler. Sie hatte ihren eigenen Vater vertkannt.

Institut für Statistik
Ludwigstr. 33
80539 München  

Im Oktober war ich in einem Dorf bei Skopje bei einer Wahrsagerin die mir voraussagte das Juliane in zwei bis drei Jahren zu mir kommen würde, sie selber würde mich unendl-ich lieben und würde furchtbar darunter leiden…

Nein, ich werde nicht anfangen zu hoffen, bei dem Lied “Julia” wird mein Herz zum Stein in der Brust und ich werde hoffen, dass ich noch da bin sie in die Arme zu nehmen, falls sie wirklih zu ihrem Vater zurückkommen sollte…

An Jula:

Verfalle nicht der Macht deiner Gier, auf das sie Dich nicht überfällt wie ein Stier.Dein Laub wird sie fressen und deine Früchte verderben, und dich zur-ücklassen wie einen dürren Baum…

F.M. Dostojewakij

Aufzeichnungen aus einem Totenhaus Aufbau-Verlag Berlin und Weimar 1968 Zapiski iz mertvogo doma(kyrilisch geschrieben)Seite 13…. Bisweilen blickte man durch die Ritzen des Zaunes auf Gottes freie Natur: Ob man nicht wenigstens ein bißchen von ihr sehen kann? Aber man sah nur ein kleines Stückschen Himmel und den hohen, mit Steppengraß bewachsenen Erdwall und die Posten, die Tag und Nacht darauf patroulier-ten, und da kam einem dann der Gedanke, daß ganze Jahre vergehen würd-en und man noch immer an den Zaun treten werde, um durch die Ritzen zu schauen, und das man den selben Wall erblicken werde, die selben Wachen und dasselbe kleine Stückchen des Himmels und zwar nicht des Himmels über dem Gefängnis, sondern des anderen, ferneren,  freien.

Dahinter lag die helle, freie Welt, dort wohnten ganz normale Menschen. Aber diesseits des Zaunes stellte man sich jene Welt als Märchenland vor. Hier innerhalb war eine eigene, besondere Welt, nichts anderem ähnlich; hier gab es eigene, besondere Gesetze,eigene Kleidung, eigene Sitten und Gebräuche, hier war ein Totenhaus für Lebende mit einem Leben wie sonst nirgends auf der Welt und mit Menschen von besonderer Art…Seite 14…;aber im Gefängnis hatte man Zeit genug, um Geduld zu lernen. Ich war ein-mal Augenzeuge, wie ein Sträfling der zwanzig Jahre im Gefängnis zugebra-cht hatte und endlich freigelassen wurde, von seinen Kameraden Abschied nahm. Es waren Leute da, die sich noch erinnerten, wie er zum erstenmal ins Gefängnis gekommen war: jung, sorglos, ohne sich über sein Verbrechen und seine Strafe Gedanken zu machen. Er verließ das Gefängnis als grauha-ariger alter Mann mit finsterem, taraurigem Gesicht…

Seite 15…

Ich erinnere mich auch, wie einmal ein Sträfling, ein ehemals wohlhabender sibirischer Bauer, gegen Abend zum Tore gerufen wurde. Ein halbes Jahr vorher hatte er die Nachricht erhalten, das seine Frühere Frau sich wieder verheiratet habe, und dies hatte ihn sehr stark betrübt. Jetzt war sie selbst zum Gefängnis gereist, ließ ihn herausrufen und gab ihm ein Almosen. Sie redeten ein paar Minuten miteinander, weinten beide und verab-schiedeten sich für immer. Ich sah sein Gesicht, als er in die Kaserne zurückkehrte

Ja, der Mensch ist zäh! Der Mensch ist ein Wesen, das sich an alles gewöhnt; ich glaube das ist die beste Defini-tion für Ihn.


 

“In folgenden Zeilen werde ich Ihnen Aufschreiben, wie ich, nach dem Sie meinen Antrag oder Bitte ( als Verhafteten* ) in Berliner Charite operiert zu werden abgelehnt haben, zu Operation und unter welchen Umständen ich nach Leipzig kam und wie ich dort behandelt wurde und über den Zustand in dem ich am 30.9.82 Krankenhaus verließ und hier am 21.10.82 ankam” nach dreiwöchiger Verschleppung in U-Haft Dresden???

xx

Diese Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR als “unauffällig” dargestellt.

Nach der Verweigerung weiterer Einnahme von Laxaniten, einschließlich Eizzinusöel…

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MUDr. Peter Janata – An der Seite des Dr. Mengele wäre er am besten platziert

Ich kam nach drei Wochen (? ) aus der Dresdner Verschleppung  in der U-Haft Schießgasse auf Umwegen: Dresden- Magdeburg- Pots-dam nach Königswusterhausen zurück, in genauso schlimmen, wenn nicht noch schlimmeren Zustand als ich ins Haftkrankenha-us Leipzig Meusdorf eingeliefert wurde. Nach der Rückkehr freute sich mein Vernehmer, Komissair Ehlert aufrichtig mich wieder zu sehen. “Ich habe die ganze Republik abtelefoniert und Nie-mand konnte mir sagen wo Sie stecken, hätten Sie an die Staatsanwalt-schaft nicht geschrieben, hätte man nicht erfahren, dass Sie in Dresden sind!“ ( Zufall? – NEIN !* )

Den Brief an die Staatsanwaltschaft, an die SFRJ Botschaft, an RA Dr.  Friedrich Wolff aus Dresden konnte ich bis jetzt noch nicht finden? Jedenfalls war das schon ein Hilferuf und Hinweis, dass etwas im Haftkrankenhaus Meusdorf schief gelaufen sein musste. In der Dresdener U-Haft Schießgasse verhielt man sich geheimnis-voll, bedeckt. “Sie kommen vermutlich in die Karl- Bohnhofer – Klinik!“ ( Was hatte der Sani in der ihm offensich-tlich zugänglichen Gesundheitsakte gelesen?* )meinte der Sanitä-ter, der mich zum Arzt im Range eines Oberstleutnants nicht vor-gelassen hatte. Heute kann ich nur sagen, dass diese drei Wochen in Dresden und Magdeburg die Zeit des Abwartens gewesen ist, die Zeit der Zerreissprobe, wo mir der Selbstmordgedanke für einen Augenblick sehr nahe war, als ich mir die Wunde, vor zwei Braunen-Nazis in der Zelle als Mitinsaaßen, in einer Plasteschüssel in Kalipeermanganlösung spülte und den Schmerz linderte. Größe-re Erniedrigung und Entwürdigung hatte es kaum noch geben können. Für die Mithäftlinge und für die Bediensteten fuhr ich ein Programm. Das es nicht so war hat es jemenden gegeben, der nach der Schießgasse, bzw. spätestens nach 5 tägigen Zwisch-enaufenthalt in Magdeburg GENAU wußte. das die Operatiuon, bzw. die NACHBEHANDLUNG “erfolgreich” war aus der Sicht der MfS Killer in Weiß. Es mag auch für den Leser heute als paranoid klingen; ich wurde auf eine vorgezeichnete Laufbahn gebracht, von der kein Abweichen mehr gab und wo mein eigener Selbstmord vorgezeichnet war. Es war nur Frage der Zeit wann ich diesen Sch-ritt begehen werde. Das war wieder eine der Fehleinschätzungen des MfS gewesen, oder eine Unterschätzung meiner Persönlichkeit.

Jedenfalls, aus der obigen Schilderung brauchte man nicht Leiter der Med-Dienste des Ministerium des Inneren der DDR General OMR Dr. Kelch zu sein und schon gar nicht IMS “Pit” alias Mißge-burt der Hölle , Oberstleutnant MUDr. Peter Janata, der Leiter der MED-Dienste der Verwaltung Strafvollzug der DDR zu sein, um auszurechnen was bei derartigen Vor- und Nachbehandlung mit der hervorragender Arbeit des Chirrurgen ( Major des SV Dr. Paarmann* ) passieren wird, weil passieren musste.

Rechtsanwalt Dr Friedrich Wolf – mein durch Kanzlei Vogel mir angeratener Strafverteidiger, später als IMS  “Jura” enttarnt, kam auch schnell nach Königswusterhausen und staunte nicht schlecht als er mich im schlechteren Zustand sah als bei unserer letzten Begegnung vor der Operation. „Dr. Wolf tun Sie alles das ich so schnell wie möglich wieder unter´s Messer komme, die Wunde wurde zersprengt und ist zu eng zus-ammengewachsen, ich kan ohne selbst reinzugreifen nicht entleeren!

Abschließend will ich hier nur behaupten: NICHTS, weder in der „medizinischen“ noch auch bei der sonstigen Behandlung war zuf-ällig gewesen; NICHTS war dem Zufall überlassen. Zu dem Zeit-punkt glaubte ich noch an bdie  ( IMS* ) Ärzte und hoffte sehr das die Generalstaatsanwaltschaft alles unternehmen wird mir zu hel-fen, die Versäumnise bzw. die Folgen des Pfusches bei der Operati-on in Leipzig Meusdorf schnellstens und unter optimalen Bedin-gungen auszubügeln, bei einer Revision des Eingriffes in der Charite.

Auch die “medizinische  Betreuung” als Bestandteil von Liquidie-rung des Adam Lauks alias “Merkur” war in einem genauestens entworfennen Maßnahmeplan genehmigt und da konnte nur eine Macht eingreifen die über der STASI stand und steht.

xxx

Es kamen im Rahmen der Bearbeitung meines Briefes, den man als Eingabe bzw. eine Beschwerde betrachtete, am 25.11.82 die erwähnten größten Tiere des Med-Dienstes des MdI der DDR in die U-Haft von Königs Wusterhausen. Der Oberstleutnant MUDr. Peter Janata stellte sich vorher als Arzt vor und holte vorher mein Einverständnis ein und bot mir an, mich zu untersuchen, was er auch in Anwesenheit des Generalmajor OMR Professsor Dr. Kelch auch tat. Er drang umsichtig oder vorsichtig ein- ich meisterte den Schmerz. Übung darin hatte ich schon mehr als ein Verstand es fassen kann, und als er den Finger mit dem mit Blut durchtränkten Fingerling rauszog, wandte er sich zum Gener-al Kelch, seinem Vorgesetzten, der es eigentlich gar nicht war,  hielt ihm den Finger vor der Nase und sagte“Wirklich zu eng!“

Dann bleibt es nichts anders übrig als die Einlieferung in die Charite mit allen Konsequenzen“ war eine Feststellung – ein Befehl . Der General konnte damals nicht ahnen dass er in IMA “Pit” enen bewährten Schärgen und Vollstrecker des MfS neben sich als Kollegen mitgebracht hatte. Es war November 1982 und es kam danach alles anders, gaaanz anders. Die StASI eliminiert seine Feinde und seine Gegner durch einen Operativen Zersetzungsvorg-ang, der bei mir schon längst angelaufen war. Dass die sich der willfährigen zum Killen bereit erklärten Ärzte dabei bediente über-steigt das Fassungsvermögen eines Menschenverstandes.

 


Vereinigung Operative Aufklärung

Generalmajor des MdI Dieter Winderlich- Chefinspekteur des MdI – Zuchthausaufsicht

Anmeldedatum: 08.03.11  trug Dieses als Kommentar ein – der Abschaum der DDR-Ges-ellschaft. Er müsste eigentlich am besten wissen wie im DDR-Strafvollzug gefoltert wurde.

Die leichtfertigen Urteile des Deutschen Bundestages: Folter in der DDR?

Die antisozialistischen Kräfte in Deutschland setzten in ihrem Bestreben, den in der DDR
begangenen Weg einer ausbeutungsfreien Gesellschaft zu verteufeln, nach 1990 auf die Delegitimierung mittels des Rechts. Hier versprachen sie sich überzeugende Beweise und schlagkräftige Argumente. Gerichte sind nun mal in den Augen der Menschen die staatliche Institution, wo noch am ehesten die Wahrheit ans Tageslicht kommt.
Es ist eine Tatsache: Der Weg der Delegitimierung der DDR mittels des Rechts ist gescheitert. Es gab kein Gericht, welches auf dem Wege der Verbrechensaufklär-ung und der Wahrheitsfindung Folterknechte oder Folterhandlungen fand..

( Dass es im StGB des Rechtsstaates keinen § für Folter gibt müsste dieser Penner von General wissen?* AL )

Auch der Versuch, dem Strafvollzug der DDR eine systematische Misshandlung Strafgefangener anzuhängen, brach vor Gericht zusammen. Niemand konnte wegen Zwangsadaption oder unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Ein-richtungen gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Trotz Sondergesetze, Sonderstaatsanwaltschaften und –ermittlungsstellen hat der enorme finanzielle Aufwand nicht das von den Antikommunisten und der Bundesrepublik Deut-schland gewünschte Ergebnis gebracht. Alle in den Medien schon gefeierten Vorverurtei-lungen zerplatzten an der Wirklichkeit. Der Ärger in den antisozialistischen Denkfab-riken ist groß und sitzt tief. Bestes Beispiel dafür sind die Ausfälle des Hubertus Knabe.    ( Hubertus Knabe hat für EUCH Mißgeburten die ganze Arbeit geleistet, in dem er Euer übelstes Repressionswerkzeug tief in den Sammlungen der Gedenkstätte vergrub und dem Rost überließ, der Weltöffentlichkeit vorenthielt!*)

Tiegerkäfig der Arrestzelle Ort der totalen Entwürdigung, der Folter, Mißhandlungen und Gewaltanwendungen fand statt immer unter absoluten “Ausschluss der Öffentlichkeit “

Bald sind es 20 Jahre her, dass eine handlungsunfähige Parteiführung der SED ihre führende Rolle aufgab, die vorhandenen Widersprüche nicht löste und die Ini-tiative den ausländischen und inneren konterrevolutionären Kräften überließ. Die versprochenen blühenden Landschaften und der Wohlstand für alle sind ausgeblieb-en. Nichts liegt näher, als Jahrestage zu nutzen, um eine neue Welle der Hetze und Verleu-mdungen der DDR loszutreten.

Wußte der Winderlich dass er von Mertens IM und GMS umzingelt war auf dem Posten auf den man ihn als Chefinspektzeur gesetzt hatte? Ob  der oberste Schließer Winfried Lustik oder nun der oberste Merdizinmann der DDR Knäste GMS MUDr. Peter Janata und Mertens und Rodehau – waren alle  von der HA VII/5 geführt und die war dem Markus Wolf unterstellt.

Offensichtlich war er eine Figur in der Luftblase, so  abgesondert, dass ihm die Umstände und ergebnisse des kolossalsten  Operativ Vorgang “Übernahme ” nicht mal mitgeteilt wurde – nicht mal 2011 hatte er gewußt – oder doch ?, daß die Wiedervereinigung eigent-lich Ergebnis eines Deals zwischen MfS und Kanzler Kohle war. Oder  besser Ergebniss der Erpressung des Westens durch das MfS, die am 18.9.1990 bei der Unterzeichnung von der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG gesetzlich geregelt wurde?

Der Weggesperrte war nach der Dichte der Gitter urteilend gefährlicher für das Regime als ein Tiger.

In diesem Kontext muss man auch den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.07  (BT-Drucksache 16/7493) zum Abschluss mehrerer Petitionen zur Feststellung des DDR-Unrechts sehen. Mit den Petitionen wurde der Deutsche Bundestag aufgefordert, eine öffentliche Feststellung über den tatsächlichen Umfang des DDR-Unrechts zu treffen, der nach Auffassung der Petenten gering ist. Es wurde eine amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht durch die Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, so dass die Wahrheit hinsichtlich des Umfangs und Inhalts des DDR-Unrechts für jedermann ersichtlich festgestellt wird.

Eigentlich ein klarer rechtlicher Anspruch in einem Rechtsstaat, der so oft von Informationsfreiheit redet. Wie bei anderen kritischen Anfragen, z. B. des Komitees der EU zur Verhütung von Folter 2006, verstecken sich Bundestag und Bundesregierung hinter dem Föderalismus in Deutschland. Dann heißt es lakonisch: „ Die Verfolgung von Straftaten obliegt entsprechend der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland den Ländern und es liegen keinerlei Berichtspflichten der Länder an die Bundesregierung und umgekehrt vor.“ Das lässt sich doch bei gutem Willen ändern.

Obwohl man keine Übersicht hat, verkündet man dann aber, dass Folter, Zwangsadoptionen und unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Anstalten in der DDR als „historisches Faktum“ feststehen. Ein Beweis für diese Behauptung wird nicht angetreten. Aber man verweist auf eine, ja ich wiederhole, auf eine einzige Forschungsarbeit, die dies belege:

„Hinsichtlich des mit der Petition in Frage gestellten Einsatzes von Folter in der ehemaligen DDR verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen in der ehemaligen DDR bis 1956 anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat. Für die Zeit nach 1956 kann zumindest festgestellt werden, dass die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung nach dem Völkerrecht häufig überschritten worden ist, um die „Aussagebereitschaft” der Untersuchungshäftlinge zu erhöhen. Bislang stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.“

Warum der Bundestag andere Forschungsergebnisse und Untersuchungen zur Folter in der DDR verschweigt, ist klar. Die Ergebnisse passen nicht in das gewünschte Bild über die DDR, was man verbreiten möchte. Aber selbst im zitierten Buch von Zagolla gibt es versteckte Hinweise auf andere Auffassungen. So ergab eine Befragung politischer Häftlinge, die von 1985 – 87 in die BRD kamen, „dass physische Misshandlungen nahezu vollständig aus der Praxis des Staatssicherheitsdienstes verschwunden waren.“

Robert Zogalla schreibt zwar in seinem Buch, dass die unverdächtige Organisation Amnesty International in den 1970er- und 1980er-Jahren der DDR bescheinigte, dass nicht gefoltert wurde. Dann aber will er das Gegenteil beweisen und beruft sich auf Romaninhalte. Aber Romane und andere literarische Werke sind keine authentischen Zeitzeugen. Ihr Wert für eine Folterdebatte ist gleich null. Die Freiheit der Kunst erlaubt alles, auch Lügen, Verdrehungen und Erfindungen. Der Autor ist also in Beweisnot, was er auch zugibt:
„Es scheint, als ließe sich keine Antwort auf die Frage nach Folter in der DDR geben. Dennoch soll hier versucht werden, aus den Berichten von Betroffenen, aus der Literatur der Zeit und aus späteren Untersuchungen ein klares Bild zu zeichnen.“(S.159)

In der Petition gibt es dann noch den Verweis darauf, dass es noch weiterer Forschungsergebnisse und Zeitzeugenberichte bedarf. Hier kommt die neue Strategie zur Delegitimierung der DDR ans Tageslicht. Da die Gerichte keine Beweise geliefert haben, werden jetzt Zeitzeugen in großem Umfang präsentiert, bis sich Forscher finden, die dies als
„wissenschaftliche“ Erkenntnisse präsentieren.

Der o. g. Bundestagsbeschluss zu den Petitionen nennt als Kronzeugen für Folter in der DDR
den Historiker Robert Zagolla. Hätten die Verfasser im Petitionsausschuss sein Buch „Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute“ richtig gelesen, sie würden die Öffentlichkeit nicht auf ihn aufmerksam machen. Schauen wir genauer hin:

„Die Frage, ob und wann in Deutschland gefoltert wurde, hängt natürlich vor allem davon ab, wie man Folter definiert. In diesem entscheidenden Punkt gibt es allerdings bisher keinen Konsens: Historiker, Juristen, Menschenrechtler und Politiker verwenden den Begriff in ganz unterschiedlichen, zum Teil sogar sich widersprechenden Bedeutungen. Die wichtigsten Definitionen dürften dabei die umgangssprachliche, die völkerrechtliche und die rechtshistorische sein.“(S.11)

Was meint denn nun der Bundestag, wenn er von Folter spricht? Sofort werden mir die Abgeordneten antworten, dass sie von der völkerrechtlichen Definition ausgehen. Wenn dem so sei, wäre dies schön. Sie beziehen sich aber auf den Historiker Zagolla, und der schreibt über seine begriffliche Verwendung im Buch auf S. 13 was ganz anderes:

„Während also das Völkerrecht unter dem Begriff Folter eine ganze Reihe staatlicher Praktiken zusammenfasst,….verwenden die folgenden Kapitel den Begriff nicht in einer moralischen, sondern vielmehr in einer technischen Bedeutung.“

Der Satz im Beschluss des Bundestages zu Zagolla müsste also richtig lauten: ……verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen im technischen Sinne in der ehemaligen DDR anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat.

Uns allen sind die jüngsten Fälle bekannt, bei denen Eltern ihr Kind einsperrten und fasst verhungern ließen. Dies ist im technischen Sinne des Begriffes eine Folter. Völkerrechtlich und im innerstaatlichen Recht ist dies aber keine Folter.

Wenn es um die Frage von Folter in der DDR geht, dann kann nur die völkerrechtliche Definition zur Grundlage der Beurteilung genommen werden. Auf eine klare Definition der Folter konnte sich die UNO erst 1984 mit der UN-Antifolterkonvention verständigen. Die DDR ratifizierte diese Konvention am 9. September 1987. Die Bundesrepublik Deutschland wurde erst mit der deutschen Einheit zur Ratifizierung gezwungen und tat dies am 1. Oktober 1990.

Kurz und vereinfacht ist Folter im Sinne des Völkerrechts die vorsätzliche große Schmerzzufügung durch Staatsbedienstete um ein Geständnis zu erpressen oder um eine Person zu nötigen.

Zur Sicherung der Einhaltung des Folterverbotes hat die Europäische Union eine entsprechende Kommission (Komitee zur Verhütung von Folter- CPT) und den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geschaffen. Wie dort geurteilt wird, zeigt folgender Fall:

Ähnlich wie heute die Amerikaner im „Terrorkampf“, nahmen sich 1970/71 die britischen Sicherheitsorgane in Nordirland besondere Rechte zur Behandlung Gefangener heraus, um sie zum Verrat zu zwingen und Aussagen zu erpressen. Die inhaftierten Personen mussten über Stunden hinweg in einer unangenehmen Anspannungshaltung („stress position“) aufrecht gegen eine Wand gelehnt stehen. Sie bekamen eine Kapuze über den Kopf gezogen („disorientation“), die nur bei Verhören abgenommen wurde. Vor Vernehmungen wurden die Gefangenen über längere Zeit in einem Raum isoliert und ununterbrochen mit einem pfeifenden Geräusch beschallt („sensory deprivation“). Mit Schlafentzug und Herabsetzung von Essen uns Trinken wurde eine körperliche Schwächung verursacht. Diese Verhörpraxis wurde mit dem Begriff der „fünf Verhörpraktiken“ getarnt. Außer dieser „Verhörpraxis“ erhielten einige Gefangene schwere Schläge, Fußtritte und andere physische Misshandlungen.
Die Republik Irland klagte wegen dieser Vorfälle gegen das Vereinigte Königreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Quelle: www.hrr-strafrecht.de ).

Man stelle sich einmal vor, auf solch einen Fall würde man in den Archiven des Ministeriums für Staatssicherheit stoßen. Endlich hätte man einen beweiskräftigen Folterfall in der DDR.
Aber was bei einem „Bösen“ als Folter genannt wird, muss bei einem „Guten“ keine sein.
Großbritannien, als ein führender Staat in Europa und engster Verbündeter der USA, wurde im o. g. Fall nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter verurteil.
Der Gerichtshof bejahte zwar eine „unmenschliche“ Behandlung, lehnte aber eine Einstufung als Folter ab.

Nach dem Völkerrecht ist eine Androhung von Folter durch Staatsbedienstete zum Zwecke der Aussageerpressung bereits als Folter einzustufen. Bundesdeutsche Gerichte lassen hier aber besondere Milde walten, wenn es um das eigene Haus BRD geht. Mancher Leser wird sich an den Fall des Vizepräsidenten der Polizei Frankfurt/Main Daschner aus dem Jahre 2002 erinnern. Der hatte zur Erpressung einer Aussage über das Versteck eines entführten Kindes angewiesen, den Verdächtigen zu foltern. Ihm sollten Gelenke so verbogen werden, dass erhebliche Schmerzen entstehen. Da sich kein Polizist als Folterknecht fand, blieb es nur bei einer Androhung einer Vergewaltigung durch inhaftierte Farbige und der Gelenkverrenkungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Daschner mit einer Verwarnung und einem Strafvorbehalt, was bedeutete, dass er im Wiederholungsfalle eine Geldstrafe zu leisten hätte.

Im Beschluss des Bundestages zur Ablehnung der Petitionen wird vermerkt, dass nach 1956 in der DDR „die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung herabgesetzt worden ist“. Auch diese Behauptung aus dem Buch von Zogalla wird nicht bewiesen, sondern nur mit Zeitzeugenberichten belegt. Diese Zeitzeugen beschreiben die physischen und psychischen enormen Belastungen, die eine plötzlich, manchmal nachts, erfolgte Verhaftung und die anschließenden Verhöre mit sich brachten. Sie beklagen den wenigen Schlaf, manche sprechen von Schlafentzug. Sie fühlten die Last der Trennung von den Lieben und die Isolation von der Außenwelt. Manche störte der permanente Reizentzug, sowohl optischer als auch akustischer Art. Solche Gefühle und Erlebnisse empfanden aber nicht nur Menschen, die in der DDR in Haft kamen. Mehr oder weniger trifft dies auch auf bestimmte Stationen in bundesdeutschen Gefängnissen zu. Treffendstes Beispiel hiefür waren die Haftbedingungen der RAF-Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf und Stammheim. Der bekannte Rechtsanwalt Heinrich Hannover bezeichnete diese Haftbedingungen als Folter, wurde dafür aber vom Ehrengericht der Rechtsanwälte Bremens mit einem Verweis belegt.

Zeitzeugen sind ein Mittel, nicht das einzige, um Vergangenes zu erforschen. Auf Wikipeda erfährt man nützliches über Zeitzeugen:
„Die Geschichtswissenschaft sieht Zeitzeugen als eine Art von Quellen an, die ebenso kritisch wie andere Quellen und nur im Zusammenhang mit anderen Quellen auszuwerten sind…Die Glaubwürdigkeit eines Zeitzeugen ist – wie bei Zeugen allgemein – abhängig von der zeitlichen und räumlichen Nähe vom Vorgang (unmittelbare Anwesenheit am Tatort oder nur vermittelte Kenntnis), von ihrem sachlichen Verständnis des Vorgangs (z. B. bei juristischen Verhandlungen) und von ihrem Interesse an einer bestimmten Interpretation des Vorgangs.
Aussagen, die dem Interesse des Zeitzeugen widersprechen, sind eher glaubwürdig als solche, die das eigene Interesse legitimieren. So sind positive Aussagen über einen Gegner glaubwürdig, ebenso wie negative über einen Freund.“

Hier ein glaubwürdiger Zeitzeuge: „Der Strafvollzug hatte zum Ziel, vor allem die politischen Gefangenen – etwa 2200 von insgesamt 3000 Häftlingen – zu demoralisieren und zu vernichten. Nicht wenige Aufseher behandelten die politischen Gefangenen äußerst brutal. Hinsichtlich Verpflegung, Hygiene und Gesundheit bestanden zum Teil katastrophale Zustände. Der Hunger war in all den Jahren unser ständiger Begleiter.“ (Erich Honecker –
Aus meinem Leben, S. 95) Der Zeitzeuge schildert seine Zeit im Zuchthaus Brandenburg – Görden von 1937 – 1945. Er bleibt objektiv, erfindet keine Folter oder persönliche Misshandlungen. Aber er erwähnt im gleichen Buch auch, dass der Leiter des faschistischen Zuchthauses Brandenburg-Görden, Oberregierungsrat und SS-Führer Dr. Thuemmler, 1945 vor der anrückenden Roten Armee floh und später Direktor der Strafanstalt Celle in Niedersachsen wurde.

So ist das halt mit den Zeitzeugen. In den Medien und so genannten Gedenkstätten kommen nur politische Gegner der DDR zu Wort. Kein Wort zu den Erlebnissen der ca 500 000 Bürger der DDR, die in vierzig Jahren wegen Straftaten mit den politischen Gefangenen hinter Gitter saßen. Kein Wort zu den Erkenntnissen der ca 25 000 Werk-tätigen, die gemeinsam mit Strafgefangenen arbeiteten.
So lange als Zeitzeugen nur eine Interessenvertretung zugelassen wird, so lange es mora-lisch verboten wird, Zeitzeugen zum Wahrheitsgehalt zu befragen, so lange muss es erlau-bt sein präsentierte Zeitzeugen in Zweifel zu ziehen.

Dieter Winderlich

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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