In einem Urteil vom 27.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei. Was eigentlich ein Skandal sein dürfte, findet in den Mainstream-Medien jedoch kaum Beachtung. Mit diesem Urteil bestätigt der EuGH nicht nur, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig vom Bundesjustizminister ist, sondern legt nahe, dass Deutschland somit kein Rechtsstaat im herkömmlichen Sinn der Gew-altenteilung sei.
Nach dem Abschluß des Verwaltungrechtsstreits am OVG 12 N 51/19 säubert das VG die Akte VG 1K 237.14 und entfernt die Beweise für Urkundenunterdrück-ung in 4 Fällen – 2014 und schickt mir unpaginiertes Segment der Akte MfS HA VII/8 577/85 zurück( ?*AL ), die Joachim Gauck am 5.7.1994 dem Polizeiprä-sidenten in Berlin nicht übergeben hatte. Auch für mich als Opfer und Betroffenen des MfS Anschlages im Sicherheitstrakt der MfS Forensik in Waldheim am 23.6.1985 blieb diese Akte bis 2007 gesperrt – im BV 1488/9Z Akteneinsicht – uneinsehbar. Es gab keine Begrünmdung vom Pastor Gauck für diese Sperrung.
DESHALB: meine Feststellungsklage als VG 1K 237.14 zugelassen

BEGEHR: ich beantrage festzustellen, dassdie Urkunden des BStU bezüglich meiner Person unterdrückt und gefälscht wurden.
Wenn der Leser sich die Sofortmeldung und die beiden Ergänzungsmeldungen sich anschaut, wird er begreifen, dass die BStU die ins Leben gerufen wurde um die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts zu gewehrleisten, eine 3 Milliarden € und 30 Jahre dauernder Lug und Betrug der Opfer und der Deutschen und der Weltöffentlichkeit – eine Vekohlung – Veregauckelung und Dauervermerkelung die unter der Aufhebung der Gewaltenteilung lediglich dem Schutz der 22000 übernommenen MfSler vor Strafverfolgung und Entlarvung.
Wenn es meine Anlkage wäre, wäre sie Als Anlage ausgewiesen. Diese Anlage 24 ist von der Akte HA XXII 18319 rausgetrennt worden und wurde seitens der Frau Probst Jutta in die Akte nachträglich bei dem Austausch des Original reinmanipulliert.
Da offemnsichtlich die handschriftliche Paginierung des Gerichtes fehlt, war diese Akte als Beweis nach 5 Jahren aus der Gerichtsakte rauszunehmen, zu verschwinden um die “Arbeit” des Jungrichter Rindt zu verbergen.
Urkundenunterdrückung die Dritte:

Der Obengenannte hat hier einen Antrag nach dem 2. SED- UnBerG gestellt und in diesem Zusammenhangh vorgetragen, dass er isst jugoslawischer Staatsbürger...” LÜGE ich bin seit 2004 Deutscher Staatsbürger.

“Es werden Hinweise auf Folter in der Haft und operativer Bearbeitung durch MfS nach verfassen eines Schriftsatze 1984 gesucht.”
Schon im erstan Absatz erkennt man deutlich, dass der Antrag des Adam Lauks als “jugoslawischer Staatsbürger“abschlägig beschieden werden soll, wie schon sein Kassationsantrag 552 Kass 145/92 und sein Erstantrag auf strafrechtliche Rehabilitierung 552 Rh 607/92.
“Der Obengenannte hat hier einen Antrag nach dem 2. SED- UnBerG gestellt und in diesem Zusammenhang vorgetragen, dass er isst jugoslawischer Staats-bürger...”
Diesen Antrag hatte ich NIEMALS als jugoslawischer Staatsbürger gestellt, erstens weil es am 20.12.2012 das unwiederbringlich und mutwillig, mit maßgäblicher Initiative und Beteiligung von Deutschland zerstörte SFR Jugoslawien nicht mehr gab und zweitens weil ich 2004 als Deutschstämmiger eingebürgert wurde. Ergo den Antrag hatte ich als Deutsches Folteropfer der STASI-Justiz und derer Exekutive gestellt.
Es ist anzunehmen, dass der Sachbearbeiter bzw. ENTSCHEIDER des LAGeSo, Herr Unger ein Ossi war – meiner diesbezüglichen Frage wich er aus und er gewährte mir auch keine Einsicht in die Akte.
Weiter schreibt der ENTSCHEIDER Unger ( eigentlich wartete zum Zeitpunkt meines Besuches auf Weisung von Oben* AL ) in seinem zweiten Absatz”
“Um über diesen Antrag entscheiden zu können, bitte ich Sie um die Prüfung der bei Ihnen ggf. vorliegenden Unterlagen und Übersendung entsprechender Kopie.“
Eigentlich hätte davor noch der dritte Absatz (als zweiter ) hiungehört; dazu war der Unger überfordert, deshalb muß die Sachbearbeiterin der BStU Büchler den Unger anrufen um zu erfahren was er eigentlich will. ( siehe Vermerk!).
Obwohl die juristische Aufarbeitung des Unrechts der DDR STASI-Justiz nach dem Beschluß des BGH nach dem StGB der DDR (!) vollzogen werden soll, will Unger wissen ob:
“Nach § 2 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz und § 4 Berufli-ches Rehabilitierungsgesetz muß ich Ausschließungsgründe prüfen, d. h., ich muss prüfen, inwieweit der Obengenannte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder seine Stellung zum eigenen Vorteil bzw. Nachteil anderer mißbraucht hatte.
Ich bitte deshalb um die Auskunft, ob sich aus der Auskunft ob sich aus den Akten ein derartiges Verhalten des Antragstellers ergibt.”
Erstz nach fast 4 Monaten ruft Frau Büchler beim LAGeSo an um zu erfahren was LAGeSo eigenmtlich braucht. Mit dem Schreiben wie verfasst konnten verbrüderten Geheimdienstler nichts anfangen.
Dass LAGeSo Beweise für die Folter und Mißhandlungen einerseits und den sog. “Persi-lschein” haben wollte hat die Büchler und Ihre höchste Vorgesetzte von Stockhausen sngeblich nicht geschnallt. Was vereinbart wurde und zur Übersendung aus der ZMA opder AR3 angefordert werden sollte sehen wir als Anlagen dem Antwortschreiben der BStU vom 20.Juni 2012 – drei Wochen haben die drei Akte gebraucht aus dem Archiv geholt zu werden. Dass es auch schneller geht sehern wir erst viel viel später.
Anlage A1:

Per IM Vermerk(Bericht des IMS “Georg Husfeldt” alias OSL Jürgen Rogge vermeldete Joachim Gauck 1994 2.Mal an die Strafverfolgungsorgane der BerlinerJustiz Folgendes: “Lauks hat am 18.5.1984 im zentralen Haftkrankenhaus Leipzig ( Meusdorf )eione mehrseitige Hetzschrift ange-fertigt, in der er in verbrecherischer Weise die DDR und ihre Staatsorgane angreift und verleumdet.
A-2

Akte MfS HA VII/8 462/84 wurde auch zu einem frühen Zeitpunkt aufgefunden und beinhaltet Operative Bearbeitung im Hagtkrankenhaus umd MED-Einrichtungen des MdI – Abwehr im Strafvollzug
Anlage 3 A-3
Als Beweis dafür, dass BStU die STASI-Schergen schützte ist auch die Anlage 3 der BStU im Behörden Vorgang 7540/12, eröffnet zum angeblichen Zwecke der Recherche auf das Ersuchen des LAGeSo –
Ersuchen des LAGeSo -betr Folter > BV 7540/12Z
Wenn man sich die Anlage 3 A-§ ansieht und die Karteikarte mit der Kopie des Originals abgleicht wird man feststellen 1. das fehlen der paginierung des Behörden Vorgangs der privaten Akteneinsicht 001488/82Z die Zahl 20.
Büchler und Co manipulieren das Original, das sich unter Seiten 1 – 35 der AES bef-inden müsste. Die Zahl 20 bedeutet, dass diese Karteikarte ziemlich früh in der Abteil. AR2 aufgefunden wurde und samt den darauf ausgewiesenen Signaturen der vorliegenden Akte derBehördenleitung am 11.4.94 vorgelegt wurden. Auf der Rückseite ist die Schwärzung des Namens des Schergen Ralf Hunholz vom 28.2.12 sichtbar.
Am 13.11.13 ist diese Kopie der Originalkarteio gefertigt worden.