
1976 wurde OSL Dr. Erhard Zels als Leiter des MED Dienstes in der StVE und StVA Berlin Rummelsburg als IMS “angel”vom MfS eingesetzt behandelte mich auf dem Folterbett im Keller des Haus 6.
“Die ratio legis, also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden” “Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Professor. Dr. Winnfried Hassemer 2003 – Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D.
Dieser Definition der Folter entsprechend, war alles was in den Tigerkäfigen der Arrest-zellen des Strafvollzuges der DDR ablief FOLTER – Angriff auf die Würde des Gefangenen.

Tiegerkäfig der Arrestzelle Ort der totalen Entwürdigung, der Folter, Mißhandlungen uind Gewaltanwendungen fand statt unter absoluten “Ausschluss der Öffentlichkeit “
AKTUELL: VG 9 K 3.15 Ist Deutschland endlich nach 26 Jahren bereit über die FOLTERUNGEN in der DDR ein Geschicht Faktum zu schaffen !??
WARUM weigert sich Deutscher Rechtsstaat die § Folter und § Anstiftung zur Folter in das Strafgesetzbuch als Strafbestände aufzunehmen ? Dadurch wäre das Völkerrecht-strafgesetzbuch in seiner Ganzheit anerkannt und die Folter würde mit 10 Jahren Plus und die Anstiftung zur Folter mit 5 Jahre Plus best-raft und die Würde des Menschen die laut Artikel 1 des GG unantastbar sein soll, auch gesetzlich geschützt, und die Folter UNVERJÄHRBAR !??
Um diese Petition zu unterzeichnen müsste elementare Humanität vorhan-den sein, oder ist es wieder an der Zeit, auch für diese Sache Civilcourage auf-bringen zu müssen um die Angst vor Consequänzen der eigenen Humanitet tragen zu müssen !??
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Ich stand allein am 17.1.15 von 11.-18.30 vor Mielkes Ministerium mit meinem Plakat und verteilte an Interessierte 500 Flyer…Gegen die Lügen die seit 25 Gauck Behörde nach Belieben verbreitet,
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Der Petent fordert die Schließung einer Gesetzeslücke durch die WErgänzung des Strafgesetzbuches Um einen Strafbestand der Folter- abgelehnt.
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Da war die Empfehlung des Bundestagspräsidenten Lammert wohlgemeint aber richtig war sie nicht… sei es drum.

die Strafverfolgungsbehörden einem Fall wie dem vorliegenden nicht gründlich anfassen würden- sei es aus Gründen der Bequemlichkeit, aus politischen Gründen oder aus Befürchtungen darüber, das ein entsprechendes Verfahren und möglicherweise eine Verurteilung vielleicht eine Vielzahl ähnlicher Verfahren nach sich ziehen würde.
Hierauf könnte das Schreiben des RA ANONYMISIERT an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im vollen Wortlaut als Antwort stehen. Wenn man sich die die Ablehnung der Veröffentlichung und die Belehrung des Bundesministerium für Jistiz anschaut und das Schreiben der Rechtasnwälte ANONYMISIERT anschaut wird die Unsubstantiirtheit des Schreibens des Petitionsausschusses und folglich auch der nicht unterzeichneten Belehrung mehr als deutlich. Es zeichnet sich ab dass der Petitionsausschuss unter dem Vorsitz von Karsten Steinke – Die Linke – aus politischen Gründen die Veröffentlichung der Petition für Implementierung des § Folter in das StGB beschlossen hatte, auch ohne Rücksicht darauf dass man das als Beschneidung der demokratischen Rechte betrachten könnte.

weil es weder im StGB der DDR noch im StGB unseres Rechttsstaates keine § für Folter gibt.. Die unterschriebene Antifolterkonvention dient nicht dazu den Strafbestand Folter zu ahnden.

Der ius-cogens-Grundsatz verbietet Folter in jeglicher Form.Ein Verstoß dagegen ist zu prüfen. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Hinweis darauf konfrontiert war, hat sie bislang eine Befassung unterlassen.
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Ich habe Ihr Anliegen nichr verstanden?