Genosse Borchert bestätigte die Konzeption zur Bekämpfung von Straftaten gegen die Zoll- und Devisen- und Edelmetalbestimmungen der DDR. Der Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin Dr. Simon berichtete über diesen wie immer, nartürlich erfolgreichen Kampf und Ergebnisse des Genossen Borchert.
In der Durchführung von Strafverfahren auf Grund von auf Bestellung des Mfs “erarbeiteten” Beweisen war die DDR Justiz unschlagbar. In der Bekämpfung von den zur Anklage erarbeiteten Delikte des Schmuggels und nicht genehmigten ambulanten Handels mit Edelmetalen, Devisen, und Luxusgütern westlicher Herkunft, sogenannten Schwarzhandels oder Schiebung hatten die Untersuchungsorgane des MfS HA IX, HA VI oder die HA VII kaum was vor zu weisen. Sie waren eigentlich da nach den Informationen aus der Szene die Hülsen zusammenzusammeln und durchzuzählen. Viele nutzten die Informationen um selbst in das Schwarzgeschäft einzusteigen und davon zu profitieren. Wie zum Beispiel bdie Staatsanwältin Rosenbaum bei der Verhaftung des zur Nr. 1 gemachten Karlo Budimir und seines Bruders Mato Budimir in der Marienstrasse, wo die 29 Einsatzkräfte einen Koffer mit 1 Million DM verschwinden ließen. Der Koffer tauchte nicht im Beschlagnahmeprotokoll der beiden Brüder….
Für Erfolge und Ergebnisse hatte es in der Planwirtschaft immer Beförderungen, Prämien, Berlobigungen, Urkunden, Orden…