Mit ihren eigenen Akten und ihrer eigenen Unterschriften beweisen sie dass:
In Hessen gibt es keine Dienstaufsicht mehr – nur noch Schutz für Erbenräuber.
Drei Jahre lang haben sie uns bestohlen, belogen, vertuscht. Heute liefern sie selbst den endgültigen Beweis:
Das Hessische Justizministerium – höchste Instanz – erklärt schriftlich, dass Urkundenunterdrückung, aufsichtslose Nachlass-pflegschaft und Münzsammlungsdiebstahl des Nachlasspflegers, sowie die doppelte Vergütung „keine Anhaltspunkte für Dienstaufsichtsmaßnahmen“ sind.
Das ist kein Versehen. Das ist das offizielle Todesurteil für den Rechtsstaat in Hessen. Die tödlichen Dokumente – nur ihre eigenen Akten.
„Anhaltspunkte für etwaig erforderliche Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nicht erkennbar.“
Präsident des Landgerichtes Limburg Beck holte sich zuerst den Segen seines Vorgesetz-ten Schmid, Direktor der Abteilung beim Präsidenten des OLG Frankfurt Schmid und er holte sich den Segen beim Dr. Oswald, LL. M. – im Auftrag des Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat ab, um alle eingereichten Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden niederzuschlagen:
Bescheid des Präsidenten des OLG Frankfurt am Main vom 20.08.25 ( Az.: 3133/1 – II/2 – 103/25) ist bei mir gar nicht eingegangen !???
1.
Ein Nachlasspfleger, der Münzsammlung-en verschwinden lässt und doppelt kassiert
2.
Adam Lauks
Zossener Str. 66
12629 Berlin
Datum: 20.08.2025
Beschluss über die DienstaufsichtsbeschwerdeSehr geehrter Herr Lauks, Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Amtsgerichts Michael Meier, Rechtspflegerin Katja Scholl, Justizangestellte Anna Wyrwa und Nachlasspfleger Uwe Müller in der Nachlasssache Bernhard Johann Lauks (Az. 32 VI 519/22) ist zur Prüfung eingegangen.Nach sachlicher Prüfung der Vorwürfe (Urkundenunterdrückung, Untreue, Befangenheit, mangelnde Aufsicht) ergeben sich keine Anhaltspunkte für dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen. Die Beschwerde wird hiermit zurückgewiesen.
Begründung:
- Die Bestellung Müllers (29.06.2022) ist wirksam (§ 1960 BGB). Fehlende Akte-Eintragung ist kein Verstoß (§ 13 FamFG: Administrative Handhabung).
- Vorwürfe zur Münzsammlung/Schmuck (Bl. 365) sind unbelegt; keine Untreue (§ 266 StGB). GEN-Honorar (28 %) ist marktüblich (§ 138 BGB nicht verletzt).
- Keine Befangenheit (§ 29 FamFG); Beschwerden gegen Meier/Scholl sind unzulässig (DRiG § 26: Keine Prüfung spruchrichterlicher Tätigkeit).
Die Beschwerde ist damit abgeschlossen. Gegen diesen Bescheid ist keine Rechtsmittelinstanz vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Dr. Manfred Beck
Präsident des Landgerichts
05.11.25 Der Strafbefehl von Richter Otto ( AG Berlin-Tiergarten ) /der Racheakt des Kartells: Aktenfällschung, Phantom-AZ und Unterdrückung meiner 6 Js 13666/24 Strafanzeige – weil Herold Steinhof verschwand/
28.10.2025 Schmid -Abteilungsdirektor
20.11.25
19.10.25
Dienst- & Fachaufsichtsbeschwerde
23.10.2025
27.10.25 Schmid -Abteilungsdirektor
20.10.25 Schmid -Abteilungsdirektor
Was ist in der E-Mail vom 09.04.25 gewesen?
09.04.2025
Sehr geehrter Her Direktor,
Werter Herr Meier,
Da Sie auf mein Schreiben vom 20.02.2025 und an die Schreiben vom 25;27. und 28.8.03 per Rückschein an Sie adressiert nicht geantwortet haben habe ich keine Sicherheit dass die Schreiben Sie überhaupt erreicht hatten.
„Sie könnten sich an das übergeordnete Landgericht wenden, um die Vorgänge am Amtsgericht überprüfen zu lassen (z. B. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor).“ rät mir nicht von der GEN gekaufter RA den wir gefeuert hatten sondern die Künstliche Intelligenz. Die Nachlassgelegenheit ist offensichtlich blockiert nach dem geplanter Verkauf von Immobilien auch ohne Erbschein, wie von Müller und GEN angestrebt. Die Tätigkeit des Nachlasspflegers Uwe Müller und sein Schlussbericht hatte ohne gerichtlicher Überprüfung Gültigkeit.
Ich warte noch auf zwei von ihnen bestätigten Rückscheine vom 28.03,2025. Ist Ihre Justizangestellte verpflichtet auch Ihren Namen in Druckschrift anzugeben?
Mit angemessener Hochachtung und vollem Verständnis füpr Ihr Schweigen.
Adam Lauks
WARUM liegen in der Nachlassakte keine Bestellung des Uwe Müller zum Nachlasspfleger und dazugehörige Inventari-sierung die bei der Übernahme-Übergabe Pflicht ist?
A. Lauks
Schauen Sie mal vorbei! https://wp.me/pIVeF-pkW
11.04.2025
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Nach Erbschein
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Mit Erlass des Erbscheins (07.10.2024) endet die Nachlasspflegschaft automatisch (§ 1948 BGB)
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Müller hat keinen Zugriff mehr auf Konto oder Häuser, es sei denn, das Gericht verlängert sie ausdrücklich.
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Abschlussbericht (vorliegend) sollte die Übergabe des Kontos dokumentieren – ist dies erwähnt?
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Wenn nicht, bleibt unklar, wer aktuell Zugriff hat.
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Rechtlich:
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Die Pflegschaft endet mit Erbschein (§ 1948 BGB), nicht erst mit einem separaten „Aufhebungsbeschluss“ – ein solcher wäre nur nötig,
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wenn die Pflegschaft aus anderen Gründen (z. B. Streit) fortgesetzt wird.
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Müller behält keinen Zutritt zu Konto/Häusern, es sei denn, das Gericht (Scholl) hat die Pflegschaft verlängert – unwahrscheinlich, da Erbschein vorliegt.
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Laut Gesetz ist das Gericht zur gerichtlichen Überprüfung des Abschlussberichtes verpflichtet,
- ergo extra Aufforderung durch Erben ist nicht im Gesetz vorgesehen.
Mit angemessener HochachtungAdam Lauks für Andrejas und Daniel LauksZur Kenntnisnahme: Ich habe eine Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn eingebracht,weil die Sache zum von GEN und Co gewünschten Stillstand gekommen ist und wir harren auf angekündigten Maßnahmenplan B.Siehe Blatt der Akte 78: 79 und 80 und Blatt der Akte 72 und 73 – die Seite drei des Schreibens fehlt und ist identisch mitder Site 3 de Blatt. d. Akte 80.Wenn Xenakis Schreibt im ersten Absatz:„Das Amtsgericht ( oder Nachlassgericht?* ) steht im Moment allerdings auf dem Standpunkt, dass ein Verkauf der Immobilien( auch ohne Erbschein?* ) mit Zustimmung der Erben stattfinden sollte. Daher übersende ich ihnen hiermit eine Vorlage für IhreZustimmungserklärung ( Einverständniserklärung zu Verkauf von Immobilien ohne Erbschein = Straftat!* ).Aus dem Absatz 2 geht es eindeutig hervor dass das Amtsgericht die vier unterschriebenen Einverständniserklärungender vier Wiener Erben von GEN an Müller und von Müller an das Amtsgericht ( Frau Scholl? ) übersandt haben müssen.In die Nachlassakte sind die – da Straftat – auch nicht eingegangen, es sei den es gibt eine zweite Akte die uns und derÖffentlichkeit nicht zugängig bleiben?Wären Sie so freundlich mir auch eine Bestellungsurkunde zuzuschicken – von der Sie zwei beglaubigte an Herrn Müller auf Begehrder GEN ausgestellt und zugesandt hatte,Aus der Alte geht es nicht hervor dass die 8 Malige Vorschussabhebungen des Müller vom Nachlasskonto durch das Amtsgerichtgenehmigt wurden; so auch mit 33 durchgeführten Kontrollfahrten?Adam Lauks27.05.2025
Dieses Schreiben vom 27.05.2025 ging an den Präsi-denten des Landgerichts Limburg, Dr. Manfred Beck.
Ich forderte ausdrücklich die Weiterleitung an das Ob-erlandesgericht Frankfurt und die Staatsanwaltschaft Limburg (3 Js 9443/25).
Beck hat genau das NICHT getan.
Stattdessen leitete er die Beschwerde gegen Meier an Meier selbst weiter (siehe sein Schreiben vom 02.06.2025).
Das ist keine Dienstaufsicht mehr – das ist organisie-rte Strafvereitelung und Rechtsbeugung in Schrift-form.
Beck und Meier wussten genau, was sie tun.§ 258 + § 339 StGB.
02.06.2025
30.07.2025Meine letzte Gegenanzeige an Sta-atsanwalt Dr. Herlold-Steinhof (kurz bevor er spurlos verschwand- weil er die Kungelei zwischen Beck und Meier aufdeckte )
Dieses Schreiben erreichte Dr. Her-old – Steinhof nicht mehr. Er wurde kurz zuvor abgezogen-nach der Auf-deckung der Absprache zwischen Landgerichtpräsident Dr. Beck und Amtsdirektor Michael Meier sowie der Aktenmanipulationen im Nach-lassverfahren 32 VI 519/22(2022). Direkt danach wurde aus meinem Ermittlungsverfahren gegen das Kartell ein Strafbefehl gegen mich (2.400 €, AZ 256 Cs 158/25). Das war Rache. Das war Strafvereitelung im Amt. Das war das Ende von Dr. Herold -Steinhof in Berlin.
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Das war Strafvereitelung im Amt.
Das war das Ende von Dr. Herold-Steinhof in Berlin.




























