
Sein letzter Einsatz als GMS – Geselklschaftliche Mitarbeiter des MfS war verlengerter Mandantenverrat.
RA Dr. Friedrich Wolff hat als IMS “Jura” am Operativ Vorgang “Merkur” an der Ausar-beitung des Urteils gegen Adam Lauks – seinen Mandanten mitgewirkt im Sinne s.MfS!
Als einer der ersten Kriegsflüchtlinge im Bürgerkrieg in Jugoslawien kam ich mit der Verlobten und zwei kleinen Kinder 1991 in Berlin an. Ich rief zuerst im Büro “meines RA Dr. Friedrich Wolff an und hielt um die Herausgabe von Handakten. Ausrede war der Umzug und später wieder Umzug. Eigentlich wollte ich dass Dr. Friedrich Wolff den Kassationsantrag in gesamtdeutschen Rechtsstaat für mich einreicht.
Siehe oben: Den ersten Kassationsantrag und die Vollmacht hatte die STASI-Justiz kassiert – mein Schreiben erreichte den Dr. Wolff nicht.
Als ich IUHN per Mail um einen Termin bat kam die Anmtwort:”Es tut mir sehr Leid aber ich kann mich an Sie und ihren Fall überhapt nicht erinnern”. ..das schriem IMS des Markus Wolf an seinen ehem. Mandanten
Danach schrieb ich ihmn wieder an: Sehr geehrter Dr. Wolff, mein Manuslkript liegt beim Verleger; Kapitel Techtsanwalt ist noch nicht fertig. Ich bitte Sie noch mal bei eiunem Termin mich Ihnen virtuell in Erinnerung zu bringen…” und ich bekannt prompt einen Termin… Mit meiner Frau besuchte ich das graue Mänchen in der Torstrasse in seiner Kanzlei: WOLFF UND PARTNERINEN. .. er konnte sich nicht erinnern, log wieder eisern.
Dr. Friedrich Wolff, obwohl zum GMS gekürter IMS “Jura” des Markus Wolf, hatte das was die Schriftführerin Döring auf der Seiten 44 und 45 des Prozessprotoikoll geschrie-ben hatte ist schlicht und einfach vom MfS so reindiktiert.
Antrag des Dr. Wolff ( “Alles was Recht ist” ) lautete damals:
” Das was die Staatsanwalts-schaft hier erarbeitet hatte, nichts davon ist bewiesen. Wir beantragen Freispruch Mangels an Beweise mit anschließenden Ausweisung nach dem § 59! Das Gericht soll dadurch meinem Mandanten ermöglichen die Folgen der verpfuschten Operation in Leipzig Meusdorf in seiner Heimant in Ordnung bringen zu lassen.”
Inm meinem Drittag auf Rehabilitierung 551 Rh 218/15 habe ich Dr. Wolff als Zeugen der damaligen Rechtsbeugung benannt. Das Landgericht verletzte grob seine Aufklärungspflicht und anstatt mir den Zugang zu neuen Tatsachen ( in der BStU liegen sie ) zu ermöglichen versperte die Generalstaatsanwältin persönlich den Zugang und missachtete die Akten aus dem Bundesarchiv die der wahre Beweis dafür ist dass es sich damals um einen politisch-operativen Prozess gehandelt hatte; eine juristische Hinrichtung eines dem MfS ausgelieferten Wehrlosen Jugoslawen.
DESHALB, fordere ich den prominentesten RA der DDR nach Prof. Kaul, falls er Anstand im Leibe hat gen LKandgericht Berlin zu gehen und seine oben zitierte Worte, bzw. dam,aligen Antrag glaubhaft zu machen, bevor er vor den Herren tritt.

Hier präsentiere ich DAS handschriftliche Protokoll des Prozesses am 21.; 22. und 26.4.83. Das was unter RA führt aus Frau Döring reingeschrieben hatte, ist eine Fälschung – Diktat des MfS!

Was an dieser Stelle der Gerichtsakte unter laufenden Nr. 123 dieses Schreiben zu suchen hat wird nur Experten zu erschließen sein. Ich war 29.10.1985 aus der DDR in die Tschechei entlassen…

Generalstaatsanwaltschaft-Frau Roth bestätigte: Nach 7.6.1983 hätte ich ausgewiesen werden müssen. Für STASI galt Gesetz der DDR nicht.. es folgten Folter,weitere ärztliche Übergriffe, Gewaltanwendung,Verschleppung,Isolation Einzelhaft… 2,5 Jahre… von allen abgeschnitten dem Bösen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, bis auf den Skalpell der IM Ärzte!
Dieses Dokument hat das graue Mänchen das man mir seitens der STASI aufgezwungen hat mir als seinem Mandanten unterschlagen. Es ist schwer vorstellbar das er es nicht bekommen hatte. Als IM JURA hatte er anderslautende Befehle, die meine Ausweisung am 7.6.83 verhinderten. Ich habe jetzt noch mals begriffen das mich Dr.Friedrich Wolff noch einmal mehr an MfS verraten hatte.
Was ist mit „DDR-Unrecht”?
RA Dr. Friedrich Wolff, Mitglied des Kuratoriums der GBM, wandte sich an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages mit nachstehender „Petition zur Feststellung der Wahrheit über den Umfang und Inhalt des DDR-Unrechts“
Wir ersuchen den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Auskunft über das Ergebnis der über zehnjährigen strafrechtlichen Verfolgung des DDR-Unrechts einzuholen und das Ergebnis bekannt zu geben.
Begründung
Während in der Öffentlichkeit vielfach behauptet wird, in der DDR sei gefoltert worden, Bürger wären unrechtmäßig in psychiatrische Anstalten eingewiesen und Kinder zwangsadoptiert worden, hat der ehemalige Generalstaatsanwalt Schaefgen in der Zeitschrift „Neue Justiz”, Heft l im Jahr 2000 auf den Seiten l ff derartiges nicht berichtet und damit ausgeschlossen. Auch die Professoren Klaus Marxen und Gerhard Werle haben in ihrer Schrift „Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht. Eine Bilanz”(Berlin – New York 1999) keine derartigen Behauptungen aufgestellt. Durch die z. T. mit öffentlichen Geldern betriebene Verbreitung dieser Behauptungen wird eine große Zahl von Bürgern der BRD angeprangert und die innere Einheit gefährdet. Es ist unser Anliegen, dass jetzt die Wahrheit über die Vergangenheit, wie sie die Justiz mit großem Aufwand an finanziellen und personellen Mitteln festgestellt hat, amtlich bekannt gemacht wird.
Diese Petition konnte bis zum 19.09.06 durch Unterstützer mitgezeichnet werden. Davon haben eine Reihe von Personen Gebrauch gemacht. Nun ist der Petitionsausschuss am Zuge.
Dr.Friedrich Wolff war am 21.;22; und 26.4.1093 am Stadtgericht Berlin mein Zwangsverteidiger: Nach der Vorlage der Anklageschrift zur Kenntnisnahme
und seiner Weigerung die Scheidung von Frau Marlies Lauks, geb.Rummel einzurühren hatte ich ihn gefeuert, ihm mitgeteilt dass ich ihn zur Verteidigung meiner Wahrheit- die Anklage fußte ohne jegliche Beweise auf meiner Selbstbezichtigung… die erpresst, die Freikarte für die Aufgeschobene Übersiedlung meiner Familie nach Jugoslawien war, nicht mehr brauche. ” Wenn Sie mich feuern, werde ich Ihnen einfach seitens des Gerichter als Pflichtverteidiger beigesetzt !” griente das mickrige Mänchen, was auch als Beweis für eine Rechtsbeugung im Falle Adam Lazuks gewertet sein müsste.
Die Lüge über die Folter in der DDR, die es laut Dr. Wolff nicht gegeben haben soll wäre mit den abgebildeten Verfügungen 100 % wiederlegt.Diese Beweise konnte der Petitionsausschuß nichthaben weil die Gefangenenpersonalakte damals in der JVA Leipzig mit Krankenhaus seitens der Leitenden Ärztin Dr.Frischmann(eine Übernommenne!??) verleumdet und versteckt gehalten wurde… bis zum 28.4.2010 als die durch den Refferenten des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsens herausgezwungen wurde, nach dem das Strafvollzuggesetz der DDR oder Dienstanweisungen des MfS nach 21 Jahren nach der Wende mit dem Strafvollzugsgesetz des Rechtstaates abgelöst wurde.
In der erwähnten Hauptverhandlung stellte Dr.Friedrich Wolff vor dem vollen Saal- unter Ausschluß der Öffentlichkeit, Zollfahnder und MfSler waren angetreten, stellte er den Antrag auf Freispruch, mangels an Beweisen-es wurden 7 Jahre und 50.000 M DDR Geldstrafe. Nach der Wende versuchte ich die Handakte des RA zu bekommen;nach dem Umzug aus der WarschauerStrasse 6 in die Torstrasse wären die irgendwo im Keller und..und zum” Wolff und Partnerinnen” angeführt mit seinem Zögling Barbara Erdmann wurde ich gar nicht vorgelassen. Lange Jahre danach, nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Mandantenverrat und Vernachlässigung seiner anwaltlichen Pflichten, hielt ich um einen neuen Termin an, schriftlich. “Herr Lauks, ich kann mich an Sie und Ihren Fall nicht erinnern !” war die kurze Emailantwort.
Wieder vergingen Monaten bis ich ihn wieder schrieb:” Her Wolff, mein Manuskript liegt beim Verleger, Kapitel Rechtsanwalt ist nicht fertig, ich möchte es nicht abschließen ohne Sie vorher gesprochen zu haben. Ob Sie mir doch nicht eine Möglichkeit geben, mich Ihnen visuell in Erinnerung zu bringen…!?” Ich bekam ein Termin, mich und meine Frau begrüßte das kleine Mänchen freundlic. Ich versuchte ihn drei viertel Stunde an seine Strafverteidigung zu erinnern… er grienste auch zum Schluss:” Es tut mir wirklich Leid Herr Lauks aber ich kann mich an Sie und Ihren Fall nicht erinnern!” da ist man perplext und meine Reaktion , ihm in seiner Kanzlei ins Gesicht zu spucken, blieb aus.
An diese Folter konnte er sich nicht erinnern ich sah ihn nach dem 25.7.83 nie wieder…Grund seines Schweigens ist weil er die Mitwisserschaft und die Beweise und die Wahrheit über die medizinische systematische Folter mit ins Grab nehmen muss. Den Mund aufzumachen wird er nicht mehr wagen, den dann könnte man ihm wegender Lüge vor dem Petitionsausschuß in den Mund oder auf den Kopfgeschissen werden und seine Kollegen würden wissen dass der langjährige Leiter des Kollegiums der Rechtsanwälte der DDR aber auch der Bundesrepublik ein IM und ein mieser Scherge im Dienste des MfS war. Vielleicht würde jemand dann auch im Bundesarchiv nachvorschen um zu finden wieseo ist er als Halbjude verschont geblieben.Was war der Preiss dafür gewesen, womöglich die Denuntiation und die IM Tätigkeit für die Gestapo !???
Für die Verdienste in seinem Kampf um den Sozialismus weit über die Wende hinaus, bis zum heutigen Tag, dann doch eine Azszeichnung von mir ehemaligen Mandanten, die mir im Anhang einer Email vom 30.4.2008 aus der Schweiz mit deutlicher Drohung zugemailt wurde:

“Bitte bestätigen Sie mir in schriftlicher Form ihren Antrag auf Freispruch, wenn Sie das Plädoyer noch haben wäre uns sehr dienlich.“
Nach der Wende, sollte er für mich Kassation beantragen, Rehabilitierungsantrag stellen “Sehr geehrter Herr Lauks, ich bedaure sehr Ihnen Mitteilen zu müssen, daß ich über Ihren Fall weder über Unterlagen noch über eine Erinnerung vergüge.” WER zwang das glatzköpfige Männchen SO zu lügen!? STASI, Grossmann, BND, Staatsschutz !?? Die Antwort darauf nimmt der Mandantenverräter mit ins Grab.

Tag des Sieges der Roten Armee über den Faschismus und Nazismus… war Tag der Berufung des Staranwalts Dr. Friedrich Wolffs

2. Das Stadtgericht hat bei der Strafumsetzung eine Tatschwere zugrunde gelegt, die durch die Tat des Angeklagten nicht erreicht wurde. Er hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Angeklagten für die durch eine Gruppe von Personen verwirklichte Straftat wesentlich überschätzt. Der Angeklagte hat die Uhren weder selbst eingeführt noch selbst vertrieben.

Unter Berücksichtigung der genannten Umstände wird beantragt, in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils den Angeklagten zu einer geringeren Freiheitsstrafe zu verurteilen und von der Festsetzung der Zahlung eines Gegenwertes abzusehen.
Beschlossen vom Deutschen Bundestag am 13.12.2007
(BT-Drucksache 16/7493)
Pet 4-16-07-35
Anl. 3 z. Prot. 16/49
Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, eine öffenliche Feststellung über den tatsächlichen Umfang des DDR-Unrechts zu treffen, der nach Auffassung der Petenten gering ist.
Es wird eine amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht durch die Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, so dass die Wahrheit hinsichtlich des Umfangs und Inhalts des DDR-Unrechts für jedermann ersichtlich festgestellt wird. Insbesondere soll damit aufgezeigt werden, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit nicht ergeben habe, dass in der ehemaligen DDR gefoltert worden sei, dass Bürger unrechtmäßig in psychiatrische Anstalten eingewiesen und Kinder zwangsadoptiert worden seien. Dabei wird auf den Bericht des Generalstaatsanwalts a.D. Schaefgen verwiesen, der sich nicht mit den erwähnten Straftaten auseinandersetze und damit den Nachweis liefere, dass es bei diesen Taten nur um Einzelfälle handele. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Petition wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
Die öffentliche Petition wurde von 76 Mitzeichnern unterstützt. Zu ihr wurden im Internet 75 gültige Diskussionsbeiträge abgegeben.
Zu der Thematik liegen weitere sachgleiche Petitionen vor, die wegen des Sachzu-sammenhangs gemeinsam beraten werden. Außerdem wurden an den Petitionsaus-
schuss Unterschriftenlisten mit mehreren Hundert Unterschriften zur Unterstützung der Petition übermittelt.
Der Petitionsausschuss hat zu der Petition Stellungnahmen des Bundesministeriums für Justiz und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingeholt. Unter Einbeziehung der Stellungnahmen lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass eine Rechtsgrundlage und somit eine Rechtspflicht für eine „amtliche Bekanntmachung” der Ergebnisse der strafrechtlichen Aufarbeitung des staatlich begangenen Unrechts in der ehemaligen DDR nicht gegeben ist. Die Verfolgung von Straftaten obliegt entsprechend der ver-fassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland den Ländern und es liegen keinerlei Berichtspflichten der Länder an die Bundesregierung und umgekehrt vor. Trotzdem haben die für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Bundesländer und Berlin auf Bitte der Bundesregierung mit Stichtag 30. Juni 1996 über den Stand der Strafverfolgung von DDR-Unrecht berichtet. Ihre Berichte können der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten der PDS vom 27. Januar 1997, Bundesdrucksache 13/6810, entnommen werden. Über den weiteren Verlauf, den Abschluss und die Ergebnisse der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht haben die Justizbehörden der Länder die Öffentlichkeit in unterschiedlicher Art und Weise informiert.
Sofern die mit der Petition begehrte Feststellung mit dem Ziel erfolgen soll, nicht be-wiesene Behauptungen über Folter, Zwangsadoption und Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten zu entkräften, hält der Ausschuss diese Zielsetzung insbe-sondere im Hinblick auf die Opfer des DDR-Unrechts für untragbar. Es ist eine historische Tatsache, dass in der DDR zumindest in Einzelfällen Regimegegner zwangs-psychiatrisiert, ihre Kinder gegen den Willen der Eltern adoptiert und Gefangene misshandelt worden sind. Die mit der Petition geäußerten Bedenken gegenüber den dargestellten historischen Fakten auf Grund der verhältnismäßig niedrigen Anzahl der Anklageerhebungen und Verurteilungen wegen Straftaten in diesem Bereich vermag der Petitionsausschuss nicht zu teilen. Die Gründe für die geringe Strafverfolgungsquote sind vielfältig und unbedingt im rechtshistorischen Zusammenhang zu betrachten.
Die strafrechtliche Aufarbeitung hatte nach dem Einigungsvertrag vom seinerzeit gel-tenden Strafrecht der DDR auszugehen. Eine Ausnahme wurde allein im Falle der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze, die nach § 27 des Grenzgesetzes der
ehemaligen DDR (Grenzgesetz) gerechtfertigt waren, unter Rückgriff auf die so genannte Radbruch’sche Formel gemacht. Nach ihr kann ein Gesetz als „unrichtiges Recht” weichen, wenn der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein „unerträgliches Maß” erreicht. Dieses sah der Bundesgerichtshof mit § 27 des Grenz-gesetzes als erreicht an, weil es massiv gegen die Menschenrechte verstößt, Bürger zu erschießen, weil sie ihr Land verlassen wollen. Damit waren die Tötungen nicht gerechtfertigt, so dass die „Mauerschützen” und ihre Auftraggeber wegen Totschlags belangt wurden.
Während die Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze durch die Anwendung der Radbruch’schen Formel der Strafverfolgung zugänglich gemacht wurden, fielen politisch motivierte Zwangsadoptionen nicht in den Anwendungsbereich der Formel, so dass keiner der Verantwortlichen für diese Tat, die nach gegenwärtiger Rechtslage einen Verstoß gegen das grundrechtlich garantierte Erziehungsrecht der Eltern und gegen die Menschenwürde des Kindes darstellt, vor Gericht gestellt wurde. Das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) lieferte hierzu verschiedene Rechtsgrundlagen. Gemäß § 51 FGB konnte bei „schwerer schuldhafter Verletzung der elterlichen Pflichten” das Erziehungsrecht entzogen werden, nach § 70 FGB auch gegen den Willen der Eltern auf Verfügung des Gerichts bei Klage eines Organs der Jugendhilfe. Fluchtversuch oder Ausreiseantrag verstießen gegen § 42 FGB, wonach Eltern ihre Kinder „zur sozialistischen Einstellung zum Leben und zur Arbeit” und „zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens” zu erziehen hatten. Legitimiert wurden solche Zwangsadoptionen auch durch die DDR-Verfassung, nach der die Familie unter „besonderem Schutz des Staates” stand und die Erziehungspflicht der Eltern die Erziehung der Kinder „zu staatsbewussten Bürgern” umfasste. Akten, die Ende Mai 1991 vom Bezirksstadtrat für Jugend und Familie in Berlin-Mitte aufgefunden wurden, lieferten das entscheidende Beweismaterial für Fälle der Zwangsadoption. Daraufhin wurde die „Clearing-Stelle” zur Aufklärung dieser Fälle eingerichtet. Insgesamt konnten bereits sieben Fälle der Kindesentziehung wegen Republikflucht nachgewiesen werden. Die Verfasserin einer derzeitigen Studie über die Praxis der Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR, Marie-Luise Bartmuß, kann nach eigener Aussage durch private Recherche noch zwei weitere Fälle aufdecken. Die Existenz politisch motivierter Zwangsadoptionen lässt sich folglich anhand der bisher aufgeklärten Fälle zweifelsohne nachvollziehen.
Soweit mit der Petition der Wahrheitsgehalt der Praxis der psychiatrischen Zwangs-
einweisungen angezweifelt wird, stellt der Petitionsausschuss fest, dass auch auf diesem Gebiet Forschungsarbeiten zu dem Ergebnis kamen, dass Psychiatriemissbrauch in der ehemaligen DDR in unterschiedlicher Ausprägung, unter anderem zur Disziplinierung unbequemer Menschen durch politische Machthaber, tatsächlich stattgefunden hat. Zweifel bestehen nur dahingehend, ob Zwangseinweisungen in der ehemaligen DDR systematisch zur Verfolgung politischer Gegner eingesetzt wurden.
Hinsichtlich des mit der Petition in Frage gestellten Einsatzes von Folter in der ehe-maligen DDR verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folter-handlungen in der ehemaligen DDR bis 1956 anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat. Für die Zeit nach 1956 kann zumindest festgestellt werden, dass die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung nach dem Völkerrecht häufig überschritten worden ist, um die „Aussagebereitschaft” der Untersuchungshäftlinge zu erhöhen. Bislang stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Außerdem wird die an sich schon schwierige Nachverfolgung von psychischen Foltermethoden dadurch erschwert, dass nach den vorliegenden Informationen körperliche und seelische Leiden in einzelne, für sich genommen wenig gravierende Schikanen zerlegt worden sind und erst im Zusammenspiel ihre Wirkung entfalteten, so dass ein Foltervorwurf sich nachträglich nur schwer begründen lässt.
Letztlich kann nach Ansicht des Petitionsausschusses der Umfang der Folterhandlungen in der ehemaligen DDR gegenwärtig nicht ohne weitere Erforschung, unter anderem der Archive der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit, eindeutig festgestellt werden. Allerdings liefern Zeitzeugenberichte den Nachweis für eine generelle Praxis der Anwendung von Folter in der ehemaligen DDR.
Soweit schließlich mit der Petition Bezug auf den Zeitschriftenbeitrag des General-staatsanwalts a.D Schaefgen genommen wird, kann der Ausschuss der in der Petition zum Ausdruck gebrachten Schlussfolgerung, dass die im Beitrag nicht erwähnten Taten nicht existent seien, nicht folgen. Vielmehr weist der Autor insbesondere darauf hin, dass sich die Staatsanwaltschaften mit Misshandlungen von Strafgefangenen und Zwangsadoptionen beschäftigt hätten. Aus der Tatsache, dass über die Taten nicht ausführlich berichtet wird, resultiert keinesfalls, dass es sie nicht gab, sondern dies zeigt
eher die Schwierigkeiten der strafrechtlichen Aufarbeitung des DDR-Unrechts, die mit dem Ablauf von Verjährungsfristen, den persönlichen und sächlichen Mitteln der Justiz, aber auch mit der Aufklärung von weit in der Vergangenheit liegenden Sachverhalten zusammenhängen.
Eine Aussage über den Umfang des DDR-Unrechts kann daher nicht allein auf Grund der Anzahl der tatsächlich angeklagten und verurteilten Taten getroffen werden. Vielmehr bedarf es weiterer Erforschung und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit der SED-Diktatur in Gesellschaft, Wissenschaft, Politik und Medien. Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die 1998 auf Beschluss des Deutschen Bundestages eingerichtet wurde, und die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik leisten einen wichtigen Beitrag zur historischen, politischen, juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung. Der Petitionsausschuss betont jedoch, dass die generelle Existenz der in der Petition diskutierten Taten als historisches Faktum feststeht und nicht geleugnet werden kann.
Der Petitionsausschuss kann das mit der Petition begehrte Anliegen aus den oben genannten Gründen nicht unterstützen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Es ist mir nicht bekannt in wie weit IM “Jura” Alias Dr. Friedrich Wolff vom GEHEIMEN ZUSATZ ZUM EINIGUNGSVERTRAG von seiner MfS Generalität informiert gewesen ist als er die Petition einbrachte, und ob, er als einer der TOP-Nostalgiker und übelster Ewiggestrigen in den Inhalt des Zusatzes reingeschaut hatte, den die Unterhändler Kohls: Dr. Schäuble und Dr. Werthebach unter großem Druck des Dr. Kohls aber auch der STASI-Generalität unterzeichnen mussten. Ich gehe davon,dass er den Inhalt gut kennt, bzw. dass ihm die Genossen Generäle die Einzelheiten schon mitgeteilt hatten oder um es noch weiter zu gehen, dass er einer von denen gewesen ist, die am Entwurf des, ich nenne es Diktats des MfS gewesen sein mag.
Die Situation und die Lage der ehemaligen SED Nomenklatura, sowie der ehemaligen Hauptamtlichen des MfS, der meisten IM (die STASI vergisst nicht ihre Jünger) nach 28 Jahren nach der “friedliche Revolution” (das eine Wort schließt das andere aus) spricht eindeutig dafür, was mein guter alter Freund (75) Werner Krüger, Jurastudent behaup-tet:” Darin muss es stehen das keiner Roten Socke kein Haar gekrümmt werden darf“ Das heißt das MfS muß in diesem Zusatz schon nach der Wende fest verankert haben, wie weit die “Juristische Aufarbeitung des Unrechts in der DDR” gehen darf.
Auch der Beschluss der Volkskammer, dass alle Verbrecher und Verantwortlichen aus der ehemaligen DDR strafrechtlich zu belangen sind wurde mit diesem Zusatz ausgehebelt.
Dass die MfS jetzt ihres Sieges oder der Übernahme der Bundesrepublik so sicher war, und für Sich selbst das Recht beansprucht die Geschichte der DDR zu schreiben ist wirklich unermäßliche Anmaßung und Triumph der Anmaßung und Triumph des Dr. Wolff wenn er die Ergebnisse der ZERV und der “Siegerjustitz” für die dauer von 10 Jahren verpönend bagatelisiert. Nach 21 Jahren wage ich mich als Opfer behaupten und beweisen zu können, dass die Aufarbeitung tatsächlich im Sinne des MfS und der Täter geführt wurde. Wenn es nach der sowjetischen “Aufarbeitungsmetode” gegangen gewesen wäre, hätten einige gebammelt oder wären erschossen, die restlichen die die Bundesrepublik als Todesfeind bekämpften ideologisch oder an der unsichtbaren Front wären tatsächlich in eins der vom NMfS geplanten KZ gelandet, zwecks Umerziehung.
Dieser Triumph des Brandstifters Dr. Wolff der sich an den sozialen Frieden beruft und mit seiner Tätigkeit und Äußerungen ständig bemüht ist Deutschland auf den Weg zum Sozialismus zu bringen so offentlich ausgebreitet ist eine Dauerverarsche und Retraumatisierung aller ehemaligen über 500.000 Eingesperrten in der DDR und direkte Ermahnung und Drohung, dass die die noch leben ja nur den Mund halten, schließlich gilt weiterhin die unterschtriebene Bestätigung jedes einzelnen:”in Haft korrekt behandelt worden zu sein” und die ausgesprochene Drohung: “Denken Sie bloß nicht wenn Sie in westen sind, das Sie aus der Welt sind!!…ja der Leiter des Lagers in Marienfelde ließ alle seine Miktarbeiter alle drei Monate auf Mitarbeit mit der STASI überprüfen…nur der Leiter wurde nicht überprüft, und er war der MfS Mann selber und wenn ein aus der DDR den Lager Marienfelde betrat, 2 Stunden später wußte es der Mielke schon.
Dr. Friedrich Wolff halten Sie endlich ihr dreckiges Maul, SIE lügen wenn Sie das Maul aufmachen- wenn Sie es nicht aufmachen, dann hatten sie schon gelogen. Der Marxen genießt seine fette Rente und lacht alle Opfer aus, mich auch, ich hatte das Vergnügen von ihm als Opfer abgefrühstückt zu werden. Er war nicht bereit diese Beweise für Folter in der DDR rechtlich zu begutachten, jetzt weiß auch jeder warum- IHR Antrag stand ihm im Wege, oder seine Ideologie, die ihn keinesfalls stört die Rente des Feindes zu genießen…