
Deckblatt der Akte MfS – HA XXII Nr. 784/2 ist Zeichen und Beweis für die inliegende Manipulation. Es ist die zweite Signatur einer Akte in die mich die verbrüderten Geheimdienstler aus der Gauck & Jahn Behörde beschränkt reinblicken ließen… für den Rest klage ich am VG 1 K 225/16
JEDE vom MfS ordentlich angelegte Akte muss nach dem Original – Aktendeckel unter der Stempelpaginierung BStU als BStU 000001 das Inhaltsverzeichnis aufweisen – und das zwingend. Dadurch ist nebst des Inhalts auch die Seitenzahl bei der Abverfügung der Akte erkennbar. Berides durfte hier nicht der Fall sein. Oberst Becker und seine übernom-menen Männer in der neuen Abteilung AR 3 sorgten dafür.