Ob der Befehl für den Schutz der verbrecherischen Abteilung HA VII/8 Abwehr im Strafvollzug der DDR aus dem Kabinett des Kanzler Kohl´s ergangen war, oder Oberst Becker, Oberstleutnant Hopfer und letztendlich Joachim Gauck, sein Direktor-Lehrling Dr. H.-J. Geiger oder Harald Both -BND und Joachim Förster den Befehl von der Generalität des MfS erhielten, oder dieser Täterschutz schon in der Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag verankert wurde wäre Sache der Aufarbeitung der “Gauckschen und auch Jahnschen Aufarbeitung” die auf allen Ebenen ausgebremst wird, weil die Merkel es seit Meseberg 25.5.16 definitiv so will. Geschichtsfälschung und Leugnung der Verbrechen während Vollstreckung der Repression in der ganzen Aufarbeitungsindus-trie auf Weisung aus der Politik – lese aus dem Kabinett der Kanzlerin, bzw. aus den Kabinetts der verbrüderten Geheimdienste.
Damit die Verschleierung perfect wird, anstatt die Akte MfS HA VII/8 Nr. 577/85 wie verlangt, im Original an die StA II Berlin zu überstellen, macht er mich munbdtot und rehabilitierungsunwürdig mit typischen STASI-Mitteln: DENUNZIATION in dem er dem Polizeipräsidenten in Berlin diesen Vermerk/Bericht des IMS “Georg Husfeldt” illegal zusteckt im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93.
Historische Wahrheit bleibt: “Die Geschichtze schreiben IMMER die SIEGER !” Die Frage nach den Sieger dieser feindlichen Übernahme werden vielleicht einmal gennant ?
Jedenfalls der Nichtbürgerrechtler Gauck hat die ganze Arbeit geleistet und wurde als frischgebackener Denunziant und Anscheißer von Merkel mit der Ernennung zum Bundesüräsidenten ( ungerne – “Er wird es auf gar keinen Fall!“) beehrt.

Chef des MdI – Leipzig Oberst Klein und Chef des MfS- Bezirkverwaltung Leipzig Generalmajor Hummitzsch haben die Strafverfolgungsverhinderung zu Gunsten des Schergen Ralf Hunholz vor Gott zu verantworten, samt Leiter der StVE und später JVA Waldheim Oberstleutnant Kadzioch.
Eigentlich hatte MfS die Aktenvernichtung befohlen. Weil man sah, dass man es nicht schaffen wird die Aktenbestände bis zur Übernahme der Bundsesrepublik zu schaffen erpresste man und zwang das MfS die Kohlregierung zur Gründung einer Behörde des Sonderbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, was im Klartext bedeutet hat die nicht vernichteten 110 laufende Kilo-meter der Akte und die Säcke mit Schnippseln bleiben weiterhin in den Händen der STASI. Die verfassungsmäßige vorgesehene Übernahme der Aktenreste in das Bundes-archiv wurde ultimativ ausgehebelt und eine Woche nach der Unterzeichnung der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 wurde Gauck durch den IM Lothar de Maiziere in der ersten “frei” gewählten Volkskammer der Präsidentin Bergmann-Pohl zum Sonderbeauftragten vorgeschlagen, wofür er von Gauck dann auch später Bundesverdienstkreuz empfing. Drei Tage später am 28.9.1990 wurde Gauck bestätigt und die Behörde gegründet.
Grund für die Gründung der Gauck Behörde war: Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeit-ung des DDR Unrechts und somit auch der Verbrechen der STASI – Justiz und deren Exekutive.
Dem entprächend müsste die nachfolgende Akte in dem Aktensegment MfS HA VII/8 577/85 sich befinden das ich nachweislich erst im Jahre 2007 (unvollständig ) mit falschem Aktendeckel per post zugeschickt bekam – weil es bis dahin behördenintern gesperrt war, sowohl für mich als Betroffenen und Opfer als auch für alle Behörden und Ämter und Gerichte, einschliesslich Strafverfolgungsorgane des “RechtSStaates”

Chef des MdI – Leipzig Oberst Klein und Chef des MfS- Bezirkverwaltung Leipzig Generalmajor Hummitzsch, Haupmann Meueller u.a. haben die Strafverfolgungsverhinderung zu Gunsten des Schergen Ralf Hunholz vor Gott zu verantworten, samt Leiter der StVE und später JVA Waldheim Oberstleutnant Kadzioch.
Die folgende Akte die als Corpus Delicti für die verbrecherische Urkundenunterdrückung des Leiters der Gauck Behörde und des späteren Bundespräsidenten in die Geschichte der Vereinigung und Verbrüderung von Sicherheits- und Justizbehörden beider Deutschen Staaten eingeht, bzw. eingegangen ist al Beispiel der Strafverfolgungsverhinderung zum Schutz der Verbrechern aus den Reihen der Hauptamtlichen des MfS und aus den Reihen von IM inoffiziellen Mitarbeiter des MfS, die auch für Mordaufträge einsetzbar waren.
Über Vorkommnist um das es sich hier handelt wurde Joachim Gauck bereits am 7.12.1991 in meinem an ihn persönlich gerichtreten Brief in Kenntnis gesetzt bis ins Detail.
Joachim Gauck veranlasste persönlich die Einleitung der Recherche, bzw. die Eröffnung eines BV Behördenvorgangs noch lange bevor mein Antrag auf die Akteneinsicht erst am 29.1.1992 einging. Samit betraute er seinen Direktor Dr. Hans Jörg Geiger der vom Mitarbeiter des Bayrischen Datenschutzbeauftragten seine Kariere als Geheimdienstler angetreten hatte. Gaucks privete “Sonderrechercheure” Oberst Becker und Oberstleutnant Hopfer wurden sehr schnell fündig, weil auch das ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum zwecke der Strafverfolgung lag seit dem 2012.1993 vor.
Mein Antrag auf Akteneinsicht wurde im Rahmen des BV 001488/92Z bearbeitet und das Ersuchen um die Überstellung von Originalakten des Polizteipräsidenten bzw. der Staatsanwaltschaft Berlin II als BV 000247/94Z unter Prädikat Eilt sehr von den zwei STASI-Offizieren erledigt wie man es im Content sieht:
Hier ist das Ergebnis das ich 2007 erstmalig nach Hause geschickt bekam:
Schon zu diesem Zeitpunkt verschleiert man absichtlich den Tatort. Schwere Körperver-letzung wurde mir nicht “auf dem Flur” zugefügt sondern in der Absonderung oder Sicher-heitsverwahrraum der Zelle “4”.

ERs dauerte ziemlich lange bis die zuständigen Stellen des MfS und des MdI in Berlin benachrichtigt wurden?
Wenn der Scherge um 16:00 durchgeschlossen wird und mir den Unterkiefer bricht und die Bediensteten standen dabei, dann braucht man nicht bis zu 16;05 um den Vorfall festzustellen. Der LKeitung der StVE Waldheim – mit Oberstleutnant Kadzioch als Leiter wurde der Vorgall erst um 17:15 gemeldet(?). Oberst des MdI Schulze leitet die Sofort-meldung erst um 21:02 nach Berlin, wodurch die Meldung längst mehr keine Sofortmel-dung war. Man brauchte Zeit die zu “erarbeiten”.
Als Ergebnis der “Erarbeitung” lese Vertuschung und Verschleierung kommt dann auch um 23:05 als 1.ERGAENZUNG ZUM FS NR.678 VOM 23.06.85

Richtigstellung: Ich war verschleppt und in der Absonderung hinter zwei Stahltüren weggesperrt. Ich stand unter keiner psychiatrischer Behandlubng, stand seit 20.12.84 im Hungerstreik. Ich war niemals auf dem Flur und ging nicht mal zur Freistunde. Nichts als Lüge!

Chef des MdI – Leipzig Oberst Klein und Chef des MfS- Bezirkverwaltung Leipzig Generalmajor Hummitzsch haben die Strafverfolgungsverhinderung zu Gunsten des Schergen Ralf Hunholz vor Gott zu verantworten, samt Leiter der StVE und später JVA Waldheim Oberstleutnant Kadzioch.Durch
Die Herausnahme der obigen, nicht paginierten Akte aus dem Zusammenhang des Aktensegments HA VII/8 Nr.577/85 ist der Beweis dafür dass die K-1 -KRIPO des MdI das Ganze verschleiern musste; das gehörte in Aufgabenbereicht der HA VII Abwehr im Strafvollzug. Das Ganze wurde vo Oberst Klein und Oberst Schulz gesteuert was sich in der 2.ERGAENZUNGSMELDUNG ZUM FS NR. 678 vom 23.06.85 niederschlägt.
Die Berweise für die generalstabsmäßige Verschleierung der verbrecheriuschen Körpe-verletzung unter Einsatz der STASI-Justiz und deren Exekutive der Bezirksverwaltung Leipzig und der Hauttverwaltuzng Berlin tauchten auf in den bis 2010 als nicht existent erklärten E-Akte ( Erzieherakte – Gefangenen Personalakte ).
Zeitnah ermittelte die K-1 oder die HA VII/8 in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim und vernahm meinen Zellennachbar als Ohrenzeugen dfes Vorkommnisses in der eindeutig festgestellt wurde dass der Angriff IN der Zelle 4 passierte und NICHT auf dem Flur der Abteilung 1.

Gerhald lügt auf Befehl der K.. Ralf Hunholz war Mitgliwed meiner Widerstandsgruppe. Bis zum 23.6.85 hatten wir KEINEN Streit.
Es ist so offensichtlich, dass der Kriminalobermeister vorher weder über den Inhalt der Sofortmeldung noch der 1. Ergänzungsmeldungsmeldung informiewrt wurde, weder von der K-1 nioch durch den zuständigen Oberstaatsanwalt, der das ganze noch zu “prüfebn” und als Notwehr zu bestätigen hat. Fahrlässig handelnd wurde als Tatort eindeutig die (meine) Zelle 4 wahrheitsgemäß angegeben und Tathergang richtig dargestellt. Um in den Verwahrraum zu gelangen mussten die Bedinsteten zwei Stahltüre augschließen und ent-riegeln. Ich arbeitete zum Tatzeitpunkt nicht mehr.
Es sollte zielstrebig unter Mitwirkung des IM Zellenspitzel ewrarbeitet werden verbale Beleidiugungen und mein angeblicher Angriff in der Zelle als Anlass für die Notwehr Handlung.
Tatsache ist, dass Ralf Hunholz von der STASI mir in den Pelz gesetzt wurde und er als Mitglied meiner Widerstandsgruppe aktiv im Einsatz war. Es ging um die Hinausschleu-sung meiner Tagebücher. Ich habe Hunholz per Klopfzeichen den Decknamen eines Mitgliedes durchgeklopft und der Jenige wurde gleich abgesegt- verschwand aus meiner Reichweite, wurde auf die andere Seite des Gebäudes verlegt. Ich hörte nie wieder von ihm. Hoffentlich bekam er nicht Nachschlag wegen unerlaubter Verbindungsaufnahme, Arrest mit Sicherheit. Natürlich habe ich durch das Fenster auf der Hofseoite lauthals verkündet, dass der Ralf Hunholz ein Zellenspitzel sei und dass man sich vor ihm in Acht nehmen sollte. Daraufhin entbrannte am Fenster eine verbale Auseinandersetzung und der Angriff in der Zelle 4. Wie man sieht die STASI und ihre Untersuchungsorgane konn-ten jeden beliebigen Sachverhalt “erarbeiten” anhand entsprechender Weisung der übergeordneten Stellen oder Vorgesetzten aus der Reihen des MfS HA VII/8 – Abwehr im Strafvollztug, bzw. der K-1 – Kripo des MdI.
Damit ist erklärbar wie Uwe Böhnert sich mit der Pumpgun in den Kopf schießt und an-schließend die noch durchgeladen auf den Boden lieg. Auf der Wand hinter ihm kein Stück der Gehirnmasse, kein Tropfen Blut. Auch bei der verbrüderten Justioz ist wie bei der STASI auf Bestellung alles möglich; da kann sich auch ein Fixierter Schwarzer anzünden, obwohl er vorher nackt ausgezogen wurde und mit unterwäsche angekleidet wird. So wie rassistisch die im Osten veranlagt sind, haben sie selbstverständlich beim anschnallen die Handsachellen bis zum Knochen zusammengedrückt, “damit er nicht zu weit rausspatziert”
Die Wahrheit über den Angriff in der “4” am 23.6.^1985,wo schon ein Mensch in der NAZI – Zeit qualvoll verendete, drang an das Tageslicht erst 2017 als der Datenschutzbe-auftragter des Landes Sachsen mit mir persönlich die urplötzlich aufgetauchten Erzieher- und Gesundheitsakte herauslöste – im Original?