Wer ist Gauck wirklich? Viele nennen ihn den Pfaffen Satans ?!? – Darf man das machen Herr Honigsmann, auch wenn es so wäre !??

Als ich die Beweise in der Hand hielt – Kopien des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93  schrieb ich im einenOFFENEN BRIEF und forderte ihn auf zurückzutreten ! Als er nicht antwortete und (ver)schwieg zeigte ich die Gaucks Behörde an, stellte den Strafantrag: § 528a Strafvereitelung im Amt.

Gaucks Verbrecher: Urkundenunterdrückung des IM”Larve”

OFFENER BRIEF DES UNGESÜHNTEN FOLTEROPFERS DER STAZIS – Adam Lauks & RÜCKTRITTFORDERUNG AN DEN BUNDESPRÄSIDENTEN JOACHIM GAUCK

OFFENER BRIEF des ungesühnten Folteropfer der STASI – Adam Lauks & RÜCKTRITTFORDERUNG an den 11. Bundespräsidenten von Deutschland- Pastor JOACHIM GAUCK vom 7. Februar 2013

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Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde wegen Verjährung eingestellt
§ 528 Strafvereitelung im Amt der Gauck Behörde

http://www.change.org/de/Petitionen/bundespr%C3%A4sident-joachim-gauck-bitte-%C3%BCberdenken-sie-deutschlands-rolle-in-der-welt-oder-treten-sie-zur%C3%BCck?share_id=gcwagbDiOV&utm_campaign=autopublish&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition

Wie man jemand mit einem Kohlestift entlarven kann
Respekt für den Künstler

Joachim Gauck in Halle vor 20 Jahren: ” Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten.”

Wir erfahren kaum etwas über seine VERDIENSTE in der Vor-und Nachwendezeit, die ihn als Leiter der Gauck´s Behörde aber auch als Bundespräsidenten unentbehrlich machen und ihn den Wahfrauen und Wahlmännern regelrecht aufzwingen.

Helmut Samjeske schrieb:

”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” –

Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).”

67-jähriger Vareler wegen Volksverhetzung verurteilt

Sechs Monate Haft auf Bewährung – Mann stellte Holocaust in Abrede

“Franz-Josef Höffmann

Varel/Oldenburg Wegen Volksverhetzung ist ein 67 Jahre alter Mann aus Varel zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Varel ist am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden. Der Angeklagte hatte auf seiner Internetseite Texte veröffentlicht, die den Holocaust in Abrede stellten.

Über die Strafbarkeit dieser Tat gab es unterschiedliche Meinungen. Deswegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil eingelegt. Während die Anklagebehörde den Tatbestand der Volksverhetzung mehr als erfüllt ansah und sich deswegen auch eine höhere Strafe für den Angeklagten vorstellen konnte, wollte der 67-Jährige komplett unschuldig sein. Er begehrte einen Freispruch.

Doch die Oldenburger Berufungskammer hatte nichts an dem Vareler Urteil auszusetzen gehabt. Deswegen zogen Staatsanwaltschaft und der Angeklagte ihre jeweilige Berufung gegen dieses Urteil wieder zurück. Der 67-Jährige hatte nicht geleugnet, die Texte auf seiner Internetseite veröffentlicht zu haben. Er will den Inhalt aber nicht teilen. Vielmehr will er ein Verfechter der absoluten Meinungsfreiheit sein.

Alle sollten lesen, dass es Menschen gebe, die den Holocaust leugnen würden. Doch so einfach war die Sache nicht. Nicht nur der macht sich strafbar, der den Holocaust leugnet, sondern auch der, der solches Gedankengut verbreitet. Und genau das hatte der Angeklagte getan. Das wurde ihm von Seiten des Gerichtes auch deutlich gemacht. Mittlerweile soll der 67-Jährige die volksverhetzenden Texte von seiner Internetseite genommen haben.”

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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