„18.11.2025 – Der Tag, an dem das Hessische Justizministerium den Rechtsstaat offiziell für tot erklärte“

Mit ihren eigenen Akten und ihrer eigenen Unterschriften beweisen sie dass:
In Hessen gibt es keine Dienstaufsicht mehr – nur noch Schutz für Erbenräuber.

Drei Jahre lang haben sie uns bestohlen, belogen, vertuscht. Heute liefern sie selbst den endgültigen Beweis:

Das Hessische Justizministerium – höchste Instanz – erklärt schriftlich, dass Urkundenunterdrückung, aufsichtslose Nachlass-pflegschaft und Münzsammlungsdiebstahl des Nachlasspflegers, sowie die doppelte Vergütung keine Anhaltspunkte für Dienstaufsichtsmaßnahmen sind.
Das ist kein Versehen. Das ist das offizielle Todesurteil für den Rechtsstaat in Hessen.
Die tödlichen Dokumente – nur ihre eigenen Akten.

„Anhaltspunkte für etwaig erforderliche Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nicht erkennbar.“

Präsident des Landgerichtes Limburg   Beck holte sich zuerst den Segen seines Vorgesetz-ten Schmid, Direktor der Abteilung beim Präsidenten des OLG Frankfurt  Schmid  und er holte sich  den Segen beim Dr. Oswald, LL. M. – im Auftrag des Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  ab, um alle  eingereichten Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden niederzuschlagen:

Bescheid des Präsidenten des OLG Frankfurt am Main  vom 20.08.25  ( Az.: 3133/1 – II/2 – 103/25)  ist bei mir gar nicht eingegangen !???

1.

Uwe Müller, mache Dich bereit…

wurden von der Rechtspflegerin Katja Scholl und Direktor Michael Meier absichtlich unterdrückt

Bestellungsurkunde empfangen

Ein Nachlasspfleger, der Münzsammlung-en verschwinden lässt und doppelt kassiert

xxx

2.

Herrn
Adam Lauks
Zossener Str. 66
12629 Berlin
Az.: 3133/1 – II/2 – 103/25
Datum: 20.08.2025

Beschluss über die DienstaufsichtsbeschwerdeSehr geehrter Herr Lauks, Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Amtsgerichts Michael Meier, Rechtspflegerin Katja Scholl, Justizangestellte Anna Wyrwa und Nachlasspfleger Uwe Müller in der Nachlasssache Bernhard Johann Lauks (Az. 32 VI 519/22) ist zur Prüfung eingegangen.Nach sachlicher Prüfung der Vorwürfe (Urkundenunterdrückung, Untreue, Befangenheit, mangelnde Aufsicht) ergeben sich keine Anhaltspunkte für dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen. Die Beschwerde wird hiermit zurückgewiesen.

Begründung:

  • Die Bestellung Müllers (29.06.2022) ist wirksam (§ 1960 BGB). Fehlende Akte-Eintragung ist kein Verstoß (§ 13 FamFG: Administrative Handhabung).
  • Vorwürfe zur Münzsammlung/Schmuck (Bl. 365) sind unbelegt; keine Untreue (§ 266 StGB). GEN-Honorar (28 %) ist marktüblich (§ 138 BGB nicht verletzt).
  • Keine Befangenheit (§ 29 FamFG); Beschwerden gegen Meier/Scholl sind unzulässig (DRiG § 26: Keine Prüfung spruchrichterlicher Tätigkeit).

Die Beschwerde ist damit abgeschlossen. Gegen diesen Bescheid ist keine Rechtsmittelinstanz vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Dr. Manfred Beck
Präsident des Landgerichts

05.11.25 Der Strafbefehl von Richter Otto    ( AG Berlin-Tiergarten ) /der Racheakt des Kartells: Aktenfällschung, Phantom-AZ und Unterdrückung meiner 6 Js 13666/24 Strafanzeige – weil Herold Steinhof verschwand/

vvv

Oswald…-

28.10.2025  Schmid -Abteilungsdirektor

20.11.25

xxx

19.10.25

Dienst- & Fachaufsichtsbeschwerde

xxx

vvv

23.10.2025

xxx

27.10.25  Schmid -Abteilungsdirektor

20.10.25  Schmid -Abteilungsdirektor

xxx

Was ist in der E-Mail vom 09.04.25 gewesen?

09.04.2025

Gesendet: Mittwoch, 9. April 2025 um 13:02
Von: Lauksde@gmx.de
An: verwaltung@ag-limburg.justiz.hessen.de, poststelle@sta-limburg.justiz.hessen.de, adam.lauks@zivil-courage.info, alauks@gmx.de, Lauks@gmx.de
Betreff: Direktor Meier – persönlich-unverzüglich zum Geschäftszeichen 313 E vom 02.04.2025

Sehr geehrter Her Direktor,

Werter Herr Meier,

Da Sie auf mein Schreiben vom 20.02.2025 und an die  Schreiben vom 25;27. und 28.8.03 per Rückschein an Sie  adressiert nicht geantwortet haben  habe ich keine Sicherheit dass die Schreiben Sie überhaupt erreicht hatten.

„Sie könnten sich an das übergeordnete Landgericht wenden, um die Vorgänge am Amtsgericht überprüfen zu lassen (z. B. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor).“ rät mir nicht von der GEN gekaufter RA den  wir gefeuert hatten sondern die Künstliche Intelligenz.                                                                                                                                          Die Nachlassgelegenheit ist offensichtlich blockiert nach dem geplanter Verkauf von Immobilien auch ohne Erbschein, wie von Müller und GEN angestrebt.                                                                                                                                      Die Tätigkeit des Nachlasspflegers Uwe Müller und sein Schlussbericht hatte ohne gerichtlicher Überprüfung Gültigkeit.

Ich warte noch auf zwei von ihnen bestätigten Rückscheine vom 28.03,2025. Ist Ihre Justizangestellte verpflichtet auch Ihren Namen in Druckschrift anzugeben?

 Mit angemessener Hochachtung und vollem Verständnis füpr Ihr Schweigen.

Adam Lauks

 WARUM liegen in der Nachlassakte keine Bestellung des Uwe Müller zum Nachlasspfleger und dazugehörige Inventari-sierung die bei der Übernahme-Übergabe  Pflicht ist?

A. Lauks

Schauen Sie mal vorbei! https://wp.me/pIVeF-pkW

 

11.04.2025

Gesendet: Freitag, 11. April 2025 um 09:25
Von: Lauksde@gmx.de
An: Anna.Wyrwa@AG-Limburg.Justiz.Hessen.de, Wyrwa@AG-Limburg.Justiz.Hessen.de, poststelle@ag-limburg.justiz.hessen.de, poststelle@sta-limburg.justiz.hessen.de, adam.lauks@zivil-courage.info
Betreff: Zwecks Klärung eines Sachverhaltes an den Direktor Michael Meier unverzüglich – persönlich weiterleiten
Sehr geehrter Direktor Meier,
Werte Frau Wyrwa,
ich erwarte präzise Antworten auf die unten angeführten Fragen.
  • Nach Erbschein

    :

    • Mit Erlass des Erbscheins (07.10.2024) endet die Nachlasspflegschaft automatisch (§ 1948 BGB) 
    • Müller hat keinen Zugriff mehr auf Konto oder Häuser, es sei denn, das Gericht verlängert sie ausdrücklich. 
Hat das Gericht die Pflegschaft  verlängert? – Wenn ja warum?
    • Abschlussbericht (vorliegend) sollte die Übergabe des Kontos dokumentieren – ist dies erwähnt?
    • Wenn nicht, bleibt unklar, wer aktuell Zugriff hat.
2. Fortdauer der Nachlasspflegschaft?
  • Rechtlich:
    • Die Pflegschaft endet mit Erbschein (§ 1948 BGB), nicht erst mit einem separaten „Aufhebungsbeschluss“ – ein solcher wäre nur nötig,
    • wenn die Pflegschaft aus anderen Gründen (z. B. Streit) fortgesetzt wird.
    • Müller behält keinen Zutritt zu Konto/Häusern, es sei denn, das Gericht (Scholl) hat die Pflegschaft verlängert – unwahrscheinlich, da Erbschein vorliegt.
    • Laut Gesetz ist das Gericht zur gerichtlichen Überprüfung des Abschlussberichtes verpflichtet,

       
      • ergo extra Aufforderung durch Erben ist nicht im Gesetz vorgesehen. 
      Mit angemessener Hochachtung
      Adam Lauks für Andrejas und Daniel Lauks
       
      Zur Kenntnisnahme: Ich habe eine Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn  eingebracht,
      weil die Sache zum von GEN und Co gewünschten Stillstand gekommen  ist und wir harren auf angekündigten Maßnahmenplan B. 
      Siehe Blatt der Akte 78: 79 und 80 und Blatt der Akte 72 und 73  – die Seite drei  des Schreibens fehlt und ist identisch mit
      der Site 3 de Blatt. d. Akte 80.
       
      Wenn Xenakis Schreibt im ersten Absatz:
      „Das Amtsgericht ( oder Nachlassgericht?* ) steht im Moment allerdings auf dem Standpunkt, dass ein Verkauf der Immobilien
      ( auch ohne Erbschein?* ) mit Zustimmung der Erben stattfinden sollte.  Daher übersende ich ihnen hiermit eine Vorlage für Ihre
      Zustimmungserklärung ( Einverständniserklärung zu Verkauf von Immobilien ohne Erbschein = Straftat!* ).
      Aus dem Absatz 2 geht  es eindeutig hervor dass das Amtsgericht die vier unterschriebenen Einverständniserklärungen
      der vier Wiener Erben von GEN an Müller und von Müller an das Amtsgericht ( Frau Scholl? ) übersandt haben müssen.
      In die  Nachlassakte sind die – da Straftat – auch nicht eingegangen, es sei den es gibt eine zweite Akte die uns und der
      Öffentlichkeit nicht zugängig bleiben?
       
      Wären Sie  so freundlich mir auch eine Bestellungsurkunde zuzuschicken – von der Sie zwei  beglaubigte an Herrn Müller auf Begehr
      der GEN ausgestellt und zugesandt hatte,
      Aus der Alte geht es nicht hervor dass die 8 Malige Vorschussabhebungen  des Müller vom Nachlasskonto durch das Amtsgericht
      genehmigt wurden; so auch mit 33 durchgeführten Kontrollfahrten?
      Adam Lauks

      27.05.2025 

      Meine Dienstaufsichtsbeschwerde an LG-Präsident Dr. Manfred Beck
      (die er NIE an OLG und StA weitergeleitet, sondern am 02.06.2025 an Direktor Meier selbst geschickt hat → § 258 + § 339 StGB.

      Meine Dienstaufsichtsbeschwerde an LG-Präsident Dr. Manfred Beck
      (die er NIE an OLG und StA weitergeleitet, sondern am 02.06.2025 an Direktor Meier selbst geschickt hat → § 258 + § 339 StGB.

      Dieses Schreiben vom 27.05.2025 ging an den Präsi-denten des Landgerichts Limburg, Dr. Manfred Beck.
      Ich forderte ausdrücklich die Weiterleitung an das Ob-erlandesgericht Frankfurt und die Staatsanwaltschaft Limburg (3 Js 9443/25).
      Beck hat genau das NICHT getan.
      Stattdessen leitete er die Beschwerde gegen Meier an Meier selbst weiter (siehe sein Schreiben vom 02.06.2025).
      Das ist keine Dienstaufsicht mehr – das ist organisie-rte Strafvereitelung und Rechtsbeugung in Schrift-form.
      Beck und Meier wussten genau, was sie tun.

      § 258 + § 339 StGB.

      02.06.2025

      xx

      30.07.2025

      Meine letzte Gegenanzeige an Sta-atsanwalt Dr. Herlold-Steinhof (kurz bevor er spurlos verschwand- weil er die Kungelei zwischen Beck und Meier aufdeckte )

      x

      Dieses Schreiben erreichte Dr. Her-old – Steinhof nicht mehr. Er wurde kurz zuvor abgezogen-nach der Auf-deckung der Absprache zwischen Landgerichtpräsident Dr. Beck und Amtsdirektor Michael Meier sowie der Aktenmanipulationen im Nach-lassverfahren 32 VI 519/22(2022). Direkt danach wurde aus meinem Ermittlungsverfahren gegen das Kartell ein Strafbefehl gegen mich  (2.400 €, AZ 256 Cs 158/25).      Das war Rache.                                Das war Strafvereitelung im Amt. Das war das Ende von Dr. Herold -Steinhof in Berlin.

ein Strafbefehl gegen mich (2.400 €, AZ 256 Cs 158/25). Das war Rache.
Das war Strafvereitelung im Amt.
Das war das Ende von Dr. Herold-Steinhof in Berlin.

Über stasifolteropferadamlauks

I am 74 Years old and I I am victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985 still witouth Status of tortured person. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 42 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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