
Nach dem Rechtskräftigwerden des Rechtsbeugungsurteils vom 26.4.83 erging das Ersuchen auf Ausweisung am 7.6.1983 an die U-Haft I Berlin.
Aus der Gesundheitsakte die in der JVA Leipzig mit Krankenhaus zusammen mit der Gefangenenpersonalakte (oder E-Akte = Erzieherakte) 15.10.1997 wurden beide Akte http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2013/01/ermittlungsverfahren-30-js-1792-93-044.jpg nach Leipzig zurückgeschickt – vermutlich mit der Order die für nicht existent zuerklären oder die Akteneinsicht niemandem mehr zu gewähren. Frau Dr. Frischman -die leitende Ärztin lehnte die Akteneinsicht ab und Gefangenenakte -für nicht existent erklärt – wurde vom Leiter des Zuchthausmuseum Waldheim fahrlässig entdeckt (5 Bänder -1.080 Seiten). Trotzdem musste der Staatsschutz auf den Plan gerufen werden und Referent des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen aus Dresden, erschien persönlich zur befohlenen Akten herausgabe, die sich dan auf einmal aufgefunden hatte.

Die Hautaufgaben der IM ÄRZTE war: Aufstellung von Falschdiagnosen und medizinischen Falschberichten und Anordnung und Durchführung gesundheitsschädigender, lebensgefährlicher Behandlungen, woibei sie auch die Hand mit dem Skalpell anlegten.
LÜGE eines IM ARZTES – eine der vielen-” Es wurden keine schwerwiegenden organischen Befunde von krankheitswert erhoben, insbesonders wurde KEINE ANALFISSUR gefunden.” und n der Lüge weiter: “Aus der gegenwärtigen Sicht ergibt sich auch NICHT DIE NOTWENDIGKEIT EINES OPERATIVEN EINGRIFFES.”