Dem zum Christentum und CDU konvertierten ehemaligen Mitarbeiter des MfS RA Helge Bayer aus Spremberg würde ich die vier Gänse, auch wenn sie nur auf dem Bild zu sehen sind, zum hüten nicht anvertrauen, geschweige den IHN an die Stadtkasse von Forst ranlassen! Gibt es in der CDU Forst keinen Kandidaten ohne STASI- Hintergrund, zumal seine Aktivitäten für das MfS vor seinem 18. Lebensjahr nicht durchleuchtet sind?

Wird hier Wachregiment Berlin Feliks Dzierzinski durch einen Nestbeschmutzer und Verräter geleugnet und besudelt per eine falsche eidesstatliche Versicherung !?? Studienkollegen an der geheimgehaltenen JURA-Fakultät bitte melden! Die bloße Anfrage bei der Anwaltskammer Berlin Brandenburg nach der Hochschule und Tag und Ort seiner Anwaltszulassung brachte einem Betroffenen Strafanzeige ein?!? Die Frage ob er ein V-Mann eines der verbrüderten Geheimdienste wurde bis jetzt nicht beantwortet.

Eigentlich war das die Mielkes Verfügungstruppe
Es liegt eindeutig im öffentlichen Interesse zu erfahren wo und wann RA Bayer sein Jurastudium absolviert hatte und von wem seine Anwaltszulassung gefertigt und WANN seine Anwaltszulassung unterzeichnet wurde. Das nicht weil er auf seine Kandidatur zum Oberbürgermeister zurückgenommen hatte sondern weil er:
In dem Rechtsstreit Bayer . / . Lauks 27 O 149/13 ( am Landgericht Berlin )
wird beantragt
den Prozesskostenhilfeantrag abzulehnen und die sofortige Beschwerde zurückzuweisen ( dem Antrag des ehem. STASI Mannes wurde stattgegeben – PKH wurde verwehrt )
Begründung
Die persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Beklagten sind dem Kläger verborgen, so das sich sich dieser hierzu nicht erklären kann.
Die Voraussetzungen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe sind nicht gegeben ( § 114ZPO ) Das vom Beklagten beabsichtigte Rechtsmittel bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
Das LG Berlin hat das Ablehnungsgesuch zu Recht abgelehnt
Der Beklagte hat keinerlei Gründe angegeben die für eine Befangenheit der Richter sprechen würden
Wer gab dem RA Helge Bayer die Lizenz zu so massiv falsche Tatsachenbehaup-tungen über ein ungesühntes Folteropfer des MfS, einen nicht vorbestraften Deutschen Bürger, dazu als Organ der Rechtspflege, an einem Landgericht vorzutragen?!? Seine Zugehörigkeit einem der verbrüderten Geheimdienste? Hatte er seine daraus entstammende Narrenfreiheit nicht hiermit weit überschritten, in dem er folgende Zeilen schrieb?!?

Zuerst schrieb ich den Pastor Joachim Gauck persönlich an am 7.12.1991 … und danach an den Generalbundesanwalt, und bekam auch eine Antwort.

Meinte RA Helge Bayer diese Behandlung als therapeutische Maßnahme miz suizidhemmender Wirkung zur Wiederherstellung der psychischen Stabilität? Erkennt er hier nicht den Strafbestand der Folter laut § 91a des StGB der DDR? Er ist ein schlechter Rechtsanwalt der durch Abmanungen der Wehrlosen seine Existenz abzusichern versucht – würde ich als Laie annehmen.

Auch in der Rehabilitierungskammer sitzen „die drei Affen“, die nicht sehen,lesen und verstehen konnten, wollten, was der Generalbundesanwalt zum zweiten Mal schrieb, wegen Weisung von OBEN !??
Nun zu meinem Recht der Widerrede bzw. Richtigstellung der infamen Absonderungen des ehemaligen Spitzel des Wachregiments Feliks Dzierzynskiauf der Seite 2:_
Rechtlich zutreffend wurde insoweit vom Gericht dargestellt, dass das bloße Äußern von Rechtsansichten grundsätzlich nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen würde.
(es ging nicht um das bloße Äußern von Rechtansichten sondern aus Befangenheit Mißachtung des StUG wo die Zugehörigkeit zum MfS eindeutig bestimmt wurde, wo es steht dass Angehöriger des Wachregiments Berlin Hauptamtliche Mitarbeiter des MfS sind ) das auch Arbeitsgeber des Sohnes der Partei Helge Bayer war. Aus Konspirationsgründen u.a. wurde in seinem Sozialversicherungsbuch MdI als Arbeitsgeber eingetragen, obwohl er beim MfS als UaZ Unteroffizier auf Zeit eingestellt wurde.)
Auch wenn der Beklagte ( Adam Lauks ) mit seiner tiefsitzenden Paranoja nicht wahrhaben will dass:
( das ein dienstgradloser MfSler befugt ist Ferndiagnose zu erstellen ist besorgniserregend – in der DDR war das nicht möglich ohne bestraft zu werden?!? – meine Diagnose hätte er oder sein Papa Gerd auf meiner Seite finden können wo sie die Lohnliste fanden mit seinem Namen und schäbigen Gehalt)
. er in der DDR rechtskräftig wegen Devisenschmuggel zu einer mehrjähriger ( warum nicht 7 jähriger ? ) Freiheitsstrafe verurteilt worden war. (hierzu Das Urteil )
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/OV_MERKUR_IM_NAMEN_DES_VOLKES_URTEIL.pdf
. er im Regulären Strafvollzug ( in der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim in der Absonderungszelle 4 ) sich bei einer Prügelei mit einem Mithäftling massive Verletzungen zugezogen hat.
( A propos Mithäftling, womöglich als V-Mann übernommen, wie der Helge Bayer? )
Experte des MfS Helge Bayer wird erklären wie es zu einer Prügelei in einer Absonderungszelle kommen kann.
dass er lediglich auf Grund eines Selbstmordversuches und seiner damaligen wohl vorliegenden psychischen Instabilität psychiatrisch therapiert werden musste.
- und deshalb alle seine Rehabilitationsversuche ( bis zum Bundesverfassungs-gericht ) abgewiesen worden sind. , ist festzuhalten dass der Beklagte kein Stasi Opfer ist. ( in Bayers DDR hat seine STASI auch bestimmt wer ein Guter NAZI war und daher brauchbar und wer nicht )
Er mag als selbsternanntes Stasi-Opfer das DDR-Regime hassen. (armseliger Abschaum das Regiment hat ihn trotz seiner Disziplinarverstöße und Untauglichkeit wegen Verdienste seines Vaters und Bespitzelung eigener Kameraden behalten)
Dies gibt ihm aber nicht das Recht das Persönlichkeitsrecht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung zu verletzen ( dadurch dass er sich auf der Lohnliste des MfS befand, die auf meiner Seite http://www.adamlauks.de anklickbar war, samt Diensteinheitenschlüssel ? )