VERDUMME DAS VOLK UND HERRSCHE!
Insbesondere galt das für die IMS – Ärzte als willige Vollstrecker aller Stasi Befehle.
In die erste sogenannte frei gewählte Volksklammer der DDR wurden 27 Offiziere des MfS reingewählt, die angeblich entfernt wurden. Wie viele IM – inoffizielle Mitarbeiter der Stasi mit reingewählt wurden, womöglich sogar von ihren Führungsoffizieren vorgeschlagen wurden, werden uns die verbrüderten Geheimdienstler niemals verraten.
Am 18.9.90 wurde Schäuble zu STASI geschickt eigentlich um zu verhindern dass Kohls Stasi Akte an die Yelowpress verkauft wird, wie dass mit der Stasi Liste mit 92.000 Offizieren des MfS geschah. DER SPIEGEL zahlte dafür an den Oberst Becker 250.000 DM. Oberst Becker – ehem. Leiter des Archivs des MfS – wurde von Gauck zum Leiter des Restarchivs übernommen.
Das Stasi Archiv wurde nicht in das Bundesarchiv überführt wie das im Einigungsvertrag festgeschrieben wurde, sondern wurde vom Wolfgang Schäuble und Klaus Kinkel vor der Öffentlichkeit und wahren Aufarbeitung gesichert.
Ser Entwurf des Innenministers ( Schäuble oder Diestel ? ) ist 72 Seiten lang. Soviel Platz braucht es schon, um sich kühl und klar um sich die Regierungshoheit über die Aktenlage der Stasi zu erschreiben. Das Gesetz ( StUG ) formuliert als zentrales Anliegen: Zwischen Stasi-Unterlagen und Betroffene möglichst viele Vorsch-riften ( Paragraphen* ) zu stellen, der Regierung aber einen vollständigen Zugriff zu ermöglichen.
Der Selbstschutz ( Täterschutz beider Staaten* ) scheint den roten Faden des Gesetz-estextes zu bilden. Bestehende ( BRD* ) und gestürzte ( DDR* ) Obrigkeit haben hier trotz aller Farbunterschiede ein gemeinsames Bedürfnis ( Machterhalt* ). Von Modrow bis Kohl und von Diestel bis Schäuble wird die Aussonderungsliste über hochkarätigsten politischen IMS der DDR als wichtigstes Staatsgeheimnis geschützt. Ist es nun richtig, daß der Lothar de Maiziere ( IM „Notar“ * ) und Diestel draufstehen? Wer noch? ( IMS „Altmann“ * ) Geschwiegen wird, weil die politische Erbärmlichkeit des Einigungsver-trages ( und der Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag – die zu untersch-reiben am 18.8.1990 Schäuble von der STASI mit der Veröffentlichung der Kohl – Akte erpresst wurde* ) sonst offenkundig würde.
Leider schweigt auch Joachim Gauck ( IM „Larve“* ). Kommt das Gesetz so durch, wie es jetzt vorgelegt ( werden musste* ) wurde, wird er ein Beamter sein, der für jede Mitteilung erst die Redeerlaubnis des Innenministers ( Schäuble* ) einholen muß. Selbst für eine Aussage vor dem Bericht bei einem, künftigen Rehabilitierungsverfahren. Und das nicht nur zu seiner Amtszeit, sondern “ auch darüber hinaus“, also auf Lebenszeit. Der zentralistische Zugriff auf Gerechtigkeitssinn einer Person konnte im „sozialistischen“ Staat nicht direkter sein. Der „Sonderbeauftragter“ ( Pastor Joachim Gauck* ) sollte einst nach Volkskammerwillen ein Bürgerbeauftragter werden – nach der Schäuble – Vorlage wird er stattdessen ein Regierungsbeauftragter.
Der RechtSStaat hindert falsche politische Absicht nicht. Die Terrorismus Bekämpfung muß als Vorwand herhalten, um den noch bestehenden ( verbrüderten* ) Geheimdiens-ten Zutritt zu den Archiven ihres großen Deutschen Bruders ( BND und CIA* ) zu verschaffen. Den Bürgerkomitees wie der verantwortlichen Presse wird aber mit drei Jahre Gefängnis gedroht, sollten sie auch nur so weitermachen wie bisher. Ersatzweise ist Geld-strafe möglich: Die zahlt dann auch die Boulewardpresse. Sie hat ja Geld.
Die Herausgabe der Akte an die Betroffenen wird äußerst eingeschränkt, die Entscheidung über den weiteren Umgang damit wird ihnen gänzlich entzogen. Jedoch erhält die Befugnis ersatzloser Aussonderung der Innenmi-nister ( Wolfgang Schäuble – ergo Polizeistaat par exellance!* ) !Der Entwurf ist zentralistisch obrigkeitsstaatlich und bundesdeutsch. Nur der übliche bürokratische Ministerfehler? Nein. Mit dieser geplanten Regelung wird ein großer Schritt zur Enteignung der demokratischen Revolution in der DDR getan. Sie verrät den Ansatz, aus dem heraus der Sturz der Stasi vollbracht wurde. Auf der letzten Seite des Entwurfs steht, was außer Kraft treten soll: die Verpflichtung, ein solches Gesetz in enger Anlehnung an das Volkskammergesetz am 24. August 1990 zu gestalten. Diese Verpflichtung war durch die Besetzung der Stasi Zentrale in den Einigungsvertrag hineingezwungen worden.
Das, was man Aufarbeitung nennt wird zehn oder zwanzig Jahre dauern. Dieser Prozess wird alle Bereiche des Lebens beeinflussen. Der Regierungsentwurf schnürt ihn ab. Er will keine Vertiefung der Demokratie, er will Macht, ihm geht der Selbstschutz der Politiker (BRD und DDR* ) vor Aufklärung der Betroffenen. Die eigentliche Auseinandersetzung die seit dem Herbst 89 deutschlandweit geführt wird, ist eben doch zwischen Demokraten und barokraten.
Die Schwerpunkte der Kritik am Gesetz-entwurf des Innenministert ( Schäuble* ) f. ( s*)ein Stasi Unterlagen Gesetz ( StUG )
1.Organisation und Verwaltung der Behörde des „Bundesbeauftragten“ ( es hieß: der Sonderbeauftragter der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS* )
Alle Vorschläge die Länder stärker an der Verwaltung der Unterlagen zu beteiligen, etwa durch ein Bund-Länder-Modell, wurden verworfen. Der im StUG – Entwurf vorgesehe-ne Beirat, in den auch die Länder Vertreter schicken können, hat keine Befugnisse und kann nur als Feigenblatt angesehen werden.
2. Nutzung der Unterlagen von Betroffenen und Dritter ( und von Folteropfertn?* )
Die rechtswidrig erstellten Unterlagen über Betroffene ( „Opfer“ ) und Dritte ( „Mitbe-troffene“ ) müssten schon nach geltendem Recht eigentlich einem vollständ-igen Verwertungsverbot für eine behördliche Nutzung unterliegen.
Das in dem Entwurf enthaltene Verbot nachteiliger Nutzung definiert den Kreis der geschützten Personen ( auch IM?* ) einerseits zu eng und läßt andererseits hiervon weitreichende und schwammige Ausnahmen zu.
3. Nutzung durch ( verbrüderten* ) Geheimdienste
§ 19 erlaubt auch Nutzung von Daten über Betroffene ( Opfer?*- Folteropfer?* ), wenn diese Unterlagen „bei“ MfS – Spionage gegen die Bundesrepublik und ihre Verbündeten, insbesondere gegen deren Nachrichtendienste „angefallen“ sind. ( NSA – Abhörakte?* ) Etwa aus Quellen der vom MfS durchgeführten breiten Telefonüberwachungen ( 25.000 Anschlüsse der Regierenden in Bon* ) durfte dies nicht nur viele westdeutsche, son-dern mehr noch Bürger aus der ehemaligen DDR betreffen ( und alle diplomatische und der ausl. Wirtschaftsvertretungen – Telefon Nr. der Abhörstelle war 161* ) betreffen. Es war gängige Praxis des MfS, Oppositionelle oder der Opposition ( welche denn?* ) Verdächtige von vornherein als spionageverdächtig einzustufen. Entsprechend dieser MfS-Praxis stünden die Betroffenen-Daten der ( verbrüderten* ) Geheimdiensten zur Verfügung. Darüber hinaus haben CDU/CSU bereits ausdrücklich angekündigt, in der weiteren Beratung zu einer noch folgenschwereren Fassung des § 19 zurück zu kehren zu wollen.
4. Nutzung durch Strafverfolgungsbehörden ( zum Bsp. StA II Berlin* )
Die Nutzung personenbezogener Daten auch über Betroffene wird zur Verfolgung und Verhütung einer großen Anzahl ( über 110 insgesamt ) teils exotischer Einzeldelikte zu-gelassen. ( Die Liste reicht von Völkermord bis Kelleraufbruch und Fahrraddiebstahl ( und § 91a Folter?* ). Ebenso wie bei Gefahrenabwehr wird zu dem auf schwammige Klauseln Bezug genommen.
Die Verpflichtung des Bundesbeauftragten ( Joachim Gauck ) zu eigenständigen Übermittlungen ( und Gaucks Ermittlungen/ Vernehmungen zum Beispiel gegen Dr. Hertha König -Ministerin für Finanzen und Werner Polze-Präsident der DABA AG * ) an Strafverfolgungsbehörden ( auch illegal* ) schließt auch Angaben über Opfer und Unbeteiligte ein und knüpft ebenfalls an weite Deliktskataloge und Generalklauseln an.
Diese Regelung beschädigt die öffentliche Akzeptanz des ( Son-der* )Beauftragten von vornherein und macht ihn zum Hilfsorgan ( zum IM* und Unterdrücker von Augenscheinsobjekten mit Beweiskraft * )der Staatsanwaltschaft( en und Gerichte* )
Aus der Akte MfS AKK 14236/85:
Gauck als IM und Urkundenunterdrücker der Akte HA VII/8577/85

Akte des Polizeipräsidenten in Berlin – ZERV 214 durch Gauck zweimal illegal zugesteckt – ohne Begleitschreiben! Einmal IM – immer IM!
5. Aufhebung der Zweckbindung
Ohne Rücksprache mit dem Betroffenen kann der Bundesbeauftragte ( Joachim Gauck* ) Behörden gestatten, Daten, die ihnen zu einem bestimmten Zweck übermittelt werden, nun für andere Zwecke ( welche?* ) zu verwenden. Es ist völlig unakzeptabel, daß die Nutzung von Betroffenen Daten nicht – wie bei der Forschungsvorgaben vorgesehen – grundsätzlich von der Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht wird.
6. Nutzung für Forschung und Aufarbeitung
In dem Entwurf ist nicht einmal vorgesehen, daß die nicht personenbezogenen Unterlagen ( Dienstanweisungen etc. ) allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen.
Soweit die amtliche Aufarbeitungszuständigkeit des Bundesbeauftragten noch Raum läßt, sollen nur „Forschungsstellen“ und „Einrichtungen der politischen Bildung“ Zugang zu den personen-bezogenen Unterlagen erhalten. Was das beinhaltet, entscheidet natürlich der Innenminister ( Wolfgang Schäuble* ). Demnach blieben die bisherigen Träger der Aufarbeitung, Bürgerkomitees, unberücksichtigt. Kaum eines der heutigen Bücher über die Stasi hätte mit diesem eingeschränkten Nutzungsrecht geschrieben werden können.
7. Aussonderung
Der Entwurf erlaubt die ersatzlose Herausgabe ( Aussonderung ) von Unterlagen, die beim Bundesbeauftragten vorliegen, an die ( verbrüderten* ) Geheimdienste, wenn dies der Innenminister ( Schäuble* ) entscheidet. Darüber ist nur die Parlamentarische Kontroll-komission ( PKK ) zu unterrichten. Eine Genehmigung durch diese ist nicht vorgesehen.
8. Veröffentlichungsverbote
Die Paragraphen 36 und 37 gehen im Wortlaut so weit, daß selbst bloßes Kopfwissen bestraft werden kann, auch wenn der Betreffende gar nicht wissen kann, daß sein Wissen in den Akten enthalten ist!
Die Bürgerkomitees zur Auflösung der Stasi haben immer wieder eindringlich gefordert, dem Verfassungsschutz und anderen Geheimdiensten den Zugang zu den Stasi-Unterlagen zu versperren. Die Bürgerbewegungen haben sich vom Anfang an massiv für dieses Nutzungsverbot eingesetzt. Auch die Volkskammer hat diese Aussperrung später gesetz-lich festgeschrieben und darauf bestanden, dies in den Einigungsvertrag aufzunehmen.
Die Ablehnung der Geheimdienste ist in der Bevölkerung der ehemaligen DDR aufgrund der Erfahrung mit der StaatSSicherheit sehr ausgeprägt. Dies veranlaßte auch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, von Zugriffsrechten auf die Stasi-Unterlagen für Geheimdienste abzuraten. Eine schonungslose Aufdeckung der Stasi-Arbeit würde erstmals die Bevölkerung über die angewandten Mittel und Methoden informieren – und damit auch über die Praktiken westlicher Geheimdienste. Diese Dienste arbeiten in West und Ost immer konspirativ und mit zweifelhaften Methoden, mit inoffiziellen Mitarbei-tern, verdeckten Ermittlern, Spionen, Wanzen und Richtmikrofonen. Sie schnüffeln für ein zweifelhaftes Sicherheitsinteresse der Mächtigen und verletzen doch immer die Men-schenwürde. Es ist bekannt, daß ihre öffentliche und parlamentarische Kontrolle eher Farce als Wirklichkeit ist.
Auch nach Änderungen des Entwurfs zum StUG vom 25.5.1991 bleibt als Fazit: Um mög-lichst breite Einbringung auch durch evtl. murrende Ossis in den großen Fraktionen zu erreichen, wir das „Stöckchen“ wird jetzt ganz niedrig gehalten. Jedoch ist der Verzicht auf einige kritisierte Regelungen bei näherem Hinsehen z.- T. nur Makulatur und durch andere Paragraphen zu umgehen. Zum anderen kann dies in den weiteren Beratungen jederzeit zurückgenommen werden und nachgelegt werden, was schon zu. T. angekündigt wird.
Christian Busold.

















