Wen STASI-Vollstrecker seinen Edelmut und Empathie zu Opfern des STASI-Regimes mit eingeklagten Schmerzensgeld unter Beweis stellen wollen.
Hier geht es um DIE WAHRHEIT über den systematischen Missbrauch der Psychiatrie zu politischen Zwecken des SED – Vom MfS angewiesen – befohlen durch IMS Ärzte voll-zogen.
In dem Rechtsstreit wegen Unterlassung/Schmerzensgeld war RA Hanna Henning – Propzessbevollmächtigte zu Lothar Tiedtke von Koß und Olaf Junge, als Geladene anfereist aber der Verhandlung fern geblieben – geschwänzt. ( Auf wessen Weisung?* )
In der Verhandlung war über Schmerzensgeld oder Höhe des Schmerzensgeldes kein einziges Wort oder Satz gefallen… siehe Protokoll*.
Nach freier Überzeugung des Gerichtes ( des Richter Fendt- nicht des Gerichtes* ) unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts (des gefälschten DDR PA B 1059946 des Klägers* ) den vorgelegten medizinischen Befunden ( psychiatrisches Gutachten zum Kläger?* ) ( Anlage K 27-K 29, Blatt d. Akte 266-269 und Blatt d. A.417 ) den Angaben des Klägers und den Zeugenaussagen ( der Ehefrau ?* ) hält das Gericht ( Richter Fendt!* ) auch mit Blick auf vergleichbare Fälle in der Rechtssprechung – im vorliegenden Falle ein Schmerzensgeld von € 10.000,00 für angemessen.
Die Aussage des Richters

BER 17 / 3.8.90 / Berlin: De Maiziere für Oktober-Wahltermin
DDR-Ministerpräsident Lothar de Maiziere (CDU/links) hat sich für gesamtdeutsche Wahlen bereits am 14. Oktober 1990 ausgesprochen. Am selben Tag finden in der DDR die Landtagswahlen statt. De Maiziere nannte den Termin auf einer Pressekonferenz in Ost-Berlin. Nach den bisherigen Planungen sollte das gesamtdeutsche Parlament am 2. Dezember 1990 gewählt werden.
[rechts Angela Merkel]
ADN/Settnik