Verbrecherische Urkundenunterdrückung des PastorsJoachim Gauck aus dem Jahre 1994 wurde angezeigt unter 222 UJs 662/13 und wurde eingestellt af Vorgaben aus der Politik-Kabinett Merkel´s!? Um einen STASI-Schergen von Waldheim und das MfS zu schützen!

Die Leiter der Strafverfolgungsverhinderungsbehörde der Verbrüderten Geheimdiensten kannten schon awit 11.4.94 diue WAHRHEIT über das Schicksal des Adam Lauks – unterdrückten die ( BIS HEUTE !) verschwiegen und verschweigen weiter das Verbrechen der STASI-Justiz und deren Exekutive an Adam Lauks bius in die Ewigkeit – WARUM weil zwei Mordeversuche vertschleiert werden sollen.
Hier sind die Beweise der verbrecherischen Tätigkeit dier verfassungswidrigen Behörde:

In der Position 2 gelistete ( bereits 1994) aufgefundene Akte HA VII/8 577/85 besteht aus 3 Seiten und die Seiten 1 – 3 sind für die Akteneinsicht des Antragsteller nicht zugelassen- ist dem internen Protokoll zu entnehmen!?
Hier sind die Seiten die Gauck – Dr. Geiger – Förster und Harald Both ( ich enttarnte ihn als BND – Mann am 22.04.15 ) dem Polizeipräsident in Berlin im EV 76 Js 1792/93 nicht herausgegeben hatten. Ich erhielt die geschwärzt 2007 nach Hause geschickt. Man hat abgewartet dass die Schwere Körperverletzung des STASI-Schergen verjährt und die aus der HA VII übernommenen Anstifter geschützt bleiben General Hummitzsch undMdI Chef von Leipzig – Oberst Schulze. An die Kopie des Originals ( im Verlauf ) kam ich erst 2014 am Verwaltungsgericht Berlin VG 1 K 237/14.

Diese manipulierte Akte erhiielt ich erst 2007 nach Hause geschickt, das VG 1 K 237.14 in der überstellten Akte der unvollständiogen Akte der AES nach IFG. Die Beisanz dieser Schlüsselakte für das E-Verfahren 76 Js 1792/93, das LaGeSo und Reha Kammer kann jeder entnehmen – ohne ein Volljurist zu sein!

Das ist die Rückseite der SOFORTMELDUNG(? ) Die Tat geschah um 16:00 h und erreichte das MdI Berlin erst um 21.02 h. SOFORTMELDUNG geht anders.
Ich erstattete die Strafanzeige gegen Gauck und Konsorten.. eingestellt wegen VERJÄHR-UNG!? Näheres und due ganze Wahrheit über das Verbrechen des Ralf Hunholz und des Joachim Gauck im PDF-Content:
Verbrecherische Strafverfolgungsbehinderung des Joachim Gauck

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !?
Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.
Die Proessakte BS 10/83 241-73-82 ist nach StUG keine BStU-Akte und wird zusammen mit der Haftakte und G-Akte (Gesundheitsakte) NICHT herausgegeben seit 1991!?
Bundesarchiv: Laut Weisung des Ministers Mielke waren alle Akten von politischen Pozessen und wo es um Staatsverbrechen ging unmittelbar nach dem Prozess an das MfS zu üstellen. Mene kassiere Oberst Arnd Augsin-Mtarbeiter vom Markus Wolf. WARUM ER?
2704414300 – 96;15;14 – AUGUSTIN, ARND -42.000,00 M DDR – Hauptverwaltung A (HV A; Aufklärung)

Seit HEUTE 20.04.15 ermittelt Generalstaatsanwalt wegen Korruptionsverdacht gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig aus dem Petitionsausschuss es Deutschen Bundestages ( 2013 )

Als ich nach hause kam am 20.4.15 wartete angenehme Überrascung: Roland Jahn steht unter Korruoptionsverdacht…

Herr Generalbundesanwalt ! Ich als Bürger dieses Landes erwarte von ihnen ihres Amtes zu walten auf das Sie ein Amtseid geschworen hatten, nichtsmehr und aber auch nichts weniger.

Ich verweise auf die Strafvereitelung im Verzug in beiden o.g. Strafanzeigen, die in Ihrem Haus eingegangen sind.

Am 18.3.2012 – von der Reservebank zu, 11. Bundespräsidenten.
“Ich stehe hier und kann nicht anders !” Erst Ende Januar 2013 bekam ich die Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 derStaatsanwaltschaft II Berlin und begriff erst dann dass mein Plakat auf Gauck wie ein Kreuz auf den Satan gewoirkt hatte – er flüchtete nach 20 Sekunden, schüttelte niwemandem die Hand. Er erkannte DIE WAHRHEIT seiner ” Sonderrechercheure Oberst Bäcker und Oberstleutnant Hopfer aus dem Jahre 1993!

Ich schrieb an den größten und best bezahlten Lügner der Deutschen Geschichte einen OFFENEN BEIEF… am 15. Februar 2013…ohne Antwort.

Er unterdrückte die Ergebnisse seiner Sonderrechercheure – ließ 35 Seiten der Behördenvorgangs vetrschwinden, Spuren zu verwischen, dass er persönlich die Recherche einleiten ließ von den zwei STASIS.

Die Geschichte wird zeigen bei der Aufarbeitung der Aufarbeitung… Wer zahlte 25 Jahre lang an die Träger der Diktatur der SED und Angstherrschaft der STASI 2,5 Mrd € um SEINE Verbrechen zu decken; WER will auch weiter 100 Mio € zahlen jährlich und wer will die STASI-Akte nicht aus der Hand geben, damit die in Bundesarchiv überführt werden !??
„Immer wieder fällt uns auch auf das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten. „ von Joachim Gauck in Halle an der Saale.

Sehr geehrter Dr. Peters !
Um ihnen als Vorsitzendem Richter dieses Gerichtes deutlich vor die Augen zu führen wer mein Gegner ist in dieser Sache und Ihr Wissen im Bezug auf BStU oder Gauck – Birtler – Jahn Behörde aufzufrischen …
Ich Zitiere nicht Pullizer – ich zitiere Alexander Dorin
Wenn man unbequeme Fakten veröffentlicht und thematisiert, so sind einem die Angriffe der Lügenpresse und anderer Kreise sicher, da es ja u.a. zur Aufgabe derselbigen gehört, unerwünschte Wahrheiten zu vertuschen und zu sabotieren.
“Zeiten, in denen die Zukunft ungewiss war, warfen auch die unterschiedlichsten Möglichkeiten auf mit den Akten zu verfahren. Es gab eine rege öffentliche wie politische Diskussion über den Verbleib der Akten. Neugier und Angst, nah beieinander. So war Lothar de Maizière, der letzte Ministerpräsident der DDR, ein Vertreter der Auffassung, dass die Akten für immer verschlossen bleiben sollten, da die Bürger sonst nie Frieden finden und es nur noch Mord und Totschlag geben würde. Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stimmte ihm zu und sah die Aufarbeitung der Akten als ein Friedenshindernis an. Auch eine Generalamnestie und die Vernichtung der Akten wurden politisch und gesellschaftlich breit diskutiert. Die frei gewählte DDR-Volkskammer hatte sich allerdings für eine Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen positioniert und die Regelungen wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen.”.. und in der freigewählten Volkskammer wurden 27 hautamtliche Offiziere des MfS eingewählt- ( die man rausgeschmissen haben soll ) die IM sind nie ermittelt worden, ergo drin geblieben.
Über die “Regelungen” im Eunigungsvertrag stehen gerade mit kaum drei Sätzen. Der Journalist hat nicht mal den Einigungsvertrag gelesen gehabt als er die Zeilen schrieb!? Lauk Verfassung der Bundesrepublik gehörten die Akten in des Bundesarchiv – wie das ursprünglich auch vorgesehen war. DIE STASI ließ das nicht zu… es wurde eine verfassungswidrige Behörde des Sonderbeauftragten gegründet von Gnaden der beiden längst vereinigten Geheimdiensten… am 18.9.1990 schon stand es fest, das die Akte BRD nicht ungesichtetin die Hände bekommt. Lese das Gutachten Mai 2007. – in der Verlängerung.
https://wikileaks.org/wiki/Stasi-in-bstu.pdf Hier drin sind zuhauf solche Fakten die den Bundestagsabgeordneten vor drei Jahren und allen Wahlfrauen und Wahlmännern unterdrückt wurden. Sonst hätte man den Joachim Gauck nicht mal als Kandidaten nominieren dürfen geschweige den ihn trotz Merkel´s Widerstand zum BP zu wählen!!!
In solchem STASI und NAZI-Hintergrund liegt womöglich der Grund für die Spaltung der Nation…. man hat Gauck endlich als Vasalen der Amerikaner durchschaut!??

Deutschland Deine Aufarbeiter nach getaner Arbeit: Keine Gerechtigkeit für STASI Opfer – Geschichte des MfS und der NVA,der Justiz,der KIRCHE der Ärzteschafft geklittert und nach 25 Jahren unaufgeklärt… für 2,5 Milliarden Euro !??

Hätten Wahlfrauen und Wahlmänner dieses Gutachten vor der Wahl am 18.2.2012 gesehen oder gelesen hätten die NIEMALS Gauck zum Bundespräsidenten gewählt !?? Aus dem Gespräch mit Dr. Steffen Alisch am 19.3.15 habe ich erfahren, das KEINE der Empfehlungen der Gutachter je angenommen wurde, praktisch das Gutachten nur als Augenschmirerei betrachtet werden kann!
Alle drei Lachende haben die Beweise über FOLTERUNGEN in DDR Zuchthäusern wissentlich unterdrückt, den Staatsanwaltschaften und der Öffentlichkeit vorenthalten!!!und bis zum Oktober 2014 durch das Schwärzen die Täter geschützt. Das war das Deal cder geheimen Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18.9.1990, sowie die Gründung des Gauck´s Lügenimperiums GAUCK Behörde. GUILTY for GOTT !!!

Ich stand allein am 17.1.15 von 11.-18.30 vor Mielkes Ministerium mit meinem Plakat und verteilte an Interessierte 500 Flyer…Gegen die Lügen die seit 25 Gauck Behörde nach Belieben verbreitet,

Weitere Akte im Bezug auf Folterbank und den Folterschergen gab es nicht in der Akte des Internisten Erhard Zels !?? Seine Akte wurde 1991 neu erfasst – GESÄUBERT dem Stasi Unterlagen Gesetz angepasst!?
Hab´s getwittert zum abgeordnetenwatsch…>zum Heiko Maß, zu Opperman,zu Gabriel,zu Bosbach…. NICHTS als ( ver ) schweigen ! Die haben DEM DEUTSCHEN VOLKE alle ein Amtseid geschworen, und ( bis auf den Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert ) gebrochen !??

Vergauckelung und Verdummung des Westens wurde auf der höchsten Ebene der DDR – von der ersten Präsidentin Bergmann-Pohl beschlossen> Ganz zufällig wird, eine Woche nach unterzeichnung des Deals zwischen den Geheimdiensten BRD/DDR am 18.7. 1990 : GEHEIME ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG – Joachim Gauck von ausgerechnet Lothar de M. zum Sonderbeauftragten der DDR – und nicht der Bundesrepublik vorgeschlagen. Dafür wird Gauck später seine” Sonderrechercheure ” Oberst Bäcker und Oberstleutnant Hopfer für die Überprüfung des IM Cherny ransetzen, und die Ergebnisse nach dem Formblatt 3a auswerten lassen, von einem IM des MfS!?
@a_watch http://adamlauks.com/2015/03/13/49904/ … WER von Euch hat dieses Gutachten gesehen oder gelesen vor der Wahl des STASIJÄGERS zum BP!

Die Drei Affen der STAZIS sitzen vor dem Bundestag,vor der Gauck Behörde und vor dem Justizministerium und schweigen, sehen nichts und hören nichts seit 25 Jahren…die vor der Gauck Behörde haben schon 2,5 Mrd € ins Maul gestopft bekommen, wie es bei den anderen zwei aussieht … werden wir NIE erfahren.
Klicke, um auf Stasi-in-bstu.pdf zuzugreifen

Hätten Wahlfrauen und Wahlmänner dieses Gutachten vor der Wahl am 18.2.2012 gesehen oder gelesen hätten die NIEMALS Gauck zum Bundespräsidenten gewählt
WAHRHEIT! … UND NICHTS ALS DIE WAHRHEIT !!! über die “VERDIENSTE” von Joachim Gauck und Marianne Birthler !!! – DIE NIEMAND KANNTE am 18.3.2012 – am Tag SEINER Wahl zum BP !
Prof. Dr. Hans H. Klein Prof. Dr. Klaus Schroeder Unter Mitarbeit von Dr. Steffen Alisch Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU im Auftrag des BKM VERTRAULICH Berlin, im Mai 2007

Respect für den Künstler! Gauck sagte das letzte Mal die Wahrheit in Halle an der Saale: ” Immer wieder fältuns auch auf, das wir ineinem Land leben das tief krank ist, einer Landschaft der Lügen, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten !”
Immer wieder fällt uns auch auf,das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lügen,und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten.” …sagte Joachim Gauck als pastorale Vergangenheitsbewältiger in Halle an der Saale
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http://file.wikileaks.org/file/stasi-in-bstu.pdf … In der Gauck Behörde existiert die STASI bis HEUTE weiter.Gelesen?:Gutachten aus dem Jahre 2007. Gewusst?

Hätten Wahlfrauen und Wahlmänner dieses Gutachten vor der Wahl am 18.2.2012 gesehen oder gelesen, hätten die NIEMALS Gauck zum Bundespräsidenten gewählt !
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ZUsammenfassung ist ein Geschuchtsdokument und Antwort auf die millionenfach gestellte Frage nach Gaucks VERDIEINSTEN und nach den VIELEN MENSCHEN DENEN PASTOR GAUCK GEHOLFEN HABEN SOLL !?? Due uns vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestellten zentralen Fragen ” warum ehemalige MfS-Mitarbeiter und IM eingestellt wurden, wie sie derzeit verwendet werden und ob in dieser Verwendung der Anschein der Befangenheit entstehen kann” können wir wie folgt beantworten:
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Unser Versuch, zumindest ansatzweise eine wirkliche Einzelprüfung durch eine Sachbezogene Sachaktenrecherche durchzuführen, wurde von der Behördenleitung mit Hinweis aug §§ 32 StUG abgelehnt .
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Die andere Gruppe ehehaliger MfS-Angehöriger – 18 frühere Offiziere- arbeitete vor der Auflösung des MfS dort in verschiedenen Abteilungen, einige im Atrchiv, andere im “Mraintrust” des MfS, der Zentralen Auswertungs – und informationsgruppe ( ZAIG ) Einige dieser Personen waren im Zuge des Auflösungsprozesses des MfS von der MfS/AfNS-Führung in das von der Modrow-Regierung gebildete sogenante Staatliche Komitee entsandt worden. Auf basis welcher Anweisungen und mit welcher Zielsetzung sie dort arbeiteten, ist uns nicht bekannt. Auf jeden Fall agierten sie dort bis zum Ende der DDR… und lernten näher den Herrn Joacjhim Gauck kennen !
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Die erstgenannte Gruppe der knapp 50 ehemaligen MfS- Personenschützer wurde von der Behördenleitung ( Gauck & Dr. Geiger ) der Öffentlichkeit gegenüber nie erwähnt. Wedwr dem BEIRAT noch dem BUNDESTAG wurde bei entsprechenden Anfragen von der Behördenleitung die tatsächliche Zahl ehemaliger MfS-Angehöriger, die nun in der Behörde beschäftigtwaren, mitgeteilt, im Gegenteil….
Das Verschweigen der ehemaligen MfS-Personenschützer (50 Mann), der früheren Zeitsoldaten des MfS-Wachregiments Feliks Dzierzynski und der IM kann als bewusste Irreführung von Parlament und Öffentlichkeit betrachtet werden….Erst nach dem Erscheinen eines Artikels in der Tageszeitung DIE WELT am 29. November 2006 wurde das tatsächliche Ausmaß der Beschäftigung ehemaliger MfS – Angehöriger bei der BStU öffentlich bekannt. (!??)
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Nahezu alle ehemaligen MfS-Bediensteten hatten in den ersten Jahren des Aufbaus der Behörde ebenso wie die meisten anderen BStU – Beschäftigten die Möglichkeit des Mißbrauchs. Sie konnten die Akten vernichten, verstellen oder herausschmuggeln, den sie hatten als Wachschützer, als Archivare, als Magazinmitarbeiter oder als Rechercheure zum teil ungehinderten und unbeaufsichtigtenZugang zur erschlossenem aber auch zu unerschlossenem Material.
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Von den mindestens 73 ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS in der BStU werden vor allem zwei mit speziellen Personenrechwerchen beaugtragt ( Oberst Becker und Oberstleutnant….) Sie führten maßgeblich Untersuchungen zu de Maiziere, Sttolpe und Gysi ( und zu Objekt “Merkur”!?) durch. Dabei hatten Sie per sonderausweis auch Möglichkeit, unbeaufsichtigt in den Archiven zu recherchieren. Die Behördenleitung -Gauck und Dr. Geiger zweifelte nicht an der Zuverlässigkeit undLoyalität gerade dieser beiden Mitarbeiter, zumindest so lange, bis der Verdacht der verbotenen Herausgabe von Ermittlungsergebnissen auf einen der beiden fiel.
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Die wenigen ehemaligen Bürgerrechtler bzw. in Bürgerkomitees aktiv gewesenen Personen, die noch in der Behörde arbeiten, bemängeln vor allem die Arbeitsatmosphäre, doe von ehemaligen Staatsbediensteten geprägt sei.
Tatsächlich beschäftogt die BStU mehrereb Hundert ( 3.200) Personen, die vor dem Untergang des SED-Staates als Systemträger in verschiedenen DDR-Ministerien, darunter Innenministerium, bei der Volkspolizei, der NVA, dem Generalstaatsanwalt oder herausragenden Funktion in DDR – Staatsbetrieben arbeiteten.
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Die ehemaligen STASI-Mitarbeiter waren nicht, wie ihre jetzige Tätigkeit suggerieren könnte, einfache Beschäftigte, sondern zumeist Offiziere, wobei doie meisten hierzu erst durch “Weiterbildungsmaßnahmen und Studium” während der MfS – Zeit aufstiegen.
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Das Kriesenmamagment der BStU im Umgang mit der Problematik wirkte auch während unserer Untersuchungen wenig kompetent. Die Kommission wurde von der Behördenleitung ( Gauck ) nur sehr zögerlich unterstützt.So gestaltete sich etwa die Aufhellung der internen Überprüfungen der BStU-Angehörigen auf MfS -Tätigkeit höchst aufwänsdig, da uns hier ständig unvollständige und in sich widersprüchliche Auskünfrte erteilt wurden.
Die Tatsache, dass im Januar der von uns zu untersuchende Personenkreis noch einmal BSTU-intern überprüft wurde, teilteb man uns nicht mit. Auch sonst verweigerte man häufig Auskünfte oder verzögerte diese zumindest.
Empfehlungen an: DIE EXPERTENKOMMISSION DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES ZUR ZUKUNFT DES GAUCK´s LÜGENIMPERIUMS
Die nachstehenden Empfehlungen orientieren sich an der Notwendigkeit, der Einrichtung, die die schriftliche Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR,eines der übelsten Unterdrückungsinstrumente des SED-Staates, zu bewahrenhat, dasjenige Maß an Glaubwürdigkeit zurückzugeben, dessen sie im Blick auf ihre Aufgabenstellung (§§1,2 StUG) dringend bedarf. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ausschließlich von Sachgesichtspunkten getragene, insbesondere ideologiefreie Aufgabenerfüllung ist durch die Beschäftigung einer nicht geringen Anzahl ehemaliger haupt- amtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des MfS und zahlreicher ehedem der SED-Diktaturverbundener Personen in der Behörde, die zum Teil in leitender Funktion tätig waren und sind, erheblich beeinträchtigt worden. Dieser Glaubwürdigkeitsverlust resultierte nicht zuletzt aus dem Versäumnis der Behörden leitung (von Beginn an bis heute), diesem Umstand die gebotene Aufmerksam – keit zuzuwenden und die Öffentlichkeit darüber in aller Offenheit ins Bild zu setzen. Politik und Behördenleitung stehen vor der Notwendigkeit durch eine offensive, die Tatsachen nicht verschleiernde Öffentlichkeitsarbeit die BStU aus dem Zwielicht herauszuführen, in welches sie geraten ist.
Die BStU verdankt ihre Existenz den besonderen Umständen des Jahres1990, die in Kapitel I ge- schildert sind. Sie war zunächst als eine auf relativ kurze Zeit befristete Behörde gedacht. Auch die Leitung ging davon aus, wie sich aus der Begründung ergibt, die anfänglich für den Abschluss zeitlich begrenzter Arbeitsverhältnisse gegeben wurde. Mittlerweile, so will es scheinen, hat sich vermöge einer - für die staatliche Behördenorganisation nicht untypischen - Beharrungskraft die Vorstellung verbreitet, die BStU müsse auf Dauer,mindestens auf Jahrze- hnte hinaus, bestehen bleiben. Diese Vorstellung ist im Blick auf die Aufgabe der Behörde, jedenfalls auf mittlere Sicht, nicht tragfähig. Die Erfassung,Erschließung, Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des MfS (§ 1 Abs. 1 StUG) ist, auf Dauer gesehen, eine Angelegenh- eit der allgemeinen staatlichen Archiwerwaltung.179 Sie ist - bei entsprechender Ausstattung - mindestens ebenso gut in der Lage, die in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 StUG genannten Aufgaben wahrzunehmen, wie eine Sonderbehörde.
Wie ggf. verfahren werden könnte, zeigt § 2 a des Bundesarchivgesetzes, der vorsieht,im Bun- desarchiv — unter dem Namen „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" - eine unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts zu errichten, der es vor allem ob- liegt, Unterlagen der SED und ihr verbundener Organisationen (§ 2 Abs.9 Bundesarchivgesetz) zu übernehmen, auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Es ist - siebzehn Jahre nach der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands - nur schwer nachvollziehbar,war- um ausgerechnet die urkundliche Hinterlassenschaft des MfS noch immer eine Sonderbehandlung erfährt.Die Frage einer in der näheren Zukunft vorzunehmenden Überleitung der archivalischen Aufgaben der BStU auf die allgemeine staatliche Archivverwaltung - wobei sowohl die wissen- schaftliche und journalistische Nutzung der Stasi-Unterlagen als auch die Akteneinsicht für MfS-Opfer weiterhin wie bisher möglich und die politische Bildungsarbeit vor allem seitens der Außenstellen gewährleistet sein sollten - bedarf jedenfalls einer alsbaldigen intensiven Prüfung auf politischer und fachlicher Ebene, die sich auch auf den Zeitpunkt der Überleitu- ng erstreckt. Auf keinen Fall dürfen sich durch organisatorisch oder institutionelle Verän- derungen die Bedingungen für Aufklärung und Forschung über das MfS verschlechtern. Sollte es möglich sein, eine solche Lösung in naher Zukunft zu realisieren,sind manche der nachfolgen- den Empfehlungen hinfällig.
Sind indes institutionelle Änderungen, wie wir sie grundsätzlich für geboten erachten, nicht erreichbar, empfehlen wir, die BStU nach dem Vorbild des* Bundesarchivs, gleichsam als „Bun- dessonderarchiv", zu reorganisieren. Das Bundesarchiv ist wie die BStU eine selbstständige obere Bundesbehörde (Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG) im Geschäftsbereich des BKM.Als moderne Fach- behörde nimmt das Bundesarchiv Aufgaben für die wissenschaftliche Forschung, alle interess- ierten Bürgerinnen und Bürger und die Bundesverwaltung wahr-entsprechende Aufgaben erfüllen die Archive der Länder. Im Unterschied zur BStU ist das Bundesarchiv allerdings nur insofern „selbständig", als es eine organisatorische Einheit außerhalb der Ministerialverwaltung dar- stellt; es ist, wie die oberen Bundesbehörden im Regelfall, weisungsunterworfen, unterliegt also der Fachaufsicht des zuständigen Mitglieds der Bundesregierung.Dass die Arbeit des Bun- desarchivs seit seiner Gründung 1952 darunter in irgend einer Weise gelitten hat, ist nicht ersichtlich. Auch im Falle der BStU ist das nicht zu erwarten. Die vor allem der emotionsge- ladenen Situation des Jahres 1990 geschuldete -verfassungsrechtlich prekäre -Sonderstellung, die die BStU unter den Bundesoberbehörden immer noch einnimmt, ist nicht länger zu rechtfer- tigen.
Das jahrelange Verschweigen des wirklichen Umfangs der Beschäftigung ehemaliger hauptamtli- cher Mitarbeiter des MfS gegenüber Bundestag und Öffentlichkeit und die bis heute anhaltende Neigung, die damit verbundenen Probleme zu verharmlosen oder zu verdrängen - bis hin zu den bestenfalls als oberflächlich zu qualifizierenden Auskünften, welche die Behördenleitung der Bundesregierung für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Verfügung zu stellen pflegt, sowie Fragen (einschließlich solcher der von der Dienstaufsichtsbehörde beauftragten Gutachter) zu diesem Sachverhalt tunlichst aus dem Weg zu gehen -machen deutlich, dass diese Sonderstellung zur Entwicklung eines „Behördenbewusstseins" geführt hat,das jegliche Ingerenz von außen, einschließlich parlamentarischer oder öffentlicher Kritik,nur als Störfaktor wahr- zunehmen in der Lage ist. Das ist gewiss auch durch das Ansehen bedingt, welches die beiden bisherigen Behördenleiter und der erste Direktor der Behörde zu Recht genießen, sowie durch die Leistungen,die die Behörde dank des Einsatzes ihrer Mitarbeiter in Erfüllung ihrer Aufga- ben über die Jahre erbracht hat. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das berech- tigte Selbstbewusstsein der BStU in gravierenden Zusammenhängen Formen eines Autismus-bis hin zu mehr als nur nachlässigem Umgang mit der Wahrheit - angenommen hat,die einer Behörde nicht angemessen sind. Dem kann und muss auch im Rahmen der geltenden Rechtslage, also mit dienst- aufsichtlichen Maßnahmen, besser aber noch durch eine „Normalisierung"des rechtlichen Status der Behörde, begegnet werden. Es wäre wünschenswert,wenn die BStU eine gründliche Aufarbeitung der Geschichte ihrer Behör- de in Auftrag geben würde. Dabei sollte der Untersuchungszeitraum mit dem 9. November 1989 - dem Fall der Mauer - beginnen und unabhängige Wissenschaftler in die Arbeit eingebunden wer- den.
Bei externen und internen Überprüfungen sollte der Antragsteller stets darauf hingewiesen werden, was Gegenstand der Überprüfung war und dass er bei Feststellung einer früheren Betä- tigung für das MfS auf Wunsch eine sich konkret auf diese Betätigung beziehende und ins De- tail gehende Einzelfallprüfung beantragen kann. Für die bei der BStU Beschäftigten, die früher als hauptamtliche oder Inoffizielle Mitarbei- ter beim MfS tätig waren, sollte unverzüglich eine die frühere Betätigung im MfS so konkret wie möglich aufhellende Einzelfallprüfung durchgeführt werden.
Wir empfehlen der BStU, behördenintern eine Forschungsarbeit zu den institutionellen Grund- lagen des zur Optimierung der repressiven Funktionen des SED-Staates dienenden so genannten „Politisch-operativen Zusammenwirkens" (POZW) zwischen Staats- und Parteiorganen in Auftrag zu geben.Hierbei würde über Einzelfälle hinaus,wo dieses politisch-operative Zusammenwirken in verschiedenen Studien schon dokumentiert ist, sichtbar werden, welche Institutionen auf besondere Weise mit dem MfS verzahnt waren. Das durch mancherlei Polarisierungen -nicht zuletzt zwischen ehemaligen Anhängern und Nutz- nießern einerseits und Gegnern der SED-Diktatur andererseits - gekennzeichnete Arbeitsklima in der Behörde der BStU sollte die verstärkte Aufmerksamkeit der Behördenleitung und des die Dienstaufsicht führenden BKM finden. Da es Anzeichen dafür gibt,dass die Behördenleitung nicht das volle Vertrauen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießt, weil sie -aus wel- chen Gründen auch immer - sich an diesen Fragen bisher kaum interessiert gezeigt hat,empfeh- len wir zusätzlich die Einrichtung einer außerhalb der Behörde anzusiedelnden unabhängigen Mediation, die sich behördeninterner Konfliktlagen annehmen und sowohl an die Behördenleit- ung als auch an die Aufsichtsinstanz mit Anregungen herantreten kann. Zu erwägen ist, diese Einrichtung mit der Befugnis auszustatten,über ihr bekannt gewordene Miss-stände den zustän- digen Ausschuss des Bundestages und den Beirat der Behörde zu unterrichten. Ehemalige MfS-Angehörige, die unmittelbaren Kontakt mit Antragstellern, insbesondere Opfern, haben, sollten in andere Bereiche versetzt,allerdings auch nicht mit personalpolitischen Auf- gäben betraut werden. Sie sollten Antragstellern/Opfern weder Auskünfte zu geben noch zur Recherche in deren Unterlagen oder gar deren Bewertung befugt sein. Für den Haussicherungsdienst (HSD) und seinen hohen Anteil an ehemaligen MfS-Mitarbeitern sehen wir zwei unterschiedliche Optionen: •Die Bewachung der Magazine und Archive wird grundsätzlich von Fremdfirmen durchgeführt, die darauf zu verpflichten sind, für diese Aufgabe keine ehemaligen MfS-Mitarbeiter einzusetzen. Diejenigen Mitarbeiter des HSD, die keine MfS-Vergangenheit haben, können i nichtm auszulager- nden Pförtnerdienst weiterbeschäftigt werden. •Der HSD bleibt bestehen, aber seine Leitungsstruktur wird verändert.Es ist nicht akzeptabel, dass die Leitungsebene des HSD ausschließlich aus ehemaligen MfS-Angehörigen besteht. Diese Vorschläge basieren auf der Annahme, dass sich bei den durchzuführenden Einzelfallprüf- ungen (oben 5.)keine Belastungen für diesen Personenkreis ergeben,etwa dahin, dass sie entge- gen bisheriger Vermutung doch operative Aufgaben wahrgenommen haben. Das MfS-Archiv ist bis zum heutigen Tag mit dem Bundesarchiv nicht kompatibel. Das hat zu Be- ginn sicherlich daran gelegen, dass das MfS-Archiv nach anderen Gesichtspunkten und Kriterien aufgebaut war, als sie bei anderen, insbesondere westlichen Archiven üblich sind. Es bleibt indes unverständlich, warum in den vergangenen Jahren nicht auf eine solche Kompatibilität hingearbeitet wurde.Dass anfänglich der Präsident des Bundesarchivs die Position eines Stell- vertreters des SBStU einnahm,blieb jedenfalls in dem hier angesprochenen Punkt ohne jede Wir- kung.Die Annahme liegt nahe, dass hier eine der Ursachen dafür zu suchen ist, dass die beson- dere Sachkenntnis ehemaliger MfS-Mitarbeiter so lange als unentbehrlich dargestellt werden konnte.Sollte eine Angliederung der BStU an das Bundesarchiv in naher Zukunft nicht gelingen, müsste mindestens eine Evaluation der BStU unter Archivgesichtspunkten erfolgen, um beide Archive so schnell und so weit wie möglich kompatibel zu machen. VERTRAULICH - personenbezogene Daten, unbefugte Weitergabe nach § 203 Abs. 2 StGB strafbar -
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