Als ich am 19.5.82 durch 29 Kräfte des MfS angeführt von der angehenden Staatsanwältin Rosenbaum vor dem Wonhaus Rudolf Seiffert Stradde 54 “zwecks Klärung eines Sachverhaltes” aus dem Leben gerissen wurde waren vom 17.11.81 gerade 7 Monate vergangen nach dem Tag als ich meine Kurierfahrten von durch den Diplomaten eingeschmuggelten Quarzuhren übergab und ausstieg. Nach 7 Monaten wurde ich verhaftet wegen Zoll- und Devisenvergehen(?)
Bei der Erstvernehmung wurde ich nicht darüber belehrt dass iuch das Recht der Aussageverweigerung habe. Ich verlangte nach dem Kontakt zu meiner Botschaft-abgelehnt und nach einem Anwalt. Kommissar Ehlert sagtre darauf: “Sie schauen zu viel Westfilme; den Rechtsanwalt bekommen Sie wenn wir das für richtig halten!”
IMS “JURA” alias Dr. Friedrich Wolff wurde zum GMS unterstellt dem Markus Wolf und ER sollte mich ohne Voreingenommenheit vor Gericht verteidigen – es war eine Farce.

“In der Strafsache Adam Lauks reiche ich anliegend die Strafprozessvollmacht nach” Als er seine Vollmacht beio der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht hatte am 22.6.82 waren genau zwei Wochen seit der erpressten Selbstbezichtigung vergangen. Praktisch brauchte ich keinen Rechtsanwalt mehr. Der Scheimn der Rechtsstaatlichkeit musste vorgetäuscht werden.

Was an dieser Stelle der Gerichtsakte unter laufenden Nr. 123 dieses Schreiben zu suchen hat wird nur Experten zu erschließen sein. Ich war 29.10.1985 aus der DDR in die Tschechei entlassen…

Generalstaatsanwaltschaft-Frau Roth bestätigte: Nach 7.6.1983 hätte ich ausgewiesen werden müssen. Für STASI galt Gesetz der DDR nicht.. es folgten Folter,weitere ärztliche Übergriffe, Gewaltanwendung,Verschleppung,Isolation Einzelhaft… 2,5 Jahre… von allen abgeschnitten dem Bösen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, bis auf den Skalpell der IM Ärzte!
Dieses Dokument hat das graue Mänchen, das man mir seitens der STASI aufgezwungen hat, mir als seinem Mandanten unterschlagen. Es ist schwer vorstellbar das er es nicht bekommen hatte. Als IMS “Jura” hatte er anderslautende Befehle, die meine Ausweisung am 7.6.83 verhinderten. Ich habe jetzt noch mals begriffen, dass mich Dr. Friedrich Wolff noch einmal mehr an MfS verraten hatte.
Was ist mit „DDR-Unrecht”?
RA Dr. Friedrich Wolff, Mitglied des Kuratoriums der GBM, wandte sich an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages mit nachstehender „Petition zur Feststellung der Wahrheit über den Umfang und Inhalt des DDR-Unrechts“
Wir ersuchen den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Auskunft über das Ergebnis der über zehnjährigen strafrechtlichen Verfolgung des DDR-Unrechts einzuholen und das Ergebnis bekannt zu geben.
Begründung:
Während in der Öffentlichkeit vielfach behauptet wird, in der DDR sei gefol-tert worden, Bürger wären unrechtmäßig in psychiatrische Anstalten einge-wiesen und Kinder zwangsadoptiert worden, hat der ehemalige Generalsta-atsanwalt Schaefgen in der Zeitschrift „Neue Justiz”-Heft l im Jahr 2000 auf den Seiten l ff derartiges nicht berichtet und damit ausgeschlossen. Auch die Professoren Klaus Marxen und Gerhard Werle haben in ihrer Schrift „Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht. Eine Bilanz“(Berlin – New York 1999) keine derartigen Behauptungen aufgestellt. Durch die z. T. mit öffentlichen Geldern betriebene Verbreitung dieser Beha-uptungen wird eine große Zahl von Bürgern der BRD angeprangert und die innere Einheit gefährdet. Es ist unser Anliegen, dass jetzt die Wahrheit über die Vergangenheit, wie sie die Justiz mit großem Aufwand an finanziellen und personellen Mitteln festgestellt hat, amtlich bekannt gemacht wird.
Diese Petition konnte bis zum 19.09.06 durch Unterstützer mitgezeichnet werden. Davon haben eine Reihe von Personen Gebrauch gemacht. Nun ist der Petitionsausschuss am Zuge.
Dr.Friedrich Wolff war am 21.;22; und 26.4.1093 am Stadtgericht Berlin mein Zwangsverteidiger: Nach der Vorlage der Anklageschrift zur Kennt-nisnahme und seiner Weigerung die Scheidung von Frau Marlies Lauks, geb. Rummel einzurühren, hatte ich ihn gefeuert, ihm mitgeteilt, dass ich ihn zur Verteidigung meiner Wahrheit- die Anklage fußte ohne jegliche Beweise auf meiner Selbstbezichtigung,die brutAL erpresst, die Freikarte für die aufge-schobene Übersiedlung meiner Familie nach Jugoslawien war, nicht mehr brauche. ” Wenn Sie mich feuern, werde ich Ihnen einfach seitens des Gerichtes als Pflichtverteidiger beigesetzt !” griente das mickrige Mänchen fies, was auch als Beweis für eine Rechtsbeugung im Falle Adam Lauks gewertet sein müsste. Eine Strafzeige gegen ihn wurde eingestellt und verschwand in der Staatsanwaltschaft Berlin II-bleibt unaffindbar.
Die Lüge über die Folter in der DDR, die es laut Dr. Wolff nicht gegeben haben soll, wäre mit den abgebildeten Verfügungen 100 % wiederlegt. Diese Beweise konnte der Petitionsausschuß nicht haben, weil meine Erzieherakte, sog. Gefangenenpersonalakte damals in der JVA Leipzig mit Krankenhaus seitens des Leiter des Hauses ( in der DDR Staatsanwalt in Lewipzig !?*) verleumdet und versteckt gehalten wurde… bis zum 28.4.2010, als die durch den Refferenten des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsens herausgezwungen wurde, nach dem das Strafvollzuggesetz der DDR oder Dienstanweisungen des MfS dort erst nach 21 Jahren nach der Wende mit dem Strafvollzugsgesetz des RechtSStaates abgelöst wurde.
In der erwähnten Hauptverhandlung stellte Dr.Friedrich Wolff vor dem vollen Saal 385 – unter Ausschluß der Öffentlichkeit(!) – Zollfahnder und MfSler waren angetreten, stellte er den Antrag auf Freispruch, mangels an Beweisen – es wurden 7 Jahre und 50.000 M DDR Geldstrafe. Nach der Wende versuchte ich die Handakte des RA zu bekommen; nach dem Umzug aus der Warschauer Strasse 6 in die Torstrasse wären die Akte irgendwo im Keller und..und zum” Wolff und Partnerinnen” angeführt mit seinem Zögling und Tochter Barbara Erdmann wurde ich gar nicht vorgelas-sen.
Viele Jahre danach, nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Mandantenverrat und Vernachlässigung seiner anwaltlichen Pflichten, hielt ich bei ihm um einen neuen Termin an, schriftlich. “Herr Lauks, ich kann mich an Sie und Ihren Fall nicht erinnern !” war seine kurze E-mail-antwort.
Wieder vergingen Monaten bis ich ihn wieder anschrieb wie folgt:
” Herr Dr. Wolff, mein Manuskript liegt beim Verleger, Kapitel Rechtsanwalt ist noch nicht fertig, ich möchte es nicht abschließen ohne Sie vorher gespro-chen zu haben. Ob Sie mir doch noch eine Möglichkeit geben, mich Ihnen visuell in Erinnerung zu bringen?” Ich bekam am gleichen Nachmittag einen Termin, mich und meine Frau begrüßte das kleine Mänchen freundlich. Ich versuchte ihn drei viertel Stunde an seine Strafverteidigung zu erinnern… er grienste auch zum Schluss: “Es tut mir wirklich Leid Herr Lauks aber ich kann mich an Sie und Ihren Fall wirklich nicht erinnern!” da ist man perplext und meine Reaktion darauf , ihm in seiner Kanzlei ins Gesicht zu spucken, blieb aus.
An diese Folter konnte er sich nicht erinnern ich sah ihn nach dem 25.7.83 nie wieder…Grund seines Schweigens ist, weil er die Mitwisserschaft und die Beweise und die Wahrheit über die medizinische systematische Folter samt den politischen Schauprozess mit ins Grab nehmen muss. Den Mund aufzu-machen wird er nicht mehr wagen, den dann könnte man ihm wegen dieser Lüge vor dem Petitionsausschuß in den Mund oder auf den Kopf scheißen und seine “neue Kollegen” würden wissen, dass der langjährige Leiter des Kollegiums der Rechtsanwälte der DDR, aber auch der Bundesrepublik ein IM und ein mieser Scherge im Dienste des MfS war. Vielleicht würde jemand dann auch im Bundesarchiv nachvorschen um zu finden, wieseo ist er als Halbjude in damaligen Berlin von Judenhascher verschont geblieben.Was war der Preiss dafür gewesen dass er verschont blieb, womöglich die Denun-tiation und die Apitzel- Tätigkeit für die Gestapo !???
Für die Verdienste in seinem Kampf um den Sozialismus weit über die Wende hinaus, bis zum heutigen Tag, hier dann doch eine Auszeichnung von mir, seinem ehemaligen Mandanten, die mir im Anhang einer Email vom 30.4.2008 aus der Schweiz mit deutlicher Drohung zugemailt wurde:

“Bitte bestätigen Sie mir in schriftlicher Form ihren Antrag auf Freispruch, wenn Sie das Plädoyer noch haben wäre uns sehr dienlich.“
Nach der Wende, sollte er für mich Kassation beantragen, einen Rehabilitier-ungsantrag stellen
“Sehr geehrter Herr Lauks, ich bedaure sehr Ihnen Mitteilen zu müssen, daß ich über Ihren Fall weder über Unterlagen noch über eine Erinnerung ver-füge.” WER zwang das glatzköpfige Männchen SO zu lügen!? STASI Generaloberst mit Grossmann, BND, Verfassungsschutz !?? Die Antwort über jenen juristischen, politisch-operativen Massaker, nimmt dieser Mandantenverräter mit ins Grab.
Akte der Generalstaatsanwaltschaft und des Obersten Gerichtes der DDR:
Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH-2.pdf
Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH.pdf

Tag des Sieges der Roten Armee über den Faschismus und Nazismus 1983 war Tag der Berufung des Staranwalts Dr. Friedrich Wolffs

“2. Das Stadtgericht hat bei der Strafumsetzung eine Tatschwere zugrunde gelegt, die durch die Tat des Angeklagten nicht erreicht wurde. Er hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Angek-lagten für die durch eine Gruppe von Personen verwirklichte Straftat wesentlich überschätzt. Der Angeklagte hat die Uhren weder selbst eingeführt noch selbst vertrieben.“

“Unter Berücksichtigung der genannten Umstände wird beantragt, in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils den Angeklagten zu einer geringeren Freiheitsstrafe zu verur-teilen und von der Festsetzung der Zahlung eines Gegen-wertes abzusehen.”

Ich durchschlug eine der sechs Fensterscheiben um atmen zu können und zog mir dabei an der rechten Hand eine Schnittwunde zu.

Auf der Rückseite der Folterverfügung fehlt selbstverständ- lich der Name des Leiter des MED-Dienstes der StVE Berlin Rummelsburg des Oberstleutnant Dr. Erhard Zels – IMS “Nagel” und das Datum war falsch!
Die beide Verfügungen wurden nach voillstreckten Folter und Gewaltanwendung durch den Verbindungsoffizier des MfS Oberstleutnant Neidhartd unterzeichnet und im Nach-hinein genehmigt – damit die Leistung abgerechnet bzw. premiiert werden kann, dafür gab es extra Geld, denn sonst würde man keine Spuren von solcher Gewalt auch noch akten-kundig machen.
Beschlossen vom Deutschen Bundestag am 13.12.2007
(BT-Drucksache 16/7493)
Pet 4-16-07-35
Anl. 3 z. Prot. 16/49
Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, eine öffenliche Feststellung über den tatsächlichen Umfang des DDR-Unrechts zu treffen, der nach Auffassung der Petenten gering ist.
Es wird eine amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht durch die Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, so dass die Wahrheit hinsichtlich des Umfangs und Inhalts des DDR-Unrechts für jedermann ersichtlich festgestellt wird. Insbesondere soll damit aufgezeigt werden, dass die straf-rechtliche Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit nicht ergeben habe, dass in der ehemaligen DDR gefoltert worden sei, dass Bürger unrechtmäßig in psy-chiatrische Anstalten eingewiesen und Kinder zwangsadoptiert worden seien.
Dabei wird auf den Bericht des Generalstaatsanwalts a.D. Schaefgen verwiesen, der sich nicht mit den erwähnten Straftaten auseinandersetze und damit den Nachweis liefere, dass es bei diesen Taten nur um Einzelfälle handele. Hinsichtlich der weiteren Einzel-heiten der Petition wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
Die öffentliche Petition wurde von 76 Mitzeichnern unterstützt. Zu ihr wurden im Int-ernet 75 gültige Diskussionsbeiträge abgegeben.
Zu der Thematik liegen weitere sachgleiche Petitionen vor, die wegen des Sachzusammen-hangs gemeinsam beraten werden. Außerdem wurden an den Petitionsausschuss Unter-schriftenlisten mit mehreren Hundert Unterschriften zur Unterstützung der Petition über-mittelt.
Der Petitionsausschuss hat zu der Petition Stellungnahmen des Bundesministeriums für Justiz und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingeholt. Unter Einbeziehung der Stellungnahmen lässt sich das Ergebnis der parlamen-tarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass eine Rechtsgrundlage und somit eine Rechtspflicht für eine „amtliche Bekanntmachung” der Ergebnisse der strafrechtlich-en Aufarbeitung des staatlich begangenen Unrechts in der ehemaligen DDR nicht gegeben ist. Die Verfolgung von Straftaten obliegt entsprechend der verfassungs-rechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland den Ländern und es liegen keiner-lei Berichtspflichten der Länder an die Bundesregierung und umgekehrt vor. Trotzdem haben die für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Bundesländer und Berlin auf Bitte der Bundesregierung mit Stichtag 30. Juni 1996 über den Stand der Strafverfolgung von DDR-Unrecht berichtet. Ihre Berichte können der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten der PDS vom 27. Januar 1997, Bundesdrucksache 13/6810, entnommen werden. Über den weiteren Verlauf, den Absch-luss und die Ergebnisse der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht haben die Justizbehörden der Länder die Öffentlichkeit in unterschiedlicher Art und Weise infor-miert.
Sofern die mit der Petition begehrte Feststellung mit dem Ziel erfolgen soll, nicht bewie-sene Behauptungen über Folter, Zwangsadoption und Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten zu entkräften, hält der Ausschuss diese Zielsetzung ins-besondere im Hinblick auf die Opfer des DDR-Unrechts für untragbar. Es ist eine histori-sche Tatsache, dass in der DDR zumindest in Einzelfällen Regimegegner zwangspsychiat-risiert, ihre Kinder gegen den Willen der Eltern adoptiert und Gefangene misshandelt worden sind. Die mit der Petition geäußerten Bedenken gegenüber den dargestellten his-torischen Fakten auf Grund der verhältnismäßig niedrigen Anzahl der Anklageerhebungen und Verurteilungen wegen Straftaten in diesem Bereich vermag der Petitionsausschuss nicht zu teilen. Die Gründe für die geringe Strafverfolgungsquote sind vielfältig und unbe-dingt im rechtshistorischen Zusammenhang (?*) zu betrachten.
Die strafrechtliche Aufarbeitung hatte nach dem Ei-nigungsvertrag vom seinerzeit geltenden Strafrecht der DDR auszugehen. Eine Ausnahme wurde allein im Falle der Todessch-üsse an der innerdeutschen Grenze, die nach § 27 des Grenzgesetzes der ehemaligen DDR (Grenzgesetz) gerechtfertigt waren, unter Rückgriff auf die so genannte Radbruch’sche Formel gemacht. Nach ihr kann ein Gesetz als „unrichtiges Recht” weichen, wenn der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein „unerträgliches Maß” erreicht. Dieses sah der Bundesgerichtshof mit § 27 des Grenzgesetzes als erreicht an, weil es mas-siv gegen die Menschenrechte verstößt, Bürger zu erschießen, weil sie ihr Land verlassen wollen. Damit waren die Tötungen nicht gerechtfertigt, so dass die „Mauerschützen” und ihre Auftraggeber wegen Totschlags belangt wurden.
Während die Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze durch die Anwendung der Radbruch’schen Formel der Strafverfolgung zugänglich gemacht wurden, fielen politisch motivierte Zwangsadoptionen nicht in den Anwendungsbereich der Formel, so dass keiner der Verantwortlichen für diese Tat, die nach gegen-wärtiger Rechtslage einen Verstoß gegen das grundrechtlich garantierte Erz-iehungsrecht der Eltern und gegen die Menschenwürde des Kindes darstellt, vor Gericht gestellt wurde. Das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) lieferte hierzu verschiedene Rechtsgrundlagen. Gemäß § 51 FGB konnte bei „schwerer schuldhafter Ver-letzung der elterlichen Pflichten” das Erziehungsrecht entzogen werden, nach § 70 FGB auch gegen den Willen der Eltern auf Verfügung des Gerichts bei Klage eines Organs der Jugendhilfe. Fluchtversuch oder Ausreiseantrag verstießen gegen § 42 FGB, wonach Elt-ern ihre Kinder „zur sozialistischen Einstellung zum Leben und zur Arbeit” und „zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens” zu erziehen hatten.
Legitimiert wurden solche Zwangsadoptionen auch durch die DDR-Verfassung, nach der die Familie unter „besonderem Schutz des Staates” stand und die Erziehungspflicht der Eltern die Erziehung der Kinder „zu staatsbewussten Bürgern” umfasste. Akten, die Ende Mai 1991 vom Bezirksstadtrat für Jugend und Familie in Berlin-Mitte aufgefunden wurd-en, lieferten das entscheidende Beweismaterial für Fälle der Zwangsadoption. Daraufhin wurde die „Clearing-Stelle” zur Aufklärung dieser Fälle eingerichtet. Insgesamt konnten bereits sieben Fälle der Kindesentziehung wegen Republikflucht nachgewiesen werden. Die Verfasserin einer derzeitigen Studie über die Praxis der Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR, Marie-Luise Bartmuß, kann nach eigener Aussage durch private Recherche noch zwei weitere Fälle aufdecken. Die Existenz politisch motivierter Zwangsadoptionen lässt sich folglich anhand der bisher aufgeklärten Fälle zweifelsohne nachvollziehen.
Soweit mit der Petition der Wahrheitsgehalt der Praxis der psychiatrischen Zwangseinwei-sungen angezweifelt wird, stellt der Petitionsausschuss fest, dass auch auf diesem Gebiet Forschungsarbeiten zu dem Ergebnis kamen, dass Psychiatriemissbrauch in der ehemali-gen DDR in unterschiedlicher Ausprägung, unter anderem zur Disziplinierung unbequem-er Menschen durch politische Machthaber, tatsächlich stattgefunden hat. Zweifel beste-hen nur dahingehend, ob Zwangseinweisungen in der ehemaligen DDR syste-matisch zur Verf-olgung politischer Gegner eingesetzt wurden.
Hinsichtlich des mit der Petition in Frage gestellten Einsatzes von Folter in der ehemali-gen DDR verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlun-gen in der ehemaligen DDR bis 1956 anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachge-wiesen hat. Für die Zeit nach 1956 kann zumindest festgestellt werden, dass die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung nach dem Völkerrecht häufig überschritten worden ist, um die „Aussagebereitschaft” der Untersuchungshäftlinge zu erhöhen. Bislang stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Außerdem wird die an sich schon schwierige Nachverfolgung von psychischen Foltermethoden dadurch erschwert, dass nach den vor-liegenden Informationen körperliche und seelische Leiden in einzelne, für sich genommen wenig gravierende Schikanen zerlegt worden sind und erst im Zusammenspiel ihre Wirku-ng entfalteten, so dass ein Foltervorwurf sich nachträglich nur schwer begrün-den lässt.
Letztlich kann nach Ansicht des Petitionsausschusses der Umfang der Folterhandlungen in der ehemaligen DDR gegenwärtig nicht ohne weitere Erforschung, unter anderem der Archive der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staats-sicherheit, eindeutig festgestellt werden. Allerdings liefern Zeitzeugenberichte den Nachw-eis für eine generelle Praxis der Anwendung von Folter in der ehema-ligen DDR.
Soweit schließlich mit der Petition Bezug auf den Zeitschriftenbeitrag des Generalstaats-anwalts a.D Schaefgen genommen wird, kann der Ausschuss der in der Petition zum Aus-druck gebrachten Schlussfolgerung, dass die im Beitrag nicht erwähnten Taten nicht exi-stent seien, nicht folgen. Vielmehr weist der Autor insbesondere darauf hin, dass sich die Staatsanwaltschaften mit Misshandlungen von Strafgefangenen und Zwangsadoptionen beschäftigt hätten. Aus der Tatsache, dass über die Taten nicht ausführlich ber-ichtet wird, resultiert keinesfalls, dass es sie nicht gab, sondern dies zeigt eher die Schwierigkeiten der strafrechtlichen Aufarbeitung des DDR-Unre-chts, die mit dem Ablauf von Verjährungsfristen, den persönlichen und säch-lichen Mitteln der Justiz, aber auch mit der Aufklärung von weit in der Verg-angenheit liegenden Sachverhalten zusammenhängen.
Eine Aussage über den Umfang des DDR-Unrechts kann daher nicht allein auf Grund der Anzahl der tatsächlich angeklagten und verurteilten Taten getroffen werden. Vielmehr be-darf es weiterer Erforschung und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit der SED-Diktatur in Gesellschaft, Wissenschaft, Politik und Medien. Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die 1998 auf Beschluss des Deutschen Bundestages eingerichtet wurde, und die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik leisten einen wichtigen Beitrag zur historischen, politischen, juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung. Der Petitions-ausschuss betont jedoch, dass die generelle Existenz der in der Petition diskutierten Taten als historisches Faktum feststeht und nicht geleugnet werden kann.
Der Petitionsausschuss kann das mit der Petition begehrte Anliegen aus den oben genann-ten Gründen nicht unterstützen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Es ist mir nicht bekannt in wie weit IM “Jura” alias Dr. Friedrich Wolff vom GEHEIMEN ZUSATZ ZUM EINIGUNGSVERTRAG von seiner MfS Generalität informiert gewesen ist als er die Petition einbrachte, und ob, er als einer der TOP-Nostalgiker und übelster Ewiggestriger in den Inhalt des Zusatzes reingeschaut hatte, den die Unterhändler Kohls: Dr. Schäuble und Dr. Werthebach unter großem Druck des Dr. Kohls aber auch der STASI-Generalität unterzeichnen mussten. Ich gehe davon, dass er den Inhalt gut kennt, bzw. dass ihm die Genossen Generäle die Einzelheiten schon mitgeteilt hatten, oder um es noch weiter zu gehen, dass er einer von denen gewesen ist, die am Entwurf des, ich nenne es Diktats des MfS gewesen sein mag.
Die Situation und die Lage der ehemaligen SED Nomenklatura, sowie der ehemaligen Hauptamtlichen des MfS, der meisten IM (die STASI vergisst nicht ihre Jünger) nach 28 Jahren nach der “friedliche Revolution” (das eine Wort schließt das andere aus) spricht eindeutig dafür, was mein guter alter Freund (75) Werner Krüger, Jurastudent behaup-tet:” Darin muss es stehen das keiner Roten Socke kein Haar gekrümmt werden darf“ Das heißt das MfS muß in diesem Zusatz schon nach der Wende fest verankert haben, wie weit die “Juristische Aufarbeitung des Unrechts in der DDR” gehen darf.
Auch der Beschluss der Volkskammer, dass alle Verbrecher und Verantwortlichen aus der ehemaligen DDR strafrechtlich zu belangen sind, wurde mit diesem Zusatz ausgehebelt.
Dass die MfS jetzt ihres Sieges oder der Übernahme der Bundesre-publik so sicher war, und für Sich selbst das Recht beansprucht die Geschichte der DDR zu schreiben ist wirklich unermäßliche Anmaßung und Triumph der Anmaßung und Triumph des Dr. Wolff wenn er die Ergebnisse der ZERV und der “Siegerjustitz” für die dauer von 10 Jahren verpönend bagatelisiert. Nach 21 Jahren wage ich mich als Opfer behaupten und beweisen zu können, dass die Aufarbeitung tatsächlich im Sinne des MfS und der Täter geführt wurde. Wenn es nach der sowjetischen “Aufarbeitungsmetode” gegangen gewesen wäre, hätten einige gebammelt oder wären erschossen, die restlichen die die Bundesrepublik als Todesfeind bekämpften ideologisch oder an der unsichtbaren Front wären tatsächlich in eins der vom NMfS geplanten KZ gelandet, zwecks Umerziehung.
Dieser Triumph des Brandstifters Dr. Wolff der sich an den sozialen Frieden beruft und mit seiner Tätigkeit und Äußerungen ständig bemüht ist Deutschland auf den Weg zum Sozialismus zu bringen so offentlich ausgebreitet ist eine Dauerverarsche und Retraumatisierung aller ehemaligen über 500.000 Eingesperrten in der DDR und direkte Ermahnung und Drohung, dass die die noch leben ja nur den Mund halten, schließlich gilt weiterhin die unterschtriebene Bestätigung jedes einzelnen:”in Haft korrekt behandelt worden zu sein” und die ausgesprochene Drohung: “Denken Sie bloß nicht wenn Sie in westen sind, das Sie aus der Welt sind!!…ja der Leiter des Lagers in Marienfelde ließ alle seine Miktarbeiter alle drei Monate auf Mitarbeit mit der STASI überprüfen…nur der Leiter wurde nicht überprüft, und er war der MfS Mann selber und wenn ein aus der DDR den Lager Marienfelde betrat, 2 Stunden später wußte es der Mielke schon.
Dr. Friedrich Wolff halten Sie endlich ihr dreckiges Maul, SIE lügen wenn Sie das Maul aufmachen- wenn Sie es nicht aufmachen, dann hatten sie schon gelogen. Der Marxen genießt seine fette Rente und lacht alle Opfer aus, mich auch, ich hatte das Vergnügen von ihm als Opfer abgefrühstückt zu werden. Er war nicht bereit diese Beweise für Folter in der DDR rechtlich zu begutachten, jetzt weiß auch jeder warum- IHR Antrag stand ihm im Wege, oder seine Ideologie, die ihn keinesfalls stört die Rente des Feindes zu genießen…