Website-Icon AdamLauks Blog

Oberstaatsanwalt Lorke – Besuch nach 16 Jahren : § 258a Strafvereitelung im Amt der Berliner StaatsanwaltschaftII & ZERV 214 76 Js 1792/93 : Vernehmung des IMS „Nagel“ alias Oberstleutnant Dr. E.Zels -als Mitwisser der Folter als Täter und Zeuge der “ lückenlosen Medizinischen Behandlung nach gegebenen Weisungen und Befehlen des MfS“ NUN kämpfend für die Gerechtigkeit für Gefolterten der DDR Adam Lauks und seine Folterer – Mit Wissen der Generalbundesnwältin und der Justitzministerin Verletzung des Artikel 13 der UN Antifolterkonven-tion!? um Folterer zu schützen !??

„Immer wieder fällt uns auch auf das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten.“  von Joachim Gauck 

*******

Staatsanwalt Lorke verdiente sich den Oberstaatsanwalt mit dieser Strafverfolgungsverhinderung im Amt nach Vorgaben aus der Politik!? 

Das komplette Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 dauerte 5,5 Jahren.

Dr. Gunter Schmidt hatte seine behinderte Stieftochter sexuell mißhandelt und wurde zu 4 Jahren verurteilt. IMS“Nagel“ warb ihn an als IM Vorlauf“Peter“ und wegen seiner hohen Einsatzbereitschaft wurde er als IM  auch vorzeitig entlassen und kehrte in sein Beruf wieder zurück als Radiologe in der Meerower Allee.

Ich war definitiv nicht am 27.2.1982 im Haus 8 – das iost alles auf Weisung von IMS“ Zels“ geschrieben worden – Papiere mussten stimmen und den Weisungen und Befehlen des MfS in allen Details entsprechen. Wozu solche Sorgfalt!?

Nach der Aufpfählung und schwerer Körperverletzung wurde ich umgehend in die UH I zurück verlegt wo  Manfred Heinze und Felix Tschogalla  mich vor Suicid schützen sollten.

Die  Recktoskopie sollte am 25.2.83 von einem Professor in der Charite durchgeführt werden – dafür wurde ich am 24.2.83 durch die Gefangenenärzte Dr. Mai und Dr Gunter Schmidt vorbereitet – abgeführt.  Termin wurde vom MfS vereitelt/verhindert. IMS“Nagel“ war ein höriger Vollstrecker mit hoher Einsatzbereitschaft.

 

Am 10.12.2013  nach der Akteneinsicht bei der Rehabilitierungskammer Berlin ging ich in die Kirchstrasse 6 und suchte den  jetzt Oberstaatsanwalt Lorke  auf in seinem Büro, ganz spontan ohne Anmeldung und Termin stand ich in seiner halbgeöffneter Tür und klopfte an. “ Darf ich stören ! ??- Hab ich schon ! “ Er blickte hoch in meine Richtung. „Na, Herr Oberstaatsanwalt klingelt was, klingt Ihnen meine Stimme bekannt !? Adam Lauks ist mein Name, wir hatten mal telefoniert vor paar Wochen !?? „.. Es sei so lange her, man kann sich nicht mehr so genau  daran erinnern, an die Strafanzeige  die er unter 76 Js 1792/93  1997 eingestellt hatte -„wegen Mangels an Beweisen “ wie er mir damals bei einem  Termin sagte, nach dem  ich das Einstellungsschreiben  von ihm bekommen  hatte. Er könne nichts mehr für mich tun, es sei alles verjährt.  Er suchte nach Redewen-dungen, und was ich von Ihm wolle..

„Ich wollte Ihnen nur zeigen  WARUM, unter anderem, Sie  das Verfahren erst in die Länge gezogan hatten und dann nach 5,5 Jahren es  einstellen mussten ! Wegen Strafver-eitelung im Amt der Gauck Behörde 1994, die Ihr Verfahren ausgebremst hatte durch die Urkundenunterdrückung, Aktenmanipulation und Unterschlagung der Augenscheinob-jekte. Er versuchte  das Gespräch abzuwürgen, und schon hatte ich ihm die Korrespon-denz  Ersuchen des Polizeitpräsidenten in Berlin 20.12.1993 und die ungewünschte und  lügenhafte Mitteilung der Gauck Behörde  auf den Tisch gelegt. Er überflog die Schrei-ben. Vielleicht kam die Erinnerung ?…“und hier sind die Beweise für schwere Körper-verletrzung in der speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim, und die Handschrift des STASI-Schergen sehen Sie  hier am Unterkiefer“. In die Beweise hat er sich schon  vertieft und den Innhalt zur Kenntnis genommen. „Darauf  folgte die Strafvereitelung im Amt Ihrer Behörde“!und ich reichte ihm die Verfügungen  über Folter die Oberstleutnant Neidhardt und Oberleutnant Wilk unterschrieben hatten und Verfügung über Diszipli-närmaßnahme  – Arrest vom 25.1.1984 die sich mit dem Beginn der Folter deckte. „Bei unserem abschließendem Gespräch hatten Sie mich belogen, Herr Lorke“ „Um einen von diesen Verbrechern vor den Richter zu zerren  brauche ich Beweise – was können Sie beweisen was  hinter dicken Mauern im Keller des Hauses 6 von Berlin-Rummelsburg gelaufen ist !??“  waren Ihre Worte !? Im Januar dieses Jahres  hatte ich die Akte in der Hand woraus eindeutig hervorgeht, dass die  Verbrecher – meine Folterknechte alle ver-nommen wurden und dass die mit diesen Beweisen nicht konfrontiert wurden, die  bis Oktober 1997 in der Staatsanwaltschaft lagen. Was die Ermittlungen Ihrer Ermittler wert waren sehen sie aus den beiden Verfügungen.  Dem Ermittler Schaika ist nicht aufgefal-len, dass beide  Maßnahmen sich zeitlich  überdecken !?? Er schaute sich die Verfügun-gen genau an.  Er schwieg. „Herr Oberstaatsanwalt, die Verfügung  über Fessellung an Händen und Füßen  vom 25.1.-9.2.1984 ist falsch und wurde nachträglich irgendwann  mal ausgestellt um die FOLTER – den Einsatz der Folterknechte  abzurechnen und  Prämie zu kassieren.  Meine Folterknechte RASIERKLINGE und ROTFUCHS wurden  vernommen, aber  lange zuvor in diesem Haus eingestellt in der JVA Moabit… DAS haben Sie alles gewusst!??

„Aber ich kann  nichts machen, ich kann Ihnen nicht helfen…“ stammelte er vor sich hin, und schaute sich die Blätter an. “ Ja ich weiss – es ist alles  verjährt, im StGB gibt es gar keinen § für FOLTER, die Täter wurden schon durch die Gauck Behörde geschützt, und Sie taten nur Ihren Job.“ Danach bin ich gegangen.  Und musste wiederkommen.

Beim Eingang  war die Kontrolle gründlich, mein kleines Fotoaparat musste  da bleiben. Ich bekam  eine Quittung (Original) – die Kopie blieb im Block beim Justizbeamten. Diese Bescheinigung  ließ ich beim Oberstaatsanwalt versehentlich liegen. Als ich Fotoaparat haben wollte ging es nicht. Ich bot meinen Personalasuweis an als Beweis dass ich es bin – auf der Kopie war meine Unterschrift.. NEIN DAS GEHT NICHT ! Meine Beine waren knieabwärts voll Gewebewasser  und das Laufen fiel mir schwer. Ich musste den langen weg zurück- da braucht man einen Guide bis zum Oberstaatsanwalt Lorke. Als ich vor der Türe stand war er gerade zum Mitagessen gegangen. “ Kommen Sie  nach einer Stunde wieder“ meinte die  Frau aus dem Nebenzimmer. Ich erklärte  ihr dass mein Schein da drin geblieben ist… Nein, sie wird doch nicht in das Zimmer deswegen jetzt reingehen. Ich holte mir einen Stuhl setzte mich hin und wartete  anderthalb Stunden…Als Herr Lorke  zurückkam war er nicht mehr der abweisende,eiskalte Oberstaatsanwalt – er muss sich  die Papiere angeschaut haben und 1+1 zusammenzählen muss er drauf haben!? denn auf seiner Tür war ein Aufkleber – ein Bild von einem Hasen mit langen runtergeklappten Ohren mit dem Text:  ICH BIN NICHT PERFECT… aber bin so nahe dran dass es mir Angst macht.

Das heißt, dass der Staatsanwalt  Lorke  hatte damals  kadavergehorsam, der Weisung von  OBEN folgend, seinen Job gemacht.  Er gab mir das Blatt und ich ging zur Ausgangskontrolle und löste meine Camera raus. Ich sah wie der Beamte  mein Blatt in Stücke zerriss und in den Mülleimer warf, nach dem er es mit bei ihm gebliebenen Durchschlag verglich, worauf ich meine Unterschrift leistete. WARUM NICHT GLEICH SO !? War er nicht in der Lage mich nach meinem Personalausweis zu identiffizieren!?? SO GRÜNDLICH wird bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet !!! Staatsanwalt Lorke muss besser sein als der Justizbeamte am Einlass, er kann die Beweise für Folter nicht übersehen haben, falls ihm der Sherlok holmes  namens Schaika vorgelegt gehabt hätte… Jetzt fehlt nur noch dass der Schaika  ein Ossi  ist. Ein Versuch  ihn zu erreichen scheiterte an der Personalabteilung des Polizeipräsidenten in Berlin !?? Ob und wo er arbeitet ist TOP-Secret! –  auch 20 Jahren danach!? O Weia !!?

Ich überließ ihm die Beweise  für Strafverteitelung im Amt der Gauck Behörde und der Staatsanwaltschaft II Berlin zwei hinter der er  damals zeichnete:

An den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenjbezogenen STASI-Unterlagen…

Der Polizeipräsident in Berlin wußte 1993 nicht mal wie die Gauck Behörde hieß !??

Antwort der Gauck Behörde auf das Ersuchen der Staatsanwaltschaft II

In der Akte sich befindliche Beweise für den Unterkieferbruch im Waldheim wurden nicht erwähnt – unterdrückt-unterschlagen !

Hier endete die Korrespondenztätigkeit zwischen  denen die den Auftrag hatten das DDR Unrecht juriostisch aufzuarbeiten: Polizeipräsident in Berlin ZERV 214 und  denen die gesetzlich  verpflichtet und dafürgegrundet wurden  den Ermittlungsorganenj  der Justiz Zuzuarbeiten. Was ausserhalb dieser Korrespondenz passierte ist  geheimdienstliche Bearbeitung der Verbrechen der STAZIS angezeigt im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 das der damalige Staatsanwalt Lorke  meine Menschenwürde mißachtend, die Täter schützend nach 5,5 Jahren eingestellt hatte.

http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/

Für die Interessierten oder  Juristen-Experten  hier ist das ganze Ermittlungsverfahren als Beispiel für die juristische Aufarbeitung von mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS.  Ich lasse mich im Kommentar gerne vom Gegenteiligen überzeugen !??

Die Akte wurde in einem Offenen Brief an den Bundespräsidenten Joachim Gauck  als Anlage per Einschreiben abgeschickt: http://adamlauks.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/

Als er nicht reagierte erstattete ich  eine Strafanzeige-stellte den Strafantrag gegen die Gauck Behörde wegen Strafvereitelung im Amt die unter  AZ 222 UJs 662/13 auch  gegen UNBEKANNT  geführt und zwei monate später wegen Verjährung eingestellt wurde !? Da ist eine erkenntliche Konsequänz drin, in der Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STAZI-Exekutive !

http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/

*******

Die Beweise der Aktenmaniupulierung seitens der Gauck Behörde fesselten die Aufmerksammkeit des Herrn Lorke offensichtlich:

Deckblatt zu den Beweisen für schwere Körperverletzung am 23.6.1985 in xder Absonderung von Waldheim Zelle „4“

Gauck riss die STASI-Akte an sich, schuf das Gesetz dazu mit, um Täter, Verbrecher des MfS zu schützen.

Sofortmeldung des MDI Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS vom 23.06.20.35

Unterschlagene Beweise für § 116 StGB der DDR – Schwere Körperverletzung

 

Er lass die Fernschreiben genau durch. Ich zeigte auf das 2. Ergenzungsfernschreiben. Wer sich hinter den Schläger hier gestellt hatte, hatte ihn auch angeheuert. Was  Gauck Behörde nicht hatte und wusste, und auch Oberstleutnant Matho und Oberst der VP Schulze nicht,  dass die K ermittelt hatte kurz nach dem Anschlag und dort ist  der wahre Sachverhalt  niedergeschlagen. Ralf Hunholz wurde  in meine   abgesonderte Zelle „4“ durchgeschlossen unde mich dort  niedergeschlagen – ich war zu jenem Zeitpunkt  in 7 Minat der Nahrungsverweigerung und wog gerade noch 55 Kilo..

Daraufhin übergab ich im den Folterbeweis:

*******

Hierfür hatte das MfS Ärzte aus dem Zivilen-,Armee- und Exekutivebereich unter Eid genommen: Ausstellung von falschen Diagnosen nach dem Bedarf und Erfordernissen des jeweiligen Operativen Zersetzungsvorgang auf Befehl des Führungsoffiziers. Als vorletzte Stufe der Zersetzung betrachtete Generalmajor Neiber die Einleitung falscher medizinischen Behandlung durch den IM Arzt, der selbst die Hand und Skalpell anlegte und das Zersetzungsobjekt bis in den Tod behandelte. Dies lief sowohl in Zivilkrankenhäußern, wie im Haus 115 in Berlin Buch, wo eine ganze Chirurgie zur besonderen Verwendung der STASI zur Verfügung stand, und auch und vor allem in den Haftkrankenhäusern der Verwaltung Strafvollzug der DDR.
Schreibtischtäter auf höchster Ebene sind IM PIT -OSL Dr.Peter Janata der vom Anstaltsarzt vom Hohneck zum Leiter der MED-Dienste in DVW beim Ministerium der Inneren avancierte; IM GEORG HUSFELDT ChA der Psychiatrischen Klinik des Haftkrankenhauses Leipzig Meusdorf, der 1986/87 zum Chefpsychjiater und Gutachter der Verwaltung Strafvollzug des MdI nach Berlin befördert wurde und IM NAGEL -Alias Oberstleutnant Dr.Erhard Zels – der als Internist in der Plauener Strasse 26 als niedergelassener Internist die Nomenclatura weiter betreuen durfte. Als letzter Arzt durfte er den Mielke im Hohenschönhausen behandeln und auch Honecker im Haus 8 in Rummelsburg für eine Nacht beherbergen. Gemeinsam mit Janata erstellte er falsche ärztliche Gutachter für die beiden Verbrecher – beide Erichs und durfte U-Haftkrankenhaus Hohenschönhausen abwickeln.
Eine Auskunft über andere Ärzte bzw. Ihre evtl. IM Tätigkeit für das MfS von der BStU bzw Roland Jahn am 30.8.2011 zu bekommen ist es mir nicht gelubngen – bis heute nicht.

Für den 25.2.1983 war  beim Professor  der Gastroenterologi in der Charite eine recktoskopische Untersuchung terminiert- ich wurde  dafür auch vorbereitet.  STAZIS  ließen den Termin platzen und am 28.2.1983  verletzt mich IME NAGEL – Mielkes letzter Leibarzt  bei einer  – ohne Vorbereitung – gewaltsam durchgeführten Recktoskopie, er durchtrennte dabei  zwei Blutgefäße, riss die mechanische  Behinderung auseinander. Oder Deutsch gesprochen, pfählte mich brutal auf. Dass man  mit den Patienten grob und brutal  umging, insbesonders der Psychopat Major Radtke  können Insider aus dem Haus 8 ein Lied singen. Aber dass der Zels  IME NAGEL mich  fortan  wissentlich (ver)bluten läßt und Blutvergiftung mit einkalkuliert übertrifft  den Fassungsvermögen eines gesunden Menschenverstandes. Ob er gewußt hatte  dass er gegenkontrolliert wird? In meiner Zelle sitzt kein IM Zellenspitzel sondern Hauptamtlicher Offizier des MfS Manfred Heinze, der  auch der erste  ist der  auf den Teerkot  mich hi8nweist, dder von inneren Blutung herstammt. Wenn  Zels es gewußt hatte umso besser… damit ist die Vorbereitung zu Gewaltnot OP am 20.7.1983 erklärlich.

Dieses Dokument verwendet Staatsanwalt 1997 zur Niederschlagung des Ermittlungsverfahrens

„So ein Darmschleimhautaeinriss tut fürchterlich weh !“ – ChA Dr. Doz.Wendt dass  zwei  Venen durchtrennt waren, verschwieg er mir- WARUM !??

Gefälschter Befund des IMS „Nagel“  – Oberstleutnant Dr. Erhard  Zels

OA Schulz „übersieht“ zwei offene Blutgefäße, macht mich zum gesündesten Strafgefangenen der DDR… War die Diagnose von ChA  Doz. Dr. Wendt vom 20.4.1983 in Berlin Buch -1.Chirurgische Klinik falsch ! ??   Dein Befund wurde vo DR.Zels -IM NAGEL  gefälscht

OA DR. sc.med. H.-J. Schulz ! Waren Sie IME ARZT im Dienste des MfS !? – Hatten Sie eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben !? – Nach der Wende  wurde er ChA des Oskar Ziethen Krankenhauses in Lichtenberg. Antwort auf die Frage  habe ich nie bekommen. Im obigen Befund gibt es keine Narben im Sphinkterbereich auf 6.00 Uhr  oder hat er die übersehen müssen !??

Spuren- Beweise – Folgen der Folter und Übergriffe der Ärzte im Haus 115 Berlin Buch und im Haus 8 von Berlin Rummelsburg.

Am 4.5.1983 als Verhafteter lehnte ich OP ab; am 27.7.1983 wurde ich mit Gewalt notoperiert –

http://www.openpetition.de/petition/online/folter-muss-in-das-deutsche-strafgesetzbuch-aufgnommen-werden

Erst im Dezember 2012 konnte ich  in die Akte der Staatsanwaltschaft II Berlin  ZERV 214 einblick nehmen über die  beiden Strafanzeigen wegen Folter, Körperverletzung und Übergriffe der Mediziner und andere Delikte. Der obige Arztbericht an Frau Dr. Meergans seitens  des OA H.-J. Schulz Leiter der Endoskopie Charite ist eine bestellte Falschdiagnose  des IME Arztes NAGEL Alias Oberstleutnant Dr. Zels der  zum GVS B-Kader des MfS gehörte. B-Kader gehörte zur Geheimen Verschlussache des MfS. Es waren Auserwählte  die auch im MfS wenigen bekannt waren und im Kriegsfalle zum Einstz gekommen wären.

Oberstleutnant Dr. Zels  befehligte  die „lückenlose medizinische Behandlung“ von Adam Lauks die eigentlich  in seiner pervärsen Perfektion als Operativer Zersetzungsvorgang gelten wird.

Hier ist die „Vernehmung“ des IMA NAGEL  durch die ZERV 214 im Juli 1997 als Beschuldigten und auch als Zeugen. Natürlich erlaubt ihm der ZUSATZ zum Einigungsvertrag sich nicht erinnern zu müssen. Dafür  blieben ihm viele Details ziemlich gut in Erinnerunmg heften. Es ist ein Täter- ein DDR Dr.Mengele in Person. Die Vernehmung will ich nicht kommentieren, das überlasse ich den Lesern. SO wurde Folter in der DDR Haft an Adam Lauks  juristisch aufgearbeitet. Vom Anfang an rechtsbeugerisch ermittelte man nicht wegen Folter sonder wegen Körperverletzung und  verschleierte schwere und lebensgefährliche Körperverletzungen in Berlin Rummelsburg Haus 8 am 28.2.1983 und im Buch 27.2.83 und im Waldheim  -Unterkieferbruch im Hochsicherheitstrakt- völlig. Nach 5,5 Jahren (!??) wurde das Ermittlungsverfahren der ZERV 214 eingestellt wegen der Zeugenaussage eines hochkarätigen Offiziers des MfS!!!

IME Arzt NAGEL gehörte auch zum GVS-B-Kader des MfS!? Mielkes letzter Leibarzt in der U-Haft  Hohenschönhausen.

Sie hatten alle keine Skrupel die Anstiftung zur Folter auch zu beweisen..

Alle Verfügungen über Arrest und Sicherungsmaßnahmen müssten vom IM NAGEL -Dr. Zels genehmigt werden. ES GAB KEINE SUICIDABSICHT !

In der Hauptverhandlung am 21.&22.und 26.4. 1982 wurden meine letzten Worte in das Verhandlungsprotrokoll eingetragen.

…“ im Falle Adam Lauks wird es unter KEINEN UMSTÄNDEN einen Fluchtversuch oder Selbstmordversuch geben!“

Beweis für Gewaltanwendung bei Folter

IM Ärzte der DDR waren der Auswurf der menschlichen Rasse. 3,5 % aller DDR Ärzte waren bereit für die STASI zu killen.

Hierzu möchte ich sagen, daß ich den Eindruck hatte(also wußte er was HA IX und HA XIV sind !)daß diese Abteilungen auf alle grundsätzliche Entscheidungen in der StVE Einfluß nahmen und speziell für dem medizinischen Bereich das letzte Wort. z.B. auf die Gewährung von Haftunterbrechung hatten.

IME NAGEL wird vernommen.. und lügt

Beim Besuch des OMR Professor Dr. Generalmajor Kelch – Chef des MED Dienstes des MdI der DDR und Chef des MEDDIENSTES VWS Oberstleutnant Dr Peter Janata – IM PIT

Auch nach fast dreißig Jahren ist IM NAGEL – Oberstleutnant Zels an sein Mielkes Schwur gebunden und lügt.

Der IM NAGEL ist 10 Jahre nach der Aufpfählung als IME NAGEL für MfS im Einsatz- Er schirmt das MfS ab.

Ein STAZIschwein löscht seine Erinnerung…*******

Am 18.4.83 der gesündeste Verhaftete von Rummelsburg

Gesundheitsbericht endete mit einem nachträglich reinkopiertem Absatz.

Antrag auf Klageerzwingungsverfahren seit 10.11.2011 ohne Antwort… sowie die Dienstaufsichtsbeschwerde und Entscheidung über Zusammenlegung der beiden Strafanzeigen wegen Folter, Körperliche Mißhandlungen und andere Delikte..

das keine konkrete Unterteilung für jeden Einzellfall zuläßt.

An Geduld wird mir nach nun fast 27 Jahren nicht mangeln dürfen… ich wähne die Angelegenmheit in guten Händen. Urteil wegen Morde in Italien ist heute gefallen zu Ungunst der ermordeten und Folteropfer…

Ich suchte nach Gerechtigkeit für Gefolterten und meine Folterer seit 20 Jahren – vergebli

Hier ist die Eingangsbestätigung – seitens einer SED-PdS – Linken als Vorsitzende des Petitionsausschusses !!?

Ehrenerklärung aus 1992 – als Versprechen vorgespannt

NUN beginnt das Warten darauf das der Rechtsstaat zur Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Folterer findet. Am 10.11.2011 wurde der Antrag des auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 STPO gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft vom 07.10.2011, Aktenzeichen 1 Zs 2589/11 eingereicht.

Seit 07.11.2011 um 11.11. weiß ich dass ich in diesem Kampf um Menschenrechte und Würde des Menschen nicht allein bin:

Für das RA Honorar meldeten sich FB Freunde die gegen FOLTER in Urform sind.. und die es mit Menschenwürde und Menschenrechte in Deutschland ernst meinen.

Berliner Bank AG
Zu Gunsten : Adam Lauks
Kontonummer:6608897 BLZ 10070848
Zweckangabe: Klageerzwingung zu AZ: 1 Zs 25/89

Oder aus Ausland : IBAN : DE82100708480660889700  BIC : DEUTDEDB110

Danke für den Edelmut den Spendern ! Gott sieht und Gott zahlt zurück.

Gespendet haben schon :

1. Andre Sepeur 20,00 Euro

2. Branko Martinovic 30,00 Euro 

3. Marco Rese 20,00 Euro

4. Fuchs Irmgard   10,00 Euro


A K T U E L L Dies ist kein Kampf-dies ist (m)eine Suche nach Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Folterer aus der Zeit 1982-1985 DDR-Haft

Am 03.011.2011 ist der Antrag auf die Akteneinsicht vorab per Fax: 90152727 von einem Rechtsanwalt einer der renomiertesten Rechtsanwaltskanzlei abgegangen:

EILT, bitte sofort vorlegen !

Aktenzeichen: 1 Zs 2589/11
-Adam Lauks – (weiteres AZ: 272 Js 2215/11)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an,dasss Herr Adam Lauks mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Eine auf mich lautende Vollmacht füge ich bei.
Ich beantrage, mir zur Vorbereitung eines etwaigen Klageerzwingungsverfahrens
A k t e n e i n s i c h t

zu gewähren.Diesbezüglich bitte ich wegen des baldigen Fristablaufs am 10.11.2011 um rasche Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
RA S.N.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.10.2011 blieb bis jetzt unbeantwortet.

In Deutschland kann und darf keine Folter gegeben haben !??

Weil der Oberstaatsanwalt Reichelt, den ich am 2.11.2011 wieder angerufen hatte um ihn nach Deutung des Schreibens der Generalstaatsanwaltschaft mir erklären zu lassen, den Inhalt meiner Strafanzeige und meines Strafantrags und eingereichten Beweises „falsch“ verstanden , sage ich mal wollte, hier doch mal kurze Klärung. Aus dem Gespräch wurde mir klar, dass das Verfahren NUR gegen den Oberleutnant Wilk eingestellt wurde, gegen den mein Strafantrag wegen Folter und Körperverletzung gar nicht lautete !? Schon hier bezichtige ich das zwei tägige Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts, der sich nicht mal bemühte, den Namen des Vorgesetzten Oberstleutnants zu enträtseln, der dem Wilk das Befehl für die Ausstellung der Verfügung über diuese illegale Sicherungsmaßnahme auszustellen. Das würde auf Oberflächlichkeit deuten, wie auch die „Einstellung des Ermittliungsverfahrens wegen Körperverletzung und u.a. woraus die Absicht eindeutig erkennbar sei das Wort und den Strafbestand der Folter aus der Sichtweite zu bringen, die ungeschehen zu machen. Es ist Fakt und sicher dass die Staatsanwaltschaft noch nie die Strafanzeige wegen Folter zur juristischen Aufarbeitung vorgelegt bekommen hatte, insbesondere nicht nach der Erweiterung dier Anzeige auf die Anzeige vom 30.4.1992 die nach vielen Ermittlungsfehlern, nach 5,5 Jahren eingestellt wurde wegen einer Falschbezeugung eines der Mitwisser/Täter und Lenkers der „lückenlosen medizinischen Betreuung“ die an sich auch eine systematische medizinische Folter darstellt dioe mit der Nachbehandlung einer Operation im Haftkrankenhaus 16.9.82 Leipzig Meusdorf beginnt und bis zur Ausweisung andauert 29.10.1985.
Fehlentscheidung des Oberstaatsanwalt Reichelt, meiner tiefsten Überzeugung nach, ist dass er sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Wilk begnügt, obwohl er nur wegen Anstiftung zur Folter (maximal bis 10 Jahre Freiheitsentzug) belangt werden konnte, ist nur mit der Absicht die Folter der Fesselung an Händen und Füßen über drei Wochen aus der
Welt zu schaffen, samt Lärmfolter, Kältefolter und Säurefolter für die sich er selbst als „dünn“ bekannte, vom Tisch zu bekommen. Denn es darf und ergo kann nicht sein das auf deutschem Boden noch 1984/1985 so brutal gefoltert wurde. Es ging um keine Beruhigung, eines Selbstmordgefährdeten oder Randalirer, sondern um das Brechen mit dem Ziel Adam Lauks in den Selbstmord zu treiben. Seit der Verlegung aus Königswusterhausen in die U-Haft I Rummelsburg, saß in meiner Zelle Hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS, nicht nur um ab 28.2.83 das Voranschreiten der inneren Blutungen zu verfolgen sondern auch mich vor dem Selbstmord zu schützen !? Während eine meiner Aufenthalte im Krankenrevier besuchte der“U-Häftling“ meine damalige Freundin- jetzige Frau im Hotel Stadt um ermittelnd oder vorbereitend ihr angebliche Suizidgefährdung mitzuteilen, um späteres Staunen über einen Selbstmord zu schmälern, auf meine mentale und seelische Instabilität hinweisend !?
Nein Herr Oberstaatsanwalt Reichelt und Staatsanwalt Heitmann vom Generalstaatsanwalt , auch wenn Sie die Beschwerde des Professors Dr. Jörg Arnold, eines der führenden Strafrechtswissenschaftlern am Max Planck Institut missachtend links liegen lässt, ist die bewiesene Folter NICHT vom Tisch gefegt. Im ersten Gespräch mit mir hatten Sie mir vorgeschlagen, die Strafanzeige aus dem Jahre 1992 zum Bestandteil dieser Anzeige zu erklären, die Sie damals schon vorzuliegen hatten, und daher ist es mir nicht erklärbar wieso SIE die ungeprüft zum Generalstaatsanwalt mit der Empfehlung das Ermittlungsverfahren einzustellen, geschickt habt !?? Diese Handlung ist nicht schlüssig mit Ihrer vorgestriger Erklärung, dass mit der Prüfung der ersten Strafanzeige ein Kollege von Ihnen beauftragt wird, sobald die Aktenkopie zurück sein sollte !?? Das lässt zu hoffen, denn es durfte kein
Problem sein zu ersehen dass zu jenem Zeitpunkt zumindest die Gefangenenpersonalakte nicht angefordert,hinzugezogen wurde, in der sich die Beweise für die Folterungen und Mißhandlungen befanden. Dies ist mit Sicherheit nicht geschehen, weil man im Haftkrankenheit Leipzig Meusdorf und jetzige JVA Leipzig mit Krankenhaus bis zum 28.4.2010 die Akte durch die leitende Ärztin und Leitung des Krankenhauses versteckt, als nichtexistent erklärt, gehalten hatte, die durch den Einsatz des Staatsschutzes erst zu Herausgabe der Akte laut Strafvollzugsgesetz der BRD gezwungen wurde. Die Strafanzeige und der Strafantrag wegen Folter… vom 11.4.2011 ist durch das Auftreten neuer Beweise möglich gewesen, die eigentlich die erste Strafanzeige vom 30.4.1992 unter Beweis stellen, die damals vernommenen Folterer als unglaubwürdig überführen, aber auch den wahren Grund für damalige Einstellung: Falschbezeugung des Oberstleutnants Dr. Zels -IM NAGEL z. Zt. Internist in der Plauener Str.26 in Hohenschönhausen, der als Chef des MED-Punktes im Haus 8 von Rummelsburg residierte und von der Zelle 038 im Keller des Hauses 6 wo die Folter exerziert wurde, 100 m Luftlinie entfernt und durch die hohe Mauer des Freistundenhofes getrennt war. Da er nach der Handverletzung hinzugezogen wurde ist er Mitwisser und Zeuge der Folter gewesen und ist. Dass er bei der Vernehmung die Folterer deckt entspricht seiner Funktion vor allem als IM NAGEL des MfS.
Selbstverständlich wird ein Klageerzwingungsverfahren eingeleitet obwohle Ihre Einstellung des ermittlungsverfahrens gegen Wilk ablenkend ist und zur Formfehlern im Klageerzwingungsverfahren führen sollte.
Wir klagen an oder Wegen Folter in Urform in der DDR-Haft 1984/1985… ob Sie Anstiftung zur Folter des Oberleutnant Wilk einstellen oder nicht, das hat mit meinem Strafbestand der Folter nur indirekt zu tun. Ihre Ablehnung oder Nichteingehen auf die Begründung des Prof.Dr.Arnold deutet daraufhin dass Sie ius cogens, bzw das Völkerrecht missachten und zu umgehen versuchen, wonach eine Folter unverjährbar sei und das Ermittlungsverfahren nicht einzustellen gewesen wäre…entgegen dem JURA NOVIT CURIA bekunde ich hiermit, Sie darüber belerend mein Vertrauen in das Wissen des Strafrechtswissenschaftlers des Max-Planck-Onstituts. Wenn ER es nicht weiß – wer soll es den sonst wissen !??

Am 10.11.2011 an das Kammergericht Berlin gerichteter Antrag
auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO und Antrag auf Prozesskostenhilfe – unbeantwortet – KEIN Aktenzeichen !??

EILT ! Bitte Sofort vorlegen !
Dienstaufsichtsbeschwerde
Artikel 13 der UN Antifolterkonvention
1 Zs 2589/11

Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629
272 Js 2215/11
1 Zs 2589/11

Generalstaatsanwaltschaft
Elßholzstraße 30-33
10781 , 18.10.2011

Eilt! Bitte sofort vorlegen!

1 Zs 2589/11
Dienstaufsichtsbeschwerde
Gegen die Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 7.10.2011 erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde. Der zur Anzeige gebrachte Tatvorwurf der Folter wurde wegen Verjährung eingestellt. Mit der in der beigefügten Begründung der Beschwerde enthaltene Prüfung des völkerrechtlichen Grundsatzes von ius cogens hat sich die Generalstaatsanwaltschaft in keiner Weise befasst, diese nicht einmal erwähnt. Darin besteht sowohl Rechtsverweigerung wie auch Rechtswegverweigerung, da ich solange nicht von der Möglichkeit des Klageerzwingungsantrages Gebrauch machen kann, bis die Frage der Verjährung hinreichend geprüft worden ist. Denn würde ich bei dem jetzigen Stand des Verfahrens Klageerzwingungungsantrag stellen, riskierte ich von vornherein dessen  Zurückweisung durch das Gericht unter Berufung auf die Verjährung des Verfahrens, obwohl diese von der Staatsanwaltschaft bisher nicht unter den völkerrechtlichen respektive völkerstrafrechtlichen Aspekten geprüft worden ist. Ich bitte Sie deshalb um eine umgehende Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, damit ich gegebenenfalls noch innerhalb der gesetzlichen Frist die gerichtliche Entscheidung beantragen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks

Folteropfer der und Presseopfer des ASV AG/BILD

nachrichtlich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
nachrichtlich an die Bundesjustizministerin
nachrichttlich an die Genberalbundesanwältin
nachrichtlich an den Gerichtspräsidenten
nachrichtendienstlich an den Senator für Justiz von
nachrichtendienstlich an Rechtsausschuss des Bundestages
nachrichtlich dienstlich an den Menschenrechtsausschuss des Bundestages

Es gibt keine Gerechtigkeit für Gefolterten Adam Lauks

10.10.2011 Sprach ich mit Oberstaatsanwalt Reichelt. Er teilte mir mit dass er bereits am 9.9.2011 seine Entscheidung/Empfehlung an die Generalstaatsanwaltschaft geschickt hatte
die dort als 1Zs 2589/11 erfasst und durch den dortigen Staatsanwalt Heitmann beschieden wurde. Er war verwundert dass ich den Bescheid noch nicht hatte.
Ich rief in der Geschäftsstelle an und erkundigte mich nach dem Bescheid, das am Freitag in die Post gegeben worden sei. Die Entscheidung betrifft beide Strafanzeigen. Er stellte fest dass in der ersten Strafanzeige der Oberleutnant Wilk, den man nicht finden kann (?) nicht erwähnt wurde.Für Oberleutnant Wilk gibt es im Deutschen Recht für Anstiftung zur Folter Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren.Meine Anzeige und Strafantrag lautete Wegen Folter,körperliche Mißhandlungen und andere Delikte; Über den Oberstleutnant in dessem Auftrag die Verfügung für Folter Wilk unterschrieb. Wir warten die Post der Generalstaatsanwaltschaft ab, die ich selbstverständlich hier reinstellen werde. Ich teilte dem Oberstaatsanwalt mit, dass mich seine Entscheidung keinesfalls überrascht ha,t weil davor ein Kanzlerwort abgegeben an seinen Freund Gorbatschow vermutlich(für mich sicher) stehen muss, die Zusage auf Sowjetische Forderung/Erpressung, dass nach der Wende keine Entkommunisierung, keine Hexenjagd,geben darf, worauf Gorbatschow den Kohl in seinem Schreiben deutlich erinnerte. “ Wo ein Mensch ist findet sich auch ein Paragraph. Und wenn man an die Archive rangehen sollte, bedenken Sie dass es verschiedene Archive gibt, auch Bundesarchiv..“ Ich teilte ihm deutlich mit, dass ich nur bedauere Dokumente aus Gorbatschew Archiv nicht vor 20 Jahren eingesehen zu haben. Mit sicherheit hätte ich meine Suche nach Gerechtigkeit weder wegen der Rechtsbeugung im strafrechtlichen Prozess, noch wegen der Folterungen und ärztlichen Misshandlungen und Verstümmelungen, die von der gesteuert wurden in einem sondersgleichen Operativen Zersetzungsvorgang, nicht zu Anzeige gebracht, weil alle Untaten un Verbrechen der Staatsorgane seitens der Sowjetunion als Erfüllung der Bündnispflicht gegenüber dem großen Bruder zu betrachten sind und als solche nicht zu ahnden sind. Die war in einer Revolution des XXVIII Kongresses der KPdSU beschlossen und die Russen waren die die eine Vereinigung als erste abzusegnen hätten. Dafür hat kohlsche Regierung bereit gewesen alles zu tun und die tat es auch wie Gorbatschow es gewümscht hatte.
Für mich als Leie steht eins fest: Entweder Professor Dr. Jörg Arnold mein RA, Leiter der Forschungsgruppe Internationales Strafrecht am Max-Planck Institut in Freiburg im Breisgau oder
Oberstaatsanwalt Reichelt u8nd der Sztaatsanwalt Heitmann haben keine Ahnung auf dem Gebiet wo die ihr Geld verdienen. Denn ich glaube an Fachkompetenz meines ehemaligenm Anwaltes u8nd teilte dass Herrn Oberstaatsanwalt Reichelt deutlich mit: „Wenn Professor Dr. Jörg Arnold es nicht weiß, dann weiß es keiner in Deutschland !“ In seiner Deutung der Rechtslage hatte er prezise die Sachlage fixiert. Oberstaatsanwalt bestätigte dass es weder (hierfür in Frage kommendem) StGB der DDR aber auch in unserem StGB, kein Paragrahp gibt um Folter in der Form die hier vorliegt gesetzlich aufzuarbeiten… Meine Bemerkung und Verweis auf das Schreiben meines RA das dadurch eine gesetzliche Zwangslage entsteht, und das Ganze unter Völkerrecht fällt, was er abstritt. Ich teilte ihm mit dass ich den Bescheid Brauche um es dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzulegen. Ich teilte auch ihm abermals mit dass mich der Umgang mit diesem unantastbaren Strafbestand der Folter letztendlich nicht interssiert und dass ich nur einen Status eines Folteropfers von einer dafür zuständigen Stelle schriftlich bestätigt und abgestempelt haben will – nichts mehr. Er verwies mich diesbezüglich an das Bundesministerium für Justiz. Siehe das Schreiben des selbigen Ministerium vom 20.9.11 wo ich an die Staatsanwaltschaft verwiesen werde, zuständigkeitshalber. Die Aussage des Oberstaatsanwalts Reichelt dass er auf dem Gebiet der Folter „dünn“ sei schlug sich als solche im Bescheid nieder, oder kam Weisung die dem ZUSATZ zum Einigungsvertrag konform sein musste. Was ich bedauerlicherweise verpasst hatte war, ihn zu fragen, warum unter wahren Opfern des MfS er als STASIfreundlicher Staatsanwalt galt !??

AKTUELL 20. September 2011

Mit stiller Freude empfing ich das Antwortschreiben aus dem Bundesministerium der Justiz, das mehr oder weniger eine Eingangsbestätigung darstellt, womit die gewünschte
Zurkenntnisnahme der Ministerin für Justiz als erfolgt betrachtet werden kann, obwohl es um ein n och offenes Ermittlungsverfahren sich handelt.Ich bin gespannt ob ein ähnliches Schreiben auch von der Generalbundesanwaltschaft eingeht.
Natürlich ist darin der äußerst belehrender Hinweis wo das GANZE zuständigkeitshalber hingehört, was mir schon hinreichend bekannt war.
Wir wollen nur hoffen dass die endgültige Entscheidung der Staatsanwaltschaft / Oberstaatsanwalt Reichelt, nicht wieder fünfeinhalb Jahren auf sein Bescheid über Einstellung des
Verfahrens warten müssen !?
Auf das letzte Schreiben an den erwähnten Oberstaatsanwalt, worin das erste Ermittlungsverfahren aus dem Jahre 1992 (30. Js 1792/93)zum Bestandteil der aktuellen Strafanzeige vom 11.4.2011 (272 Js 2215/11)hinzugefügt und erklärt wurde gab es noch keine schriftliche Eingangsbestätigung.

JURA NOVIT CURIADas gericht kennt die Rechtssätze könnte genauso heißen Die Mühlen der Justiz mahlen langsam… bis sich so manche Angelegenheiten von alleine biologisch lösen. Der Weg vom Recht zur Gerechtigkeit für die Opfer des MfS ist oft unüberwindbar und unbewältigbar gewesen, dank dem ZUSATZ zum Einigungsvertrag und Freundschaftdienstes von Bundeskanzler Kohl an seinen KGB-Freund M. Gorbatschow…!??

Vielmehr beschränkt sich seine Zuständigkeit im Wesentlichen auf die Gesetzgebung…

Wo die Wahrheit nichts gilt, da gibt es keine Gerechtigkeit. Ohne Gerechtigkeit aber gibt es keinen Frieden.

Ich wurde zum Staatsfeind und Systemgegner gemacht, wie Tausende andere

Sie steigerten sich in eine Dreschsucht und bebten vor Erregung

In diesem Falle geschah es ohne ärztliche Genähmigung.. deshalb der Abbruch

Rechtslage von Strafrechtwissenschaftler Prof. Dr. Jörg Arnold dargelegt

Auf deutschem Boden wird nicht gefoltert… in der DDR… wenn ja -ist verjährt !

Adam Lauks
.66
12629

Staatsanwaltschaft Berlin Berlin, 24.08.2011
10548 Berlin
272 Js 2215/11
&
76 Js 452/92
&
30 Js 1792/93
An den Oberstaatsanwalt Reichelt

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,
Werter Herr Reichelt ,

nach dem gestrigen, fast halbstündigen Telefongespräch mit Ihnen erfuhr ich von Ihnen das
Sie sich mit dem Professor Dr. Jörg Arnold in Verbindung setzen wollten, was wegen seines Klinikaufenthaltes nicht möglich war!?
Unter Verweis auf das Schreiben des RA Professor Dr. Arnold vom 15.07.2011 und darin enthaltenen Erleuterungen der Rechtslage im Bezug auf die erstattete Anzeige und gestellten Strafantrag wegenFolterungen,körperliche Misshandlungen und anderer Delikte, worin letztendlich auf die Unverjährbarkeit der Folter hingewiesen wurde, was die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahren, wegen Folter und Körperverletzung und ärztliche Mißhandlungen und anderer Delikte mit sich ziehen müsste, verweise ich auf meine erste Strafanzeige 76 Js 452/92 sowie 30 Js 1792/93, die hiermit zu meiner letzten Anzeige 272 Js 2215/11 zusammenzulegen wären.
Nach 1992 und nach 1993 bekam ich die Einsicht in umfangreiche BstU-Akte. Durch den Staatsschutz des Landes Sachsen wurde meine Gesundheitsakte aus dem ehemaligen Haftkrankenhaus Meusdorf Leipzig von der Verwalterin – Leitende Ärztin Dr. Frischmann, vermutlich aus dem alten Bestand ungeprüft übernommen, freigekämpft und letztendlich am 28.4.2010 bekam ich Kopien und Originale meiner Gefangenenpersonalakte, die von der selben Frau als nicht-existent, verleumdet und versteckt gehalten wurden, um durch den Leiter des Zuchthausmuseums Waldheim fahrlässig enteckt worden zu sein. Refferent des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen löste dadurch, 22 Jahre nach der Wende, das Strafvollzugsgesetz der DDR und Dienstanweisungen des MfS in der JVA Leipzig mit Krankenhaus, mit dem Strafvollzugsgesetz unseres Rechtsstaates ab!!?
Darin fand ich die unumstößlichen Beweise über Folterungen und körperliche Mißhandlungen, sowie Gewaltanwendung in mehreren Fälle, sowie über operative Zersetzungsmaßnahmen, denen, seit der Überstellung nach Berlin-Rummelsburg Ende November 1982, der Chef des MED-Punktes Oberstleutnant Dr. Zels als IM NAGEL voranstand und die er lenkte und minutiös leitete, mit Hilfe weiterer IM Ärzte und Hauptamtliche Mitarbeiter des MfS. Aus der Akte kann ich medizinische Folter nachvollziehbar beweisen und mit Dokumenten belegen. Dr. Zels ist im Verfahren 1992 als Zeuge hinzugezogen worden und Ermittlungsverfahren wurde wegen seiner falschen Zeugenaussage nach fünf ein halb Jahren eingestellt. Er ist Zeuge der Folter und dadurch auch Mittäter!
Nebst den eingereichten Dokumenten- die als unumstößliche Beweise für die Folter in Urform bestehen bleiben, kann ich im Falle der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahren gegen meine Folterer und IM Ärzte des MdI und ziviler Krankenhäuser Zeugen benennen, die mich auf dem Folterbett in der Zelle 038 im Haus Sechs, 20 Nächte liegen sahen und die damit verbundene Toilettenfolter, Lärmfolter,Kältefolter und Säurefolter bezeugen können.

In Erwartung Ihrer endgültigen Entscheidung, bzw. Einstellung des Verfahrens und Weitergabe an die Generalstaatsanwaltschaft bedanke ich mich für die Zeit die Sie sich gestern genommen hatten.

Adam Lauks

Folteropfer der
und
Presseopfer des ASV/ BILD

„Die Arbeitskollegen“ schützten den Babyarsch-Blondi…

Die Folgen des Eingriffes wurden vertuscht – ich isoliert

Staatsanwalt Lorke wirft mir „unruhiges Verhalten“ während mir zwei Venen durch IM NAGEL durchgerissen werden

Das Wort Zersetzung und IM Arzt war für Saatsanwalt Lorke nicht existent

Antwort eines ehrbaren Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestages. Da bis jetzt nur zwei aus beiden Ausschüssen geantwortet hatten, scheint schon die Beantwortung der Frage eines -Gefolterten eine Tat die Zivilcourage bedarf !??

„Lieber Adam Lauks, ich wette nicht, schon gar nicht bei so einem existienziellen Thema. Gerechtigkeit ist ein moralisches Wort, in dem es keine 100 % Antwort geben kann, geben darf. Es gibt – zu Recht – in unserem Rechtssystem zur Herstellung des Rechtsfriedens das Institut der Verjährung und der Verwirkung. Es enspricht dem allgemein gültigem Gedanken der Verhältnismäßigkeit. – In einem Fall der Folter in einem Unrechtsregiem allerdings ist m.E. allein bei generalpräventiver Abwägung ein Strafverzicht UNVERHÄLTNISMÄSSIG. Mit freundlichen Grüßen,

Dies ist Kommentar eines Bundestagsabgeordneten-Rechtsanwalts- der Zivilcourage hatte auf mein Schreiben zu antworten.

Gründe für NICHTAHNDUNG von Rechtsbeugung in der DDR aber auch in der BRD sind in der Gesetzgebung unseres Rechtsstaates zu suchen:

Die staatlichen Gewalte (gesetzgebende,gesetzvollziehende und rechtssprechende Gewalt)

Durch Bundesgerichtshof wird diese Strafvorschrift wird gesetzwidrig eingeschränkt..

Die mobile Version verlassen