
Wir dürfen nicht vergessen das die ungesühnten Schützen und Mörder unter uns als ehrbare Deutsche Bürger
Wir dürfen die Toten und die Verbrechen an der Berliner Mauer und Innerdeutschen Grenze und das Verbrecherregime N I E M A L S vergessen !!! Sie starben alle weil sie in unserer freien Sztadt Berlin leben wollten, wo ihre Mörder, gesühnt oder ungesühnt als ehrbare Bürger von Deutschland leben und auf das Feindesland fortan speien, frei, gut berentet , nach anderen Wegen in den Kommunismmus suchend ! Deutschland weiter beobachten, genau beobachten!! Aus dieser Richtung kommt größere Gefahr als aus der Rechten !!!
Adam Lauks
Komplette Email: Sehr geehrter Professor Dr. Lammert !
Werter Bundestagspräsident !
Ihre Antwort aus 2009 ist mir für immer in Erinnerung geblieben:
Herr Prof. Dr. Lammert möchte Ihnen zunächst seine aufrichtige Anteilnahme für das Ihnen widerfahrene Unrecht und Leid aussprechen. Er hat jedoch keinerlei Möglichkeit, auf Personalentscheidungen des Deutschen Roten Kreuzes Einfluss zu nehmen.
Es ist ihm allerdings ein persönliches Anliegen, dass DDR-Verbrechen weiterhin unter konsequent rechtsstaatlichen Prinzipien zügig aufgearbeitet werden. Die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur muss ebenso fest im öffentlichen Bewusstsein verankert und staatlich gefördert werden wie die der nationalsozialistischen Diktatur auch.
Da Sie mir damals geschrieben hatten, das Ihnen „allerdings ein persönliches Anliegen(sei),dass
DDR-Verbrechen weiterhin unter konsequent rechtsstaatlichen Prinzipien zügig aufgearbeitet werden.“
Und das : „Die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur muss ebenso fest im öffentlichen Bewußtsein
verankert und staatlich gefördert werden wie die der nationalsozialistischen Diktatur auch.“ löse ich mit der Zusendung (im Anhang) ihre Worte ein, und fordere Sie als Bundestagspräsidenten persönlich dazu zu
verwenden, das Herr Kauder und Rechtsausschuß des Bundestages das ius cogens auf die Folterungen
und körperlichen und psychischen und IM-ärztliche Mißhandlungen in der Haft 1982-1985 anwenden, bitte mögen, da die Folter, “ die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher nach Völkerrecht unverjährbar ist, durfte das am 26.4.2011 eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden.“
In Erwartung einer Eingangsbestätigung…
verbleibe ich
Mit freiundlichen Grüßen
Adam Lauks
Folteropfer der STASI
und
Presseopfer des ASV/BILD
und die Antwort eines Gerechten aus dem Bundestag kam am 13.08.2011 zum 50.ten Jahrestag des Mauerbaus:






