7 O 140/20 Landesgericht Flensburg: ZERSETZUNG DER STASI – DIE UNVOLLENDETE gegen Politisches Opfer der DDR Psychiatrie Abt P-4 Stralsund- und der Richter Fendt

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Alle an den Prozessen beteiligte Richter und Staatsanwälte in Schleswig Holstein, Hamburg und Stralsund kannten die Wahrheit und nannten sie die Lüge…. alles  Verbrecher?  Dazu haben sie alle ihr Amtseid gebrochen.

21.02.12025  Entlarvung de Oberstleutnant Heinrich, Detlef aber auch des korrupten Richter Fendt  am Landgericht Flensburg

Berichtigung des Urteils  zu 7 o 140/20 gefordert – umgehend.

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Deutsche Meister in Lügen und Betrügen

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08.08.2024

Verfahren gegen Hans Detlef Heinrich, Flensburg, gebor. 21.05.56

es wird mitgeteilt, dass die Ermittlungen andauern.

Staatsanwältin Behre

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Drei Strafanzeigen und ein Strafantrag – endlich wird gegen den Betrüger ermittelt. 

Im Falle der Verurteilung warten auf den Oberstleutnant HEINRICH, Detlef 3 Jahre aufwärts!                                                                                                                                        Wetten wir. dass er sich auch eine Haftuntauglichkeitsbescheinigung kaufen wird wie das Urteil in dieser Zivilsache?

IM Vorlauf „Detlef“ – und er schwört zu keinem Zeitpunkt kontakt zum MfS gehabt zu haben!!?

So geht neue – falsche Identität des Oberstleutnant HEINRICH Detlef, Hans und verändertes Geburtsdatum und PKZ.

Oberstleutnant Heinrich Detlef hat bis 3.6.2022 keinen Westdeutschen PA !?

Er läuft seit seiner Flucht in den Westen am 11.11.1989 bis zum 3.6.2022 mit DDR PA, und tritt damit als Vielkläger in einer Reihe von Zivil aber auch in Strafprozessen am Landger-icht Flensburg und in Hamburg. – mit wissen des Richter Fendt und Vorsitzenden Richter Bockwoldt.. Korruption, Erpressung steht im Maßnahmeplan des MfS.

„Hauptmann von Köpenick“ aus Stralsund… -niemand darf ihn kennen, weil er Offizier des MAD der NVA war und nach dem mißlungenen Fluchtversuch am 15.9.1989 ( Hochverrat ) am 11.11.89 mit neuer Identität in den Westen vom MfS geschickt wurde!

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AKTUELL ! 22.01.21024

Im Telefongespräch mit der Staatsanwaltschaft Flensburg – Herrn Boysen bestätigte er dass meine Eingabe wegen Untätigkeit an die Ministerin für Justiz Schleswig Holstein, der zuständigen Staatsanwältin Behre auf dem Tisch liegt, zur Stellungnahme und weitere  Veranlassung! Die Ermittlungen seien im Gange.

Erst vorige Woche wurde uns das Übernahme – AZ für die Straf-anzeige und Strafantrag 271 Js 4506/23 der StA Berlin als  107 Js 25331/23 am LG Flensburg bestätigt. Eingangsdatum der am 18.8.2023  von Berlin abgesandten Unterlagen unterliegt der Geheimhaltung!? Mir wurde eine Antwort der zuständigen StA-in Behre in Aussicht gestellt.

Seit 25.9.2023 ist beim Leiter der Staatsanwaltschaft Stralsund Übernahme –AZ 513/Js 21101/23 in „Bearbeitung“ – zuständige Ober Staatsanwalt Cloppenburg – Altkader?: Strafanzeige & Strafantrag: Betrug und Untreue.

Es wird sehr interessant sein zu erfahren welcher von drei Staatsanwaltschaften die Akte eines Heinrich, Detlef aus dem Bundesarchiv – BStU Archiv -Außenstelle Rostock, anfordern wird um endlich die wahre Identität des Klägers und Angreifers Hans Detlef Heinrich geklärt wird. In diesem Briefumschlag wurden  einem Detlef Heinrich die Akte eines Hauptamtlichen Mitarbeiters des MfS per Gerichtsvollzieher zugestellt. Leiter der Außenstelle Rostock durfte oder wollte  nicht bestätigen, obwohl der Inhalt über seinen Tisch gegangen ist?

Als er im gestrigen Gespräch auf Akte Heinrich Detlef angesprochen wurde, die nach 33 Jahren keine BStU Paginierung tragen ( ! ) stritt er ab das eine solche Akte – ohne Pagnie-rung – wie die  im Verlauf – nicht aus seiner Behörde stammen kann, und womöglich manipuliert wurde!?!?

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Und hier ist die Akte ohne Paginierung, die vermutlich manipuliert wurde ( Aussage Dr. Höffer – BStU Rostock )

Wie man sieht in der Rubrik weitere Namen steht kein Hans!!!  – Die Frage für den Bundestag ist ob diese Akte – ungestempelt – auf dem legalen Wege die BStU Aussenstelle Rostock verlassen hatte???

Karte angelegt am 25.09.1986 besagt dass Heinrich, Detlef an dem Tag in die HA I des MfS – Diensteinheit 97;10;00 als Sicherheitsbeauftragter an der Volkswerft aufgenommen registriert wurde. PKZ ist vermutlich manipuliert.

Die Akte 271 Js 4506/23 erreichte, statt wie Staatsanwältin Höft es mir mitteilte, Staats-anwaltschaft Flensburg und erhielt dort Übernahmeaktenzeichen 107 Js 25331/23 und ist in den Händen der StA-in Behre. Herr Boysen aus der Geschäftsstelle durfte mir nicht sagen wann die Akte aus Berlin dort ankam.

Mit Sicherheit war das nicht vor dem 25.9.23 als meine Kopien der Akte 271 Js 4506/23, nach dem die eine Zeit lang „herumlagen“ und am 25.09.2023  das Aktenzeichen 513 Js 2101/23 zugewiesen, beim zuständigen Staatsanwalt Kloppenburg, bekam.

271 Js 4506/23 StA Berlin StA-in Frau Höft – seit 18.08.2023 unterwegs an die Staats-anwaltschaft Flensburg.Es geschah nichts?

Erst als Hans Detlef Heinrich – alias HEINRICH, Detlef dieses  Aktenzeichen 271 Js 4506/23 erstattet bei der Polizei Berlin, weitergeleitet an das LKA Berlin und weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft Berlin, die die Unterlagen zuständigkeitshalber an die Staatsanwalschaft Flensburg schickte, die auf ihn zukommende Strafanzeige wegen Untreue und Betrug, entdeckte, ging er zum Gegenangriff über, wie das im heute per Rückschein eingegangene Schreiben zu sehen ist:

Angriff ist die beste Verteidigung – das galt auch im Militärischen Abschirmdienst der DDR in der Hauptabteilung !( 97.10.00 ) die HEINRICH, Detlef per Fluchtversuch verraten hatte am 15.09.1989 in Ungarn-Grenzübergang Schmilka, siehe Seine Akte des Hauptamtlichen Mitarbeiters des MfS  BStU 000075

 

513 Js 21101/23 seit 25.9.2023  Staatsanwaltschaft Stralsund- der zuständige Staatsanwalt  Cloppenburg ermittelt wegen Betrug und Untreue auf Strafanzeige und Strafantrag des Geschädigten und zu Unrecht verurteilten Lothar Tiedtke von Koß gegen den HEINRICH, Hans Detlef  ( 010556408312 97;01;00 ( HA I MAD der NVA der DDR ) HEINRICH, Detlef 24.530,- M DDR Jahresgehalt. )

Am 15.o9.1989 wurde der Oberstleutnant Heinrich Detlef verhaftet.

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Am 11.11.89 türmte der Oberstleutnant über eine Außenstelle der Bundesaufnahmestelle Giessen nach Schleswig Holstein

Sicherheitsbeauftragter / der STASI ( an der Volkswerft Stralsund 1982 – bis zu seinem Fluchtversuch am 15.9.1989 )

Detlef Heinrich aus Stralsund holte sich den Weltmeistertitel in Dänemark

Detlef Heinrich der in Harrislee lebt und bei solchen Wettkämpfen mit dem TSV 1860 Stralsund startet – erst kürzlich seinen ersten Weltmeistertitel in der Altersklasse 3, der über 60 – Jährigen, in Dänemark ergattert. Nach seinen Erfolgen als Vizeweltmeister und Europameister ist er damit auf dem Gipfel seiner Bankdrücker- Karriere angekommen.

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Wer hat den Personalausweis auf den Namen Hans Detlef Heinrich gefälscht wußte genau, dass er damit eine Falsche Identität herstellt.

271 Js 4506/23 StA Berlin StA-in Frau Höft

Beweis für die neue Identität. Richter Fendt nahm es nicht mal in die Hand. Das Urteil muss schon vor Prozessbeginn ausgehandelt, gewesen

PROZESSBETRUG a la MfS des Heinrich Detlef geboren 01.01.1956 in Stralsund, seit 1982 bis zum Fluchtversuch am 15.09.1989 Sicher-heitsbeauftragter an der Volkswerft Stralsund

Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Strafantrag wurde erstattet beim LKA Berlin, und wird am Montag auf Prozessbetrug und Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung erweitert.

Am Anfang war eine Lüge  des Hans Detlef Heinrich und am Ende d. Richters Fendt.

Schlussurteil (politisch oder Korruption? )

im Namen des Volkes – bzw. seit 1992 der Gesamtdeutschen Justiz und der verbrüderten Geheimdienste BRD/DDR

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Der Kläger, Hans(? ) Detlef Heinrich hatte seine Bereitschaft geäußert das Schmerzens-geld an Opferverbände zu spenden, und war bereit sich auf 2000€ zu einigen. Was für ein Hohn und Beleidigung aus dem Mund des Mannes der den Lothar Tiedtke von Koß dem Folterknecht  Chefarzt der geschlossenen P-4 Abteilung in Krankenhaus West IMS Arzt Dr. Horst Giermann überstellte und Diagnose paranoid-shizzopren bestellte.

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Rechtsanwalt Max Thiele wird als Zeuge im künftigen Prozess wegen Betrug des Gerichtes gegen seinen Mandanten Detlef Heinrich aussagen, bezeugen müssen, dass der  Prozess seines Mandanten mit der mit der Vorzeige eines gefälschten DDR Ausweises B 105 9946 begann, obwohl der Hans Detlef Heinrich die Originale des PA B 0054418 und des Reisepasses des Heinrich Detlefs  dem Richter vor der Nase hielt und ihn nicht reinblicken ließ wie alle andere Anwesenden auch.

Richter Fend war im Zivilprozess nicht verpflichtet Wahrheitsfindung zu betreiben, aber wahre Identität des Klägers hätte er zweifelsfrei feststellen müssen-DAS hatte er nicht getan, ließ sich mit einer Fälschung vom 20.10.1989 rollen!? War der Richter Fendt angewiesen die vorhandene Originale nicht zu sichten?

 

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Das Protokoll vom 15.06.2023

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Öffentliche Verhandlung am 25.05.2023

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Über die Zeugenaussage als Beweis  leitete die RA Henning die Stellungnahme Ihres Mannes an das Gericht  am 21.02.2023 weiter:

Stellungnahme des Leiter der Kanzlei Hennig zum psychischen Zustand des Hans Detlef Heinrich. 1

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xxx Geladen war  ( Hans ) Detlef Heinrich sein RA und RA Frau Henning.

Die Beklagten wurden nicht geladen.

Weder der Beklagte 1 Lothar Tiedtke von Koß noch Beklagte 2 Olaf Junge wurden geladen

Als  Zeugen sollten  Frau Dr. Wellershaus und namentlich nicht genannte Ehefrau von Hans Detlef Heinrich vernommen werden. Die Ehefrau ließ sich aus Gesundheitsg-ründen ausladen und drohte mit Aussageverweigerung, worauf sie Recht hat nur wenn sie sich selbst damit belastet ( ? ) Ein ärztlicher Attest ihrer Verhandlungsunfähigkeit wurde dem Richter nicht vorgelegt. Dass der Richter ihre Anschrift nicht kennt oder geheim hält läßt die Möglichkeit zu dass die getrennt leben?

Die RA Henning wurde geladen, reiste auch an und ignorierte die Verhandlung und riet es dem Herrn Olaf Junge an das gleiche zu tun ? Warum  fährt man 1.200 km, umsonst?!?

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Siehe oben!

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Lothar Tiedtke von Koß kam zum mit der Leiterin Boldt vereinbarten Termin. Als er pünktlich da war, war die Leiterin nicht da; oder hatte sich verleugnen lassen.                   Die Unterzeichnerin konnte auch nicht sagen ob und wann die Leiterin kommt.

Lothar Tiedtke von Koß wollte nur ein JA oder NEIN auf seine Frage: Befinden Sich in Geburten Register zwei Heinrich, Detlef.

einer geboren am o1.05.1956  und  der andere am 21.05.1956

Weitere Details interessierte den Bittsteller nicht.

Als er wieder um Termin die Leiterin anhielt, meldete sich die Abschirmung? Warum Wohl!??

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Die von Herrn Lothar Tiedtke von Koß ( 1.Beklagte ) gefeuerte Rechtsanwältin ( Ukrainerin ) ist  zur Verhandlung am Landgericht Flensburg gereist, mit dem 2. Beklagten Olaf Junge vom Underdog Verlag, in der letzten Sekunde  entschied sie der Ladung keine Folge zu leisten(!?) bzw. blieb sie der Verhandlung über die Höhe  vom STASI-Mann verlangten  Schmerzensgeldes  ( falls eine stattgefunden haben sollte ) fern (?).

Hatte Sie vorher den Detlef Heinrich, bzw. den Kläger Heinrich Hans Detlef getroffen…?

Detlef Heinrich hatte sich am 10.11.1989 nach  Flensburg in Schleswig Holstein abgesetzt.

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Bei der ersten Anfrage im Ordnungsamt wurde dem Beklagten Folteropfer der politischen Psychiatriesierung  in der Abteilung P-4 von Stralsund mitgeteilt, dass die Auskunft zum Detlef Heinrich geboren 01.05.1956 gesperrt sei..

Es fällt auch dem Blinden mit dem Krückstock  auf, dass beim am 20.10.1989  neu ausgestellten Personalausweis des Hans Detlef  Heinrich über dem Wasserzeichen Stempel  UNGÜLTIG fehlt.

Detlef Heinrich – Feuerwehrinspekteur des Hafen Stralsund hat Auskunftsperre im MdI verhängt, wurde Lothar Tiedtke von Koß mitgeteilt.

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Am 22.o5.23

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GEFEUERT… WARUM? -Warum wohl!??

Am 16.05.23

Lothar Tiedtke von Koß                                                                                                            Vogelwiese 83                                                                                                                                             18435 Stralsund

Landgericht Flensburg                                                                                                                          7 O 140/20                                                                                                                              Südergraben 22,                                                                                                                              24937 Flensburg

Per Einschreiben/Rückschein – Versandt 17.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Mandat von Frau RA Hanna Henning musste von mir beendet werden, da Sie aus diesseits nicht nachvollziehbaren Gründen Vertretungsaufgaben verweigerte und nicht erklärte.

Mir war es leider nicht möglich auf die anwaltlichen Vorträge Einfluss zu nehmen. Frau RA-in Henning hatte bei einer Besprechung, die während einer Fahrt im Auto stattfand, abgelehnt meinen Antrag an das Gericht schriftlich und mündlich vorzutragen. Sie hat vielmehr die Ansicht vertreten, die beim Kläger vorliegende von diesem erstellte Aktenreduktion müsse den Beklagten doch eigentlich reichen.

Da ich damit keine Rechtsvertetung habe und die Vertretung sich auch weigert, notwendige Anträge und Positionen vorzutragen muss ich die Verfahrensaussetzung des Verfahrens am 25.05.2023 (7 O 140/20) bis zur Neubesetzung und Einarbeitung einer Rechtsvertretung beantragen. Ich habe Frau RA Henning gebeten, mir alle ihr übermittelten Unterlagen und ihre Verfahrensakten bis zum 22.05.2023 an mich zur Weitergabe an eine noch offene Rechtsvertretung auszuhändigen . 

Ich bitte und beantrage eine Empfehlung oder um Hinweise zu einer neuen Anwaltsbesetzung oder Stellung eines Notanwalts oder Pflichtverteidigers zu geben. Ich bitte um eine zeitnahe Bescheidung.

Ich habe folgende Anträge über anwaltlichen Vortrag oder selbst stellen wollen, soweit es nicht ohnehin gerichtliche Aufgabe war, notwendige Unterlagen zur Prozessbewertung anzufordern:

1. Das behandelnde Gericht möge an das Bundesarchiv – Stasiunterlagenarchiv die Vorlage der kompletten STASI-Originalakte des Detlef Heinrich aus Stralsund anfordern.

Die Abteilung AR 3  hat uns  kürzlich schriftlich bestätigt, dass für die Überstellung der Akte aus der ZMA (Zentrale Materialablage) lediglich einer Anforderung des Landgerichtes Flensburg bedarf.

2. Abteilung Standesamt, über einen Detlef Heinrich, geboren am 01.05.56 in Stralsund, und über den Kläger Hans Detlef Heinrich, geboren am 21.05.1956 in Stralsund, zur Verfahrensbehandlung anfordern.

3. Das behandelnde Gericht möge Geburts- und Wohnauskunft beim Ordnungsamt Stralsund anfordern

Das gleiche soll auch für den Kronzeugen Stephan Gaudlitz zur Verfahrensbehandlung anfordern.

Herr Gaudlitz hat nach seinem Outing 1993 dem Beklagten zu 1 erklärt, er hätte über Harry Tiedtke (Vater) und Detlef Heinrich die tatsächliche enge Zusammenarbeit mit MfS/Stasi verschwiegen. Stephan Gaudlitz hat dazu detailliert Einzelheiten vorgetragen. Kurz danach habe Gaudlitz aber angeblich einen Suizid begangen und sich ohne Bezeugungen vor einen Zug geworfen. Diese Vorgänge blieben offenbar polizeilich – einschließlich Mord – ungeklärt. Insgesamt ist diesseits und auch staatsoffiziell bekannt, dass damalige Hauptverantwortliche zu Verdeckungszwecken auch in Ämtern, Politik und Justiz Einfluss genommen haben.

Erweiterte Begründung:

Die Gauck Behörde wurde ins Leben gerufen, um die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des SED-Unrechts zu leisten. Die Gerichte wurden auch angeleitet, in Fällen von Rechtsstreitigkeiten aus/durch und über die DDR und ihren diversen Vertretern – darunter das MfS, als erstes die Akten aus der BStU anzufordern, was im StUG auch deutlich fixiert ist.

Die Gauck-Behörde – BStU wurde bis jetzt mit 4 Mrd. ausgestattet, um das zu gewährleisten.

Diesseits ist unverständlich, warum das Gericht diese Ausstattung nicht in dem ganz konkreten Fall konstruktiv, objektiv und unparteiisch genutzt hat.

Nach diesseitiger Kenntnis wurden dem Kläger Akten im Umfang von rund 500 Seiten überlassen. Die vorgelegte um 75 Prozent ausgedünnte unvollständige – und damit manipulierte – Aktenvorlage konnte und sollte offenbar auch keine Grundlage zur rechtlichen Bewertung sein. Dass das befasste Gericht altersbedingt solche Hintergründe und Verdeckungstricksereien nach heutigen Kenntnissen und Maßstäben für sich nicht mehr erschließen kann, ist etwas verständlich. Gleichwohl hat es daher noch genauer hinzuschauen, wer warum wie vorträgt.

In den vorliegenden Kopien ist ersichtlich, dass ein Hans Detlef Heinrich vom MfS nicht bzw. nur bedingt erfasst ist und es kaum oder keine Akten auf den Namen des Klägers Hans Detlef Heinrich gibt. Hätte das Gericht schon bei der einstweiligen Verfügung genauer geprüft, wäre die wahre Identität des Detlef Heinrich geklärt. Die vorgeblich unterschiedlichen Personen unterscheiden sich nach der vorgeblichen Staatsflucht des „Heinrich“ dadurch, dass vor das Geburtsdatum eine „2“ gestellt wurde und den Vornamen ein „Hans“ hinzugefügt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Tiedtke von Koß   

12.05.2023

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 Der Kläger hatte sich vor dem Gericht als Hans Detlef Heinrich ausgewiesen und das Gericht hatte es nicht Mal gemerkt ( absichtlich übersehen? ) dass im Buch MUNDTODT ? von einem  HEINRICH, Detlef, und nicht von einem HANS Detlef Heinrich die Rede ist.

Mit diesem gefälschten DDR PA, ausgestellt  am 20.10.19899- nach dem Fluchtversuch am 15.09.1989, mit dem sich HERINRICH, DETLEF bereit am zweiten Tag nach der Grenzöffnung – 11.11.1989 nach Schleswig Holstein abgesetzt – warum und mit wessen Vermittlung!? – fragte der Richter Fendt nicht?

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Es ist unerklärlich das der Richter Fendt am Landgericht Flensburg Fälschung von Hans Detlef Heinrich nicht würdigt bzw. übergeht!?

BRD -Personalausweis war erst während des Prozesses, am 03.06.2022 ausgestellt und nur die Vorderseite  vorgelegt? K 24

Daraus kann man schließen dass die dem Gericht angegebene Wohnanschrift mit der im PA gar nicht übereinstimmt!? Hat der HERINRICH, DETLEF noch weitere Opfer in die d Hölle der Abtlg. P-4  des Krankenhauses West in Stralsund einweisen lassen, wie er das mit seinem Kindheitsfreund gemacht hatte!?

Insgesamt 10 Wochen ließ MfS den Lothar Tiedtke von Koß in diesem Bett die Folter über ihn ergehen lassen, vollstreckt durch den IMS Arzt Dr. Horst Giermann.

Am Verfahren  sind so viele Juristen und  Volljuristen beteiligt gewesen und  haben nicht bemerkt, dass das Gericht absichtlich in die Irre geführt wurde von dieser Person, die nach dem  ( ungeahndeten !? ) Fluchtversuch  am 15.9.1989 am 20.10.1989 einen neuen Personalausweis – und somit eine neue Identität ausstellen ließ auf den Namen  HANS Detlef Heinrich ( ? ! )

Dass er  sich noch einen „Persilschein der Gauck Behörde“ sich vom Richter unaufgefo-rdert  noch zuschicken ließ, als Beweis dafür, das er weder Inoffizieller noch als hauptamtlicher Offizier des MfS gewesen war, ist schlau genug um Richter Fendt und die BStU auszutricksen,

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Aktuell&Aktueller vom 25.4.23 u. 24.4.23

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Rückschein ist hier eingegangen.

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Blatt 441 der Prozessakte

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Die  Seite 2 wurde nicht paginiert – ( Zufall? -glaube ich nicht*)

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Deswegen ist das Landgericht Flensburg vor dem Gesetz nach diesseitiger Sicht verpflichtet um die Herausgabe der entsprechenden kompletten Akte die auf den Namen Detlef Heinrich, geboren 01.05.1956 in Stralsund vom Bundesarchiv im Original die durch das MfS gesammelt, bzw. angelegt wurden, zu bitten, bzw. dazu dort aufzufordern und in das Verfahren einzuführen.

Eine Akteneinsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 des StUG reicht für die Zwecke der Wahrheitsfindung in diesem Verfahren nicht aus. Die Aufklärungspflicht des Gerichtes gemäß Artikel 244 Absatz 2 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der in diesem Verfahren notwendigen Beweismittel (siehe Artikel 245 Absatz 1; 215 Absatz 4,

Artikel 163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen, was bis jetzt von der behandelnden Kammer nicht erfolgt ist.

Da es sich bei den Unterlagen des MfS, die aus dem Bundesarchiv anzufordern gewesen wären, um die Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen (seitens des Bundesarchiv – BStU) nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerläßlich.

Im Interesse einer zügigen Prozessführung bitten wir den hier angesprochenen Präsidenten des Landgerichtes Flensburg Dr. Ralf Bauer den zuständigen Richter bei der Anforderung der vollständigen MfS-Akte zu Herrn „DETLEF HEINRICH“ geb. 01.05.1956 zu unterstützen.

Begründung ll

Die beigefügte Eidesstattliche Versicherung stellt lediglich eine sogenannte Schutzbehauptung dar, die mit einer Versicherung an Eides statt erhärtet werden sollte. Dem Richter hätte bei der Bewertung der vorgelegten Unterlagen aus dem Archiv des MfS zur Person des Klägers verständ-lich werden können und müssen, dass die Abgabe dieser Versicherung als Versuch der Irreführung des Gerichtes – auch Prozessbetrug – zu bewerten ist bzw. sein kann. Diese Tiefe und Wahrscheinlichkeit zu bewerten, setzt Arbeits- und Methodenkenntnisse von Fälschungsmetho-den des MfS und seiner höchsten Mitarbeiter voraus und Kenntnisse über die Tatsache, dass der MfS bereits Wochen vor der Grenzöffnung Weichen für Kaschierungen und den Wechsel leitender MfS-Vertreter in das Bundesgebiet der BRD von aufwendigen Identitätsfälschungen vorbereitet und durchgeführt wurden. Dieses zu unterscheiden und abzugrenzen bedarf der Klägermitwirkung,wenn man seiner Darstellung folgen wollte und einer mindestens anteiligen Beweisführung. Des weiteren sind vorgelegte und noch vorzulegende Antworten in einer anderen Suchtiefe zu berücksichtigen – und zwar ungeschwärzte Aktenoriginalauszüge sowohl der BStU und ggf. weiterer in Frage kommender Archive. Zudem ist die Frage zu klären, warum der Kläger bei Fragen zu seiner Verrentung nicht die DDR-Daten eingebracht hat, die möglicherweise bei dem Vergleich untersch-iedlicher Versicherungsnummern die Identitätstäuschung belegt.

Ein weiterer Versuch der Verschleierung der wahren Identität des Klägers ist bei dem Person ungeahndetem Republikfluchtversuch am 15.09.89 zu erkennen. Der Kläger und seine damalige Begleiterin wurden nicht – wie Standard – nicht in Haft genommen. Er konnte am Tag nach dem Mauerfall sich in die BRD absetzen, wo auf ihn

Job und neue Existenz warteten. Bei dem Vorgang der Abwicklung diente eine Weisung vom Minister Mielke. Eine entsprechende handschriftliche Verfahrensanweisung findet sich auf der Rückseite handschriftlich, diese beruft sich auf Mielke. Das Gericht hat diesen Vorgang unbeachtet gelassen und parteilich in gutem Glauben zugunsten des Klägers interpretiert.

Sollte das Folteropfer (des Dr. Horst Giermann alias IMS „Horst“) der DDR Psychiatrie zu Gunsten des Detlef Heinrich verurteilt werden, wird er entweder als durch MfS Kader korrumpiert da stehen oder es

Blatt 442 der Prozessakte 7 O 140/20

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Die Art und Weise der Herstellung von Kopien der 2. und 3. Seite des Schreiben kann so der Irreführung des Richter darstellen – was wir nicht beheben können, aber die Irreführung der Deutschen Öffentlichkeit können wir sehr wohl verhindern

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wird der Eindruck eines politischen Urteils mit Täterschutz entstehen können. Ein solches Urteil kommt dem unsäglichen 2. Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1992 nahe, das praktisch Folgegerichten Richtschnur war.

Auf Hinweis wird eine Expertise betr. Schreiben der BStU gemäß Antrag vom 30.09.19 vom 14.02.20 angeboten sowie eine Kopie des damaligen Urteils/Beschlusses des BGH. Dieser Vorgang ähnelt einem „Dreher Gesetzes“ 2.0, mit dem Unterschied dass am 24.05.1968 Wehrmacht und SS millionenfache Mörder zu Tätern zu ehrbaren und unbescholtenen Deutschen Bürgern erklärt wurden. Ähnliches widerfuhr den übernommenen 22.000 HA des MfS und mit allem Offizieren anderer Abteilungen und Bereiche auch.

Dass Herrn Richter Fend im Blick auf andere politische Beteiligte wie Herr Kohl, Herrn Gauck, Frau Merkel, Herrn Schäuble und zahlreiche politische Entscheider aus Ost und West kein Vorwurf einer verdeckenden Parteilichkeit zu machen ist, belegt dieser sicher gern durch korrekte und objektivierte Fakten- und Sachprüfung. Tatsächlich ist nicht der Kläger der Geschädigte und Verfolgte, sondern der Beklagte in einer Tiefe und Bedeutung, die ihn zu einer von Traumata geplagten Persönlichkeit macht.

Dazu darf eine Rechtswesen auch dann nicht beitragen, wenn es im Wissen von besten staatlichen Fälschungen und Verdeckungen Täter begünstigt und Beschädigte verurteilt, weil Wissen, Anschein und Fakten mit unzutreffenden Maßstäben herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vertretungsbeauftragter von Lothar Tiedtke von Koß

Adam Lauks Prozessbeklagte

Lothar Tiedtke von Koß

Olaf Junge

PS. Erinnerlich wurde am 4.10.1990 die Behörde des Sonderbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit gegründet unter dem Leiter Pastor Joachim Gauck.

Die Behörde wurde für die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts ins Leben gerufen! Die Tatsache dass der Richter das Bundesarchiv bei der Wahrheitsfindung ignoriert und dadurch bis jetzt für die BStU ausgegebenen ca 4 Milliarden €uro als rausgeschmissen betrachtet

erhält dieses Teilurteil politischen Charakter.

Herr Präsident – walten Sie Ihres Amtes

Zur Kenntnisnahme

Minister der Justiz Schleswig – Holstein

Bundesminister der Justiz Marco Buschmann

Freie Deutsche Presse und Medien

Im Buch geht es um diesen Detlef Heinrich vom Militärischen Abschirmdienst der NVA HA 1

010556408312; 97;01;00; HEINRICH, DETLEF 24.530,00 M DDR

 

 

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„Des weiteren verzichtet der Kläger aber auch auf das Zeugnis seiner Ehefrau, da diese nach nochmaliger Rücksprache ebenfalls aufgrund des Sachverhalts  (im Buch?* ) psychisch derart belastet ist, daß sie sich nicht zu einer Aussage imstande sieht. Sie würde sich ohnehin auf ihr Zeugenverweigerungsrecht berufen ( um ihren Man nicht zu belasten!?? ). Es wird daher höflich um ausdrückliche Mitteilung gebeten, dass die Ehefrau des Klägers nicht erscheinen muss. (höfliche Bitte ist kein Antrag  des Klägers? Will der RA Max Thiele das Gericht beeinflussen?* ).

SEHR ZEITNAH UND SEHR AKTUELL !!!  Prozessbeobachter und die Presse sind herzlichst eingeladen! Für jedwede Unterstützung des Psychiatrie Folteropfers ist Ihnen der Dank von Lothar Tiedtke sicher.

Teilurteil der gesamtdeutschen Justiz – Der Angriff kommt nach nach 40 Jahren wieder – aus Flensburg.

Lothar Tiedtke von Koß ging in die Berufung:

 

FARCE Teil 3 – der gesamtdeutschen Justiz

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Berufung  wird zurückgewiesen

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Abschrift des Urteils vom 17.2.2023.

Landgericht Flensburg IM NAMEN DES VOLKES

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Seite 4 der Berufung

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Seite 5 der Berufung

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Seite 6 der Berufung

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Seite 7 der Berufung

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Seite 8 der Berufung

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Seite 9 der Berufung

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Seite 10 der Berufung

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Seite 11 der Berufung

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Seite 12 der Berufung

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Beweis für die neue Identität. Richter Fendt nahm es nicht mal in die Hand. Das Urteil muss schon vor Prozessbeginn „ausgehandelt“ gewesen.

Der Einsatz der RA Hanna Henning hätte sich niemals auf die weitere Verhandlung einlassen dürfen, nach dem per gefälschten Personalausweis der DDR die Identität des Klägers zweifelsfrei nachgewiesen gewesen wäre. Den Antrag dazu hat sie vermutlich absichtlich nicht gestellt- WARUM? Statt dessen verließ sie sich auf das Schreiben der Kanzlei STEINHUSEN THIELE CHRISTIANSEN – RA Max Thiele vom 11.05.2021 die dem Richter Fendt und anderen Anwesenden erklärt hatte wer der Kläger eigentlich ist.

Es ist wichtig hervorzuheben dass Verhandlung und Urteile auf Kopien beruhen die der HEINRICH, Detlef  und nicht Hans Detlef Heinrich von der Außenstelle der BStU -Rostock herbeigezogen  hatte. Den 10 cm dicken Stapel hat außer Heinrich und RA Thiele niemand gelesen.

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Die Kopien der Akte hat Richter Fend nicht gelesen, ich bezweifle es das auch RA Max Thiele – es sieht eher aus dass jemand von den Genossen der MfS die in großer Zahl schon vor und besonders nach dem Mauerfall hinüber machten um sich in Sicherheit vor der Justiz zu bringen.

Im erwähnten Schlussbericht des IM Vorgang „Detlef“ steht etwas ganz anderes. Deshalb pflege ich Ihn ein.

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Im Namen des Volkes – oder im Namen des MAD  der NVA – HA A 1 der STASI !??

 

Klage d. Heinrich Detlefs oder des Hans Detlef Heinrich?

des Herrn Detlef Heinrich gegen Herrn Lothar Tiedtke von Koß und Underdog Verlag Hamburg

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KLAGEERWIDERUNG

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„Der Kläger, dass im April 2019 ins Innenministerium zitiert worden sei für ihn völlig unverständliche Fragen zu angeblichen früheren Verbindungen zu der Staatssicherheit der DDR gestellt worden.“ – Wo ist die schriftliche Ladung des Innenministers?

Wenn die Vorladung ins Ministerium von Schleswig Holstein im April 2019 auf das Anschreiben des UOKG  folgte, dann hat sich der Innenminister Hans Joachim Grote ziemlich Zeit gelassen hatte. Er würdigte den Dieter Dombrowski mit keiner Antwort, dieser wiederum ignorierte  die Erkundigung über den Sachstand zum Schreiben vom 24.08.2018.

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Die Antwort des Ministers des MdI Schleswig Holstein vom 02.10.2018

 

„Die Angelegenheit  wird aufgrund Ihres Hinweises weiter bearbeitet.“

„Ich bitte um Verständnis, dass eine Stellungnahme aus Gründen des Personenschutzes nicht möglich ist.“ – Bettia Stürck

 

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Replik des Klägers auf die Klageerwider-ung der Beklagten

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Warum hat das Landgericht aber auch die Rechtsanwältin nicht erkannt, dass es auf den Namen  Hans Detlef Henrich,  zwei  verschiedene Personenkennzahle gibt!? Versehen? Wohl kaum!

BStU 000075  Vorausmeldung d. HA VI ( Ausreise/Einreise, Visa, Tourismus* )

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BStU 000076  Vorausmeldung d. HA VI ( Ausreise/Einreise, Visa, Tourismus* )

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PA Ausweis Nr.: B 0054418, Wehrdienstausweis Nr. : 72/990252, Geburtsurkunde, Sozialversicherungsausweise der ganzen Familie u.a. hatte er dabei.

BStU 000078  Fahndungsinformation KD ( Kreisdienststelle )  Stralsund 16.9.89

KLAARSCHRIFT:

KD Stralsund            Stralsund den 16.9.89

                                           Fahndungsinformatioin

zum Fahndungsobjekt  RMF 6873                                                                                                    – Parczyk, Sabine und die begleitende Person                                                                      – Heinrich, Detlef  (PKZ ) 210556401344 in Stralsund                                                               – wohnhaft Stralsund, Kleine Parower Str.74

Durch OLZ Abteilung VI  Berlin* wurde am 16.9.89 mitgeteilt, daß in Realisierung des Fandungsersuchens der KD Stralsund o.g. Personen am 16.9.89 um 05:50 an der GÜST Schmilka anführen und Feststellungen getroffen wurden die den Verdacht die Begehung einer Straftat gemäß § 213 StGB zulassen.

Das Fahndungsobjekt (  Parczyk, Sabine ) führte folgende Unterlagen mit:                            -SV ( Sozialversicherungsausweise ) der ganzen Familie;                                                               -FDGB Mitgliedsbücher                                                                                                                         -Geburtsurkunde

Begleitperson: Heinrich Detlef                                                                                                                         -Wehrdienstausweis                                                                                                                               -Kompas                                                                                                                                                    -Geburtsurkunde                                                                                                                                     -Fachschulzeugnis                                                                                                                                -Zeugnis Abschluß der 10.Klasse POS                                                                                                -Fachschulabschlußzeugnis der Feuerwehrschule als Offizier des MdI                                      -Sozialversicherungsausweise der ganzen Familie                                                        In Absprache mit der HA IX ( Untersuchungsorgan des MfS* ) der BV Rostock Gen. Flößer  ( 150959421719; 12;00;55 ;FLOESSEL, MARIO  20405,00 M*  )wurde vereinbart  dass die Genannten dem Stützpunkt der Abt. IX Bad Schandau zugeführt werden:                                                                                                                                             Heinrich benützte zur Fahrt in die UVR seinen PKW Typ Trabant polizeil. Kennzeichen APT 5-70.                                                                                                                                              Der HA IX wurden zur Person Heinrich noch folgende Angaben laut VSH (  – wichtige Kartei der konspirativ tätigen Diensteinheiten* ) Material 13034 übermittelt:

AIM ( archivierter IM-Vorgang bzw. archivierter IM-Vorlauf* )                              -Vorlauf 12/84 – mehrere Kontaktgespräche;                                                                                   – hat die Feuerwehrschule „H. Just“ in 7701 Nordt bis 1984 besucht und wurde zum       Offizier ( Ltnt. ) befördert.                                                                                                                    -schied kurz nach Schulabschluß als Angehöriger der Abteilung Feuerwehr des VPKA Stralsund aus;                                                                                                                                          -Arbeitet seit dieser Zeit in der Volkswerft als Sicherheitsbeauftragter;                           -ist Spezialist in der ZV Verteidigung -war bis 2/89 auf SVg ( SiVo – Sicherungsvorgang *) der KD Stralsund Blatt 148 erfasst. Grund der Erfassung ist z. Zt. nicht bekannt.

Nachtrag am 17.9.89                                                                                                                            Im Ergebnis der Befragung durch Abteilung IX Stützpunkt Bad Schandau waren beide Personen nicht geständig, es wurde veranlaßt, sich an den Heimatort zu begeben und sich am 19.9.89 im VPKA Abteilung PM und K. zu melden.

BStU 000079

Arbeitet seit dieser Zeit( 1982 ) in der Volkswerft Stralsund als Sicherheitsbeauftragter

BStU 000080

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DIE KLAGE

des Herrn Detlef Heinrich gegen Herrn Lothar Tiedtke von Koß und Underdfog Verlag Hamburg

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MfS Angriffe auf ehemalige Folteropfer enden auch nach 42 Jahre nicht! Kann das sein? Nun auch MAD der NVA! 

Will DETLEF HEINRICH, geboren in Stralsund am 01.5.1956 die in der DDR begonnene Zersetzung von Lothar Tiedtke von Koß  nach 40 Jahren mit Hilfe des Flensburger Richters, der verbrüderten Justiz BRD/DDR vollenden!?

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Mir kommen fast die Tränen Genosse Oberstleutnant…..

Detlef Heinrich konnte den Untergang der DDR nicht abwarten und wagte am 11.10.89 die Republikflucht!?

Erinnert man sich noch an den  10 tägigen Urlaub in Ungarn? Sie erinnern Sich nicht!??

Es ist nicht schlimm; MfS  erinnert sich an Genossen die ihm treu gedient hatten:

Akte  BStU oooo75

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Akte  BStU oooo80

Diese Aktenkopien entstammen nicht den 81.-seitugen IM Vorgang „Detlef“, sondern der Kopien der Akte des OSL Heinrich Detlef der Diensteinheit 97;10;00 der HA I.

Who ist der Kläger HEINRICH DETLEF, geboren ( angeblich! ) 21.05.1956 in Stralsund, der  nach 40 Jahren nach der Foltetrun-gen bei der politischen Psychiatrisierung in der geschlossenen Abteilung P-4  des Lothar Tiedtke von Koß vor das Landgericht Flensburg zerrt um ihn auch wirtschaftlich in Ruin zu treiben?!? Hat sich der Richter womöglich wissentlich in die Irre führen lassen – in dem er  die Wahre Herkunft und Identität des Klägers nicht überprüfen ließ. Dem Richter reichte offensichtlich als Anlage K 19 vorgelegter oder abgelichteter zweiter ( oder dritter? )  in der DDR am 20.10.1989 ausgestellter Ausweis mit der Wohnanschrift Kleine Parower Straße 74 mit der Personenkenn-zahl: 210556 401344 völlig aus. Als  der Detlef Heinrich dann als Glaubhaftmachung seiner Nichtzugehörigkeit zum MfS ein „Persil-schein“ der verbrüderten Geheimdienste der BStU vorlegte das die BStU  nach der o.a. PKZ überprüfen ließ, war das grüne Licht für den Richter das Folteropfer des MfS auseinanderzunehmen, damit dem Kläger noch 20-30.000 € zugesprochen werden um seine  Rente aufzubessern.

Es kann ein Zufall sein aber auch  pure Absicht des Gerichtes oder, bzw. des Richters gewesen sein übersehen zu haben das der Kläger gar nicht die Person ist um die es im Buch des Lothar Tiedtke handelt.

Nämlich, in der dort abgelichteten Lohnliste des Ministerium für Staatssicherheit der DDR steht ein HEINRICH, DETLEF der am 01.05.1956 auch in Stralsund geboren wurde  mit einer anderen Personenkennzahl, nämlich: 0105676508312. Es müsste mit dem Teufel zugegangen sein wenn in Stralsund im Monat Mai 1956 binnen 21 Tage  zwei DETLEF HEINRICH geboren wurden !?? Auch die Zeile: Diensteinheit 97-01-00 Zentralbereich Hauptabtei-lung I Militär verdiente  keine Erklärung des Richters, den Unter-lassungsklage bezog sich auf diese zwei Zeilen einen gewissen DETLEF HEINRICH betreffend. Herr Lothar Tiedtke von Koß hatte  damals auch nicht gewußt, dass sein Vater IM bzw. GMS „Kästner“ war und dass seine Schwester zum Reisekader des MfS gehörte und in den Westen in den Urlaub fahren durfte, während ihr Bruder  in die Handelsmarine nicht angenommen wurde- bzw. 2.Mal abge-lehnt wurde. Ergo, er konnte auch nicht wissen dass der Stiefsohn seines Vaters Angehöriger des Militärischen Abschirmdienstes der NVA – HA 1 des MfS. Sollte sich in Bälde herausstellen dass es keine zwei DETLEF HEINRICHS  gibt, dann hatte der klagende Detlef Heinrich den Strafbestand Abgabe einer falschen Eides-stattlichen Versicherung, Irreführung des Gerichtes u.a. erfüllte. Na Herren Richter:

JURA NOVIT CURIA  25.5.23 11:30  Pressebeobachter willk.

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Mit neuer Identität in den Westen – in die Marktwirtschaft

„Wenn die Opfer schweigen, ( oder auch mit Hilfe der Neuen gesamtdeutschen Justiz und ehemaligen Mitarbeiter des MfS (STASI ) zum Schweigen gebracht werden* A.L. ) wird es keinen Frieden im Land geben.“

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Angehöriger des Militärischen Abschirmdienstes der NVA aus Stralsund:

Detlef Heinrich  PKZ 010556408312 von der Diensteinheit 97-01-00 geboren 01.05.1956 greift mit Hilfe der seit 1992 verbrüderten Justiz BRD/DDR das Folteropfer des ChA der Psychiatrie MR, später  (O)MR Dr.  med. Horst Giermann von Merkels Gnaden ( seit 1992 ) Herrn Lothar Tiedtke von Koss aus Stralsund an ? Reicht ihm nicht was er dem 20 Jährigen in Stralsund 1982 fff angetan hat, weil Lothar Tiedtke von Koß nicht zu Wahl angetreten war? und weil er in die Handelsmarine wollte und zweimal abgelehnt wurde, wegen Omas Verbindungen in den Westen und Westbesuche in Stralsund die seinen Vater Harry Tiedtke nicht behinderte vom IM zum GMS aufzustei-gen. Detlef Heinrich war der Sohn der Lebensgefährtin  des Lothars Vater Harry Tiedtke, praktisch  Stiefbruder!?

Detlef Heinrich auf der Liste war als Angehöriger des Abschirmdienstes der NVA der mächtigste Geheimdienstler im Hafen von Stralsund.

HEINRICH, DETLEF…9701 00

PKZ: 01056408312   97;01;00 HEINRICH DETLEF  Stralsund Hauptabteilung 1 – Militärischer Abschirmdienst der NVA

Es ist auch für den Blinden mit Krückstock auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich beim Mandanten des RA Max Thiele, Detlef Heinrich, geboren am 21.Mai 1951 in Stralsund mit der Personenkennzahl 210556401344,  nicht um die Person handeln kann die im Buch auf Seite 12 Erwähnung findet, die am 01.05.56 geboren wurde und unter PKZ 01.05.56408312 im MdI registriert  war. Schon damit wären alle Angriffspunkte  im Mahnschreiben des RA Thiele vom 30.09.2019 gegenstandlos da  die an an den wahren Tatsachen vorbeigegangen waren, aus der Luft gegriffen.

PKZ: 210556401344  HEINRICH  DETLEF Stralsund

Detlef Heinrichs Profil im Facebook ist ohne Bild- warum? Warum, wohl!??

  https://www.facebook.com/detlef.heinrich.73

PKZ 210556401344 Heinrich Detlef

Es wäre eine Sensation wenn im Jahre 1956 am 1. Mai und am 21.Mai gleich zwei Detlef Heinrich in Stralsund geboren worden wären. Was ein Blinder mit Krückstock auf den ersten Blick erkennt durfte der Richter in Flensburg nicht  sehen und gar nicht hinterfra-gen!?

Ist  die Justiz von Schleswig Holstein blind um Falsche Eidesstattliche Erklärung nicht zu sehen, Urkundenfälschung und Irreführung des Gerichtes als rechtens zu beschließen?

 

Um seine aktuelle Identität  zu beweisen

Personalausweis war am 03.06.2022 abgelaufen –

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Über stasifolteropferadamlauks

I am 74 Years old and I I am victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985 still witouth Status of tortured person. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 42 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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2 Antworten zu 7 O 140/20 Landesgericht Flensburg: ZERSETZUNG DER STASI – DIE UNVOLLENDETE gegen Politisches Opfer der DDR Psychiatrie Abt P-4 Stralsund- und der Richter Fendt

  1. lothartiedtke sagt:

    Vom 1 Tag der Verhandlung AZ: 7 O 140/20 am LG Flensburg habe ich bis heute die Geburtsurkunde von Hans Detlef Heinrich oder Detlef Heinrich bei den Gerichten Deutschlands angefordert !
    Bis heute 5 Jahre meine Verurteilung eingeschlossen, liegt die Geburtsurkunde von Detlef,Hans Heinrich nicht bei Gericht vor! Solange die Identität nicht geklärt ist darf das Urteil von Lothar Tiedtke von Koß nicht rechtskräftig werden werden!

  2. Ist dieses 5-jährige Verfahren eine Aufarbeitung der DDR Diktatur oder ist es ein Verfahren um Spitzen-Kader des MfS, die in hohen Positionen von Deutschland eingegliedert und mit ergaunerten Geld rechtsstaatliche Gerichte von Deutschland erkauft und Rechtsanwälte gleicher mal bestochen hat?

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