
DIENSTAUFSICHTS BESCHWERDE GEGEN DIE GENERALSTAATSANWÄLTIN Koppers an den Senator für Justiz Dirk Behrendt musste sein, Frau Oberstaatsanwältin Schmitz – Döner.

Auch in Ansehung von Blatt 160 ff der Akte verbleibt es bei der Auffassung Blatt 69 der Akte. Der erneute Rehabilitierungsantrag ist als unzulässiger Zweitantrag zurückzuweisen.
„Die schrecklichste Waffe gegen die Lüge ist immer noch DIE WAHRHEIT !“ said Joseph Pullitzer

Verfahrensakte der Hauptverhandlung vom 21.; 22. und 26.4.1983 wurden an stellvertreter von Markus Wolf gleich nach der Urteilsverkündung überstellt., auf Weisungdes Minister Mielke, wonach Gerichtsakte von politischen Prozessen umgehend an das MfS zu übergeben sind. Seit 26.4.83 lagern die Prozessakte im Archiv des MfS – bis heute.

Unter Prädikat EILT SEHR wurden die Verfahrensakte von Adam Lauks durch den Oberst Becker unter 110 laufende Kilometer von Akten auf Weisung des Leiter der Behörde lokalisiert und der Behördenleitung vorgelegt.

Aus dem Teil 3 des Behördenvorganges 001488/92Z die sowohl im laufenden Berufungsverfahren am OVG Berlin Brandenburg in OVG 12 N 51.17 zu finden ist, aber auch in der Akte VG 1 K 225/16 am Verwaltungsgericht Berlin.
„Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf; wer die Wahrheit aber kennt und die Lüge nennt ist ein Verbrecher.“ soll Berthold Brecht gesagt haben im „Leben des Galilei“ – ich setzte meine Unterschrift mit Sternchen darunter.
Aber kehren wir zum Ursprung dieser ablehnenden Empfehlung die einem unantastbaren Urteil – Zurückweisung gleichzusetzen sei.
Nach 1992 und 2006 reichte ich meinen dritten Rehabilitierungsantrag ein 551 Rh 228/15. Im Juni 2017 schien die Bearbeitung die richtige Richtung genommen zu haben. Es wurden , wie das den Gerichten die sich mit der Bereinigung des DDR Unrecht befassen, angewiesen auf die Akte aus dem Archiv des MfS zurückzugreifen um im Rahmen der Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts von Joachim Gauck´s den Sonderbeauftragten für personenbezogenen Stasiunterlagen, die dort vorhandenen Akten zum Antragsteller als Augenscheinobjekte im Original ausdücklich anzufordern.
Bei meinem Kassationsantrag 1992 stellte das Landgericht auch entsprechenden Antrag an den Joachim Gauck und wurde keiner Antwort gewürdigt. Auch bei der Bearbeitung des ersten Rehabilitierungsantrags 1992 und des zweiten 2006 wurden die Akten der BStU nicht mal mehr angefordert.(?)Und das obwohl seit spätestens 2004 10501 Seite Akten als Ergebnis der Recherche zu meinem Namen Adam Lauks bei Gauck vorlagen.

Die Vorsitzende Richterin Dr. Tari hätte die komplette 10501 Seite anfordern müssen, weil die Rechtsbeugung und politischer Charakter des Urteils erst aus seinem Zustandekommen entnehmbar sei- nicht aus der perfect regierten Verfahrensakte des Stadtbezirksgerichtes Berlin DDR – Littenstrasse unter Leitung des Oberstaatsanwalts Borchert, bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR Hauptverantwortliche Lenker bei allen politischen Prozessen an Seite von Wendland war..
Der Verfasser des obigen Schreiben – Ersuchens an die BStU vom 30.06.2017 Richter Rosenthal war mit dem Richter Heinatz an der Niederschlagung meines zweiten Rehabi-litierungsantrag beteiligt und lichtete seinen Anker aus diesem Verfahren aus Angst vor einer Besorgnis der Befangenheit. Die Vorsitzende Dr. Tari übernahm das Verfahren um dann auf merkwürdige Weise dem Richter Heinatz in die Hände zu fallen.
Schon dass der Richter Rosenthal diesmal bereit war auf die Akte der BStU zurückzugrei-fen grenzt an ein Wunder. Dass er sich urplötzlich verflüchtigte ist kein Zufall gewesen.
Die BND Dame Jutta Probst wurde die Nachfolgerin des BND Mannes Harald Both und auch für die Niederschlagung dieser Sache am Landgericht eingesetzt. Die BStU eröffnete sogar einen neuen Behördenvorgang 009630/17Z wie sich das gehört. Bloß dieser Behördenvorgang war nicht da um eine erneute Recherche einzuleiten, nein der wurde eröffnat damit die Frau Jutta Probst fast 7 Monate Zeit hat die 423 Seiten aus 10501 Seiten auszusuchen, bzw. aus den Kopien zu meiner privaten Akteneinsicht BV 001488/92Z und aus dem Forschungsprojekt „Merkur“ BV 006894/14Z , minutios mit erkennbarer Absicht den politischen Charakter des OV „Merkur“ und daraus herausgear-beiteten Verurteilung zu verschleiern und dadurch die Zurückweisung des Rehabilitie-rungsantrags zu erwirken. Ob sie dabei an den „Merkur“ angesetzte Sachbearbeiterin Iris Winkler zurückgegriffen hatte ist noch offen. Jedenfalls wusste die BND Dame genauestens was zu unterdrücken wäre als sie die 423 Seiten dem Landgericht durch die Unterzeichnerin Sabine Thiele zuschcken ließ. Im Gespräch mit der Sabine Thiele und mit der Dritten im Bunde Elke Beyer erhielt ich die Bestätigung dass beide über dem Inhalt nicht im Bilden waren. Sabine Thiele wurde nur angewiesen zu unterschreiben, um die Jutta Probst nicht als „Merkur“ – Terminator nicht in Vordergrund zu sehen?
Dem LG 423 Seiten ersatzweise für unterdrückten Prozessakte anzubieten zeigt sich dem Blinden auf den ersten Blick wo die Reise gehen soll.
Die Reaktion der BStU unter Roland Jahn auf das Ersuchen der Berliner Justiz ist der Reaktion der Gauck Behörde vom 1994 identisch auf das ersuchen des Polizeipräsi-denten in Berlin vom 20.12.1993 als die Berliner Staatsanwaltschaft sich um Augen-sacheinobjekte für Ermittlungsverfahren wegen schweren Körperverletzung in Waldheim und Berlin Rummelsburg bemüht hatte.( 76 Js 1792/93 ).
LIERS – LÜGNER mit EKD und SED Hintergründ – Besorgnis wegen Befangenheit ?!?

Mitteilung des Lügenimperiums an den Polizeipräsidenten in Berlin i. A. vom Leiter der Gauck Behörde war eine bodenlose Lüge und somit Behinderung der Justiz. Was das Quartet Gauck – Geiger- Förster und Both unterdrückt hatten zweck´s Täterschutz und verschleierung von STASI-Verbrechen siht man im folgenden Content:
Urkundenunterdrückung auftrags Joachim Gauck 1994

Urkundenunterdrückung und Behinderung der Justiz des Joachim Gauck 1994 im EV 76 JS 1792/93
Das hier ist Kopie des Originals aus meiner Verfahrensakte die bei der BStU als Original der Hauptverhandlung vorliegt : 5 Bänder Strafakte und drei Bänder Handakte, die Oberst Becker, Gauck´sa persönlicher SONDERRECHERCHEUR am 11.1.1994 der Behördenleitung vorgelegt hatte.
Um zu schreiben „Verfahrensakten liegen hier nicht vor.“ muss die BND Dame – BStU -Probst das Landgericht und die Generalsta-atsanwältin Margarete Koppers und die ihr Hörige OStA-in, Frau Schmitz – Dörner für dumm halten oder sicher sein, dass man die in der Position 3 die 353 Seiten Beschuldigtenvernehmungen nicht als Teil der Prozessakten halten wird und dass die Margarete Koppers so wie die Akte der Generalstaatsanwaltschaft und des Obersten Gerichtes der DDR, sie werten wird bzw. keine angeforderte Stellungnahme liefern wird.
Auch auf die monierte massive die Unterdrückung der Beschuldig-tenvernehmungen des gleichwertigen Mittäters Slobodan PavlovićreagiertewederdasKammergericht,nochderSenatorf.Justiz,nochdasLandgericht.UnterschlagenerTeilderProzessakteHIER:
Durch BStU ünterdrückte Akte -Beschuldigtenvernehmungen des Mittäters Slobodan Pavlović
Dieses Schreiben reichte der Oberstaatsanwältin Schmitz-Döner völlig aus, den erneuten Rehabilitierungsantrag als unzulässigen Zweitantrag zurückzuweisen. Dass sie in die 423 Seiten die „ersatzweise“ anstelle Verfahrensakten, dem Landgericht zugeschickt wurden nicht mal reingeschaut hatte, aber der Richter Heinatz am Landge-richt nicht, läßt sich davon ableiten dass sie die geschwärzten Kopien nicht mal ange-mahnt hatten- obwohl dem erkennenden Gericht nur Originale zu überstellen gewesen wären.
Unter dem Punkt 1 findet man Auszüge aus der Akte MfS AU 3455/83 16 Blat aus dem Band 1; Band 2 und Band 3.
Unter dem Punkt 2 findet man 24 Blatt Kopien aus der Akte MfS AKK 14236/85:
Sammelakte MfS AKK 14236/85 seit 2015 vollständig in meinem Besitz
Die Seiten des Auszuges der dem LG und folglich der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vorgelegt wurden habe ich mit BLau; die Seiten die durch durch die BND Dame Jutta Probst oder ihre(n) Vorgesetzten der Oberstaatsanwältin Schmitz – Dörner absichtlich vorenthalten oder absichtlich unterdrückt wurden mit Rot markiert, strafbar nach dem § 274 StGB.
BSTU 000001, BSTU 000002; BSTU 000003, BSTU 000004; BSTU 000005; BSTU 000006; BSTU 000007; BSTU 000008;BSTU 000009; BSTU 000010; BSTU 000011; BSTU 000012; BSTU 000013; BSTU 000014; BSTU 000015; BSTU 000016; BSTU 000017; BSTU 000018; BSTU 000019; BSTU 000020; BSTU 000021; BSTU 000022; BSTU 000023; BSTU 000024; BSTU 000025; BSTU 000026; und BSTU 000026a, BSTU 000027; BSTU 000028; BSTU 000029; BSTU 000030; BSTU 000031; BSTU 000032; BSTU 000033; BSTU 000034; BSTU 000035; BSTU 000036; BSTU 000037.
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Für das Berufungsverfahren am OVG 12 N 51.17 liegen von den durch BStU paginierten 37 Seiten nur folgende Seiten, die ich im Rahmen meiner Akteneinsicht bis 2007 in Kopie sehen durfte und zwar. als 385 Aktendeckel der MfS AKK 14236/85 des BV 001488/92Z:
BStU 000014 -386; BStU 000015-387; BStU 000016-388; BSTU 000018-389; BStU 000019-390; BStU 000022-391; BStU 0034-392.
Weder 1994 noch 2017 gab es keine Gründe für die Unterdrückung von 30 Seiten mir, bzw dem LG oder OVG gegenüber. Es gab keine Namen Dritter deren Persönlichkeits-rechte zu scützen gewesen weren.
Unter dem Punkt 3 findet man ein Sammelsurium aus dem Operativ Vorgang „Merkur“ der nach mir benannt wurde oder auf mich zugeschnitten war als MfS AOP 3107/83. Auf keinem Aktendeckel der mir vorliegenden 15 Bänder ides OV „Merkur“ ist die Bezeich-nung AOP zu sehen? Archiv.-Nr. 3107/83 ist zu lesen.
Die 353 Blatt entstammen den Bändern 1; 2; 3; 4; 5;11; 12 und 15.
Vorläufig wird die massive Urkunden ( Seiten ) unterdrückung im Band 1 des OV, die unterdrückten Seiten sind auch hier durch Rot markiert. Die mit Blau markierten Seiten die im Auszug übersandt wurden und die schwarz hervorgehobenen Zahlen stellen die interne laufende Nummer im BV 001488/92 die als Originale am OVG vorliegen. Das heißt die rot markierten Seiten sind sowohl vor dem OVG Berlin-Brandenburg als auch vor dem Landgericht Berlin und vor der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zweifelsohne durch Frau Jutta Probst absichtlch unterdrückt.
BSTU 0001; BSTU 0002 & BSTU 0003 Inhaltsverzeichnis; BSTU 0006 275; BSTU 0007; BSTU 0360; BSTU 0361; BSTU 0394; BSTU395 276; BSTU 0396 277; BSTU 0397; BSTU 0398 278; BSTU 0399 279; BSTU 0400 280; BSTU 0401 281; BSTU 0402; BSTU 0403 282;B BSTU 0404; BSTU 0405 283; BSTU 0406; BSTU 0407 284; BSTU 0408 285; BSTU 0413; BSTU 0418; BSTU 0419 286 ; BSTU 0420; BSTU 0421 287; BSTU 0422; BSTU 0423; BSTU 0424; BSTU 0425 288; BSTU 0426 289; BSTU 0427; BSTU 0428 290; BSTU 0429 291; BSTU 0430 292; BSTU 0431; BSTU 0436 293; BSTU 0437 294; BSTU 0438; BSTU 0439; BSTU 0440 295; BSTU 0441 296; BSTU 0442; BSTU 0443; BSTU 0464; BSTU 0465 297; BSTU 0466 298; BSTU 0467; BSTU 0468 299.
Zum Punkt 8: Schreiben der Hauptabteilung VI des selbstermordeten Generalmajor Heinz Fiedler, Abteilung Fahndung vom 18.3.87 (1 Blatt) an die Abteilung XXII/4 der MfS Terrorabwehr ( Ich bin seit 29.10.85 ein freier Jugoslawe )










