SOKO „Deutsche Einheit“ Juristische Aufarbeitung als Farce – sorgte für Vollbeschäftigung der Ost-Juristen nach der Wende
Als ehemaliger STASI-Mann „entging“ er der Strafe wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt und wurde von Genossen aus der Lausitz Klinik aufgefangen!? Die STASI vergisst nie die Genossen die ihr gut dienten. Auf wessen Vorschlag kam der Wachregimenter in den Aufsichtsrat !
Ich würde IHM nicht drei Gänse auf dem Zeichenblockblatt zum hüten anvertrauen.
Hat Richter Mauck Rechtsbeugung begangen wohl wissen dass die in Deutschland nicht bestraft wird. Ist die Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft II Berlin immer noch an die Vorgaben der Politik ( Kabinett Kohl & Merkel ) gebunden wenn es um die STASI-Täter geht. Ist RA Helge Bayer als V-Mann eines der Geheimdienste und somit von der Strafverfolgung unantastbar, unterwegs !??
Der Staatsanwältin Wißmann-Koch den Vorwurf der Rechtsbeugung zu machen, überölasse ich anderen. Die Ausrede, dass es ein Fehler war, ist durch die Entscheidung der GenStA – Oberstaatsanwalt Junicke somit auch hinfällig. Ich beschreite den Rechtsweg und lege Rechtsmittel ein:
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Falsche Versicherung an ides statt eines ehemaligen Angehörigen des MfS – RA aus Spremberg der vor dem Landgericht Berlin im Januar 2013 behauptete als Angehöriger des Wachregimennts Berlin „Feliks Dzierzynski“ KEIN Mitarbeiter der STASI gewesen zu sein!?
DAS ist als Ergebnis der Gauckschen-Birthlerschen und Jahnschen AUFARBEITUNG zu sehen die de Facto eine 2,5 Mrd teure Farce und Dauerverdummung und Dauervergauckelung war und immer noch ist.
Sehet Euch die Falsche eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Wachregimentler unter diesem Link amn! Rechtsbeugung vor dem Herren und vor den vergauckelten und verdummten Deutschen Nation ! Justizwillkür !? oder politische Entscheidung der Regierenden-Elite !?? als Altlast der „Vereinigung“ ?
http://www.buskeismus-lexikon.de/images/130115_ev_hb.pdf
Trotz der eindeutigen Gesetzeslage im StUG §6 Abs(4) Satz und unterschriebener Verpflichtung und vorliegenden Eistellungsverfügung !?? R E C H T S B E U G U N G zwecks Schutz des ehemaligen STASI-Mannes, weil er Rechtsanwalt -Organ der Rechtspflege ist – und Vorstand der CDU im Osten !??
https://adamlauks.com/wp-content/uploads/2015/03/0021.jpg
https://adamlauks.com/wp-content/uploads/2015/03/0041.jpg
http://www.buskeismus-lexikon.de/Eidesstattliche_Versicherung%2c_falsche#Rechtsanwalt_Helge_Bayer
Seite 17
A K T U E L L !!!:
Begründung meiner Beschwerde vom 27.03.15 gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 252 Js 1239/13
Herr Rechtsanwalt „Feliks Dzierzynski“ hat eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der er behauptet “ weder offizieller noch inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR, sondern lediglich kasernierter Wehrdienstleistender (3 jährige Verpflichtung) im Wachregiment Berlin „Feliks Dzierzynski“ gewesen zu sein.
Mit dieser Beschwerdebegründung habe ich die viele fehlerhaften Vorgänge bei der Bearbeitung meiner Strafanzeige aufgezeigt und beantrage somit die Rücknahme der Einstellungsverfügung.
StUG : § 6 (4) Satz 1 sagt: ( siehe Seite 38 des Ermittlungverfahrens!)
Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
- Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
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Staatsanwältin Frau Wißmann-Koch wurde, auf meine Eingabe über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens252 Js 1239/13 beim Petitionsausschuss des Abgeordneten Hauses Berlin, um die Stellungnahme angehalten. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Andreas Kugler (SPD) schrieb dann die daraufs sich ergebende Entscheidung des Petitionsausschusses und sandte mir die zu. Er hat im ganzen und Großen die Meisterleistung der staatsanwältlichen Ermittlungstätigkeit aus der Begründung der Einstellung übernommen und damit gilt die Eingabe als vom Petitionsausschuss behandelt und erledigt – die Belehrungen darin als Beilage-gratis.( Siehe im Verlauf!)
Es fällt auf das Herr Andreas Kugler nicht bis Drei zählen konnte:
Am Anfang steht:
1. Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt – Als Zeuge Roland Jahn benannt vom 2.4.2013
2.die ( wissentlich falsche ) Eidesstattliche Versicherung des CDU Mannes – ehemaligen Angehörigen des Wachregiments Berlin, „Feliks Dzierzynski“ RA Helge Bayer,(in der steht dass Helge Bayer dem Wachregiment als UaZ angehörte )
Weder StaA Wissmann Koch noch „Bearbeiter“ der Eingabe auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft Berlin und Vorsitzender des Petitionsausschusses Andreas Kugler haben es nicht für nötig gehalten kurz mal Roland Jahn oder BStU anzurufen – die sogar 4 Wachregimenter vom Anfang an beschäftigten- um zu ermitteln oder zu erfragen wie sich die Sache verhält !??
Dass Staatsanwältin Wißmann Koch und aber auch der Vorsitzende des Petitionsausschusses Andreas Kugler über die Existenz der BStU nicht wissen und dass sie vom StUG ( seit 1991) nie gehört haben ist kaum vorstellbar. Aber das im ganzen Petitionsausschuss KEIN einziger darauf gekommen ist den Vorsitzenden darauf hinzuweisen, dass er eigentlich um die Beschwerde zu klären lediglich von der BStU sich aus dem StUG den § 6 Absatz (4) Satz 1 lassen solle ist mehr als bedenklich, wie oberflächlich von inkompetenten Abgeordneten die Eingaben der Berliner „behandelt“ werden!:
StUG
§ 6
(4) Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
- Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
Wenn der Staatsanwältin der Vorwurf der Korruption nicht nachgewiesen werden kann, eine aktive Strafverfolgungverhinderung ist es allemal, wenn sie die Einstellung nicht aufhebt und den kriminellen RA nicht vor den Richter bringt, wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eidesstatt des RA als Organ der Rechtspflege, bei dem die Anwaltszulassung und Jurastudium als unerklärt im Dunkeln weilen bis jetzt.
(4) Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
- Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
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AKTUELL – aus dem Postbriefkasten:
Nach dem die – Zentralstelle Korruptionsbekämpfung – unter 161 Zs 400/15 registriert hatte, kam auch die Reaktion auf meinen Antrag auf Akteneinsicht : 25 Seiten des Ermittlungsverfahrens auf meine Anzeige wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt eines RA ehemaligen Angehörigen des Wachregiments Berlin „Feliks Dzierzynski“.
Damit die interessierte Öffentlichkeit weiß worum es sich handelt hier die übersandten Unterlagen selbstverständlich anonymisiert, weil die STASI Offiziere, dies ist ein UaZ als Rechtsanwalt geworden, ein Organ der Rechtspflege, über dessen Studium und anwältliche Zulassung sich Anwaltskammer bedeckt hält, bei der Anfrage.
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Die Strafanzeige vom 02.04.2013 gegen einen RA der beim Wachregiment Berlin als UaZ bis zur Wende im Dienstverhältnis mit MfS stand.
Seite 1 des Ermittlungsverfahrens 252 Js 1239/13
Seite 2
Seite 54
Seite 55
Seite 56
Seite 57
Seite 58
Seite 59
Seite 60
Seite 60
Seite 25
Erst am 19.8.2013 bittet die STTaatsanwältin Wißmann- Koch um die Aufnahme der Ermittlungen…
3. Urschriftlich mit den Akten ( an das LKA 353 am 28.8.13 ) dem Polizeipräsident in Berlin
unter Hinweis auf den vorstehenden Vermerk mit der Bitte um weitere Ermittlungen übersandt.
Dafür hat LKA 353 3 Monate Zeit. – WOFÜR die BStU anzurufen um nach StUG zu fragen, was sie schon sofort hätte machen können!? – Warum hat sie Roland Jahn nicht angwerufen? Weil sie genau gewußt hat was im § 6 Absatz (4) Satz 1 steht, dass der RA Feliks Dzierzynski als Angehöriger des Wachregiments Berlin NUR als Mitarbeiter des MfS geführt werden konnte seit seiner Einstellungsverfügung!?? Damit wäre der Strafbestand der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt bereits ermittelt – bewiesen !?? – DAS darf aber nicht sein, sonst muss der Kollege als Organ der Rechtspflege vorden Richter und evtl. ist er seiner Zulassung los und muss in den Knast !? für bis zu 3 Jahren !? DAS weiß aber die Kollegin Juristin aus der CDU ganz genau !?? Im Facebook kam sofort als Kommentar: “ Ach die Strafvereitelung im Amt-Beauftragte der CDU! “ WAS der LKA 353 25 Jahre nach der Wende und vor allem WO ermitteln sollte, wenn nicht bei der BStU !?? Schob die Sztaatsanwältin die Ermittlung auf damit Richter Mauck mich wegen Verletzung des Prsönlichkeitsrechts auseinandernehmen kann, bei drei Rechtsanwälten und zwei anwäsenden Richter, vor dem vollen Saal !??
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und dann übernahm LKA 353 seine polizeiliche Arbeit:
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Zweiter Anlauf:
Seite 29
Seite 30
Seite 31
Seite 32
Seite 36
Seite 37
Seite 38
Bei einer so klaren Gesetzeslage das Ermittlungsverfahren trotzdem Einzustellen, kann es sich nuzr um eine Weisung von Oben handeln, um einen V-Mann einer unnserer Geheimdienste oder Verfassungsschutzes vor STrafe zu schützen , oder Korruption seitens – von wem auch immer ! Feliks Dzierzynski darf auf keinen Fall wegen falscher Versicherung an Eides statt vor seinen Richter. Frau Staatsanwältin Wissmann-Koch Sie scheinen das Gesetz der Bundesrepublik – StUG – wissentlich gebrochen zu haben um einen ehemaligen Mitarbeiter des MfS vor Strafe zu schützen !??
In ihrer Eistellung des Ermittlungsverfahrens vom 13.03.2015 ( Seiten 133 & 134 )schreibt die Staatsanwältik Wißmann-Koch weiter auf derRückseite ( Seite 134):
„Nach dem sich zunächst das Landeskriminalamt 353 zu einer Beurteilung des Komplexes ( StUG ?!? ) außerstande sah, ermittelte eine andere Dienststelle der Polizei ( WELCHE!??), dass das Regiment zwar u.a. eine Verfügungstruppe des M.f.S. war, das u.a. Wach- und Sucherungsdienste an deren Dienstgebäuden etc.vornahm“ Im heutigen viertelstündlichen Telefongespräch bezichtigte ich bei dieser Aussage der Lüge. Im Verlauf der E-Akte gibt es keine Stellungnahme einer anderen Dienststelle der Polizei. Ich habe mich wegen meinem lauten Organ beim letztenGespräch entschuldigt und ihr mitgeteilt dass die Aggression in der Stimme nicht IHR galt sondern dem Gesetzesbruch den sie so eiskalt begeht in dem sie das StUG das sie vorgelegen hatte außer Acht lässt, ja mit Füßen tritt um einen ehemaligen MfS Mann um jeden Preis zu schützen….
Seite 42
Man kann dem Schreiben des RA Feliks Dzierzynski nicht entnehmen WESWEGEN er vernommen werden sollte. Er sollte wegen meiner Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vor dem Landgericht Berlin befragt werden.
Ohne die Akten vorher eingesehen zu haben, sagt er die Vernehmung ab, uns:
„Zum Vorfall werden zurzeit keine Angaben gemacht„…. das kann er nur dann machen wenn er sich damit belasten würde. Und auf jeden Fall hätte er dem Kriminalkommissar die Frage beantworten müssen, die sich Richter Mauck in der Verhandlung, obwohl von mir dazu zwei Mal aufgefordert, geweigert hatte zu stellen: “ Herr Dzierzynski, waren Sie mitarbeiter des MfS!??“ Statt dessen, folgt Feliks Dzierzynski minutiös entworfenem Maßnahmeplan und schreibt an die Polizeiwache Spremberg:
„Nach derzeit hier bekannten Sach- und Rechtslage kann ein schuldhaftes Verhalten nicht festgestellt werden. Ich beantrage daher DAS VERFAHREN EINZUSTELLEN.
Ferner beantrage ich unter Bezugnahme auf LG Regensburg (NZV 2004, 154, 155) AKTENEINSICHT.
Perle der Überlegenheit des MfS Mannes der Deutschen Justiz gegenüber wird erst im Befehl sichtbar beantragt ER bei der Polizeiwache Spremberg:
Schon jetzt wird beantragt, dem Anzeigeerstatter keine Akteneinsicht zu gewähren, da der Unterzeichner hierdurch seine Üersönlichkeitsrechte gefährdet sieht.
Seite 43
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Fast zwei Jahre hatte die Staatsanwältin Wißmann- Koch „ermittelt“ ( siehe Einstellung des Verfahrens vom 13.03.15 -unten) um das Ermittlungsverfahren mit jener Begründung einzustellen.(!?) Sie hat meinen Hinweis auf Roland Jahn als Zeugen und Gutachter nicht gewürdigt, wo sie die Deutung des StUG bekommen hätte, wo es im § 6 Absatz (4) deutlich steht dass der RA al UaZ als Mitarbeiter des MfS gilt, laut Gesetz. Es ist auch schwer vorstellbar, dass die Staatsanwältin über die Existenz dieses Gesetzes nichts wusste. Somit erscheint die „Fast-Untätigkeit “ einer Vereitelung der Strafverfolgung, auf wessen Weisung auch immer. Aus den zur Akteneinsicht übersandten Unterlagen – der Rest über RA – läßt sich nicht entnehmen, ob er überhaupt zur Anzeige vernommen wurde, und ob sie dabei in sein altes Sozialversicherungsausweis reingeschaut hatte, wobei sie aber auch der Richter Mauck hätten den Arbeitsgeber oder Dienstherren des RA feststellen konnten. Ministerium für Staatssicherheit – entsprechend der Einstellungsverfügung (siehe im Verlauf).
Der Grund für meine Strafanzeige wird für die Öffentlichkeit leicht erkennbar und leicht erklärlich sein aus den Akten die der Staatsanwältin Wißmann – Koch 2 Jahre lang vorgelegen haben.
O ging der ehemalige Unteroffizier auf Zeit RA Feliks Dzierzynski auf das ungesühnte Folteropfer seiner Firma los, bediente sich Mittel des Rechtsstaates mich finanziell zu ruinieren, mich bis zum äußersten zu entwürdigen:
AKTUELL – azs der Mailbox: Der leitende Generalstaatsanwalt von Berlin hatte Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht gegen die Staatsanwältin Mißmann-Koch nun eingeleitet.
Dank des ungesühnten Folteropfer der STASI an den Leitenden GenStA Dr. Reiff dafür, dass er das Ermittlungsverfahren nicht auf fast zwei Jahren hinausgezögert, wie das die Staatsanwältin Mißmann-Koch es getan hatte.
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StUG (Stasi-Unterlagen Gesetz) :
§ 6 Absatz (4) Nr. 1
(4) Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
- Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
Aktuell: 25.3.2015
Sehr geehrter Herr Heilmann,
Werter Herr Senator für Justiz und Verbraucherschutz
Berlin
Berlin 25.3.2015
Da ich fest davon überzeugt bin, dass es im Ermittlungsverfahren 252 Js 1239/13, nach fastzwei Jahren eingestellt, um eine beabsichtigte Strafvereitelungim Amt im Verzug geht, möchteich Sie darüber schon im Voraus informieren.
Auf alle Fälle war weder Landeskriminalamt 353 noch eine andere Dienststelle der Polizei die Quelle für die Recherche. Letztendlich handelt es sich um eiun Geschichtsfaktum. Beim Ersuchen an die BStU oder an die Bundeszentrale für politische Bildung hätte die Staatsanwältin Beweise bekommen dass die UaZ des Wachregiments Berlin eindeutig Mitarbeiter des MfS waren. Da der RA Feliks Dzierzynski ein CDU Mann ist wie auch die Staatsanwältin Mißmann… Es kann sich allerdings auch um eine Weisung aus dem Landgericht Berlin handeln, weil bei einer Verurteilung des ehemaligen STASI-Mannes das erwähnte Verfahren am LG als Prozessbetrug sich entpuppen würde , dem Richter Mauck Paten gestanden hätte…Auf alle Fälle ist der Verdacht einer Ermittlungsverhinderung entstanden, und auch die Länge der Bearbeitung geht in Richtung Untätigkeit.
Diesbezüglich richte ich eine Beschwerde an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Berlin der die Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme abfragen dürfte. Da es nach dem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 wiederholt vorkommt, habe ich den Eindruck dass ich als Objekt „Merkur“ -und somit Staatsfeind der DDR auch von der nun gesamtdeutschen Justiz als Regimegegner oder Staatsfeind betrachtet und immer noch bearbeitet werde!!?
Für Ihren Einsatz bedanke ich mich im Voraus.
DIES IST EINE OFFENE MAIL-NACHRICHT -vorab
Die drei vom Lügenimperium – STASI-Täter-schutzbeauftragten der Bundesregierung – bei der „Aufarbeitung“ ging und geht alles seinen sozialistischen Gang. In der Gauck Behörde waren 5% Wessis – in die DDR Justiz kamen 1,5% Wessis die dwen DDR Juristen in der Nacht vom 2./3.Oktober den Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit beigebracht hatten !??
Klicke, um auf Stasi-in-bstu.pdf zuzugreifen
Was die für 2,5 Mrd in der verfassungswidrigen „Behörde“ getrieben haben steht im Gutachten von Prof.Dr. R. Schröder, Prof Dr. Hans Klein und Dr. Steffen Alisch
József Pulitzer (* 10. April 1847 in Makó, Ungarn; † 29. Oktober 1911 in Charleston, South Carolina)
„Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen.“
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Was lange wehrt -wird gut! – Nach fast 2 Jahren kam diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens 252 Js 1239/13 !???
(Am. 26.3.2015 sprach ich mit dem Staatsanwalt Bath an den ich per Brief die im Verlauf editierten Unterlagen zugeschickt hatte; er bestätigte den Empfang und war etwas unangenehm überrascht dass man die an ihn gerichtete Post vorherschon aufgemacht hatte !??) Der Brief kam zugetackert an !??
WARUM hat die CDU Staatsanwältin Mißmann-Koch das StUG mißachtet und zum Nachteil des Folteropfers Adam Lauks grob verletzt und das Verfahren gegenden kriminellen CDU-RA eingestellt… um wissentlich Täter des MfS zu schützen oder Parteigenossen zu schützen!? Hatte es eine Weisung gegeben – dieses Gesetz zu mißachten !!?:
Juristisches in eigener Sache
Natürlich war uns, als wir die erste Version des Programms ins Internet stellten, klar, dass wir uns mit diesem Projekt nicht nur Freunde machen werden. Aber immerhin hat es mehr als ein Jahr gedauert, bis es jemand unternommen hat, gegen das Projekt juristisch vorzugehen. Im September 2014 erhielten wir ein Schreiben des Rechtsanwalts Helge Bayer aus Spremberg in einem neuen Bundesland. In diesem teilte er uns mit, dass er 1988/89 im Wachregiment des MfS gedient hat (dreijährige Verpflichtung) und deshalb namentlich im Programm recherchiert werden kann. Er stellt fest, er habe dies nicht erlaubt und führt aus:„Die Veröffentlichung dieser Information ist im Kern dazu geeignet, mein Ansehen in der Öffentlichkeit in Misskredit zu bringen und setzt mich der Gefahr aus, von meiner Umwelt argwöhnisch betrachtet und beurteilt zu werden. Insoweit sehe ich mich durch die von Ihnen vorgenommene Veröffentlichung dieser Informationen in meinem Persönlichkeitsrecht, das darin auszumachen ist, in frei gewählter Anonymität zu leben, verletzt.“
In seinem Schriftsatz verlangt Herr Bayer die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, es zu unterlassen, ihn im Programm als Lohnempfänger des MfS zu nennen. Herr Bayer hat natürlich auch eine Beschwerde an den Berliner Datenschutzbeauftragten wegen Verletzung des Datenschutzes durch unser Programm gesandt. Der Datenschutzbeauftragte sah aber keine Veranlassung, gegen uns tätig zu werden. Im Bescheid des Datenschutzbeauftragten an Herrn Bayer heißt es mit Datum aus dem Dezember 2014:“ Alleine der Umstand, dass eine Software zu Verfügung gestellt wird, mit der eine komfortablere Suche möglich ist, wenn der Nutzer die entsprechende Textdatei selbständig aus dem Internet heruntergeladen hat, reicht als Anknüpfungspunkt für die Anwendung des Bundesdatenschutz-gesetzes nicht aus(§§1 Abs. 2, Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG)“. Deshalb werden Kläger, die ihre Rechte durch das Programm verletzt sehen, vor Gericht wohl schlechte Karten haben. Auch wenn sie einen stasifreundlichen Richter finden, der ihrer Klage stattgibt, haben sie nichts gewonnen. Bei dem Verantwortlichen für die Webseite und das Programm ist nämlich nichts zu holen, da dessen Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Insofern werden sie ihre Rechtsanwaltskosten in jedem Fall selbst tragen müssen. Eine Internetrecherche brachte Erstaunliches zu Herrn Bayer zu Tage: Herr Bayer war damals Vorsitzender des CDU-Ortsvereins der Kleinstadt C und zugleich Mitglied des Vorstands des Kreisverbands des Kreises Forst in den neuen Bundesländern. Ferner war er von der CDU 2014 sowohl als Kandidat bei der Kreistagwahl als auch der Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Kleinstadt C nominiert worden. Zudem stellten wir fest, dass im Januar 2013 bereits ähnlich gegen Herrn Adam Lauks vorgegangen war, der auf einer Webseite die Datei ma_stasi zum Download angeboten hatte. Lauks entfernte daraufhin zwar den Bayer betreffenden Eintrag der Liste reagierte jedoch nicht auf die Unterlassungserklärung. RA Bayer erwirkte dann eine einstweilige Anordnung gegen Lauks. Auf die einstweilige Anordnung reagierte Lauks, indem er den Bayer auf diversen Webseiten explizit als MfS-Mitarbeiter benannte, der ihn nun gerichtlich verfolgt. Angesichts des Wirkens des Adam Lauks im Internet gehörte nur geringe prophetische Gabe dazu, dies Verhalten vorauszusagen. RA Bayer hat somit durch sein Vorgehen gegen Adam Lauks genau das erreicht, was er unbedingt vermeiden wollte: Seine Tätigkeit im Wachregiment des MfS wurde öffentlich. Die Angelegenheit fand ihren Abschluss in einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin im Juli 2014. Dabei ging es weniger um die Datei ma_stasi als um Webbeiträge des Adam Lauks wie den folgenden: „STASI RECHTSANWALT Helge Bayer- Vorsitzender der CDU C. zerrt zum zweiten Mal mich als Folteropfer des MfS vor´s Gericht !“ Adam Lauks wurde vom Gericht verurteilt, an RA Bayer mehr als 1100 € zu zahlen. Das Urteil fand sich kurze Zeit auf einer Webseite des Herrn Lauks, verschwand dann aber sehr schnell wieder. Offensichtlich hat RA Bayer den Lauks diesbezüglich gerichtlich bedroht. Das groteske Spiel ging weiter, indem RA Bayer bei Google diverse Webseiten des Adam Lauks sperren ließ. Die politische Karriere des RA Bayer scheint derweil beendet zu sein, bevor sie richtig begonnen hat. Die CDU wird wohl kaum einen Mann für öffentliche Ämter nominieren, der nicht nur seinen Dienst im Wachregiment des MfS unbedingt verheimlichen möchte, sondern sich auch so sehr für die Interessen der ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS einsetzt. Die regionale Presse berichtete im November 2014, dass erwartet worden war, dass Herr Bayer als Kandidat der CDU für das Amt des Bürgermeisters der Kleinstadt C nominiert werden würde, dann aber Herr Z nominiert wurde und Herr Bayer von seinem Amt als Vorsitzender der CDU C zurück trat. Möglicherweise hat auch der Brief, den wir im Oktober 2014 an den zuständigen CDU-Landesverband sandten, zu dieser Entwicklung beigetragen. Ohne Kenntnis der oben genannten Informationen zu Herrn Bayer hat unser Rechtsanwalt in unserem Auftrag im September 2014 eine Unterlassungserklärung „aus Lästigkeitsgründen, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage oder Nachgabe im Recht“ abgegeben. Wir sind der Aufforderung des RA Bayer insofern nachgekommen, als wir seinen Eintrag anonymisiert haben. Wären uns die Informationen zu Herrn Bayer damals bereits bekannt gewesen, so wäre keine Unterlassungserklärung abgegeben worden. Im Jahr 2009 wurde bekannt, dass der Abgeordnete der Linkspartei im Brandenburger Landtag Dr. Michael Luthardt im Wachregiment des MfS gedient hat, dies aber nicht explizit in seiner Biographie angegeben hatte, sondern nur von Wehrdienst gesprochen hatte. Die CDU sprach daraufhin von „Stasi-Verstrickung“ und forderte seinen Rücktritt. Einer von Herrn Lauks ins Internet gestellten „Eidesstattlichen Erklärung“ des Herrn B seine Zugehörigkeit zum MfS betreffend glauben wir entnehmen zu können, dass der Vater des Bayers die treibende Kraft bei den Klagen des Bayers ist. Der Partisanenkrieg scheint Herrn Bayer auch haute noch Spaß zu machen. So fanden wir seinen Namen im Zusammenhang mit dem Gotcha Spielfeld Nord auch auf Facebook und im Detail , wo schon Kinder Krieg spielen können. Impressum: |
§ 6 Absatz (4) Nr. 1
(4) Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
- Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
- Inoffizielle Mitarbeiter sind Personen, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereiterklärt haben.
ANTWORT – KEINE BESCHWERDE !!!
Bewise für die Zugehörugkeit zum MfS des RA Feliks Dzierzynski die als Ergebnise meines Forschungsprojektes der Staatsanwältin Mißmann-Koch vorlagen:
Auch die Aktenseiten BSTU 0043; 0044 und OO45 hatte ich ihr übersandt aus unserer „wissenschaftlichen Forschungsarbeit“
Vom 16.1.1989 bis zum 1.3.1989 war Herr STASI RA Feliks Dzierzynski Gefreiter des MfS in der 11.SK/K-5. A,m 1.3.89 wurde er zum Unteroffizier auf Zeit des MfS befördert, steht es auf dem Blatt BSTU 0005 als Auskunft über UaZ – Auszug aus dem Befehl zur Einstellung.
WONACH die Frau Staatsanwältin Mißmann-Koch noch beim Landeskriminalamt 353, und danach auch mit einer anderen Dienststelle der Polizei ermittelte, nach dem ihr diese Akte vorgelegen hatten, und das 2 Jahre lang, wird sie womöglich dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhaus von Berlin erklären müssen.
Wachregiment Berlin „Feliks E. Dzierzynski“, mit dem Kosenamen „Söhne der Partei“ waren eigentlich die Söhne der „als ob Kommunisten“ bzw. der Diktaturträger. Eine wissenschaftliche Forschungsarbeit ist eine Farce, wie auch die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung, so wie die Private Akteneinsicht. Hier ist der Beweis dafür:
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Zeitgemäß ging die Beschwerde raus !